Und wieder hat das Unrecht gesiegt.

Nach 40 Verhandlungsfarcen ist am 20. Dezember 2022 vor dem Landgericht Itzehoe wieder einmal ein moderner Inquisitionsprozeß zu Ende gegangen und eine unschuldige „Hexe“, die jetzt 97-Jahre alte Greisin Irmgard Furchner, wegen Beihilfe zum Mord in rund 11000 Fällen zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Warum das Urteil nach geltendem Recht als Rechtsbeugung gemäß § 336 StGB sowie Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB zu werten ist, dazu etwas später.

Die jetzt Verurteilte war vor 77 Jahren als 18 Jahre junge Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof bedienstet und tat ihre Arbeit, wie alle Sekretärinnen der damaligen Zeit auch in amerikanischen, britischen französischen oder russischen Konzentrationslagern ihre Schreibarbeiten verrichteten. Der einzige Unterschied: die Konzentrationslager der Siegermächte werden als nicht erwähnenswerte Erholungsheime deklariert (auch wenn Millionen Deutsche darin im wahrsten Sinne des Wortes verreckten – siehe z. B. die zwanzig Rheinwiesenlager), hingegen deutsche Konzentrationslager waren die Inkarnation des Bösen, waren „singulär“. Daher gelten die Bediensteten in den Lagern der Sieger als Heilige, die in den Lagern der deutschen Verlierer als Hexen.

Doch in der Zeit der Aufklärung muß auch für Hexen die Unschuldsvermutung gelten, solange ihre Schuld nicht bewiesen ist! Nun wird jeder obrigkeitshörige Einfaltspinsel sofort rufen: Aber das Landgericht Itzehoe hat die Schuld der Angeklagten doch festgestellt! Irrtum! Weder das Gericht in Itzehoe noch irgendein anderes bei einem anderen vorhergehenden Prozeß dieser Art konnte jemals eine Schuld des oder der jeweiligen Angeklagten feststellen, da alle sogenannten Beweise sich ausschließlich auf Zeugenaussagen stützten, ohne daß diese forensisch verifiziert und bestätigt wurden. Zeugenaussagen aber sind das schwächste Glied in der Beweiskette. https://heurein.wordpress.com/2018/02/05/zeugenaussagen/ Diese Tatsache wird Jura Studierenden bereits im 1. Semester beigebracht, ist ihnen also sehr wohl bekannt; doch hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Itzehoe, Dominik Groß, wie schon vorher alle seine richterlichen Amtskollegen, offenbar nicht den Mut gehabt, seiner Pflicht nachzukommen und durch Anordnung einer forensischen Untersuchung die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu überprüfen. Diese Anordnung und damit die Dokumentation einer tatsächlichen richterlichen Unabhängigkeit hätte nämlich das Aus seiner Existenz bedeutet.

Wenn also eine Verurteilung im angeblich größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte, dem sogenannten Holocaust, allein aufgrund von Zeugenaussagen erfolgt, ohne diese durch eine forensische Untersuchung zu bestätigen, ja, wenn forensische Untersuchungen von privater Seite als Verbrechen kriminalisiert und bestraft werden (wie bei dem Dipl.-Chemiker Germar Rudolf in den 1990er Jahren), dann machen Staatsanwälte und Richter sich selbst zu Tätern und die Verurteilten zu Opfern. Was für ein Hohn für die Gerechtigkeit, wenn beispielsweise in dem berüchtigten, erst kürzlich stattgefundenen Fall Gil Ofarim eine forensische Untersuchung durchgeführt wurde, nur um festzustellen, ob ein Jude in der Rezeption eines Hotels beleidigt oder nicht beleidigt wurde, aber bei angeblichen Kapitalverbrechen von Millionen Toten Forensik verboten ist!

Mindestens über vier Jahre soll das Ermittlungsverfahren gegen die Sekretärin gedauert haben, laut NDR „eine aufwendige Ermittlungsarbeit unter erschwerten Umständen“, doch wieso diese, wegen Verzicht auf Forensik, ohnehin wertlose Ermittlungsarbeit? Um bei der ahnungslosen Bevölkerung den falschen Eindruck vorzutäuschen, wie gewissenhaft und akribisch die BRD-Justiz um die Ermittlung der ganzen Wahrheit, ach, so vorbildlich gerungen hat! Nur wer Geschichtsfälschung akzeptiert, kann Forensik mit dem von den Siegermächten übernommene Wort „Offenkundigkeit“ ersetzen! Daß zu Ende des Krieges die Siegermächte Deutschland nur schaden wollten, indem sie mit der angeblichen Offenkundigkeit deutscher Verbrechen den Angeklagten das Vorlegen entlastender Fakten nicht zuließen, um auch Unschuldige hinter Gitter oder unter den Galgen zu bringen, ist schlimm genug, aber doch irgendwie verständlich, denn schließlich nehmen Feinde gegenseitig keine Rücksicht oder sind darauf bedacht, dem anderen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Daß aber Ankläger und Richter der 1949 gegründeten BRD diesen ungeheuren Rechtsbruch von den Feinden voll und ganz übernahmen und die eigenen deutschen Landsleute Jahr für Jahr, seit bereits einem dreiviertel Jahrhundert(!), weiter quälen, ist an Knechtsgesinnung und Feigheit nicht zu unterbieten.

Was wäre, wenn die Ankläger und Richter am eigenen Leibe erfahren müßten, was sie anderen zufügen? Spielen wir das Szenario einmal durch: Ein oder mehrere sogenannte Zeugen beschuldigen den Richter X oder den Staatsanwalt Y in Zusammenhang mit einem bisher ungeklärten Fall der Beihilfe zum Mord oder gar des Mordes. Der Beschuldigte fragt nach den Beweisen, doch wird ihm geantwortet, Beweise seien hier nicht wichtig, hier zählten allein die Aussagen der Augenzeugen. Daraufhin, in notgedrungener Umkehr der Beweislast, beauftragt der zu unrecht Beschuldigte einen Sachverständigen, dem Gericht seine Unschuld zu belegen, doch das Gericht lehnt den Sachverständigen unter Strafandrohung ab mit der Begründung, die Schuld des Angeklagten sei „offenkundig“. Punkt. Schluß. Eine Horror-Vorstellung zwar für die eigene Person, doch gängige Praxis bei anderen.

Wie bei einer respektgebotenen, tatsächlich ernst zu nehmenden Strafrechtsjustiz die Forensik das Selbstverständlichste der Welt ist, so ist die Falschheit und Heuchelei der BRD-Justiz bei Holocaust-Schauprozessen zu ihrem selbstverständlichsten Handwerkszeug geworden. Bekanntlich wurde vor ca. 20 Jahren mit dem Fall John Demjanjuk ganz bewußt und gezielt eine zusätzliche Variante der bereits bestehenden skandalösen Unrechtsjustiz eingeführt und verankert: Die Angeklagten brauchen sich jetzt nicht einmal mehr formal einer Straftat schuldig gemacht zu haben, allein ihre Anwesenheit in einem deutschen KL mache sie schuldig, weil sie, so der Richter im Demjanjuk-Prozeß, damit geholfen hätten, „die Mordmaschinerie aufrechtzuerhalten“. Der zynische Witz dabei: Auch die Behauptung der angeblichen „Mordmaschinerie“ in den deutschen Konzentrationslagern wurde allein durch Zeugenaussagen und nicht durch Forensik als beweiskräftiger Tatbestand festgeschrieben! Sicher ist aber: wer sich gegen dieses Unrecht nicht wehrt, hilft mit, diese seit fast einem Jahrhundert praktizierte Heuchlermaschinerie aufrechtzuerhalten.

Laut Südkurier vom 20. 12. 2022 war „der wichtigste Zeuge jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Der Verteidiger Wolf Molkentin hatte schon im Mai 2022 einen Befangenheitsantrag gegen Hördler gestellt, es fehle „an belastbaren Tatsachengrundlagen“, die der Sachverständige „mit untauglichen Mitteln“ herstellen wolle. (Hamburger Abendblatt, 31. 5. 2022). Das Gericht hatte den Befangenheitsantrag abgelehnt. Wie bereits oben nach dem Sinn eines jahrelangen Ermittlungsverfahrens gefragt, stellt sich gleichwohl die Frage nach dem Sinn eines Sachverständigen, da durch Verweigerung einer forensischen Untersuchung ein Strafprozeß ohnehin nur eine Farce ist und ein Schuldspruch von vornherein feststeht. Auch hier kann die Antwort nur sein, daß mit dem Hinzuziehen eines Sachverständigen die Seriosität und Akuratesse eines solchen Prozesses vorgetäuscht werden soll; allerdings muß es sich dabei um einen politisch korrekten Sachverständigen handeln, damit das falsche Spiel nicht durch eine Panne gefährdet wird! Wie das abläuft, dafür hat der Corona-Schwindel uns genügend Anschauungsunterricht erteilt: Karl Lauterbach und weitere „Experten“ haben x-Millionen Menschen „sachverständig“ unter die Maske und in die Spritze getrieben, und jeder „Befangenheitsantrag“ etwa eines Dr. Sucharit Bhakdi oder Dr. Reiner Füllmich wurde abgelehnt. Wen wundert es da, daß das Gericht in Itzehoe den Befangenheitsantrag der Verteidigung ablehnte?!

Man hüte sich vor dem Hinweis, für „Beihilfe zum Mord an 11000 Menschen“ seien 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung doch relativ milde, denn wenn für Kinderschändung und Messermassaker lächerlich milde Urteile die Regel sind, dann sind für Unschuldige verhängte Gefängnisstrafen, ob mit oder ohne Bewährung, ein Justizverbrechen.

Hut ab vor dieser unschuldig verfolgten und verurteilten Frau Irmgard Furchner! Ihre einzige Äußerung für das perfide Unrecht, das man ihr angetan, faßte sie in zwei Sätze: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, daß ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“ Damit sagte sie, die trotz ihres hohen Alters noch alle fünf Sinne beisammen hat, nichts anderes, als, es tut mir leid, welches Unrecht man mit mir treibt, was leider nur möglich ist, weil ich in einem deutschen und nicht in einem alliierten Konzentrationslager als Schreibkraft tätig war.

Gebetsmühlenartig brabbelten auch diesmal wieder alle Lügenmedien, daß dieser Inquisitions-prozeß „wohl einer der letzten gegen NS-Täter“ sein werde. Das verkünden sie schon seit 20 Jahren und wissen genau, daß es in dieser Art weitergehen wird, solange auch nur ein Deutscher noch lebt. Und wenn keiner aus dieser Zeit mehr lebt, dann werden sie die Knochen von vermeintlichen Tätern auf den Richtertisch packen, denn, wie wir gesehen haben, geht es nicht um Recht oder Unrecht, um Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit, sondern allein um politisches Kalkül und um die von Norman Finkelstein beschriebene Holocaustindustrie. Und auf den Goldesel Deutschland wird mit der Auschwitzkeule so lange eingedroschen, bis man aus ihm den letzten Groschen herausgeprügelt hat. Das Deprimierende daran ist, Staatsanwälte und Richter, die sich dieses zur Gewohnheit gewordenen Verbrechens an unserem deutschen Volk mutig verweigern, sind an einer halben Hand abzuzählen. Zwar decken amtierende Staatsanwälte und Richter mittels Büchern auf, wie tief die BRD-Justiz schon auf allen möglichen Sektoren gesunken ist (Oberstaatsanwalt Ralph Knispel: Rechtsstaat am Ende, Ullstein, 2021; Richter Thorsten Schleif: Urteil: Ungerecht, Riva, 2019 und Wo unsere Justiz versagt, Riva, 2022), doch die himmelschreiende Ungerechtigkeit, die bei Holocaust-Prozeßfarcen getrieben wird, wagen auch sie nicht anzusprechen, weil sie wissen: die in Artikel 5 Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit existiert nicht, und diese einzufordern ist existenz-, wenn nicht gar lebensgefährlich.

Die staatsanwaltschaftlichen sowie richterlichen Quälgeister haben in diesen Tagen der Besinnung und des Friedens der 97-jährigen Irmgard Furchner, der 94-jährigen Ursula Haverbeck und dem 86-jährigen Horst Mahler wieder einmal gezeigt, wozu diese Justiz des selbsternannten „Rechtsstaates“ BRD fähig ist. An die betroffenen Staatsanwälte und Richter sei die Frage gerichtet: Wie lange wollen Sie das falsche, typisch alttestamentarische Spiel mit solchen Hexenprozessen noch mitgestalten, ohne vor Scham zu erröten, wenn Sie bei der Morgentoilette in den Spiegel schauen?

Demokratie? Nein, danke!

Die Demokratie treibt uns immer schneller dem Abgrund zu und hinterläßt, wie die alltäglichen Messermorde, dieser Tage der Mord in Illerkirchberg, gezeigt haben, eine immer größere Blutspur. Was hat Demokratie mit Mord und Untergang zu tun? Sagen wir es so: die uns von Amerika übergestülpte Demokratie ermöglicht erst die katastrophalen Zustände, in denen wir uns befinden.

Den grundsätzlichen Unsinn einer demokratischen Staatsform lehrt uns unser Dichterfürst Friedrich von Schiller in seinem unvollendeten Drama Demetrius:

„Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn.
Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.
Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?
Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?
Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,
um Brot und Stiefel seine Stimm’ verkaufen.
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen.
Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“

Damit ist alles unmißverständlich ausgedrückt. Selbst ein Diktator, der sein Volk liebt, sein Bestes will und von seinem Volk wieder geliebt wird, aber an der militärischen Übermacht der ausländischen Feinde scheitert, ist tausendmal besser als tausend kleine, von der getäuschten bürgerlichen Masse gewählte Demokraten, die sich dann als von den Hintergrundmächten gekaufte tyrannische Marionetten erweisen. Dies wird wieder einmal zweifelsfrei bestätigt durch das aktuelle Geschehen.

Betrachten wir zuerst das bestialische Massaker eines 27 Jahre alten, widerrechtlich eingelassenen Eritreers in Illerkirchberg, Baden-Württemberg, verübt am 7. 12. 2022 an zwei 14-jährigen Mädchen. Dieser Messermord war einer von 20.000 Messeratacken, die jedes Jahr in der BRD verübt werden (Die WELT vom 21. November 2022). Die Kinder waren auf dem Schulweg und wurden von dem in einem sogenannten Asylantenheim untergebrachten und gehätschelten ausländischen Verbrecher überfallen, einfach so. Das kurdische Mädchen Ece Sarigül wurde getötet, deren Freundin lebensgefährlich verletzt.

Für diese, zur Gewohnheit gewordenen abscheulichen Untaten sind in erster Linie die demokratischen Politiker verantwortlich, denn sie sind es, welche alle volksfremden Scharen, darunter verbrecherische Elemente, ungeprüft und damit widerrechtlich hereinlassen, obwohl schon seit vielen Jahren der Beweis erbracht wurde, daß die Verbrechen der eingelassenen Nafris um ein vielfaches die Verbrechen der einheimischen Bevölkerung übertreffen. Spätestens seit 2015 ist auch erwiesen, daß demokratische Staatsanwälte und demokratische Richter den rechtsbrechenden Umtrieben der demokratischen Schlepperkönigin Merkel strafrechtlich nicht Einhalt geboten hatten, dafür aber den als „Flüchtlinge“ hereingebetenen Bestien demokratische Kuscheljustiz angedeihen lassen, was Angehörige von den für das Abendland inkompatiblen Kulturen als Einladung zu weiteren Verbrechen verstehen dürften. Schon einmal, nämlich vor drei Jahren, wurde in Illerkirchen ein Mädchen, ebenfalls 14 Jahre alt, von vier afghanischen Lumpen in die „Asylunterkunft“ geschleppt, betäubt und vergewaltigt. Die Unholde wurden von einem demokratischen Richter zu einer lachhaft geringen demokratischen Strafe verurteilt. Längst sind sie wieder auf freiem Fuß, doch deren Abschiebung kommt für die Faeser nicht in Frage, die Verbrecher könnten in ihrer Heimat ja „gefährdet“ sein; mit anderen Worten: Dieser demokratischen Frau Faeser ist das Wohl von ausländischen Kinderschändern wichtiger als die Sicherheit von unschuldigen Frauen und Kindern im eigenen Land, und jede kommunale demokratische Behörde beugt sich dieser gemeingefährlichen Ministerin.

Und was sagt Georg Restle, das Synonym der demokratischen Lügenmedien dazu? Er sagte am 6. 12. 2022 in „Monitor“ der ARD: „Ich würde einen Mörder, dessen Motive wir noch nicht kennen, auch nicht mit Mördern gleichsetzen, die aus Rassismus morden.“ Für Restle gibt es also gute und schlechte Mörder; wer ein Kind aus Mordlust umbringt, gehört nicht zu den schlechten Mördern. Ein Trost für die Eltern des abgeschlachteten Mädchens!

Es scheint, daß alle demokratischen Personen und Kreise, Behörden und Institutionen die vordringliche Aufgabe haben, zugunsten fremder Ethnien die demokratische Umvolkung – was nichts anderes heißt als Völkermord am deutschen Volk – möglichst rasch durchzuführen. Und auf dem Wege dorthin sehen demokratische Politiker in der pausenlosen Ermordung von Deutschen offenbar bedauerliche aber nicht zu vermeidende Kollateralschäden. Doch da dieser Preis für die meisten Menschen nicht vermittelbar ist, soll er, wenn schon nicht zu verheimlichen, möglichst schnell der Vergessenheit anheimfallen.

Allein in diesem Sinne sind die Umtriebe der demokratischen BRD-Innenministerin zu verstehen. Jetzt will sie die Gesetzesbrecherin Merkel gar übertreffen und die Grenzen für Ausländer noch weiter öffnen, was selbstverständlich auch der Einreise potentieller Schwerverbrecher zugutekommt. Außer einem typisch demokratischen Bla Bla aus der Worthülsenschachtel hatte sie zu dem Verbrechen von Illerkirchberg nichts zu sagen; die gleiche Dame, die selbst da gegen „Rechts“ hetzt, wo es nichts zu hetzen gibt. Man erinnert sich: Erst vor kurzem, in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2020, ging ein Hotel in Strömkendorf, Mecklenburg-Vorpommern, in Flammen auf; dort waren Ukrainer untergebracht. Der Brand war kaum gelöscht, als die demokratische Nancy Faeser gemeinsam mit der demokratischen Ministerpräsidentin von MV, Manuela Schwesig, zum Tatort rannte und eine Pressekonferenz gab. Keine Rede von Unschuldsvermutung, sondern mit dem Verdacht gegen Rechts vorverurteilten. Beide Demokratinnen jammerten: „Menschen, die vor Putins Krieg bei uns Schutz gefunden haben, mußten aus den Flammen gerettet werden“, der „Rechtsstaat“ würde darauf „eine sehr harte Antwort finden.“ Die Krokodilstränen, welche die Schwesig dabei vergoß, konnte sie vergessen oder umbuchen auf ihre Naivität, als sich herausstellte, daß es sich bei dem Brandstifter um einen pyromanischen Feuerwehrmann handelte.

Je mehr den buchstäblich ums Überleben kämpfenden deutschen Menschen ins Bewußtsein dringt, was Demokratie, speziell Demokratie hierzulande, bedeutet – nämlich Täuschung, Lüge, Fälschung, Mord, geistige und physische Vernichtung unseres Volkes – desto rigoroser sind die uns terrorisierenden Polit-Demokraten auf Ablenkung bedacht, das heißt, sie erfinden immer neue „Verbrechen“, welche ihre Feinde, nämlich anständige Deutsche, angeblich aushecken. Es ist die typische Haltet-den-Dieb-Methode. Und diesmal werden eben die „Reichsbürger“ als willkommenes Ablenkungsmanöver mißbraucht. Gleichzeitig sind die absurden Maßnahmen gegen diese patriotische Gruppe ein drastischer Einschüchterungsversuch, um jede oppositionelle Regung der einheimischen Menschen schon im Keim zu ersticken.

25 Reichsbürger, im durchschnittlichen Alter von über 60 Jahren, sollen eine „terroristische Vereinigung“ gebildet und einen Putsch geplant haben gegen die Ampel-Regierung, jene amerikanische Lakaien-Regierung, der über eine halbe Million Sicherheitskräfte zur Verfügung stehen, um ihre deutschfeindlichen Aktivitäten zu schützen. Den bei der Razzia sichergestellten tödlichen Waffen der Reichsbürger, die an Gefährlichkeit den Atomwaffen kaum nachstehen, nämlich ein angemeldetes Jagdgewehr, Schreckschußwaffen, Lebensmittelvorräte, Pfefferspray und Kartoffelschälmesser, hätte die Bundeswehr samt Panzer und Haubitzen kaum Abwehr bieten können. Da bedurfte es schon einer genialen Militär-Strategie, um im letzten Moment die demokratische BRD zu retten: 3000 schwerbewaffnete Einsatzkräfte konnten 25 Reichsbürger unschädlich machen = 120 kämpfende Demokraten gegen einen ungläubig dreinschauenden Terroristen. Wie gut, daß vor dem geheimen Antiterror-Einsatz die gesamten vorher informierten Medien die Kampfhandlungen filmen konnten, sodaß die 70 % glotzenkundigen Michels sich von der gerade noch einmal abgewendeten Gefahr überzeugen konnten.

Die Falschmünzer mimten Erleichterung. Innenministerin Faeser konnte den „Abgrund terroristischer Bedrohung“ wenigstens vorerst für abgewendet erklären, entwickelte aber, als gelernte Juristin (sic), zwecks Vorbeugung, die kriminelle Absicht, im Zweifelsfalle zulasten umsturzverdächtiger Beamten die Beweislast umzukehren. Und Marco Buschmann (FDP), Justizminister und somit die Verkörperung von Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person, hat ihr nicht widersprochen, denn schließlich sieht auch er „den Rechtsstaat“ aus tödlicher Gefahr noch einmal gerade eben so gerettet. Am 7. Dezember, dem Tag des Befreiungsschlages, hatte er per Twitter seine Mit-Demokraten informiert: „Demokratie ist wehrhaft: Seit heute morgen findet ein großer Antiterror-Einsatz statt. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ein mutmaßliches Terror-Netzwerk aus dem Reichsbürger-Milieu. Es besteht der Verdacht, daß ein bewaffneter Überfall auf Verfassungsorgane geplant war.“ Bleibt nur noch hinzuzufügen: Da die BRD gar keine Verfassung, sondern nur ein von den Siegern von 1945 fremdherrschaftlich erlassenes Grundgesetz hat, ist die deutschfeindliche BRD-Demokratie noch „wehrhafter“! Sie führt uns vor, wer Terrorist und wer „wehrhafter“ Demokrat ist.

Zur ersten Kategorie zählen, neben den Reichsbürgern, vor allem Holocaust-Bestreiter (umgelogen in Holocaust-“Leugner“), denn diese „terrorisieren“ mit ihrer unerwünschten eigenen, absolut gewaltlosen und sachlich vorgetragenen Meinung die Berufsdemokraten, sodaß sie selbst als 100-jährige Greise von der „wehrhaften“ Demokratie des Herrn Buschmann weggesperrt werden müssen. Durch die Corona- und Klima-“Leugner“ hat sich der Terroristenkreis gewaltig erweitert, was den Bau von weiteren Gefängnissen erforderlich machen könnte. Aber so sind nun einmal demokratische Zustände: „Schutzsuchende“ Okkupanten, welche Gewaltverbrechen und letztendlich die ethnische Vernichtung bringen, werden in luxuriösen Asylantenheimen, hingegen zu Terroristen erklärte vaterländisch Gesinnte in Gefängnissen untergebracht.

Zur zweiten Kategorie, den „wehrhaften“ Demokraten, zählen die Antifa, die Klima-Kleber, die kriegstreibenden US-Stellvertreter etc. Um sich Gehör zu verschaffen, können schon mal vermummte Gestalten z. B. in nicht koschere Steinar-Läden dringen und dem Personal die Kniescheiben und Schienbeine mit Hämmern zertrümmern. Da muß man auch Verständnis haben, wenn Klima-Kleber eine Rettungsgasse verhindern und sich damit am Tod eines Menschen schuldig machen. Alles nicht so schlimm: der Verfassungsschutzpräsident einer nicht vorhandenen Verfassung, Thomas Haldenwang, hat den Klebern eine quasi Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Und daß Kriegstreiben und Kriegsführen zur Demokratie gehören wie das Amen in der Kirche, zeigt eindringlich das verlogene Spiel mit der korrupten Ukraine und braucht nicht näher erläutert werden.

Zurück zu den Reichsbürgern. Leider kommt es immer wieder vor, daß patriotische Stimmen das falsche Spiel der Berufsdemokraten zwar beim Namen nennen, jedoch die unmittelbaren Opfer verbal herabsetzen. So nennt etwa eine bekannte Patriotin die Reichsbürger „Irre“, die allerdings „in einer wirklichen Demokratie frei sein sollten.“ Ach, wie großzügig! Es bleibt zwar jedem selber überlassen, ob er an die Demokratie als begrüßenswerte Staatsform noch glaubt oder nicht glaubt, doch „Irre“ sind die Reichsbürger gewiß nicht, sondern zweifellos ehrbar.

Daß wir alle Staatsbürger des Deutschen Reiches sind, ist kein Geheimnis, zumal diese Tatsache das sogenannte Bundesverfassungsgericht der BRD im Jahre 1973 eingestehen mußte, und wenn der BRD-Justizminister Buschmann oder die Faeser das nicht wissen oder gar leugnen sollten, so ist das deren Problem. Und wenn die nunmehr zu Terroristen erklärten Reichsbürger entsprechend dem am 15. 09. 1935 erlassenen Reichsbürgergesetz handeln wollen, nämlich als blutsmäßig angestammte Staatsbürger dem noch immer existenten Deutschen Reich ausdrücklich zu dienen, – selbst wenn dieser Dienst manchen als phantastisch und zwecklos scheinen möge, was sollte daran „irr“ sein? Zumal auch jener Patriotin bekannt ist, daß der angebliche Umsturzversuch (mit Taschenmesser?) eine Zwecklüge der BRD-Demokraten ist.

Wer aber von den sogenannten Patrioten meint, diese für unser Volk tödlichen Auflösungserscheinungen mit dem nationalsozialistischen Deutschland gleichsetzen zu müssen, der kennt die Geschichte nicht und hat die Lügen unserer Feinde übernommen. Er hat nichts begriffen und plappert jenen nach, die uns heute vernichten wollen, d. h. er stellt sich ihnen, offenbar ohne sich dessen bewußt zu sein, als Hilfswilliger zur Verfügung.

Ein letztes Wort zur Eingangs bewerteten Staatsform Demokratie. Es ist anzunehmen, daß viele Bürger dem schwarzen Urteil Friedrich von Schillers über die Demokratie widersprechen und meinen, Deutschland nehme wegen seiner seit 1945 bestehenden Knebelung zwar eine negative Sonderrolle ein, andere Länder aber führen mit ihrer Demokratie doch nicht so schlecht. Irrtum! Die Sonderrolle stimmt zwar, doch gibt es kein europäisches Land, das nicht von der amerikanischen Demokratie vergiftet ist oder, wie Ungarn, permanent bedroht und angegriffen wird. Und das so gern und oft zitierte Beispiel Schweiz hinkt gewaltig, denn diesem einstigen demokratischen Musterländchen wurde schon lange der Mythos des Wilhelm Tell ausgetrieben von jenen Kräften, die allen westlichen Staaten die Kehle abschnüren; ihre absolute Nivellierung ist nur eine Frage von kurzer Zeit.

Man mache sich endlich frei von dem eingebläuten Gedanken, Demokratie sei die beste Staatsform, nur würde sie halt leider manchmal von den Gewählten verraten, und es gälte, die Gestrauchelten wieder auf den Pfad der demokratischen Tugenden zurückzuführen. Gelänge dies, dann sei ja alles wieder in Ordnung. Das aber ist ein Trugschluß. Demokratie war zu allen Zeiten die Machtausübung der hinter den Kulissen die Fäden ziehenden Wölfe im Schafspelz (mit dem Leitwolf namens Hochfinanz), die sich ausschließlich um ihre persönlichen Interessen, doch nie um das Wohl des gesamten Volkes gekümmert haben. Und das Zauberwort „Demokratie“, welche die Gesamtheit durch Wahlen angeblich gestalten kann nach dem Prinzip „ein Mensch – eine Stimme“ ist der billige aber erfolgreich ausgelegte Köder der Diktatoren im Hintergrund. Erinnern wir uns des wahren Zitats: „Wenn Wahlen etwas verändern würden, wären sie längst verboten“, und verinnerlichen wir uns ein für allemal den treffenden Satz, der einst Horst Seehofer bei der Fernsehsendung „Pelzig“ entschlüpfte: „Diejenigen, die gewählt wurden, haben nichts zu entscheiden, und diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt.“ Doch jeder muß selber entscheiden, ob er sich bzw. wie lange er sich noch am Nasenring durch die demokratische Manege ziehen lassen will.