Strafanzeige

27. 07. 2022

Einschreiben mit Rückschein

Staatsanwaltschaft Deggendorf
Graflinger Str. 34
94469 Deggendorf

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Frau Grindinger, Richterin am Amtsgericht Deggendorf

sowie gegen

Oberstaatsanwalt Baumgartner von der Staatsanwaltschaft Deggendorf,

wegen des Verdachts des Amtsmißbrauchs gem. § 302 StGB und Verfolgung Unschuldiger gemäß §344 StGB.

Begründung:

Am 10. 06. 2020 wurde bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die dafür verantwortliche Richterin am Amtsgericht Deggendorf, Frau Grindinger, schrieb u. a. in der Durchsuchungs-begründung vom 21. April 2020, ich hätte „das Leid“ der Insassen der Konzentrationslager Auschwitz und Dachau „verharmlost“, weil ich nicht die im „allgemeinen Sprachgebrauch“ verwendete Abkürzung für Konzentrationslager (also KZ) sondern „die abweichende Abkürzung KL“ gebrauchte.

Beweis 1: Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses vom 21. 04. 2020 im Anhang.

In meiner Beschwerde vom 16. 06. 2020 über den Durchsuchungsbeschluß verwahrte ich mich ausdrücklich gegen diesen groben Unfug bzw. juristischen Unverstand. Meine verwendete Abkürzung KL ist in Fachkreisen die einzig korrekte Abkürzung; sie in die Anklage miteinzubeziehen, ist so schikanös, als würde man jemanden anklagen, weil er z. B. die korrekte Bezeichnung „Mobiltelefon“ verwendet, anstatt die „im allgemeinen Sprachgebrauch“ übliche Bezeichnung „Handy“.

Beweis 2: Meine Beschwerde im Anhang.

Das Landgericht Deggendorf verwarf am 17. 07. 2020 wortreich meine Beschwerde über die Hausdurchsuchung als „unbegründet“, doch meine ausdrückliche Beschwerde über die peinlich lächerliche Inkriminierung der Abkürzung „KL“ wurde schlicht ignoriert.

Trotz meiner schriftlichen Verwahrung verwendete Oberstaatsanwalt Baumgartner in seiner Anklageschrift vom 27. 09. 2020 wortgleich wiederum den selben Unfug.

Beweis 3: Seite 2 der Anklageschrift vom 27. 09. 2020 im Anhang.

Das zeigt, daß Baumgartner meine Beschwerde gar nicht zur Kenntnis genommen bzw. ihm zur Kenntnis gebracht wurde. Ein Angeklagter darf aber erwarten, daß, wenn der Ankläger schon keine Ahnung vom Gegenstand der Anklage hat, sich – spätestens nach der Beschwerde – sachkundig macht, und daß ferner Richter und Ankläger nicht gegenseitig, ohne zu prüfen und abzuwägen, einfach voneinander abschreiben; sonst drängt sich nämlich der dringende Verdacht auf, daß Amtsträger in Sachen § 130 StGB sich nicht von Sachlichkeit leiten lassen, sondern anklagen um der politisch gewünschten Anklage willen; frei nach dem Motto: erst mal ordentlich einen Wust von Anklagepunkten in den Anklage“korb“ packen; was dabei in der Hauptverhandlung sich als Unsinn erweist, kann das Gericht ja aussortieren.

Selbstverständlich brachte ich bei der öffentlichen Hauptverhandlung am 27. 06. 2022 am AG Viechtach (Az 3 Ds 12 Js 2663/20) diesen Skandal zur Sprache. Doch wenngleich auch das Gericht diesen Anklagepunkt selbstverständlich fallen ließ, so gehen derlei hanebüchene Anschuldigungen dennoch immer zu Schaden des Angeklagten, weil man sich mit ihnen beschäftigen, sie bearbeiten muß; Geld-, Zeitaufwand und Belastung sind immer die Folge. Daher erwarte ich, daß diese beiden von mir angezeigten Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ebenso erwarte ich, über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen unterrichtet zu werden.

gez. R. Heuschneider

Keine falsche Bescheidenheit, Frau Baerbock!

10. Juli 2022

Außenministerin Annalena Baerbock
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Höchstverehrte Frau Außenministerin!

Bekanntlich hat der imperialistische Putin völlig grundlos die friedliebende Ukraine am 24. Februar dieses Jahres überfallen und als lächerlichen Vorwand die NATO-Einkreisungspolitik angegeben, was Rußland angeblich wegen seiner minimalsten Sicherheitsbedürfnisse nicht mehr hinnehmen konnte. Selbst wenn es so wäre, ist dies, Ihrer genialen Einschätzung als erfahrene Weltpolitikerin gemäß, aus völkerrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar.

Was für ein Segen für die Deutschen und für die ganze Welt, daß der weise Cum-Ex-Hasardeur Olaf Scholz Sie ins Kabinett geholt hat, denn durch Ihre unglaublichen Fähigkeiten haben Sie dem russischen Imperialbestreben nicht nur Einhalt geboten, sondern Sie – man kann’s nicht anders nennen – zerbröseln geradezu die russische Macht, sodaß man schon fast Mitleid mit Putin haben könnte. Dies wurde erst jetzt wieder durch den dpa-Artikel „G20-Treffen: Baerbock setzt auf Isolierung Rußlands“, vom 7. 7. 2022, wunderbar veranschaulicht.

Ja, die „Isolierung“ Rußlands wird ihm zum Todesstoß werden! Die Ländchen der halben Welt, auf die er noch zählen kann, sind die bevölkerungsarmen Entwicklungsländer China, Indien und Pakistan, die südamerikanischen Hungerleider Brasilien, Argentinien, Venezuela u.a.m., der völlig unbedeutende Iran, das bankrotte Syrien, und nicht zu vergessen der jämmerliche afrikanische Kontinent mit seinen armseligen Negerkrals. Was will dieser Strohhalm Putins gegen die Weltmacht BRD und vor allem gegen die Jeanne d’ Bärbock ausrichten?! Gewiß, Ihr Todfeind hat für sein Öl und Gas genug Abnehmer, aber w i r kaufen es ihm nicht mehr ab. Ätsch! Der Einfaltspinsel hat gewiß nicht damit gerechnet, daß wir bereit sind, in die Steinzeit zurückzugehen, um eisern unsere heroisch-amerikanisch-völkerrechtlichen Prinzipien zu bekunden. Und das ist unsere Stärke!

Ferner schreibt die Presse-Agentur begeistert, Sie seien als G 20-Heldin nach Indonesien gereist, „um Putin deutlich zu machen: Wir überlassen Rußland nicht die internationale Bühne.“ Das hatte Lawrow geahnt. Deshalb reiste er panikartig noch vor Ihnen nach Bali, um dort mit seinem chinesischen Kollegen Wang Yi und dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu hilfesuchend zu sprechen, nur um für Rußland zu retten, was noch zu retten ist. Da wird es gar nicht mehr nötig sein, daß Sie ihn noch weiter züchtigen, was Sie ankündigten mit den hammerschweren Worten, Sie würden nicht zulassen, daß Putin „die Welt in ein Chaos stürzt.“ Und ebenso werden Sie, gemeinsam mit den anderen G7-Vertretern, auf das übliche bilaterale Treffen mit Lawrow verzichten, denn, wie sie so schön blumig sagten: „Wer unsere internationale Friedensordnung bombardiert, der kann nicht davon ausgehen, daß wir über bilaterale Handelsbeziehungen sprechen.“ Das wird Putin und Lawrow bis ins Mark treffen! Denn so dumm sind die beiden auch wieder nicht, um nicht zu wissen, daß Rußland dem Hungertod ausgeliefert ist, wenn wir ihm unser überschüssiges Getreide nicht mehr liefern.

Nach unseren heißen Waffen haben wir auch unsere wirtschaftlichen in Stellung gebracht; nun kommt es darauf an, den Russen auch symbolisch unsere Verachtung zu zeigen; das macht man am besten, wenn man das Händeschütteln verweigert. Diese vernichtende, von Ihnen ausgeklügelte Waffengattung kündigten Sie bereits an: „Wir sind ja auf einer internationalen Konferenz, wo ich nicht lächelnd mit jemand an der Seite stehen kann, der zeitgleich die Ukraine bombardiert“, und überhaupt, „wenn ein Staat die internationale Ordnung und damit die Staaten, die auch hier am Tisch sitzen, angreift, dann können wir ja nicht einfach zum netten Abendessen übergehen.“ Das kann ich Ihnen gut nachfühlen, weil ich ein Herz für Kinder habe. Denn wenn zum Beispiel ein Kind die Lieblingspuppe eines anderen Kindes mißhandelt, dann wäre es wahrlich zuviel verlangt, daß die beiden Kinder anschließend gemeinsam ein Eis essen gehen.

Sogar das übliche offizielle Familienfoto wollen Sie den Russen verweigern, dafür aber in Ihrer Rede in Anwesenheit Lawrows „sehr deutliche Worte finden, daß wir diesen Bruch des internationalen Völkerrechts nicht akzeptieren.“ Wollen Sie, verehrteste Ministerin des Auswärtigen Amtes, Lawrow wirklich so schwer bestrafen? Ihm nicht wenigstens ein Selfie gönnen? Ich meine, er ist doch schon genug gestraft, jetzt, wo Rußland kurz vor dem Kollaps und der bedingungslosen Kapitulation steht. Gewiß, er und Putin können sich Ihres Vorwurfs, das „internationale Völkerrecht“ gebrochen zu haben, nicht entziehen. (In Sachen Völkerrecht macht Ihnen schließlich keiner etwas vor, das haben Sie in England studiert, wie Sie in Ihren literarischen Werken, die Sie dann aus reiner Bescheidenheit zurückgezogen haben, glaubhaft versicherten). Aber nicht einmal ein klitzekleines Foto mit einem Russen an Ihrer Seite, das würde Lawrow so tief verletzen wie einen Schutzsuchenden vor sieben Jahren, dem damals die Merkel herzlos ein Selfie verweigerte.

Rückblickend erweist es sich als Segen, daß Selensky im Auftrag unserer amerikanischen Freunde das Minsker Abkommen gebrochen hat, jahrelang die Ostukraine bombardieren ließ, am 19. Februar dieses Jahres, unter dem Beifall Amerikas samt Vasallen, den NATO-Beitritt ankündigte und Putin zum Eingreifen zwang. Ein Friede, der nicht im Sinne der westlichen Verwertungs-gemeinschaft ist, taugt nichts und muß vermieden werden. Im übrigen können Sie m. E. Ihre Talente in friedlichen Zeiten nicht im Entferntesten so entfalten wie im Krieg. Daher: Waffen, Waffen und nochmals Waffen. Und wenn die Amerikaner schon zu feige sind, Atomwaffen einzusetzen, dann sollten wir wenigstens Knallfrösche liefern; die sind besser als nichts. Diplomatie könnte nur zum Frieden führen und ist daher schädlich!

Wie gerade zu hören und zu lesen, hat Lawrow in Bali ostentativ den Saal verlassen, als Sie zu reden begannen. Böse Zungen behaupten, Sie langweilten ihn, weil ihm der Wortlaut der Leviten, die Sie ihm ein ums andere Mal vorlesen, zum Erbrechen bekannt und gähnend langweilig seien; Ich hingegen vermute, seine Reaktion ist nur noch das letzte Aufbäumen eines – von Ihnen! – weidwund geschossenen Keilers. Nur noch ein klein wenig Geduld, dann streckt er die Waffen!

Meine letzte Bitte an Sie lautet: Wenn es soweit ist und Putin Sie um Gnade anfleht, gehen Sie nicht zu hart mit ihm ins Gericht! Allein durch Ihre Existenz ist der Mann doch schon genug gestraft. Und andere mit ihm.

Mit der Versicherung meiner unaussprechlichen Hochachtung verbleibe ich

R. Heuschneider

Melnyk und der Holocaust

Andrij Melnyk, de jure Botschafter der Ukraine in Berlin, de facto ein ungezogener Lümmel, konnte die vom Feind eingesetzte Ampelregierung zum Rapport befehlen und ohne Widerspruch nach Herzenslust beschimpfen und beleidigen, – die wahren Herren der BRD sowie deren Sprachrohr, die Lügenmedien, feixten nur darüber. Jetzt aber – und darauf brauchte man nur zu warten, weil irgendwann irgendwo irgendwer den Holocaust verharmlost – erregte er jüdischen Unwillen: „Israel beschuldigt Melnyk der Verharmlosung des Holocaust.“1 Das war für diejenigen, die ihm stets huldigten, das Signal, sich gegen ihn zu stellen.

Dabei hatte er sich nichts Erwähnenswerte zuschulden kommen lassen; er hatte seine Sympathie zu Stepan Bandera gezeigt, und das genügte, um ihn jüdischerseits zu schelten, was wiederum automatisch zur Solidarität der ganzen Welt mit Israel führte. Hätte Melnyk seine Sympathie etwa zu dem Schlächter Winston Churchill bekundet, niemand hätte ihn dafür getadelt, am allerwenigsten Israel. Oder hätte er Madelaine Albright, seinerzeit amerikanische Außenministerin jüdischen Glaubens, gehuldigt, weil sie offen eingestand, daß der Mord an einer halben Million irakischer Kinder den Überfall auf den Irak wert war, – Israel hätte sich darüber gelangweilt. Denn Deutsche, Araber oder Palästinenser zu ermorden, muß nicht schlecht sein; bei jüdischen Opfern ist das ganz anders. Obwohl, Melnyk nimmt wenigstens das ihm zustehende Recht in Anspruch, zu sagen: „Bandera hat keinen Befehl gegeben, Juden zu vernichten.“ Es gebe keine Belege dafür, „daß Bandera-Truppen hunderttausende Juden ermordet haben.“ Er weiß genau, wäre er Deutscher und würde beispielsweise sagen, Eichmann oder Himmler hat keinen Befehl gegeben, Juden zu vernichten, ein Durchsuchungsbefehl, Anklage und Verurteilung wegen Holocaustleugnung, mit anschließender Sicherungsverwahrung, wäre die Folge.

Natürlich wagt Melnyk nicht, „hunderttausende“ ermordeter Juden in Frage zu stellen, doch er wehre sich dagegen, Bandera „alle Verbrechen der Welt in die Schuhe zu schieben.“ Dafür sei schließlich Deutschland zuständig. So lautete seine, ausdrücklich auch an die „lieben jüdischen Mitbürger“2 gesandte Botschaft. Ukrainische Unschuldsengel zu beschuldigen sei „das Narrativ, daß die Russen bis heute durchsetzen, und das in Deutschland und auch in Polen und in Israel auch Unterstützung findet“. Und was Banderas Kollaboration mit den „Nazis“ beträfe: „Kollaborateure gab es in ganz Europa – in Frankreich, in Belgien, also in jedem Staat.“ Wer wollte da widersprechen, wo doch sogar der Jude Marcel Reich-Ranicki, nach 1945 zum hochgeachteten „Literaturpapst“ und „Nazi-Widerständler“ aufgestiegen, mit den nationalsozialistischen Deutschen während des Warschauer Aufstandes kollaboriert haben soll.

Aber wenn schon die Merkel eine 2020 demokratische Wahl in Thüringen für null und nichtig erklärte, weil sie dem gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich eine angebliche Kollaboration mit der judenfreundlichen AfD vorwarf, wie sollten dann Ukrainer und Polen ihre judenfeindliche Kollaboration mit den Nationalsozialisten eingestehen?! Das altbewährte Rezept Die-Deutschen-sind-immer-und-an-allem-schuld muß beibehalten werden, und auch der Beipackzettel darf nicht korrigiert werden. Darauf beruft sich das untergehende Abendland und natürlich auch die Ukraine und Polen. Allerdings wird es etwas komplizierter, wenn sich die Zusammenarbeit Banderas mit den Deutschen nicht mehr leugnen, und Israel es sich nicht nehmen läßt, so viele Staaten wie möglich – in diesem Fall die Ukraine und Polen – in die Pflicht zu nehmen. Die Beschuldigten wehren sich dann so gut es geht, schieben sich die Schuld gegenseitig zu, und geben sich dann mit dem zufrieden, was der, seine Homosexualität stolz zur Schau tragende Volker Beck meint, es ändere sich „nichts daran, daß es hauptsächlich und zuerst bei der Shoa immer um die deutsche Verantwortung gehen muß.“

Das Beispiel Melnyk zeigt auf: Je rotzfrecher er sich gegen Deutschland benahm, desto fester saß er im BRD-Sattel, doch ein kleiner Wink Israels genügte, ihn zur Ordnung und Abbitte zu rufen. Die Vorwürfe, er habe den Holocaust verharmlost, weise er „entschieden zurück! Jeder, der mich kennt, weiß: Immer habe ich den Holocaust auf das Schärfste verurteilt.“

Sein Präsident Selensky wird ihn wegen seiner Verdienste um die Ukraine nicht fallenlassen, aber die Direktiven aus Israel sind auch für den Komiker mosaischen Glaubens bindend, sodaß Melnyk vielleicht schon bald zurück ins ukrainische Außenministerium formal strafversetzt wird. Ein ukrainischer Regierungsbeamter versicherte: „Melnyk wird in Kiew sehr geschätzt.“ Kein Wunder, schließlich hat er in seiner Eigenschaft als Botschafter am 24. Februar in Berlin die Regierung übernommen und die Attrappen des Olaf Scholz als Kriegspartei gegen Rußland in Stellung gebracht. Da aber Berlin sich unter dem Kuratel und den Fußtritten Melnyks sauwohl fühlt, ließ es verlauten: „Das Kanzleramt habe kein Interesse daran, daß Melnyk ausgetauscht wird.“3

1Tagesspiegel vom 1. 7. 2022

2Der SPIEGEL vom 5. 7. 2022

3DER SPIEGEL, 5. 7. 2022

Die große Angst vor der Wahrheit

Der Wahrheit kann man nur dann am nächsten kommen, wenn man das Für und Wider von allen Seiten beleuchtet und erörtert, vor allem dann, wenn es sich um das angeblich größte Verbrechen aller Zeiten handelt; als solches wird bekanntlich der sogenannte Holocaust genannt (obgleich die tatsächlichen Opfer Stalins und Mao Zedongs die angeblichen Opfer Hitlers um das zwanzigfache übertreffen dürfte). Wenn dieses Beleuchten nicht nur nicht gestattet sondern mit langjährigem Freiheitsentzug bestraft wird, dann bleibt nur als einzige Erklärung, daß die maßgeblichen Juden und ihre bedingungslosen Anhänger panische Angst vor der Wahrheit haben, was sie veranlaßt, allein ihre Version mit allen Mitteln zu verteidigen.

Nun läßt sich die Wahrheit bzw. die Suche nach der Wahrheit, das Hinweisen auf Ungereimtheiten und Widersprüche nicht verhindern, denn immer wieder finden sich gewissenhafte, verantwortungs-bewußte, sich der Wahrheit verpflichtet fühlende Menschen, welche aus triftigen Gründen das als Wahrheit gepriesene Dogma anzweifeln. So geschehen im vergangenen Jahr in den USA durch eine Schulleiterin. Dabei könnte man schon fast Mitleid mit den gleichgeschalteten Lügenmedien haben, wie sie ängstlich und sachunkundig alle nicht-konforme Meinung zum Holocaust nach dem altbekannten Muster bejammern und automatisch als „antisemitisch“ bezeichnen, denn die Forderung nach einer genauen Untersuchung über die damaligen Gegebenheiten in den deutschen Konzentrationslagern ist nicht antisemitisch, hingegen die Weigerung, dieser an sich selbstverständlichen Forderung nachzukommen, zutiefst antigermanistisch bzw. germanophob.

Diesmal ist es das gleichgeschaltete Blatt FOCUS, vom 25. 10. 2021; Überschrift: „Der traurige Fall einer US-Lehrerin symbolisiert das Antisemitismus-Problem der USA.“ https://www.focus.de/politik/ausland/usa/lehrer-zum-querdenken-ermuntert-holocaust-auch-von-der-anderen-seite-zeigen-gesellschaft-in-den-usa-driftet-auseinander_id_24353982.html In dem Artikel klagt die FOCUS-Online-Autorin Sandra Ward:

In den USA nimmt dieses Querdenken bedenkliche Formen an. So werden bei der Lehrerfortbildung in Texas Lehrer dazu ermuntert, den Holocaust im Unterricht auch aus Sicht der Gegenseite vorzustellen. Nicht nur die jüdische Gemeinschaft ist entsetzt, auch Joe Biden findet klare Worte.“

Hier haben wir das Eingeständnis der FOCUS-Journalistin, daß auch in den USA betreffs Holocaust nur vorgegebenes, gleichgeschaltetes Denken erlaubt sein soll, wie bei der Corona-Plandemie, wo Querdenken kriminalisiert wird! Das Kratzen an Dogmen darf in totalitären Systemen eben nicht sein. Und was bei integeren und zivilisierten Menschen eigentlich selbstverständlich ist, nämlich eine in ihren Auswirkungen ungeheuer weltbewegende Behauptung, wie die des sogenannten Holocaust, akribisch auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, „entsetzt die jüdische Gemeinschaft“! Selbst Grundschüler müßten jetzt aufhorchen und sich fragen: Woher und warum diese panische Angst der jüdischen Gemeinschaft, die vom Dogma abweichende Meinung zu untersuchen oder wenigstens ohne Gezeter zur Kenntnis zu nehmen?

Die Journalistin Sandra Ward weiter: „Auf Video-Clips eines Lehrerfortbildungsseminars in Fort Worth hört man die Lehrplan-Beauftragte mit ihrer schockierenden Mahnung:

Wenn Sie Bücher zur Judenverfolgung im Unterricht verwenden, dann stellen Sie bitte sicher, daß Sie den Holocaust auch von der anderen Seite zeigen“, so Gina Peddy vom Schulbezirk Carroll. ‚Die andere Seite des Holocaust?‘ hakt ein fassungslos klingender Workshop-Teilnehmen nach. ‚Glauben Sie mir, die gibt es‘, antwortet Peddy. ‚Zurzeit ist politisch alles etwas messy. Bei kontroversen Themen muß man den Schülern auch alternative Perspektiven vorstellen. Ich werde Sie dabei unterstützen.‘ “

Diese eigentlich kaum erwähnenswerte, weil zwingend notwendige Vorgehensweise zur Ergründung eines Wahrheitsgehalts nennt die FOCUS-Autorin Sandra Ward „schockierend“, wobei allerdings vielmehr die Tatsache als schockierend bezeichnet werden muß, daß von Journalisten ihrer Art sowie von der „jüdischen Gemeinschaft“ die etwa 250 Jahre alte Kant’sche Aufklärung noch immer ignoriert wird, und die Verteidiger des Dogmas geistig noch immer im Mittelalter leben wollen. Die Tatsache aber, daß sie darüber hinaus mit brachialer Gewalt jedermann zwingen wollen, sich ihrem mittelalterlichen Denken zu unterwerfen, ist um kein Jota weniger „schockierend“ sondern Anlaß, sich wegen dieser ethischen bzw. charakterlichen Bankrotterklärung in Grund und Boden zu schämen! Dieser Hinweis gilt auch oder gerade allen Richtern, die bei Strafprozessen ihr Brot mit politischen Skandalurteilen verdienen, die Menschen grausam bestrafen, nur weil diese die aus der Sklaverei führende Lehre des Immanuel Kant beherzigen, die da lautet: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

Und Joe Biden fand angeblich „klare Worte“ gegen der Schulleiterin Empfehlung, die Beurteilung eines Themas erst nach umfassender Prüfung vorzunehmen? Was sagte er denn? Sandra Ward, die Verdrehungskünste des Deutschland hassenden amerikanischen Präsidenten sich zu eigen machend, verrät es uns:

„‘In diesem Zeitalter wachsender Falschinformationen dürfen wir nicht stillhalten’, warnte Präsident Biden jüngst auf einer Rede im Dodd-Center der University of Connecticut. Das Forschungszentrum ist nach Thomas Dodd benannt – einem US-Staatsanwalt der Nürnberger Prozesse.“

Wie man sieht, der ganze antideutsche, eifersüchtig als unumstößliche Tatsache gehütete und zur Zwangsreligion erklärte Mythos ist nach wie vor eingebettet in den üblen Dunst der Nürnberger Inquisitionsprozesse.

Und die Journalistin pflichtet der an die Schulkinder gerichteten Mahnung Bidens bei, diese dürften sich nicht einer „Das-geht-mich-nichts-an-Haltung“ hingeben, sondern hätten das Dogma anzunehmen. Die Antwort darauf kann nur lauten: Um der Wahrheit Willen sollten beim Ansprechen auch des Themas „Holocaust“ die Schüler sich tatsächlich nicht von einer Das-geht-mich-nichts-an-Haltung leiten lassen, sondern hellwach werden, denn es geht sie sehr wohl etwas an. Sie müssen schließlich nachprüfen dürfen, ob man ihnen die Wahrheit oder einen Mythos erzählt. Und sie sollten fragen und nochmals fragen, und wenn ihnen etwas widersprüchlich erscheint oder sie andere Meinungen gehört haben, dann müßte das zur Sprache gebracht und erörtert werden. Aber freilich, Biden fürchtet die Wahrheit, die offenbaren könnte, was es mit der angeblichen Holocaustleugnung tatsächlich auf sich hat. Und so verstehen er und seine Auftraggeber sowie sämtliche Länder des dekadenten Abendlandes unter Schulunterricht das Einbläuen politisch gewünschter Ansichten. Und wenn man Schüler bei politischen Themen schon zum Kopfnicken abgerichtet hat, dann sind diese erfahrungsgemäß – siehe die 68er und vor allem die Grünen – als Erwachsene zum selbstständigen Denken nicht mehr fähig und nur noch brauchbare, kopfnickende Obrigkeitshörige, eingeschworen zum Haß und Meineid gegen das eigene deutsche Volk. Dafür werden – gewissermaßen „als Ausgleich“ – bereits Kinder vielfach hedonistisch erzogen, verdorben, dürfen bzw. sollen sich selber, noch lange nicht volljährig, für alle möglichen transsexuellen Abarten und Sexualpraktiken entscheiden, ja, werden gar ermuntert, sogar ihr eigenes Geschlecht, obwohl von der Natur bereits vorherbestimmt, in Frage zu stellen und sich nach infantiler Lust und Laune ein neues auszusuchen. Nur über den Holocaust darf es weder für Kinder noch für Wissenschaftler eine andere als die befohlene Meinung geben, alles andere ist strafwürdig. Das ist absolute Perversion, das ist die westliche Demokratie, die auf dem Holocaust-Dogma errichtet und damit auf Sand gebaut ist.

Das Magazin FOCUS, das sich weniger auf investigieren denn auf bekräftigen von Dogmen versteht, beklagt:

Ohnehin scheint das Wissen junger Amerikaner zum Thema Holocaust erschreckend dürftig: Laut einer Umfrage der ‚Jewish Claims Conference‘ (JCC) wußten zwei Drittel der Befragten zwischen 18 und 23 Jahren nicht, daß unter Hitler 6 Millionen getötet wurden. Zwölf Prozent hatten überhaupt noch nie vom Holocaust gehört – und jeder zehnte Befragte glaubte, die Juden hätten den Holocaust begonnen. 23 Prozent gaben an, Geschichten des Holocaust seien übertrieben oder waren sich nicht sicher.“

FOCUS bezieht sich also auf die Klage der JCC, jenes Zusammenschlusses jüdischer Organisationen, der sich auf das monetäre Eintreiben von sogenannten Wiedergutmachungen spezialisiert hat, was der jüdische Autor Norbert Finkelstein zurecht als Bestandteil der „Holocaust-Industrie“ geißelt1; ein jüdischer Verein, der, naturgemäß seiner Aufgabe, nie und nimmer an der Wahrheit, sondern einzig und allein an dem lukrativen Dogma interessiert sein kann.

Dennoch, wer an Dogmen glauben will, mag daran glauben; das ist jedermanns Recht. Sollte aber der Papst, ein Obermufti oder ein profaner Richter sich erdreisten, Ungläubige einer bestimmten Glaubensrichtung als “Leugner“ (Gott-Leugner, Holokaust-Leugner, Corona-Leugner, Klima-Leugner u.a.m.) zu beschimpfen und mit Strafe zu bedrohen, dann muß er in die Schranken gewiesen werden und sich sagen lassen, daß in einer wahren Zivilisation inquisitorische Gesetze des Mittelalters nicht mehr gelten dürfen.

Niemand, absolut niemand darf durch Strafandrohung damit gequält werden, eine Meinung als richtig anzunehmen, die er für falsch hält. Und Richter, die das Aussprechen dieser Binsenweisheit sine ira et studio als „Volksverhetzung“ bestrafen – in der Regel noch zusätzlich „in Tateinheit mit Beleidigung“, damit auch ja alle möglichen strafverschärfenden Paragraphen zur Einschüchterung Anwendung finden – sprechen nicht Recht, sondern schwerstes Unrecht. Dessen sind sie sich auch wohl bewußt, denn als Juristen ist ihnen bekannt, daß in der Rechtsprechung ausschließlich Beweise zählen dürfen! Beweise aber wurden nie vorgelegt, da die KL nie forensisch untersucht wurden und die Behauptungen sich allein auf unzuverlässige Zeugenaussagen stützen. In Prozessen gegen Kinderschänder oder Mörder, denen die Tat nicht nachgewiesen werden kann, berufen sich Richter ja auch – und das mit Recht! – auf den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten; nur bei Holocaustprozessen darf dieser Grundsatz nicht gelten?! Somit ist die Bestrafung von Holocaustzweiflern und -bestreitern nichts anderes als die Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung; ein justiziables Verbrechen. Mit welchem Recht wollten Richter, die sich auf den himmelschreiend ungerechten Politparagraphen 130 StGB berufen, z. B. Roland Freisler oder den ehemaligen NS-Richter und späteren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, verdammen, da diese sich ja auch nur an Gesetze hielten?

Zurück zum Thema: Amerikanische Schulleiterin wird attackiert, weil sie will, daß auch die andere Seite des Holocaust gehört werden solle: Audiatur et altera pars! Für die Einhaltung dieser uralten , weisen Grundregel des Römischen Rechts plädierte die amerikanische Schulleiterin, nicht mehr und nicht weniger. Doch wenn es um das Dogma des Holocaust geht, dann dürfen keine vernünftigen Regeln gelten, sondern nur noch Willkür, das Recht des Stärkeren! Und so kam es auch hier, wie man es schon gewohnt ist. „Die Schulbehörde in Texas sprach von einem Mißverständnis – man sah sich zur Entschuldigung gezwungen.“ Zwar hätten kontroverse Themen im Schulunterricht – wie z. B. die Black-Lives-Matter-Bewegung – zur Einführung des neuen „Gesetz 3979“ geführt, mittels dessen die Schüler objektiv informiert und Bürgerrechte „nicht zu einseitig“ dargestellt würden. Doch um den Holocaust gehe es dabei natürlich nicht.“ Da muß einseitig dargestellt werden, das heißt, er soll als ewige „Ausnahme“ behandelt werden. Welch unerträglicher Hochmut und Mißbrauch mittels Justiz!

Das Bekenntnis Konrad Adenauers, „Die Macht der Juden – auch heute noch, insbesondere in Amerika – sollte man nicht unterschätzen“ (Magazin „Internationale Politik“, Alan Posener, 1. April 2017) muß ergänzt werden: Auch ihre große Angst vor der ungeteilten Wahrheit sollte man nicht unterschätzen! Und Angst ist ein schlechter Ratgeber; sie hindert, zur rechten Zeit das Richtige zu tun. Damit aber ist das Problem nicht gelöst, denn eines Tages kommt die Wahrheit ja doch ans Licht.

Durch die Corona-Plandemie sind viele Menschen aufgewacht, weil sie alle Menschen direkt betrifft und zwangsläufig zum Nachdenken bringt. Sie haben erkannt, daß die Fäden ziehende „Elite“ im Hintergrund Pläne verfolgt, deren Gewissenlosigkeit im Gewande von Fürsorge sie früher nicht für möglich gehalten haben. Diese aufgewachten Menschen sollten auch fähig sein, zu erkennen, daß etwas oberfaul sein muß, wenn das Forschen an einem behaupteten Verbrechen, wie dem des Holocaust, unter Strafe gestellt ist. Die Personen, die offiziell als Holocaust-Forscher anerkannt sind, sind keine Forscher; denn Forschung ist immer ergebnisoffen! Doch Forschern, die nicht zu dem offiziell gewünschten Ergebnis kommen, wird der Forscher-Titel bzw. -Eigenschaft kurzerhand aberkannt, sie werden zu Verbrechern erklärt und gerichtlich bestraft. Und genau dieser Methode der Diffamierung bedient sich das System auch beim Corona-Betrug: Die Mediziner und Politiker, die das offiziell Erwünschte von sich geben, werden als „Experten“ gepriesen, die hingegen eine nicht gewünschte Meinung haben, werden als „Verschwörungstheoretiker“ strafrechtlich verfolgt. Daher der dringender Appell an die Corona-Aufgewachten: Wenn Sie jetzt mit Recht Meinungsfreiheit fordern, dann vergessen Sie nicht: Meinungsfreiheit schließt a l l e Themen ein, selbstverständlich auch den sogenannten Holocaust! Denn ein bißchen Meinungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit!

Das hier Vorgebrachte ist so alt wie der die Gerechtigkeit schändende Sonderparagraph 130 StGB; das mit ihm geschaffene und permanent verübte Unrecht wurde zum „Gewohnheits(un)recht“. Das aber darf nicht sein! Unrecht wird nicht weniger Unrecht, nur weil es schon fast ein Jahrhundert lang währt und quasi zur Gewohnheit geworden ist, sondern das Unrecht steigert sich dadurch immer mehr. Richter – einschließlich Staatsanwälte – die dieses Unrecht mittragen, laden immer größere Schuld auf sich. Und dieses Unrecht ist so offensichtlich, daß jetzt und später niemand von diesen Juristen sagen kann, er habe das nicht gewußt und außerdem hätte man sich ja nur an die Gesetze gehalten; denn Richtern, denen die Gesetze wichtiger sind als Wahrheit und Gerechtigkeit, sind eine Schande für jede Justiz: sie brechen ihren abgelegten Richtereid, bei dem nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch ausdrücklich Gerechtigkeit gefordert wird und mißachten die Radbruch’sche These. Sie handeln wie der Skandalrichter Meinerzhagen, der einst am Mannheimer Landgericht Ernst Zündel zur Höchststrafe verurteilte und sein jämmerliches Versagen als Richter dokumentierte mit den Worten, „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“2

Die Hinnahme eines Mythos als geschichtliche Wahrheit und die fehlende Bereitschaft zum Widerstand hat die Akzeptanz aller seit 1945 getroffenen deutschfeindlichen Maßnahmen ermöglicht und uns zu dem gemacht, was wir heute sind: eine versklavte Gesellschaft, die sich von einem mittelalterlichen Paragraphen gängeln und knebeln läßt. (Ich sage bewußt „Gesellschaft“, denn Bürger, die ein Volk geblieben sind, weigern sich, ewig im Staub zu kriechen). Und so ist die Frage der mutigen 93-jährigen Greisin Ursula Haverbeck: „Tun wir wirklich alles, um das Schicksal unseres Untergangs als Kulturvolk und Nation abzuwenden?“, mehr als berechtigt. Als sie das letztemal im Bielefelder Gefängnis einsaß, schrieb sie: „Sehr viele fragen, was können wir für Dich tun, Ursula? – Genau das: Vom Denken und wütendem Schweigen und Sprechen zum Handeln übergehen!“

Handeln wir! Entscheiden wir uns endlich, , wem wir uns öffnen, anvertrauen, gehorchen wollen, unserem Gewissen oder dem Goldenen Kalb!

1„Die Holocaust-Industrie, Norman G. Finkelstein, 2001 Piper-Verlag

2Taz“ vom 9. 2. 2007