Sylvia Stolz erneut Opfer der BRD-Tyrannis

Die aufrechte Patriotin Sylvia Stolz fiel wieder einmal der BRD-Tyrannenherrschaft zum Opfer. Am 24. 11. 2012 hatte sie auf Einladung der Schweizer Anti-Zensur-Koalition (AZK) einen Vortrag gehalten unter dem Motto: „Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit“. Ein Winkeladvokat, ein übler Denunziant, hatte sie daraufhin beim Großinquisitor angezeigt, und die Verfolgungsmaschinerie des BRD-Systems erfüllte ihre philosemitische Pflicht und verurteilte sie zu eineinhalb Jahren Gefängnis. Schon einmal hatte sie wegen ihrer freien Meinungsäußerung 3 Jahre und drei Monate Gefängnis, bis zu ihrer Entlassung im April 2011, vollständig und ungebrochen abgesessen; zahlreiche Freunde aus dem In- und Ausland holten die Heldin damals vom Frauengefängnis in Aichach ab. Nun also wird sie wieder als Hexe zurück in das ihr bekannte Verlies in Aichach geschleppt. Sylvia Stolz hat in in ihrem Vortrag in Chur ihre Erfahrung im Kampf um die Wahrheit dargelegt und nachgewiesen, daß die im Grundgesetz Art. 5 verankerte Meinungsfreiheit Lug und Trug des Gesetzgebers ist. Lassen wir die Worte, unter denen das oben genannte Motto des Vortrags stand, noch einmal gerafft betrachten; gleichzeitig einen Blick auf die Feinde der Wahrheit werfen, die im Namen des Rechts Unrecht sprechen.

An sich ist Meinungsfreiheit ein Gut, das der freie Mensch allein von der höchsten Instanz verliehen bekommen hat, wie immer man diese Instanz auch nennen mag: Gott, Schöpfung, Natur. Sie liegt in der simplen Menschenwürde begründet. Ein Rechtsstaat kann dieses von der höchsten Instanz gewährte Gut nur bestätigen, doch weder ein Mensch noch mit einem Auserwähltheitswahn behafteter Machtkreis – und schon gar nicht das unsouveräne Besatzerkonstrukt BRD – dürfen dieses göttliche Gut antasten! Genau das aber geschieht! Und in welcher Weise, das spottet menschlich und juristisch jeder Beschreibung. Wer einmal oder öfter als Beobachter sogenannten Holocaust- bzw. Volksverhetzungs-Prozessen beiwohnte, wurde Zeuge eines modernen Inquisitionsprozesses: Der/die Angeklagte samt ihrer Verteidigung unterliegen faktisch einem Sprech-, Beweis- und Verteidigungsverbot. Das schmierige Theater solcher Schauprozesse füllt ganz Bände, darum wollen wir nur auf den Fall Ludwig Bock hinweisen. Ludwig Bock, der Verteidiger von Günter Deckert, wurde 1997 zu einer Geldstrafe von 9000,- Euro rechtskräftig verurteilt, weil er einen Beweisantrag – für einen Verteidiger eigentlich das Selbstverständlichste von der Welt – gestellt hatte. Das Inquisitionsgericht wertete diesen Beweisantrag als Infragestellung des Holocaust. Hier haben wir das Inquisitorische: Eigentlich müßte das Gericht die offizielle Holocaust-Version und das Unrecht des Angeklagten beweisen; das tut es aber nicht, sondern verbietet vielmehr dem/der Angeklagten samt Verteidigung, alle gegen den Holocaust sprechenden Fakten von Experten dem Gericht darzulegen und übt gleichzeitig unzulässigen Zwang aus, eine nicht vorhandene „Offenkundigkeit“ und damit den Holocaust anzuerkennen. Auch wenn die Fakten etwas völlig anderes aussagen! Es ist in der Tat wie in den klassischen Hexenprozessen: Daß die Hexe mit Satan Unzucht getrieben hatte, war „offenkundige Tatsache“; der Hexe war nur erlaubt, ihre Schuld, die keine war, zu gestehen, nicht aber, sich zu verteidigen. Denn was für Fakten die Beschuldigte auch immer vorbrachte, sie wurden von den mit Wahn und Blindheit geschlagenen Inquisitionsgerichten beiseite gewischt und nur als strafverschärfend gewertet. Die Holo-Prozesse sind, wenngleich auch unter anderen Aspekten, eine Neuauflage jenes Hexenwahns, nur, was die Motivation der sogenannten Richter betrifft, noch verwerflicher als damals. Bis auf wenige Ausnahmen waren die damaligen Inquisitionsrichter nämlich dem Aberglauben jener Zeit befangen (was nach heutiger Sicht ihre Schuld mildert), während die heutigen Inquisitionsrichter ausschließlich aus politischen Gründen das Recht beugen. Ja, sie beugen das Recht, weil sie aus Erfahrung wissen, daß es in der Geschichtsschreibung keine Offenkundigkeit geben kann, weil Offenkundigkeiten von gestern sich schon oft mittels Fakten in Luft aufgelöst haben; ein Beispiel von vielen: vor 1990 waren 4 Millionen Auschwitz-Opfer „offenkundig“, seit 1990 sind 1,1 Millionen Auschwitz-Opfer „offenkundig“, und trotz dieser Reduzierung um ca. 3 Millionen Opfer ist die 6 Millionen-Zahl weiterhin „offenkundig“. Eine unverschämte Zumutung an den menschlichen Geist. Und die heutigen Staatsanwälte und Richter sollten zu dumm sein, die Unvereinbarkeit der praktizierten Offenkundigkeit mit fassbarer Logik nicht zu begreifen?? Doch selbst wenn sie so dumm wären, so dürften sie die Nicht-Akzeptanz einer Offenkundigkeit dennoch nicht bestrafen. Denn sie weigern sich ja auch mit Recht, einen Menschen zu bestrafen, der der Meinung ist, die Erde sei eine Scheibe, Jesus sei eine Erfindung, Maria eine Hure, Stalin ein Heiliger, und Katyn sei dennoch von Deutschen verbrochen, obwohl die Russen ihre Täterschaft eingestanden haben. Damit ist der Beweis erbracht, daß Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 GG), Offenkundigkeit u.s.w. nur Schall und Rauch sind und, im Dienste des Zentralrats der Juden in Deutschland, allein zur Verfolgung der Bestreiter des Holocaust mißbraucht und instrumentalisiert werden.

Sehen wir uns einmal den rechtlich unzulässigen Sonderparagraphen 130 StGB an; da heißt es: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Das klingt wie Hohn, denn angesichts der oben angeführten Umstände solcher Schauprozesse stören nicht die Angeklagten den öffentlichen Frieden, stacheln nicht zum Haß auf und verleumden nicht, sondern es sind die Ankläger und skandalös verurteilenden Richter, die den öffentlichen Frieden stören, zum Haß gegen Andersdenkende aufstacheln und somit Antifa und andere Dumpfbacken indirekt zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen jene unschuldigen Angeklagten und Verurteilten auffordern, die von Staatsanwälten und Richtern als „Leugner“ des Holocaust verleumdet und nicht wahrheitsgemäß als Bestreiter des Holocaust bezeichnet werden. Nicht die Angeklagten greifen die Menschenwürde der Juden an, sondern die verfolgenden Juristen greifen die Menschenwürde der zu Unrecht Angeklagten an, indem sie diese beschimpfen und böswillig verächtlich machen. Sie, die Berufsverfolger, müßten daher bis zu Lebenslänglich bestraft werden! Warum Lebenslänglich und nicht „nur“ fünf Jahre? Weil sie es mit den als Holocaust-Leugnern verunglimpften Menschen ebenso machen: Wer – wie z. B. Horst Mahler – auf seiner Unschuld und von Gott gegebenen Meinung beharrt, den bestrafen die Inquisitionsrichter faktisch mit lebenslänglichem Freiheitsentzug. Just der Fall Horst Mahler, der, schwerstkrank, im Gefängnis zu Tode gebracht wird, doch auch alle anderen Fälle, wo Menschen allein wegen ihrer gewaltfreien Meinung jahrelang weggesperrt werden (Günter Deckert, Ernst Zündel, Germar Rudolf, Erhard Kemper, Udo Walendy, Major Otto E. Remer, Gerd Honsik, Gerd Ittner, Ursula Haverbeck, Sylvia Stolz, die Geschwister Alfred und Monika Schaefer, Arnold Höfs, Rigolf Hennig, Wolfgang Fröhlich, Walter Ochensberger u. v. a. m.) – all diese Fälle zeigen, zu welchen grausamen Gewalt- und Willkürmaßnahmen die fürchterlichen Staatsanwälte und Richter fähig sind!

Die juristischen Verfolger können sich auch nicht mehr mit der Ausrede herausreden, sie würden ja nur die Gesetze befolgen. Das haben sie sich selber verbaut, indem sie die Radbruch’sche Formel anerkannten. Diese Formel besagt, daß ein Richter gegen das geschriebene Gesetz urteilen muß bzw. das geschriebene Gesetz nicht anwenden darf, wenn ersichtlich ist, daß dieses geschriebene Gesetz „unerträglich ungerecht“ ist. Mit der Anerkennung dieser Formel wähnten sie sich besonders schlau, denn damit konnten sie NS-Richter, die ja auch nur nach dem Gesetz handelten, nach Lust und Laune verfolgen. Nun sind sie Gefangene ihrer eigenen Durchtriebenheit, denn sie wissen, daß der Sonderparagraph 130 StGB unerträgliches Unrecht ist und müßten also die Radbruch’sche Formel anwenden. Das aber tun sie nicht und sprechen weiterhin Unrecht. Heute ist die unschuldige Sylvia Stolz an der Reihe, morgen aber haben sich ihre schuldigen Verfolger zu verantworten; denn ihr Schuldkonto wächst ins Unermeßliche. Die hochkriminelle Bundeskanzlerin Merkel, die Völkermord am deutschen Volk verübt, lassen sie unbehelligt, hingegen Menschen, die ihr deutsches Vaterland verteidigen, verfolgen und quälen sie – dabei immer beifallheischend nach dem Zentralrat der Juden in Deutschland schielend. Doch der Krug geht bekanntlich solange zum Brunnen, bis er bricht!

Der stalinistische Terror endete mit dem Tod Stalins, der Terror in der BRD wird so bald nicht enden, sondern wird getreulich unter jedem Kanzler bzw. jeder Kanzlerin, unter jedem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, gleich welcher Couleur bzw. Parteizugehörigkeit, fortgesetzt. Der stalinistische Terror war personengebunden, der BRD-Terror ist systemgebunden; will heißen: so lange der Zentralrat der Juden in Deutschland die Politik bestimmt und seine Schranzen in Parteizentralen und Gerichtssälen dessen Befehle ausführen, wird der Verfolgungsterror gegen anständige wahrheitsliebende Menschen wüten.

Dennoch, liebe Sylvia Stolz, erklären wir uns uneingeschränkt solidarisch mit Dir, in der Gewißheit, daß die Wahrheit einst siegen wird.

„Singularität“ und „Relativierung“

Offener Brief

An den
Zentralrat der Juden in Deutschland
z. Hd. Herrn Josef Schuster
Tucholsky Str. 9
10117 Berlin
Betr.: Ihre „Singularität“ und „Relativierung“

Guten Tag Herr Schuster!

Dieser Tage war den Medien zu entnehmen, daß ein oberpfälzischer Landwirt aus Pösing (Landkreis Cham), namens Franz Graf, vor zehn Jahren auf seinem Grund und Boden eine Kapelle, mit dem Namen „Unschuldige Kinder – der stumme Schrei“, erbaut hatte, und zwar zum Gedenken und gleichzeitig aus Protest der Millionen im Mutterleib bei lebendigem Leib zerstückelten Menschen. Allein in Deutschland werden jährlich über 100.000 werdende Menschen zu Tode gebracht, die Dunkelziffer nicht mitgerechnet. Mittels Inschriften auf Holz- und Steintafeln bezeichnet Franz Graf diese grausamen Massentötungen (verharmlosend „Schwangerschaftsabbrüche“ genannt) durchaus begründet als „größten Völkermord in der Geschichte der Menschheit“ und als „Holocaust“ an ungeborenen Kindern. Bei der 10-Jahresfeier der Kapelle wurden zwei Funktionäre der Partei Die Linke des Kreisverbandes Mittlere Oberpfalz, Marius Brey und Eva Kappl, auf den politisch unkorrekten mutigen Mann aufmerksam und erstatteten Anzeige wegen „Volksverhetzung“. Der Anzeige der beiden kleinen Möchtegern-Inquisitoren gab die Staatsanwaltschaft zwar nicht statt, denn schließlich hat Graf nur von seinem guten Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) Gebrauch gemacht, doch glaubten Sie, Herr Schuster, als Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sich zu einem Machtwort aus Ihrem Worthülsen-Repertoir berufen, so wie wir es seit Bestehen des Zentralrats kennen; in der „taz“ schimpften Sie: „Mit dem entsetzlichen Vergleich in der Franz-Graf-Kapelle wird die Singularität des Holocaust negiert und der Massenmord an den europäischen Juden relativiert.“ Bevor ich zu Ihrer „Singularität“ und „Relativierung“ Stellung beziehe, noch ein kurzer Blick auf die Ihnen ergebene gleichgeschaltete Presse.

Fast jeder dieser Print-Papageien schreibt von „Empörung“ über den Vergleich. Dies verdeutlicht, daß für die Schreiberlinge nur die politisch korrekte Meinung, die quasi identisch mit jüdischer Meinung ist, zählt, hingegen die große Zustimmung zahlreicher Menschen zu Grafs Handeln einfach ausgeblendet wird. Einen beschämenden Einblick, wie – im wahrsten Sinne des Wortes – menschenverachtend über die Tötung von werdendem Leben gedacht wird, liefert Zeit Online vom 23. 4. 2019. Da schreibt ein Julius Betschka naseweis: „Es ist eine gängige Verschwörungstheorie von Abtreibungsgegnern. Was Graf nicht sagt: 97 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche finden bis zum dritten Monat statt. Also in einer Zeit, in der das Embryo weder Schmerzempfinden noch Bewußtheit entwickelt hat – alles andere sind streng reglementierte Ausnahmen.“ Woher Betschka wissen will, daß die bis zum dritten Monat Getöteten keine Schmerzen und kein Bewußtsein haben, ist sein Geheimnis. Und wenn er denn Recht hätte: darf man dann auch z. B. einen Schlafenden mit Kopfschuß töten, dessen Schmerz und Bewußtsein sich im Schlafzustand ja auch in Grenzen hält? So kann sich nur jemand äußern, für den werdendes menschliches Leben eine unpersönlicher Sache, ein Wegwerfartikel ist. Und die restlichen 3 Prozent, immerhin Tausende von Leben, sind „streng reglementierte“ Kollateralschäden? Daß die Massentötung von werdendem gesundem Leben generell ein untrügliches Zeichen von Verrohung und sittlichem Niedergang ist, dieser Gedanke ist angepaßten Zeitgenossen offenbar fremd.

Nun zu Ihrer „Singularität“. Wie ist dieser, aus politischen Gründen so strapazierte und von jüdischer Seite hochmütig und gleichzeitig eifersüchtig allein für sich beschlagnahmte Terminus überhaupt einzuordnen? Gerade als Arzt müßten Sie doch wissen, daß jedes Leid und jedes Verbrechen für den/die Betroffenen singulär ist. Und dieser entsetzliche Massenmord an ungeborenem Leben ist zweifellos singulär. Singulär waren aber auch die Hexenverbrennungen, der Sklavenhandel, die Ausmordung der Indios durch Konquistadoren, die stalinistischen und maoistischen Massenmorde in dreistelliger Millionenhöhe; singulär war der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki; singulär war der Phosphorbomben-Massenmord an der deutschen Zivilbevölkerung und der Vertreibungsholocaust von 15 Millionen Deutschen (ich bin ein Überlebender); singulär waren die nach dem Krieg ermordeten 1,5 Millionen Deutschen auf den Rheinwiesen. Singulär ist es, wenn Menschen quasi lebenslänglich eingesperrt werden, nur weil sie nicht an den Holocaust glauben; singulär ist es, wenn 100-jährige Greise auf der Bahre vor den Richtertisch geschleppt und verurteilt werden, obwohl ihnen keine Straftat nachgewiesen werden kann. Singulär ist der masochistische Schuldkult der Merkel-BRD, und singulär ist, wenn der Grünen-Chef Robert Habeck, der Vaterlandsliebe „zum Kotzen“ findet und mit Deutschland „nichts anzufangen weiß“, als möglicher Bundeskanzler gehandelt wird. Singulär war und ist der Landraub an den Palästinensern, der mit der Gründung des Judenstaates Israel begann und heute habgierig weitergeführt wird; singulär ist der millionenfache Rechtsbruch von Angela Merkel, die, als Kanzlerin (!), sich als kriminelle Schlepperkönigin betätigt, zulasten des eigenen Volkes, und singulär ist die Tatsache, daß sie für diese Rechtsbrüche von der Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen wird; singulär sind die Worte eines Josef Schuster, der diese Rechtsbrüche, die nichts anderes als den Völkermord in Europa einläuten, entschuldigte, ja für gut befand, mit der überheblichen verbalen Chuzpe: „Deutschland hat so viel Unheil über die Welt gebracht. Es steht bei so vielen Ländern tief in der Schuld“, Deutschland ist „das letzte Land, das es sich leisten kann, Flüchtlinge und Verfolgte abzulehnen.“* Singulär ist es, Wirtschaftstouristen und potentielle Kopfabschneider als „Flüchtlinge und Verfolgte“ zu bezeichnen und aus den terroristischen Attentaten, grausamen Morden und Vergewaltigungsorgien dieser „Flüchtlinge“ nichts gelernt zu haben; singulär ist, wenn Polen völkerrechtswidrig Ostdeutschland okkupiert und dann noch „Reparationen“ in schwindelerregenden Summen verlangt; singulär ist, wenn in erster Linie der deutsche Steuerzahler Griechenland vor dem Bankrott rettete und zum Dank noch dubiose Wiedergutmachung für den Zweiten Weltkrieg leisten soll. Singlär ist, wenn Deutschland ewig geknebelt, ausgeplündert und vieler Verbrechen bezichtigt wird, die es nicht begangen hat, und darüber hinaus vor „Freunden“ kriecht, die uns in der UNO-Satzung Artikel 53 und 107 als Feindstaat führen und behandeln. – – Weitere Beispiele von Singularität könnten pausenlos aufgezählt werden. Verschonen Sie uns also endlich mit Ihrer Singularität. Sie haben sie nicht gepachtet, sie ist nicht angebracht und wir Deutschen wollen sie nicht mehr hören.

Und ähnlich verhält es sich mit dem von Ihnen als „entsetzlich“ gegeißelten „Relativieren“; dazu folgendes. Das Leben besteht nun einmal aus Vergleichen = Relativieren. Jedes historische Geschehen muß relativiert, das heißt akribisch hinterfragt und auf seinen Wahrheitsgehalt von allen Seiten beleuchtet werden; nur so ist Wahrheitsfindung möglich. Zeugenaussagen sind so gut wie wertlos, wenn sie forensisch nicht bestätigt werden. Wer diese seriöse Suche nach der Wahrheit, dieses notwendige Relativieren, abzuwerten versucht, der hat anscheinend etwas zu verbergen; dem geht es nicht um die Wahrheit, sondern um das Zementieren eines Dogmas. Gleichwohl werden damit die Opfer in höher- bzw. minderwertige Klassen geteilt. Sogar jeder kleine Geschäftsmann muß die Soll- und Habenseite korrekt auflisten (vergleichen, relativieren). Tut er dies nicht und läßt 5 gerade sein, dann nennt man das Bilanzfälschung. Was also treibt Sie, die notwendige Anklage des Landwirtes Franz Graf hinsichtlich des tagtäglich verübten und forensisch nachweisbaren (!) Holocaust zu diskreditieren? Wie kommen Sie dazu, zu ignorieren, daß Deutschland diese Kinder zur Erhaltung seiner Substanz notwendig bräuchte und nicht importierte Menschen fremder Rassen und Kulturen? Sie gestehen doch auch Israel das Recht auf eigene Identität zu, maßen sich aber gleichzeitig an, dieses Recht meinem deutschen Vaterland abzusprechen?!

Daß der stellvertretende Chamer Landrat Markus Müller (CSU) den verdienstvollen Einsatz des Kapellenbauers zuerst würdigte, dann aber, als zur großen Treibjagd gegen Franz Graf geblasen wurde, sich „eindeutig von der Gleichstellung von Abtreibung mit dem Holocaust und mit Massenmord, wie dies Herr Graf tue“ distanzierte, ist kaum erwähnenswert und sei nur am Rande vermerkt. Denn die Feigheit der Funktionäre der Altparteien gegenüber dem allmächtigen Zentralrat der Juden ist zur Regel geworden und bedarf keines besonderen Hinweises mehr.

Es ist ihnen sicherlich bestens bekannt, daß zahlreiche Fotos von vielen Kindern jedes Alters existieren, die, neben ungezählten Erwachsenen, deutsche Konzentrationslager überlebt haben. Das denkwürdigste Foto erschien am 28. April 2010 in der Passauer Neue Presse und zeigt wenige Wochen alte jüdische Kinder in den Armen ihrer Mütter; alle proper und wohlgenährt.** Geboren wurden sie 1945 im Konzentrationslager Kaufering I, einem Außenlager von Dachau, aufgenommen von einem US-Soldaten im Mai 1945. So wie diese kleinen Würmer könnten Jahr für Jahr auch 100.000 deutsche Kinder hoffnungsvoll und neugierig in die Welt blicken, wenn sie nicht im „freiesten Rechtsstaat, der je auf deutschem Boden existierte“, vor der Geburt zerstückelt oder wie lästiger Schmutz abgesaugt würden.

Abschließend weise ich darauf hin: Wenn Sie sich als Arzt, dem Ehrenkodex des Hippokrates Eides verpflichtet, schon nicht gegen die barbarischen Tötungen menschlichen Lebens im Mutterleib positionieren wollen, so ist das Mindeste, das man erwarten kann, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland diese Tötungen politisch nicht instrumentalisieren.

Mit relativierendem Gruß

R. Heuschneider

*Welt vom 3. 5. 2015 und jungefreiheit.de vom 4. 5. 2015

** Das Urheberrecht liegt bei den National Archives in Washington D.C. Unter der Source Record ID 111-SC-205488 (Album 1469)