Gewissenlos

Welcher Mensch hat ein Gewissen, welcher hat kein Gewissen? Diese Frage kann weder ein Mensch noch Gott höchstpersönlich beantworten; nur Richter der BRD sind dazu in der Lage. Und nur sie allein wissen, wenn das Grundgesetz angewendet oder abgelehnt werden muß. Holocaust-Kritikern ist diese allwissende richterliche Weisheit schon längst bekannt, müssen sie diese doch immer wieder am eigenen Leibe erfahren, da ihnen von gewissenhaften Richtern regelmäßig Gewissenlosigkeit attestiert wird.

Bei Klosterbrüdern oder -schwestern ist das etwas ganz anderes. Die handeln nach ihrem Gewissen, und das Recht brechen sie nur dann, wenn es im Sinne der politisch korrekten merkel’schen Rechtsverweigerung ist. Dies wurde nun vom Amtsgericht Kitzingen unerfreulich anschaulich bestätigt.

Bruder Abraham Sauer von der unterfränkischen Benediktiner-Abtei Münsterschwarzach war angeklagt, rechtswidrig „Beihilfe zum unerlaubtem Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ geleistet zu haben, weil er einem abgelehnten Wirtschaftsabenteurer Kirchenasyl gewährt und ihn somit illegal der Strafverfolgung entzogen und dem Rechtsbruch Vorschub geleistet hatte. Hätte der fromme Mann aber einem zu fünf Jahren Gefängnis Verurteilten, nur weil dieser sich zur Holocaust-Religion nicht zwingen ließ, Asyl gegeben, wäre die Klosterpforte von einer Antiterror-Spezialeinheit aufgesprengt, der Ungläubige tot oder lebendig gefaßt und Bruder Sauer geteert und gefedert und anschließend dem Henker übergeben worden. So aber, weil zum Schaden Deutschlands, hat der Kleriker, dem Beispiel der Schlepperkönigin Merkel folgend, eine gute Tat vollbracht, und die wiegt mehr als alle Gesetze der Welt.

Das hat auch das Gericht erkannt. Der fromme Täter habe ja selber gesagt, um diesen armen Menschen zu helfen, würde er auch eine Freiheitsstrafe akzeptieren. Soviel Selbstlosigkeit beweise seine lauteren Absichten. Die Amtsrichterin wollte sogar die Forderung der Staatsanwaltschaft auf eine lächerlich geringe Symbolstrafe von 2400 € nicht akzeptieren, sondern sprach den Täter frei mit der Begründung, dieser habe zwar das Recht gebrochen, aber weil er dies aus Glaubens- und Gewissensgründen tat, habe das Grundgesetz Art. 4: (1) Vorrang vor dem Rechtsbruch: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Bei soviel salomonischer und koscherer Güte kann der Betrachter sich kaum eines Tränleins der Rührung erwehren, muß aber in homerisches Gelächter ausbrechen, wenn er sich vorstellt, wie unsere Amtsrichterin von Kitzingen wohl bei einem sogenannten Holocaust-Scheinprozeß urteilen würde. Da berufen sich die Angeklagten seit jeher mit gutem Grund auf die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Religionsfreiheit, um sich dann sagen lassen zu müssen, daß diese Grundrechte jedermann zuständen, nicht aber Lügnern, die angeben, aus Gewissensgründen die Holocaustreligion nicht annehmen zu können. Wagen die Angeklagten gar den bescheidenen Einwand, das Grundgesetz verbiete doch, Menschen zu einem bestimmten Glauben zu zwingen, käme die Antwort: Das ist richtig, aber aufgrund einer Sonderregelung namens § 130 StGB müssen wir das Grundgesetz leider außer Kraft setzen. Der Holocaust-Glauben ist schließlich wichtiger als das Grundgesetz, und so muß sich dem nun jeder beugen. Die braven Leute tun das bekanntlich widerspruchslos, und störrische Leute, die sich weigern und nicht zu Sklaven machen lassen, haben ohnehin kein Gewissen und müssen eben dazu gezwungen werden. Das war im sogenannten „finsteren“ Mittelalter so, warum sollte es heute anders sein! Wenn nun so ein des Grundgesetzes Enthobener verzweifelt zu bedenken gäbe: Wenn die Aussage von Bruder Sauer, „lieber ins Gefängnis zu gehen“, als einem dahergelaufenen Exoten nicht zu helfen, vom Gericht als Beweis der Unschuld des Rechtsbrechers gewertet werde, dann müsse die Aussage des Holocaust-Ungläubigen, lieber ins Gefängnis zu gehen, als sein ganzes Volk geistig und seelisch vernichten zu lassen, das Gericht ebenso von seiner Unschuld überzeugen und Grundgesetz Art. 4 statt § 130 StGB anwenden , – wie wäre die Antwort des Gerichts? Es würde den Angeklagten zur Höchststrafe verurteilen, in dem Glauben, noch milde geurteilt zu haben.

Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des Konvents Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten, ist entzückt vom Freispruch des frommen Bruders Abraham. Sie selber findet es richtig, daß Deutschland aus christlicher Barmherzigkeit zum Exotenland werde, wozu das Kirchenasyl geeignet scheint. So hat sie schon so manchen illegal eingedrungenen Wirtschaftsabenteurer rechtsbrechend in ihre klösterliche Obhut genommen. Auszeichnungen von der Schlepperlobby dankten es ihr bereits. Den Freispruch ihres Glaubensgenossen quittierte sie mit dem Jubelruf: „Das ist eine gute Nachricht. Heute ist der Tag der Mutter Gottes vom guten Rat. Wir haben alle dafür gebetet, daß sie hilft.“ (SZ.de vom 26. 4 2021). O heiliger Strohsack! Woher kommt eigentlich die Unsitte so mancher Berufschristen, das eigene unheilvolle Handeln der Mutter Gottes oder sonst irgendwelchem Heiligen in die Schuhe zu schieben? Offenbar haben weder Mutter Mechthild noch Bruder Abraham begriffen, daß für gute oder böse Taten niemand vom Jenseits zuständig ist, sondern der Mensch im Diesseits. Und abgesegnet oder verworfen werden solche Taten in der BRD einzig und allein von Polit-Richtern, ob mit oder ohne Gott, ob mit oder ohne Gesetzbuch.

Kirchenasyl gibt es schon lange, allerdings gedacht für despotisch Verfolgte, nicht aber für Fremde, die illegal einreisen, um sich in das vom deutschen Steuerzahler eingerichtetes Sozialbett zu kuscheln. https://heurein.wordpress.com/2016/07/14/kirchenasyl/ Und bisher hat sich die BRD-Justiz zurückgehalten, für diese Rechtsbrecher Partei zu ergreifen. Das hat sich nun geändert.

Nach diesen Erfahrungen mit einer Justiz, die gänzlich zum politischen Werkzeug geworden und vom Holocaustglauben bestimmt wird, wo die Gewaltenteilung quasi aufgehoben ist, bei einer solchen Justiz kann man darauf warten, daß bald alle Straftaten, vorausgesetzt sie schaden Deutschland immens, von BRD-Richtern „aus Gewissens- und Religionsgründen“ legalisiert werden, hingegen die Weigerung, zum Holocaustglauben zu konvertieren, mit dem Tode bestraft wird. Das schriftlich Manifestierte, ob Grundgesetz oder Strafgesetzbuch, ist zweitrangig. Entscheidend ist der Daumen jener allmächtigen Elite, die ihn nach ihrem Dafürhalten hebt oder senkt. Auf diesen schauen die BRD-Richter gebannt, wie weiland der siegreiche Gladiator im alten Rom auf den Daumen des Imperators, ohne sich bewußt zu sein, daß ihr richterlicher „Sieg“, wie der Sieg des Gladiators, nur ein Pyrrhussieg ist. Sie haben im Namen des „Imperators“ dessen Feind zur Strecke gebracht, sind aber nach wie vor dessen Sklaven geblieben. Die wahren Freien sind allein die, welche sich keinem vorgeschriebenen Glauben unterwerfen und sich zu keiner Religion, gleich welcher Art, zwingen lassen.

3 Gedanken zu “Gewissenlos

  1. Die BRD ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN) und somit ein Feindstaat des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes. Das muß man sich einfach klar machen und schon erklärt sich alles, was in der BRD geschieht von selbst.

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  2. Kirchen, Justiz, Medien, Parteien und sonstige Anstalten der BRD werden oft aus dem Ausland gelenkt. Lenker sind Milliardäre, die über ihre Organisationen Wünsche und Anweisungen erteilen.
    Der Gründer des Quantum-Fonds, George Soros, soll Anfang 2015 – insbesondere durch Wetten gegen die D-Mark, das britische Pfund und den argentinischen Peso – in den Besitz von 24 Mrd. Dollar gekommen sein. Der Nachrichtenagentur Bloomberg nach sollen die Geschäfte seines Fonds durch eine 2008 geschlossene Lücke im US-Steuerrecht begünstigt worden sein, wodurch er fällige Steuern auf die Gewinne durch Reinvestition in seinen Fonds hinauszögerte – nach Bloomberg-Berechnungen soll er damals 6,7 Mrd. Dollar Steuern nicht gezahlt haben. Der „sich offen für eine Wirtschaftspolitik links der Mitte“ (Süddeutsche Zeitung von 2015) einsetzende Hedgefonds-Manager soll sich laut National-Zeitung vom 22.5.2015 mehrfach für eine höhere Besteuerung von Reichen ausgesprochen haben. Warum die USA ihn nicht längst zur Fahndung ausgeschrieben und unschädlich gemacht haben, ist merkwürdig.
    Laut der ungarischen Zeitung Magyar Idök vom 12.1.2019 hat sich dieser gute Mensch seit November 2014 über 20 mal mit EU-Kommissaren getroffen. Während der „Flüchtlingskrise“ 2015 hat ihm dann der EU-Migrationskommissar Avramopoulus tagelang Berichte geschickt, so die von der Hackergruppe DCLeaks sichergestellten Dokumente. Vertreter der Soros-Organisation „Open Society European Policy Institute“ (OSEPI) hätten sich zudem 52 mal mit Vertretern des LIBE-Ausschusses (Bürgerliche Freiheiten, Justiz, Inneres) des Europäischen Parlaments getroffen. Auf Betreiben der Soros-Aktivisten hat der Ausschuß am 19.10.2017 grundlegende Prinzipien der EU-Asylpolitik abgeschafft. „Als erstes hat die EU für die absehbare Zukunft eine Mio. Asylsuchender pro Jahr zu akzeptieren.“ und „Die EU muß 15.000 Euro pro Asylsuchenden in jedem der beiden ersten Jahre bereitstellen, um die Kosten für Unterbringung, Gesundheit und Schule abzudecken …“, so Sorsos laut „Deutscher Stimme“ vom Dezember 2015. Und er weiß auch, wie das zu machen ist: „Diese Mittel könnten durch die Ausgabe langfristiger Anleihen aufgebracht werden …“ Umvolkung als Geschäftsmodell, vor ihrem Abgang sollen die Weißen noch ihre Werte übergeben. George Soros heißt eigentlich György Schwartz – und so finanziert er seit 1979 ein Netz von Stiftungen (Open Society Foundations), das auch die „Farben-Revolutionen“ in Georgien und der Ukraine unterstützte und in dem BRD-Prominenz nicht fehlen darf. Bei einer so von zwielichtigen Gestalten des Finanzsektors beeinflußten Öffentlichkeit haben es Angestellte in Justiz und Kirche nicht leicht, die Rechte der Europäer überhaupt nur zu erwähnen.

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