Rudolf Heß – zu seinem 31-jährigen Todestag

Am 17. August 2018 jährte sich der Todestag von Rudolf Heß zum 31. Mal; für Gutmenschen wieder ein Grund, auf die Straße zu gehen und ihren krankhaften Haß und ihre Unmenschlichkeit auszuschwitzen. Doch davon später; vorerst der Bericht über das Lebens und die Ermordung eines deutschen Helden.

Am 10. Mai 1941 flog Rudolf Heß, Stellvertreter des Führers Adolf Hitler, in einem Messerschmitt-Jagdflugzeug von Augsburg nach Schottland und sprang mit einem Fallschirm in der Nähe von Glasgow ab. Es war die Absicht der deutschen Reichsführung, Großbritannien doch noch zum Frieden zu bewegen. Völkerrechtswidrig wurde der Parlamentär von den Briten um Churchill, die um keinen Preis den von ihnen erklärten Krieg beenden wollten, und die durch ihre Blindheit aus einem europäischen Krieg erst den Weltkrieg verursachten, gefangengesetzt. „Hitler wartete zwei Tage mit einer Stellungnahme. Als klar war, daß London mit Heß als Parlamentär nicht verhandeln wollte, ließ er ihn für geisteskrank erklären, wozu ihm Heß in einem letzten Brief für den Fall des Scheiterns seines Vorhabens selbst geraten hatte.“ * Nach Kriegsende wurde er mit zwei Dutzend der deutschen Elite im Nürnberger Lügentribunal zur Schau gestellt. Zwölf davon wurden bekanntlich ermordet, Heß zu Lebenslänglich verurteilt. Sein Verteidiger war Dr. Alfred Seidl. der spätere bayrische Innenminister und Fraktionsvorsitzender der CSU. (Unvorstellbar, irgend ein trauriger Pinsel aus dem Kabinett der heutigen CSU verteidigt einen „Nazi“ vor den Besatzern). Gemeinsam mit sieben weiteren Deutschen, die zu Gefängnisstrafen von 10 Jahren bis Lebenslänglich verurteilt worden waren, saß er im Spandauer Gefängnis, und als Speer und von Schirach 1966 entlassen wurden, war er in dem 600-Zellen-Bau der einzige Gefangene, von hundert Soldaten der sich abwechselnden Siegermächten bewacht. 46 Jahre insgesamt lebte er unter grausamen Schikanen in Einzelhaft – bis zu seinem gewaltsamen Tod. Die Einsicht des britischen Hauptanklägers in Nürnberg, Sir Hartley Shawcross, kam für ganz Europa zu spät:

Hitler und das deutsche Volk haben den Krieg nicht gewollt. Nach den Prinzipien der Balance of Power haben wir, angespornt durch die Amerikaner um Roosevelt, Deutschland den Krieg erklärt, um es zu vernichten. Wir haben auf die verschiedenen Beschwörungen Hitlers zum Frieden nicht geantwortet.“ 1

Diese von Shawcross 1985 geoffenbarte, nicht wiedergutzumachende Schande der Hasardeure Großbritanniens sowie die kurze Zeit später in den Nachrichten verbreitete Neuigkeit, Gorbatschow sei bereit, Heß zu entlassen, war der Grund für den Beschluß seiner Ermordung. Denn von ihrem entlassenen greisen Opfer ihr Lügengebäude von den wahren zum Krieg geführten Ursachen zum Einsturz bringen zu lassen, dieser Schmach wollte sich England nicht aussetzen. Deshalb mußte Heß sterben. Sein Krankenpfleger, der Tunesier Abdallah Melaouhi, sagte in einem Interview, sein greiser Pflegling habe, nachdem Melaouhi ihm von der sensationellen Nachricht seiner bevorstehenden Entlassung berichtete, geantwortet: „Das ist mein Todesurteil.“ 2

Was mußte der einsame Gefangene 46 lange Jahre zusätzlich an Schikanen ertragen! Er war der Häftling Nr. 7 und durfte nur mit „Nr. 7“, nicht aber mit seinem Namen angeredet werden. Weder seine Familienangehörigen bei ihren äußerst spärlichen und zeitlich sehr begrenzten Besuchen, noch sein Krankenpfleger durften ihm die Hand geben; über die Zeit des Nationalsozialismus oder über politische Fragen durfte nicht gesprochen werden. Sein Sohn Wolf Rüdiger wollte mit ihm über das Buch „Mein Vater Rudolf Heß“ sprechen, daß er zu seines Vaters Geburtstag herausbrachte, es wurde ihm verwehrt. Wegen der Auflagen war es ihm nicht einmal vergönnt, zu seinem 90. Geburtstag seine drei kleinen Enkelkinder zu sehen. Aus den drei westdeutschen Zeitungen und einer aus Ostberlin, die er lesen durfte, wurde alles herausgeschnitten, was seinen Fall betraf. Wann es sein körperlicher Zustand erlaubte, ging er zu den dafür bestimmten Zeiten in den Hof und „marschierte die abgemessenen 215 Schritt in der einen Richtung, dann in die andere Richtung zurück, um irgendwann ein paar Vögel zu füttern, die schon auf ihn warteten, und danach wieder ins Gefängnis zurückzukehren, wo er beim Eintreffen leibesvisitiert wurde.“ 3

Der Krankenpfleger Melaouhi beschreibt in seinem Buch „Ich sah seinen Mördern in die Augen“ detailliert die Ermordung von Rudolf Heß. Melaouhi besorgte nach dem Mittagessen jenes schrecklichen Tages in einem Spandauer Kaufhaus für den Gefangenen einen Topf, um danach in seine keine 30 Meter vom Haupttor entfernte Wohnung zu gehen, wo er ein wenig der Ruhe pflegte. „Gegen 14:00 Uhr klingelte das Telefon. Ich nahm den Hörer ab und hörte am anderen Ende den französischen Tageschefwächter Jean-Pierre Audoin mit sich vor Aufregung überschlagender Stimme: ‚Komm, komm, verdammt nochmal, schnell. Heß wurde ermordet, nein, nicht ermordet!‘ Er hatte sich zwar korrigiert, aber in der ersten Erregung hatte er eindeutig gesagt, daß Heß ermordet worden sei.“ Melaouhi lief sofort zum Haupttor, wo er Sturm klingelte, aber nicht eingelassen wurde. Da er mit seinem Einlaßbegehr nicht nachließ, öffnete sich nach fast einer halben Stunde das kleine Fenster, und der britische Wärter Bernard Miller sagte zu ihm: „Herr Melaouhi, es ist alles vorbei, Sie können nach Hause gehen.“ Der treue Melaouhi ließ sich nicht beirren, zu seinem Patienten zu gelangen, und schließlich verschaffte er sich Einlaß in den Bau. Doch wieder versuchte man ihn auf seinem Weg zum Gartenhäuschen, wo Heß sich um diese Zeit meist befand, aufzuhalten. Auf Umwegen um den Block erreichte er schließlich doch das Ziel. „Als ich die Szenerie überblickt hatte, war mir sofort klar, hier hatte eine Art Kampf stattgefunden, hier hatte sich ein Mensch, der an zahlreichen Gebrechen litt und nur noch wenig Kraft hatte, in Todesangst unter Aufbietung der letzten Kräfte verzweifelt – und vergeblich – gewehrt. Gegen wen, habe ich im nächsten Augenblick gesehen. Das Opfer lag ungefähr in der Mitte des kleinen, etwa 6 – 7 Quadratmeter großen Raumes auf dem Rücken, die Beine von sich und die Hände über dem Kopf ausgestreckt. Leblos. Tot.“ Am Fußende der Leiche stand der farbige amerikanische Wächter namens Tony Jordan und zwei weitere Personen; letztere staken zwar in amerikanischen Uniformen, waren aber keine Amerikaner, zumindest keine amerikanischen Soldaten; „es hatte ganz den Anschein, als hätten sich die beiden kurz zuvor in aller Hast aus einem Uniformfundus bedienen müssen, um ihre illegale Anwesenheit im Gefängnisgarten zu kaschieren. Das alles ging mir in Bruchteilen von Sekunden durch den Kopf. Ich kniete inzwischen neben Rudolf Heß, um Atmung, Puls und Herzschlag feststellen zu können. Währenddessen fragte ich Jordan aufgeregt: „Was haben Sie mit ihm gemacht?“ Der antwortete in einer seltsamen Mischung aus Angst und Aufgebrachtheit, ja trotziger Erleichterung: ‚Der (!) Schwein ist erledigt. Sie brauchen keine Nachtschicht mehr zu arbeiten.‘ Wohlgemerkt: Erledigt. Nicht etwa: Das Schwein hat sich umgebracht. Diese Äußerung war so deutlich und erschreckend, daß sie mir heute noch in den Ohren gellt.“ Obgleich Melaouhi so gut wie sicher wußte, das Heß tot war, bat er Jordan, schnell seinen Notfallkoffer zu holen, dann versuchte er es mit Mund-Mund-Beatmung. „Um auch die beiden tatenlos herumstehenden finsteren Gestalten einzubeziehen, bat ich den Großen, meine Bemühungen durch eine Herzmassage zu unterstützen. Er ließ sich nicht zweimal bitten, kniete unbewegt nieder und setzte bei seiner ‚Herzmassage‘ so viel Kraft ein, daß bei Heß neun Rippen und das Brustbein hörbar brachen, wie auch die spätere Obduktion der Leiche ergab.“ Als erst 15-20 Minuten Jordan mit dem Notfallkoffer kam, sah Melaouhi sofort, daß das Siegel erbrochen und der Inhalt in Unordnung war. “Die Intubationsausrüstung hatte keine Batterie mehr, und das Rohr war durchlöchert. Aus der Sauerstoff-Flasche war der komplette Sauerstoff abgelassen worden.“

Die Obduktionsbefunde, sowohl des deutschen Pathologen Prof. Spann als auch des britischen Arztes Dr. Hugh Thomas bestätigen den Mord an Rudolf Heß und widerlegen die bis heute eifrig gebrauchte Lüge vom angeblichen Suizid, Heß habe sich mit einem Elektrokabel am Fenster erhängt; Melaouhis Erläuterung: „Die arthritischen Hände waren für einen Selbstmord viel zu schwach, da er nicht einmal eine Tasse halten oder einen Becher zum Mund führen konnte. Er war so schwach, nicht zuletzt durch die schwere Rückgratverkrümmung, daß er sich kaum gegen ein sechsjähriges Kind hätte zur Wehr setzen können. Es wäre unmöglich gewesen für ihn, die Hände über den Kopf zu heben, geschweige denn, sich selbst aufzuknüpfen oder eine Schlinge zuzuziehen. Wie Professor Spann zu Recht festgestellt habe, verliefen die Druckstellen der Schlinge am Kehlkopf und am hinteren Hals nicht parallel, wie dies sonst bei Erhängten üblich sei. Dr. Thomas folgerte daraus, daß Heß offensichtlich von hinten mit einem Elektrokabel erwürgt wurde. Die Druckstellen ließen nur den Schluß zu, daß eine starke Hand die Schlinge zugezogen hat. Auffällig sei auch, daß bei der ersten, durch einen britischen Pathologen vollzogenen Obduktion etwa ein Dutzend Offizielle der Schutzmächte anwesend waren. Noch auffälliger, daß man vorab die Übereinkunft getroffen hatte, von der Leichenöffnung keine Fotos zu machen, was sonst unabdingbare Voraussetzung für eine Dokumentation sei.“

Aber neben den Aussagen Melaouhi’s, der Forensik durch die Obduktion, den Ausführungen seines Sohnes in dem Buch mit dem Titel „Mord an Rudolf Heß?“ bestätigte noch ein weiterer Mann, der Heß nahestand, daß dieser ermordet wurde, nämlich Eugen K. Bird, von 1964 bis 1972 amtierender amerikanischer Kommandant des Spandauer Gefängnisses. Zwischen ihm und Heß hatte sich in all diesen Jahren ein Vertrauensverhältnis entwickelt. Lesenswert ist sein Buch: „Heß, der ‚Stellvertreter des Führers‘.“ Bird hielt zahlreiche Vorträge ab, einen solchen besuchte ich am 17. 9. 2004 im Hotel „Donauhof“ in der niederbayrischen Kleinstadt Deggendorf. Meine direkte Frage, ob Heß ermordet wurde, beantwortete er mit einem klaren „Ja!“

Kaum zwei Wochen nach dem Mord wurde das Gefängnis abgerissen, offiziell hieß es, damit es nicht zum „Nazi-Wallfahrtsort“ gemacht werden könne, tatsächlich wohl, um die Spuren ihrer Schande zu beseitigen. Im Zuge der Abrissarbeiten wurde nicht nur das Gartenhaus mit der Tatwaffe Kabel verbrannt, sondern auch Heß‘ persönliche Habseligkeiten; Melaouhi: „Weit schlimmer war es, daß der Forschung unschätzbare Aufzeichnungen verloren gingen, da Hunderte von Kladden, in die er Tag für Tag, Jahr für Jahr und Jahrzehnt für Jahrzehnt seine Aufzeichnung, Beobachtungen, Reflexionen und Anmerkungen handschriftlich eingetragen hatte, ohne ersichtlichen Grund verbrannt wurden.“ Vorher hatten die Marodeure diese Aufzeichnungen fotographiert und in ihren Panzerschränken deponiert. Sogar Brille, Ehering und andere persönlichen Gegenstände wurde der Familie vorenthalten. Freilich betätigte sich der eine oder andere von seinen Kerkermeistern, wie bei Barbaren so üblich, als Räuber. So hatte der Chef der französischen Bewachungsmannschaft, Monsieur Gerthoffer „zahlreiche Gegenstände, Unterschriftsproben aus den Gefängniskladden, Blechnapf und Blechlöffel, mit denen Rudolf Heß 30 Jahre vorliebnehmen mußte, bis ihm 1972 wieder Messer und Gabel ausgehändigt wurden, einen Ziegel aus der Zelle von Rudolf Heß und weitere ‚Souveniers‘ unbemerkt aus dem Gefängnis mitgehen lassen. 2003 tauchten diese Gegenstände dann im Hanseatischen Auktionshaus für Historica in Bad Oldesloe auf, wo sie für viel Geld den Besitzer wechselten. Es ist aber glücklicherweise anzunehmen, daß die jetzigen Sammler und Eigentümer wissen, was sie in der Hand haben.“

Weniger Glück hatte der ehemalige britische Wärter, der diebische Steven Timson. Der hatte einst aus dem Gefängnis die Uniform, die lederne Fliegerhaube, die Siegelpetschaft mit den Initialen „AH“, das persönliche Zigarettenetui sowie einige Schriftstücke geschmuggelt und versuchte nun, nach dem Tod des Gefangenen, diese zu veräußern. Dummerweise suchte er sich als Mittelsmann Abdallah Melaouhi aus, der aber informierte Wolf Rüdiger Heß. Eine Falle wurde gestellt, der Dieb tappte hinein und wurde festgenommen.

Daß der wackere Melaouhi sich in Lebensgefahr befand, verwundert nicht, schließlich war er Augenzeuge eines historischen Mordes. Von den Besatzern wurde er in die Mangel genommen und befragt, ob er etwas gesehen habe, was er stereotyp verneinte. Nach einer dieser erfolglosen Vernehmungen durch britische Verhörspezialisten, so Melaouhi: „trat einer der Offiziere an mich heran, packte mich am Revers meines Jacketts, zog mich an sich, schaute mich wortlos, aber drohend und wutentbrannt an und spuckte mir schließlich mitten ins Gesicht. Ich säuberte mir mit einem Taschentuch das Gesicht und erwiderte, dies Verhalten sei eines echten britischen Gentleman würdig. So kannte die Dritte Welt das koloniale Herrenmenschentum des größten imperialen Raubstaats der Geschichte. Kein Ruhmesblatt.“ Wochenlang wurde er telefonisch terrorisiert, doch da er sich den Schneid nicht abkaufen ließ, verlor er alle seine anderweitigen Ämter und wurde gesellschaftlich geächtet. Sogar einem Mordversuch war er ausgesetzt, durch einen herbeigeführten Autounfall zog er sich schwere multiple Verletzungen zu, unter anderem Bruch des Schlüsselbeins und Sternums, und mußte 14 Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Rudolf Heß wurde in seinen Heimatort Wunsiedel überführt und im Familiengrab bestattet. Zahlreiche deutsche Patrioten, darunter auch ich, wollten dem großen Deutschen die letzte Ehre erweisen, aber Hundertschaften von Polizisten verhinderten ein würdiges Abschiednehmen. Ich werde nie vergessen, wie ein etwa 18 Jahre junger Patriot ein Blumengebinde niederlegen wollte; es wurde ihm von mehreren Polizisten aus der Hand gezerrt und regelrecht zerrissen. Noch heute erschüttert mich das fassungslose Schluchzen des braven jungen deutschen Mannes.

Mit Trauermärschen, unter der Leitung von Jürgen Rieger, wurde Jahr für Jahr des unsterblichen Toten gedacht. Aber mit dem fortschreitenden moralischen Niedergang der kommunalen Besatzerbüttel war das Ende vorauszusehen. Am 20. Juli 2011 wurde die Totenruhe von Heß gestört, seine irdischen Überreste aus dem Grab geholt, verbrannt und im Meer verstreut. Der Grabstein, dessen eingravierte Inschrift des Hutten-Wortes „Ich hab’s gewagt“ schon vorher von einem Steinmetz beseitigt worden war, wurde entfernt. Jetzt konnte der Schweinejournalismus sich austoben. Franz Josef Wagner von der Bild-Zeitung schrieb in seiner für seinesgleichen gedachten Kolumne „Post von Wagner“: „Rudolf Heß, eigentlich gehören Sie für mich auf den Müllplatz der Geschichte und in kein Grab auf dem Friedhof. Daß seine Knochen nun ausgegraben, seine Gebeine verbrannt wurden und die Asche ins Meer geworfen wird, ist großartig. Ich bin glücklich, daß dieses Schwein nicht mehr auf einem Friedhof liegt. Ruhe in Frieden. Das ist vorbei.“

Und wie immer zum Todestag von Rudolf Heß, bekam auch diesmal, zum 31., der Schweine-journalist Wagner geistige Gesellschaft von Gleichgesinnten. In Berlin-Spandau wollten anständige Bürger des Märtyrers gedenken. Die „Gegendemonstranten“ setzten sich zusammen aus der bekannten Mischpoke. Da waren die Stiefelputzer der Besatzer (man nennt sie Politiker) sowie Gewerkschaften und anderer nach oben gespülter Bodensatz. Natürlich durften auch Pfaffen nicht fehlen, darunter der evangelische Bischof Markus Dröge. Und da sie sich ihre Geschichtskenntnisse aus der Wagner-Kolumnenschule angeeignet haben, sind sie fabelhaft im Unsinn erzählen und Hetzen. Wohlwollend berichtete die „Deutsche Welle“, die Schwester der Bild-Zeitung, über sie und posaunte gleich drei Standardlügen in einem einzigen Satz hinaus: „Dort nahm sich der NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß am 17. August 1987 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis mit 93 Jahren das Leben.“ Nein, Rudolf Heß war kein Kriegsverbrecher, sondern ein Held, der für den Frieden sein Leben wagte und schließlich opferte, und sein Gefängnis wäre nur dann ein Kriegsverbrechergefängnis geworden, wenn man seine Feinde, die alliierten Kriegstreiber, die 55 Millionen Toten auf dem Gewissen haben, in diesen Bau eingesperrt hätte. Und drittens, wer trotz der offenkundigen Beweislast seiner Ermordung noch immer von Suizid spricht, befleißigt sich einer geistigen Komplizenschaft mit seinen Mördern. Kleingeister werden durch den unvergänglichen Tatenruhm eines Toten immer ihrer eigenen Erbärmlichkeit bewußt, die sie durch sachliche Argumente nicht auswischen können, also schwurbeln sie den bekannten verbalen Unsinn herunter. Und was die Auch-Christen betrifft, nicht erst seit 2015 entdeckten sie ihre „Nächstenliebe“ für ausländische Axtmörder und Frauenschänder, die ihnen ihr Gott Jesus angeblich anbefohlen hat, nein, schon viel früher gingen sie mit einem erstaunlichen Mitgefühl für ausländische Täter um. Wenn aber ein Deutscher, oder gar einer mit nationalsozialistischer Weltanschauung, unmenschlich über Jahrzehnte hinweg gequält und erniedrigt wurde bzw. wird, dann vergaßen bzw. vergessen sie ihren barmherzigen Jesus und werden automatisch zu alttestamentarischen Juden. Und merkwürdig, dann werden sogar Ausländer, die sich nicht einmal politisch positionieren, sondern sich schlicht für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen, zu ihren Feinden, so wie Abdallah Melaouhi, der seit 1982 Krankenpfleger von Rudolf Heß war und zum Vertrauten eines der größten Männer wurde, die unser deutsches Volk jemals besaß. Was er in seinem o. g. Buch zu sagen hat, ist beschämend für so viele Deutsche:

Ich warte bis heute auf Einladungen der etablierten Parteien, die angeblich so sehr an der Wahrheit interessiert sind und dennoch keine Diskussion über den Mord an einem deutschen Staatsbürger eröffnen. (…) Und ich frage mich, wieso sich die mündigen deutschen Staatsbürger und die ‚kritische Öffentlichkeit‘ das an sich selbstverständliche Hinterfragen der vielen Ungereimtheiten dieses Falles einfach durch einen Einstellungsbeschluß des britischen Generalstaatsanwalts abgewöhnen lassen.“ Und an anderer Stelle: „Ich kam vor über 40 Jahren nach Deutschland [1966, d. V.] in der Hoffnung, in ein freies Land zu kommen, ein Land, in dem man seine Meinung unbeschadet äußern kann, wenn man nicht zu Verbrechen oder Gewalt aufruft, in ein Land, wo Demokratie und Meinungsfreiheit so gefestigt sind, daß man mühelos auch abweichende Ansichten tolerieren kann.“

Für einen ehrenhaften und tatsächlich integrierten Ausländer mag die Erkenntnis, daß das ehemalige Volk der Dichter und Denker sich selber verrät, unverständlich sein, für einen angestammten vaterlandsliebenden Deutschen ist er noch dazu überaus schmerzlich. Verstehen wir das Schlußwort von Rudolf Heß als Trost und Vermächtnis zugleich, nämlich unsere Pflicht zu tun als Deutsche.

Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze Volk in der Ehre zu treffen.. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt, Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.“

*„Prominente ohne Maske, Drittes Reich“ FZ-Verlag München, 1999

1Lt. AP am 16. März 1985, ausgestrahlt von BBC am 16. 7. 1985

2 „National-Zeitung“ vom 29. Mai 2009

3„Ich sah seinen Mördern in die Augen“, Abdallah Melaouhi (Heß‘ Krankenpfleger), Edition Märkische Raute, 2009

Die sichtbaren Flecken der BRD-Justiz

Offener Brief vom 10. 8. 2018

An das Staatsministerium der Justiz

z. Hd. Herrn Winfried Bausback

Prielmayerstr. 7

80097 München

Betr.: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten.“

Sehr geehrter Herr Justizminister,

Ihrem Interview zufolge, gegeben der Passauer Neue Presse vom 24. Juli 2018, unter der Überschrift: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten“, wollen Sie die Rolle der NS-Justiz „wissenschaftlich“ untersuchen lassen. Diese Methode kennen wir seit Bestehen der von den Besatzern etablierten BRD. Alles jener zwölf Jahre wird „aufgearbeitet“: Kleinkaninchenzüchterverbände, Schrebergarten-, Alpen- und Sportvereine, Frauenkränzchen, Altersheime, Kirchen, Firmen und Institutionen aller Art. Daß dabei das Blaue vom Himmel heruntergelogen und die Wahrheit auf den Kopf gestellt wird – wie z. B. die „Aufarbeitung“ der Wehrmacht durch die Schausteller Philipp Reemtsma und Hannes Heer gezeigt hat – gehört zum Handwerkszeug der Berufslügner. Ebenso das Gebot, alle positiven Errungenschaften, die der Nationalsozialismus hinterlassen hat und dessen Erbe wir angetreten haben, partout zu verschweigen oder umzulügen: Ungezählte fortbestehende Bauwerke, Erfindungen, Gesetze und Verordnungen, ob Arbeitsschutz, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Mutterschutz, Naturschutz, Heilpraktiker-, Patent-, Hebammen- oder Tierschutzgesetz, ob Rentnerkrankenversicherung, Straßenverkehrszulassungsordnung (von den Autobahnen ganz zu schweigen), die Einführung des 1. Mai als Feiertag, der Fackellauf bei den Olympischen Spielen und und und.1 Warum also das zum Erbrechen sattsam bekannte nie endende „Aufarbeiten“? Weil die BRD, einschließlich ihrer Justiz, der Sie, Herr Bausback, für das Land Bayern dienen, selber bis zum Hals im Sumpf der Lüge und Heuchelei steckt, sodaß zum Ablenken dieser Schandtaten der längst vergangene Nationalsozialismus herhalten muß! Und nun ist eben die NS-Justiz an der Reihe. „Aufarbeiten“ ist nichts anderes, als antideutsche Propaganda mit den Methoden des Sefton Delmer, fortgeführt von den BRD-Sachwaltern der Besatzer.

Ich erlaube mir, Ihnen die beschämende Diskrepanz zwischen Ihren beschönigenden Ausführungen und dem katastrophalen Gebaren der BRD-Justiz anhand von Fakten vor Augen zu halten. Vorab Ihre bemerkenswerte Antwort auf die Frage des Journalisten; Frage: „Halten Sie das Generalargument vieler damaliger Richter und Staatsanwälte, man habe in der NS-Zeit doch nur die geltenden Gesetze angewendet, für hinreichend stichhaltig?“ Ihre Antwort: „Der Versuch von Einzelnen, die eigene Biographie von der Schreckensherrschaft des Dritten Reiches abzukoppeln und sich so zu entschuldigen, mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. So einfach ist es aber natürlich nicht. Klar ist: Der Richter ist an das Recht, das der Gesetzgeber setzt, gebunden. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt unseres heutigen Rechtsstaates. Was aber gilt in Fällen, in denen die Anwendung des gesetzten Rechtes – wie während der NS-Zeit – zu unerträglichem Unrecht führt? Hier helfen sich Juristen seit 1946 mit einer These, die der große Jurist und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch entwickelt hat. Danach hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem Gesetzesrecht und der Gerechtigkeit immer dann – aber auch nur dann – gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das anzuwendende Gesetz unerträglich ungerecht ist oder es die Gleichheit aller Menschen als Kern der Gerechtigkeit bewußt verleugnet. Diese sogenannte „’Radbruch’sche Formel‘ lebt auch noch in der Heutigen Rechtsprechung fort. Sie wurde z.B. in den Mauerschützenprozessen aufgegriffen.“

Ja, Herr Bausback, die Radbruch’sche Formel wird von BRD-Richtern angewendet, aber nur dann, wenn sie, die Richter, Angeklagte aus einer anderen mißliebigen Zeit unbedingt bestrafen wollen (Angeklagte der ehemaligen DDR für kürzeste Zeit, die des Nationalsozialismus auf ewig); dann zählen für die BRD-Justiz die damals geltenden Rechte nicht. Das Perfide daran ist, daß die an sich vernünftige Radbruch’sche These heute dazu mißbraucht und die Absicht des Gustav Radbruch schamlos ins Gegenteil verkehrt wird, um das Recht regelrecht zu beugen. Nachfolgend der Beweis:

Ein elementarer Grundsatz im Strafrecht ist: Strafbar ist nur, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Entrechtung des deutschen Volkes bzw. seine nunmehr 73 Jahre währende „Babylonische Gefangenschaft“ zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit. Der Präzedenzfall war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“. Diese Schande der Justiz hat sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannt, ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 – wenngleich auch vorsichtig – unter der Überschrift, ich zitiere: NS-Prozess: „John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“ Der letzte Satz heißt mit anderen Worten treffend, die Richter haben vernünftiges und gerechtes Strafrecht abgeschafft und politische Justiz geübt.

Und nach Demjanjuk wurden und werden weitere kranke unschuldige Greise vor den Richtertisch geschleppt, darunter ein Mann namens Hubert Zafke, heute 98 Jahre alt, der Sanitäter in Auschwitz war, also den Menschen dort geholfen hat. Sie alle werden Opfer der verfolgungsbesessenen, unmenschlichen BRD-Justiz, ihre Richter werden zu Tätern.

Aber nicht nur gegen unschuldige Menschen der damaligen Zeit werden mittels arglistiger Verdrehung der Radbruch’schen These himmelschreiende Inquisitionstribunale geführt, auch Bürger von heute werden nach dem totalitären Sondergesetz § 130 StGB verfolgt, nur weil sie eine andere Meinung über die Geschehnisse der NS-Zeit haben. Ist Ihnen, Herr Justizminister, noch gar nicht aufgefallen, daß die BRD-Richter genau das gleiche machen, was sie den NS-Richtern vorwerfen? Nämlich Menschen drakonisch zu bestrafen, nur weil diese eine andere politische Meinung als die vom Regime gewünschte haben? Was für eine politische und moralische Bankrott-Erklärumg, wenn man das juristische Schicksal der Geschwister Scholl beklagt, gleichzeitig aber Beifall klatscht, wenn dieser Tage Richter des Münchner Landgerichts II die Geschwister Alfred und Monika Schäfer wegen deren gewaltfreien politischen Meinung drangsalieren und mit Sicherheit wie Verbrecher aburteilen werden! Wieviel Heuchelei ist notwendig, um, ach, so klug über die Radbruch’sche Formel zu philosophieren, gleichwohl widerstandslos oder gar beipflichtend mit anzusehen, wie die 90 Jahre alte Greisin Ursula Haverbeck oder der schwerstbehinderte Horst Mahler wegen ihrer politischen Meinung im Gefängnis verrecken??

Ferner heißt es in Ihrem Interview mit der PNP: „Winfried Bausback benennt die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit als ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates, das den fundamentalen Unterschied zum NS-Unrechtsregime ausmacht.“ Nun, Herr Justizminister, dann will ich Ihnen anhand von nur zwei simplen Beispielen – dem Fall Günter Deckert und dem Fall Ernst Zündel – die skandalöse Abhängigkeit von BRD-Richtern vor Augen führen. Zwei Prozesse, die allerdings international Justiz-Geschichte geschrieben haben.

Der Fall Günter Deckert:

Weil Günter Deckert ein Gutachten des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter vom Englischen ins Deutsche übersetzte, wurde er am 13. 11. 1992 von der 4. Großen Strafkammer des LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Az: (4) 5 Kls 2/92). Diese Bewährungsstrafe für eine nicht gewünschte Meinung war dem System nicht hoch genug, weshalb der BGH das Urteil aufhob und an eine andere Kammer des LG Mannheim zurückverwies. Auch hier fiel das Urteil wie vordem aus (Az: (6) 5 Kls 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht „die Tat als von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“

Ferner bescheinigte das Gericht, „der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungs-bewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (…) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“ Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend: „Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“

Da diese Bestrafung dem System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert als charakterfeste Persönlichkeit bezeichnet wurde, anstatt als ekelerregendes Monster, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was die BRD-Justiz unzweifelhaft als Werkzeug eines totalitären Systems offenbart. Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherr-schaftlichen Direktiven:

  • In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.

  • Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde „infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung“ in die Wüste geschickt.

  • Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er „um Entschuldigung und Nachsicht“ bat!!! Hier hat der Präsident des LG Mannheim den Beweis geliefert, daß die BRD-Richterschaft nicht unabhängig ist, sondern jüdischer Erwartungshaltung nachkommt. Man beachte: die damalige Justizministerin hat diesen Skandalbrief nie gerügt.

  • Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsitzender Richter beim Deckert-Prozess war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht und aus dem Richteramt gejagd worden war. Über seinen Zustand im August 1994 war in der „Süddeutschen Zeitung vom 12. 5. 1995 zu lesen: „Da saß nun einerseits ein Mann, der einen vereinsamten, völlig isolierten Eindruck machte, ohne jeden Freundeskreis, ein Mann, der physisch und psychisch angeschlagen wirkte. Er war damals krankgeschrieben, er leide, wie er sagte, unter den Folgen eines Herzinfarkts, den er vor Jahren erlitt.“

  • Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!

  • In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ u.a. wie folgt: „Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“

Da krochen also Juristen vor der Jüdischen Gemeinde Mannheim zu Kreuze und posaunten in die Welt hinaus, die richterliche Unabhängigkeit dürfe nicht hingenommen werden, weil sie „eine Verhöhnung der NS-Opfer“ sei; sie bekundeten ihre Scham, weil die Richter Dr. Müller und Orlet so weit wie möglich ihrem Gewissen gefolgt sind und das Recht nicht beugen wollten und forderten und ergriffen Maßnahmen gegen sie. Daß diese erbärmlichen Justizbeamten – an deren Spitze die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stand – Günter Deckert so lange vor den Richtertisch zerrten, bis er zur Höchststrafe von 5 Jahren ohne Bewährung „rechtsgebeugt“ wurde, ist nur die logische Folge.

Wie war doch gleich Ihr Bekenntnis im Interview mit der Passauer Neue Presse ? „ Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit ist ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates, das den fundamentalen Unterschied zum NS-Unrechtsregime ausmacht.“ Fragt sich nur, Herr Bausback, soll man über diese, bekanntlich wie eine Gebetsmühle gebrauchte und dennoch inhaltsleere Worthülse lachen oder weinen?

Der Fall Ernst Zündel:

Dr. Ulrich Meinerzhagen war Vorsitzender Richter in dem Prozess in Mannheim gegen den Revisionisten Ernst Zündel, bei dem der Angeklagte ebenfalls zur Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt wurde.

  • Der Richter Meinerzhagen sagte, nachzulesen in der „taz“ vom 9. 2. 2007 „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“

Damit hat Meinerzhagen das Bekenntnis abgelegt, daß es den BRD-Richtern bei Holocaustprozessen nicht um Gerechtigkeit und Wahrheit geht, sondern nur nach dem geschriebenen Gesetz geurteilt wird. Wo, Herr Justizminister Bausback, hat der furchtbare Richter Meinerzhagen denn hier die Radbruch’sche Formel gelassen, die ein unabhängiger Richter, allerdings zum Vorteil des Angeklagten, hier hätte anwenden müssen?

  • Die Antwort hat er bei der Urteilsverkündung selber gegeben, nachzulesen in der „Süddeutsche Zeitung“ sowie der „National-Zeitung“ vom 9. 3. 2007: „Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung“; er habe das Buch von Thomas Mann ‚Das Gesetz‘ gezückt und ‚mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: „Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer‘.“

Die fünf Bücher Moses sind bekanntlich die Thora („Lehre“), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu überbietenden Talmud und Schulchan aruch. Die Handhabung der Thora ist zwar einem Rabbiner oder einem Richter in Israel angemessen, doch fühlte sich Dr. Meinerzhagen dem mosaischen Gesetz offenbar mehr verpflichtet als der Wahrheit und der Gerechtigkeit; er hat sich mehr als jüdischer Missionar, denn als unabhängiger Richter aufgeführt. Die erhebliche Entwertung des StGB durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 StGB ging ihm nicht weit genug. Nach Tröndle/Fischer setzt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) „einen bewussten Rechtsbruch im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege, wobei sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß“, voraus. Diese Voraussetzung hat Meinerzhagen in mehreren Punkten zweifellos erfüllt. Übrigens, der Kopf dieser Justiz-Hydra war die damalige Justizministerin Brigitte Zypris.

Ob bei Schauprozessen gegen ehemalige Bedienstete in den Konzentrationslagern oder juristischem Schmierentheater gegen politisch Andersdenkende der Gegenwart – die Bestrafung steht ohnehin von vornherein fest, trotz des Grundsatzes „in dubio pro reo“ oder der Radbruch’schen Formel. Und auch der geleistete Richtereid (§ 38 DRiG) wurde entsorgt: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die BRD und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Aber nicht nur wenn es um den umstrittenen Holocaust geht, wird politische Justiz geübt, sondern auch in existenziellen Fragen, wenn es schlicht um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes und darüber hinaus ganz Europas geht. So hat die Schlepperkönigin Angela Merkel millionenfach geltendes Recht gebrochen, um Deutschland und Europa umzuvolken und ethnisch und kulturell zu vernichten, was den Tatbestand des versuchten (und bald vollendeten) Völkermordes erfüllt. Dies tat sie diktatorisch selbstherrlich und ohne Ermächtigungsgesetz; im Gegensatz zu Adolf Hitler, der für die Notverordnung zur Rettung Deutschlands, das sogenannte Ermächtigungsgesetz von 1933, durch demokratische Abstimmung im Parlament legitimiert war. Doch hier findet sich kein Staatsanwalt und kein Richter, der diese Rechtsbrecherin, deren Taten und schrecklichen Folgen jedes Maß sprengen, zur Verantwortung zieht.

Und da wollen Sie, Herr Bausback, „blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten“? Meinen Sie nicht auch, daß Sie lieber der abgrundtiefen Heuchelei den Kampf ansagen und die selbst jedem Blinden sichtbaren Schandflecken der gegenwärtigen BRD-Justiz aufarbeiten sollten? Diesen real existenten Augiasstall auszumisten wäre weitaus notwendiger und heilsamer, als endlos über die längst vergangene NS-Justiz und den toten Roland Freisler zu schimpfen.

Mit entsprechender Empfehlung

R. Heuschneider

1Das Erbe Hitlers,Theodor Kellenter, ARNDT-Verlag Kiel 2010, ISBN 978-3-88741-279-1