Immer irrsinniger verzerrt sich die Fratze der BRD-Dämokratie. Die Analyse des Juden Henryk Broder: wäre die BRD überdacht, dann wäre sie eine geschlossene Irrenanstalt, ist längst überholt. Mittlerweile offenbaren sich die Stimmen dieses Systems als ein entarteter, blöder, aufpeitschender Haßgesang von gemeingefährlichen Psychopathen. Was sich hier Tag für Tag äußert, wirft die keineswegs polemisch gemeinte Frage auf: Ist das induzierte Irresein der Deutschen denn schon so ausweglos zementiert, daß nur noch ein Bürgerkrieg als letzter Hoffnungsschimmer für die Rettung bleibt?
Hat zu Beginn des Okkupanten-Tsunami vor fünf Jahren eine Berliner Pastorin in ihrer im Rundfunk ausgestrahlten „Morgenandacht“ das kriminelle Schlepperwesen als gott-gewollt erklärt, so rief die evangelische Theologin Annette Behnken am 7. März 2020 in dem in der ARD veröffentlichten „Wort zum Sonntag“ zur Gewalt auf gegen jene, die sich gegen die Afrikanisierung Europas wehren. Denn in ihrem Wahn hält sie die ethnische und kulturelle Zerstörung der Völker Europas für „christliche Grundwerte“, die „in Gefahr“ sind und deshalb verteidigt werden müßten: „Wir müssen die Parlamente stürmen, in denen Neofaschisten sitzen und uns in Schreckstarre verfallen lassen, genauso wie das Coronavirus.“ Bedenklich stimmt, daß schon so manches Mal Menschen, die weder zur Stürmung der Parlamente aufgerufen noch den Coronavirus zu ihrem Kampfgenossen erklärt, sondern nur eine völlig gewaltlose, aber eine andere als vom System gewünschte politische Meinung haben, auf ihren Geisteszustand untersucht wurden. Und der psychische Zustand der Predigerin? Kann man ohne ärztliche Untersuchung sicher sein, daß diese Theologin keine Zwangsjacke braucht? Aber der Fisch stinkt vom Kopfe her, und wenn der Kopf der evangelischen Kirche, der Teufelsprophet Bedford Strohm, mit dem Geld hinters Licht geführter Christen ein Schiff kauft, sich als krimineller Schlepper betätigt und dennoch in keine Zwangsjacke gesteckt wird, wenn ferner so mancher evangelische und katholische Oberpfaffe das Gesicht von exotischen illegalen Wirtschaftsabenteurern für das „Antlitz Christi“ hält, dann freilich kann der Schwanz von kleinen Pfäfflein auch ohne Scheu zum Angriff und Hausfriedensbruch auf mißliebige Abgeordnete aufrufen.
Noch bis zum Jahre 1959 wäre die klerikale Hetzerin wegen „Kanzelmißbrauch“ gemäß §130a StGB von der Justiz zur Rechenschaft gezogen worden:
„Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“
Auf jüdische Anordnung wurde der vom Deutschen Reich (vom 15. Mai 1871) stammende § 130 StGB völlig umgemodelt, mit dem Ziel, ausschließlich die Verteidiger Deutschlands damit zu verfolgen. Und §130a StGB wurde ganz gestrichen, weil man die Evangelische als auch die Katholische Kirche als äußerst wertvolle Verfolger-Hilfstruppe einsetzte, so wie man es heute mit der Antifa macht. Der Unterschied: Die Antifa dient dem System als brutale Schlägertruppe, die beiden Kirchen als abgefeimtes, christlich verpacktes Hetzkontingent.
Aber solche aufstachelnden Einladungen zu Gewaltmaßnahmen hat der Migrantenmob gar nicht mehr nötig; er weiß aus Erfahrung, daß er hier Narrenfreiheit hat. So stürmte am 27. Februar in Leverkusen ein Haufen dieser Sorte den Saal einer AfD-Versammlung und brüllte „Nazis raus“, „Ihr seid eine Schande für Deutschland.“ Dabei wurden sie auch handgreiflich und einer rief: „Ich schlag euch alle zusammen, gar kein Problem.“ Die BRD-Justiz, die mit Argusaugen darüber wacht, daß der deutsche Michel auch stets ehrerbietig seine Zipfelmütze vor den volksfremden „Goldstücken“ zieht, denkt gar nicht daran, letztere zur Rechenschaft zu ziehen. Im übrigen beweisen sie ihre geistige Beschränktheit mit ihrer Unkenntnis über „die Nazis“, denn wie können AfD-Angehörige, welche die Juden schon „am Brandenburger Tor verteidigen und für die Juden sterben“ würden, für Nationalsozialisten gehalten werden?? Und außerdem, wenn „Nazis“ und nicht eine SED-Propagandachefin das Sagen hätten, wären die unverschämten volksfremden Rechtsbrecher und Glücksritter gar nicht hier, und unsere ethnische Vernichtung wäre von vornherein ausgeschlossen.
Was die eingangs erwähnte Schandtat der Annette Behnkens betrifft, – die Dame ist nicht nur evangelische Pfäffin, sondern auch Moderatorin beim NDR, also bei einer jener „öffentlich rechtlichen“ Feindsenderanstalten, die für ihre deutschfeindliche Hetzpropaganda Zwangsgebühren eintreiben dürfen. Wir erinnern uns:
Zum Jahreswechsel wurde der WDR-Kinderchor dazu mißbraucht, Jung gegen Alt aufzuhetzen, noch dazu in einer derart unflätigen Art und Weise, die nur als Gesinnungsterror bezeichnet werden kann. Da wurde das Kinderlied „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ umgemodelt mit dem Refrain: „Meine Oma ist ’ne alte Umweltsau.“ Den mit Recht entfachten Proteststurm versuchte der mit 360.000 Euro Jahresgehalt geschmierte WDR-Intendant Tom Buhrow mit dem lächerlichen Argument aus der Welt zu schaffen, diese Sauerei sei eine „Satire“. Daß dies hingegen keine Satire war, bewies der WDR selber, indem sein Mitarbeiterlümmel Danny Michael Hollek per Twitter mitteilte, die Oma sei zwar keine „Umweltsau“, dafür aber eine „Nazisau“ und der WDR diese bodenlose Unverschämtheit als „private“ Meinung des perfiden ehemaligen Antifa-Jungen deklarierte und somit tolerierte.
Wie ich von meinen Eltern weiß, waren meine Großmütter väterlicher- und mütterlicherseits umweltbewußte und anständige Nationalsozialistinnen. Mit der genannten wiederholten Hetze gegen sie wurde ihre Würde (Art. 1 GG) mit Füßen getreten. Zudem hatten sich die Verantwortlichen m. E. strafbar gemacht der Beleidigung gemäß § 185 StGB, der Verleumdung gemäß § 187 StGB und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gem. § 189 StGB. Daß die BRD- Staatsanwaltschaft keinen Anlaß sieht, Rechtsbruch zu Lasten anständiger Deutscher zu verfolgen, ist bekannt und braucht nicht betont zu werden. Ja, selbst wenn Polizeibeamte schimpflich beleidigt werden, sieht der dafür verantwortliche Innenminister keinen Grund, sich vor seine schutzbefohlenen Polizeibeamten zu stellen. So hetzt ein weiterer Chor des zum öffentlich rechtlichen Rundfunk zählenden „Funk“ in der Gossensprache gegen Polizisten:
„Fick die Cops, sie sind Bullenschweine“.
„Man sagt, Tränen sind das Blut der Seele und fünf von zehn Polizisten Hurensöhne. Ihr Scheißbullen, fahrt ruhig weiter euren Rinderwahn, bis es heißt, der Copkilla kam.“
„Mach dich ab, du Spast, fick die Polizei, ja ja, fick auf die Bullen. Wir machen Party, wenn das Blaulicht am Hochhaus zu sehen ist. Fick die Polizei.“
Das Link dazu wurde noch immer nicht gelöscht; das heißt, Polizeibeamte zu beleidigen ist dem GEZ-Zwangsgebührensaustall weiterhin erlaubt.
Man sehe sich den Chor, junge Frauen und junge Männer, an, wie freudig und hingebungsvoll sie singen, so, als handle es sich um einen klassischen Kanon oder ein frisches Maienlied; und man fragt sich resigniert, ob die Gehirnwäsche bereits so perfekt gelungen, sodaß diesen Sängern und Sängerinnen gar nicht mehr bewußt wird, was für einen ekelerregenden Mist sie da tonal von sich geben, und wie sehr sie sich im Grunde selber dabei erniedrigen. Und nicht weniger trostlos macht, daß offenbar kein einziger unter den Polizeibeamten sich findet, der sich gegen diese Beleidigung wehrt.
Es ist ein tiefroter, gewissermaßen neu-bolschewistischer Sumpf in diesem deutschfeindlichen Irrenhaus, wo jedem Merkelisten seine zersetzende Nummer zugewiesen ist; Zustände, die dem Feindgebilde BRD zu Gesicht stehen mögen, für Deutschland aber die größte Schande sind. Die Zeit, wo der eine oder andere Bürger noch zaudern konnte, ist längst vorbei. Genau so wie damals nach dem Ersten Weltkrieg gibt es keine politische Mitte mehr, und jeder muß und kann sich nur für oder gegen Deutschland entscheiden.