Halle – Das falsche Spiel geht weiter

Als vor einem Jahr das Verbrechen von Halle gegen „die Rechten“ instrumentalisiert wurde, da war jedem vernünftig Denkenden das falsche Spiel der Etablierten sofort klar. Denn ein Patriot kämpft ehrenhaft, besudelt sich aber nicht mit Mord an unschuldigen Menschen, schon gar nicht in einem Gebetshaus, egal, ob es sich dabei um eine Synagoge, eine Moschee oder eine christliche Kirche handelt; und wenn der Täter, weil ihm das Morden in der Synagoge mißlang, wahllos zwei nicht-jüdische Deutsche abknallte, dann ist damit der Beweis erbracht, daß dieser Verbrecher obendrein einen irreparablen Dachschaden hat. Wer solche Kreaturen mit „deutsch“ in Verbindung bringt, der hat seine Vorstellungen vom nationalen Deutsch-Sein aus Hollywood-Filmen und amerikanischen Comik-Heften.

Nun, da der Prozeß gegen den Mörder begann, wird das falsche Spiel weitergespielt. Vorneweg, wie immer, das Sprachrohr des Establishments: die Lügenpresse. So bezeichnete der Feindsender DW (Deutsche Welle) am 21. 07. 2020 den Anschlag, der in den zweifachen Mord an zwei Deutschen mündete, irreführend als „einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte“, obwohl es in Wahrheit kein antisemitischer, sondern ein, Deutschland immens schadender, antideutscher Anschlag war, ausgeführt von einem Psychopathen.

Dies ist jedem klar, der seine fünf Sinne beisammen hat, auch den Verantwortlichen der Passauer Neue Presse. Aber die Möglichkeit, die Untat eines Verrückten gegen mißliebige Patrioten zu mißbrauchen, lassen sich die schreibenden Falschmünzer nicht entgehen; mehr noch: das Instrumentalisieren haben sie sich zu ihrer Aufgabe gemacht. Es sind die selben Schreiberlinge, die immer dann mit gespielter Empörung „Instrumentalisierung!“ kreischen, wenn Patrioten Verbrechen von „Schutzbedürftigen mit Migrationshintergrund“ beklagen. Kritisieren Patrioten gar die unablässig geschwungene Auschwitzkeule und die ewigen Schult-Kult-Rituale, so werden sie quasi als Mittäter des Verbrechers von Halle auf die Anklagebank gesetzt. So kommentiert der Redakteur der PNP, Karl Birkenseer, in der Ausgabe vom 22. Juli 2020, unter der Überschrift „Nicht allein auf der Anklagebank“:

Zu fragen ist auch, wie Politik und Gesellschaft dazu beigetragen haben, daß Antisemitismus und Rassismus für Stephan Balliet zu einem erstrebenswerten Modell wurden, um seinen Haß und seine verbrecherische Energie auszuleben. Vielleicht hat er zu oft gehört, daß endlich ein Schlußstrich gezogen werden müsse bei der Beschäftigung der Deutschen mit Nationalsozialismus und Holocaust. Vielleicht war es Wasser auf seine Mühlen, wenn islamistische oder linksradikale Fundamentalkritik am Staat Israel nur oberflächlich verbergen konnte, daß es eigentlich um einen irrationalen Judenhaß ging. Vielleicht fühlte er sich von nassforsch-selbstbewußten Art des rechtsextremen AfD-‚Flügels‘ beim Flirt mit Neonazis angesprochen. (…) Auf der Anklagebank in Magdeburg sitzt damit nicht er allein, sondern jeder, der ihm einen Teil seiner verqueren ideologischen Munition frei Haus geliefert hat.“

Ist sich der PNP-Schreiber überhaupt im klaren darüber, was er da von sich gibt? Nach seiner tatsächlich verqueren Analyse bedeutet Kritik an Israel sowie die überfällige, absolut legitime Forderung nach einer Beendigung der unablässig den öffentlichen Frieden störenden Auschwitzkeule quasi eine Mittäterschaft des Verbrechens von Halle! Nun, immerhin offenbart uns der Kommentator, welche Blüten grenzenloser Philosemitismus treiben kann. Vielleicht aber ist diese totalitäre Meinung gar nicht so weit hergeholt; vielleicht dauert es tatsächlich nicht mehr lange, und allein die Forderung nach einem Ende dieser nun schon ein Dreivierteljahrhundert währenden deutschen „Babylonischen Gefangenschaft“ wird als Straftat im bereits ohnehin schon dreimal verschärften §130 StGB mit aufgenommen.

Einen Tag später, am 23. Juli 2020, gibt uns die Ausgabe der PNP eine weitere Kostprobe ihres Hasses auf alles, was nicht unbedingt im antideutschen Sumpf untergehen möchte. Es ist ein Interview des PNP-Journalisten Andreas Herholz mit dem grünen Türken Cem Özdemir und trägt als Titel des letzteren Verleumdung: „Die AfD hat den Nährboden des Hasses mit bereitet.“ Es ist nicht das, was man unter einem Interview versteht, sondern hier werfen sich zwei Gleichgesinnte, in der gemeinsamen Absicht, eine (vermeintliche) Opposition zu diffamieren, den Ball zu. Dabei entbehrt es nicht der Komik, einer Partei, die wie kaum eine andere BRD-Partei um die Gunst der Juden buhlt, den Nährboden antisemitischer Gesinnung vorzuwerfen. Nach der Einleitung des Interviews kommt die einvernehmliche Frage, ob Özdemir den Täter für einen Einzeltäter halte. Natürlich nicht, „getötet hat er alleine, aber den gesellschaftlichen Nährboden für Antisemitismus und Rassismus hat auch die AfD als quasi parlamentarischer Arm des Hasses und Fanatismus mit bereitet.“

Charlotte Knobloch, Präsidentin der „Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern“, „plädierte“ in der DW vom 21. 07. 2020, als Antwort auf das Verbrechen, für mehr Demokratiebildung in Schulen und Kindergärten.“ Noch mehr? Was sie mit „Demokratiebildung“ meint ist, ist bekannt. Den Kleinsten in Kindergärten und Schülern in allen Schulen wird schon seit langem Zeitgeschichte allein aus jüdischer Sichtweise gelehrt und der Besuch in einem KL-Museum ist vorgeschrieben und gehört zum Lehrplan, während gleichzeitig die Erinnerung an deutsche Opfer passé und die Ehrung derselben (siehe z. B. die Gedächtnisstätte in Guthmannshausen) verunglimpft, ja kriminalisiert wird. Eine Lehrkraft, die es wagte, dieses Dogma nicht zu beachten und objektiver zu lehren, also auch die nicht-jüdische Kehrseite zu beleuchten, würde unweigerlich als „volksverhetzend“ eliminiert. So werden junge Menschen, also die Zukunft eines jeden Volkes, schon gegen das eigene Volk instrumentalisiert. Aber diese Art von „Demokratiebildung“ genügt der Knobloch noch nicht, sie will noch mehr davon!

Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, konnte sich nicht enthalten, in der selben Ausgabe der DW das antideutsche Verbrechen von Halle zu instrumentalisieren, indem er dazu aufrief, „vor allem Kinder und Jugendliche besser über das Judentum aufzuklären und so Antisemitismus vorzubeugen.“ Damit aber meint Schuster, genauso wie Knobloch, Kindern und Jugendlichen die Lehre des Deutschland belastenden Dogmas, fest und wasserdicht verankert im totalitären Sonderparagraphen 130 StGB, noch mehr als bereits praktiziert, zu vermitteln, nicht aber sie, die Kinder und Jugendlichen, umfassend über das Judentum aufzuklären. Eine tatsächliche objektive Aufklärung über das Judentum wäre nämlich nur möglich unter Einbeziehung des Babylonischen Talmud, „eines der bedeutendsten Schriftwerke des Judentums“ (Wikipedia), was aber seitens Schusters und Knoblochs sofort eine Strafanzeige gegen diese Lehrkraft, wegen angeblicher „Volksverhetzung“ gemäß § 130 StGB, und damit ihre Existenzvernichtung nach sich zöge. Denn der Talmud wirft einige brisante Fragen über die Ursachen von Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit eines gedeihlichen Zusammenlebens zwischen Juden und Nichtjuden auf; Fragen, die im „besten Rechtsstaat, der je auf deutschem Boden existierte“ unter Verschluß gehalten werden müssen. Warum denn wohl? Was gibt es denn da zu verbergen?

Nachtrag

Soeben, am 27. 07. 2020, meldet der Tagesspiegel: „Offener Brief an Merkel: Prominente warnen vor Mißbrauch des Antisemitismus-Begriffs.“ Zurecht werfen darin 60 Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler aus der BRD und Israel vor allem dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein „einen inflationären, sachlich unbegründeten und gesetzlich unfundierten Gebrauch des Antisemitismus-Begriffs“ vor. Warnend weisen die Unterzeichner daraufhin, daß, wie oben bereits angeführt, jede Kritik an Israel und an das Völkerrecht brechende Juden mit „Antisemitismus!“-Geschrei beantwortet wird: „Wo kritischer Dialog notwendiger denn je ist, schafft die mißbräuchliche Verwendung des Antisemitismusvorwurfs zunehmend auch in Deutschland eine Stimmung der Brandmarkung, Einschüchterung und Angst.“ Nicht zuletzt die BRD-Justiz wäre der richtige Adressat dieser Warnung! Und den Briefadressanten sei gesagt, daß ein kritischer Dialog nur dann eine befriedigende Lösung bringen kann, wenn alle strittigen Themen auf den Tisch kommen.

Dank dem Polizeipräsidenten von Stuttgart!

Offener Brief

15. 07. 2020

An das Polizeipräsidium Stuttgart
z. Hd. des Polizeipräsidenten Franz Lutz
Hahnemannstr. 1
70191 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Lutz,

Die terroristischen Anschläge in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni in Stuttgart, verübt von hauptsächlich volksfremdem Mob, hat einmal mehr eindringlich gezeigt, daß Deutschland in seiner Substanz kurz vor der Vernichtung steht, sofern diesem Treiben nicht unverzüglich Einhalt geboten wird. Ihre Ankündigung, endlich die notwendigen und längst zum polizeilichen Standard gehörenden Gegenmaßnahmen zu treffen, findet Erleichterung und Dankbarkeit bei allen Deutschen, die ihr Vaterland lieben und retten wollen, gleichwohl die Wut derer, die Deutschland hassen.

Das Geschrei der rotgrünen Personen und Kreise, denen die Auflösung Deutschlands und seiner Werte nicht schnell genug gehen kann, war zu erwarten und bestätigt nur die Richtigkeit Ihrer Vorgehensweise. Die öffentliche Hetze des bei der roten „taz“ angestellten ausländischen Neutrums namens Hengameh Yaghoobifarah, die Polizei gehöre auf die „Müllhalde„, sowie die Weigerung der Schlepperkönigin und millionenfachen Rechtsbrecherin Merkel (Art. 16a GG), des Innenministers Seehofer alias Drehhofer und natürlich der Lügenpresse, angemessen darauf zu reagieren, zeigen in unfaßbarer Weise, wie unterwandert von fremden, deutschfeindlichen Kräften die BRD bereits ist. Die abgrundtiefe Verwerflichkeit dieser Hetze und deren Verharmlosung durch Merkel und Seehofer wird einem erst so recht bewußt, wenn man sich vorstellt, die Yaghoobiofarah hätte in ihrem Hetzartikel getönt, die Ausländer oder die Juden gehörten auf die Müllhalde. Dann wäre die Merkel, Abbitte leistend, auf dem Bauch nach Jerusalem gekrochen, der Innenminister hätte eine Lichterkette nach Israel und Kabul angeordnet, und die unverschämte Iranerin wäre, mitsamt den Verantwortlichen der „taz“, wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB für fünf Jahre eingelocht worden. Aber deutsche Polizisten, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ihren Kopf jenen Ausländern hinhalten sollen, die nach Meinung des ehemaligen Sozi-Chefs Martin Schulz „wertvoller als Goldstücke“ sind, mit denen kann man es offenbar machen.

Daß Ihr Plan die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken „nachhaltig verstört“, ist bei dieser gestörten Person nur folgerichtig, und daß einige Stadträte mit einer deutschen Interessen dienenden Politik (wofür sie ja gewählt sind) nichts am Hut haben, war ebenso zu erwarten. So sieht der grüne Marcel Roth Ihren dankenswerten Vorstoß als „Angriff gegen Menschen mit Migrationshintergrund“; wenn aber deutsche Patrioten – vor allem um von den volksfremden Verbrechern abzulenken – unablässig drangsaliert und verfolgt werden, dann sieht der Gutmensch Roth darin freilich keinen Angriff auf Menschen ohne Migrationshintergrund; dann salbadert er neunmal klug: „vor dem Gesetz muß jeder gleich sein, egal woher er kommt“, findet es aber völlig in Ordnung, als der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke einheimischen Deutschen diskriminierend anheimstellte, sie könnten ja ihr Vaterland verlassen, wenn ihnen die katastrophale Überflutung von Fremden nicht passe.

Es überrascht auch nicht, daß der Linken Stadtrat Christoph Ozasek in Ihrer Absicht „ein Weltbild sieht, das mit den „gelebten Werten in Stuttgart in offenem Konflikt liegt.“ Recht hat er, denn konsequentes Handeln gegenüber exotischen „Schutzbedürftigen“ steht freilich in offenem Konflikt mit den verkommenen deutschhassenden Werten.

Der Weg in den Abgrund nimmt immer dramatischere Formen an. Gestern erlaubte die Justiz einem Türken, die Deutschen als „Köterrasse“ zu beschimpfen, heute sieht die sogenannte Kanzlerin Merkel in der Ahndung der Hetze, die deutsche Polizei – also die Ordnungsmacht, ohne deren Einsatz jedes Land in Anarchie versinken muß – gehöre auf die Müllhalde, eine Einschränkung der Pressefreiheit! Was sollen wir Deutschen uns vom volksfremden Pöbel auf der Straße und dessen offenen und klammheimlichen Unterstützern in den Regierungszentralen und Pressebüros denn noch alles bieten lassen?!

So nimmt man in dieser schrecklichen, wahnsinnigen Zeit jede feste Haltung von verant-wortungsbewußten Menschen hoffnungsvoll als kleinen Rettungsanker wahr. Ich wünsche Ihnen, sehr geehrter Herr Polizeipräsident, sowie Ihren Polizeibeamten viel Erfolg!

Mit vorzüglicher Hochachtung verbleibe ich

Generaloberst Alfred Jodl

Vor 130 Jahren wurde Alfred Jodl geboren, Zeit, sich dieses Mannes und seiner Auffassung von Pflicht zu erinnern, gleichwohl sich Gedanken zu machen über den grenzenlosen Haß seiner Henker, einen Ehrenmann wegen dessen untadeligen soldatischen Tugenden, wie Treue und Gehorsam, am Galgen zu ermorden. Bis dato war es zwar denkbar, die politische Führung eines besiegten Landes dem Rachetribunal des Siegers vorzuführen, doch ausgeschlossen, einem vorbildlichen Soldaten den Prozess zu machen. Dieses ungeschriebene Gesetz zu brechen – an Jodel und an Keitel – blieb den Interessenten des II.Weltkrieges vorbehalten. Wer waren die Erfinder des Nürnberger Rachetribunals? Nahum Goldmann, Gründer und langjähriger Prädident des Jüdischen Weltkongresses, gibt die Antwort:

Während des Krieges hatte der Jüdische Weltkongreß in New York ein Institut für Jüdische Angelegenheiten geschaffen, dessen Sitz heute in London ist. Seine Leiter waren zwei bedeutende litauische Juden, Jacob und Nehemiah Robinson.

Nach Ihren Plänen wurden zwei absolut revolutionäre Ideen entwickelt: das Nürnberger Gericht und die deutsche Wiedergutmachung.

Die Bedeutung des Internationalen Gerichtshofes von Nürnberg wird heute nicht ganz richtig eingeschätzt. Denn nach internationalem Recht war es damals in der Tat unmöglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Es war Jacob Robinson, der diese ausgefallene, sensationelle Idee hatte. Als er sie den Juristen des amerikanischen Obersten Gerichtshofes unterbreitete, hielten sie ihn für verrückt: ‚Was haben denn diese nazistischen Offiziere so Außergewöhnliches getan?‘ fragten sie. ‚Man könnte sich verstellen, daß Hitler, und vielleicht auch noch Göring, vor Gericht kommen, aber doch nicht einfache Militärs, die Befehle ausgeführt und sich als loyale Soldaten verhalten haben.‘ Wir hatten größte Mühe, die Alliierten zu überzeugen; die Engländer waren eher dagegen, die Franzosen desinteressiert, und wenn sie auch später mitgemacht haben, spielten sie dennoch keine große Rolle. Wir hatten endlich Erfolg, weil es Robinson gelang, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, zu überzeugen.“1

In Nürnberg wurde Unrecht als Recht proklamiert. Ist es schon juristisch paradox, daß sich der Sieger von zwei streitenden Parteien zum Richter über den Besiegten aufwirft, so ist die nachträgliche Erfindung von vier Straftatbeständen – Gemeinsame Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – aufgrund derer die Besiegten hingerichtet wurden, als Verhöhnung eherner juristischer Grundsätze nicht zu überbieten; es ist eine Aushebelung des seit altrömischer Zeit angewendeten Rechtsgrundsatzes: Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz). Hinzu kommt noch, daß die Richter und Henker in einer Person sich selber der vier posthum eingeführten Straftatbestände schuldig gemacht hatten.

Nürnberg war auch die Geburtsstunde der BRD-Unrechts-Justiz, die offenbar ihre Lehrer im Unrecht noch übertrumpfen will, indem sie vor wenigen Jahren dazu übergegangen ist, uralte Greise einzusperren, obgleich diesen keine persönliche Schuld anzulasten ist.

Am 20. November 1945 war der Beginn des Nürnberger Prozesses, dessen Statuten ihn als Farce auswiesen; so lautete Artikel 19: „Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden“ (Man beachte, daß auch die gegenwärtigen Schauprozesse gemäß § 130 StGB ebenfalls nicht an Beweisregeln gebunden sind und so mancher Beweisantrag zulasten des Angeklagten verwendet wurde), und Artikel 21: „Der Gerichtshof soll nicht Beweise für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen“ (Auch der heutige Holocaust- Bestreiter kann sich nicht verteidigen, weil er mittels „Offenkundigkeit“ von vornherein seiner Verteidigung beraubt ist). Unter diesen Umständen war es selbstredend nicht möglich, daß Jodl, trotz seiner ausgezeichneten Verteidiger, Prof. Franz Exner und Prof. Hermann Jahrreiss, eine Chance hatte.

Wie der Bevölkerung von den „Befreiern“ bekanntlich fabrizierte antideutsche Hitchcock-Filme in die Gehirne induziert wurden, die sie von der „Schlechtigkeit“ des eigenen Volkes überzeugen sollten, so wurde auch den Angeklagten am 29. November „als Beweismaterial“ ein Film über die Konzentrationslager vorgeführt. „Beim Mittagessen hörte man Vermutungen, daß die Bilder zum Teil gestellt seien“,2 doch verfehlten sie ihre Wirkung nicht. Auch der Ehrenmann Alfred Jodl, wie so viele unserer Landsleute, hielt soviel abgrundtiefe Täuschung durch den Feind nicht für möglich, und laut seiner zweiten Ehefrau Luise Jodl soll er in einem Brief seiner Erschütterung Ausdruck verliehen haben: „Diese Tatsachen sind das furchtbarste Erbe, daß das Regime des Nationalsozialismus dem deutschen Volke hinterlassen hat. Das ist viel schlimmer als die Zerstörung der deutschen Städte. Die Ruinen könnten als ehrenvolle Wunden des Kampfes eines Volkes um seine Existenz gelten. Diese Schmach aber besudelt alles: die Begeisterung unserer Jugend, die ganze Wehrmacht und ihre Führer. Ich habe schon ausgeführt, wie planmäßig wir alle in dieser Richtung getäuscht worden sind. Die Anklage, daß wir alle von diesen Zuständen gewußt hätten, ist falsch. Ich hätte ein solches Wissen nicht einen Tag ertragen.“3 Oder daß er sogar an der Integrität des IMT keinen Zweifel hegte, zeugt von der sprichwörtlichen deutschen Gutgläubigkeit: „Von der Sachlichkeit und Gewissenhaftigkeit des Gerichts bin ich schon nach diesen paar Tagen überzeugt.“4 Doch auch seine zweite Ehefrau Luise (seine erste war verstorben), die als Assistentin der Verteidigung ihres Mannes am IMT teilnahm und deren Mutter Engländerin war, war mit diesen typisch deutschen Genen behaftet; sie schrieb: „Es bedeutete eine ungeheure Belastung, Tag für Tag die Vorlage von neuem erdrückendem Beweismaterial zu erleben, an dessen Echtheit bis auf relativ geringe Ausnahmen kein Zweifel bestehen konnte.“5 Und selbst Jahre nach der Kapitulation war Luise Jodl noch immer Gefangene ihrer Naivität: „Heute, wo Dank der Hilfe der einstigen Gegner unser Land zu gesicherten Lebensbedingungen zurückgefunden hat, mag es an dieser Zukunft keinen Zweifel mehr geben.“6 Die Lebenszeit Jodls und all der getäuschten arglosen Deutschen war nicht lange genug, um die satanischen Zukunftspläne der Alliierten und ihrer Hintergrundmächte, von denen der IMT ein wichtiger Baustein war, zu erkennen.

Wenige Tage nach Prozeßbeginn schon ließ Jackson die Katze aus dem Sack, daß dieser Prozeß ein politischer Prozeß, eine Fortsetzung des Krieges war; Flottenrichter Otto Kranzbühler, der Verteidiger von Dönitz, berichtete von einer Sitzung der Richter und Ankläger. „Es ging zunächst nur darum, daß die Verteidigung Abdrucke der Dokumente bekam. Jackson wehrte sich auf das äußerste dagegen: Das würde zu einer derartigen Verzögerung führen, daß der eigentliche von den USA erstrebte Zweck des Prozesses gefährdet würde. ‚Was denn dieser Zweck sei‘, fragte Lord Justice Lawrence. ‚Die Welt muß überzeugt werden‘, war Jacksons Antwort gewesen, ‚daß das Hitler-Regime so verbrecherisch war, wie die USA immer dargestellt haben. Nur so kann man dem deutschen Volk die Politik der Bestrafung klarmachen.’“7

Die soldatischen und von keiner Macht zu beanstandenden Grundsätze des Generaloberst Jodl waren klar und beispielhaft; hier ein Ausschnitt seiner Einlassung:

Als der Reichspräsident von Hindenburg starb, habe ich, wie alle Offiziere, den Eid auf Adolf Hitler geleistet, den sich die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes als seinen Führer erkoren hat: ‚Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des deutschen Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.‘ Dieser Eid hat mein Handeln bestimmt, an ihn fühlte ich mich gebunden. Denn er bedeutete für mich – und niemand ist in diesem politischen Wirrwarr der Nachkriegszeit für diesen Grundsatz gerade als Lehrer der Generalstabsoffiziere mehr eingetreten als ich – die moralischen und sittlichen Grundlagen jeder militärischen Disziplin und damit der staatlichen Existenz überhaupt. Eine Wehrmacht, die nur um Haaresbreite von diesem Grundsatz abgeht, ist nicht wert, daß der Staat einen Pfennig für sie ausgibt, denn sie wird eine Gefahr für den Staat, zu dessen Schutz sie doch vorhanden ist. Dieser Gehorsam kann aber nicht nur für die einfachen Soldaten oder Truppen gelten, sondern gerade für die Generäle, um so mehr, je höher die Stellung. Denn die Kriegsgeschichte hat mich gelehrt, daß nicht die Truppe, sondern die höheren Führer es sind, die zum Ungehorsam neigen und dadurch mehr als einmal die größten militärischen und politischen Krisen oder Niederlagen verschuldet haben.“8

Zwei Jahre zuvor, als sich die ersten militärischen Katastrophen abzeichneten, hatte Luise ihren Mann einmal zaghaft gefragt: „Meinst Du nicht, daß wir von uns aus den Krieg beenden müßten, ganz einfach um mehr Substanz zu erhalten?“ Jodl hatte sie mit Schärfe zurechtgewiesen: „Du mußt durch dick und dünn verfechten, daß wir diesen Krieg gewinnen. Wer daran nicht glaubt, tut am besten daran, sich gleich zu erschießen. Ich habe gesehen, daß ich Dich stärker stützen muß. Jeder Mensch wird mit der Zeit ein Produkt seiner Umgebung, nur Riesen sind es, die ihre Umgebung selber formen. Es ist schon, wie ich Dir sagte: Helden gibt es nur wenige, nur sie kämpfen bis zum Tode, auch wenn er schon vor ihnen steht. Die Masse kämpft nur, solange sie an die Möglichkeit eines Erfolges glaubt. Sieht sie ihn nicht mehr, sucht sich jeder einen bequemen Ausweg, mit dem er dann seinen niedergebrochenen Willen oder seine Feigheit bemäntelt. Wer glaubt, daß man jetzt Frieden machen muß, der erfindet die Ausrede von der Erhaltung der Substanz und will damit nicht sehen, daß er überhaupt alles der Vernichtung preisgibt.“9

Am 30. September 1946 wurde das politische Urteil gesprochen. Von 22 Angeklagten wurden 12 zum Tod durch den Strang verurteilt, darunter auch die treuen Soldaten Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht und Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Luise Jodl hatte bis zum Schluß für ihren Mann gekämpft. Sie gab einem britischen Korrespondenten ein Interview und bat ihn, folgende Erklärung zu veröffentlichen:

Ich habe an die Soldaten aller vier Großmächte appelliert, daß sie sich für das Leben meines Mannes, des Generaloberst Jodl, einsetzen. Ich kämpfe darum, daß die Welt noch jetzt, ehe es zu spät ist, einsieht, daß dieses Urteil eine Demütigung ist für jedes echte Soldatentum, daß es ein furchtbares Unrecht ist, einen ehrenhaften Soldaten mit dem Tode durch Erhängen zu bestrafen, weil er die soldatische Pflichterfüllung und die Liebe zu seinem Land über alles stellte. Es ist so bitter, zu wissen, daß diese Erkenntnis vermutlich zu spät kommen wird. Wer ein gerechtes Urteil über meinen Mann hören will, möge das deutsche Volk befragen. Ich zweifle nicht einen Augenblick, wie die Antwort lauten würde…“ Der Pressevertreter, in Uniform mit Barett und mit dem Presseabzeichen auf dem Oberarm, sah mich mitleidig an. „Well, I can understand you, but I fear, you can’t stop the machine.“ (Ich verstehe Sie, aber ich fürchte, man kann den Gang der Dinge nicht mehr aufhalten) „Das ist es ja!“ rief ich. „Uns werft ihr vor, keinen Widerstand geleistet zu haben, und ihr, nun seht ihr, wie das ist: Befehl der Regierung, und keine Möglichkeit, es zu ändern, obwohl ihr doch um das Unrecht wißt.“ Er zuckte die Achseln und ging.10

Am frühen Morgen des 16. Oktober 1946 gegen 2 Uhr wurde der Justizmord an Jodl verübt. Seine letzten Worte: „Ich grüße Dich, oh du mein Deutschland!“  Sein Vermächtnis:

Die Pflicht gegenüber Volk und Vaterland steht über jeder anderen. Diese zu erfüllen, war mir Ehre und höchstes Gesetz.“

1„Das jüdische Paradox – Zionismus und Judentum nach Hitler“, Nahum Goldmann, Europäische Verlagsanstalt, Köln / Frankfurt 1978, S. 166, 167

2„Jenseits des Endes“,Luise Jodl, Verlag Fritz Molden, Wien-München-Zürich, 1976, S. 198

3Ebenda

4Ebenda, S. 202

5Ebenda, S. 205

6Ebenda, S. 208

7Ebenda, S. 228

8Ebenda, S. 222

9Ebenda, S. 70

10 Ebenda, S. 323