Frau Strack-Zimmermann und ihre Demokratie

20. 04. 2024

Offener Brief

Frau
Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Bundestag
Abgeordnetenbüro Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Guten Tag, Frau Strack-Zimmermann!

Durch das Medium „Tag 24“, vom 18. 4. 2024, nahm ich Kenntnis von Ihrem am 16. 4. 2024 stattgefundenen Wahlkampfauftritt in Ravensburg.

Sie waren wütend über Zwischenrufe, wie etwa „Kriegstreiber!“ (die m. E. voll ins Schwarze treffen), und „brüllten“ (Originaltext von Tag 24) gegen die Demonstranten: „Wenn Ihr wirklich Demokraten wärt, dann würdet Ihr zuhören und dann würden wir diskutieren. Aber Ihr seid zu blöd, um eine Pfeife in den Mund zu stecken!“ Offenbar können Sie Theorie von Realität nicht unterscheiden, sonst müßten Sie doch wissen, daß die hier praktizierte Demokratie mit Lug und Trug einher geht. So wird – um nur ein aktuelles Beispiel zu nehmen – von dem demokratischen Medium „Correktiv“ die Lüge von „Deportation“ und „Geheimtreffen“ von Oppositionellen in die Welt gesetzt, von allen demokratischen Medien verbreitet und von allen politischen Institutionen verwendet. Die Regierung wiegelt Millionen mit dieser Lüge auf, die gehen auf die Straße und fordern, wie in Aachen geschehen, Lynchjustiz gegen oppositionelle Personen („AfD-ler töten!“) – ungeahndet! Doch wenn die demokratisch Verleumdeten und an Leib und Leben Bedrohten die Sache richtigstellen und – wie Sie, Frau Strack-Zimmermann – fordern, „darüber zu diskutieren“, dann werden aus panischer Angst, den Argumenten der Patrioten nicht gewachsen zu sein, demokratische „Brandmauern“ errichtet. Wer also ist denn nun „zu blöde, um eine Pfeife in den Mund zu stecken“?

Angesichts der angeblichen „russischen Greueltaten“ (Originaltext von Tag 24) in der Ukraine zeigten Sie sich entsetzt über die prorussischen Ansichten mancher Demonstranten und brüllten: „Sie stellen sich hier hin und tun so, als ob Sie das nichts anginge. Es geht sie aber was an. Wenn hier in Deutschland was passiert, dann möchte ich Sie alle sehen, wie schnell sie weg wären.“ Ich vermute, Frau Strack-Zimmermann, am schnellsten wären Sie selber weg, und würden sich in den USA verkriechen, vielleicht gemeinsam mit Selensky. Es wäre ja auch kein Wunder, wenn Rußland die Nase voll hätte von Ihnen und Ihresgleichen, die sich ungestüm in den Krieg gegen Rußland drängen, die „den Krieg nach Rußland tragen“ wollen(!) und Pläne ausarbeiten, wie russisches Territorium anzugreifen wäre, obgleich Rußland uns nichts getan hat. Wenn also Rußland gegenüber der BRD militärisch „robust“ antworten würde, dann wäre das den unverantwortlichen und unverbesserlichen Kriegstreibern zuzuschreiben.

Ferner sollen Sie einem Demonstranten die Leviten gelesen haben, noch dazu unter Einhaltung der us-amerikanischen Unkultur, indem Sie ihn duzten: „Sei froh, dass du nicht in Moskau bist. Du wärst schneller im Knast, als du gucken könntest. So ist das in Rußland.“ Schon wieder geben Sie verbalen Unsinn von sich. Es ist genau umgekehrt: wer in Rußland sein russisches Vaterland verteidigt, bekommt einen Orden, wer hingegen in der BRD sein deutsches Vaterland gegen Geschichtsklitterung verteidigt, der landet „schneller im Knast, als Sie gucken könnten!“ In der Regel wird das nach §130 StGB abgewickelt, nach jenem Sonderparagraphen, der im Jahre 1960 etabliert wurde, um mißliebige Kritiker schnell wegzusperren. Das sind keine Kriegshetzer, keine Brüllaffen, sondern friedfertige Menschen, die allein wegen einer vom Regime nicht gewünschten Meinung wie besessen verfolgt werden. Es herrschen nicht einmal Skrupel, fast 100-jährige, gebrechliche Menschen hinter Gitter zu stecken und zu drangsalieren. Und, wie immer, schreien die grausamen Verfolger am lautesten von ihren, ach, so demokratischen Segnungen und Errungenschaften. Im übrigen gibt es in Rußland keine Justiz, die so durchgeknallt wäre, einen russischen Patrioten anzuklagen, der forderte: Alles für Rußland!

Am Ende Ihrer Wahlkampfveranstaltung wollten Sie angeblich die erhitzten Gemüter wieder etwas beruhigen:

Ja, man kann viele Dinge unterschiedlich sehen. Wir dürfen unterschiedlicher Meinung sein. Aber wenn wir uns gegenseitig niederbrüllen, dann wird es nur wenige geben, die den Mut haben, ihre Meinung zu sagen.“

Wieder einmal voll daneben gehauen; denn erfahrungsgemäß dürfen wir eben nicht unterschiedlicher Meinung sein, sofern wir nicht im Gefängnis landen wollen. Unterschiedlicher Meinung dürfen wir nur dann sein, wenn es sich um Marginalien handelt, gegen die das BRD-Regime nichts einzuwenden hat. Bekanntlich erlauben totalitäre Regimes nur erwünschte Meinungen; Pol Pott und Stalin machten da keine Ausnahme. Es erfordert also nur Mut, eine nicht gewünschte Meinung zu haben. Und wenn die gemäß § 130 StGB Angeklagten vor Gericht gezerrt werden, weil sie „den Mut haben, ihre [nicht gewünschte] Meinung zu sagen“, dann brüllen sie keineswegs, sondern erläutern ruhig dem Gericht ihre Meinung. Und auch die BRD-Richter brüllen nicht, wenn sie den/die Angeklagte(n) mit Urteilsspruch seelenruhig ins Gefängnis stecken.

Man sieht, brüllen oder nicht brüllen, Erlaubtes diskutieren oder nicht diskutieren spielt überhaupt keine Rolle, weil es den Kern in keiner Weise trifft. So war das einzig Vernünftige an Ihrer Wahlkampfveranstaltung die Ihnen zuteil gewordene Kritik. Aber da Sie eine Person sind, die zwar primitiv austeilen aber nicht einstecken kann, beschimpfen und beleidigen Sie die an den Frieden Appellierenden als „zu blöd, um eine Pfeife in den Mund zu stecken.“ Und ausgerechnet Sie sollen, lt. Business Insider vom letzten Jahr, ca. 250 Strafanzeigen wegen „Beleidigung und Haß im Netz“ pro Monat stellen, mit dem mißglückten Oberlehrerkommentar: „Die Leute müssen, auch auf die harte Tour, lernen, dass man mit geistigem Dünnpfiff und drastischen Beleidigungen und Drohungen nicht ungeschoren davonkommt.“ Nun denn: Auf, zum fröhlichen Strafanzeigen-Halali gegen meinen geistigen Dünnpfiff!

gez.:

Reinhard Heuschneider

Söders Attacke auf die bayerische Kultur

Die Aschermittwochsrede kann gut und gern als ein Stück bayerisches Kulturgut bezeichnet werden, zugleich ist sie Ausdruck demonstrativer Meinungsfreiheit. Damit dürfte es jetzt vorbei sein.

Schon seit rund einem halben Jahrtausend entwickelte sich der Aschermittwoch zu einem feststehenden sozialen Begriff, und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde er durch die bayerischen Bauern zu einer Plattform für Kundgebungen, auf denen Regierung und politische Gegner heftig und deftig attackiert wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die jährlichen Aschermittwochsreden bereits Tradition, wobei vor allem F. J. Strauß als Agitator von sich reden machte; und keinem Betroffenen wäre es eingefallen, ihn etwa wegen Beleidigung anzuzeigen, weil er die politischen Gegner als „vaterlandslose Gesellen“ oder „Landesverräter“ beschimpfte. Was im täglichen Leben vielleicht als strafrechtlich relevant eingestuft werden könnte, galt durch ein ungeschriebenes Gesetz bei Aschermittwochsreden als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellten zum erstenmal in dieser Angelegenheit Strafanzeige und versuchen nun, gemeinsam mit einer willigen Justiz, dieser bayerischen Tradition/Kultur ein Ende zu bereiten.

Der österreichische Satiriker Gerald Grosz hatte am Aschermittwoch 2023 für die AfD in dem Marktflecken Osterhofen die Rede gehalten und vor allem Söder und Lauterbach angegriffen. Dabei nannte er Söder, der die unverantwortliche Corona-Plandemie samt Impf-Schwindels mit den sozial-katastrophalen Folgen eifrig mitbeworben hatte, „Södolf“, einen „Corona-Autokraten“, keinen „Landesvater“, sondern einen „Landesverräter“; Lauterbach bezeichnete er als „schwachsinnigen und hirntoten Horrorclown“ und „Klabauterbach“; den letzten Beinamen im Hinblick auf den Klabautermann, der bekanntlich auf Schiffen sein Unwesen treibt und sie zum Untergang bringt, so wie Lauterbach das Gesundheitswesen zerstört.

Was Söders erbärmliche Haltung betrifft, nun, wer seine Aschermittwochsrede in Passau mitverfolgte, der stellt fest, daß er bei dieser schauspielerisch eingeübten Attacke keine Verleumdung und Beleidigung scheute, als er auf die AfD verbal eindrosch. Hier seine markanten Tiraden:

Wir dürfen unsere Sicherheit nicht für die Spinner riskieren! (…) Höcke und die AfD wollen uns ausliefern! Warum tun sie das eigentlich? Strauß hätte gesagt: ‚Die AfD ist die fünfte Kolonne Moskaus, das sind die Einflußagenten des Kreml!‘ Und sind wir ehrlich: Die wirklich vaterlandslosen Gesellen, die hocken bei denen! (…) Und die reden über Deportation von Millionen Deutschen.“ Hier übernimmt Söder schamlos die glatte Lüge, welche das deutschhassende und vom deutschen Steuergeld finanzierte Medium „Corretiv“ in die Welt gesetzt hat. Und er fährt fort: „Jeder und jede“ – damit meinte er die angeblich zu „deportierenden“ Migranten – „ist uns lieber als Höcke oder seine Jüngerin, Frau Ebner-Steiner, die Leni Riefenstahl für Arme! Deren Deportationspläne lehnen wir ab. Aber wenn schon jemand ausreisen soll, dann Höcke! Und zu wem? Zu Putin! Dort kann er kläffen, aber uns soll er damit verschonen! Gute Reise nach Moskau, Herr Höcke! Ade! Servus! Good by! (…) Die AfD hat die gleichen Muster wie vor hundert Jahren. Und sage bitte keiner, er habe es nicht gewußt, er hätte es nicht kommen sehen! Die würden uns ins Gefängnis bringen!“

Söders Aschermittwochsrede war also – ohne Satire, aber mit theatralischen Gesten untermauert – gespickt von Lügen, Verleumdung, Haß und Hetze gegen eine Partei, die in normalen Zeiten als Partei der Mitte gelten würde und nur von jenen Personen als „rechtsradikal“ bezeichnet werden kann, die die Stasi-Ideologie der Merkel angenommen haben. Und dieser Mann, der derart übel austeilt, kann nicht das Geringste einstecken und erstattet Anzeige gegen den Satiriker Grosz! Wie schimpfte Söder bei seiner Rede über Höcke? „Dort, bei Putin, kann er kläffen!“ Bekanntlich sind es Hunde, die kläffen. Nun, wenn Söder schon solche Andeutungen macht, dann muß er, bezüglich seiner Strafanzeige gegen Grosz, sich an das Sprichwort erinnern lassen: Getroffene Hunde jaulen auf.

Söders und Lauterbachs Anzeigen hatten Erfolg. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft stellte Grosz einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen a 400,- € aus, das wären 36.000 €. Der Satiriker legte Einspruch ein, sodaß es am 8. April 2024 beim zuständigen Amtsgericht Deggendorf zur Hauptverhandlung kam, die sich m. E. als Prozeßfarce erwies.

Ich hatte mich unter die ca. 30 Zuschauer gemischt, konnte den Prozeßverlauf leidlich verfolgen und mir ein gutes Bild über die auftretenden Charaktere machen. Grosz und seine drei Anwälte argumentierten gut und sachlich, wobei sie auf jede Spitzfindigkeit verzichten konnten, denn die Fakten sprachen für sich. Aschermittwochsreden sind nun einmal provokativ und überspitzt; davon nahm und nimmt sich niemand aus, schon gar nicht der Anzeiger Söder. wie seine oben genannte Aschermittwochsrede in Passau beweist. Und was Lauterbach betrifft, dessen desaströse Politik als Gesundheitsminister, seine Widersprüche und falsche Angaben und Entscheidungen, seine gemeingefährliche Politik hat Grosz mit Satire kommentiert. Denn wes’ Geistes Kind Lauterbach ist, hat er vor allem mit der Corona- und Impf-Lüge bewiesen. Wüßte man nicht, wieviel gesunde Menschen durch eine aufgedrängte Giftbrühe, die wissenschaftlich nicht erforscht war und deren Garantieübernahme Pfitzer wohlweislich abgelehnt hatte, ihr Leben verloren, man könnte fast lachen über den Unsinn, den Lauterbach so oft von sich gab; zum Beispiel, als er einmal 2022 tönte, man müsse die Impfpflicht schnell beschließen, denn man dürfe nicht darauf warten, dass sie überflüssig werde…

Und dann war da noch die Sache mit dem Knicker, eine österreichische Bezeichnung für Messer. Grosz soll während seiner Aschermittwochsrede damit allgemeingefährlich hantiert haben. Allerdings stellte sich heraus, dass es sich bei dem „Messer“ um einen Flaschenöffner gehandelt hatte. Diese Gefahr wäre also gebannt. Es darf übrigens daran erinnert werden, dass die vielfachen täglichen Messerattacken von hereingebetenen Ausländern nicht mit Flaschenöffnern, sondern mit tödlichen Messern durchgeführt werden; aber da redet man besser nicht darüber, sondern läßt sich lieber über Aschermittwochsredenflaschenöffnerknicker aus.

Der Anklagevertreter war Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner. Eine gute Wahl für jene, welche die bayerische Tradition der Aschermittwochsreden entsorgen wollen, denn erfahrungsgemäß kann eine angebliche Straftat auf noch so wackligen Beinen stehen, Baumgartner postuliert sie als erfüllt, was ihn auch als Ankläger für sogenannte Holocaust-Prozesse ideal macht. In einem einstündigen Plädoyer versuchte er diese bayerische Tradition quasi auszuhebeln. Dabei scheute er sich nicht, in grotesker Weise zu behaupten, daß die Satire des Angeklagten eventuell zu Mord führen könnte (!), wobei er auf den 2019 an Walter Lübcke verübten Mord verwies!!! Ja freilich, bei dem Bemühen, etwas Unrealistisches zurechtzubiegen, können tatsächliche Mordaufrufe, wie etwa die von Aachen („AfD-er töten“) und die tatsächlichen Beleidigungen (z. B. die „Nazi-Schlampe“ Alice Weidel) durchweg „vergessen“ werden. Vergessen ist dann auch die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art. 3 GG. Und so verwundert es nicht, wenn der Herr Oberstaatsanwalt in der Strafzumessung noch einen draufsetzte und für den Angeklagten 150 Tagessätze a 170 €. forderte. Damit wäre Grosz vorbestraft.

Und die Richterin Julia Schindler, relativ jung an Jahren, sprach sie den Angeklagten frei? Nein, sie schloß sich den merkwürdigen Ausführungen Baumgartners grundsätzlich an und verurteilte Grosz zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 165 €. Damit wäre der Verurteilte zwar nicht vorbestraft, aber die Absicht der Berufsdemokraten, nämlich in die Serie von antideutschen Verboten auch die freie Aschermittwochsrede aufzunehmen, erreicht. In der Praxis sähe das so aus, daß zukünftig bei diesen traditionellen Reden wie bisher „politisch korrekt“ gegen alles Deutsche gehetzt, gelogen und verleumdet werden dürfte, hingegen ein pro-deutsch Gesinnter seine Worte auf die Goldwaage legen oder – wie es ein Verteidiger von Grosz sarkastisch formulierte – sein Redemanuskript vorher beim Staatsanwalt einreichen und dieser bei der Regierung um Genehmigung anfragen müßte. Ferner meinte die Verteidigung vorsichtig, es entstehe der Eindruck, dass unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, wer was sagen dürfe. Das sei eine Gefahr für die Demokratie.

Verständlich, daß Volljuristen es nicht wagen, die nackte Tatsache auszusprechen: In der BRD gibt es keine Gewaltenteilung und damit keine unabhängigen Richter; der Beweis: Die Richter werden vom Justizminister bestellt. Da letzterer als Minister sowohl der Exekutive als auch der Legislative angehört, verkörpert er die drei Gewalten in einer Person. Der Brötchengeber eines Richters ist also die jeweilige Regierung. Thorsten Schleif, amtierender ordentlicher Richter, drückt es in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt“, S. 170, folgendermaßen aus: „Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der Regierung. Und jeder deutsche Richter verdankt seine Beförderung der Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn diese Umstände bei den Entscheidungen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“ .

Selbstverständlich unterstelle ich der Amtsrichterin Julia Schindler nicht, um diese Binsenweisheit gewußt zu haben. Sollte sie aber darum gewußt haben, dann ist es trotzdem durchaus möglich, daß sie das Urteil aus freien Stücken und nach ihrem freien Ermessen gefällt hat. Daß sie diese „Attacke auf den politischen Aschermittwoch“ – so Anwalt Müller, einer der Verteidiger von Grosz – durch ihr außergewöhnliches Urteil absegnete und somit dem Wunsch der Bundes- und bayrischen Landesregierung nach Bestrafung voll und ganz entsprach, ist natürlich reiner Zufall.

Wie geht es weiter? Gerald Grosz hat Berufung eingelegt. Hat er eine Chance auf Freispruch? Ja, die hat er, allerdings nur, wenn der Vorsitzende des Berufungsgerichts gegen die Interessen der Regierung urteilen und damit seine Karriere aufs Spiel setzen würde. Damit aber wäre der Freispruch noch nicht rechtskräftig, denn der Oberstaatsanwalt würde Revision beantragen, die aller Wahrscheinlichkeit nach gewährt würde, das heißt, der Fall würde wahrscheinlich an eine andere Kammer des Landgerichts Deggendorf zurückverwiesen werden. Das aber heißt wiederum, auch der Richter dieser Neuverhandlung würde bei einem Freispruch gegen die Interessen der Regierung handeln und somit seine Karriere aufs Spiel setzen. Hat die BRD-Justiz überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Richtern, die bereit sind, unabhängig zu urteilen und sich damit selbst ins Aus stellen? Leider nein, sagt die Erfahrung. Man braucht also kein Nostradamus oder Mühlhiasl zu sein, um zu prophezeien: Grosz wird nicht freigesprochen werden. Wer die Macht hat, hat das Recht. Die Voraussetzung für gerechte Urteile unter den gegebenen Umständen der nicht vorhandenen Gewaltenteilung wäre allein eine Bundesregierung sowie Landesregierungen, die deutsche Interessen vertreten. Das aber würden die Strippenzieher der „Regierenden“ nicht zulassen.

„Störung des öffentlichen Friedens“

Eine „Störung des öffentlichen Friedens“, wie in § 126 StGB verankert, ist immer im Zusammenhang mit der Androhung schwerer Straftaten verbunden: schwerer Landfriedensbruch, Mord, Völkermord etc. und somit auch nachvollziehbar. Warum dieser Begriff aber 1960 in die Neufassung des § 130 StGB, die mit dem alten, von 1871 stammenden Paragraphen nichts mehr zu tun hat, einbezogen wurde, kann nur den Grund haben, diesen sogenannten „Volksverhetzungs-paragraphen“ mit einem enorm kriminellen Etikett zu versehen; dabei ist er, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nichts weiter als ein Meinungsentzugsparagraph, der die Aufgabe hat, legale, jedem Menschen zustehende Meinungsbildung in ein Verbrechen umzuwandeln.

Wann soll da der öffentliche Friede denn gestört sein, da dieser Begriff nur bei schweren Straftaten Sinn macht, bei Meinungsdelikten hingegen lächerlich wirkt und nur ungläubiges Kopfschütteln hervorrufen kann? Kein rechtstreuer Bürger kann dies nachvollziehen, aber Staatsanwalt und Strafrichter wissen sehr wohl, was sie tun. Und da es in der BRD keine Gewaltenteilung gibt, geht alles nach Wunsch der Regierung bzw. des Systems; das heißt, immer wenn das Thema NS anders als vom BRD-System befohlen dargestellt wird, liegt eine Verurteilung des Angeklagten im Interesse der Regierung; dem trägt der Staatsanwalt Rechnung und versieht die inkriminierte Äußerung bzw. Veröffentlichung des Angeklagten fast immer mit dem Beisatz, er/sie hat mit seinem Handeln den öffentlichen Frieden gestört. Der Richter wird kaum wagen, zu widersprechen.

Um der Gerechtigkeit willen darf nicht unterschlagen werden, dass dem einen oder anderen Richter nicht wohl ist, wenn er sich vergegenwärtigt, dass er einen Angeklagten verurteilen soll, drakonisch noch dazu, nur weil dieser sich die Meinungsfreiheit nicht rauben läßt.. Dann wird er vielleicht versuchen, zugunsten des Angeklagten abzuschwächen, doch geht dies nur bis zu einem gewissen Grad, will er sich nicht selbst zum Abschuß freigeben.

Nichts überläßt die Politik dem Zufall, alles ist genau geplant und durchdacht, auch die Umgestaltung dieses Sonderparagraphen im Jahre 1960. Die entscheidende Änderung der ursprünglichen Fassung von 1871 ist bekannt: nach der neuen Fassung werden nur noch Teile der Bevölkerung geschützt, aber das deutsche Volk in seiner Gesamtheit seines Schutzes beraubt. Nachfolgend seien noch weitere Details des 1960 perfide umgestalteten Paragraphen erläutert.

Der ursprüngliche Wortlaut von 1871 war: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise (…) Klassen gegeneinander aufhetzt…“ Dieser Wortlaut ist im Indikativ geschrieben; es muß also eine tatsächliche Gefährdung des öffentlichen Friedens vorliegen, um einen Agitator strafrechtlich zu belangen. Hingegen beim 1960 neu konstruierten Paragraphen heißt es: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören…“. Beim ursprünglichen § 130 mußte immerhin noch eine Gefährdung vorliegen, beim neugefaßten genügt schon eine Störung. Das ist keine Konstante und niemand kann vorhersagen, ob das, was angeblich „geeignet ist“, auch tatsächlich eintrifft, und zudem der Begriff „stören“ viel zu schwammig und unbestimmt ist, um einer seriösen Rechtspflege gerecht zu werden. Alles ist quasi ins Konjunktiv gesetzt, damit jede nicht gewünschte Äußerung immer als strafrechtlich relevant hingebogen werden kann.

Ein konkretes Beispiel mag dies veranschaulichen. Der Angeklagte X hat mit einem im Weltnetz veröffentlichten Artikel einen Teil der Bevölkerung kritisiert, den zu kritisieren das BRD-System aus „Staatsräson“ ganz und gar nicht wünscht. Er hat relativ wenig Leser, und niemand von den an einer Hand abzuzählenden Kommentatoren würde deshalb – satirisch ausgedrückt – einen Marsch auf die Feldherrnhalle planen. Der öffentliche Friede ist in keiner Weise gestört, es sei denn, das System wertet schon den bloßen Unmut des einen oder anderen Angehörigen jenes Teils der Bevölkerung als Störung des öffentlichen Friedens. Dieses ehrliche Eingeständnis von einem Staatsanwalt oder Richter zu erwarten, wäre freilich zuviel verlangt, also müssen sie sich anders artikulieren; etwa so: Egal wieviel Leser der Angeklagte hat, die Öffentlichkeit ist hergestellt, und wer kann schon garantieren, dass sich darunter kein Gewalttäter befindet, der sich durch die veröffentlichten Worte nicht angespornt fühlt und zu einer schrecklichen Gewalttat schreitet, zumal das Geschriebene emotional war, sodaß es als eine zu Mord aufstachelnde Haßtirade angesehen werden muß. Zudem hat er mit seiner Verharmlosung und Leugnung der offenkundigen Tatsachen Millionen Angehörige der Opfer beleidigt, – wie sollten diese Umstände nicht geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören?! Na bitte! Der öffentliche Friede war und ist zwar immer noch nicht gestört, aber immerhin war die Möglichkeit des Geeignet-Seins vorhanden, nicht wahr?

Was sagt das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, dazu? Nicht immer hatte es die leicht durchschaubare üble Trickserei, eine Störung des öffentlichen Friedens herbeizureden, mitgemacht. Zahlreiche seiner Beschlüsse blieben am Boden der Tatsachen und können gar nicht oft genug Staatsanwälten und Richtern vor die Nase gehalten werden. So konstatiert der Wunsiedel-Beschluß, Az. -BvR 2150/08, Absatz 77:

Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“

In der Tat, nicht gern gesehene Kritik „ist notwendige Kehrseite der Medaille“ und somit legal! Offenbar wissend, dass sich die meisten Richter nicht daran hielten und eigenmächtig willkürlich sich etwas zum Nachteil des Angeklagten zusammenschusterten, stellten die Bundesverfassungs-richter in Absatz 88 an die Adresse der Strafrichter fest:

Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Artikel 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt [Richtern, d.V] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.“

Dieser Beschluß ist vor einigen Jahren gefaßt worden, seither hat sich viel zum immensen Schaden der Angeklagten und zur Schande der Justiz verändert. Ein Gericht, dessen Präsident Harbarth ein ausgesprochener Vertrauter der millionenfachen Rechtsbrecherin Merkel ist, ein Gericht, das sich von derselben Merkel zum lukullischen Dinner einladen läßt, um in den darauffolgenden Tagen über einen Fall zu entscheiden, bei dem es um diese Merkel geht, hat seine Glaubwürdigkeit verloren. Natürlich hatten die hohen Herren Richter, von den Medien auf mögliche Besorgnis der Befangenheit hingewiesen, allen Verdacht zurückgewiesen. Dazu schreibt der amtierende ordentliche Richter, Thorsten Schleif, in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt“, Riva Verlag, 2022, ISBN978-3-7423-2045-2, auf Seite 196:

Die Ansicht der ehrenwerten Richter des Bundesverfassungsgerichts widerspricht gänzlich der Auffassung der sogenannten Otto Normalverbraucher. Doch was soll es? Die Meinung der gewöhnlichen rechtstreuen Bürger geht den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei.“

Und allen Strafrichtern der BRD ist klar, dass sie, trotz Mißachtung zahlreicher Beschlüsse des mittlerweile im tiefen Talgrund angekommenen Bundesverfassungsgerichts, unbehelligt bleiben werden. Denn analog zur „Vergesslichkeit“ hoffärtiger Politiker enden auch die damaligen Beschlüsse des höchsten Gerichts der BRD in der verächtlichen Floskel: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!

O ja, es gibt Personen und Mächte, die durch Völkerrechtsbruch (etwa unablässigen Landraub, den man verharmlosend „Siedlungspolitik“ nennt, und brutales Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung) zweifellos massiv den öffentlichen Frieden nicht nur stören, auch nicht nur gefährden, sondern vernichten, und das in einer Art und Weise, welche die ganze Welt erschüttert. Zum Beispiel, wenn Netanjahus Kriegsminister Yoav Gallant am 9. Oktober 2023 dreist die Worte findet : „Kein Strom, kein Essen, kein Wasser, kein Gas, kein Benzin! Wir kämpfen gegen menschliche Tiere“, womit er die gesamte palästinensische Bevölkerung meint. Das Resultat bis zum 12. März waren 37.534 ermordete Zivilisten, darunter 13.430 Kinder, 8900 Frauen, 364 medizinisches Personal, 132 Zivilisten. (Quelle: Thierry Meyssan). Darüber hinaus werden durch die Behinderung oder totale Sperrung von Hilfsgütern Hunderttausende von Palästinensern einem drohenden Hungertod ausgesetzt. Und das Massaker an sieben Personen einer humanitären Hilfsaktion trägt gewiß nicht zum Wiedererlangen des öffentlichen Friedens bei.

Und nun das Groteske. Wer diesem Israel und dem mit ihm durch dubiose „Staatsräson“ verbundenen System BRD das Recht abspricht, über eine seit 80 Jahren vergangene Epoche von 12 Jahren nach alttestamentarischem Muster quasi Tag für Tag selbstherrlich zu richten, und ferner diesem System das angemaßte Recht abspricht, aufgeklärten Menschen die eigene Meinungsbildung und -äußerung strafrechtlich zu verbieten, der wird (zusammen mit angeblichem Verharmlosen und/oder Leugnung) – na, was wohl? Richtig! – der „Störung des öffentlichen Friedens“, gezeiht, angeklagt und verurteilt.

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Sollte irgendein diesen Artikel lesender Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt der Meinung sein, hier ließe sich im Sinne „Störung des öffentlichen Friedens“ eine Anklage zusammenbasteln, dann kann ich nur sagen: nur zu! Dann sehen wir uns bei der nächsten Prozeßfarce!

Verfolgungssucht

Anstatt nach dem vernünftigen, freiheitlichen Grundsatz zu handeln: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, gilt in der BRD im Strafrecht das ungeschriebene Gesetz: alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und selbst darauf kann sich niemand mehr verlassen, denn selbst wenn z. B. ein Autor sich an die Vorgaben und Bestimmungen des höchsten Gerichts der BRD, nämlich des Bundesverfassungsgericht, hält, wird er dennoch fast immer bestraft. Diese skandalöse Praxis betrifft in erster Linie die Forschung und Meinungsäußerung über die Zeitgeschichte der Jahre 1933 – 1945. Dafür wurde bekanntlich das Sondergesetz § 130 StGB geschaffen, dessen praktische Anwendung schier unglaubliche Züge angenommen hat. Erfahrungsgemäß genügt es den Verfolgungsbehörden bzw. übereifrigen Staatsanwälten oft nicht, einen veröffentlichten Satz oder eine Passage, die für eine Übertretung dieses Knebelungsgesetzes gehalten wird, gezielt herauszuholen und den Verfasser anzuklagen (was an sich schon ein Skandal ist), sondern es werden möglichst viele Passagen, Absätze oder gar Seiten willkürlich herausgegriffen und in die Anklageschrift gesetzt, nach der Devise: ob strafrechtlich relevant oder nicht, mag sich bei Gericht erweisen. Irgendein Wort oder ein Satz wird sich als strafbar schon hinbiegen lassen.

Diese Verfolgungssucht erinnert an die quasi Bücherverbrennung der Alliierten in den ersten Nachkriegsjahren. Etwa 35.000 Bücher wurden verboten. Ob Bücher von Klassikern wie Nietzsche, Richard Wagner oder die Ausgaben des Deutschen Bauernkalender, die mit „faschistisch“ nicht das geringste zu tun hatten; sie wurden verboten, weil sie deutsche Identität verkörperten. Selbst Walter von der Vogelweide wurde nicht verschont. Heute erledigt dieses Prinzip das BRD-System.

Und die Ankläger haben damit Erfolg. Kaum ein Richter hat den Mut oder will es sich leisten, dieses gespannte, mittelalterlich anmutende Henkerseil mit einem Freispruch zu durchschlagen, obwohl es nach geltendem Recht dringend geboten wäre, denn, wie bereits eingangs erwähnt, stellte das maßgebliche Bundesverfassungsgericht mittels zahlreicher Beschlüsse fest, daß Kritik – in der Wortwahl auch überzogen, scharf, für das System sogar gefährlich – durchaus in einem angeblichen Rechtsstaat erlaubt sein muß! So heißt es beispielsweise in dem Beschluß Az.: 1 BvR 917/09 Absatz 8:

Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfaßt sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.

Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt. Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfaßt, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind bzw. sein können.“

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass diese Beschlüsse des höchsten Gerichts der BRD vom geltenden Recht nicht zu trennen sind und ihre Nichtbeachtung einer Rechtsbeugung gleich- bzw. nahekommt. Doch wegen der fehlenden Gewaltenteilung halten sich die Richter nicht daran. https://heurein.wordpress.com/2024/02/05/prozesfarcen/ Und demgemäß ist grundsätzlich das Wort des von der Regierung, vom System, weisungsgebundenen Anklägers (Staatsanwalt) maßgeblich. Nur in seltenen Fällen kann ein Richter bei Prozessen dieser Art die nicht gegebene richterliche Unabhängigkeit einigermaßen kaschieren, doch letztendlich wird der Angeklagte immer das Opfer dieser verfolgungssüchtigen Justiz. Dies sei anhand eines zwar undramatischen, aber typischen Gerichtsfalles veranschaulicht.

Aufgrund einer Strafanzeige bezüglich einiger im Weltnetz veröffentlichten Aufsätze, die sich kritisch mit der historischen Zeitspanne 1933.1945 befaßten, klagte Oberstaatsanwalt B. den Autor wegen vier Veröffentlichungen gemäß § 130 StGB an.  Bevor es zur Hauptverhandlungsfarce am zuständigen Amtsgericht kam, pflückte dieser OStA einen weiteren im Netz veröffentlichen Aufsatz dieses Autors heraus. Allein, die zuständige Amtsrichterin G. fand diesen fünften Aufsatz von der Meinungsfreiheit gedeckt. Daraus wird ersichtlich, daß die strafrechtliche Relevanz zumindest dieses fünften Aufsatzes auch unter Justizbeamten unterschiedlich beurteilt wurde. Aber da es schließlich nicht um Mord, Kinderschändung oder Gruppenvergewaltigung ging, sondern um viel Schlimmers, nämlich um eine nicht erwünschte Meinung, durfte der Ansicht der Amtsrichterin, der Aufsatz Nr 5 sei legal und könne als Anklagepunkt fallengelassen werden, nicht Folge geleistet werden. Es mußte also das zuständige Landgericht entscheiden. Und das entschied ganz im Sinne des OStA: Erst einmal Verfolgung, am Gericht sehen wir weiter. Nochmals: Ginge es tatsächlich um ein ernsthaftes Verbrechen, dann wäre eine penible Abwägung verständlich und sogar erforderlich; dies sieht jeder Bürger, der sich nach einer gerechten Rechtspflege sehnt, selbstverständlich ein, doch ein Meinungsdelikt, das selbst eine Richterin als nicht strafbar befindet, dennoch als vermutlich strafbar der Anklageschrift zuzufügen, zeugt von methodischer Verfolgungssucht.

Der Angeklagte sah sich bei der Verhandlungsfarce am Amtsgericht also nun 5 Anklagepunkten ausgesetzt. Die Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten in drei Fällen, in zwei Fällen erfolgte Freispruch. Doch siehe da, unter den drei Aufsätzen, für die sie den Angeklagten schuldig gesprochen hatte, befand sich auch jener fünfte Aufsatz, den sie ursprünglich als „von der Meinungsfreiheit gedeckt“ sah! Was hat die Amtsrichterin zu ihrem plötzlichen Meinungs-umschwung zu Lasten des Angeklagten bewogen, fragt sich der besch…eidene Verurteilte verdutzt? Die Antwort mag sich der Leser selber geben.

Es überrascht nicht, daß der Angeklagte bei der Berufungsfarce am Landgericht, unter Mißachtung eindeutiger Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (!), in 4 Fällen verurteilt und, weil das Gericht sein Gesicht als objektiv wahren wollte, in einem Fall – ach, wie großzügig! – freigesprochen wurde. Und ebensowenig überrascht, daß OstA B. auch mit dem einzigen Freispruch einer Reihe von fünf Anklagepunkten nicht einverstanden war und Revision einreichte. Wofür hätten wir denn die Justiz, wenn nicht zum Verfolgen von sämtlichen unerwünschten Meinungen?! Wie belehren uns doch gleich in der breiten Masse beheimatete Hohlköpfe? Die Meinung von Nazis ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Leuchtet dieser Irrsinn etwa dem einen oder anderen Staatsanwalt ein?

Der Grundstein zum justiziable Messen mit zweierlei Maß, und zwar stets zu Lasten deutscher Interessen, wurde gelegt durch die erste Änderungen des § 130 StGB im Jahre 1960. Ursprünglich rührte dieser Paragraph vom Reichsstrafgesetzbuch des 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreichs her. Damals war er ein vernünftiger Anti-Klassenkampf-Paragraph und lautete in seinem Kern: Bestraft wird, „wer verschiedene Klassen der Bevölkerung gegeneinander öffentlich anreizt…“ Bald nach dem Zweiten Weltkrieg waren die wahren Herren der besetzten BRD bestrebt, das deutsche Volk als ganzes zu entrechten, jedoch Minderheiten – wer damit gemeint ist, mag sich jeder selber beantworten – mit Sonderrechten zu privilegieren; und so wurde der objektive und allen gerecht werdende Anti-Klassenkampf-Paragraph in den unser Volk entrechtenden Paragraphen umgewandelt: Es wird bestraft, „wer gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt…“ Die Gesamtheit unseres deutschen Volkes wurde vom Schutz gezielt ausgenommen! Und das in einer angeblichen Demokratie, wo es doch um die Mehrheit und nicht um die Qualität geht. So kommt es, daß ganz legal gegen unser Volk nach Lust und Laune gehetzt werden darf („Köterrasse“, Bomber-Harris, morde noch einmal!“, „Deutschland verrecke!“ u. a. m.).

1994 erhielt der Paragraph 130 durch den Zusatz (3) zwar die Sonderregelung zum nachträglichen Halali gegen den Nationalsozialismus, sodaß die sogenannten Holocaust-Prozesse bis zum St. Nimmerleinstag durchgeführt werden können, doch die Diskriminierung unseres Volkes begann – siehe oben – bereits 1960 mit der ersten Änderung dieses Paragraphen. Mit den weiteren Verschärfungen ab der 1990er Jahre wurden die Knebel völlig festgezurrt. Und heute ist alles zum Schaden unseres Volkes auf den Kopf gestellt, sodaß Deutschlands Feinde in den Zentralen der Altparteien nun sowohl unser gesamtes Volk diskriminieren als auch deutsche Minderheiten (!) wie etwa eine oppositionelle Partei, als „Ratten“ (Steinmeier, SPD), „parasitäre Gruppe“(Söder, CSU) oder „Schmeißfliegen auf Scheißhaufen“ (Strack-Zimmermann, FDP) begeifern können – ungeahndet! Auch hier wird der Betrug am deutschen Volk deutlich: § 130 StGB wurde ausschließlich zum Schaden des deutschen Volkes etabliert; von seinem Schutz sind nicht nur das gesamte deutsche Volk, sondern auch deutsche Minderheiten ausgenommen, sofern sie deutsche Interessen vertreten..

Zurück zu der o. g. entscheidenden Änderung des § 130 im Jahre 1960. Die Auswirkungen zeigten sich bereits drei Jahre später fatal im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963/65. Wie heute waren sich auch die damaligen Justizbeamten der fehlenden Gewaltenteilung bewußt und fühlten sich veranlaßt, im Sinne des Systems bzw. der Regierung Anklage zu erheben und Urteile zu fällen. So schreibt Dr. Hans Laternser, einer der Verteidiger in jenem Prozeß in seinem Buch „Die andere Seite im Auschwitz-Prozeß“, Seewald-Verlag Stuttgart, 1966, S. 33, wenngleich auch sehr vorsichtig formuliert: „Ich vertrete die Meinung – und habe sie auch zum Ausdruck gebracht –, dass unsere Richter und Staatsanwälte nach der Verfassung zwar frei und unabhängig sind und es auch wirklich sein können. Aber eine nicht unerhebliche Anzahl fühlt sich nicht frei, also innerlich frei in dem Bewußtsein, daß der Staat von dem Richter oder dem Staatsanwalt nur ein Urteil bzw. einen Strafantrag erwartet, die deren Überzeugung entsprechen, auch in solchen Fällen, in denen diese Tätigkeit der öffentlichen Meinung oder demjenigen, was als öffentliche Meinung hingestellt wird zuwiderzulaufen scheint.“

Oberstaatsanwalt B. wurde ca. zehn Jahre nach dem Auschwitz-Prozeß geboren, während Dr. Laternser bereits über ein halbes Jahrhundert tot ist. Ob letzterer über die gegenwärtigen Zustände entsetzt wäre? Das ist anzunehmen, denn daß die Strafjustiz zu dem perfekten politischen Verfolgungs-Instrument gegen die eigenen Menschen, das sie heute darstellt, gemacht werden könnte, das hätte sich vor fünfzig Jahren wohl kaum jemand in den schlimmsten Albträumen vorstellen können.

Vielleicht aber werden staatsanwaltschaftliche Schnüffler im Weltnetz bald überflüssig, weil die Berufsdemokraten Faeser, Paus, Haldenwang & Konsorten planen, ihnen mit künstlicher Intelligenz (KI) die Arbeit abzunehmen. Das hätte den Vorteil, daß auch der lächerlichste Unsinn (zum Beispiel, die Abkürzung KL anstatt KZ = Verharmlosung gem. §130, 3) sofort im Netz maschinell beurteilt werden könnte und nicht mehr den Umweg über den Wohnungs-Durchsuchungsbeschluß und die Anklageschrift nehmen müßte. Und ein KI-Schnellgericht könnte zeitraubende Prozeßfarcen ersparen.

Haß auf die deutsche Jugend

Die Fürstin Gloria von Thurn und Taxis hat richtig erkannt: „wer sich regelmäßig die Zähne putzt, steht schon im Verdacht, rechtsradikal zu sein“, wobei unter „rechtsradikal“ nichts weiter als die natürliche Liebe zum deutschen Volk und Vaterland gemeint ist. Da aber Patriotismus vom BRD-System bekämpft, ja kriminalisiert wird, verwundert es nicht, wenn Alarmstufe 3 ausgerufen wird, weil eine 16-jährige Schülerin ihre Zugehörigkeit zu ihrer und unserer deutschen Heimat bekundet.

Der Fall trug sich in Mecklenburg-Vorpommern zu. Dort, am Richard-Wossidlo-Gymnasium des an der Ostsee liegenden Städtchens Ribnitz-Damgarten hatte besagte Schülerin über Social-Media-Kanäle u. a. Sätze verbreitet wie „nix yallah yallah“ und „in Deutschland wird Deutsch gesprochen“ und „Heimat. Freiheit, Tradition – Mulikulti Endstation.“ Dahinter eine Deutschlandfahne und mußmaßliche Runen. Das war zuviel. Wenn schon die selbstverständliche Bekundung, alles für Deutschland zu tun, ein Fall für die BRD-Justiz wird, dann wird das pro-deutsche Bekenntnis einer Schülerin zu einem Fall für Haldenwang!

So dachte wohl auch der Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann. Und da hier eindeutig Gefahr im Verzug vorlag, kam kein Aufschub oder Umweg in Frage, etwa die Mutter dieser terrorverdächtigen rechtsradikalen Schülerin zu benachrichtigen und mit ihr ein klärendes Gespräch zu führen; nein, der sicherste Weg, einen Staatsstreich zu verhindern, war die sofortige Alarmierung der Polizei. So geschah es auch. Drei Polizeibeamte rückten an, suchten den gefahrabwendenden Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann auf und begaben sich zu viert in den Schulraum, wo die mutmaßliche Täterin, gemeinsam mit anderen Schülern, sich gerade aufhielt. Dort – so berichtet die entsetzte Mutter des Mädchens der Zeitung Junge Freiheit – wurde ihre Tochter von den Beamten eskortiert: „Als ob sie eine Verbrecherin sei. Durch die ganze Schule hindurch. Da sind über 500 Schüler drauf. Es ist unglaublich. Und dann ging es das ganze Schulgebäude hindurch zum Lehrerzimmer. Dort angekommen, sei noch der Schulsekretär anwesend gewesen. „Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, daß zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wußten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wußten, daß es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit.“

Ob diese Angaben der Mutter genau den Tatsachen entsprechen, sei dahingestellt, Tatsache ist, dass seitens der Polizeibeamten die patriotischen Äußerungen mit „staatsschutzrelevantem“ Inhalt in Zusammenhang gebracht und das Mädchen darüber belehrt wurde.

Befinden wir uns in Nordkorea oder etwa auf dem Mond? Nein, in der BRD.

Die Mutter weiter: „Zum Glück hat meine Tochter einen starken Charakter. Sie wurde schon einmal von einer Lehrerin, die mit einem Türken verheiratet ist, angesprochen. Das könne doch nicht wahr sein, dass meine Tochter AfD wählen würde, ob sie denn wolle, dass ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müßten?“ Ferner: „Ich rief in der Schule beim Direktor an und sagte, ‚Herr Zimmermann, wenn Sie meinen, daß mit meiner Tochter etwas nicht stimmt, reden Sie erst mit mir!‘ Da sagte der Direktor zu mir, daß er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren.“

Nachdem die Junge Freiheit von der Mutter der Schülerin über diese angeblichen Zustände informiert worden war, fragte sie bei der zuständigen Polizeiinspektion nach. Der Polizeisprecher Opitz gab zur Antwort, die Beamten hätten sich bei dem Gespräch mit der Schülerin nur an den § 13 des SOG M-V (Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) gehalten, der besagt: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.“

Nun wissen wir es genau: durch die selbstverständliche Hinwendung der Schülerin zur eigenen Nation hat sie nach Meinung des Schulleiters und der Polizei den Verdacht erregt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bedrohen! Und ebenso genau wissen wir, wir befinden uns weder in Nordkorea noch auf dem Mond noch in einer Irrenanstalt, sondern einfach in der BRD. Die Mutter der potentiellen Täterin drückt es so aus: „Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße; ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde.“

Doch die Sache ist noch nicht zu Ende. Der bildungspolitische Sprecher der AfD, Enrico Schult, schilderte zur Klärung dieses skandalösen Falles im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, wie eine völlig unschuldige deutsche Schülerin wie eine verdächtige Hexe an den Pranger gestellt und belehrt wurde. Innenminister Christian Pegel (SPD) machte mit seiner Antwort dem System alle Ehre: „Ich glaube, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war, weil es keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gab.“ Mit anderen Worten: wäre das Mädchen wegen seiner Unschuld gevierteilt worden, dann wäre nach Meinung des Sozis die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.

Eines ist gewiß, dieses deutsche Mädchen wäre unbehelligt geblieben oder hätte vielleicht sogar einen Judaslohn in irgendeiner Form empfangen, wenn es die eigene Nation verraten und sich in den Fäkalien-Chor der BRD-“Elite“ eingereiht hätte. Wenn es zum Beispiel, wie Frank-Walter Steinmeier (SPD), die AfD-Anhänger als „Ratten“, oder wie Markus Söder (CSU) als „parasitäre Gruppe“, oder wie Maria-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) als „Fliegen auf einem Haufen Scheiße“ bespuckt und begeifert hätte. Doch weil dieses natürlich empfindende Mädchen Deutschland als ihre geliebte Heimat bezeichnete und Multikulti ablehnte, anstatt Vaterlandsliebe zum „Kotzen“ zu finden, wurde sie, wie ihre Mutter sich ausdrückte, zum Stasischeiße-Fall; eine Formulierung, welche die ganze Tragweite dieses Falles noch verharmlost.

Von Anfang an machten die Verantwortlichen von Mecklenburg-Vorpommern diese skandalösen Zustände mit. Erinnern wir uns: Gleich nach der sogenannten Wende erfolgte der Startschuß zur massiven identitären Auflösung Deutschlands. Bundesregierung und Landesregierungen wurden im Interesse deutschfeindlicher Kräfte beauftragt, das deutsche Volk vor allem ethnisch zu zerstören. Dies geschah mit einem Werbefeldzug ohnegleichen. In jeder Form und auf jede Weise wurden die Menschen mit Plakaten überfüttert, auf denen eine ethnisch gemischte Familie zu sehen war, dazu die völlig abwegige Suggestion: „Eine typisch deutsche Familie“. Dabei stand die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern mit in vorderster Reihe. So gab sie ein Plakat mit zweifellos antideutschem Rassismus heraus. Es zeigte eine junge, lachende Farbige. Darunter stand:

Das ist Jule. Gebürtige Greifswalderin. Studentin. Und überhaupt ist bei uns manches anders als man denkt.“ Darüber stand in riesigen Lettern: Blond, blauäugig, blöd.“

Mein Protestschreiben vom 21. Dezember 2000 an die MV-Regierung wurde dahingehend beantwortet, es handle sich um eine „Imagekampagne“, deren „ironischer Umgang mit Vorurteilen“ leider nicht verstanden werde. O ja, die an die Schaltzentralen gesetzten antideutschen Erfüllungsgehilfen wissen sehr wohl, daß auch die Justiz mit zweierlei Maß mißt, und daß jedermann sofort vor den Richtertisch geladen und bestraft würde, wenn er beispielsweise eine „Imagekampagne“ startete mit einem Plakat, auf dem eine lachende blonde Frau zu sehen ist, und darüber die „ironischen“ Worte: „Schwarzhaarig, schwarzäugig, schwachsinnig“. Ihnen ist bestens bekannt, daß sie sich mit ihren deutschfeindlichen „Imagekampagnen“ keinerlei persönlichen Gefahr aussetzen, ganz im Gegenteil!

Seitdem ist ein Vierteljahrhundert vergangen und der Kampf gegen das deutsche Volk hat, wie der oben genannte Fall mit der verfolgten unschuldigen deutschen Schülerin zeigt, mittelalterlich inquisitorische Züge angenommen. Gleichwohl zeigt die wachsende Wut der Bürger und der Widerstand von Alt und Jung, daß wir uns die Freiheit nicht nehmen lassen!

„Staatsterror“

Mit der Überschrift „Staatsterror“ brachte das Magazin Compact die derzeit in der BRD herrschenden Zustände auf den Punkt. https://www.compact-online.de/staats-terror-krieg-gegen-afd-und-compact/ (Dabei ist die Tatsache zu vernachlässigen, dass es sich bei der BRD um keinen souveränen deutschen Staat, sondern um das staatsähnliche Besatzerkonstrukt der westlichen Alliierten handelt). Staatsrechtler Ulrich Vosgerau drückt es so aus: „Die Bundesregierung plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz.“ (NiUS, 16. 02. 2024). Auslöser war die Pressekonferenz der linksextremistischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, flankiert von dem nicht minder linksextremistischen Thomas Haldenwang, Präsident des sogenannten Bundesamts für Verfassungsschutz, und Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamts.

Dies bedeutet gleichzeitig die justiziable Weichenstellung in eine gegen das deutsche Volk gerichtete Diktatur. War es bis jetzt so, daß bislang von Gerichten vielfach zahlreiche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ignoriert werden (wie etwa Az.: 1 BvR 917/09, Absatz 18), um unerwünschte Kritiker dennoch zu verurteilen, so sollen offenbar zukünftig Menschen, die sich nicht gleichschalten lassen, isoliert, geächtet, zur Strecke gebracht werden können, ohne sich um den Schein der Rechtlichkeit, d. h. der strafrechtlichen Relevanz, auch nur zu bemühen. Dann bedarf es von offizieller Seite auch nicht mehr der falschen Behauptung von der angeblichen Gewaltenteilung, die wir tatsächlich noch nie hatten, was der amtierende ordentliche Richter Thorsten Schleif bestätigt: https://heurein.wordpress.com/2024/02/05/prozesfarcen/

Wenden wir uns nun dieser alles offenbarenden Pressekonferenz zu, den skandalösen, alles entlarvenden Äußerungen von Faeser und Haldenwang, und betrachten wir die gelungene Analyse der oben genannten Sendung von Compact. Worum es geht, faßte Faeser in dem Satz zusammen: „Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Rechtsextremisten. Ich möchte rechtsextremistische Netzwerke genauso behandeln wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität.“ Unter „Rechtsextremisten“ versteht die im linksextremistischen Sumpf beheimatete Dame Menschen, die Deutschland lieben und vor der endgültigen Vernichtung bewahren wollen und dies auszudrücken wagen. Die werden dann gleichgesetzt mit organisierten Verbrechern, also beispielsweise mit Drogendealern oder Schutzgelderpressern aus der Clan-Kriminalität, was sich in der pervers anmutenden Praxis der offiziellen Seite zeigt: Wer alles für sein deutsches Vaterland geben will, wie etwa Björn Höcke, wird wegen angeblicher „Volksverhetzung“ vor Gericht gezerrt, aber ein hergelaufener schwerkrimineller Afghane, Mohammad M., u. a. wegen Vergewaltigung in Regensburg angeklagt, kann das Gericht als freier Mann verlassen und bekommt wie zum Hohn vom Richter bescheinigt, er sei „ein Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann. Er ist im Prinzip voll integriert.“ (FOCUS online, 03. 08, 2023). So wird m. E. das deutsche Volk von einem Richter verhöhnt, aber da ich, der Autor, dieses Artikels, es wage, auf diesen unglaublichen Skandal hinzuweisen, „verhöhne“ ich nach Meinung von Faeser (gewiß auch nach Meinung gewisser Staats- bzw. Oberstaatsanwälte) „den Staat“ und müßte wahrscheinlich ebenso behandelt werden, „wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität“; wörtlich sagte sie: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu verfolgen und zu ahnden.“

Nun werde ich ohnehin schon permanent verfolgt von Anklägern und Richtern, die enorm wichtige Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ignorieren. Geht es noch drakonischer? Ja! Faeser schmiedet, wie die o. g. Pressekonferenz zeigt, schon Pläne! Sie fährt fort, die Verfolgung und Ahndung gegen mißliebige Kritiker „kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Ordnungsbehörden, die Gaststätten [sic] oder Gewerbeaufsicht geschehen. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umdrehen, das muß der Ansatz sein!“ Soll das etwa heißen, wenn ich zum Beispiel falsch parke und der mir privat bekannte Parkwächter erkennt mich, den „Rechtsextremisten“, dann hat er sicherheitshalber die Mordkommission zu alarmieren? Oder wenn ich in einer Gaststätte ein Zigeunerschnitzel bestelle, muß dann der Wirt heimlich die Polizei anrufen? Könnte durchaus sein. Faesers linksextremistischer Haldenwang, Präsident des BfV, erklärt es: “Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um mentale und verbale Grenzverschiebungen.“

Damit drückte er das Gleiche aus, wie seine geistig Verwandte, die grüne sogenannte Familienministerin Lisa Paus. Die hatte nämlich einmal getönt: „Wir wollen außerdem dem Umstand Rechnung tragen, dass Haß im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf der Sozial-Media-Plattform gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“

Diese sinngemäß gleiche skandalöse Aussage von den Musterdemokraten Faeser, Paus und Haldenwang kommentiert der Publizist und Sozialwissenschaftler Manfred Klein-Hartlage folgendermaßen: „Es geht also darum, daß uns die Regierung vorschreiben will, was wir denken dürfen und was nicht, und was wir sagen dürfen und was nicht,und zwar ganz unabhängig davon, ob es eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür gibt, etwas zu verbieten. Wenn es die nicht gibt, dann setzt man den Verfassungsschutz ein und schwärzt mißliche Leute an, um ihnen das Leben möglichst schwer zu machen. Der Witz ist nun der mit den „Grenzverschiebungen“. Die Grenzen werden doch ohnehin ständig verschoben, aber nur nach links! Man kann durchaus auf die Straße gehen und fordern, AfD ler zu töten; das ist möglich und man bekommt keine Anzeige wegen „Volksverhetzung“, und wenn, dann wird sie im Sande verlaufen. Das heißt: die „Grenzverschiebung“ besteht nicht darin, dass bestimmte Dinge , die einfach zu krass, zu beleidigend, zu entwürdigend sind, dass die nicht gesagt werden dürfen, sondern sie dürfen von ganz bestimmten Leuten nicht gesagt werden, während andere, die also für die Regierung sind, dies selbstverständlich schon dürfen, dies sogar sollen, weil sie nämlich, wenn sie es nicht tun, sich in den Verdacht bringen, nicht hinreichend im „Kampf gegen rechts“ engagiert zu sein.“

Tatsächliche Volksverhetzung „gegen rechts“ (ob die Strack-Zimmermann’schen „Schmeißfliegen auf dem Scheißhaufen“ oder die „Ratten“ des Steinmeier, oder „Nazis zu keulen“, wie der Schmutz-Poet Jan Böhmermann fordert: https://www.youtube.com/watch?v=v4Ovg24lI0Q) ist also erlaubt bzw. wird strafrechtlich nicht verfolgt, während in der Tat strafrechtlich nicht relevante Äußerungen „von rechts“ sehr wohl verfolgt werden sollen; Haldenwang: „Ja, ähm, äh.. das ist richtig, das hat keine strafrechtliche Relevanz, aber es ist trotzdem staatswohlgefährdend und äh…ähm…greift unsere freiheitlich demokratische Grundordnung an, indem eben die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird.“

Auf dieses dümmliche Gefasel hat Klein-Hartlage die treffende Antwort: „Das muß man sich einmal vorstellen: Keine strafrechtliche Relevanz, obwohl sie gerne alles verbieten würden, was ihnen nicht in den Kram paßt. Sie können es nicht, weil sie selbst bei diesem Bundesverfassugsgericht auflaufen würden. Das heißt, sie mißachten ganz bewußt das Recht und versuchen einen Zustand herbeizuführen, den sie laut Verfassung als Staat gar nicht herbeiführen dürfen, und nehmen dann auch noch – und das ist der Hammer – ‚die Würde des Menschen‘ als Basis! Der Zusammenhang war ja der, das Martin S. [gemeint ist Martin Sellner, d. V.] gefordert hat, dass Kriminelle, daß Leute, die sich hier nicht aufhalten dürfen, remigrieren müssen, daß sie aus dem Land ausgewiesen werden. Das heißt, es war die Forderung nach Umsetzung geltenden Rechts! Und davon sagt nun der Präsident des BfV Haldenwang: das geltende Recht umzusetzen ist ein Angriff auf die Menschenwürde und damit auch ein Angriff auf die freiheitliche Demokratie und Grundordnung! Also die Regierung ist der Meinung, sie braucht bestimmte Gesetze nicht umzusetzen und kann sogar jeden, der es fordert, zum Staatsfeind erklären, wenn diese Forderung einem Ziel, einem Projekt der Regierung widerspricht, auch wenn dieses Ziel, dieses Projekt in sich gesetz- und verfassungswidrig ist!“

Und dieser gesetzverdrehende bzw. -verachtende Haldenwang klebt willkürlich jedem nicht genehmen Kritiker das Etikett „gesichert rechtsextrem“ auf die Stirn. Dazu Klein-Hartlage: „Fragen wir uns erst einmal, was das Wort „gesichert“ eigentlich bedeuten soll. Man sollte doch meinen, dass eine deutsche Behörde nur gesicherte Stellungsnahmen abgibt, insbesondere in Zusammenhängen, die politisch heikel sind und wenn Bürgerrechte auf dem Spiel stehen. Zumindest war das bis vor zehn oder zwanzig Jahren so; da war auch nie die Rede davon, dass etwas ‚gesichert‘ ist, sondern – z. B. NPD oder Wiking-Jugend – die waren halt rechtsextrem. Wenn die nun sagen ‚gesichert’ rechtsextrem, was ist dann eigentlich der Unterschied? Ist der Unterschied, daß der BfV bisher jahrzehntelang willkürlich herumgelabert hat und erst jetzt dazu übergegangen ist, das, was er da sagt, auch zu prüfen? In Wirklichkeit heißt es genau das Gegenteil; das ist so ein Bekräftigungswort, etwa so wie ‚Faktencheck‘, wo wir ja auch sagen, Journalisten müssen doch immer die Fakten checken. Jetzt wird es auf einmal zu etwas Besonderem erhoben. Vorgetäuscht wird: hier hat ein besonders gründlicher Erkenntnisprozeß stattgefunden, obwohl genau das nicht der Fall war, weil das Ergebnis dieses Erkenntnisprozesses ja von vornherein feststand. (…) Das sind so Bekräftigungsvokabeln, die verdecken sollen, dass es mit der inhaltlichen Glaubwürdigkeit dessen, was da vertreten wird, nicht weit her ist.“

Vielleicht könnte dem noch hinzugefügt werden: was als „gesichert“ rechts- oder auch linksextrem zu bezeichnen ist, liegt in der subjektiven Ansicht des jeweiligen Betrachters. So ist anzunehmen, dass etwa Al Capone seine polizeilichen Verfolger ebenfalls als „gesichert“ rechtsextrem empfunden hat. Und wenn, wie Haldenwang im Auftrag der Regierung meint, nicht mehr die strafrechtliche Relevanz entscheidend für das Handeln des Bürgers sein darf, sondern auch die „Staatswohl-Gefährdung“, dann ist das schlicht ein phantasievolles Aushebeln der Gesetze. Dieses Treiben kommentiert Kleine-Hartlage treffend: „Wenn Putin das macht, ist es ein Anschlag auf die Demokratie, aber wenn die Bundesregierung das macht, dann zeigt das, wie entschlossen die Demokratie verteidigt wird.“

Was hier geschieht, könnte man auch einen kalten Staatsstreich nennen“, meint Kleine-Hartlage zusammenfassend. „Das Grundgesetz wird ohne Einhaltung der dafür vorgesehenen Verfahren – also nicht durch Änderung des Textes, sondern einfach durch Änderung der Auslegung und durch entsprechende Personalpolitik in der Politik und in Karlsruhe, der Justiz generell – in etwas verkehrt, was mit dem, was vor 30 Jahren noch das Grundgesetz war, überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die Väter des Grundgesetzes wären nach den Maßgaben der heutigen Bundesregierung als Verfassungsfeinde, als Rechtsextreme einzustufen, einfach dadurch, da sie ein positives Verhältnis zum deutschen Volk haben.“

Wie immer diese illegalen Machenschaften der Regierung auch bezeichnet werden mögen: „kalter Staatsstreich“, “Staatsterror“ oder eine geplante „Revolution von oben gegen das Grundgesetz“, – sie bezeugen eine Verfolgungswut gegen alles, was die deutsche Identität bewahren will. Nur zu, Ihr demokratischen Musterschüler! Wir deutschen Patrioten handelten schon immer nach der Devise, die ihr jetzt, ach, so neunmal klug auf eure Pappschilder schreibt: „‘Nie vergessen’ ist jetzt“! Wie könnten wir die, die unser deutsches Vaterland unter allen Umständen verderben wollen, auch nur für einen Augenblick vergessen?!

Fußball – politisch mißbrauchter Sport.

Seitdem der DFB es mit Politik und weniger mit Sport versucht, geht es mit dem BRD-Fußball bergab. Der Name „Deutscher Fußballbund“ ist geprahlt, denn wenn es nur eine „Mannschaft“ gibt und keine deutsche Mannschaft mehr, dann kann es auch keinen deutschen Fußballbund mehr geben. Es wäre also für ihn angemessen, sich nicht mehr mit fremden, d. h. deutschen Federn zu schmücken, sondern sich einfach Fußballbund oder, wegen der genauen Zuordnung, Clown-Fußballbund zu nennen. Denn die Clownerie ist längst zum Bestandteil des BRD-Fußballs geworden. Wenn eine sogenannte Innenministerin nach Katar fliegt, um in der fremden Arena trotzig mit einer Regenbogenbinde albern „Flagge zu zeigen“, ferner die Clown-Elf sich affenmäßig hinstellt, sich die Mäuler zuhält nach dem Motto: Nichts sagen, nichts hören, nichts reden – und das, obwohl aus einem System angereist, in dem diese Verbote bei unerwünschter Meinung längst verwirklicht sind – dann freilich wird alles nur noch zur Hampelmannparade, die gerechterweise, noch bevor im Emirat die richtigen Spiele begannen, von einem gnädigen Fußballgott aufgelöst und davongejagt wurde. Nachhause zurückgekehrt konnte Manuel Neuer mit seiner Mannschaft beim Training (oder vor dem Spiegel) die nächste Zirkusnummer einüben.

Vom Kopf her stinkt es meist und breitet sich auf die einzelnen Vereine aus: Der Lebenswunsch des Peter Fischer, ehemaliger Trainer und jetziger Ehrenpräsident von Eintracht Frankfurt, ist, seinen eigenen Worten zufolge, nein, nicht guter Fußball, sondern „dass diese Drecks-Nazi-Scheiße verschwindet, daß sie in der Luft explodieren, wo auch immer.“ Damit meint er 10 Millionen Anhänger einer Oppositionspartei, denen man „Türen und Tore einrennen, ihnen Ohrfeigen geben und jeden Tag ins Gesicht kotzen“ solle.

Kaum hatte Fischer seinen Lebenswunsch herausgekotzt, versuchte es der Trainer vom SC Freiburg, Christian Streich; allerdings bemühte dieser sich um einen seriösen Anstrich. Das Relotius-Blatt DER SPIEGEL brachte es am 14. 02. 2024 im Netz unter der Überschrift: „Christian Streich warnt vor AfD: ‚Dann bricht‘s über uns herein’.“

Wer sich die Gepflogenheiten des ehemaligen DDR-Regimes ins Gedächtnis ruft, der könnte sich gut vorstellen, daß 1989, wo sich die Wende in der DDR vollzog, ein von Ostberlin beauftragter Trainer einer der zehn großen DDR-Fußballvereine etwa trompetet hätte: Jetz gomm’n die Hätzer, und die brobiern, ene Blattform zu findn, um Macht zu erlangen. Nu muß gegämpft wärdn, dass die subversivn Gräfte der Gabidalistn ni siegn! Sonst gann die Mauer brechn, und dann brichts iber uns ‘nein! Nein, so viel williger Untertanengeist ist nicht einmal von der DDR bekannt; die demokratischen Führer des Arbeiter- und Bauernstaats DDR ließen es dabei bewenden, hunderttausende von willigen Claqueuren auf die Straße zu befehlen, um für das Regime zu demonstrieren, – so, wie dies heute die demokratischen BRD-Macher ja auch tun. Aber letztere haben zum Glück noch etliche Trainer populärer Fußballvereine, die für die Übererfüllung des Plan-Solls trommeln. So eben auch Christian Streich, der sagte wörtlich:

Jetzt kommen die Hetzer, und die probieren, eine Plattform zu finden, um Macht zu erlangen.“ Jetzt müsse gekämpft werden, dass Parteien wie die AfD nicht an die Regierung kommen. „Sonst können die Deiche brechen, und dann brichts über uns hinein.“

Als Beweis seines seriösen Geschichtswissens führt er an, daß er nach der Hauptschule (was man früher, wo das System den Begriff „Volk“ noch nicht verbannt hatte, „Volksschule“ nannte), auf dem zweiten Bildungsweg Geschichte studiert habe. Da nicht anzunehmen ist, daß er auch auf den Index gesetzte Geschichtsbücher gelesen hat, weiß man um sein Geschichtswissen. Und zusätzlich habe er „viele Geschichten von meiner Oma gehört.“ Deshalb müsse er etwas sagen, „weil ich weiß, wie Abläufe sind, wie totalitäre Systeme funktionieren und wie sie kommen. Und deshalb muß ich das weitergeben.“ Leider sieht der Politfußball-Experte den Wald vor lauter Bäumen nicht , sonst könnte er die Funktion des gegenwärtigen, gegen Kritiker totalitär vorgehenden Systems nicht übersehen.

Meine Wenigkeit hat keine Geschichten von meinen Omas gehört, die hatten beide schon das Zeitliche gesegnet, doch habe ich noch am eigenen Leib den Vertreibungs-Holocaust erlebt. Und da ich als Kleinkind von dem damaligen Elend, das uns die „Befreier“ zufügten, noch nichts hatte begreifen und einordnen können, klärten mich später meine Eltern auf. Mein Vater erzählte mir viel von Politik und Historie, sodaß ich bald alle erreichbaren Bücher, besonders die auf den Index gesetzten, mir besorgte und verinnerlichte. Denn es war nicht schwer, zu begreifen: wer die Kenntnisnahme einer anderen Meinung durch Verbot verhindern will, der hält es nicht mit der Wahrheit. Die absolute Wahrheit kann der Mensch zwar nicht erkennen, doch willst du der Wahrheit so nahe wie möglich kommen, mußt du unbedingt beide Seiten der Medaille zur Kenntnis nehmen.

Schauen wir, was Christian Streich noch so alles auf dem Herzen hat. Er sorgt sich „um unsere Kinder, meine Kinder, die ihr Leben in Frieden vor sich haben sollen.“ Wäre die Sache nicht so ernst, müßte man sich vor Lachen der Bauch halten. Da hetzt er gegen die AfD, die den drohenden Weltkrieg verhindern will und verbündet sich mit jenen, die durch ihre unablässige Kriegshetze leicht den Krieg zu uns und zu unseren und seinen Kindern bringen können. Hat der Mann gar nicht mitbekommen, daß Baerbock in ihrer infantilen Unbedarftheit Rußland quasi den Krieg erklärt hat, die BRD durch Waffenlieferungen de facto sich am Krieg beteiligt, und Kiesewetter (CDU) „den Krieg nach Rußland tragen“ will?? Ist er der primitiven Propaganda derart verfallen, daß er sich des Widersinns: Je mehr zum Krieg getrieben und Diplomatie abgelehnt wird, desto sicherer ist der Frieden, gar nicht bewußt wird? Doch selbst wenn wir und unsere Kinder, trotz unseres kriegerischen Verhaltens gegenüber Rußland vom Krieg verschont bleiben sollten, – wieviel Wert besitzt denn ein Frieden, in dem Kinder bereits im Kindergartenalter über Analverkehr und anderweitige Sexpraktiken aufgeklärt werden? Wo man ihnen die Kindheit und natürliches Heranwachsen raubt, indem man so früh wie möglich Hedonismus in die kleinen, noch längst nicht ausgebildeten Gehirne träufelt? Wo sie, den Kinderschuhen noch nicht entwachsen, entscheiden dürfen, ob sie lieber Männlein oder Weiblein sein und sich verstümmeln lassen wollen? Dies ist kein von außen hereingebrachter, sondern ein von innen her gegen das eigene Volk geführter Krieg.

Und natürlich ist nach Meinung des Fußballtrainers der Westen, der, wie sogar Merkel eingestand, Rußland spätestens seit dem Minsker Abkommen 2014 nach Strich und Faden um seine Sicherheit betrog, unschuldig. Und der Alleinschuldige – nach Hitler, Saddam Hussein und Gaddafi – ist Putin: Viele Leute hätten zwar Probleme mit den steigenden Lebenskosten, „aber sie sollten vielleicht mal überlegen, warum die Energie so viel kostet.“ Das liege nicht an den BRD-Politikern, sondern an Putin! Jetzt scheint es mir an der Zeit, vor den Ausführungen des Christian Streich zu kapitulieren.

Es waren keine zehn Jahre nach der militärischen Kapitulation 1945, als die deutsche Nationalmannschaft 1954 in Bern Fußballweltmeister wurde. Die erfrischende Natürlichkeit unter den deutschen Fußballvereinen, Trainern und Spielern war eine Selbstverständlichkeit, die Liebe zum deutschen Vaterland ihr Antrieb – auch wenn oder gerade weil es den Krieg verloren und daher Mut und liebevoller Zuwendung bedurfte! Krankhafter Masochismus war unseren Vorfahren völlig unbekannt, er wurde dem deutschen Volk nicht durch Pfizer, sondern durch die Frankfurter Schule eingeimpft, und viele geistig und Rückgrat-Anfällige erkrankten.

Der Niedergang auf allen Linien setzte 1990 ein, und bald darauf, mit der Bilderberg-Marionette Merkel, begann der rasende Verfall. Der deutsche Volkssport Fußball wurde zum politischen Werkzeug umfunktioniert; und als schließlich beliebte Fußballspieler unter politischem Druck nach Auschwitz reisten und in das übliche Buß-Ritual integriert wurden, da war die politisch gewünschte Weichenstellung auch für den Fußball gelegt: aus dem deutschen Fußball wurde Fußball, der „wegen unserer Vergangenheit“ seine natürliche deutsche Verbundenheit ablegte.

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Im übrigen bin ich der Meinung, dass ein gewisser Oberstaatsanwalt der Deggendorfer Staatsanwaltschaft, der meine kritischen Veröffentlichungen so eifrig liest und mich so forsch anklagt, zahlreiche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, zum Beispiel folgenden, Az.: BvR 2150/09, nicht ignorieren darf. Es heißt dort in Absatz 72:

Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von Meinungsäußerungen zu treffen. (…) Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim. (…) Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.“

Demokrat oder „Nazi“?

Heute jährt sich zum 79. mal der 250.000-fache Massenmord an deutschen Zivilisten in Dresden. Hört man die offizielle Seite, d. h. die demokratische Seite, dann kann dieser mitteln Phosphor-Bomben verübte Holocaust so schlimm auch wieder nicht gewesen sein, denn die angloamerikanischen Täter waren schließlich Demokraten und die Opfer undemokratische „Nazis“. Bereits 2017 erklärte der oberdemokratische Oberbürgermeister von Dresden, Dirk Hilbert (FDP), „Dresden war keine unschuldige Stadt, das wurde wissenschaftlich ausgewertet.“1 Zwar läßt er uns über die wissenschaftlichen Auswerter im unklaren, doch egal, es können nur Demokraten sein. Und deshalb dürfe Dresden auch nicht „in einem Opfermythus dastehen.“ Ist darunter etwa zu verstehen, daß nicht-demokratische Opfer nur Täter, und demokratische Täter nur Opfer oder gerechte Schlächter und Henker sein können? Heißt das, dass man demokratische Morde gar liebhaben muß? Dann wäre plausibel, warum gegenwärtige Demokraten den damaligen Bomber-Harris bitten, es nochmal zu tun. Manche undemokratischen Bürger begriffen diese Logik nicht und stellten Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen die demokratischen Mordhetzer, doch da setzte die demokratische BRD-Justiz den plausiblen Schlußpunkt: Derartige demokratische Mordaufrufe sind von der Meinungsfreiheit Art. 5 Grundgesetz gedeckt. Na also.

Es wurde zur Selbstverständlichkeit, daß demokratische Bürger heute ganz offen am hellen Tag die zu Ehren der Toten errichteten Denkmäler am Altmarkt in Dresden entsorgen; sie wissen, sie haben die demokratische Justiz auf ihrer Seite. Zwar wurde, aufgrund einer Strafanzeige, ein Ermittlungs-verfahren wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung sowie der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener von der demokratischen Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitet, doch inzwischen aus demokratischen Gründen eingestellt.2

So kam es, wie es kommen mußte: Nur Nazis ehren noch undemokratische Opfer. Aber auch das soll nach demokratischem Willen bald vorbei sein. Man will die „Gedenkkultur stoppen“, sich „wi(e)dersetzen“ und somit die lästigen Nazis, samt ihren x-tausenden von toten Zivilisten, darunter vor allem Frauen, Kinder und Alte, aus der nunmehr demokratischen Stadt Dresden endgültig verbannen. Verkörpern Masochismus, Kultur- und Sittenverfall nicht die absolute Freiheit und sind daher demokratisch und schön?

Und diese demokratischen Zustände in Dresden finden ihre tausendfachen mannigfaltigen Parallelen gerade dieser Tage in der ganzen demokratischen BRD, aufgerufen von Berlin und den Parteizentralen der Altparteien, es den Nicht-Demokraten, den „Nazis“, mal so richtig mit Massendemonstrationen zu zeigen. Denn diese Antidemokraten wollen einfach nicht begreifen, das Deutschland nur störend im Wege ist, wenn man die Welt retten will; und wer zugunsten des hassenswerten Deutschland die Welt nicht retten will, der kann nur ein „Nazi“ sein. Und so gehen sie demokratisch auf die Straße und bitten um ihren Untergang. Sie halten Schilder hoch: „Nie wieder ist jetzt!“, was aber geflunkert ist, denn mit Transparenten mit der Forderung „Nie wieder Deutschland!“ sind sie nicht jetzt, sondern schon vor vielen Jahren auf die Straße gegangen. Und heute werden die Nie-wieder-Leute deutlicher; auf einem Transparent auf den Straßen in Aachen war sogar der Aufruf zum Mord an Anhängern der Oppositionspartei AfD zu lesen: „AFDler töten“. Durchgewunken von demokratischen Polizeibeamten. Wie bekannt wurde, soll die Staatsanwaltschaft aufgrund von Anzeigen den Mordaufruf auf Strafbarkeit prüfen. 3 Vermutlich wird die Entscheidung demokratisch ausfallen.

Zugegeben, die meisten auf die Straßen „gegen rechts“ Befohlenen wissen nicht so recht, wogegen sie eigentlich demonstrieren, aber das ist nicht notwendig, es genügt zu wissen, dass es gegen „Nazis“ geht. Es ist ja auch nicht notwendig, dem braven Vierbeiner Bello zu erklären, gegen wen und warum er losgelassen wird; ein einfaches „faß!“ muß genügen, ihm auf die Sprünge zu helfen und befehlsmäßig zuzubeißen.

Es ist oft gar nicht so leicht zu erkennen, ob jemand Demokrat oder Nazi ist; an der Kleidung kaum, und Schlips, Kragen und seriöser Rock verdecken oft gnädig Charakter und Gesinnung. Erst wenn er bzw. sie den Mund aufgemacht hat, dann weiß man, mit wem man es zu tun hat. Ein Demokrat macht nämlich Nägel mit Köpfen. Zum Beispiel liebäugelt er damit, eine mißliebige oppositionelle Partei mitsamt ihren 10 Millionen Anhängern zu verbieten. Das erspart, fehlende Argumente ins Feld zu führen. Auch entzieht ein Demokrat einem oppositionellen Politiker am liebsten die Grundrechte. Oder er möchte Hunderttausende hier illegal lebende Fremde, darunter viele Schwerkriminelle, nicht abschieben – aus humanitären und damit demokratischen Gründen. Dafür, sozusagen als Ausgleich, muß einem pro-deutschen Österreicher die Einreise in die BRD verwehrt werden, weil letzterer, als Nazi, gefährlicher ist als alle Heere von hier versorgten Illegalen.

Am besten aber erkennt man einen Demokraten an der Fäkalsprache. Mit gutem Beispiel geht da Frank-Walter Steinmeier (SPD), höchster Repräsentant der BRD-Demokraten, voran. Während er mittels seines königsblauen Maßanzugs mit der Robe des bayerischen Märchenkönigs Ludwig II. wetteiferte, verkündete er in seiner Rede vor Arbeitgebern und Gewerkschaften feierlich: „Wir dürfen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen lassen.“4 Da stellt Radio München, ein Sender der sogenannten Sozial-Medien, freilich zu recht die Frage: Ist ein Bundespräsident, der sich auch von 10 Millionen „Ratten“ aushalten läßt, ein Rattenpräsident? Gewiß nicht, denn Ratten sind klug und bedürfen keines fußball-großen Kopfes.

Und Markus Söder (CSU) nennt 10 Millionen einheimische Menschen Parasiten, wobei er freilich nicht fremde Sozialtouristen meint, sondern eine, den Demokraten verhaßte Partei; er sagte: „Die AfD ist eine parasitäre Gruppe.“5 Dabei war ihm wohl bewußt, seine Wortwahl ist demokratisch. Hätte er die illegal hier lebenden und fürstlich versorgten Fremden, auf welche der häßliche Begriff, real gesehen, eher zutrifft, als Parasiten bezeichnet, so wäre das nazistisch und er sein Amt als Ministerpräsident los.

Wer allerdings kriegstreibend agiert und vor dem geistigen Auge ständig zerfetzte Leichenhaufen haben muß, der hat ein besonders robustes Demokratengemüt aufzuweisen und äußerst sich auch entsprechend. So sagte die der Rüstungslobby angehörende Maria-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), an die Adresse der kriegsunwilligen AfD gerichtet: „Je größer der Haufen Scheiße, um so mehr Fliegen sitzen drauf.“ Für die ‚demokratischen‘ Parteien gelte es, „aus diesem Haufen ein Häufchen zu machen.“6 Und wenn das Häufchen der Kriegsunwilligen kleingemacht ist, dann können die Leichenhaufen in den Kriegsgebieten automatisch wieder größer werden.

Und wer wäre mehr prädestiniert, sich ein Urteil über die Fäkalien-Demokratie zu machen als Robert Habeck, jener Musterdemokrat, der Vaterlandsliebe „stets zum Kotzen fand“ und der „mit Deutschland noch nie etwas anzufangen wußte“? Er schwärmte folgerichtig: „Unsere liberale Demokratie ist ein Schatz, den wir verteidigen müssen!“7 Peter Fischer, Ex-Präsident vom Fußballverband Eintracht Frankfurt, hat sich Habecks Schwur zur Lebensaufgabe gemacht. In einer Medienrunde nach der Mitgliederversammlung der SGE meinte er, sportlich, sachgerecht und demokratisch an die Adresse der AfD gerichtet: „Mein Lebenswunsch ist, dass diese Drecks-Nazi-Scheiße verschwindet, dass sie in der Luft explodieren, wo auch immer.“ Und in einem RTL-Interview prügelte er echt demokratisch auf AfD-Wähler ein: „Rennt denen die Türen und Tore ein, gebt denen Ohrfeigen! Kotzt ihnen jeden Tag ins Gesicht! Das ist mir scheißegal!“8 Wen wundert ‚s noch, dass dieser Berufsdemokrat zum Ehrenpräsidenten von Eintracht Frankfurt ernannt wurde?

Und da wir gerade beim (sportlich international abgewirtschafteten) BRD-Sonder-Fußball sind: Als echter Demokrat nutzte Uli Hoeneß die Gedenkfeier zu Ehren des verstorbenen Fußball-Genies Franz Beckenbauer, um über eine legale Partei und deren 10 Millionen Anhänger zu schimpfen.9 Der Kaiser, kaum unter die Erde gebracht, mußte sich also schon früh im Grabe umdrehen.

O ja! Die Demokratie wird immer „wehrhafter“! So ist das höchste Gut des Mensch-Sein, nämlich die Meinungsfreiheit, schon lange gesichert; natürlich nur, wenn sie von Demokraten als demokratisch anerkannt wird. Eine undemokratische Meinung gilt nicht, die ist ja keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Und dieser Tage wird die demokratische Pressefreiheit in trockene Tücher gepackt. Das undemokratische Magazin Compact wird von zahlreichen Kiosken entsorgt, weil es vom demokratischen sogenannten Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuft wird. Doch halt! Sind da nicht noch andere extremistische Blätter, z. B. die an Stalin erinnernde Junge Welt, die aber trotzdem weiter angeboten werden dürfen? Ja, schon, aber die sind ja linksextremistisch und daher demokratisch.

Etwas verwirrend der ganze Komplex, und fürs erste oft nicht zu erkennen, welche Gesetze und Verordnungen gelten, und an welche man sich nicht zu halten hat bzw. nicht halten darf oder aber halten muß; doch wer sich an die Faustregel hält: Tue, was demokratisch ist! – der geht nie fehl. Und wer bestimmt, was demokratisch ist? Na, die Demokraten, wer denn sonst!

Es gäbe noch weitaus mehr von der allein seligmachenden BRD-Demokratie zu berichten, doch dürften die genannten Beispiele genügen.

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Den Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Deggendorf, der meine literarischen Veröffentlichungen so eifrig liest, mache ich darauf aufmerksam, daß laut Bundesverfassungsgericht dieser teils satirisch geschriebene Aufsatz von Art. 5 Abs. 1, 2, und 3 GG voll und ganz gedeckt ist. Doch empfehle ich ihm, zu prüfen, ob dies auch zutrifft auf die Haßtiraden „honoriger“ Personen, auf die ich in diesem Aufsatz hingewiesen habe. Meinen Sie nicht auch, Herr Oberstaatsanwalt, daß hier die Grenze zur Volksverhetzung gem. § 130 StGB überschritten ist?

1Junge Freiheit 02. 02. 2017

2Sachsen.de, mediensevice, 26. 01. 2024

3Welt, 24. 01. 2024

4ZDF heute, 29. 01. 2024

5FOCUS online, 17. 01. 2024

6Junge Freiheit, 14. 01. 2024

7Der Westen, 10. 01. 2024

8Bild, 06. 02. 2024

9SPIEGEL sport, 10. 02. 2024

Schlußwort im Prozeß

Az.: 1 Nbs 12 Js 2663/20 (2)

Von der Wiege bis zur Totenbahre wird der deutsche Mensch gegen das eigene Volk in Stellung gebracht. Und 365 Tage im Jahr rieselt antideutsche Propaganda mittels Systemmedien auf unser Volk herab. Und diesen rein politisch motivierten Schuldkult nennt man zynisch „Erinnerungskultur“. Und weil ich in meinen Schreiben diese ewigen Selbstbezichtigungen und dieses nie endende Kriechen vor fremden Thronen beklagte und mein Volk, unser Volk verteidige, wurde ich als Volksverhetzer hierher zitiert. Was für ein merkwürdiges Verständnis die BRD-Gerichtsbarkeit von Rechtspflege und Gerechtigkeit doch hat!

Dazu sagt der amerikanische Historiker und Völkerrechtler Alfred M. Zayas:

Wenn mich etwas im heutigen Deutschland stört und beunruhigt, ist es gerade diese Neigung zu übertriebener Selbstkritik, die für mich bedeutet, daß viele Deutsche den Sinn für Realitiät, für Geschichte, für Verhältnismäßigkeit verloren haben. Oder schlimmer, daß manche Deutsche anscheinend an einer Megalomanie leiden. Sie wollen die größten Verbrecher der Geschichte sein und zugleich die größten Büßer.“

Ich stehe hier als Angeklagter vor Gericht, obwohl ich mich an das GG gehalten habe. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit und der Freiheit von Kunst und Forschung, gemäß Art. 5 GG, Gebrauch gemacht; ich habe Art. 3 und 4 GG wahrgenommen, das die Freiheit des Gewissens und des politischen und weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert. Und da die Justiz dieses elementare Recht der Meinungsfreiheit durch den Sonderparagraphen 130 StGB ausgehebelt hat, machte ich Gebrauch von meinem Notwehrrecht bzw. dem Recht des Gegenschlags. Die Etablierer dieses Sonderparagraphen haben das Grundgesetz vergewaltigt; denn es heißt in Art. 19, Abs. 2 ohne Wenn und Aber: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Genau dies aber geschieht, wenn man Menschen kriminalisiert, die nicht die gewünschte, die vorgeschriebene Meinung nicht nur zum Nationalsozialismus, sondern zur ganzen deutschen Geschichte haben. Ich betrachte mich und jene, die sich das göttlichen Recht auf Meinungsfreiheit – ich sage bewußt das göttliche Recht, denn die Meinungsfreiheit haben wir nicht von Menschen, sondern von der höchsten Instanz verliehen bekommen! – nicht nehmen lassen, als Opfer, die Beseitiger der Meinungsfreiheit hingegen als Täter.

Wir wissen, daß das Grundgesetz nicht durch das deutsche Volk zustandegekommen ist, denn das Deutsche Reich war und ist bekanntlich – wie auch das BVerfG 1972 eingeräumt hat – zwar nicht handlungsfähig, aber nicht untergegangen. So wurde das GG von den Siegermächten abgesegnet. Es ist, wie Carlo Schmid, einer seiner Väter treffend sagte, „die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF). Und es mutet wie ein Treppenwitz der Geschichte an, daß die BRD ausgerechnet einen für unser Volk segensreichen Artikel des GG, nämlich den der Meinungsfreiheit, ausgehebelt hat. Es ist aber kein Treppenwitz, sondern m. E. die Absicht des BRD-Systems, Deutschland zu knebeln und seine Verteidiger einzuschüchtern und zu bestrafen.

Das geht sogar so weit, daß das BRD-System in Sachen Menschenrechte internationale Abkommen unterzeichnet, aber sich weigert, sich an diese Abkommen zu halten. So hat die UN-Menschenrechtskommission anläßlich ihrer Tagung vom 11. – 29. Juli 2011 zu Genf, Schweiz, folgenden, für die Unterzeichner bindenden Beschluß gefaßt: „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention der Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Abs. 49, CCPR/C/GC/34).

Dieser Beschluß bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten des Holocausts, denn er verweist ausdrücklich mit Fußnote 115 auf das französische Holocaustverfolgungsgesetz (lex Faurisson), „die sogenannten Erinnerungsgesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“

Die BRD gehört zu den Unterzeichnerstaaten. Hinzu kommt, daß dieser Beschluß Völkerrechtsrang genießt und damit über Art. 25 GG den Inlandsgesetzen vorgeht und Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugt. Doch dieses heuchlerische BRD-System unterschreibt zwar feierlich solche Konventionen, aber schert sich nicht darum: Die Verfolgungen gegen Holocaust-Dissidenten gehen weiter, so, als hätte es keine Unterschrift gegeben. Das nennt man Heuchekei Und es beweist, daß dieses System keine Rechtlichkeit, keine Menschlichkeit und nur Verfolgung gegen das deutsche Volk kennt, wenn es gilt, bestimmte politische Wünsche zu erfüllen. Und woher diese politischen Wünsche bzw. Befehle kommen, das ist auch den Gerichten bekannt.

Nicht ich habe tatsächlich stattgefundenes Leid im vorhergehenden Jahrhundert, wem dies auch immer zugefügt wurde, verharmlost, ich habe nur die Fakten zurechtgerückt und die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt. Und die BRD-Justiz unterstützt diese Unverhältnis-mäßigkeit. Aber wie sagte schon Platon: „Der schlimmste Akt der Ungerechtigkeit ist vorgespielte Gerechtigkeit!“

Es gibt Nicht-Juden, also Menschen, die nicht dem jüdischen Glauben angehören und sich dennoch ausschließlich als Ankläger Deutschlands aufspielen und sozusagen jüdischer als die Juden selber sein wollen, die aber die Augen verschließen, wenn unserem deutschen Vaterland und unserem Volk größtes Unrecht zugefügt wurde und zugefügt wird und wir unserer Meinungsfreiheit beraubt werden. Und dann gibt es auch Juden, die sich nicht scheuen, Partei zu ergreifen für Menschen, die mittels des Paragraphen 130 StGB entrechtet werden.

Dies sage ich ausdrücklich, damit das Gericht erkennt: die Meinungsfreiheit wird nicht nur von den sogenannten „bösen Nazis“ eingefordert, sondern auch von namhaften Juden, die erkannt haben, das nur totalitäre Regimes den Bürgern Maulkörbe anlegen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an Jacques Vecker. Jacques Vecker war u. a. Professor an der Münchner Universität gewesen – und versuchte mit einem Brief, seinen langjährigen Freund Rolf Hochhuth wachzurütteln, hinsichtlich der Verfolgung politisch Andersdenkender in der BRD im allgemeinen und der Verfolgung des von ihm geschätzten Gerd Ittner im besonderen, und zwar mit der Frage: „Wie handelst Du, wenn das Unrecht, welches Du als in der Vergangenheit geschehen beklagst, in Deinem Hier und Jetzt geschieht?“ Und die Antwort Hochhuts war Schweigen. Er gehörte zu jenen, die theatralisch von vergangenem Unrecht sprechen, sich aber sofort ducken, wenn es gilt, sich dem Unrecht der Gegenwart zu widersetzen, die zu recht entsetzt sind, wenn fundamentalistische Islamisten sagen: „Entweder du glaubst an Allah oder Kopf ab“, die aber gleichzeitig Beifall klatschen, wenn das BRD-Regime sagt: „Entweder du glaubst an den Holocaust, oder ab ins Gefängnis.“

Und dann war da der jüdische Publizist Horst Lummert, der in seinem Essay mit dem Titel: „Vom gerechten Umgang mit Scharlatanen“, http://www.kokhavivpublications.com/2008/rebird/yonah/20080201_003.html auf die Heuchelei der BRD-Justiz hinweist und darauf, daß Menschen, welche die Meinungsfreiheit einfordern, quasi für „vogelfrei“ erklärt und so behandelt werden. Der Wortlaut zeigt, dass es auch Juden gibt, die sich für die Meinungsfreiheit einsetzen und gegen § 130 StGB wenden. U. a. schreibt er:

„In meiner Beziehung zum Nationalsozialismus ist schon vor langer Zeit aus mir Saulus gewissermaßen ein Paulus geworden. Ich jage die Nazis nicht mehr, führe sie auch nicht mehr vor. Nationalsozialisten, die sich treu geblieben sind, respektiere ich, nicht aber die antifaschistischen deutschen Deutschenhasser. Ihre wirklich penetrante Heuchelei ist bald nicht mehr zu ertragen, und mit denen möchte ich nicht in einer Reihe stehen. Viel ist die Rede von Zivilcourage, und gemeint ist die gegen Rechts. Aber sie bedarf keiner besonderen Courage. Die politische Instrumentalisierung des Holocaust steht außer Zweifel, seine ‚strafrechtliche’ Absicherung bei gleichzeitigem Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit ist ein Skandal. Die BRD-Strafjustiz praktiziert Maulkorb (§ 86 und 130 StGB) und damit Holocaust-Leugnung und Fetischbann.

Wer die BRD beschimpft oder böswillig verächtlich macht, wird bestraft (§ 90a StGB), wer gegen das deutsche Volk hetzt, es öffentlich beschimpft oder böswillig verächtlich macht, bleibt ungeschoren. Ist die Verpackung mehr wert als ihr Inhalt? Dies ist nicht deutsches Recht, sondern antideutsche Feindseligkeit im Gewande von Rechtsordnung und Gesetz.“

Und dieser letzte Satz des jüdischen Publizisten Horst Lummert trifft m. E. leider ins Schwarze: Die Beraubung der Meinungsfreiheit, und Menschen vor Gericht zu zerren, nur weil sie von der selbst im GG garantierten Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, ist wahrlich „nicht deutsches Recht, sondern antideutsche Feindseligkeit im Gewande von Rechtsordnung und Gesetz“!

Und wenn die Verteidiger des jeder Gerechtigkeit hohnsprechenden § 130 StGB sich damit entschuldigen wollen, die Gesetze seien nun einmal so und daran müsse man sich halten, dann ist dem entgegenzuhalten: Erstens: Ein Gesetz kann ja jederzeit geändert oder gestrichen werden. Das geschieht hier auch, nur wird es leider immer mehr verschärft, der Knebel immer mehr angezogen. Und zweitens: Es gibt die sogenannte Radbruch’sche These, benannt nach Gustav Radbruch, die besagt: wenn ein geschriebenes Gesetz unzweifelhaft ungerecht ist, dann muß dieses Gesetz nicht eingehalten werden. Und was könnte denn ungerechter und widersprüchlicher sein als § 130 StGB?! Und diese Radbruch’sche Formel ist von der BRD-Justiz anerkannt und schon mehrfach praktiziert worden. Aber bei Vaterlandsverteidigern ist es freilich anders, die müssen rücksichtslos verfolgt und bestraft werden – „bis das gewünschte Urteil feststeht“!

Ein wohl ewig gültiges Zitat von Mahatma Ghandi lautet: „Wer Unrecht duldet, ohne sich zu wehren, macht sich mitschuldig.“ Ich möchte mich nicht mitschuldig machen, deshalb wehre ich mich. Und wenn das Gericht mich bestraft, nur weil ich von meinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht habe, dann kann ich es nicht ändern, denn ich habe keine Macht. Aber der Einsatz, die uns geraubte Meinungsfreiheit zurückzugewinnen, ist jedes Opfer wert.

Prozeßfarcen.

Wer den Holocaust friedfertig und argumentativ bestreitet, dürfte nach geltendem Recht nicht bestraft werden, denn laut zahlreicher Beschlüsse des höchsten Gerichts der BRD, nämlich des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), macht sich nur strafbar, wer im Zusammenhang mit der Bestreitung Gewalt befürwortet bzw. zur Gewalt aufruft. So wird im sogenannten Wunsiedelbeschluß (Az.: BvR 2150/09) zweifelsfrei festgestellt, dass es keine Einschränkung bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt in Absatz 72:

Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von Meinungs-äußerungen zu treffen.“

Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: „Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip er Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“

Es folgt nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so „gefährlich“ bzw. „wertlos“ (falsch) sei. Wörtlich: „Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.“

Schöne Worte. Nur, die Gerichte halten sich nicht mehr an diese Beschlüsse. Selbstverständlich habe ich in meinem Berufungsprozeß vor dem Landgericht Deggendorf auf diese Beschüsse des BVerfG hingewiesen. Verständnis und Interesse vortäuschendes Dreinblicken der Richterschaft – und dennoch Bestrafung! Zusätzlich wird seitens des Gerichts und der Anklage mit Vorliebe mit dem Begriff „Störung des öffentlichen Friedens“ zulasten des Angeklagten jongliert. Oft zu Unrecht! Denn auch hier hat das BVerfG im o. g. Wunsiedel-Beschluß in Absatz 77 eindeutig konstatiert:

Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“

Dieser Wunsiedelbeschluß des BVerfG findet seine Bestätigung auch in weiteren Beschlüssen, z. B. Im Beschluß vom 22. Juni 2018 (Az.: 1 BvR 2083/15); da heißt es in Absatz 17:

Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen (…) Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in einem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (Vgl. BVerfG 124, 300, 335).“

Und zum öffentlichen Frieden heißt es in Absatz 26:

Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen , auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebensowenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung des Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht. (vgl. BVerfG 124, 300, 333)“

Nach Würdigung dieser Beschlüsse des höchsten BRD-Gerichts, die ich dem LG Deggendorf, unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Georg Meiski sowie dem Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner als Ankläger, vortrug, sind meine Ausführungen in meinen fünf inkriminierten öffentlichen Aufsätzen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dennoch wurde ich zu 180 Tagessätzen a 30,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Einer der Hauptmotive für die zur Gewohnheit gewordene Mißachtung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts durch die Gerichte liegt in der fehlenden Gewaltenteilung in der BRD. Diese fehlende Gewaltenteilung prangert selbst ein amtierender ordentlicher Richter namens Thorsten Schleif an, und zwar in zwei Buchveröffentlichungen: „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, Riva-Verlag, 2020, ISBN 978-3-7423-1150-4 sowie „Wo unsere Justiz versagt“, Riva-Verlag, 2022, ISBN 978-3-7423-2045-2. Er weist darauf hin, dass der Richter vom Justizminister bestellt wird. Da aber der Justizminister sowohl der Exekutive als auch der Legislative angehört, verkörpert er die drei Gewalten in einer Person. „Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der Regierung. Und jeder deutsche Richter verdankt seine Beförderung der Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn diese Umstände bei den Entscheidungen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“ („Wo unsere Justiz versagt“, S. 170). So ist es wahrhaftig kein Wunder, wenn gerade in sogenannten Holocaust-Prozessen der angeklagte Holocaust-Bestreiter, entgegen den Beschlüssen des BVerfG, so gut bzw. schlecht wie immer bestraft wird: weil es die Regierung des BRD-Systems schon wegen ihrer „Staatsräson“ zu Israel, also aus rein politischen Gründen, so will!

Und diese Rechtsverdrehungen finden im Namen der Gerechtigkeit statt, wobei Platon schon vor 2500 Jahren die richtigen Worte fand: „Der schlimmste Akt der Ungerechtigkeit ist vorgespielte Gerechtigkeit!“ Oder wie es der jüdische Publizist Horst Lummert in seinem Essay mit dem Titel „Vom gerechten Umgang mit Scharlatanen“ treffend formulierte: „Dies ist nicht deutsches Recht, sondern antideutsche Feindseligkeit im Gewande von Rechtsordnung und Gesetz.“

Nein, ich verkenne nicht den Mut, der einem Richter hierzulande abverlangt würde, wollte er trotz der politischen Zwänge mithelfen, der Gerechtigkeit endlich zum Durchbruch zu verhelfen, umgekehrt aber muß auch ein Richter einsehen, daß Angeklagte, die, weil sie ihr deutsches Vaterland verteidigen und deshalb wie zum Hohn verurteilt werden, sich nicht immer wieder ständig widerspruchslos mittels Skandalurteilen zum Opfer machen lassen, nur weil es ein deutschfeindliches System so verlangt. Keinem Richter kann die Tatsache unbekannt sein, dass in diesem System die minimalste Rechtssicherheit fehlt. Und so antworte ich mit den Worten des amtierenden Richters Thorsten Schleif: „Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“ („Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt.“, S. 17).

Und was den Kläger, Oberstaatsanwalt Baumgartner betrifft: Auch wenn er als Staatsanwalt weisungsgebunden ist, so ist er gesetzlich dennoch verpflichtet, auch entlastende Fakten zugunsten des Angeklagten – in diesem Falle die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts – zu würdigen. Dies aber ist nicht geschehen. Im Gegenteil. Er ließ unvorsichtigerweise am 18. 12. 2023 die erregten Worte fallen: „Wir ziehen das Verfahren hier durch, bis das gewünschte Urteil feststeht!“ Hierfür gibt es, neben meinem Pflichtverteidiger, noch weitere Zeugen. Da erhebt sich zwangsläufig die Frage: Wer hat das gewünschte Urteil gefällt, und wo steht es bereits geschrieben? Ein Urteil muß nach einer ergebnisoffen geführten Verhandlung gefällt werden, sonst bräuchte man ja keine Verhandlung zu führen. Stünde ein gewünschtes Urteil von vornherein fest und würde die Verhandlung nur zum Schein geführt werden, dann wäre dies Rechtsbeugung gem. § 336 StGB. Das sollte auch einem Oberstaatsanwalt bekannt sein.

Diese Gerichtsfarce hat – selbst dem juristischen Laien! – einmal mehr gezeigt, daß die BRD-Gerichte die einfachsten Regeln der Rechtspflege nicht beachten und aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung allein den politischen Willen der Regierung erfüllen; um wieviel deutlicher müssen die Opfer dieses Systems, die berufsmäßig Juristen sind (u. a. Horst Mahler, Sylvia Stolz, aber auch der Familienrichter Christian D. von Weimar) den Mißbrauch dieser Justiz wahrnehmen! Eindeutige, seitens der Obrigkeit verübte millionenfache Rechtsbrüche (illegale Grenzöffnungen, Grundrechtentzüge zugunsten des Corona-Schwindels, Verfolgung und Diffamierung von Menschen, die sich eine nicht geprüfte Brühe nicht in die Adern spritzen ließen, etc.) hat sie, die Justiz, nie geahndet, doch zu grausamen, überaus unmenschlichen Verfolgungen gegen friedferige kritische Bürger gibt sie sich gewissenlos her! Dabei denke ich vor allem an die nunmehr 95 Jahre alte Ursula Haverbeck, die nach einem Treppensturz im vergangenen Jahr sich fünf Rippenbrüche zugezogen hat. Diese edle Patriotin, die schon öfter ins Gefängnis gesteckt wurde, war 2022 wieder einmal wegen „Volksverhetzung“ von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Mit einem Antrag auf Haftunfähigkeit versuchte sie, von der Haft verschont zu bleiben. Wegen ihres Alters und Gesundheitszustandes wurde sie über das Gesundheitsamt von einem Amtsarzt untersucht, und dieser, offenbar eine menschliche und medizinische Fehlbesetzung dieses BRD-Regimes, kam zu dem Ergebnis, „daß das Absitzen der Strafe unter bestimmten Bedingungen der Pflege möglich sei“ (ZEIT-ONLINE vom 18. 01. 2024). Daraufhin nahm die Berliner Justiz Kontakt zu verschiedenen Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen auf, fand aber zunächst keines, was die Voraussetzungen erfüllte. Nach neuesten Meldungen wird nun erwogen, sie in ein Justizkrankenhaus einzuliefern. Es lebe die BRD-Justiz! Fremde Gruppenvergewaltiger auf freien Fuß! Einheimische alte und kranke Menschen, weil sie unser Volk und Land verteidigen, ins Gefängnis!

Derartige skandalöse Rechtsverdrehungen haben mit abendländischer humanistischer Gesinnung absolut nichts zu tun, sondern entspringen alttestamentarischen Gepflogenheiten.

Wir befinden uns offenbar in einem Freiluftgefängnis. Dabei ist es völlig unerheblich, weshalb wir verfolgt werden, ob wegen einer nicht gewünschten Meinung zum Holocaust, zur Corona-Plandemie, der Klima-Diktatur oder zu anderen deutschhassenden Handlungen der Altparteien! Welche Meinung auch immer unerwünscht ist, sie wird kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt.

Wir haben als Deutsche nur noch die Chance zu überleben, wenn wir uns nicht einschüchtern lassen und den Weg des Widerstandes konsequent weitergehen, bis dieses System im Orkus verschwunden ist; gleichwohl in dem Bewußtsein, das dem Leitspruch der Nordfriesen unter Anführung des legendären Pidder Lüng zugrunde liegt: „Lewwer duad üs Slaav!“

Angesichts dieser barbarischen Quälerei deutscher Menschen noch eine kurze Betrachtung über eine menschliche Schwäche der Betroffenen; eine Betrachtung, die ich auch als Selbstkritik verstehe. Nach so manchem Gerichtsurteil, das „nur“ eine Geld- und keine Gefängnisstrafe verhängt, neigt man dazu, erleichtert zu sagen: es hätte schlimmer kommen können. Doch mit dieser falschen Einschätzung betrügen wir uns selber, weil wir dabei vergessen, dass jede Strafe bei Prozessen dieser Art, selbst wenn sie im Vergleich zu drakonischen mehrjährigen Gefängnisstrafen gering erscheinen mag, ein grundsätzlicher Schlag gegen die Gerechtigkeit und gegen die Meinungsfreiheit ist und somit kein Grund besteht, auch nur dem geringsten Ansatz von Zufriedenheit und Akzeptanz Raum zu geben. Mit jedem „Schuldig!“, das ein Richter in einem Prozeß dieser Couleur spricht und mit dem er die Einschränkung der Meinungsfreiheit befestigt, liefert er einen Baustein für eine Gefängniszelle, in die Menschen wie Ursula Haverbeck, Horst Mahler, Sylvia Stolz, Alfred Schaefer und viele weitere gesteckt und drangsaliert werden.

Unsere Solidarität gehört den grausam gequälten Opfern dieses verfolgungssüchtigen Systems. Erst wenn § 130 StGB gestrichen ist und die Verbieger des Rechts zur Verantwortung gezogen werden, ist unsere Aufgabe beendet.