Mob

Am 7. und 8. Juli 2017 fand der G20-Gipfel in Hamburg statt. Wie immer bei solchen Veranstaltungen wollten auch die gehirnlosen Lieblingskinder des Systems ihr Vergnügen bzw. Brot und Spiele haben, was sie vorher auch stolz mit ihrer Einladung angekündigt hatten: „Willkommen in der Hölle“. Ein Bananenstaat hätte damit umgehen können, BRD-Experten nicht bzw. wollten nicht. Sie stellten dem Mob ein Heer von 20.000 Polizisten entgegen, nur damit letztere zusehen durften, wie so eine Zerstörungsorgie abläuft. Auch mußten die Unordnungshüter sich zum Teil schwer verletzen lassen, 476 an der Zahl. Immerhin, einen Warnschuss durften sie abfeuern, und es ist nicht bekannt, ob dieser einen geharnischten Tadel bei der Künast fand, weil ein lautes „Peng“ ohne Zweifel psychische Schäden bei den friedlichen „Demonstranten“ hätte hervorrufen können. Obwohl schon vor dem Gipfel der Mob seine Absichten für die zwei „Höllen“-Tage mit dem Abfackeln von Autos unbeteiligter Bürger und mit Plündern von Geschäften angekündigt hatte, hatte Olaf Scholz, Hamburgs Erster Bürgermeister, von dem bevorstehenden Volksfest geschwärmt und es mit einem „Hafengeburtstag“ verglichen. Als schließlich eingetroffen war, was jeder Trottel, natürlich auch BRD-Experten hätten vorhersagen können, meinte Olaf treuherzig: „Wenn wir nochmals 2000 oder 5000 Polizisten eingesetzt hätten, hätte das an den Straftaten, die da verübt worden sind, nichts ändern können.“ Damit hat er zweifellos recht; mehr gibt die BRD eben nicht her, will sie nicht hergeben, wenn Gewalt, sinnlose Zerstörung und schwerer Landfriedensbruch aus dieser bekannten Ecke kommt. Und Merkel freut sich, weil der G 20-Gipfel, alles in allem, „erfolgreich“ war. Kurzum, der Tag danach war die Stunde der Heuchler und Schwätzer, die, nicht zuletzt aus wahltaktischen Gründen angesichts der kommenden Bundestagswahl, bauernschlau den Mob auch Mob nannten.

Wer oder was aber ist dieser Mob? Er ist nichts anderes, als das tumbe Werkzeug jener, aus deren Schoß er gekrochen ist, die ihn großgezogen, gehätschelt, als 5. Kolonne „gegen rechts“ einsetzen und mit Steuergeldern von über hundert Millionen Euro jährlich finanzieren. Der Mob schlechthin sind jene, die nicht nur Hamburg, sondern das ganze Deutschland mit Überflutung von ausländischem Gesindel zerstören wollen und ihre verbrecherische Absicht mit „Wir schaffen das!“ tausendmal bekräftigen, und die den Tod von unschuldigen Menschen, welche die als „Flüchtlinge“ hereingebetenen Terroristen verübten, letztendlich zu verantworten haben. Mob sind die, die bekannte Terroristen nicht abschieben und somit deren Anschläge und Morde billigend in Kauf nehmen. Mob sind jene, die mit einer „Obergrenze“ von jährlich 200.000 Invasoren, plus Zuzug derer Angehöriger = eine Million exotischer Landnehmer Deutschland zumuten (jährlich fünf Großstädte!), d. h. unser Vaterland nicht im Chaos, sondern geordnet untergehen lassen wollen, die der kriminellen Merkel immer vollmundig und werbewirksam Widerstand ankündigen und ihr dann in den Hintern kriechen. Zum Mob gehören Geschäftemacher, die im Namen einer verlogenen Humanität mit verbrecherischen Schleppern Hand in Hand arbeiten. Mob nennt man auch die, die ihre Kinder anleiten bzw. ihnen nicht wehren, Invasoren, die zu ihren potentiellen Peinigern und schließlich Totengräbern werden, als „schutzbedürftige Flüchtlinge“ willkommen zu heißen. Mob sind jene Juristen, die schamlos das Recht beugen, indem sie fast 100jährige unschuldige und gebrechliche, selbst auf der Krankenbare liegende Greise vor Gericht zerren und als Verbrecher verurteilen, sind sogenannte Richter, die Deutsche mit einer nicht gewünschten aber gewaltfreien Meinung für viele Jahre wegsperren, hingegen ausländische Totschläger mit einer lachhaften Bewährungs“strafe“ zum Grinsen bringen. Als Mob könnte man auch eine im Kampf gegen den Terrorismus ausgebildete Eliteeinheit bezeichnen, die dann selbst, wie in der Gedächtnisstätte Guthmannshausen geschehen, terrorartige Überfälle verübt. Zum Mob zählen sowohl Kloaken-Journalisten, die den an unserem Volk verübten Genozid bejubeln, als auch verblödete Politiker, die dieses Pack auch noch als „deutsche Patrioten“ bezeichnen. Mob sind jene, die mit der widernatürlichen „Ehe für alle“ die Dämme der göttlichen Ordnung einreißen. Zum Mob gehören falsche Propheten, die im Namen des Kreuzes die ethnische Zerstörung Europas perfide als „Nächstenliebe“ bezeichnen, die aber im vorauseilenden Gehorsam, sofern ein Andersgläubiger nur rülpst, das Kreuz, das Symbol ihres Glaubens, abhängen und verraten. Und wie anders als Mob sollte man die benennen, die das von den Siegermächten erlassene Grundgesetz ständig ändern (Stand 23. 12. 2014: 60 Mal!), jedoch nicht etwa zum Nutzen des deutschen Volkes, sondern um ihm damit zu schaden? Mob sind hirnlose Personen aus der obersten politischen Etage, aus deren Mäulern hassvolle fäkale Tiraden triefen, und die, anstatt Deutschland zu verteidigen, wofür sie fürstlich bezahlt werden, Deutschland als „mieses Stück Scheiße“ beschimpfen und „Deutschland verrecke“ skandieren. Zum Mob gehören alle, die deutsche Patrioten kriminalisieren, verfolgen und quälen und gleichzeitig mit dem Antifa-Gesindel gemeinsame Sache machen. Mob sind jene, die im Namen der Demokratie die Demokratie beseitigen, Deutschland abgrundtief hassen und tagtäglich ans Kreuz schlagen. Mob ist als Bezeichnung für jene angebracht, deren gegen Gott und die Welt gerichtete Schandtaten so zahlreich sind, daß ihre Aufzählung nicht einmal mehr in einer Bibliothek Platz hätte.

Der Mob, der anstelle einer vernünftigen Regierungsform in Deutschland wütet, ist allgegenwärtig. Er sitzt, gleich einer Krake, in Berlin, und steuert seine Tentakel in den Verwaltungszentren der Hauptstätte der Bundesländer bis in die kleinste Gemeindeverwaltung. Es wird sich nichts ändern, weil dieses verfluchte Mob-Zentrum seine Ableger (wie den jetzt von Hamburg) im Kampf gegen das ihm verhaßte deutsche Vaterland braucht. Es hat in jahrzehntelanger Wühlarbeit einem großen Teil des deutschen Volkes das Gehirn vergiftet, sodaß dieser Teil für seinen eigenen Untergang auf die Straße geht bzw. diesen billigt. Der Wahnsinn ist zum Selbstläufer geworden. Das Naturgesetz wird seinen unerbittlichen Lauf nehmen und den Untergang dieser Lebensuntüchtigen besiegeln. So bleibt nur das Gebet: möge der Mob in seinem eigenen Kot und an seiner Schande ersticken, bevor er Deutschland unwiderruflich in den Abgrund stürzen kann!

GSG 9 eine Terrorgruppe?

Am 12. 7. 2017 gab der Vorsitzende des Vereins Gedächtnisstätte Guthmannshausen e.V. nachfolgende Pressemitteilung heraus:

Überfall auf die Kultur- und Tagungsstätte, den Sitz des Vereins Gedächtnisstätte, in Guthmannshausen in Thüringen am 23. Juni 2017 um 4.00 Uhr Morgens durch den GSG 9.

Hiermit geben wir bekannt, daß die Kultur- und Tagungsstätte in Guthmannshausen in Thüringen, der Sitz des Vereins Gedächtnisstätte, am 23. Juni 2017 um 4. 00 Uhr morgens durch eine Einheit des GSG 9 überfallen und unfaßbare Zerstörungen angerichtet wurden. Obwohl die angeordnete Hausdurchsuchung gar nicht dem Verein Gedächtnisstätte galt, sondern dem dort wohnenden Hausmeister als Mitglied der Europäischen Aktion (EA), die sich bereits aufgelöst hatte, wurden die Eingangstore und -türen mit großer Brutalität aus den Angeln gerissen oder gesprengt, obwohl der Hausmeister anbot, sie mit dem Schlüssel zu öffnen. Daraus wird ersichtlich, daß es vor allem um eine möglichst hohe Zerstörungsrate ging!

Der Verein Gedächtmnisstätte hat am selben Morgen durch seinen Schatzmeister, Herrn Dr. Latussek, bereits seinen mündlichen entschiedenen Protest gegen die Vorgehensweise ausgedrückt und eine Entschädigung des angerichteten Schadens verlangt. Dies wurde ihm und auch dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Schiedewitz, am Telefon durch die anwesende Beamtin, Frau Krieger, zugesagt.

Bei dem Anwesen handelt es sich um die Gedächtnisstätte für die 12 Millionen deutschen Ziviltoten im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Gedächtnisstätte wurde auf Grund der Verweigerungshaltung der offiziellen Politik nur mit privaten Spenden erbaut. Es ist ein Ort hoher Pietät, die das Vorgehen der Polizei in einem noch unverständlicheren Licht erscheinen läßt. Die Überprüfung eines Einzelnen (ohne greifbares Suchergebnis) mit der GSG 9 im Vorfeld und anschließend mit 15 Polizeibeamten ist völlig unangemessen und in seinen Auswirkungen beschämend. Wenn man die Lage in unserem Land betrachtet, erscheint dies Vorgehen geradezu grotesk.

Der Verein Gedächtnisstätte erhebt hiermit seinen entschiedenen Protest gegen solche Willkürmaßnahmen mit erheblichem unnötigen Zerstörungspotential, zumal auch noch Einrichtungsgegenstände des Vereins mitgenommen wurden.

Wir hoffen, daß Maßnahmen ergriffen werden, damit sich solche unbegründeten, terrorartigen Einsätze der Polizei in Thüringen und anderwo nicht wiederholen.

Gezeichnet: Wolfram Schiedewitz, Dipl.Ing. – 1. Vorsitzender Verein Gedächtnisstätte.

Soweit die Pressemitteilung. Wie man sieht, operiert die Grenzschutzgruppe 9, die nicht nur die Grenze, sondern auch die Bürger gegen Terroristen schützen sollte, unter falschem Namen, denn bekanntlich kamen und kommen noch immer Millionen Ausländer, Hochkriminelle inbegriffen, illegal zu uns über die Grenze, und keine Grenzschutzgruppe hielt bzw. hält sie jemals auf, ja selbst vor deren Terroranschlägen schützte sie uns nicht. Und sie schützte auch nicht Hamburg, als der vom System geborene linke Terror dort anläßlich des G20-Gipfels wütete. Zu was also braucht man diese tollen, martialischen Hechte? Genau! Zum Kampf „gegen rechts“! Die Neonazis sind bekanntlich ja nicht auszumerzen. Immer wieder findet man bei diesen rechten Terroristen brisante Waffenlager, angefüllt mit Kartoffelschälmessern, Knallfröschen und -erbsen, in einem fand die GSG 9-Antiterrorgruppe sogar einen Motorradhelm, der einem Wehrmachtshelm verdächtig ähnlich sah, sowie einen Blindgänger von der letzten Silvesternacht. Das ist ja das perfide an den Rechtsextremisten, daß niemand, außer dem System, ihre Gefährlichkeit erkennt. Das beste Beispiel hierfür ist die NSU: Zuerst haben sich die Haupttäter zu ihrer perfekten Tarnung umgebracht, danach schied ein potentieller Zeuge nach dem anderen aus dem Leben. (Da ist es kein Wunder, daß die Akten der Untersuchungskommission des Systems bis zum Jahr 2134 geheim bleiben müssen, denn nach über hundert Jahren reißt es keinen Menschen mehr vom Hocker, wenn er nach Einsicht der Akten feststellt, daß der „Tiefe Staat“ einschließlich Geheimdienste und Verfassungsschmutz „die Macher“ waren).

Die angewandten Methoden, vermutlich von Erdogan abgeschaut, hatten beim Überfall auf die Gedächtnisstätte vollen Erfolg. Der Hausmeister besaß doch tatsächlich die Frechheit und wollte dem Überfallkommando die Türen aufschließen, um durch Aufsprengen völlig sinnlose und unnötige Zerstörungen zu vermeiden. Aber da kam er bei den agilen Burschen der GSG 9 schlecht an. Wofür hatten sie denn den Sprengstoff bei sich, wenn sie ihn nicht hätten verwenden dürfen? Und wofür hätten sie sonst das Sprengen von Türen, Toren und Häusern bei ihrer Ausbildung üben sollen, wenn ihnen zugemutet wird, Tür und Tor mit einem Schlüssel öffnen zu lassen? Wer war denn dieser Hausmeister, aufgrund dessen der terrorartige Überfall überhaupt erst inszeniert wurde? Ach ja, er war Mitglied der inzwischen aufgelösten „Europäischen Aktion“ (EA) gewesen, und diese EA war eine absolut vorbildliche demokratische Vereinigung, Grund genug, sie als höchstgefährliche Organisation mit Sprengstoff heimzusuchen. Sehen wir uns einmal die Ziele dieser verbotenen EA näher an. Sie war überparteilich und außerparlamentarisch, was sie an sich schon verdächtig machen mußte, denn in diesem System gibt es nur systemkonforme Parteien und ein kopfnickendes systemkonformes Parlament, und jede tatsächliche Opposition ist mit allen Mitteln bzw. Sprengstoff zu erledigen. Punkt 1 der EA lautete: „Wiederherstellung der freien Rede“. Verständlich, daß die von den Besatzern als hilfswilliges Zwingsystem eingerichtete BRD die Freiheit der Meinungsäußerung nicht zulassen kann; ebenso wenig die Forderung Nr. 2 nach „Abzug aller fremden Truppen“, weil die Hauptaufgabe der Büttel ist, den Besatzerstatus so lange aufrecht zu erhalten, bis das deutsche Volk verschwunden ist. Dabei sollten die Deutschen doch dankbar sein, daß sie nicht allesamt erschlagen werden, so die Landnehmer sich schon eingeübt haben, sondern sich im Genuß eines glücklichen Sklavendaseins sonnen dürfen. Tun sie aber nicht. Sie sind sogar so unverschämt, mit ihrer dritten Forderung gegen den gegenwärtig an ihnen sich vollziehenden Genozid zu protestieren: „Repatriierung außereuropäischer Einwanderer“, also Rückführung jener, die Deutschland und Europa zerstören sollen. Und das jetzt, wo die verräterische und kriminelle Merkel die Vernichtung Europas doch so schön eingeleitet hat! Mit Punkt 4 wollte die EA sogar „staatliche Selbstbestimmung für die Deutschen der BRD und BRÖ“. Man höre und staune: Selbstbestimmung! Und das im Zeitalter der Fremdbestimmung! Geht ’s noch dreister? Mit Punkt 5, nämlich „Schaffung einer europäischen Eidgenossenschaft“, hatten die Europäischen Aktionisten sich als gefährliche lupenreine Demokraten offenbart. Mit der sechsten Forderung, nämlich der „Überführung des Geld- und Medienwesens in Volkseigentum“ hatten sie den Großkapitalismus und das Propaganda-Werkzeug des Systems, genannt Lügenpresse, herausgefordert, und mit Punkt 7: „Wiederaufbau der Tradition – Kampf der Dekadenz und Naturzerstörung“ die Multikulti-Deppen und Klimaschutz-Roßtäuscher auf den Plan gerufen. Alles in allem , die Terrorisierung anständiger Bürger war nach dem Verständnis des Systems voll und ganz gerechtfertigt.

In diesem Zusammenhang erinnern wir uns an den General a. D., Reinhard Günzel, der die im Aufgabenbereich der GSG 9 ähnelnde Spezialeinheit KSK („Kommando Spezialkräfte“) als Einsatzleiter führte und im Jahre 2003 auf Druck des Zentralrats der Juden in Deutschland wie ein Verbrecher seines Amtes enthoben und aus dem Dienst entlassen wurde, weil er Deutschland liebt und sich nicht zum fremdbestimmten Deppen machen wollte. Der Kommandant der GSG 9-Einheit, der in Guthmannshausen den Schandeinsatz befehligte, mag Experte im Zerstören sein, von Anstand und Ehre scheint er nichts zu verstehen, vermutlich auch wenig von Gesetzen. Außerdem ist es ja kein Geheimnis: wenn es „gegen rechts“ geht, sind Gesetze nur hinderlich und man kann die Sau so richtig rauslassen.

Richter Klaus Kabisch

Nach § 38 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) lautet der Richtereid: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die BRD und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Diesen Eid hat Richter Klaus Kabisch, Vorsitzender am Landgericht Neubrandenburg mutig eingehalten, und genau aus diesem Grunde wurden er und seine beiden Beisitzer wegen Befangenheit abgelehnt; darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund nun gegen die drei Richter wegen „Verdacht der Rechtsbeugung“. Was war geschehen?

Vor zwei Jahren wurde der heute 96 Jahre alte Greis Hubert Zafka wegen des angeblichen „Verdachts der Beihilfe zum Mord in 3000 Fällen“ angeklagt. In der Tat, eine schlimme Anschuldigung, die aber nur jene ins Bockshorn jagen kann, welche die Polit-Justiz der BRD noch nicht kennen: Zafka war einst Sanitäter im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz, gehörte also dem medizinischen Hilfspersonal an, doch allein die Anwesenheit in Auschwitz, selbst die eines unschuldigen Sanitäters(!), genügt heute den verfolgungswütigen Rechtsverdrehern zur Hatz. Als noch zahlreiches „Jagdwild“ lebte, gab sich die BRD-Justiz den Anschein von Gerechtigkeit und suchte, fand oder konstruierte eine persönliche Schuld des Angeklagten; als aber bei dem Schauprozeß gegen John Demjanjuk den Inquisitoren vor Augen geführt wurde, daß alle Zeitzeugen von damals bald weggestorben sein würden und der Holo-Industrie ein wichtiger anschaulicher Zweig wegbräche, beschloss man, Schuld oder Unschuld sei unwichtig, jeder in dem Rüstungsbetrieb und Arbeitslager Auschwitz ehemals Bedienstete habe der Beihilfe zum Massenmord schuldig zu sein; mit anderen Worten: wer zur falschen Zeit am falschen Ort war, sollte als Verbrecher verurteilt werden, auch wenn er unschuldig war. Hier übt die Justiz eine Art von erweiterter Sippenhaftung. Um dem allem noch einen Rest von Rechtlichkeit zu verleihen, werden, wie in totalitären Staaten üblich, solche Prozesse durchgeführt, Schauprozesse, bei denen ein Schuldspruch von vornherein feststeht. Diese neue, allein in der BRD im Namen des Rechts eingeführte Unrechtsprechung ist eine schier unglaubliche Zäsur im internationalen Rechtswesen und zeugt von einer Niedertracht und Schamlosigkeit sondergleichen. Noch führt dieser Schuld-Kult nicht zu einem allgemeinen Protest, weil Auschwitz – obwohl „eine Mär, wie ’s Lied der Nibelungen“ – bekanntlich gezielt als Hölle schlechthin aufbereitet und von einer umerzogenen, zum eigenen Denken nicht mehr fähigen oder nicht gewillten Öffentlichkeit angenommen wurde.

Den meisten, zumindest vielen Staatsanwälten und Richtern, sind die relevanten Fakten der anderen Seite der Medaille zwar bekannt, zumal in den zahlreichen gegen Revisionisten geführten Schauprozessen diese von den Angeklagten immer wieder zur Sprache gebracht wurden, doch sind sie zu feige oder beugen sich aus diversen Gründen diesem Rückschritt der Justiz ins finstere Mittelalter bzw. diesem Sprung nach vorn ins Orwell’sche Zeitalter. Auch der Richter Klaus Kabisch weiß darum, doch ist er offenbar einer der wenigen seiner Zunft, die dieses himmelschreiende Unrecht nicht mehr mitmachen wollte und gewillt, getreu dem eingangs zitierten Richtereid, nur „der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Er habe sich „geweigert, den Prozess überhaupt zu eröffnen“ (Welt.de, 10. 4. 17). Ferner beeilte er sich nicht in vorauseilendem Gehorsam, die Forderungen von gewissen Zeugen und dem Nebenkläger, Cornelius Nestler, zu erfüllen. Letzterer, sogenannter Rechtswissenschaftler mit Professur an der Uni Köln, hat als Nebenkläger in Schauprozessen, bei Anwendung des Sonderparagraphen 130 StGB, bereits Erfahrung. So trat er schon gegen den mit einer Bahre vor den Richtertisch geschleppten John Demjanjuk (91) an, dann gegen Oskar Gröning (95) und nun gegen Hubert Zafka (96), wobei er die Sonderjagd auf steinalte und kranke Greise mit seiner eigenen Würde offenbar gut vereinbaren kann. Als politisch überkorrekter akademischer Jurist dürfte er gegenüber der Kammer, besetzt mit Kabisch und dessen Beisitzer, entsprechend arrogant aufgetreten sein, was erklären würde, daß Kabisch die Ausführungen des Nebenklägers in einem Schriftsatz als „narzistisch dominierte Dummheit“ (SZ.de 23. 6. 17) bezeichnete und behauptete, der Nebenklagevertreter „wolle die Kammer einschüchtern.“ Da Kabisch auch nicht gewillt war, sogenannten Belastungszeugen aus den USA oder von sonst wo, wie bei solchen Prozeß-Farcen üblich, als sakrosankt zu behandeln und ihnen einen roten Teppich auszulegen, formulierte die Staatsanwaltschaft Schwerin in ihrem dritten Befangenheitsantrag, „die Richter hätten eine innere Haltung eingenommen, die es ausschließt, daß sie das Verfahren mit dem gebotenen und unverzichtbaren Maß an Neutralität führen.“ (welt.de, 10. 4. 2017). Richter, die bei Schauprozessen nicht die erwartete Haltung einnehmen, wird also mangelnde Neutralität bescheinigt und Rechtsbeugung unterstellt und werden deshalb in die Wüste geschickt; das war bei Stalin so, und das ist auch in der BRD so. Tatsächlich aber sind die systemkonformen Staatsanwälte und Richter befangen und beugen das Recht! Dies wurde bereits in den Schauprozessen gegen Günter Deckert vor ca. 25 Jahren und danach gegen Ernst Zündel überdeutlich. Aus Anlaß der gegenständlichen „Causa Kabisch“ sei hier daran erinnert.

Der Fall Günter Deckert

Weil Deckert ein Gutachten des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter vom Englischen ins Deutsche übersetzte, wurde er am 13. 11. 1992 von der 4. Großen Strafkammer des LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Az: (4) 5 Kls 2/92). Diese Bewährungsstrafe für eine nicht gewünschte Meinung war dem System nicht hoch genug, weshalb der BGH das Urteil aufhob und an eine andere Kammer des LG Mannheim zurückverwies. Auch hier fiel das Urteil wie vordem aus (Az: (6) 5 Kls 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht „die Tat als von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“

Ferner bescheinigte das Gericht, „der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungs-bewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (…) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“ Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend: „Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“

Da diese Bestrafung dem System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert als charakterfeste Persönlichkeit bezeichnet wurde, anstatt als ekelerregendes Monster, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was die BRD-Justiz unzweifelhaft als Werkzeug eines totalitären Systems offenbart. Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherr-schaftlichen Direktiven:

  • In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.

  • Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde „infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung“ in die Wüste geschickt.

  • Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er „um Entschuldigung und Nachsicht“ bat!!!

  • Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsitzender Richter beim Deckert-Prozess war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht und aus dem Richteramt gejagd worden war. Über seinen Zustand im August 1994 war in der „Süddeutschen Zeitung vom 12. 5. 1995 zu lesen: „Da saß nun einerseits ein Mann, der einen vereinsamten, völlig isolierten Eindruck machte, ohne jeden Freundeskreis, ein Mann, der physisch und psychisch angeschlagen wirkte. Er war damals krankgeschrieben, er leide, wie er sagte, unter den Folgen eines Herzinfarkts, den er vor Jahren erlitt.“

  • Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!

  • In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ ua.a. wie folgt: „Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“

Da krochen also juristische Systemlinge vor den Juden zu Kreuze und posaunten in die Welt hinaus, die richterliche Unabhängigkeit dürfe nicht hingenommen werden, weil sie „eine Verhöhnung der NS-Opfer“ sei; sie bekundeten ihre Scham, weil die Richter Dr. Müller und Orlet so weit wie möglich ihrem Gewissen gefolgt sind und das Recht nicht beugen wollten und forderten und ergriffen Maßnahmen gegen sie. Daß diese erbärmlichen Justizlinge – an deren Spitze die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stand – Günter Deckert so lange vor den Richtertisch zerrten, bis er zur Höchststrafe von 5 Jahren ohne Bewährung „rechtsgebeugt“ wurde, ist nur die logische Folge.

Der Fall Ernst Zündel

Auch dieser Fall bekundet die Schande der BRD-Justiz, nur, daß die Justiz diesmal nicht das Risiko eingehen wollte, ein um Unabhängigkeit bemühter Richter urteile über den Angeklagten Zündel und müßte wegen seiner Unabhängigkeit dann wieder aus dem Amt gejagt werden. So wurde der politisch absolut korrekte Richter Ulrich Meinerzhagen mit dem Vorsitz des LG Mannheim betraut. Und er erfüllte die an ihn gestellten Erwartungen in übervollem Maße. Nachfolgend die Handlungsweise dieses Skandalrichters, die nur den Schluß zuläßt, nach den bestehenden Gesetzen hat er den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.

Meinerzhagen lehnte den logischen Beweisantrag Zündels, das Rudolf-Gutachten mittels einer internationalen Untersuchungskommission zu überprüfen, mit der Begründung der „Offenkundigkeit“ ab, gestand aber gleichwohl ein: „Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema, wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer, bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen.“ („National-Journal“, 12/2007).

Obwohl also Dr. Meinerzhagen, wie aus seinen o. g. Worten ersichtlich, die Notwendigkeit einer forensischen Untersuchung zugab, hatte er es dennoch unterlassen, unabhängige und internationale Gutachten einholen zu lassen – so wie es seine Pflicht als Richter gewesen wäre und er dazu selbstverständlich jede Befugnis bzw. Entscheidungsgewalt gehabt hätte – um das Rudolf-Gutachten entweder bestätigt oder aber als nicht haltbar bewertet zu sehen. Dieses sein paradoxes Verhalten beweist, daß es ihm allein um den Erhalt des lächerlichen Dogmas „Offenkundigkeit“ und nicht um die Wahrheitsfindung ging. Wie unhaltbar dieses Dogma ist, geht auch hervor aus einer „Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages“ – Pet 4-12-07-45-5699; darin heißt es: „Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Offenkundigkeit nicht für alle Zeiten unverändert fortzubestehen braucht. Neue Erfahrungen oder Ereignisse können hinzukommen, die geeignet sind, eine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen. Tragen die Beteiligten solche bisher noch nicht berücksichtigten und erörterten Umstände vor, so kann die Offenkundigkeit dadurch erschüttert und eine neue Beweiserhebung über diese Tatsachen notwendig werden. Damit haben der Angeklagte und sein Verteidiger die Möglichkeit, durch begründeten Sachvortrag eine Beweisaufnahme auch über offenkundige Tatsachen zu erwirken.“

Sogar die linksgerichtete „taz“ war irritiert von der Befangenheit des Richters, was ihre Veröffentlichung am 9. 2. 2007 verriet: Meinerzhagen habe eingestanden, „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“ Damit hat er die Wahrheit zur Hure des Gesetzes degradiert, obwohl umgekehrt das Gesetz der Wahrheit zu dienen hat. Als Meinerzhagen das Urteil – natürlich die Höchststrafe von 5 Jahren – verkündete, ließ er die Maske gänzlich fallen; so berichtet die „Süddeutsche Zeitung“, sowie die „National-Zeitung“ vom 9. 3. 2007: „Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung“; er habe das Buch von Thomas Mann „Das Gesetz“ gezückt und „mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: „Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer.“ Die fünf Bücher Mosis sind die Thora („Lehre“), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu überbietenden Talmud und Schulchan aruch. Die Handhabung der Thora ist zwar einem Rabbiner oder einem Richter in Israel angemessen, doch fühlte sich Dr. Meinerzhagen dem mosaischen Gesetz offenbar mehr verpflichtet als der Wahrheit und dem Recht; sein Verhalten hinterlässt den Eindruck, daß er sich mehr als jüdischer Missionar, denn als unabhängiger Richter versteht. Die erhebliche Entwertung des StGB durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 StGB ging ihm nicht weit genug. Nach Tröndle/Fischer setzt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) „einen bewussten Rechtsbruch im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege, wobei sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß“, voraus. Diese Voraussetzung hat Meinerzhagen in mehreren Punkten zweifellos erfüllt. Der Kopf dieser Justiz-Hydra war die damalige Justizministerin Brigitte Zypris.

Seitdem sind Prozesse dieser Art bekanntlich Legion geworden, sie zu behandeln würde Bände füllen und sie hier aufzuführen ist deshalb nicht angebracht; doch die beiden genannten Schauprozesse sind längst zum Synonym der politischen Justiz und zur Schande des BRD-Systems geworden und sollten immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Gleichzeitig aber zeigen die Richter Müller und Orlet, auch Richter Klaus Kabisch, und nicht zuletzt die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg/Saale im Fall Hans Püschel, daß nicht alle Staatsanwälte und Richter rechtsbrechende Halunken sind. Und das sollte uns nicht ganz mutlos machen, denn es gibt Anlaß zu einem Funken Hoffnung.