Der Kampf um die Meinungsfreiheit

Die wohl bekanntesten gegenwärtigen Kämpfer für die Meinungsfreiheit und somit für die Abschaffung des aktuellen Paragraphen 130 StGB sind Ursula Haverbeck (94) und Horst Mahler (87). Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die ursprüngliche, noch vom Kaiserreich stammende Fassung dieses Paragraphen eine durchaus vernünftige und zu bejahende war. Sie lautete:

Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“

Doch schon mit der ersten vorgenommene Änderung des Paragraphen im Jahre 1969 wurde dieser völlig entstellt und einer anderen, rein politischen Aufgabe zulasten unseres Volkes zugeführt. Jetzt lautete er:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,

2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnamen gegen sie auffordert oder

3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei

Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden.“

Mit dieser ersten Änderung wurde § 130 StGB zu einer Diskriminierung des deutschen Volkes umgestaltet und festgeschrieben. Jetzt lautet er nämlich, es wird bestraft „wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, sie beschimpft…“ usw, usf. Hingegen das gesamte deutsche Volk wird gar nicht erwähnt, ist ausgeklammert; weil es – wie es juristisch in zynischer Weise heißt – „nicht beleidigungsfähig“ sei. In der Praxis sieht das dann so aus, daß ein Teil bzw. eine Minderheit oder ein Angehöriger eines Teiles bzw. einer Minderheit – sei es ein Jude, Türke, Neger etc. – sofort zum Kadi rennen darf, wenn er sich beleidigt glaubt, und der Angezeigte wird wegen „Volksverhetzung“ bestraft. Mehr noch: Da dieser Straftatbestand ein Offizialdelikt (schwere Straftaten) und kein Antragsdelikt (minder schwere Straftaten) ist, bedarf es gar keiner Anzeige, sondern das System muß von sich aus die Verfolgung einleiten. Aber das „nicht beleidigungsfähige“ deutsche Volk darf von einem Türken oder sonst irgend jemanden durchaus als „Köterrasse“ beschimpft und beleidigt werden, oder Antifa-Mordhetzer können fordern, die an unserem Volk verübten angloamerikanischen Massenmorde per Phosphorbomben an der Zivilbevölkerung mögen ein zweites Mal verübt werden („Bomber Harris, morde noch einmal!“). Diese tatsächlichen Volksverhetzungen sind strafrechtlich nicht von Bedeutung. Wenn das nicht eine ganz gezielt gegen unser Volk gerichtete Diskriminierung ist, was ist es dann?! Wohlgemerkt, wenn schon der Gesetzgeber meinte, Teile der Bevölkerung per Gesetz ausdrücklich schützen zu müssen, so wäre es wegen des Gleichheitsgebots vor dem Gesetz gem. Art. 3 GG eine absolutes MUSS gewesen, auch das Volk in seiner Gesamtheit gesetzlich zu schützen. Dies wurde aber bewußt unterlassen. Daraus wird die niederträchtige Aufgabe dieses Paragraphen in seinem ganzen Ausmaß erkennbar: Das gesamte deutsche Volk ist demnach weniger wert als die in ihm lebenden Minderheiten! Und dies in einer sogenannten Demokratie, wo angeblich doch die Mehrheit den Ausschlag gibt.

Der fehlende Schutz gegen Beleidigung und Hetze unseres deutschen Volkes in seiner Gesamtheit schließt selbstverständlich den einzelnen Deutschen mit ein. Der Angehörige einer Minderheit kann § 130 StGB in Anspruch nehmen, der einzelne Deutsche, da keiner Minderheit angehörend, muß sich gnädigerweise mit einer Anzeige mittels des allgemeinen und weniger strafzumessenden Beleidigungsparagraphen 185 StGB zufriedengeben.

Der oben genannten ersten Veränderung des deutschfeindlichen § 130 StGB folgten im Laufe der Zeit bekanntlich zahlreiche weitere Verschärfungen, in der Absicht des Gesetzgebers, jede auch noch so moderate Kritik als „Volksverhetzung“ bestrafen zu können. Dabei ist der 35 Wörter umfassende Wortlaut der ersten Fassung bis heute auf das sechzehnfache, nämlich 528 Wörter angewachsen. Und mit dieser Inflation von Wörtern, Bestimmungen und Eventualitäten ist auch die Bestimmtheit der Tatbestände in keiner Weise mehr gegeben, sodaß laut Art. 103 Abs. 2 eine Bestrafung des/der Angeklagten gar nicht mehr erfolgen dürfte. Doch weder Staatsanwaltschaft noch Richterschaft halten sich daran, sondern klagen an, fegen zahlreiche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die zugunsten des Angeklagten sprechen, selbstherrlich vom Tisch und bestrafen wie Besessene nach eigener persönlicher Willkür. 1 Gleichzeitig geriet der Überblick und das sachliche Verständnis der damit sich befassenden Juristen – in erster Linie also Staatsanwälte und Richter – außer Kontrolle, und in dem Tohuwabohu scheinen sie oft selber nicht mehr zu wissen, was zu tun sei. Auch wenn sie sich dabei der Lächerlichkeit preisgaben, – die Leidtragenden waren, sind und bleiben immer die um der Anklage willen Angeklagten.

Gegen diese untragbaren Mißstände wissen vor allem die bereits oben genannten politisch Verfolgten ein trauriges und anklagendes Lied zu singen. Frau Ursula Haverbeck schildert anhand eines ihrer letzten Fälle, wie tief die BRD-Justiz schon gesunken ist. Der Beobachter mag sich sein eigenes Urteil bilden. https://www.youtube.com/watch?v=YsdMwSwBmzw

1Erst im Dezember letzten Jahres wies der unablässig politisch verfolgte Horst Mahler in der Hauptverhandlung (10 Kls 8/20) auf den „Wunsiedel-Beschluß“ des Bundesverfassungsgerichts (BvR 2150/08) hin, in dem es u. a. heißt: „Art. 5 Abs. 1 und 2 Grundgesetz gewährleistet die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“ (Rdnr. 67). Bei sogenannten Holocaust-Prozessen wird von den Richtern dieser wichtige Beschluß des höchsten BRD-Gerichts einfach ignoriert bzw. die als Geistesfreiheit zu respektierende Äußerung als Straftat gewertet.

Strafmündigkeit

Der schreckliche Messermord an dem 12 Jahre alten Mädchen Luise in Freudenberg, verübt am 12. März dieses Jahres von einem gleichaltrigen sowie einem 13 Jahre alten Mädchen, kann wegen der geltenden Strafmündigkeit von 14 Jahren strafrechtlich nicht verfolgt werden, was erwartungsgemäß die Debatte nach einer Senkung der Strafmündigkeit angefacht hat. Die Stützer des verfaulenden BRD-Systems geben, kaum daß die Tat geschehen, bereits die zu erwartende Antwort: nichtssagendes Geschwätz. Die Ursachen jedoch, die bereits Kinder zu Mord und Totschlag verleiten, werden völlig ausgeklammert. Natürlich sind vordergründig viele Faktoren – nicht zuletzt jene, die das digitale Zeitalter mit sich bringt – mitschuldig an dieser Fehlentwicklung Heranwachsender, doch die Hauptursachen sind die gezielt durchgeführte Zerstörung der klassischen Familie, mit der zwangsläufig eine falsche Kindeserziehung einhergeht, und die Abschaffung unseres Volkes durch ethnische Vernichtung. Damit werden schon im Kindesalter die Wurzeln abgeschnitten und junge Menschen heimatlos und haltlos gemacht. Im Nomadentum verhaftete volksfremde Menschen, die unser Vaterland überfluten, beschleunigen diesen Auflösungsprozeß rasant.

Die Etablierten lehnen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit ab, denn „dies gehe an den entwicklungspsychologischen Erkenntnissen zur Einsichtsfähigkeit von Kindern vollkommen vorbei“, so die grüne sächsische Justizministerin Katja Meier (Sächsische Zeitung, 16. 3. 23). Das mag in der Regel der Fall sein, aber wer zu einer solchen schrecklichen Tat fähig ist, dem sollte auch die Reife nicht abgesprochen werden, dafür die Strafe auf sich nehmen zu müssen (es gibt ja keine Todesstrafe, und das Alter wird auch berücksichtigt). Wenn ein Kind allerdings zum Beispiel einen Frosch quält und dafür keine Ohrfeige von den Eltern erhält, weil diese sich dann nach dem Gesetz strafbar machen, dann muß sich die Perspektive eines so verzogenen Kindes auf die Einsichtsfähigkeit in Bezug einer grausamen Straftat freilich bedenklich verschieben.

Immerhin trieft die kategorische Ablehnung, die Strafmündigkeit zu senken, vor Heuchelei. Denn diejenigen, die einerseits auf die noch unfertige Entwicklung von Kindern hinweisen, möchten andererseits das Wahlalter möglichst auf Kindergarten-Niveau herabsetzen, damit grüne Eltern ihren unreifen Kleinen sagen können, daß sie ihr Kreuzchen nur bei der grünen Partei machen dürfen. Ebenso streben die sich widersprechenden Heuchler die Herabsetzung des Wahlalters für Bundestagswahlen von bisher 18 Jahren auf 16 an; das heißt: das Jugendstrafrecht wird für straffällig gewordene 16-Jährige angewendet, weil sie angeblich noch nicht die nötige Reife haben, doch Personen und Parteien zu wählen, die für das Wohl und Wehe des ganzen Volkes zuständig sein sollen, dafür seien sie allemal reif genug. Und um die Macht der deutschhassenden Parteien und die damit verbundene Umvolkung vollends zu sichern, soll auch das Wahlrecht für jeden hergelaufenen Fremden, egal ob 5 oder 50 Jahre alt, schon bei Ankunft, zusätzlich zu Bleiberecht und Schlaraffen-Versorgung, festgeschrieben werden. Die deutschfeindlichen Verantwortlichen drehen es immer so, wie es den eigenen persönlichen Interessen und denen der volkszerstörenden Fremden dienlich ist. Die unmittelbar Beteiligten werden für diese Interessen mißbraucht.

Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) lehnt eine Herabsetzung der Strafmündigkeit ab (t-online, 17. 3. 2023). Sie ist Volljuristin und war bzw. ist auch als Richterin tätig. Als solche muß ihr die wahnsinnige, kriminelle Migrationspolitik hautnah bekannt sein. Auch daß es keine Seltenheit mehr ist, daß 12 und 13-Jährige sich unter Gruppenvergewaltigern befinden, kann ihr nicht unbekannt sein. Und sie müßte wissen, daß die importierte, mittlerweile Tag für Tag mehrfach praktizierte Messerstecher-“Kultur“, quasi billigend als nicht zu vermeidende Unbill für die gewünschte ethnische Vernichtung hingenommen wird. Für Kinder muß dieser zur Gewohnheit gewordene Anschauungsunterricht aber zur Normalität und Nachahmung führen. Kämpft die niedersächsische Justizministerin nun gegen diese fatale Politik, welche die Ursache dieser grauenhaften Fehlentwicklung bei Kindern ist? Sie wird sich hüten, weil sie, wie alle Mitglieder der Altparteien, den beauftragten Vernichtungsweg mitgehen muß.

Und wie steht es mit der Strafmündigkeit der zu uns hereingebetenen Nafris? Sind die „entwicklungspsychologischen Erkenntnisse zur Einsichtsfähigkeit“ auch bei 30 Jahre alten Messerschlitzern noch nicht abgeschlossen? Gewiß, sie wissen sehr wohl, was sie anrichten, aber ebenso wissen sie um die Kuschelpolitik, welche die Verantwortlichen der BRD ihnen angedeihen lassen. Da der Volksaustausch flüssig abgewickelt werden soll und die Messerexperten nicht untätig in Gefängnissen herumsitzen müssen, muß wenigstens das Jugendstrafrecht angewendet werden, das für einen Mohamed noch immer angenehmer sein dürfte, als das mühsame Bestreiten seines Lebensunterhaltes in seinem Heimatland. Außerdem, wenn ein wegen Kinderschändung und Mord angeklagtes grauhaariges „Goldstück“ bei Gericht angibt, nach hiesigem Recht nicht volljährig zu sein, dann ist das Wort des Angeklagten gewichtiger als eine forensische Überprüfung. Und welcher Richter will sich schon des Vorwurfs von Rassismus oder Diskriminierung aussetzen?!

Die grüne Familien- und Jugendministerin Lisa Paus ist gar der Meinung, kleine Kinder seien klüger als die Natur, und da einer natürlichen Geschlechtszuweisung und Geschlechtsentwicklung ohnehin nicht zu trauen sei, solle eingegriffen werden, d. h. die „Patchwork“-, Trans- oder Wie-auch-immer-Eltern müssen dann Überzeugungsarbeit bei ihren Kindern leisten. Und haben sie die Kleinen dann überzeugt, daß diese gar nicht sicher sein können, ob sie Männlein oder Weiblein sind, dann solle mit perversen Frankenstein-Methoden gegen die Natur vorgegangen und den Kindern Pubertätsblocker verabreicht werden! Irgendwann wird der oder die Heranwachsende schon wissen, wie und wo er oder sie oder es sich verstümmeln muß. Bei solchen verbrecherischen Maßnahmen kann es gar nicht ausbleiben, daß labile Kinder abstumpfen und auch zu verrückten Tätern jeder Art werden können. Wie ist es möglich, daß das Vergiften von Kindern und Jugendlichen mit Drogen zu recht bestraft wird, diese grüne Dame aber weiter ihr Unheil treiben darf? Ob der Antrieb solcher Kinder- und Jugendverderber in krimineller Energie oder geistiger Unterentwicklung zu suchen ist, mag jeder selber beurteilen.

Marco Buschmann, als FDP-Mann und Justizminister Mitgestalter der Ampel, ist selbstverständlich ebenfalls gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit, plädiert hingegen – gewissermaßen als Ausgleich – für den umgekehrten Weg, nämlich die Heraufsetzung der Strafmündigkeit. Er meint, warum sollten junge Mörder bestraft werden, wenn es doch genügt, 100 Jahre alte unschuldige Greise und Greisinnen, die in ihrer Jugend als Sanitäter oder Sekretärin in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern zivilen Dienst taten, als Schwerverbrecher zu bestrafen. Warum sollte man 12 Jahre alten Mördern oder Totschlägern, die noch ein vielversprechendes Leben vor sich haben, die Zukunft stehlen? Ihren Opfern ist sowieso nicht mehr zu helfen.

In diesem Zusammenhang trifft es sich ausgezeichnet, daß Putin vom korrumpierten Internationalen Hanswurststrafgerichtshof in Den Haag per Haftbefehl gesucht wird, denn es ist ja bekannt, daß dieser Mann die westlichen liberalen Tunten- und Tantengesetze verabscheut und die freie Entwicklung samt Vergiftung der russischen Jugend verhindern will. Nicht im Sinne eines demokratischen Marco Buschmann! Der möchte den russischen Verächter der abendländischen Dekadenz lieber heute als morgen verhaften. Mögen die Russen, und mit diesen fast die ganze Welt, ihn deshalb auch auslachen, es genügt ihm, wenn seine Herren jenseits des großen Teiches zufrieden mit ihm sind.

Die Strafmündigkeit ist bekanntlich sehr unterschiedlich zwischen den Ländern. In England, Frankreich und der Schweiz liegt sie ab zehn, in Schottland und Griechenland schon ab acht Jahren. Ein ideales Alter kann wohl kaum festgelegt werden, doch ist dies von nachrangiger Bedeutung, ein nutzloses Herumdoktern an Symptomen. Solange die oben genannten Ursachen nicht beseitigt sind, wird sich nicht nur nichts zum Besseren wenden, sondern sich alles nur verschlimmern. Und da die hinter den Kulissen agierenden Hauptverantwortlichen kein Interesse an der Beseitigung des Übels haben und nur die größten Nullen als „Politiker“ auswählen, kann ohne hellseherische Begabung prognostiziert werden: immer mehr Kinder werden zu Tätern werden, die Hilfswilligen des Systems aber sind die Verbrecher.

Nie vergessen!

Heute vor 90 Jahren, wo noch keinem Juden ein Haar gekrümmt worden war, erklärte das internationale Judentum Deutschland den Krieg. Dieses Thema band Prof. Reuben C. Lang, 1925 in den USA in eine deutsche lutherische Familie hineingeboren, in seinen Vortrag „Das Spektrum der deutschen Judenheit 1933-1939“, den er am 15. Februar 1993 in Duisburg vor der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Verbindung mit der Evangelischen Studentengemeinde hielt. Die Vorgänge faßte er in die allgemein bekannten Kernsätze:

Am 24. März 1933 erklärte der Zaddik und Wunderrabbi von Lubaczow in Polen dem deutschen Volke den Krieg. Es sollte ein Weltkrieg aller Juden gegen Deutschland sein, ein ‚Heiliger Krieg‘. Die Londoner Zeitung ‚Daily Express‘ brachte am gleichen Tage die Schlagzeile ‚JUDEA DECLARES WAR ON GERMANY‘ (‚Die Judenheit erklärt Deutschland den Krieg‘) mit der Unterzeile ‚JEWS OF ALL THE WORLD UNITE IN ACTION‘ (‚Juden der ganzen Welt schließen sich zusammen zu einer Gemeinschaft des Handelns‘). In Deutschland wurde das zu Recht als eine Kriegserklärung verstanden.“

Drei Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg brachten die zionistischen Juden, die wohl einflußreichste Macht der Welt, Palästina in ihren Besitz, und während sie die palästinensischen Einheimischen mehr und mehr entrechten, betreibt US-Amerika, die (Noch-)Weltmacht Nr. 1, ihre imperialistische Geopolitik stets im Sinne Tel Avivs, sodaß böse Zungen behaupten, die Kriege der USA seien jüdische Stellvertreterkriege.

Die angeblichen Bemühungen des einen oder anderen Zionisten um eine Zwei-Staaten-Lösung erwiesen sich als reine Täuschungsmanöver; mittlerweile geben sich die Landräuber gar nicht mehr die Mühe, auch nur den Schein zu wahren, sondern erklären den steten Raub als legale Siedlungspolitik. Das oberste Gericht, welches die Räuber noch in die Schranken weisen könnte, wird jetzt per Gesetz entmachtet. Das nennt man jüdische Chuzpe. Eine Frechheit, die sich Juden aber durchaus leisten können, da sie wissen, ihre Stellvertreter in aller Herren Welt Länder – vor allem in der BRD – maßregeln Kritik daran als „Antisemitismus“.

Diese Zeilen nur zur Erinnerung – und zum Nachdenken – an die folgenschwere jüdische Kriegserklärung gegen unser Volk und Vaterland.

Fort mit politischen Dogmen!

Ein Dogma ist nur religiös erklärbar und religiös berechtigt. Es ist dazu da, geglaubt zu werden, egal ob es mit der Realität in Einklang zu bringen ist oder nicht. Selbstverständlich muß es jedermann freigestellt bleiben, ob er daran glaubt oder nicht. Das letzte Dogma der Kath. Kirche wurde 1870 auf dem 1. Vatikanischen Konzil durch Papst Pius IX. erlassen: es bestimmte die Unfehlbarkeit des Papstes in kirchlichen Fragen. Das war die Geburtsstunde der Altkatholischen Kirche, gegründet von jenen, die an die Unfehlbarkeit des Pontifex nicht glauben wollten. Tröstlich zu wissen, daß man als ungläubiger Thomas nicht mehr vor das Inquisitionsgericht mußte, wo der Richter fragte: Angeklagter, leugnet er die Unfehlbarkeit des Papstes? Wie gut, daß es jedem freigestellt ist, zu glauben, was er glauben mag, ohne dafür bestraft zu werden – sollte man meinen! Dem ist aber leider nicht so. Denn seit dem 2. Weltkrieg hat das Judentum, insbesondere die Zionisten, unter Mitwirkung seiner Epigonen bekanntlich ein neues Dogma geschaffen, aber ein rein politisches: das Holocaust-Dogma. Es ist absolut wie noch kein Dogma zuvor, und jedermann muß es in der BRD annehmen, andernfalls er schwer bestraft wird. Ein tatsächlicher und nicht nur bildlich gesprochener Rückfall in die Zeit der Inquisition.

Wer sich sein Menschenbild der Aufklärung bewahrt hat und sich weigert, sowohl an die Unfehlbarkeit des Papstes als auch an die Unfehlbarkeit von Augenzeugen zu glauben (was jedem einfachen Psychologen als alter Hut bekannt ist), kann sich nur noch wundern, wenn er wegen Ablehnung dieses Dogmas vor Gericht zitiert wird, der Richter ihn allen Ernstes fragt: „Angeklagter, glauben Sie an den Holocaust?“ und er zur Antwort geben muß: „Nein, Herr Richter, nicht solange diese Zeugenaussagen nicht forensisch auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht worden sind.“ Eigentlich eine selbstverständliche Sache, die aber Staatsanwälte und Richter noch immer nicht wahrhaben wollen.

Die westliche Welt verfiel wegen dieses Hyper-Dogmas in eine Hysterie nie gekannten Ausmaßes. Egal, um welches reale Verbrechen, um welche Katastrophe es sich handelt, nie darf es mit dem Holocaust-Dogma verglichen werden. Das wäre ein Sakrileg. Selbst wenn zahlreiche Verbrechen die offizielle Version des Holocaust nachweisbar um eine vielfaches übersteigt (z. B. die Opfer des Kommunismus, die nach Meinung vieler Historiker weit über 100 Millionen betragen), es darf nicht zur Diskussion gestellt werden, weil damit das Dogma „relativiert“ würde, was einer strafbaren „Verharmlosung“ und letztendlich einer „Leugnung“ gleichkäme. Kurzum, es ist so weit gekommen, daß sich die krankhaften Dogmatiker gegenseitig überwachen und belauern und bei der kleinsten vermeintlichen Relativierung, – nein, nicht den Papst, sondern Josef Schuster oder am besten gleich den Staatsanwalt anrufen, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob das Dogma verletzt oder nicht verletzt sei.

Nun schildert der FOCUS vom 10. 3. 2023 unter der Überschrift „‘Eine viel größere Katastrophe’ – Anwalt von Klima-Kleberin zieht Holocaust-Vergleich“, eine Begebenheit, die alle Dogma-Gläubigen ratlos macht. Ein gewisser Gerd Winter, Verteidiger der vor Gericht stehenden Carla Hinrichs, Mitbegründerin und Sprecherin der Klima-Terrororganisation „Letzte Generation“, erzählte dem Richter Christoph Weyreuther folgende Geschichte:

Meine Generation hat ihre Eltern gefragt: ‚Habt ihr den NS-Staat geduldet oder gar unterstützt oder habt ihr Spielräume genützt, um ihn zu bekämpfen? Diese Frage stellt sich mit der noch größeren (Klima)Katastrophe, die auf uns zukommt, neu, und sie wird auch Ihnen, Herr Präsident, gestellt werden.“

Leider schreibt FOCUS nicht, wie bzw. ob der Richter auf diesen Holocaust-Vergleich reagierte, sondern läßt den neugierigen Leser unbefriedigt zurück mit der lapidaren Feststellung: „Mit der Behauptung, der Klimawandel sei eine ‚viel größere Katastrophe‘ als der Völkermord des NS-Regimes, zieht der Jurist einen schockierenden Vergleich.“ Dafür soll Weyreuther der Klima-Terroristin Hinrichs klar gemacht haben: „Es ist eine Straftat, wenn man andern seinen Willen aufzwingen will.“ Recht hat er! Deshalb – und dies hat er leider unterschlagen – ist es auch eine Straftat, wenn man andere dazu zwingen will, an den Holocaust zu glauben. Und Richter beugen das Recht, wenn sie Menschen, die dieses Dogma nicht anerkennen wollen, bestrafen.

Versucht man, sich in die Lage des Richters zu versetzen, dann sieht man ein, der Mann hat es alles andere als leicht, denn gegen ein zementiertes Dogma jedweder Art, und sei es noch so wenig beweisbar, vorzugehen, ist für einen Beamten, der sich die Karriere nicht zerstören will, so gut wie unmöglich. Allerdings, würde er die Wahrheit und den Homo erectus mehr lieben als die Karriereleiter und den homo kriechicus, hätte er dem Anwalt etwa folgendermaßen antworten können.

Meine Eltern haben auf die Frage der nach dem Krieg aufgehetzten Generation die Gegenfrage gestellt: ‚Warum laßt Ihr euch von der Frankfurter Umerziehungsschule so belügen?‘ Und was die angebliche Klima-Katastrophe betrifft, – diese ist eine bloße, unwissenschaftliche Behauptung. Hingegen ist wissenschaftlich erwiesen, daß sich das Klima verändert, ob mit oder ohne Menschen; so wie es sich stetig verändert hat und sich verändern wird, seitdem und solange die Welt sich dreht; doch dies ist keine Katastrophe und schon gar nicht eine von Menschen gemachte, sondern ein weiteres eingeführtes politisches Dogma. Und Dogmen haben nun einmal die Aufgabe, Menschen Angst einzujagen, gefügig zu machen, zu verblöden und – auszuplündern!“

Hier kamen also zwei politisch motivierte Dogmen miteinander ins Gehege, und es stellt sich die interessante Frage, wie der aufgeschreckte Josef Schuster, der sich in solchen Fällen immer die Schiedsrichterrolle anmaßt, auf Gerd Winters Äußerung wohl reagieren mag. Wird er schweigen? Oder kann er es wagen, der Klima-Katastrophe zu widersprechen? Er könnte ja auch dogmatisch sagen: Wenn die Völker nicht sofort alles Geld für die Klima-Rettung hergeben, werden in kürzester Zeit alle 8 Milliarden Menschen sterben. Und – ein Vorschlag in Güte – um als Hüter des Holocaust-Dogmas sein eigenes Gesicht zu wahren, könnte er hinzufügen: Das wäre dann die zweitgröße Katastrophe, welche die Menschheit treffen kann.

Doch alle Satire nun beiseite. Zu beobachten, wie sich die meisten Kritiker zu dieser Angelegenheit äußern, ist trostlos und niederschmetternd. Zwar haben sie erkannt, daß die angebliche Klima-Katastrophe eine Schimäre ist, von der Hochfinanz aus wirtschaftlich-kapitalistischen Interessen in die Welt gesetzt und quasi als Dogma verankert, aber das ursprüngliche, 1945 eingesetzte Dogma haben sie so lieb gewonnen, daß sie nie mehr von ihm lassen wollen. Es wurde für sie Wahrheit und Realität. Und so fordern sie die Justiz auf, die Klimakatastrophen-Dogmatiker zu bestrafen, damit das Holocaust-Dogma rein und unangetastet bleibe.

Aufruf zur Abschaffung des Paragraphen 130 StGB

Frau Ursula Haverbeck hat, gemeinsam mit zahlreichen weiteren politisch Verfolgten, nachfolgenden Aufruf zur Abschaffung des Paragraphen 130 StGB herausgegeben.

Der § 130 StGB – in der gegenwärtigen Fassung – ist das Ende der Demokratie.

Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“

Warum will die deutsche Justiz hochbetagte Menschen wegen sogenannter Äußerungsdelikte in Wort und Schrift immer wieder ins Gefängnis bringen? Im Mittelpunkt derartiger Verurteilungen steht der umstrittene Paragraph 130 des Straf-gesetzbuches. Seine Verschärfungen nach dem Mauerfall führten bereits zu langen kritischen Debatten in der Justiz. Dennoch ist er im November 2022 erneut erweitert worden, womit die bisherige Strafbarkeit der Volksverhetzung aus politischen Gründen noch einmal verschärft wurde.

Der § 130 StGB steht im Gegensatz zum Art. 5 Grundgesetz und ist eine schwere Belastung der Richter, unter der sie auch leiden. Hinzu kommt, daß der § 130 StGB mit dem Art. 19 Grundgesetz nicht im Einklang steht und deshalb möglicherweise keine Rechtskraft hat. Dennoch gibt es immer mehr Verurteilungen aufgrund dieses Paragraphen.

Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“ – zu diesem Ergebnis kommt der Vorsitzende des Richterbundes bereits im Jahre 2002. „Das Ende der Gerechtigkeit“ – so der Buchtitel des nachfolgenden Richterbund-Vorsitzenden Jens Gnisa. Das war wie ein Hilferuf. Wie ist es möglich, daß Politiker, Richter und Medien diesen Hilferuf ignorieren?

Erinnern wir uns noch einmal an den amerikanischen Völkerrechtler und Historiker Prof. Dr. Alfred Zayas, ehemaliger hoher Beamter beim Hochkommissar für Menschenrechte in Genf, der zur Praxis des § 130 StGB in Deutschland schrieb: „Es ist die Sache der deutschen Gerichte zu befinden, daß die bisherige Verwendung des Paragraphen 130 (StGB) eine klare Verletzung völkerrechtlicher Normen bedeutet, und daß alle Verurteilungen aufgehoben werden müssen.“

Und die UN-Menschenrechtskonvention befindet in Absatz 49, CCPR/CGC/34:

Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnetstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ Warum werden diese Aussagen nicht ernst genommen und ausgeführt? Nach Art. 25 GG steht Völkerrecht vor Bundesrecht!

Der bestehende § 130 StGB ist unbestimmt, öffnet dem Gesinnungsstrafrecht Tür und Tor und bedroht die Meinungsfreiheit. Haftstrafen zu Meinungsdelikten sind Rechtsbeugung. Das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2560/95) hat in Verbindung mit dem Beschluß des BGH 5 StR 642/94 „die Verhängung eines mehrjährigen Freiheitsentzugs wegen eines bloßen Meinungsdelikts als unerträglichen Willkürakt und schwere Menschenrechtsverletzung“ bezeichnet.

Wir fordern von allen Entscheidungsträgern sich dafür einzusetzen

  • daß jede politische Einflußnahme auf die Justiz ein Ende hat,

  • daß die Unabhängigkeit der Richter wiederhergestellt wird,

  • daß auch die Staatsanwälte dem politischen Druck entzogen werden,

  • daß die Meinungs- und Redefreiheit i. S. Art. 5 GG wieder uneingeschränkt gilt („Eine Zensur findet nicht statt“),

  • daß der § 130 StGB in der klaren Fassung von 1960 wieder gilt.

Auch wir Bürger setzen uns für diese Ziele ein!

Ursula Haverbeck

zusammen mit der Initiative für Meinungsfreiheit im März 2023

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Dazu erlaube ich mir folgenden Hinweis. Wie es in dem Manifest völlig richtig heißt, sind Haftstrafen wegen Meinungsdelikten Rechtsbeugung gem. § 336 StGB. Doch nicht erst Haftstrafen, sondern jede Bestrafung wegen einer gewaltlosen Meinungsäußerung – also auch die geringste Geldstrafe – erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung aber ist eine schwere Straftat. Richter, die diese Straftat begehen, und Staatsanwälte, die Beihilfe zu dieser Straftat leisten, können ihre Hände nicht in Unschuld waschen, indem sie die Schuld wie den Schwarzen Peter auf ihren Brötchengeber, nämlich die Gewalteneinheitstyrannis Exekutive-Legislative-Judikative, schieben, weil diese den Unrechts-Paragraphen 130 ins Strafgesetzbuch geschrieben hat. Denn der Normalbürger kann ja auch nicht eine Straftat begehen und, wenn er zur Rechenschaft gezogen wird, als Entschuldigung ein Stück Papier hervorziehen, auf dem ihn sein Brötchengeber schriftlich zur Straftat aufgefordert hat. In diesem Fall würde ihm der Richter zu recht sagen: Mein lieber Mann, Sie wußten bzw. hätten unschwer erkennen müssen, daß es sich um eine Straftat handelt, die ihr Chef von Ihnen zu verüben verlangt. Daher sind Sie voll verantwortlich für ihre Tat und können sich nicht auf ihren kriminellen Chef berufen!

Thorsten Schleif, seit vielen Jahren amtierender Richter im Zivil- und Strafrecht, sieht das ebenso. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, schreibt er zu Skandalurteilen:

Es ist für einen Richter zwar angenehm, mit dem Finger auf Regierung und Politik zu zeigen, die Schuld auf die Situation dort zu suchen. Jedoch ist es die Richterschaft und damit immerhin eine Staatsgewalt, die diese Situation untätig hinnimmt und sich die Behandlung seitens der Regierung bieten läßt (…) Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“

Daher appelliere ich an alle Menschen, besonders an diejenigen, die einmal selber wegen eines bloßen Meinungsdeliktes vor Gericht gezerrt werden: Vergessen wir nie, daß es zum Menschsein gehört, sich eine Meinung selbst zu bilden, und daß es das von der Allmacht gegebene Recht ist, sich von niemandem – und schon gar nicht von dem, von deutschhassenden Kräften etablierten Unrechtsparagraphen 130 StGB – vorschreiben zu lassen, was der Mensch glauben muß bzw. nicht glauben darf. Der sogenannte Holocaust macht da nicht die geringste Ausnahme, und es muß jedem selber überlassen bleiben wie er darüber denkt!

Stehen wir über den Drohungen und Einschüchterungsversuchen, welche die Kerkermeister gegen jene anwenden, die keine Knechte ihres Dogmas sein wollen; denn Staatsanwälte, die anklagen um der Anklage willen, und Richter, die ein Skandalurteil fällen, nur weil sie gegenüber der Exekutive Angst haben, sich einem kriminellen Paragraphen zu verweigern, sind alles andere als ein Musterbeispiele von Selbstbewußtsein.

Seien wir uns darüber im klaren: Ohne Opfer bleibt alles beim alten. Aber wir haben genügend Vorbilder, welche diese Opfer gebracht haben und immer wieder bringen. Nur wenn wir uns ihnen anschließen, vor Gericht NEIN sagen und uns auf keine Kompromisse einlassen, besteht die Möglichkeit, diesen schändlichen Justizskandal zu beenden.

gez. Reinhard Heuschneider

„Überfall“

Mit kaum einem anderen Terminus wurde von den alliierten Feinden Deutschlands soviel Geschichtsfälschung betrieben, wie mit dem Wort „Überfall“: Deutschland habe 1939 Polen „überfallen“, Deutschland habe 1941 die Sowjetunion „überfallen“, und, wen wunderts: am 24. 2. 2022 habe Rußland die Ukraine „überfallen“.

Nur Dummköpfe lassen sich von Polit-Hasardeuren weismachen, daß der, welcher den ersten Schuß abfeuert, den Krieg beginnt, denn es ist allgemein bekannt, was ein Präventivkrieg bzw. -schlag ist. Kein politisches Geschehen ist identisch mit einem anderen, und die Varianten, die einen Präventivschlag auslösen bzw. erforderlich machen, sind mannigfaltig. So bedeutet der klassische Präventivschlag eine militärische Operation, um dem bevorstehenden Angriff des Feindes zuvorzukommen. Doch ebenso kann der Erstschlag aus Gründen eines komplexeren Selbstschutzes erfolgen, sei es um schutzbefohlene Menschen zu schützen, die vom Feind verfolgt werden, oder um eine vom Gegner beschrittene Entwicklung zu beenden, welche die Sicherheit des eigenen Landes und Volkes in absehbarer Zeit zuschanden machen würde. Ein Präventivkrieg ist die ultima ratio, die wegen des Übermuts oder der Uneinsichtigkeit einer Partei ergriffen wird.

In diese Notsituation wurde Rußland von den USA und deren europäischen Vasallen ab 1990 systematisch gebracht. Schon Gorbatschow, wegen seiner einseitigen Vorleistungen von vielen Russen als Verräter angesehen, erkannte später die Betrugsabsichten des Westens gegenüber dem aufgelösten Sowjetimperium, und Putins unentwegte und viele Jahre lang vorgebrachten eindringlichen Appelle mißachteten die USA gewollt; und ganz bewußt begannen sie den Krieg mit Rußland durch den gewaltsamen Sturz der rußlandfreundlichen ukrainischen Regierung im Februar 2014. Der Krieg begann also nicht vor einem Jahr durch den Einmarsch der Russen in Kiew, sondern, wie der Schweizer Historiker Dr. Daniele Ganser treffend sagt, vor 9 Jahren durch die USA. https://www.bitchute.com/video/QeYvYW6MeRxL/ Die NATO war bereits bis vor die Haustüre Rußlands geschoben, und als bei der Münchner Kriegskonferenz im Februar 2022 Selenskyj unter Beifall der Kriegstreiber atomare Bewaffung für die Ukraine forderte, sah Putin sich schließlich und endlich zum militärischen Eingreifen gezwungen. Rußland hat die Ukraine also nicht überfallen, sondern ist am 24. Februar 2022 militärisch präventiv in die Ukraine eingedrungen.

Auch wenn die Geschichte sich nicht wiederholt, so gleichen sich die Motive Putins, die zum militärischen Eingreifen am 24. Februar 2022 in die Ukraine führten, mit jenen, die Adolf Hitler am 1. September 1939 zu den Präventivschlägen gegen Polen (das in den vorhergegangenen 20 Jahren nicht nur gewaltsam ostdeutsche Länder widerrechtlich annektierte, sondern auch schon viele Tausende Deutsche aus ihrer angestammten Heimat vertrieben bzw. ermordet hatte) und am 22. Juni 1942 gegen die Sowjetunion veranlassten. So wie Ignoranten und geschulte Geschichtsfälscher nur vom „Überfall“ auf die Ukraine durch die zu „Teufeln“ erklärten Russen schwadronieren, schwätzen sie vom „Überfall“ der „Nazi-Bestien“ sowohl auf Polen als auch auf die Sowjetunion. Und so wie die eigentlichen Kriegsverursacher beim gegenwärtigen Konflikt keine vernünftige Diskussion und Bewertung der Ursache zulassen, so halbstark rechthaberisch benehmen sie sich auch bei der Bewertung der nationalsozialistischen Maßnahmen vor fast einem Jahrhundert.

Daher ist es mehr als bedauerlich, daß Putin hinsichtlich des damaligen „Unternehmen Barbarossa“ die gleiche Sprache spricht wie die sowjetischen Stalinisten, selbst jetzt, wo er die Ähnlichkeit von Hitlers Handeln gegen die Sowjetunion mit seinem eigenen Handeln gegen die Ukraine zweifellos erkennen und als logische Folgerung akzeptieren muß. Dennoch sagte er zur 80-Jahr-Feier des sowjetischen Sieges über Stalingrad: „Es ist unglaublich, unglaublich, aber es ist eine Tatsache: Wir werden erneut von deutschen Leopard-Panzern mit aufgemalten Kreuzen bedroht, und erneut wollen Hitlers Nachfahren durch die Hände der Bandera-Anhänger auf ukrainischem Boden Krieg mit Rußland führen.“

Es ist zwar tatsächlich schier unglaublich, daß jetzt deutsche Panzer gegen Rußland eingesetzt werden, doch sind es nicht „Hitlers Nachfahren“, die diesen Wahnsinn veranlassen, sondern vielmehr Verräter am deutschen Volk und Reich, die heute für die USA auf ukrainischem Boden Krieg gegen Rußland führen! Hier bringt Putin Fakten durcheinander! Damals führte das nationalsozialistische Deutschland einen Präventivkrieg nicht gegen ein um Ausgleich bemühtes Rußland unter der vernünftigen Führung eines Putin, sondern gegen die bolschewistische Sowjetunion unter Führung des expanisionistischen Bolschewiken Josef Stalin, der sich die proletarische Weltherrschaft zum Ziel gesetzt hatte! Es ist kein Zufall und sollte Putin zu denken geben, daß die gegenwärtigen Berliner Kriegstreiber gegen Rußland auch die größten Hetzer gegen den 1945 untergegangenen Nationalsozialismus sind; sie sind die Sklaven der USA und darauf abgerichtet, sich nicht nur gegen Rußland, sondern ebenso intensiv gegen das eigene deutsche Volk zu wenden. Die BRD ist nicht Deutschland, und die in Berlin und in den Polit-Zentralen aller deutschen Bundesländer sitzenden US-Marionetten sind die Feinde Rußlands und Deutschlands! Des sollte der russische Staatspräsident sich vergegenwärtigen! Mit ideologisch Verbohrten, welche auf der Grundlage der 1945 etablierten antideutschen Geschichtslügen Politik betreiben, ist kein fruchtbarer Neubeginn möglich, sondern einzig und allein mit der Wahrheit.

So wie jeder um Wahrheit bemühte Deutsche – auch und gerade derer mit nationalsozialistischer Gesinnung! – in der russischen Militäroperation in der Ukraine einen Präventivkrieg sieht, so sollte auch Putin eingestehen, daß der am 22. Juni 1941 eingeleitete Rußlandfeldzug „Barbarossa“ ein Präventivkrieg gegen die aggressive Sowjetpolitik war. Es sind darüber schon ungezählte Bücher geschrieben worden, doch jede Meinung, die der Geschichtslüge der Sieger von 1945 und der BRD-Hofhistorikern widerspricht, wird ignoriert und der angebliche deutsche „Überfall“ auf Rußland mit Zähnen und Klauen gebetsmühlenhaft verteidigt.

Betrachten wir die Erkenntnisse des promovierten Militärhistorikers Dr. Bernd Schwipper, Jahrgang 1941, Generalmajor a. D. der Nationalen Volksarmee (NVA), die er in seinem Buch „Deutschland im Visier Stalins“, 2015, Druffel- & Vowinckel-Verlag, akribisch erarbeitet hat. Er ist der russischen Sprache mächtig, was unschätzbar vorteilhaft ist, da Übersetzungsfehler von russischen Dokumenten – deren BRD-Hofhistoriker sich gerne bedienen, sofern die Übersetzung zum Nachteil Deutschlands ausgelegt werden kann – bei ihm nicht vorkommen. Nach Auswertung ca. 3500 sowjetischer Dokumente in Moskauer Archiven über die Vorgeschichte des Rußlandfeldzuges kam der Wissenschaftler zu dem Schluß, daß es sich dabei um einen Präventivkrieg gehandelt hatte, den er mit dem schlichten Satz auf den Punkt brachte: „Die Rote Armee agierte, die Wehrmacht reagierte.“

Von den berufsmäßigen Geschichtslügnern vollkommen verschwiegen wird die Tatsache, daß bereits im Sommer 1940, also bereits ein Jahr vor dem Beginn des Rußlandfeldzuges, die Rote Armee mittels eines vom Kreml ausgearbeiteten Plan für einen Angriff auf Ostpreußen, die damals durch den „Korridor“ vom Reich abgetrennte östliche Provinz, bereitgestellt worden war. https://www.youtube.com/watch?v=6zaR-kHsFAY Im Aufmarschgebiet (westrussischer Grenzbereich und von Moskau annektiertem Baltikum) befanden sich 102 russische Panzer-, Schützen- und mot. Schützendivisionen, eine Dichte mit zweifelsfrei offensivem Charakter, gegenüber 15 deutschen defensiven Divisionen. Gleichzeitig vollzog sich der Aufmarsch von 95 Fliegergeschwadern der Roten Armee in den westlichen Grenzmilitärbezirken Rußlands. In einer sowjetischen Direktive vom 20. Juli 1940 für diese Aufmarschgebiete heißt es, daß sich die sowjetischen Militärs kurzfristig mit dem Kriegsschauplatz vertraut zu machen haben: „Besondere Aufmerksamkeit ist auf das Studium Deutschlands und besonders Ostpreußens als Kriegsschauplatz, die Organisation seiner bewaffneten Kräfte, aber auch der taktischen und operativen Ansichten zu richten.“

Auch wenn dieser sowjetische Invasionsplan nicht zur Ausführung kam – der bereits nach sechs Wochen siegreich abgeschlossene deutsche Frankreichfeldzug im Frühsommer 1940 banden keine Kräfte der Wehrmacht im Westen mehr, und der zu Anfang Herbst 1940 abgeschlossene 3 Mächte-Pakt Deutschland-Italien-Japan barg für die Sowjets die Gefahr eines Zweifrontenkrieges – so wurde der Plan Stalins, intensiv weiterverfolgt. Die im Sommer 1941 im sowjetischen Aufmarschgebiet über hundert stationierten Divisionen wurden bis zum Sommer 1941 um weitere 50 aufgestockt. Daß die Deutsche Wehrmacht dementsprechend nachgerüstet werden mußte, versteht sich von selbst; siehe oben: „Die Rote Armee agierte, die Wehrmacht reagierte.“

Nicht weniger aufschlußreiche Fakten sind zu entnehmen dem Buch „Der Eisbrecher – Hitler in Stalins Kalkül“, Viktor Suworow, Klett-Cotta, 1989, in dem der ehemalige sowjetische Nachrichten-Offizier unter dem Pseudonym Suworow die Pläne Stalins darlegt. Danach hatte der rote Machthaber seine beabsichtigte Invasion – die tatsächlich ein Überfall aus Eroberungsabsicht sein sollte! – auf den 6. Juli 1941 festgelegt, ganze zwei Wochen vor dem deutschen Präventivschlag, von dem Stalin nichts ahnte. Mit diesem Unternehmen, dem der Name Gewitter gegeben wurde, sollte in einem Blitzkrieg nicht nur das Deutsche Reich, sondern Europa bis zur französischen Nordseeküste besetzt werden. Dafür waren diverse Panzer mit enormer Geschwindigkeit entwickelt worden, vor allem die Spezial-Konstruktion des Panzers BT-7 sollte zum Einsatz kommen. Seine Raupenketten waren als Behelfskonstruktion zur Durchquerung Polens gedacht, dessen östliche Hälfte bereits in russischen Händen war, doch auf Deutschlands Autobahnen und befestigten Straßen sollten sie die Ketten abwerfen und auf Rädern weiterfahren.

Die Landeinheiten sollten durch Spezialeinheiten in der Luft unterstützt werden. Vor allem Fallschirmjäger, die bekanntlich für Angriffskriege gedacht sind, sollten massenhaft in dafür konstruierten Flugzeugen befördert werden. Bereits 1939 hatte, nach der Aussage Suworows, Stalin „zweihundertmal mehr Fallschirmjäger zur Verfügung als alle übrigen Staaten der Welt insgesamt“.

Der Präventivschlag Hitlers machte Stalins Invasionsplan mit einem Paukenschlag zunichte. Auch durch den anfänglich raschen Vorstoß nach dem Eindringen der deutschen Streitkräfte in Rußland ist zu ersehen, daß die Sowjets als reine Offensivkräfte aufgestellt waren, was sich jetzt allerdings zu ihrem Nachteil auswirkte, Suworow: „Die deutsche Wehrmacht stieß auf sowjetischem Territorium unmittelbar hinter der deutschen Grenze auf riesige Angriffsgruppierungen der Roten Armee. Für eine Verteidigung war eine derartige Konzentration sowjetischer mobiler Truppen nicht nur unnötig, sie bedeutete in diesem Fall sogar eine tödliche Gefahr: Jede deutsche Bombe und jedes Geschoß traf ein sowjetisches Ziel – ein Verfehlen war unmöglich, und jeder brennende sowjetische Kraftwagen, jeder brennende Panzer und jedes brennende Flugzeug wurde zur Brandfackel für Dutzende und hunderte weiterer Kampfmittel, die dicht an dicht gedrängt standen.“

Die Fakten dieses kurzen Überblicks sollten Wladimir Putin zu denken geben; sie können ihm nicht unbekannt sein. Auch dürfte ihm klar sein, daß echte Nationalsozialisten sich nie und nimmer zu Sklaven erniedrigen würden, um im Namen und allein zu Nutzen ihres Todfeindes USA gemeinsam mit der Ukraine Krieg gegen Rußland zu führen. Die sich dazu hergeben, sind, wie bereits gesagt, nicht „Hitlers Nachfolger“, sondern BRD-Kreaturen, welche die deutschen Interessen verraten. Aus welchen Motiven und zu wessen Gunsten Putin die Angelegenheit falsch benennt, darüber darf spekuliert werden, doch er kann gewiß sein: Mit nationalsozialistisch gesinnten deutschen Kräften wäre das Zustandekommen eines segensreichen deutsch-russischen Verhältnisses sehr wahrscheinlich, hingegen mit deutschfeindlichen Verrätern und US-Sklaven des BRD-Systems, die aus der gesellschaftlichen geistigen Gosse ausgewählt und zurechtgeschminkt wurden, ist nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren. Zwar ist kein nationalsozialistisches Potenzial vorhanden, mit dem Putin sich verbünden könnte, doch deshalb sollte er nicht, zum Feixen der USA, solche haarsträubend falsche Bewertungen treffen.