Akzeptiertes Unrecht gebiert neues Unrecht oder, wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Hier geht es um die BRD-Justiz, also dem judikativen Bestandteil der von den Siegermächten geschaffenen antideutschen staatsähnlichen Konstruktion „BRD“.
Es ist wohl kaum ein Fall in der Geschichte bekannt, wo im Namen des Rechts so viel Unrecht über unser deutsches Volk gebracht wurde wie mittels der Nürnberger Prozesse. Wo Heuchelei, Rache, Täuschung und Zynismus Pate gestanden haben; und es dürfte beispiellos in der Geschichte sein, daß ein solches juristisches Schmierenstück von einem umerzogenen Volk angenommen und weltweit sogar als justiziables Lehrstück akzeptiert wurde. Wie sich die BRD-Justiz dazu positioniert hat, mag jeder für sich selber beantworten; nachfolgend dazu einige interessante Stationen.
Nachdem die militärische Niederlage des Deutschen Reiches im 2. Weltkrieg vorauszusehen war, fand es der damalige Präsident der USA, F. D. Roosevelt, für angebracht, durch eine Umbenennung der kriegslüsternen alliierten Mächte mit dem seriös-anheimelnden Namen „Vereinte Nationen“ die Vernichtung Deutschlands für die Zukunft sicherzustellen. Flugs wurde der schlaue Gedanke umgesetzt: „Als Churchill im Weißen Haus gerade in der Badewanne saß, wurde er von Roosevelt gefragt, ob man die Kriegskoalition nicht die der ‚Vereinten Nationen’ nennen könne. Churchill brummte seine Zustimmung, die Vereinten Nationen traten ins Leben.“1 Und schon hatten die Kreuzzügler ein moralisches Etikett, das sie, wie der Teufel das Kruzifix, bei all ihren Schandtaten ans Revers stecken konnten. Und da sie dem deutschen Unterlegenen von vornherein ein Mitspracherecht zu seiner Vernichtung ausschließen wollten, beschlossen sie, wie allseits bekannt, im Januar 1943 in Casablanca die Forderung nach einer „bedingungslosen“ Kapitulation.
Für die Führungskräfte der „Elite“ stand ihr Plan der bedingungslosen Vernichtung der Deutschen zwar fest, dennoch erhob sich für sie die Frage, wie sollen die einfachen Soldaten des alliierten Kreuzzuges überzeugt werden, daß gegenüber dem geschlagenen Feind absolut jede getroffene Strafmaßnahme gerechtfertigt sei? Durch paranoide Schulung! Dafür eignete sich am besten das Buch des der Elite angehörenden Lügen-Einpeitschers Louis Nizer: „What to do with Germany?“ Darin wurden sie aufgeklärt, daß der Deutsche mit dem Wahn geboren wird, die Welt zu erobern und zu beherrschen, und zwar bereits zu einer Zeit, als noch das alte römische Reich existierte, als es zwar germanische Stämme gab, aber die Deutschen noch ein halbes Jahrtausend warten mußten, bis sie 911 ihr erstes Reich gründen konnten. Hier eine kleine Kostprobe dieses Buches:
„Die Deutschen zerschlugen die lateinische Zivilisation in der Schlacht von Adrianopel 388… Sie machten Krieg zu ihrem Beruf. Wo sie hintraten starb die Kultur ab. Sie plünderten Paris, Arras, Reims, Amiens, Tours, Bordeaux und Dutzende andere Städte, die in späteren Generationen von ihren kriminellen Nachfahren wiederholt heimgesucht wurden … Vier Jahrhunderte nach Adrianopel setzte Karl der Große die deutsche Tradition fort … Er versuchte die Welt zu erobern, ein Refrain, der seitdem mit wahnsinniger und zerstörender Ausdauer durch die deutsche Existenz lief. Er führte jedes Jahr einen Krieg… die Deutschen folgten ihm mit der fanatischen Ergebenheit für die gleichen Prinzipien, die sie anleiteten, in unserer Generation dem Kaiser oder Hitler zu folgen… Im 12. Jahrhundert war der Führer ein anderer, aber das monotone Programm das gleiche. Da war es Friedrich Barbarossa, der den Frieden erdolchte (…)“2
Der begeisterte Leser und amerikanische Präsident F. D. Roosevelt verteilte das Schundheft an seine Kabinettsmitglieder (Geschichtsunterricht a la Washington), und General Eisenhower (verantwortlich für den viehischen millionenfachen Mord in den Rheinwiesenlagern) „versandte 100.000 Exemplare und ließ alle Offiziere seines Stabes Aufsätze über das Buch schreiben.“3
Als die militärische Seite der Aktion Vernichte-das-Herz-Europas abgeschlossen war, galt es, sich der Vergiftung der Seele des Volkes der Dichter und Denker anzunehmen; auch hierfür kam den einfachen Besatzersoldaten eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Zudem war eine Fraternisierung unerwünscht, weil sie die Gefahr barg, der GI könnte feststellen, der Geschichtsunterricht über den Nationalsozialismus sei genauso glaubhaft wie etwa die über fünfzig Jahre später eintreffende Legende vom 11. September 2001. „Dem GI mußte eingeschärft werden, daß er sich nicht durch den Augenschein täuschen lassen dürfe. ‚Wenn du denkst, daß diese Deutschen sauber aussehen, anständig und harmlos – dann ERINNERE DICH. Es sind die, die den Krieg unterstützten und die Arbeit taten… Bevor du realisierst, daß der Nazismus nicht das Produkt einiger außergewöhnlicher Individuen war, sondern tiefe Wurzeln in der deutschen Zivilisation hatte, wirst du nicht imstande sein, die wahre Bedeutung dessen zu erfassen, was du siehst. Die wahre Bedrohung der Weltsicherheit liegt in der Seele des deutschen Volkes… Zentralheizung ist typisch für Deutschland, so war Buchenwald, wo Massenmorde mit typischer deutscher Gründlichkeit ausgeführt wurden. Deutsche Sauberkeit ist typisch – so sehr, daß sie aus menschlichen Körpern Seife machten. Nazi-Kunst gab der Welt Lampenschirme aus tätowierter menschlicher Haut‘.“4
Ob Staatsanwälte und Richter der BRD nach Gründung der BRD dieses Nizer-Buches und andere „Geschichtsbücher“ dieser Art als Leitfaden erhalten haben, ist nicht bekannt; ebensowenig, ob sie die abscheulichen Seifen- und Lampenschirm-Lügen glauben müssen, und den Protest gegen einen jeden Furz der Elite als „Verharmlosung“ gem. § 130 StGB zu verfolgen haben.
Doch habe ich etwas vorgegriffen. Noch sind wir erst bei der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches. Um ihrem Weltverbrechen einen legalen Anstrich zu geben, wurde bekanntlich das Nürnberger Tribunal eingeführt, eine Erfindung, deren Hintergrund-Kenntnisse wir Nahum Goldmann verdanken, jenem Mann, der als jahrzehntelanger Führer der Zionistischen Internationale „König des Diaspora-Judentums“ genannt wurde, und der, obwohl er natürlicherweise die Interessen seiner Volksgenossen vertrat, immerhin den Deutschen riet, ihre Unterwürfigkeit nicht zu übertreiben: „Ich empfand den Philosemitismus als ein Hindernis bei der Normalisierung.“5 Er äußerte sich folgendermaßen:
„Während des Krieges hatte der Jüdische Weltkongreß in New York ein Institut für jüdische Angelegenheiten geschaffen, dessen Sitz heute in London ist. Seine Leiter waren zwei bedeutende litauische Juden, Jacob und Nehemiah Robinson. Nach ihren Plänen wurden zwei absolut revolutionäre Ideen entwickelt: das Nürnberger Gericht und die deutsche Wiedergutmachung.
Die Bedeutung des internationalen Gerichtshofes wird heute nicht ganz richtig eingeschätzt. Denn nach internationalem Recht war es damals in der Tat unmöglich, Militärs, die ihre Befehle verfolgt hatten, zu bestrafen. Es war Jacob Robinson, der diese ausgefallene, sensationelle Idee hatte. Als er sie den Juristen des amerikanischen Obersten Gerichtshofes unterbreitete, hielten sie ihn für verrückt: ‚Was haben denn diese nazistischen Offiziere so außergewöhnliches getan?‘ fragten sie. ‚Man könnte sich vorstellen, daß Hitler, und vielleicht auch noch Göring, vor Gericht kommen, aber doch nicht einfache Militärs, die Befehle ausgeführt und sich als loyale Soldaten verhalten haben.‘ Wir hatten größte Mühe, die Alliierten zu überzeugen, die Engländer waren eher dagegen, die Franzosen desinteressiert, und wenn sie auch später mitgemacht haben, spielten sie dennoch keine große Rolle. Wir hatten endlich Erfolg, weil es Robinson gelang, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, zu überzeugen.“6
Daß diese Nürnberger Gerichtsfarce juristisch nicht haltbar ist, weil sie in jedem Punkt dem Organ einer Rechtspflege widerspricht, dürfte jedem Juristen klar sein, daß sie dennoch positiv bewertet wird und zukunftsweisend ausgebaut wurde, ist die Schande eines verrottenden Abendlandes. (Nebenbei sei gesagt: Wer noch immer unseren Volksfeinden ein „Nürnberg 2“ androht, dem ist offenbar nicht klar, daß er damit im besonderen die damals in Nürnberg ihre Mordorgien feiernde alliierte Räuberbande als rechtens anerkennt und im allgemeinen die posthume Kriegserklärung von Weizsäcker an das deutsche Volk, nämlich „der 8. Mai 1945 war die Befreiung Deutschlands“, übernimmt.). Vor allem aber müßten bei jedem Juristen die Alarmglocken schrillen, wenn dieses Nürnberger Schurkentribunal ungeniert als justiziable Grundlage und Vorlage anerkannt und danach – wenn zum Schein vielleicht auch leicht verändert – gehandelt wird. Und nun kommen wir der Antwort auf die oben gestellte Frage, welche Bedeutung das von den alliierten Verbrechern inszenierte Nürnberger Tribunal für die BRD-Justiz hat, schon sehr nahe.
Zu den Neuschöpfungen des Londoner Abkommens, der Grundlage der Nürnberger Prozeßfarcen, gehörte der Begriff der verbrecherischen Organisation: „Das Gericht konnte eine Organisation für verbrecherisch erklären, worauf jeder Staat, der das Londoner Abkommen unterzeichnete, das Recht besaß, Mitglieder der betreffenden Organisation vor Gericht zu stellen und mit allen Strafen (einschließlich Todesstrafe) zu belegen. Wobei das zu bestrafende Verbrechen die Mitgliedschaft in der verbrecherischen Organisation sein sollte. Das Gericht erklärte: ‚Eine kriminelle Organisation ist analog einer kriminellen Verschwörung, insofern das Wesen die Zusammenarbeit zu kriminellen Zwecken ist.‘ Zu verbrecherischen Organisationen wurden das Führungskorps der NSDAP von den Mitgliedern der Ortsgruppenleitungen, SD und SS erklärt. Die Organisationsverbrechen waren Verbrechen einer Verschwörung, daher wurde nicht die bloße Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation für strafbar erklärt, sondern der freiwillige Eintritt und das Verbleiben in ihr bei Wissen um den verbrecherischen Zweck. Diesen Zweck, nicht jedoch einzelne Vergehen gekannt zu haben, stellte ein Verbrechen dar. Das Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates schränkte den Begriff der Teilnahme an der Verschwörung etwas ein und nannte neben Tätern und Gehilfen auch Zustimmende und mit der Planung oder Ausführung der Verbrechen irgendwie Verbundene als Teilnehmer.“7
Genau nach diesem Statut werden von der BRD-Justiz heute über 100-jährige Greise und Greisinnen vor Gericht gezerrt und abgeurteilt! Jetzt braucht man sich nicht mehr zu wundern, weshalb die BRD-Justiz den ehernen Rechtsgrundsatz einer jeden zivilisierten Rechtsordnung, nach der niemand angeklagt und bestraft werden darf, der sich nicht persönlich schuldig gemacht hat, beiseite fegte, denn sie, die BRD-Justiz, hat die Londoner Statuten ausgegraben und setzt ihre Prozeßfarcen nach den Richtlinien der Nürnberger Inquisitionsprozesse fort! Vielleicht haben die gegenwärtigen Gesellen die Daumenschrauben ihrer Meister von Nürnberg noch etwas stärker angezogen, denn damals war der freiwillige Eintritt in eine „verbrecherische“ Organisation von Bedeutung; nicht so heute, denn bereits die schlichte Anwesenheit in einem damaligen KL wird als schuldhaft deklariert. Und sicher ist: sollte der oder die Angeklagte beteuern, er/sie habe keine Menschengaskammer gesehen, so dürfte das nicht als Entlastung, sondern eher als verstockt und damit schulderschwerend gewertet werden.
Wie meinte doch der Historiker und Schriftsteller Caspar Schrenck-Notzing Anfang der 1960er Jahre, als noch der kalte Krieg mit der Sowjetunion herrschte? Das Nürnberger Recht schlafe einen Dornröschenschlaf und harre des Tages, da ein roter Prinz komme, um es wachzuküssen. Doch es zeigte sich, nicht die rote Gefahr aus Moskau brachte das Nürnberger Unrecht wieder zum Leben, sondern das BRD-System mit seinem Werkzeug Justiz.
Die erste sogenannte Entnazifizierung führten die Feinde Deutschlands gleich nach Ende des heißen Krieges durch, doch bereits ein Dezenium später leiteten deren eifrige masochistischen Schüler die zweite Entnazifizierung ein. 1958 wurde die Ludwigsburger Zentrale gegründet; die am 11. 2. 1960 stattgefundene Konferenz der Kultusminister gab neue Richtlinien „für die Behandlung der jüngsten Vergangenheit“ im Geschichtsunterricht der Schulen heraus; § 130 StGB wurde frisch, frank und frei angekurbelt. Nicht erst Merkel hat die Selbstaufgabe als Staatsräson eingeführt, ihr wurde nur noch die Aufgabe zugeteilt, den letzten Sargnagel einzuschlagen; am Leichentuch Deutschlands webten alle Epigonen der Sieger von 1945, wie zum Beispiel der, später vielleicht etwas trottelige, aber alles in allem doch „liebenswerte Landesvater“, Bundespräsident Heinrich Lübke, der am 25. April 1965 u. a. sagte:
„Das Ansehen Deutschlands leidet Schaden, wenn wir unsere Bereitschaft zur Selbstreinigung nicht durch die Tat beweisen. Alle müssen wir dabei helfen, denn ein Haus bietet keine gesunde Wohnmöglichkeit, wenn nur die Zimmer auf der ersten Etage in Sauberkeit erstrahlen, während im Keller und auf dem Boden noch der Unrat modert. Es gibt keine Koexistenz mit dem Unrat. Wer heute die geschichtliche und politische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Untaten abbrechen will, breitet lediglich eine Decke über den Schmutz, die es aber nicht verhindern wird, daß der Fäulnisprozeß unter ihr weitergeht und nach und nach die ganze Atmosphäre vergiftet.“8
Lübke bzw. dessen Redenschreiber könnte man erwidern: Auch Robespierre, Pol Pot, Stalin, Mao und viele andere mehr haben ihre Häuser einer Säuberung unterzogen, vom Keller bis unters Dach. Und dazu brauchten sie, wie allgemein bekannt, Guillotine, Galgen, Gewehr, Nahrungsentzug (Holdomor). Die BRD begnügt sich mit Gefängniszellen.
Auf juristischem Gebiet war eine tragende Säule für die zweite Entnazifizierung Fritz Bauer; und so wie die Nürnberger Prozesse ohne die jüdischen Brüder Robinson nicht zustande gekommen wären (siehe oben), so auch nicht die maßgeblichen sogenannten Holocaust-Prozesse ohne den jüdischen Generalstaatsanwalt Bauer. „Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse 1963 – 1981 wären ohne Bauers hartnäckigen Einsatz wohl nie zustande gekommen.“9 Er paßte für diese Aufgabe wie die Faust aufs Auge, und aufgrund seiner Herkunft und Stellung konnte er es sich leisten, unverblümt einzugestehen: „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland.“10 Und dieser Meister der BRD-Justiz gab einst folgende Erklärung ab:
„Die Prozesse sind ein exemplarischer Teil der seit 1945 viel erörterten ‚re-education‘. Die zivilisierte Menschheit ist – wenn es gut geht – einige Jahrtausende alt, vorher waren wir Affen. Wenn wir uns nicht in die Luft sprengen, liegen noch Millionen Jahre vor uns. Die Naziprozesse sollen ein Meilenstein dieser Entwicklung sein; sie zeigen uns, wie nahe wir noch dem Affenstadium sind und wie dünn die Haut der Zivilisation war und ist. Sie sollen zeigen, was Menschsein in Wahrheit bedeuten sollte, und was wir zu lernen haben, wie schwer es auch fällt, den Angeklagten und vielen anderen.“11
Er räumt dankenswerterweise ein, die „Naziprozesse“ zeigten, wie nahe wir noch dem Affenstadium sind. Wer wollte ihm da widersprechen!?
1Charakterwäsche – Die amerikanische Besatzung in Deutschland und ihre Folgen“, Caspar Schrenck-Notzing, Seewald-Verlag Stuttgart, 1965
2ebenda
3ebenda
4ebenda
5„Wer ist wer im Judentum?“, David Korn, FZ-Verlag, München, 1996
6„Das jüdische Paradox – Zionismus und Judentum nach Hitler“, Nahum Goldmann, Europäische Verlagsanstalt, Köln-Frankfurt 1978, Seiten 166/167
7„Charakterwäsche – Die amerikanische Besatzung und ihre Folgen“, Caspar Schrenck-Notzing, Seewald-Verlag Stuttgart, 1965
8ebenda
9Wikipedia
10ebenda
11wie Fußnote 7