Die barmherzigen Samariter

Bis jetzt habe ich den ehemaligen CDU/CSU stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Georg Nüßlein für typisch demokratisch korrupt gehalten, für einen Mann, der, wie andere seiner Amtskollegen, sein ohnehin hochdotiertes Politikeramt nur dazu nutzt, um sich schamlos zu bereichern. Ach, wie habe ich mich getäuscht! Durch ein Video, im Blog KLARSCHICHT gefunden, wurde ich eines Besseren belehrt:

Dort konnte ich mir einen Ausschnitt von der internationalen Konferenz der Corona-Betrüg… ähm… wollte sagen, der Corona-Beglücker ansehen, die sie am 8. Mai 2019 im Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im BRD-Bundesquasseltag von sich gaben. Alles Heilige! Alles barmherzige Samariter! Zumindest nach Nüßleins Versicherung:

Mir am wichtigsten ist es hier bei dem, daß es hier um Werte geht, und zwar um christliche Werte, christliche Nächstenliebe! Nichts ist so nahe am Gleichnis vom barmherzigen Samariter, wie das, was wir hier im Engagement für globale Gesundheit tun. Und das sollte uns treiben mehr als Gut und Geld und Risiken und all das, was einen am Schluß selber betreffen könnte, äh… sollte! In diesem Sinne lassen Sie uns beim barmherzigen Samariter sein, lassen Sie uns das Thema so vorantreiben, wie wir ‚s heute hier diskutiert haben!

Für mich war, als Politiker, besonders wichtig der Hinweis darauf, daß globale Gesundheit wertebasiert sein muß. Das ist etwas, was wir manchmal zu weit nach hinten schieben in der Politik. (…) Und da stellt sich natürlich die Frage: Geht ‚s hier bloß um Eigeninteresse? Und da hat mich am meisten umgetrieben die Hetze der Populisten – auch in diesem Haus! – die da sagen: Jetzt kommen Krankheiten zurück, die ‚s lange bei uns nicht mehr gegeben hat; und die Reaktion ist, wir müssen die Grenze schließen. Nein, meine Damen und Herren!! Wir müssen dafür sorgen, daß globale Gesundheit stattfindet, daß wir das voranbringen, was wir heute hier diskutiert haben!“

Rauschender Beifall belohnt den Samariter Nüßlein.

Jetzt, im Nachhinein, fügt sich alles zusammen. Nüßlein, die fleischgewordene Barmherzigkeit im Kreise seiner barmherzigen Samariter-Mitbrüder, hat es doch selbst gesagt! Und diese Brüder sind nicht weniger glaubhaft als etwa der Kölner Erzbischof Wölki mit seinen verführten Mitbrüdern. Jetzt wissen wir auch, daß es ihm nicht nur um sein armseliges 660.000 € „Eigeninteresse“ ging, nein, alle anderen Berufssamariter sollen auch irgendwie an den Almosen teilhaben dürfen, die bei den Geschäften abfallen, bei Geschäften, wo es um die von ihnen verursachen Billionen-Schäden geht, wie etwa endlose Konkurse, verzweifelte Suizide, um die noch gar nicht voll absehbaren Impfschäden, von den sozialen Schäden wie Vereinsamung und Spaltung einmal ganz abgesehen. Alles aus „christlicher Nächstenliebe“. Da ist es nur logisch, daß sich die Schlepperkönigin Merkel bei Ihrem „lieben Herrn Nüßlein“ bedankte, denn auch sie hat ja die ethnische Vernichtung samt Terrorismus nur aus christlicher Nächstenliebe importiert.

Und wie bescheiden sie alle sind! Sie verschweigen freiwillig, wie wenig sie für ihre Samariterdienste erhalten; nur wenn es sich gar nicht mehr vermeiden läßt, dann gestehen sie (vielleicht), welcher Hungerlohn ihnen aufgedrängt wurde. Alfred Sauter, Freund von seinem schwäbischen Landsmann Nüßlein, ist so ein leuchtendes Beispiel. Als ehemaligem bayerischen Justizminister liegt ihm Redlichkeit und Barmherzigkeit gewissermaßen im Blut, und sein seit 2014 innehabendes Amt als Vorsitzender der CSU-Finanzkommission schulte ihn zum selbstlosen Wohltäter. Kein Wunder, daß er dafür von seinen Genossen ausgezeichnet wurde: 1995 mit dem Bayerischen Verdienstorden, 2007 mit der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold, und 2010 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der BRD.

Der Obersamariter dürfte – neben Karl Lauterbach – allerdings Jens Spahn sein. Auch er hat sich lange bescheiden und mit gerichtlicher Unterstützung geweigert, den lumpigen Wert seiner verfallenen Hütten und Bruchbuden anzugeben, damit der reiche BRD-Normalbürger nicht gewahr werde, daß ein Gesundheitsminister so wenig verdient, sodaß er sich – vielleicht durch Sammeln von Pfandflaschen? – ein Zubrot zum Überleben sichern muß.

Ja ja, die um die verblödeten Wähler besorgten Ehrenmänner müssen, wegen der, die halbe Menschheit schon dahingerafften tödlichen Pest das lebenswerte Leben aller Menschen leider radikal unterbinden und jeden Anstand auf Eis legen. Aber dafür haben sie den 1. April gnädigerweise für einen Spaß um zwei Wochen vorverlegt: In ihrer Eigenschaft als barmherzige Samariter gaben sie eine Antikorrupti-Ehrenerklärung ab! Kein Witz! Sie nannten es tatsächlich Ehrenerklärung!

Vergessen wir die Satire und machen uns doch nichts vor. Allen Abgeordneten, ob in Bayern oder wo sonst auch in der BRD, ist die schamlose Selbstbedienung vorgegeben. Wer da Skrupel hat, hat von Demokratie westlicher Prägung nichts verstanden. Es ist paradox, von diesen Berufsdemokraten Anstand und Charakter zu erwarten oder gar an vermeintliche „demokratische Gepflogenheiten“, so wie wir sie aus Fabeln kennen, zu appellieren. Es gibt sie nicht in dieser sogenannten Demokratie. Die Empörung von Söder und Konsorten ist gespielt. Die Schauspieler ärgern sich nur, weil die Gaunereien ihrer Politfreunde aufgeflogen sind und das Vertrauen von unverbesserlichen optimistischen Wählern schwindet. Und Vertrauen bis zu einem bestimmten Niveau brauchen sie, wenn sie das politische Feld nicht räumen wollen – zugunsten anderer skrupelloser dämokratischer Kollegen.

„Rechtsstaat am Ende“

10. März 2021

Herrn
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel
c/o Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin

Betr.: Ihr Buch „Rechtsstaat am Ende“

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

die Medien stellen Ihr dieser Tage erschienenes Buch mit dem Titel „Rechtsstaat am Ende“ vor.

Bevor ich zum Inhalt Ihres Werkes komme, sei erst einmal richtiggestellt, daß erstens die BRD kein Staat ist, kein Staat sein kann, da das Deutsche Reich nach wie vor besteht, genauer: das Territorium, dem die Siegermächte von 1945 den Namen „BRD“ gaben, ist ein Teil des nach wie vor völkerrechtlich existenten Deutschen Reiches; zweitens konnte sich das Provisorium BRD noch nie, seit seiner Etablierung 1949, mit den Attributen eines „Rechtsstaates“ schmücken, da ihm die Siegermächte von Anfang an nur die Rolle einer willfährigen auszuplündernden Kolonie zugewiesen hatten (kein Friedensvertrag, UN-Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 etc.).

Nun zum Inhalt Ihres Buches. Sie bescheinigen Ihrem angeblichen Staat BRD völlig zu Recht „katastrophale Zustände in der deutschen Justiz“, sodaß er seine Aufgabe, „die innere Sicherheit zu wahren“, nicht mehr erfüllen kann. Nach Wiedergabe Ihrer Klage durch einen dpa-Artikel „seien Ermittlungsverfahren komplizierter geworden. Seit 2010 habe deren Dauer um 20 Prozent zugenommen – mit dem Ergebnis, daß Prozesse verschleppt werden oder wegen Überlänge Strafrabatte fällig werden. Oberlandesgerichte (in Berlin das Kammergericht) haben demnach 2019 wegen zu langer U-Haft 69 teils schwerster Verbrechen Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt.“ Über Jahrzehnte hinweg seien Polizei und Justiz „kaputtgespart“ worden, sodaß es an qualifiziertem Personal und moderner Computertechnik mangelt. „Deutsche Staatsanwaltschaften schlossen laut Buch 2019 fast fünf Millionen Verfahren ab – doch fast 57 Prozent davon endeten nicht mit einer Anklage , sondern Einstellung, obwohl bei 28 Prozent der eingestellten Ermittlungen Verdächtige bekannt waren. In Berlin könnten sich 55 Prozent der Kriminellen darauf verlassen, nicht belangt zu werden (…). Die Hauptstadt habe bundesweit den Spitzenplatz bei der Anzahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner (2019: 14086) und zugleich die niedrigste Aufklärungsquote (2019: 44,7 Prozent).“ 1

Zudem fehle es an geschultem Personal. Die Alltagskriminalität habe so gut wie freie Bahn: „Ein Einbrecher kann zu 97,4 Prozent davon ausgehen, ungestraft auf freiem Fuß zu bleiben.“ 2 Außerdem ist allgemein bekannt, daß die organisierte Kriminalität in den Großstädten normaler Alltag, die Al Capones in der BRD längst heimisch geworden sind. Allein in Berlin führen ca. zwanzig Großfamilien, sogenannte Clans, meist Araber, das Zepter.

Kein Zweifel, Herr Oberstaatsanwalt, Ihre Klagen sind mehr als berechtigt und bringen den Skandal auf den Punkt. Doch die Hinweise auf diese skandalösen Zustände beschreiben leider nur die Symptome und die vordergründigen Ursachen, nicht aber die wahren Ursachen.

Eingeläutet wurde der Niedergang der BRD-Justiz durch die Etablierung einer politischen Holocaust-Justiz, und zwar bereits bei der Gründung der BRD 1949; eine Etablierung, die uns Deutsche, auch und vor allem de jure (!), als Menschen 2. Klasse behandelt. So wurde – um nur zwei gravierende Beispiele zu nennen – sofort nach Kriegsende eine Amnestie für die Kriegsgegner erlassen, gleichzeitig aber die von den Siegermächten eingeleitete grausame Verfolgung von selbst unhaltbaren Anschuldigungen angeblicher deutscher „Verbrechen“ 3 von der BRD übernommen, um sie für alle Ewigkeit weiterzuführen; die Meinungsfreiheit, als eines der höchsten gottgegebenen Güter, wurde durch das totalitäre Sondergesetz § 130 StGB zulasten Deutschlands und der deutschen Menschen frevelhaft beseitigt.

Diese einseitige Fesselung und Knebelung erfuhr ihren (vorläufigen) Höhepunkt durch die Causa Demjanjuk. Da angebliche Straftäter der ehemaligen deutschen Konzentrationslager für die Justiz nicht mehr greifbar waren, die Holocaust-Industrie (Die Holocaust-Industrie, Norman G. Finkelstein, Piper-Verlag, München Zürich 2001) aber ohne zur Schau gestellte „Nazi-Unholde“ nicht auskommt, ging die BRD-Justiz dazu über, alle noch lebenden Menschen, die einst in deutschen KL Dienst getan hatten – und seien es unschuldige Sanitäter oder Schreibkräfte – als „Täter“, die Beihilfe zum Massenmord geleistet hätten, umzuwidmen. Das war eine Zäsur in der abendländischen Rechtsprechung, genauer: ein bis dato beispielloser Rechtsbruch, denn damit wurde der eherne Rechtsgrundsatz, nämlich daß nur persönliches Verschulden eine Straftat sein kann, aufgehoben und durch eine erweiterte Sippenhaftung ersetzt. Hinzu kommt, daß die seit Demjanjuk immer wieder zu Unrecht verurteilten Greise bzw. Greisinnen nahezu hundert Jahre alt sind. Das ist niederträchtiges, alttestamentarisch hassendes, nicht aber zivilisatorisches und menschenwürdiges Verhalten.

Diese Schande der BRD-Justiz, Herr Oberstaatsanwalt, kann selbst ein Laie und Blinder nicht übersehen. Wo blieb der Aufschrei der Juristen angesichts dieses himmelschreienden Unrechts? Er blieb nicht nur aus, sondern das Unrecht wurde einfach akzeptiert und wird seitdem dienstbeflissen verübt, zynischerweise im Namen des Gesetzes.

Aber nicht nur um Greise aus einer anderen Zeit eifrig zu verfolgen, bringt die vor tatsächlichen Verbrechern doch schon längst kapitulierende BRD-Justiz noch genug Energie auf, sondern auch, um kritische Zweifler, welche die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche der Geschichtsschreibung jener Zeitspanne hinterfragen, zu kriminalisieren und anzuklagen. Und siehe da! Jetzt steht plötzlich genug justiziables Personal zur Verfügung, geschultes und ungeschultes. Denn wenn z. B. ein Staatsanwalt und eine Richterin am Amtsgericht D. bereits das Kürzel KL (die korrekte Abkürzung für „Konzentrationslager“) als „Verharmlosung des Leides der Opfer“ werten, dann fragt man sich als Betroffener freilich verdutzt, ob man es hier mit ungeschulten Juristen zu tun hat, oder aber mit solchen, die vor Verfolgungssucht den Überblick verloren haben und nicht mehr wissen, was für merkwürdige Purzelbäume sie noch schlagen sollen. Die Chancen eines Angeklagten in den Händen solcher Staatsanwälte und Richter sind gleich Null. Immerhin weiß ich jetzt die Bedeutung des Symbols – die Göttin Justitia mit verbundenen Augen – richtig einzuschätzen: Meistens ist sie blind für die Wahrheit, in der BRD allemal.

Die zweite Hauptursache der verlorengegangenen Rechtspflege begann mit dem Jahre 2015, als die von der Mauermörderpartei SED geschulte Angela Merkel die Grenzen für den globalistischen Okkupanten-Tsunami öffnete und somit millionenfach das Grundgesetz Art. 16a brach! Damit hat diese Dame mit Anhang die von Ihnen beklagten Zustände, vor allem die international organisierte Kriminalität, einschließlich terroristischer Anschläge und Morde, erst im großen Stil importiert und entscheidend gefördert. Wo waren da die Gesetzeshüter, die Staatsanwälte, um dieser Rechtsbrecherin und Schlepperkönigin Einhalt zu gebieten? Sie haben ja Recht, Herr Knispel, die Ohnmacht der Justiz gegen die übermächtigen organisierten Berufsbanden zu beklagen, aber der Haupttäter und eigentliche Verursacher ist nun einmal das politisch organisierte Kartell Merkel & Co. Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Welcher Staatsanwalt, der noch mit einem Gewissen sowie mit einem gesunden Gerechtigkeits- und Realitätssinn gesegnet ist, kann sich diesem rechtsbrechenden BRD-System noch weisungsgebunden fühlen?

Zusammenfassend kann gesagt werden: der BRD-Strafjustiz wurde 1949 die Hauptaufgabe zugewiesen, die politische Entrechtung Deutschlands für alle Zeiten „rechtlich“ zu garantieren. Ja, selbst wenn die geplante Auflösung der deutschen Nation in einem europäischen ethnischen Völkerbrei zustande käme, so wird „das Deutsche“ zum Zwecke der weiteren Ausplünderung weiterhin Bestand haben. Die Bekämpfung der Kriminalität war, ist und wird von untergeordneter Bedeutung bleiben, gemäß der ohnehin nachhaltig gestörten Sicht von Täter- und Opferrolle seitens der „westlichen“ Welt. Daher werden Ihre Proteste, Herr Oberstaatsanwalt, leider kein Gehör bei den Verantwortlichen finden.

Wenngleich ich mir auch erlaubte, Ihnen mit diesem offenen Brief aufzuzeigen, daß Staatsanwaltschaften und Richter einen sehr großen Anteil Mitschuld am endgültigen Niedergang der BRD-Justiz tragen, so möchte ich Ihnen abschließend gleichwohl versichern, daß wir Deutsche Juristen zu schätzen wissen, die noch nicht zu bloßen Ja-Sagern geworden sind, sondern sich einen einigermaßen realistischen und somit kritischen Blick für das katastrophale Treiben der BRD-Gerichtsbarkeit bewahrt haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. R. Heuschneider

1Passauer Neue Presse, 1. 3. 2021

2Stern, 28. 2. 2021

31950 wurde vom Schwurgericht in Stade, unter Vorsitz des Landgerichtsrats Dankert, der ehemalige SS-Oberscharführer Otto Hoppe, die „Bestie von Buchenwald“, wegen mehrfachen Mordes und grausamer Mißhandlungen an KL-Insassen, zu zweimal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Im Jahre 1966 wurde er freigelassen: Die 130 (hundertunddreißig) meineidigen Belastungszeugen hatten sich vor den Verhandlungen in der Stader Gaststätte „Harburger Hof“ zu ihren Greuellügen abgesprochen. Die 17 Lebensjahre, die dem unschuldig Eingesperrten durch gewissenlose Lügner und eine verantwortungslose BRD-Justiz gestohlen wurden, konnte dem Gequälten niemand mehr zurückgeben. (Quelle: National-Zeitung vom 26. 7. 1996).