12. April 2022
Frau
Lisa Jani
Richterin am Landgericht Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin (Tiergarten)
Betr.: Die Verurteilung von Frau Ursula Haverbeck am 1. April 2022
Frau Jani,
bei dieser sogenannten Verhandlung unter Ihrer Leitung als Vorsitzende Richterin, wurde die 93 Jahre alte Dame Ursula Haverbeck zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Da ich selber, wie Frau Haverbeck, eine eigene Meinung habe, politisch verfolgt werde und zudem politisch und menschlich mit der Verurteilten sehr verbunden bin, sehe ich mich veranlaßt, zu diesem skandalösen Urteil sowie der politischen BRD-Justiz mittels Offenem Brief Stellung zu nehmen.
Laut SPIEGEL Panorama vom 2. 04. 2022 sagten Sie: „Frau Haverbeck, dieses Urteil ist im Namen des Volkes, des deutschen Volkes ergangen.“
Sie irren sich. Da die BRD die Konstruktion der Besatzer von 1945 bzw. 1949 ist und folglich nicht deutsche Interessen vertritt, können auch Urteile gemäß des politischen Sonderparagraphen 130 StGB nicht im Namen des deutschen Volkes ergehen. Im übrigen ist es geradezu paradox und eine leicht durchschaubare Täuschung, die Bestrafung von absolut friedfertigen deutschen Vaterlandsverteidigern als „im Namen des deutschen Volkes“ auszugeben; die Formulierung „im Namen deutschfeindlicher Interessen“ wäre ehrlich.
Ferner sollen Sie zu Frau Haverbeck forsch gesagt haben: „Sie sind keine Holocaust-Forscherin, Sie sind eine Holocaust-Leugnerin!“
Da haben Sie schon wieder Unrecht, sogar in zweifacher Hinsicht.
1. Frau Haverbeck ist keine Holocaust-Leugnerin, sondern eine Holocaust-Bestreiterin. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, der weiß, daß, wenn jemand etwas äußert, von dessen Wahrheitsgehalt er überzeugt ist – und das ist bei der Verurteilten der Fall – dann leugnet er nicht, sondern bestreitet. Die Bezeichnung „Holocaust-Leugner“ würde in einem Rechtsstaat den Straftatbestand der Beleidigung und Verleumdung erfüllen.
2. Abgesehen davon, daß Sie meinen, die jahrelangen Forschungen der Frau Haverbeck zum Thema Holocaust in Abrede stellen zu können, obwohl Sie selber vermutlich nur die zum Dogma erklärte offizielle Darstellung kennen und von den geschichtlichen Fakten entweder keine Ahnung haben oder sie aus politischer Korrektheit nicht wissen wollen, weise ich Sie auf die schlichte Tatsache hin, daß selbst unbestreitbare Forscher – man nehme nur den Diplomchemiker Germar Rudolf – mit dem Simsalabim-Wort „Offenkundigkeit“ ihrer Verteidigung beraubt und ins Gefängnis gesteckt werden. Das heißt also: selbst wenn Frau Haverbeck mit ungezählten Beweisen ihre Ansicht belegt hätte, sie wäre dennoch zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Im übrigen ist der Begriff Offenkundigkeit unter Forschern und Wissenschaftlern unhaltbar, was zahlreiche Fälle bestätigen. Ich weise nur auf die zwei bekanntesten hin: Bis zum Jahre 1990 war die offenkundige Auschwitz-Opferzahl 4 Millionen, seit 1990 ist die Zahl 1,1 Millionen offenkundig. Bis zur Öffnung der russischen Archive war die Behauptung offenkundig, die Täter der 20.000 in Katyn ermordeten Polen waren Deutsche; danach stellte sich heraus, die offenkundigen Täter waren Russen. Außerdem war die Menschheit tausende von Jahren von der „Offenkundigkeit“ überzeugt, daß die Erde eine Scheibe ist, und Millionen von Hexen wurden gefoltert und verbrannt, weil sie „offenkundig“ mit dem Teufel Unzucht getrieben hatten. Und immer wurden die Bestreiter als „Leugner“ verfolgt und unmenschlich bestraft. Das einzige, was sich als offenkundig erwiesen hat, ist die Tatsache, daß die angebliche Offenkundigkeit ein offenkundiger Unsinn ist.
Es wird mir auch kein zivilisierter Mensch widersprechen, wenn ich behaupte, daß es barbarisch ist, in einer Zeit der angeblichen Aufklärung einem Menschen vorzuschreiben und ihn strafrechtlich zwingen zu wollen, was er glauben soll und nicht glauben darf. Und wer z. B. fundamentalistische Islamisten zurecht verabscheut und verachtet, weil diese nach der Maxime leben und handeln: entweder du glaubst an Allah, oder Kopf ab, gleichwohl aber fordert: entweder du glaubst an den Holocaust, oder ab ins Gefängnis, – der hat jede Glaubwürdigkeit verloren.
Sie rechnen es Frau Haverbeck übel an, sie sei „durch nichts zu stoppen“, und nicht einmal zwei- einhalb Jahre Gefängnis hätten Sie „beeindruckt“; daher sei bei ihr „mit Worten nichts zu bewirken.“
Was haben zweieinhalb Jahre Gefängnis mit der Überzeugung einer charakterlich einwandfreien und starken Person zu tun? Wer die Wahrheit liebt und überzeugt ist, daß das, was er vertritt, die Wahrheit ist, der wird sich auch von lebenslänglicher Haft nicht beeindrucken lassen. Aber so eine edle Lebensauffassung ist für die breite Masse freilich unbegreiflich. Und wenn so ein Mensch nicht gewaltsam, das heißt auch mit Freiheitsentzug, von seiner Meinung nicht abzubringen ist, dann muß er Ihrer Ansicht nach selbst als Greis bzw. Greisin eben ins Gefängnis, und wieder ins Gefängnis und nochmals ins Gefängnis. Das sei, Ihren Worten zufolge, „alternativlos“. Ein reichlich unsachliches und unpassendes Wort, denn bekanntlich mag es zwar für Folterknechte der Inquisition alternativlos gewesen sein, einer nicht geständigen Hexe wieder und wieder und nochmals die Daumenschrauben anzulegen und ihr auf der Streckbank die Glieder auszureißen, sofern sie, die Folterknechte, nicht selber für Leib und Leben fürchten wollten; aber eine Richterin im 21. Jahrhundert, noch dazu im „freiesten Rechtsstaat, der je auf deutschem Boden existierte“? Sollte diese nicht etwas mehr Spielraum in ihrer Strafbemessung haben?
Das Wort „alternativlos“ ist übrigens allen rechtlich denkenden Deutschen zum schauderhaften Begriff geworden, nicht zuletzt durch das kriminelle Handeln der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die war der millionenfache Bruch des Artikel 16a Grundgesetz „alternativlos“, ebenso „alternativlos“, daß ein demokratisch gewählter Ministerpräsident (Kemmerich bei der Landtagswahl in Thüringen) das Amt nicht antreten durfte, weil es den die politische Richtung angebenden totalitären Polit-Figuren nicht paßte. Oder sollten Merkels Gesetzesbrüche etwa deshalb „alternativlos“ gewesen und strafrechtlich nicht geahndet worden sein, weil diese Frau wegen der nicht vorhandenen Gewaltentrennung als Bundeskanzlerin justiziabel kaum angreifbar war?
A propos Gewaltenteilung, – ich darf doch annehmen, Frau Richterin Jani, daß auch Ihnen bekannt ist, daß es in der BRD keine Gewaltentrennung gibt? Beweis: Die Verwaltung der BRD-Gerichte obliegt den Justizministerien und damit der Regierung. Der jeweilige Justizminister ist also nicht nur der Interessenvertreter der Judikative, sondern gehört als Mitglied der Regierung auch der Executive und Legislative an und stellt somit die Vereinigung der drei Staatsgewalten in einer Person dar. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung und vielmehr eine „Gewalteneinheitstyrannis“, wie es der Videologe Volker Hoffmann aus Rastatt treffend nennt. Und, zugegeben, ich sehe sehr wohl das Problem der politischen Abhängigkeit, der die BRD-Richter unterworfen sind und sie daran hindern mag – sofern sie ihre Karriere nicht zerstören oder gar aus dem Richteramt entfernt werden wollen – tatsächlich unabhängig ein Urteil zu fällen. Und da es der politische Wille der BRD-Verwalter nun einmal ist, Holocaust-Bestreiter zu bestrafen, bedürfte es schon charakterstarker Richter, gegen den Willen ihrer quasi Brötchengeber zu urteilen.
Vielleicht aber lassen Sie sich, sofern Sie noch Zweifel haben, von einem Ihrer richterlichen Amtskollegen überzeugen. Es handelt sich dabei um den amtierenden Richter namens Thorsten Schleif (Name wahrscheinlich Pseudonym), relativ jung an Jahren. Auch er nennt diesen Skandal der nicht vorhandenen richterlichen Unabhängigkeit in seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, beim Namen. – Übrigens ein sehr lesenswertes Buch, geschrieben von einem mitdenkenden Richter, das ich Ihnen, Frau Jani, nur empfehlen kann. – Er war, seinen Angaben zufolge, in seinen bisher einem Dutzend Amtsjahren tätig als Richter an einem Landgericht, an zwei Amtsgerichten sowie der Verwaltung eines Oberlandesgerichts und gehört den rund 70 Prozent der insgesamt etwa 20.000 ordentlichen BRD-Richtern an. Daß er dabei die BRD fälschlicherweise noch immer als „deutschen Rechtsstaat“ bezeichnet, tut hier nichts zur Sache. Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, daß dieser Richter in keiner Weise das heiße Thema Holocaust-Prozesse bzw. Geschichtsrevisionismus berührt, was aber hier nicht von Belang ist, da seine generelle Kritik die gesamte sogenannte Rechtsprechung der BRD-Justiz betrifft und somit auch die gegenständlichen Skandalprozesse und -urteile mit einbezieht. Er schreibt:
„Um die vielen Systemfehler der Justiz zu begreifen, ist es jedoch unbedingt erforderlich zu verstehen, wie Gerichte verwaltet werden. Denn die Besetzung der Gerichtsverwaltungen stellt einen großen, vielleicht sogar den größten Fehler des deutschen Rechtsstaates dar. In Deutschland wird einer der wichtigsten Grundpfeiler aller modernen Staaten derart ausgehöhlt, daß allein deshalb ein Zusammenbruch der dritten Staatsgewalt jederzeit droht. Gemeint ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Ich habe schon in der Schule gelernt: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung. Die drei Gewalten – die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) – sind voneinander streng getrennt. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Jedoch ist diese Schulbildung nicht ganz richtig, was kaum jemandem bewußt ist:
Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung. Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem ‚Führerprinzip‘ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort! Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte die Verordnung von 1935, daß die Verwaltung der Gerichte Aufgabe des Reichsjustizministers ist. Die Justiz wurde zur Reichssache. Dort liegt der Ursprung der Über- und Unterordnung der Gerichte. Erst 2014 wurde die GVVO aufgehoben, ihre Grundprinzipien bei der Besetzung der Behördenleiterposten gelten jedoch fort.“ (S. 50f)
Und die Motive, die, nach Meinung dieses anständigen und mutigen Richters, neun von zehn seiner Amtskollegen daran hindern, gegen diese inakzeptablen Zustände zu protestieren und zu handeln, hat er folgendermaßen porträtiert :
„So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, das eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“ (S. 121)
Selbstverständlich steht es mir als juristischem Laien nicht zu, diese Beurteilung des Richters Thorsten Schleif öffentlich zu bewerten, ebensowenig, ob Sie, Frau Richterin Jani, zu den neun Richtern oder dem einen Richter zählen. Allerdings kann die ewige und immer besessenere Verfolgung von politisch Anderdenkenden sowie die zunehmenden Skandalurteile nicht dazu angetan sein, die Meinung Ihres Amtskollegen in Frage zu stellen.
Doch um das Thema „abhängige Richter“ abzuschließen, erlauben Sie mir, den hieb- und stichfesten Beweis anzutreten, daß das System in der Tat keine unabhängigen Richter, ja nicht einmal sich um Unabhängigkeit bescheiden bemühende Richter, duldet.
Der erst dieser Tage verstorbene Revisionist Günter Deckert wurde einst, ähnlich wie Frau Haverbeck, wegen seiner absolut gewaltlosen Meinung insgesamt fast 6 Jahre ins Gefängnis geworfen. In der Hauptverhandlung am Landgericht Mannheimwurde er am 13. 11. 1992 unter dem Vorsitz von Richter Müller zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung, formuliert von Richter Wolfgang Orlet, wertete die Kammer Deckerts Handeln
„von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“ Ferner bescheinigte das Gericht: „Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterfeste, verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (…) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiterhin tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“ Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet das Gericht: „Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“
Hier hatten Richter sich bemüht, wenigsten einigermaßen unabhängig zu urteilen und vor allem – entgegen dem Wunsch des BRD-System – in der Urteilsbegründung den Verurteilten nicht als Monster dargestellt. Und weil nicht sein kann, was nicht sein darf, hob der BGH das Urteil auf und wies es zur Neuverhandlung zurück. Wieder urteilten die Richter unabhängig wie vordem. Die Reaktion darauf bezeugt, daß sich die richterliche Unabhängigkeit in der BRD in etwa mit der von Nordkorea und der ehemaligen Sowjetunion oder DDR vergleichen läßt. Um nur einige wenige entlarvende berufsdemokratische Stimmen zu zitieren, die das Halali zur Jagd bliesen:
1.Focus Nr. 33, vom 15. 08. 1994, Seite 25:
Bundeskanzler Helmut Kohl: „Die Begründung ist schlicht eine Schande. Das Urteil schadet dem deutschen Ansehen im Ausland.“
Heiner Geißler: Ich fordere eine Aufhebung dieses Urteils. Außerdem brauchen wir eine aktuelle Stunde im Bundestag.“
Jüdischer Weltkongreß, New York: „Die Sprache in dieser Begründung könnte aus rechtsextremer Literatur sein.“
Deutscher Richterbund: „So einen Ausreißer haben wir noch nicht erlebt. Das Gericht hat der Justiz großen Schaden zugefügt.“
Gewerkschaft ÖTV: „Die deutsche Justiz hat aus der Vergangenheit wohl nicht viel gelernt.“
Rudolf Scharping, SPD-Chef: „Der Urteilsspruch ist empörend, ein Freibrief für rechtsextre-mistische Funktionäre.“
Karl Lehmann, Bischof: „Gut, daß es einen Aufschrei gibt. Jetzt bloß nicht zur Tagesordnung übergehen.“
Michel Friedman Zentralrat der Juden:
„Ungeheuerlich. Die Kammer hat einen geistigen Brandstifter als charakteristisch einwandfrei gelobt.“ [pikanterweise hat sich Friedman im schwerkriminellen Rotlichtmilieu aus Osteuropa importierter Zwangsprostituierter bedient und wurde wegen Rauschgiftkonsum und -weitergabe verurteilt, d. V.].
2. In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.
3. In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ u.a. wie folgt: „Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“
Und gemäß der Gewalteneinheitstyrannis wurden die beiden unabhängigen Richter Dr. Müller und Wolfgang Orlet zur Strecke gebracht, d. h. aus dem Richteramt entfernt und gesellschaftlich vernichtet. Gibt es einen einwandfreieren Beweis für die Tatsache, daß BRD-Richter bei Holocaust-Prozessen nicht unabhängig urteilen dürfen? Nein!
Mag in diesem gegenwärtigen Fall Ursula Haverbeck wieder einmal die offizielle Macht auch gesiegt haben und Anstand, Gerechtigkeit und Redlichkeit unterlegen sein, – die Zeit läuft weiter; und selbstverständlich wird und muß es auch in Zukunft eine Rechtsprechung geben, sofern nicht Anarchie die Oberhand gewinnen soll. Aber das Gedächtnis lebt auch in der Nachwelt fort! Und man wird sich später immer wieder erinnern, daß eine Greisin, ihrem Gewissen und ihrer Redlichkeit folgend, bewußt das Selbstopfer auf sich nahm, lieber ihr Leben im Gefängnis zu beenden, als sich eine zur „Staatsräson“ erklärte Meinung aufzwingen zu lassen. Und man wird sich fragen, wie es möglich sein konnte, daß Richter sich dazu hergaben, diese Schande des gegenwärtigen Polit-Systems mitzutragen und mitzuverantworten.
Und kein Richter, der ein solches Skandalurteil fällt, sollte die Schuld bei den als „Volksverhetzer“ diffamierten patriotischen Vaterlandsverteidigern oder in allen möglichen anderen Umständen suchen. So sollten Sie, Frau Jani, noch einmal nachdenken über das, was Ihr o. g. richterlicher Amtskollege in seinem Buch „Urteil: ungerecht“, S. 17, konstatiert:
„Die katastrophale Lage des deutschen Rechtssystems haben bereits einige meiner Kollegen in ihren Büchern beschrieben. Im Vordergrund stehen dabei die Problematik einer veränderten Gesellschaft und die Einwirkung von Politik und Regierung auf die dritte Staatsgewalt. Ich widerspreche meinen Kollegen nicht, ihre Kritik ist vollkommen berechtigt. Doch auch die Schuld für die mit sehr viel Zurückhaltung und Wohlwollen noch immer beschissen zu bezeichnende Situation der Justiz suchen meine Kollegen bei Politik, Regierung und veränderter Gesellschaft. Hierbei übersehen sie jedoch, daß die Richterschaft, und zwar jeder einzelne Richter, an der ganzen Misere eine beachtliche Mitschuld trägt (Achtung: Die Nestbeschmutzung beginnt!). Es ist für einen Richter zwar sehr angenehm, mit dem Finger auf Regierung und Politik zu zeigen, die Schuld auf die Situation dort zu suchen. Jedoch ist es die Richterschaft und damit immerhin eine Staatsgewalt, die diese Situation untätig hinnimmt und sich die Behandlung seitens der Regierung bieten läßt. (…) Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“ [Fett nicht im Original, d. V.].
In diesem Sinne, und mit der Versicherung meiner Verbundenheit mit Frau Haverbeck, verbleibe ich
gez. R. Heuschneider