Antwort an Thomas Fischer

21. 12. 2020

Herrn

Thomas Fischer (Kolumnist und früherer Vorsitzender des 2. Strafsenats des BGH
c/o SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Ericusspitze 1
20457 Hamburg

Betr.: Ihre Kolumne „Holocaust-Leugnen – Zu alt für Strafe?“, vom 20. 11. 2020, in SPIEGEL Online und DIE ZEIT.

Herr Fischer,

vorweg: Wegen Ihrer gehässigen und beleidigenden Ergüsse gegen die anständige alte Dame Ursula Haverbeck im besonderen und die Holocaust-Bestreiter im allgemeinen, sehe ich mich außerstande, Ihnen gegenüber auch nur die formelle Höflichkeitsfloskel „Sehr geehrter…“ einzuhalten. Zwar bin ich Laie auf juristischem Gebiet, meine aber doch, Ihren verbalen Unverschämtheiten die notwendige sachliche Antwort geben zu können. Das schließt freilich nicht aus, daß ich, Ihrem Beispiel folgend, meine Äußerungen nicht auf die Goldwaage lege.

Nachfolgend Ihre einzelnen Sprüche und meine Antwort darauf.

1. „Eine 92-jährige Intensiv- und Wiederholungstäterin steht erneut vor Gericht und ist stolz darauf. Soll man die Holocaust-Leugnerin Haverbeck weiter verfolgen? Oder ist sie zu alt und zu verbohrt dafür?“

Frau Haverbeck stand zwar wieder einmal, wie schon so oft, vor Gericht, allerdings unfreiwillig. Sie macht nur von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Art. 5 GG Gebrauch und wird daher von staatsanwaltlichen und richterlichen Intensiv- und Wiederholungstätern immer wieder aufs neue vor Gericht gezerrt und bestraft. Wie konnten Sie sich da die dümmliche Behauptung aus ihren Fingern saugen, sie sei darauf stolz? Ob die entsprechenden Juristen – Sie mit einbezogen – es als Heldentat empfinden und stolz darauf sind, eine 92-jährige Greisin wie eine Verbrecherin zu behandeln, entzieht sich freilich meiner Kenntnis.

Und was Frau Haverbecks „Verbohrtheit“ betrifft, – die politisch Verfolgte wird nur gezwungen, ihre Meinung gegenüber verbohrten juristischen Dogmatikern zu erläutern.

2. „Viele nennen das, das danach [nach § 130 Abs. 3 StGB d. V.] bestraft wird, ‚Auschwitzlüge‘. Diejenigen, die eine der Tathandlungen begehen, also den Holocaust billigen, leugnen oder verharmlosen, nennen es dagegen ‚Auschwitzlüge‘ zu behaupten, der Holocaust habe in dem allgemein bekannten Umfang stattgefunden. Es streiten sich die Vernünftigen mit den Irren. Die Wahrheitsaussprecher mit den Lügnern, um das Recht am Wort ‚Lüge‘.“

Wer die Holocaust-Bestreiter, die mit stichhaltigen Gründen überzeugt sind, daß der Holocaust, so wie behauptet, nicht stattgefunden haben kann, „Lügner“ nennt, der beherrscht entweder die deutsche Sprache nicht (wer seine innerste Überzeugung kundtut, der kann kein Lügner sein!) oder aber ist ein Verleumder gemäß § 187 StGB.

So wie die Holocaust-Bestreiter heute verfolgt werden, wurde – um eines der bekanntesten Beispiele zu nennen – auch Galileo Galilei verfolgt. Im Einklang mit der Kopernikanischen Erkenntnis bestritt er das geozentrische Weltbild, also daß sich die Sonne um die Erde dreht, und wurde deshalb als Lügner beschimpft und verfolgt. Heute wird anerkannt, daß sich damals, bis auf wenige Revisionisten (!), die ganze Menschheit geirrt hat. Schon vergessen, Herr Fischer?

Sie beweihräuchern sich selbst und die verfolgenden BRD-Juristen hochtrabend als „Vernünftige“ und „Wahrheitsaussprecher“, die Holocaust-Bestreiter hingegen beschimpfen Sie als „Lügner“ und „Irre“. Ziemlich peinlich für Sie, denn gerade das Beispiel Galileo zeigt doch, wer in Wirklichkeit die Vernünftigen und Wahrheitsaussprecher, und wer die Irren und Lügner waren bzw. sind. Sie meinen, dieses historische Beispiel kann man nicht mit den gegenwärtigen Revisionisten vergleichen? Doch! Genau das kann man! Sowohl der Fall Galilei als auch der ein Jahrtausend währende Hexenwahn haben zweifelsfrei bewiesen, daß nicht wahr sein muß, was die gesamte Menschheit glaubt, sondern daß die Revisionisten, die zu jeder Zeit, damals wie heute, von einfältigen „Wahrheitsaussprechern“ Ihrer Couleur grausam verfolgt wurden, am Ende recht behalten haben. Ich bin überzeugt, Sie sind um ein halbes Jahrtausend zu spät geboren. Als Jurist damals hätten Sie m. E. Galileo, als letzte Aufforderung, seine „Lüge“ zu widerrufen, vermutlich gerne die Folterinstrumente gezeigt, so, wie dies heute sinngemäß mit den Holocaust-Bestreitern gemacht wird.

3. „Es besteht ja nicht der geringste Zweifel daran, daß die Erde eine Kugel und kein Tablett ist, und nicht die Sonne um die Venus kreist, daß Steine nach unten fallen, weil Massen Gravitation haben, und daß im und vom Führerstaat der NSDAP Abermillionen von Menschen aus Gründen ermordet worden sind, die man ‘rassisch’ nannte (…)“.

Hört, hört! Es überrascht mich, daß Sie nicht mehr an die Scheibenform der Erde glauben; warum, das habe ich oben am Thema Galilei erläutert.

Für Sie ist es also so sicher wie ein Naturgesetz, daß die Nationalsozialisten „Abermillionen“ von Menschen aus rassischen Gründen ermordeten, obwohl es eine feststehende Tatsache ist, daß auf Druck der revisionistischen Forscher die Opferzahl immer wieder reduziert werden mußte (im Jahr 1990 allein die Opferzahl von Auschwitz um 3 Millionen). Hier ist nicht der Platz und Ort einer genauen Analyse, aber die Frage stellt sich zwingend: Warum wird bereits der Zweifel an den „Abermillionen“ von der BRD-Justiz bestraft, die Leugnung von an Deutschen verübten Untaten und Massenmorden hingegen nicht, obwohl dies dem Gleichheitsgebot vor dem Gesetz gem. Art. 3 Abs. 3 GG widerspricht? Die Antwort kann nur sein, es herrscht willkürliche Polit-Justiz.

4. „Waren es 6 Millionen oder vielleicht nur 5,8 Millionen Ermordete? Schon das zeigt, daß es [den Holocaust-Bestreitern, d. V.] nicht um Zahlen, sondern ums Prinzip geht.“

Es geht um die Wahrheit, um nichts sonst! Und es ist sehr wohl von Bedeutung, ob es 6 Millionen, 5,8 oder 2 Millionen, 300.000 oder wieviel auch immer waren. Von nicht weniger Bedeutung ist die Todesursache. Es ist nicht wahrheitsdienend, stereotyp von angeblichen Vergasungen zu sprechen, die Hekatomben von Typhus- und Fleckfiebertoten aber zu verschweigen. Wer gar mit dem sich eingebürgerten Satz argumentiert: Egal wie viele Tote, schon einer ist zuviel, der offenbart, ohne sich dessen bewußt zu sein, daß ihm die Anzahl der Opfer und somit die Opfer schlechthin nicht viel bedeuten. Denn wem das Menschenleben etwas bedeutet, dem kann es eben nicht egal sein, ob ein paar Millionen oder ein paar Tausend umgekommen sind

Jede kleinste Untat wird heute mit Recht akribisch untersucht, um die genau Tat und somit den Täter gerecht beurteilen zu können; aber bei dem angeblich größten Verbrechen in der Menschheitsgeschichte will man 5 gerade sein lassen? Daran kann nur Interesse haben, wer die ganze Wahrheit verbergen will. Wer aber die Wahrheit ergründen will, muß auch die andere Seite ergebnisoffen zur Kenntnis nehmen und prüfen; tut er dies nicht und kriminalisiert gar die andere Seite, greift zu Repressalien und nackter Gewalt, dann ist er an der Wahrheit nicht interessiert. So einfach ist das.

5. „Die Wahrheit über den Holocaust ist nicht der Kern, sondern das Medium des öffentlichen Friedens, den § 130 Abs. 3 StGB schützen will.“

Die „Wahrheit“, von der Sie und Ihresgleichen reden, ist nichts weiter als politisch begründete Schaumschlägerei. Die Wahrheit steht von allein und braucht kein Verbot, mit dem man nicht nur das deutsche Volk, sondern die Menschheit knebelt und alte Menschen drangsaliert und quält. Wer menschenverachtend um sich schlägt, verbal und in der Tat, der spricht nicht der Wahrheit sondern der Grausamkeit das Wort. Und „der öffentliche Frieden“ im Strafgesetzbuch, auf den die BRD-Justiz so gern hinweist, wird grundsätzlich von jenen Kreisen als „gestört“ deklariert, die ihre Ziele und Interessen durch die Revisionisten gefährdet sehen.

6. „Das Leugnen im Sinn von § 130 Abs. 3 setze voraus, daß der Täter weiß oder in Kauf nimmt, daß seine Behauptung der Wirklichkeit widerspricht, also unwahr ist. (Nur) diese letztere Ansicht führt zu dem Problem, daß Menschen, die das nicht wissen, sich im Zustand des sogenannten ‚Tatbestandirrtums‘ befinden, also nicht bestraft werden können (siehe § 16 Abs. 1 StGB). Ein praktisch relevantes Problem ist das deshalb nicht, weil 99 % der Leugner natürlich ganz genau wissen, daß der Holocaust wirklich stattgefunden hat, aber ihren Unglauben vortäuschen, weil sie den Völkermord in Wahrheit billigen (oder sogar gern wiederholen möchten). Daß solche Personen nach § 130 StGB bestraft werden können, ist selbstverständlich.“

Das heißt, überzeugte Holocaust-Bestreiter dürften wegen „Tatbestandirrtums“ gem. § 16 Abs. 1 StGB gar nicht bestraft werden. Und weil aus politischen Gründen bestraft werden muß, darf gegenüber Bestreitern kein Tatbestandsirrtum angewendet werden, sondern diese müssen – wie von Ihnen – als Holocaustleugner, die ihre Überzeugung nur „vortäuschen“, verleumdet werden. Damit haben Sie einen weiteren Beweis geliefert, daß die Holocaust-Prozesse mit Rechtlichkeit rein gar nichts zu tun haben, sondern allein politischen Vorgaben folgen.

Sie behaupten, „99% der Leugner wissen natürlich ganz genau, daß der Holocaust wirklich stattgefunden hat.“ Über die Prognosen von Nostradamus und des „Mühlhiasl“ von Bayern kann man nur staunen, über die psychologisch-mathematischen Akrobatenstückchen des hochrangigen BRD-Juristen Fischer nur erheitert lachen (oder weinen). Wenn Sie aber ferner behaupten, Ihre 99% Holocaust-Bestreiter täuschen ihren Unglauben nur vor, „weil sie den Völkermord in Wahrheit billigen oder sogar gern wiederholen möchten“, dann hört der Spaß auf, dann ist das eine durch nichts gerechtfertigte primitive Schmähkritik. Gnade Gott, wer einem Richter mit solchen wirren Gedankengängen ausgeliefert ist! Wieviel Unglückliche mögen Ihnen während Ihrer Richterlaufbahn in die Hände gefallen sein? Nun, selbst wenn Sie noch das Richteramt ausüben würden, – nach dieser Ihrer subjektiven skandalösen Äußerung könnten Sie kein Richter mehr sein, denn kein gegen Sie gestellter Befangenheitsantrag dürfte dann mehr abgelehnt werden.

Hingegen meine folgende Überlegung in diesem Zusammenhang ist kein Phantasieprodukt wie das Ihre, sondern sachlich, wohl begründet und nachvollziehbar: Wenn immer wieder potentielle Massenmörder zum erneuten Bomben-Holocaust an unschuldigen deutschen Zivilisten aufrufen („Bomber Harris, do it again“), dann ist der Beweis erbracht, daß die Mordaufrufer den an Deutschen verübten Völkermord „billigen und sogar gern wiederholen möchten“. Und wenn diese immer wiederkehrenden Aufrufe zum Massenmord nicht bestraft werden – wie es der Fall ist – dann könnte, Ihrer „Logik“ folgend, ebenso die Behauptung aufgestellt werden, daß auch die den Mordaufruf strafrechtlich nicht verfolgenden und ahndenden Staatsanwälte und Richter den völkermordenden Bomben-Holocaust an Deutschen „in Wahrheit billigen oder sogar gern wiederholen möchten.“

Leuchtet Ihnen nun ein, daß Sie sich mit Ihrer Unverschämtheit selber ins Knie geschossen haben?

7. „Damit sind wir nun bei Frau Haverbeck und Genossen gelandet, zu denen unter anderen auch Horst Mahler gehört oder die (wohl ehemalige) Verlobte und Strafverteidigerin desselben.“

„…die wohl ehemalige Verlobte…“? Was soll dieser unsachliche, ins Privatleben gehende Einwurf? Auf diesem Niveau bewegen sich ungezogene, sensationslüsterne Paparazzi – oder eben ein ehemaliger Vorsitzender des 2. Senats des BGH.

8. „Soll man (sehr) alte Menschen strafverfolgen und bestrafen, auch einsperren? Das wird immer einmal wieder öffentlich gefragt, allerdings erstaunlicherweise kaum bei Eifersuchts-mördern, Kindervergewaltigern oder Terroristen, sondern besonders gern bei alten Naziverbrechern, die 70 Jahre lang ‚unbescholten‘ im Verborgenen gelebt und am Ende ihres Lebens aus den Verstecken ihrer Erinnerung gezerrt werden. Da mag man vielleicht fragen, ob Greise in Rollstühlen noch die richtigen Adressaten der Botschaften des Strafrechts sind. Gegenfrage: Warum nicht?“

Daß Sie gewaltlose Menschen wegen einer nicht gewünschten Meinung mit Kindervergewaltigern oder Terroristen gleichsetzen, braucht nicht kommentiert zu werden; es zeigt nur, wes’ Geistes Kind Sie sind. Was die „alten Naziverbrecher“ betrifft, die man, oft als todkranke Greise mit Rollstühlen und Krankenbahren vor den Richtertisch rollt, da haben Sie das Wesentliche Ihren Lesern wohlweislich unterschlagen. In Rechtsstaaten gibt es sehr wohl eine Verjährungsfrist auch für Mord; das galt auch zuerst für die 1949 gegründete Besatzerkonstruktion BRD, nämlich die Frist von 20 Jahren. Doch da man aus bekannten Gründen Deutschland für alle Ewigkeit an den Pranger stellen wollte und will, wurde die Verjährung zuerst schamhaft auf 30 Jahre verlängert, um sie schließlich ganz aufzuheben. Und so ist es möglich, selbst lebende Leichname zu quälen. Das aber ist nicht die ganze Schande der BRD-Justiz. Der eigentliche Skandal war die Etablierung einer Unrechtsjustiz: Bisher galt der weise, selbstverständliche und uralte Rechtsgrundsatz, daß sich nur strafbar macht, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Versklavung des deutschen Volkes zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen eben keine persönliche Schuld nachzuweisen war! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit, die ihresgleichen sucht. Damit hat sich sie BRD-Justiz endgültig der deutschfeindlichen Politik der BRD in Dienst gestellt.

Der Präzedenzfall war John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“. Sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel, dem kein „faschistoides“ Weltbild untergeschoben werden kann, hat dies erkannt; er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 – ich zitiere die markanten Stellen stichwortartig: NS-Prozess: „John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskathegorie, eingeführt vom Landgericht München (…)konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt. Das heißt mit anderen Worten, die Richter haben einen elementaren Rechtsgrundsatz abgeschafft und sich damit eindeutig als Erfüllungsgehilfen politischer Justiz zu erkennen gegeben.

Ergänzend zu diesem schamlosen Justizgebaren sei noch kurz auf den Fall Hubert Zafke hingewiesen. Der Mann war Sanitäter in Auschwitz gewesen, hatte Menschen geholfen und somit Gutes getan, war aber, nach heutiger offizieller Sicht, zur falschen Zeit am falschen Ort. Er wurde vor wenigen Jahren als 98-jähriger Greis, wegen Beihilfe zum Massenmord vor Gericht gestellt. Da er an Demenz litt, wurde das Verfahren eingestellt.

Das, Herr Fischer, war, Ihren Worten nach zu schließen, einer jener „alten Naziverbrecher, die 70 Jahre lang ‚unbescholten‘ im Verborgenen gelebt und am Ende ihres Lebens aus den Verstecken ihrer Erinnerung gezerrt werden“; bei denen Sie die Frage stellen, ob sie vor Gericht gestellt werden sollen oder nicht, und sich selbst gleich die Antwort geben: „Warum nicht?“ Geht es noch zynischer?

9. „Mord und Völkermord verjähren nicht: So ist das, und so will es die Mehrheit der Bevölkerung offenkundig.“

Warum Mord in der BRD nicht mehr verjähren darf, habe ich in Punkt 8 dargelegt. Ihre Aussage, daß Völkermord nicht verjährt, ist de jure richtig, de facto falsch, denn der an Deutschen verübte Völkermord (z. B. der Vertreibungsholocaust mit tatsächlich Abermillionen von Ermordeten, oder der gezielt gegen deutsche Zivilisten verübte Bombenholocaust, oder der sofort nach dem Krieg verübte Völkermord auf den Rheinwiesen u.a.m.) stand nie zur Debatte, wurde nie gesühnt und wird, wenn es nach Ihrem und Ihresgleichen fehlendem Gerechtigkeitsempfinden geht, auch nie gesühnt werden.

10. „Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit als ‚schlechthin konstituierend‘ bezeichnet.“

Dies ist das einzige Mal, daß Sie in Ihrem ein Dutzend Seiten langen Traktat die Meinungsfreiheit, die schließlich der Kern dieser ganzen Auseinandersetzung ist, erwähnen, wohlwissend, daß das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG abgeschafft wurde; abgeschafft vom BVerfG höchstselbst, indem es meinte, die Quadratur des Kreises verkünden zu können. Und dies geschah folgendermaßen.

Rechtsanwalt Jürgen Rieger hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, um endgültig feststellen zu lassen, daß sich der Sonderparagraph 130 StGB mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG nicht vereinbaren läßt. Dieses höchste Gericht hatte nun die Wahl, entweder wahrheitsgemäß die Unvereinbarkeit der beiden Paragraphen festzustellen – und vom Zentralrat in die Wüste geschickt zu werden,1 oder aber das Paradoxon für rechtens zu erklären und sich unsterblich zu blamieren. Das BVerfG wählte letzteres, mit der Begründung, „auch als Sondergesetz“ sei dieses totalitäre Strafgesetz mit der Meinungsfreiheit vereinbar, und zwar „angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“ (Az. BvR 2150/08). Das ist ein juristisch schier unglaublich blühender Unsinn, und zwar auf zweierlei Art; erstens: Da die Meinungsfreiheit durch das Sondergesetz § 130 StGB außer Kraft gesetzt wurde, kann die Meinungsfreiheit logischerweise nur dann wiederhergestellt werden, wenn das Sondergesetz § 130 StGB in der Mülltonne versenkt wird. Denn ein bißchen Meinungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit, sowenig ein bißchen Schwangerschaft Schwangerschaft ist. Und zweitens (was nicht weniger absurd ist): Was verstehen denn die Karlsruher Richter unter allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Etwa die stalinistischen Folterkeller? Etwa die bereits in Punkt 9 erwähnten ca. zwanzig Vernichtungslager Eisenhowers auf den Rheinwiesen, wo die US-Amerikaner nach dem Krieg weit über eine Million deutsche Menschen ohne Obdach und ohne sanitäre Einrichtungen, vorenthaltener Nahrung und Wasser, verhungern, verdursten, erfrieren und im eigenen Fäkalienschlamm ertrinken und ersticken ließen? Oder vielleicht die Mordorgien in Prag, wo deutsche Soldaten an Laternenmasten mit dem Kopf nach unten aufgehängt, mit Benzin übergossen, angezündet, und der tschechische Mob sich an den lebenden Fackeln ergötzte? War dies alles nach Meinung der roten Roben in Karlsruhe nicht so schrecklich, wie es von den Zuständen in den deutschen Konzentrationslagern behauptet wird? (In Auschwitz gab es immerhin festgebaute Wohnbaracken, sanitäre und soziale Einrichtungen, Krankenstationen etc.) Und die tatsächlich singulären, militärisch völlig überflüssigen Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, zählen auch die zu den „allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“? Über soviel Unverstand von Richtern könnte man lachen, wenn es nicht gar so traurig wäre.

Die Karlsruher Richter können ihre lächerliche Entscheidung auch nicht quantitativ gemeint haben, denn selbst wenn man die offizielle Holocaust-Opferzahl zugrundelegte, so fielen dem Kommunismus (Stalinismus, Maoismus, Pol Pot-Regime u. a. m.) um ein Vielfaches mehr Menschen, nämlich weit mehr als 100 Millionen, zum Opfer, als dem Nationalsozialismus offiziell zugeschrieben werden.

Daraus ist zu ersehen, daß diese Entscheidung des BVerfG eine rein politische, juristisch aber unhaltbare ist, die, weil ausschließlich zulasten Deutschlands gefällt, nicht nur gegen die Meinungsfreiheit Art. 5 GG, sondern – wie ich bereits in Punkt 3 feststellte – auch gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstößt.

Es wundert mich keineswegs, Herr Fischer, daß Sie Peinlichkeiten dieser Art und aussagekräftige Fakten über den Komplex „Holocaust-Prozesse“ unterschlagen, denn, wie jeder politisch Korrekte, sehen auch Sie Ihre Aufgabe darin, das bereits wackelige Holocaust-Gebäude wenigstens mit einem gelungenen Farbanstrich zusammenzukleistern, um es am drohenden Zusammenbrechen zu hindern. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, Sie an noch ein, zwei weitere Peinlichkeiten zu erinnern, mit denen die Holocaust-Justizerei arbeitet.

Da wäre einmal die sogenannte „Offenkundigkeit“, von der jeder halbwegs Gebildete weiß, daß es wissenschaftlich gesehen so gut wie keine Offenkundigkeit gibt und alles einer steten Revision unterliegt. Panta rhei, alles fließt, – das wußten schon die alten Griechen ein halbes Jahrtausend vor der Zeitrechnung. Nur BRD-Richter wissen es offenbar noch immer nicht. Zumindest betreffend des gegenständlichen Themas hat sich die Offenkundigkeit längst als Schimäre erwiesen: Bis 1990 war die 4 Millionen-Opferzahl von Auschwitz offenkundig, jetzt sind 1,1 Millionen offenkundig; gestern war die deutsche Täterschaft der 20.000 polnischen Opfer von Katyn offenkundig, weshalb 1946 sieben deutsche Offiziere wegen dieser Offenkundigkeit von den Sowjets in einem Schauprozeß unschuldig gehenkt wurden, heute sind die Sowjets als Täter offenkundig; früher war die Existenz von Gaskammern nur im Osten gelegenen sogenannten Generalgouvernement offenkundig, dann entschlossen sich die Holocaust-„Experten“, auch das Altreich nachträglich mit offenkundigen Gaskammern zu bestücken; fast 1000 Jahre lang war das Hexenunwesen offenkundig, jetzt ist offenkundig, daß es eben nicht offenkundig war; und noch länger war die Erde als Scheibe offenkundig, und heute feixen Sie, ausgerechnet Sie, Herr Fischer, wie blöde doch ein paar „Volltrottel“ sein müssen, weil sie an die gegenwärtige Offenkundigkeit nicht glauben wollen.

Doch selbst wenn die offizielle Holocaust-Version „offenkundig“ wäre, so dürfte ein Bestreiten dennoch nicht strafbar sein, andernfalls müßte ja auch ein Bestreiter der Behauptung, nämlich die Erde sei keine Kugel sondern eine Scheibe, ebenfalls bestraft werden; das aber ist bekanntlich nicht der Fall, obwohl nach allgemeiner Erkenntnis die Kugelgestalt der Erde eine offenkundige Tatsache ist.

Der Einwurf, mit der Holocaust-Bestreitung verhöhne bzw. beleidige man die Opfer, kann nicht gelten, denn die Bestreiter sind der logischen Auffassung, nicht vorhandene Opfer der behaupteten Dimension können nicht verhöhnt werden. Im übrigen könnte ja auch einem Erdscheiben-Anhänger vorgeworfen werden, er beleidige mit seiner Behauptung alle Wissenschaftler, darüber hinaus die ganze Menschheit.

Audiatur et altera pars! Dieses selbstverständliche MUSS zum Ergründen und Erkennen der Wahrheit haben die Holocaustprozeß-Richter entsorgt, das Simsalabim-Wort „Offenkundigkeit“ ist einfacher und genügt, um die „Schuld“ von Holocaust-Bestreitern zu „beweisen“. Ja geht‚s denn noch „juristischer“?

Ferner verstößt § 130 StGB auch gegen „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ gemäß Art. 4 GG. Denn die Grundlagen dieses „Volksverhetzungsparagraphen“ – auch das haben Sie in Ihrer, ach, so fachlich klugen Kolumne verschwiegen – sind Dogmen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Den Argumenten des großen französischen Revisionisten Prof. Robert Faurisson, warum der offizielle Holocaust technisch nicht möglich gewesen sei, konnte sachlich nichts mehr entgegengesetzt werden; darum gaben 34 französische wissenschaftliche „Geistesgrößen“ folgende Erklärung heraus, erschienen in Le Monde am 21 02. 1979: „Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war. Er war technisch möglich, weil er geschah. Dies ist der obligatorische [verbindlich vorgeschriebene, d. V.] Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz von Gaskammern, und es darf auch keine geben.“

Eine Aussage, vergleichbar etwa mit den Dogmen der Kath. Kirche von der unbefleckten Empfängnis Mariens oder der leibhaftigen Himmelfahrt Christi: Man darf sich nicht fragen, wie die leibhaftige Himmelfahrt Christi physisch möglich war. Sie war möglich, weil sie geschah. So sehen Dogmen aus. Dogmen aber sind ausschließlich Kriterien von Religionen und haben im Strafrecht absolut nichts verloren!

Daß niemand zu einer Religion gezwungen werden darf, also gezwungen, an irgendetwas bestimmtes zu glauben, versteht sich für aufgeklärte Menschen von selbst. Und dies ist das Novum im BRD-Straf(un)recht, manifestiert im Sonderparagraphen 130 StGB: Es zwingt die Menschen unter Strafandrohung an die offizielle Version des Holocaust zu glauben. Zwar stellt man den Menschen frei, an welchen „Gott“ auch immer zu glauben oder auch nicht zu glauben, aber an den Holocaust muß jeder glauben! Ja selbst wer seit unzähligen Generationen seinen Gott bereits gefunden hat, ob Christen, Islamisten, Hindi oder Voodoo-Anhänger, sie müssen zusätzlich die Holocaust-Religion annehmen. Und Atheisten, die bisher niemand zwang, einen Gott anzunehmen, – den Glauben an den Holocaust dürfen sie nicht „leugnen“, sofern sie von der BRD-Justiz nicht eingesperrt werden wollen. Was für ein Irrsinn!! Was für ein gotteslästerlicher Wahn!! Die fundamentalistischen Fanatiker des sogenannten Islamischen Staats (IS) geben zur Wahl: Entweder an Allah glauben oder Kopf ab! Und in der „freiheitlich demokratischen“ BRD heißt es: Entweder an den Holocaust glauben oder ab ins Gefängnis! Und nun verraten Sie mir doch bitte den grundsätzlichen Unterschied zwischen der BRD und dem IS-Regime! In Bezug auf radikalen Glaubenszwang kann ich keinen erkennen.

11. „Es fielen einem denn doch ein paar Gefangene ein, die Gnade vielleicht eher verdient hätten als hochaktive Volksverhetzer.“

Da haben Sie zweifellos recht! (Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn). Das Problem ist nur, daß die tatsächlichen hochaktiven Volksverhetzer frei herumlaufen dürfen und obendrein noch belobigt werden, während die selbstlosen Verteidiger unseres Volkes als „Volksverhetzer“ verleumdet und am laufenden Band eingesperrt werden.

12. „Ob man an Lungenkrebs stirbt, kann man sich in der Regel nicht aussuchen; ob man mal einfach den Mund hält, schon.“

Wohl wahr. Aber ebenso gilt: Ob man ein Mundhalte-System übergestülpt bekommt, kann man sich in der Regel nicht aussuchen; ob man sich dagegen wehrt, schon.

Wenn Sie, Herr Fischer, diese Tragweite des aufoktroyierten Holocaust-Komplexes noch immer nicht begriffen haben sollten, wovon ich ausgehe, dann versuchen Sie, sich wenigstens folgendes zu merken: Es ist kein Verbrechen, sondern das natürlichste und gottgewollte Recht, eine Meinung zu haben, weil eine eigene Meinung identisch ist mit dem Menschsein an sich. Aber es ist ein unverzeihliches Verbrechen, Menschen wegen deren Meinung, aus was für Gründen auch immer zu kriminalisieren und zu bestrafen! Das sind mittelalterliche Methoden. Und rechtschaffene Menschen – wie Frau Haverbeck, Horst Mahler und andere – ändern ihre feste Überzeugung nicht wie eine Wetterfahne, auch wenn sie dafür von einem totalitären Regime ins Gefängnis geworfen werden. Sie deshalb zu schmähen, ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten.

Andererseits steht es jedem frei, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und sich den Unterdrückern unseres Volkes anzuschließen – und dabei noch Kasse zu machen. Das Relotius-Blatt DER SPIEGEL braucht Kolumnen-Schreiber wie Sie! Suum cuique – Jedem das Seine. Das wußte schon Martin Luther.

In diesem Sinne und dem Bekunden meiner Solidarität mit allen politisch Verfolgten dieses Regimes verbleibe ich

R. Heuschneider

Nachtrag: Heute ist die diesjährige Wintersonnenwende, die tiefste Dunkelheit und zugleich der erste Tag des beginnenden aufsteigenden Lichtes; für mich symbolhaft für meinen festen Glauben, daß auch die Wahrheit um die Geschehnisse der Zeit 1933 – 1945 „ans Licht“ kommen wird. Vor allem, da die von Ihnen Verhöhnten einen noch höheren Preis zahlen, als Galilei zu zahlen bereit war. Wie armselig sind da Ihre politisch korrekten Worthülsen!

1Siehe dazu die Causa Günter Deckert, wo die Richter Orlet und Müller wegen ihres politisch nicht korrekten Urteils auf jüdischen Druck geschaßt wurden.

Kunstraub

Immer wieder ist von sogenanntem Kunstraub zu lesen, worunter man in der Regel zu verstehen hat, daß eine Person oder ein Land sich Kunstgegenstände einer anderen Person oder eines anderen Landes widerrechtlich angeeignet hat. Dies wird publik, wenn der angebliche Eigentümer das Kunstgut zurückfordert.

Diese Kunstraub-Geschichten haben in der BRD seit deren Bestehen ab 1949 Hochkonjunktur. Dabei geht es aber nicht mehr um die tatsächlichen Besitzverhältnisse der Kunstgegenstände, sondern um die politische Gewichtung; und weil die BRD sich als Berufsverzichtssystem versteht, als System, das alle deutschen Interessen verschleudert, bedeutet dies in Kunstsachen, daß sie jede Rückforderung erfüllt – auch im Zweifelsfalle. Zusätzlich ist ein entscheidendes Kriterium, wer derRückforderer ist. Fordern Juden ihr angebliches Eigentum zurück, so wird dem selbstverständlich Folge geleistet. Und wenn dieses Gemälde oder jene Skulptur in der Zeit von 1933 – 1945 einem Juden abgekauft wurde, also den Eigentümer gewechselt hat? Uninteressant, dann wird einfach konstatiert, der Jude wurde gezwungen, das Kunstwerk zu einem Spottpreis dem bösen „Nazi“ zu verkaufen. Dem ehemaligen Eigentümer wird das Kunstwerk ausgeliefert, den damaligen Verkaufserlös darf er bzw. sein Erbe selbstverständlich behalten. Doppelte Kasse.

Mit der Einweihung des Museumskomplexes Humboldt-Forum in Berlin am 17. dieses Monats sollten auch die aus dem heutigen Nigeria stammenden sogenannten „Benin-Bronzen“ dort bald Einzug halten, was den nigerianischen Botschafter in Berlin auf den Plan rief: Nigeria fordert die Plastiken als Kunstraub zurück. 1897 soll dieses schwarzafrikanische Kulturgut mit ca. 3000 weiteren Objekten von der britischen Kolonialmacht geraubt worden, in den internationalen Kunsthandel gelangt und in den Besitz von europäischen Sammlern und Museen in London, Wien und Berlin gekommen sein. Ob dies im einzelnen den Tatsachen entspricht, oder die Stücke etwa von einem Negerhäuptling an die Weißen verscherbelt wurden, ist mir nicht bekannt, doch kann schon jetzt gesagt werden, daß diese afrikanischen Gegenstände vom Berliner Museum nach Nigeria zurückgehen werden. Alles andere wäre unlogisch. Denn ein Regime, das meint, den alliierten Räubern von uraltem deutschen Landen, nämlich Ostdeutschland, noch die Geschenkurkunde hinterherschmeißen zu müssen, wird wohl auf ein paar nigerianische Schnitzereien verzichten können.

Wie sieht es nun aus, wenn Ausländer bzw. ausländischen Mächte deutsche Kulturgüter geraubt haben, was bekanntlich während und vor allem zu Ende und nach dem II. Weltkrieg in unvorstellbarem, in der Geschichte der Menschheit in noch nie dagewesenem Ausmaß geschah? Wurden oder werden sie zurückgefordert? Bei den Tonnen von deutschen Patenten, welche, via US-Amerikanern und Russen, der Welt den technischen Stempel aufgedrückt haben, wäre es kaum möglich, hingegen bei Sachgütern sehr wohl. Aber als Verwalter der alliierten Interessen fordert die BRD keineswegs die Rückgabe deutscher Raubkunst, sondern sie fragt bei den Räubern höflich nach, ob die Deutschen ihr Eigentum zurückkaufen dürfen.

Kaum eine Stadt oder auch nur ein relativ unbedeutender Ort im Deutschen Reich wurde von den alliierten Plünderern und Kunsträubern nicht heimgesucht. Eine der wertvollsten und traditionsreichsten Kulturgüter bewahrt die Domschatzkammer Quedlinburg. Selbstverständlich klauten auch hier die Amis wie die Raben. Die rührend geschönte Geschichte in Wikipedia spricht Bände, beginnend mit der Überschrift: „Die Odysee des Domschatzes“. Der Diebstahl und Hehlerweg des Domschatzes bis zurück zum Eigentümer wird zur neutralen „Odysee“ geformt. Im Text heißt es:

Am 19. April 1945 besetzten amerikanische Truppen Quedlinburg. Bereits 1943 waren alle Teile des Domschatzes in eine Höhle unter der Altenburg ausgelagert worden. Die Bewachung der Höhle übernahm nun unter anderem der US-Leutnant Joe Tom Meador. Dieser kunsthistorisch bewanderte Soldat erkannte die Bedeutung die Schatzes in seinem Verantwortungsbereich. Es gelang ihm, zwölf ausgewählte Stücke (Samuhel-Evangeliar, Wiperti- Evangelistar, Heinrichsschrein und neun kleinere Stücke wie Reliquienkreuze) per Feldpost nach Withewright, Texas zu schicken. [Das klingt ja wie die Expertise über einen Kunstsachverständigen, der die Schätze vor Diebstahl bewahren und in Sicherheit bringen wollte; dabei hat dieser „kunsthistorisch bewanderte“ Ami „die Bedeutung des Schatzes“ nicht anders „erkannt“, als die Ali’s vom geldgierigen räuberischen Araber-Clan, welche die 100 kg schwere Goldmünze aus einem Museum in Berlin und die Geschmeide aus dem Grünen Gewölbe in Dresden raubten, d.V.] 1980 verstarb Meador, seine Erben versuchten die Beutekunst auf dem internationalen Kunstmarkt zu verkaufen. Nach einem langen juristischem Ringen und letztlich einem Vergleich kehrten zehn der Stücke 1992 nach Deutschland zurück (…) Zwei Beutestücke (ein Bergkristallflakon und ein Reliquienkreuz) sind aber weiterhin verschollen.“ Bei dem „langen juristischen Ringen und letztlich einem Vergleich“ handelt es sich um die Bitten der Beraubten an die Räubererben, das Raubgut unter einem möglichst noch erschwinglichem Preis zurückkaufen zu dürfen.

Wie oben bereits erwähnt, nehmen Juden in Sachen Beutekunst bzw. Kunstraub eine singuläre Bedeutung ein. Alle Beispiele dazu würden Bände füllen, einige wenige mögen genügen; doch vorerst ein kleiner dap-Zeitungsartikel vom 20. 11. 2003, der das Wesentlichen trifft:

Unter der Überschrift „Klagen zurückgezogen“ heißt es: „Die Bundesregierung hat ihre Klagen gegen die Rückübertragung von drei ehemaligen Grundstücken der jüdischen Kaufmannsfamilie Wertheim an die Jewish Claims Conference (JCC) zurückgezogen. Damit geht das Gelände, auf dem früher Hitlers Reichskanzlei stand, endgültig in den Besitz der Conference über. Die JCC hatte Anfang der 90er Jahre als Nachfolgeorganisation für erbenloses und nicht beanspruchtes jüdisches Vermögen in der ehemaligen DDR Ansprüche auf die Grundstücke gemacht.“

Ja, die BRD wollte sich nicht mit der allmächtigen jüdischen JCC anlegen und weder die BRD-Gerichte noch sich selber in Verlegenheit bringen, daher zog sie die Klage schnell zurück. Recht oder Unrecht spielt da keine Rolle, sondern die realen Machtverhältnisse. Und die sind nun mal auf jüdischer Seite.

Mit der Etablierung von Angela Merkel wurde die sogenannte Restitution von angeblicher „NS-Raubkunst“ quasi zum Selbstläufer einer reinen Formsache. Ohne jegliche Beweise mußten sich mehrere deutsche Museen von kostbaren Exponaten trennen; ein exemplarisches Beispiel: Das Bild von Ernst Ludwig Kirchner „Berliner Straßenszene“ wurde einer Erbin des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess übereignet. „Es handelte sich um das wertvollste Kunstwerk des Berliner Brücke-Museums, das nach allen Erkenntnissen rechtmäßig in dessen Besitz gelangt war. Gleichwohl verfügte der Berliner Senat die Rückgabe auf die bloße, unbewiesene Behauptung hin, die Witwe von Alfred Hess habe beim Verkauf des Bildes im Jahr 1937 den Kaufpreis nicht erhalten. Die neuen Eigentümer verscherbelten das Gemälde flugs auf einer Auktion in New York und kassierten dafür 30 Millionen Euro.“1 Pecunia non olet, Geld stinkt nicht, sagte schon vor ca. 2000 Jahren der römische Imperator Vespasian (derselbe, der anno 67 nach der Zeitrechnung die jüdische Rebellion niederschlug). Das mag wohl stimmen, doch die jüdische Macht stinkt zum Himmel, weil sie offensichtlich keine Moral und kein gesundes Rechtsempfinden kennt.

In Österreich ist es nicht anders. Da wird „Nazi-Raubgut“ großzügig nach dem dazu geschaffenen Restitutionsgesetz angeblich beraubten Juden ausgehändigt. „Doch damit nicht genug. Nun wird selbst die Rückgabe solcher Kunstwerke gefordert, die zwar vom betroffenen Eigentümer in der NS-Zeit veräußert wurden, aber nicht unter die Regelungen des Restitutionsgesetzes fallen“2. „Ein solcher Fall war das Gemälde ‚Pappenheims Tod‘ von Hans Makart. Dieses Werk war 1934 im Deutschen Reich von dem Bankier Herbert M. Gutmann verkauft worden. Über mehrere Ecken gelangte es schließlich ins Wien Museum, wo es bis vor kurzem hing.“3 Wiens roter Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny hatte für die „Rückgabe“ gesorgt. Macht geht vor Recht.

Daß es tatsächlich nicht um Recht, sondern nur um jüdische Macht geht, bezeugt vor allem der berüchtigte Kunstraub-Fall der Jüdin Madeleine Albright vor 21 Jahren. Damals war sie Außenministerin der USA. Sie wuchs mit Geschwistern in der sogenannten Tschechoslowakei auf. Da war auch die Familie Nebrich, eine der angesehendsten Familien in Prag. Karl Nebrich hatte drei Maschinenfabriken aufgebaut und es zu Wohlstand gebracht. Gleich nach dem Krieg wurde Nebrich durch die verbrecherischen Benesch-Dekrete seines Besitzes beraubt und die Familie nach Österreich vertrieben. An diesem Elend bereicherte sich der Jude Josef Körbl, der Vater der Madeleine Albright, unter anderem an Renaissance-Mobiliar, Perserteppichen, dem Familiensilber der Nebrichs sowie dreißig Gemälden mit einem Wert von vielen Millionen.

1948 zog die Familie Körbl in die USA, wo sich Körbl nun Korbel nannte. 1996 erfuhren die bereits betagten Töchter und Erben ihres beraubten Vaters Karl Nebrich durch einen Zufall, wer die Hehlerin des Raubes, zumindest eines erheblichen Teiles davon, ist, eben Madeleine Albright, „honorige“ Persönlichkeit in der amerikanischen Regierung. Sie leiteten sofort juristische Schritte ein, um wenigstens ihre Gemälde zurückzuerhalten. Wen wundert es, daß Albright den Raub nicht herausrückte, und wohl auch kein Gericht es wagen würde, die Rückerstattung anzuordnen. Wie schon gesagt: Die Machtverhältnisse.

Die Chupze: Österreich hatte gerade in der Zeit, als die Albright sich weigerte, wenigstens die Raubkunst zurückzugeben, „Kunstschätze an Holocaust-Überlebende rückerstattet“4. Das Peinliche: Die von Juden ihres Vermögens und aller Kunstgegenstände Beraubten wundern sich über die Hartnäckigkeit der Albright, wo sie, die Nebrichs, doch schon immer gegen Hitler waren und – ihren eigenen Worten zufolge – „mit dem Nazi-Pöbel, der mit dem Einmarsch Hitlers aus Deutschland kam, nichts zu tun haben“ wollten.5 Es hat ihnen nichts geholfen. Ja, wenn es um Knete geht…

Und nicht vergessen: Bei Madeleine Albright handelt es sich um jene kriegslüsterne, gewissenlose „Dame“, die 1996 auf die Frage eines Journalisten, ob der gegen den Irak verhängte US-amerikanischen Boykott, der einer halben Million irakischer Kinder das Leben gekostet hatte, diesen Preis wert gewesen sei, geantwortet hatte: „Ja, es war den Preis wert.“ Es waren ja auch „nur“ irakische und nicht jüdische Kinder.

Wie man sieht: es paßt alles zusammen.

1National-Zeitung, 5. 1. 2007

2National-Zeitung, 10. 4. 2009

3Ebenda

4Passauer Neue Presse, 7. 4. 1999

5Ebenda

Verbietet nur!

Alles redet vom Coronavirus, und dem Schwindel, der mit seiner angeblichen Gefährlichkeit getrieben wird. Das aber darf auf keinen Fall die Sicht auf den Holocaust-“Virus“ ins Abseits drängen; denn dieser tötet seelisch unser Volk, und dies bereits seit 75 Jahren. Dieses Zerstörungswerk wird immer konsequenter geführt, was an der Verfolgungswut, ausgelassen an friedlichen Menschen mit anderer Meinung als der gesetzlich befohlenen, gerade dieser Tage zu beobachten ist.

Ursula Haverbeck wurde am 5. November 2020 nach 2 ½ Jahren Kerker aus der JVA Bielefeld entlassen, und kaum vier Wochen später, am 4. Dezember, vom Amtsgericht Berlin Tiergarten schon wieder zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Horst Mahler wurde nach zehn Jahren und zwei Monaten Kerkerhaft am 27. Oktober dieses Jahres aus der JVA Brandenburg entlassen, mit Antrag der Staatsanwaltschaft München II durch Staatsanwalt Steinweg für Auflagen von Äußerungsverboten, die einem fundamentalistischen islamischen Staat angemessen wären, der einem Kritiker des unantastbaren Propheten Mohammed vorbeugend wehren will. In der BRD springt man so mit Verteidigern unseres Volkes um. Sylvia Stolz kam nach wiederholter Einkerkerung, diesmal nach fast zwei Jahren Haft, am 20. November 20 aus der JVA Aichach frei, – wie lange? Wann wird sie wieder eingesperrt werden? Hinzu kommen jene Vaterlandsverteidiger, die, noch für Jahre ihrer Freiheit beraubt, im Gefängnis sitzen, wie etwa Alfred Schaefer in Landsberg am Lech. Selbst wer auf dieses himmelschreiende Unrecht hinweist, lenkt sofort das mißtrauische Auge der Staatsanwaltschaft auf sich. Das Wort „Holocaust“ ist kaum erwähnt – schon steht der Staatsanwalt vor der Tür und der Richter hinterm Richtertisch! Hier kann nur noch von einer Verfolgungswut, die ihresgleichen sucht, gesprochen werden.

Doch wie kleinkariert müssen Beamte eines tyrannischen Systems sein, wenn sie meinen, mit einem eisernen Willen getragene Vaterlandsverteidiger mit unmöglichen Vorschriften mundtot machen zu können. Je größer die Verfolgung, desto beharrlicher der Widerstand. Schon vor Jahren erinnerte Horst Mahler an das absolute Recht des freien Geistes, an das Ausmaß der Holocaust-Prozesse und worum es dabei eigentlich geht:

Überzeugung und Glaube sind freie Seinswesen des objektiven Geistes. Sie gehorchen keinemWillen. Und der Geist ist frei nur, wenn er sich äußert, sich bekennt. Recht ist das Dasein der Freiheit selbst. Es kann dem Begriff nach niemals gegen die Freiheit gerichtet sein. Wer die im Bekennen seiner Überzeugung erscheinende Freiheit zu strangulieren versucht, wird selbst so enden, wie nach gesundem Volksempfinden Gewaltherrscher zu enden haben, an deren Händen das Blut der Völker klebt. Ja, genau darum geht es: nicht um Rechtsbeugung in Einzelfällen, nicht um Nötigung im Amt, nicht um Freiheitsberaubung geht es. Es geht um Völkermord, um den Seelenmord am deutschen Volk. Die Holocaustjuristen machen sich zu Gehilfen dieses Verbrechens.“ Gleichwohl fügt Mahler die Tatsache hinzu: „Nicht alle im Dienste der OMF-BRD stehenden Juristen sind Halunken.“

Erinnern wir uns auch der ermahnenden Worte der Großen unseres Volkes. „Die Festigkeit besteht im Widerstand“, sagte Friedrich der Große, „nur Feiglinge entwürdigen sich unter dem Joche, schleppen geduldig ihre Ketten und ertragen ruhig die Unterdrückung.“ Dies gilt nach wie vor, gilt für alle Ewigkeit. Der Philosoph Immanuel Kant erinnerte: „Wenn Gerechtigkeit nicht vorhanden ist, ist das Leben nicht lebenswert.“ Und Johann Wolfgang von Goethe erklärte, warum immer wieder daran erinnert werden müsse: „Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns immer gepredigt wird.“ Das soll auch hier geschehen.

Es soll immer wieder daran erinnert werden, daß § 130 StGB unter keinen Umständen mit der Meinungsfreiheit Art. 5 GG in Einklang zu bringen ist. Und wenn das Bundesverfassungsgericht erklärt (Az. BvR 2150/08), „auch als Sondergesetz“ sei dieses totalitäre Strafgesetz mit der Meinungsfreiheit vereinbar, und zwar „angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“, dann ist diese Begründung ein juristisch schier unglaublich blühender Unsinn. Was verstehen denn die Damen und Herren Bundesverfassungsrichter unter allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Etwa die stalinistischen Folterkeller? Etwa die ca. zwanzig Vernichtungslager Eisenhowers auf den Rheinwiesen, wo die US-Amerikaner nach dem Krieg weit über eine Million deutsche Menschen ohne Obdach und ohne sanitäre Einrichtungen, vorenthaltener Nahrung und Wasser, verhungern, verdursten, erfrieren und im eigenen Fäkalienschlamm ertrinken und ersticken ließen? Oder vielleicht die Mordorgien in Prag, wo deutsche Soldaten an Laternenmasten mit dem Kopf nach unten aufgehängt, mit Benzin übergossen, angezündet, und der tschechische Mob sich an den lebenden Fackeln ergötzte? War dies alles nach Meinung der roten Roben in Karlsruhe nicht so schrecklich, wie es von den Zuständen in den deutschen Konzentrationslagern behauptet wird? (In Auschwitz gab es immerhin festgebaute Wohnbaracken, sanitäre und soziale Einrichtungen, Krankenstationen etc.) Und die tatsächlich singulären, militärisch völlig überflüssigen Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, zählen auch die zu den „allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“? Über soviel Unverstand von Richtern könnte man lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Die Karlsruher Richter können ihren Senf auch nicht quantitativ gemeint haben, denn selbst wenn man die offizielle Holocaust-Opferzahl zugrundelegte, so fielen dem Kommunismus (Stalinismus, Maoismus, Pol Pot-Regime u. a. m.) um ein Vielfaches mehr Menschen, nämlich weit mehr als 100 Millionen, zum Opfer, als dem Nationalsozialismus offiziell zugeschrieben werden.

Daraus ist zu ersehen, daß diese Entscheidung des BVerfG eine rein politische, juristisch aber unhaltbare ist, die, weil ausschließlich zulasten Deutschlands gefällt, nicht nur gegen die Meinungsfreiheit Art. 5 GG, sondern auch gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstößt.

Aber § 130 StGB verstößt auch gegen Art. 4 GG, nämlich gegen „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Denn die Grundlagen dieses „Volksverhetzungsparagraphen“ sind Dogmen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Den Argumenten des großen französischen Revisionisten Prof. Robert Faurisson, warum der offizielle Holocaust technisch nicht möglich gewesen sei, konnte sachlich nichts mehr entgegengesetzt werden; darum gaben 34 französische wissenschaftliche „Geistesgrößen“ folgende Erklärung heraus, erschienen in Le Monde am 21 02. 1979:

Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war. Er war technisch möglich, weil er geschah. Dies ist der obligatorische [verbindlich vorgeschriebene, d. V.] Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz von Gaskammern, und es darf auch keine geben.“

Eine Aussage, vergleichbar etwa mit den Dogmen der Kath. Kirche von der unbefleckten Empfängnis Mariens oder der leibhaftigen Himmelfahrt Christi: Man darf sich nicht fragen, wie die leibhaftige Himmelfahrt Christi physisch möglich war. Sie war möglich, weil sie geschah. So sehen Dogmen aus. Dogmen aber sind ausschließlich Kriterien von Religionen und haben im Strafrecht absolut nichts verloren!

Ein weiteres Werkzeug der Schande, dessen sich die Juristen der Holocaust-Prozesse bedienen, ist bekanntlich die sogenannte „Offenkundigkeit“. Dabei wissen sie sehr wohl, daß es wissenschaftlich gesehen keine Offenkundigkeit gibt und alles einer steten Revision unterliegt. Panta rhei, alles fließt, – das wußten schon die alten Griechen ein halbes Jahrtausend vor der Zeitrechnung. Nur BRD-Richter wissen es offenbar noch immer nicht. Doch selbst wenn die offizielle Holocaust-Version „offenkundig“ wäre, so dürfte ein Bestreiten dennoch nicht strafbar sein, andernfalls müßte ja auch ein Bestreiter der Behauptung, nämlich die Erde sei keine Kugel sondern eine Scheibe, ebenfalls bestraft werden; das aber ist bekanntlich nicht der Fall, obwohl nach allgemeiner Erkenntnis die Kugelgestalt der Erde eine offenkundige Tatsache ist.

Der Einwurf, mit der Holocaust-Bestreitung verhöhne man die Opfer, kann nicht gelten, denn die Bestreiter sind der logischen Auffassung, nicht vorhandene Opfer der behaupteten Dimension können nicht verhöhnt werden. Außerdem könnte ja auch einem Erdscheiben-Anhänger vorgeworfen werden, er verhöhne mit seiner Behauptung alle Wissenschaftler, darüber hinaus die ganze Menschheit. Man weiß, wenn in der unseligen Ära der Inquisition eine ins Muttermal einer Angeklagten gestoßene Nadel keine Blutung hervorrief, so war damit für die Inquisitoren der Hexen-Nachweis erbracht; sarkastisch könnte man hinzufügen: heute braucht kein Staatsanwalt und kein Richter diese Nadel-Probe zu machen, allein das Simsalabim-Wort „Offenkundigkeit“ genügt, um die „Schuld“ von Holocaust-Bestreitern zu „beweisen“. Ja geht‚s denn noch „juristischer“?

Jedem Juristen, jedem Richter, muß also klar sein, daß er größtes Unrecht spricht, wenn er gemäß § 130 StGB bestraft! Und wenn das Gesetz Unrecht ist, dann folgt daraus als Konsequenz das unbedingte MUSS, nämlich das Unrechtsgesetz endlich zu löschen und nicht unschuldige Menschen immer und immer wieder ins Gefängnis zu werfen!

Ein Scheinargument, dessen sich Richter bei Holocaust-Prozessen gern bedienen, ist der meist in der Urteilsbegründung vorgebrachte Hinweis, so stehe es nun mal im Strafgesetzbuch, und danach müsse sich ein Richter eben halten. Das ist Unsinn, und zwar in der Absicht, sich des gesprochenen Urteils reinzuwaschen, eines Urteils, um dessen Unrecht die Richter sehr wohl wissen. Denn es gibt die Radbruch’sche Formel, die besagt, daß Richter Angeklagte nicht bestrafen dürfen, wenn zu erkennen ist, daß der entsprechende Strafrechtsparagraph Unrecht ist. Nach dieser Radbruch’schen Formel hat die BRD-Justiz bereits Richter der ehemaligen DDR verurteilt; ferner hat der ehemalige bayerische Justizminister Bausback und dessen Nachfolger keinen Zweifel daran gelassen, daß diese Formel auch auf NS-Richter zuträfe. Ach, wie einfach und ungefährlich stets in der Vergangenheit zu rühren und die Gegenwart auszublenden! immer sind es „die anderen“, „die damaligen Staatsanwälte und Richter“, die mit ihren Anklagen und Urteilen Unrecht verübten; selber Unrechtsurteile fällen interessiert diese „Rechtsprecher“ offenbar nicht. Doch aufgepaßt, Richter, die Zeit wird kommen, wo man euch fragen wird: Warum machtet ihr euch mit euren Holocaust-Urteilen dem verlogenen Zeitgeist dienstbar, obwohl das Unrecht einer Bestrafung mehr als genügend erkennbar war??

Irgendwo war der Satz zu lesen: „Der Deutsche kuscht, weil er Angst hat, alles zu verlieren. Wahr ist: Er wird alles verlieren, weil er kuscht.“ Nach einer seit einem dreiviertel Jahrhundert angewendeten Gehirnwäsche ist es leider so gekommen. Doch es ist ein kleiner Trost, zu wissen, daß es noch immer Deutsche (und Mitkämpfer anderer Nationen gibt!), die niemals kapitulieren werden und sich an die Worte des Patrioten Dr. Fritz Stüber (1903 – 1978) halten:

Verbietet nur!

Verbietet nur, verbietet ruhig weiter,
wo immer sich ein Hauch von Freiheit regt!
Ist eure Willkür doch die Stufenleiter,
auf der wir aufwärts steigen unentwegt.

Sind doch Verbote nur ein Schwächezeichen
der Tyrannei, die Widerstand erzeugt.
Wir aber werden der Gewalt nicht weichen,
wir bleiben glaubensstark und ungebeugt!

Verbietet nur, verbietet Recht und Ehre,
verbietet Freiheit, Volk und Vaterland!
Wir lachen über eure Geistesleere
und weinen über euren Unverstand.

Was leben will, das läßt sich nicht verbieten
mit Paragraphen, Tinte und Papier.
Ihr könnt euch Sklaven halten, Söldner mieten –
doch Deutschlands Leben, merkt euch,
das sind wir!