Der Santa Claas vom Spiegel-Magazin

Die politisch korrekten Lügengeschichten des Spiegel-Reporters Claas Relotius waren gefragt, wurden gierig aufgenommen und in alle Welt verbreitet. Preise verschleuderte die Lügenmafia an ihn so inflationär, wie es etwa die Zionisten pausenlos mit ihrem Werkzeug Angela Merkel machen. Vielleicht sah er sich im Flunkern gar durch den Auschwitz-“Experten“ Elie Wiesel angespornt. Der hatte die Kunst des Märchenerzählens in den philosophischen Satz gekleidet: „Manche Ereignisse finden statt, sind aber nicht wahr; andere sind wahr, obgleich sie niemals stattgefunden hatten,“* wofür ihm der damalige Außenminister und gegenwärtige Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeyer, 1914 in New York den Großen Verdienstorden mit Stern, einen der höchsten BRD-Orden, verlieh. Doch wie auch immer, neben seinen erfundenen tragischen Flüchtlingsdramen sammelte der Gauner Relotius zusätzlich noch Spenden für sein Privatkonto. Doch weil die hanebüchenen Fabeln schließlich aus den Seitennähten des Spiegel-Magazins platzten, und sich nicht mehr verheimlichen ließ, daß alles erstunken und erlogen war, da gibt sich das Blatt entsetzt und versucht nun den Anschein zu vermitteln, als sei dies ein unerklärlicher, unfaßbarer Unfall gewesen, als habe sich da ein schwarzes Schaf in die ehrenwerte Schreiberzunft des englischen Lizenzblattes Spiegel eingeschlichen und jahrelang unerkannt seinen Blödsinn aufgetischt. Ebenso glaubhaft wäre die Annahme, BRD-“Politiker“ liebten Deutschland und die Wahrheit. Seit wann hat die Lizenzpresse politisch korrekte Lügen jemals geächtet? Niemals! Seit jeher hat sie die simpelsten Tatsachen und Wahrheiten glatt geleugnet bzw. mit falschem Etikett versehen. Einige wenige Beispiele mögen genügen.

> Jeder halbwegs Gebildete weiß, daß seit dem 8. Mai 1945 kein Friedensvertrag geschlossen wurde, somit bis heute ein Waffenstillstand herrscht, der Status der Haager Landkriegsordnung gilt, das Deutsche Reich besetzt und demnach nicht handlungsfähig ist, jedoch nach wie vor besteht. Statt dessen faselt die Lügenpresse, einschließlich des Spiegel, von Souveränität und hetzt gegen jene, die sich realitätsbezogen als Reichsbürger ausgeben als quasi Verbrecher oder Verrückte.

> Obwohl aus den im sogenannten NSU-Prozess und dem Untersuchungsausschuß ermittelten Fakten zu schließen ist, daß die Täter eher im „tiefen Staat“, einschließlich dem sogenannten Verfassungsschutz, zu suchen sind, wurden und werden die beiden Toten Böhnhardt und Mundlos sowie die zu lebenslänglicher Haft verurteilte Beate Zschäpe von Anfang an von der Lügenpresse als „Täter“ (nicht einmal als „mutmaßliche“) ausgegeben. Es war der Spiegel gewesen, der vor dem Zusammenbasteln und Präsentieren eines dubiosen NSU die Mörder dem Drogen- und Mafia-System mit ausländischen Wurzeln zuschrieb, sich dann aber schnell der verlogenen politisch korrekten Version anschloß.

> Daß die Völkermörderin Merkel millionenfach das Grundgesetz und europäisches Recht zugunsten von Terroristen, ausländischen Massenmördern und Frauenschändern brach, ist eine Tatsache. Die deutschhassende Lügenpresse samt Spiegel hat sich daran beteiligt und leugnet oder verharmlost weiterhin die vorhergesehenen und tagtäglich eintreffenden Schrecken.

> Wenn ein Chinese in Peking eine Stunde lang verhört wird, weil er nicht an den heiligen Parteivorsitzenden glaubt, dann schreit das Pack der Lügenpresse, wegen angeblicher Verletzung der Menschenrechte, gequält auf, aber wenn hierzulande Jahr für Jahr Menschen für viele Jahre eingekerkert werden, wie Horst Mahler, Ursula Haverbeck, die Geschwister Schäfer, Gerhard Ittner, Wolfgang Fröhlich, Arnold Höfs u.v.a.m. und nicht einmal, wie Horst Mahler, als Sterbende aus der Haft entlassen werden, nur weil sie an den sakrosankten Holocaust nicht glauben, dann klatscht das gleiche verlogene Pressepack gehässig Beifall oder aber hüllt sich in Schweigen.

> Chemnitz hat den Schweinejournalismus in seiner ganzen ekelhaften Fratze gezeigt. Absolut nichts war von „Hetzjagden“ auf Ausländer zu sehen, und dennoch klammern sich die Schmierfinken sowie die Oberlügenmäuler Merkel und Steinmeyer nach wie vor rotzfrech an diese Lüge.

Aber nicht allein der Spiegel, sondern auch die Flagschiffe der Lizenzpresse, wie SZ, Tagesspiegel, FAZ, Stern, Zeit u. a., verbreiteten die zur Wahrheit erklärten Lügen des Spiegel-Reporters; der Multiplikator Presse-Agenturen wie AFP, Reuters oder dpa, tat das übrige; Wie heißt es doch gleich in den entlarvenden, weit über hundert Jahre alten Zionistischen Protokollen VII. zum Thema Presse? „Mit weniger Ausnahmen, die unberücksichtigt bleiben können, ist die Presse schon ganz in unseren Händen“; und die Presse-Agenturen betreffend unter Kapitel XII: „Diese Agenturen werden von uns bereits kontrolliert und lassen nur das an die Öffentlichkeit gelangen, was wir gutheißen.“

Relotius stellte seine Lügengeschichten nicht nur in den Dienst des europäischen ethnischen Vernichtungsplanes, sondern beschenkte – ganz der globalistische Santa Claas – auch einen großen Teil der US-amerikanischen Bevölkerung mit seinen Fabeln. Doch im Gegensatz zu manchem deutschen Multikulti-Michel, der Tränen der Rührung vergoß, als ihm der Weihnachtsmann Relotius zum Beispiel den irrealen Schwachsinn vom ehrlichen Flüchtling erzählte, der 1000 Euro gefunden, sie abgeliefert und sogar auf den Finderlohn verzichtet habe, waren die amerikanischen Bürger über Claas Geschichten, wie etwa die von den quasi veranstalteten Treibjagden auf arme, von Mittelamerika nach den USA geschleuste Flüchtlinge, ganz und gar nicht erbaut. So trat Richard Grenell, sogenannter Botschafter der USA in Deutschland, auf den Plan und forderte vom Spiegel, dem er Antiamerikanismus vorwarf, eine „unabhängige und transparente Untersuchung“ im Fall Relotius, denn „es ist eindeutig, daß wir Opfer einer Kampagne institutioneller Voreingenommenheit wurden. Die antiamerikanische Berichterstattung des Spiegel hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen; seitdem Präsident Trump im Amt ist, stieg diese Tendenz ins Uferlose.“ Darauf der Erklärungsversuch des Spiegel, frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung: „Wenn wir den amerikanischen Präsidenten kritisieren, ist das nicht Antiamerikanismus, sondern Kritik an der Politik des Mannes im Weißen Haus.“ Hört, hört, der Spiegel als Wächter der Politik des amerikanischen Präsidenten! Natürlich war dem Sprecher des Magazins klar, daß ein alliierter Besatzer die 1946 dem Spiegel verliehene Presse-Lizenz nach Gutdünken entziehen könnte, wußte aber, daß dies nicht geschehen würde, weil sonst die letzte BRD-Schlafmütze erkennen würde, wie „souverän“ das besetzte Rest-Deutschland ist. Und das wäre weder im Sinne der Besatzer noch deren Hiwis.

Wie die Geschichte weitergeht kann man jetzt schon sagen. Noch mehr Schmutz der Lügenpresse wird ans Licht kommen, dazu ihre gespielte Aufregung. So wie die IS-Kopfabschneider Allah dienen, so dient der Spiegel und die anderen gleichgeschalteten Lügenblätter der Allah-Prophetin und Deutschen-Hasserin Angela Merkel. Claas Relotius war in dem Lügengetriebe ein höchst willkommenes Rädchen – bis seine allzu offensichtlichen Erfindungen das ganze Lügengebäude zum Einsturz zu bringen drohten. Nur um dieses Lügengebäude zu retten, trennten sie sich mit gespielter Empörung von ihm. Doch nichts wird sich ändern; das Lügenrad wird sich noch rasanter weiterdrehen, und bald wird es Usus werden, daß Chefredakteure ihre Reporter mit dem geflügelten Satz ermahnen: „Haben Sie heute schon relotiusiert? Nein? Dann wird es aber höchste Zeit. Aber bitte nicht mehr so plump!“

Mein Wunsch für das neue Jahr: Zum Teufel mit der Lügenpresse!

*Legende of our time, Elie Wiesel 1982, Einleitung S. VIII

Ludwig Spaenle, der Antisemitismus-Beauftragte

Ludwig Spaenle (CSU) war fast zehn Jahre bayerischer Minister für Unterricht und Kultus, davon die halbe Zeit zusätzlich Minister für Bildung, Wissenschaft und Kunst. Neben seiner Partei diente er im Fachbereich Nepotismus auch noch seiner Ehefrau.1 Seit März 2018 ist er aus dem Kabinett Söder verschwunden, und dem am 14. 10. 2018 gewählten Bayrischen Landtag gehört er auch nicht mehr an, da er bei der Landtagswahl sogar einem grünen Schuß in den Ofen, namens Christian Hierneis, unterlag. Aber kein Problem, die Lenker des Systems haben den willigen Ludwig zu Höherem berufen, nämlich zum Antisemitismus-Beauftragten. Schon als Kultusminister stellte er seine außergewöhnliche philosemitische Hingabe unter Beweis 2, und die seit Mai 2018 laufende Probezeit hat er mit Bravour bestanden. Er ist sozusagen zum hebräischen Lordsiegelbewahrer in der BRD aufgestiegen und darf den alle jüdischen Belange umfassenden Titel führen: „Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe“.

Bleibt dem Amt des britischen Originals nur noch nostalgische Bedeutung, so steigt die Aktualität und Bedeutung seines bayrischen Ablegers ins Unermeßliche. Denn der Zentralrat der Juden hat die betrübliche Erfahrung gemacht, daß 365 Tage antideutscher Greuelpropaganda pro Jahr noch immer nicht ausreichen, um auch das letzte Kleinkind gegen die Eltern aufzuhetzen; daß pausenlose zionistische Indoktrination mittels Medien, in Kindergärten, Schulen, Gymnasien, Sport- und Kleinkaninchenzüchter-vereinen, im Schloß Bellevue, in Partei- und Geschwerkschaftszentralen, Caritas- und Malteserverbänden noch immer nicht die bedingungslose Kapitulation der unbelehrbaren „Nazis“ gebracht hat, ja, daß sogar der Holocaust-Trick – hinreichend bekannt unter dem Namen „Auschwitz-Keule“ – nicht mehr verfängt. Shulamit Aloni, die frühere israelische Ministerin für Erziehungsfragen, Knesset-Abgeordnete und Chefin der Meretz-Partei, hat diese perfide jüdische Erpressung einst im US-Fernsehen erläutert, und zwar im Interview mit der jüdischen US-amerikanischen Journalistin Amy Goodman in der TV-Sendung Demokracy Now!3:

TV: „Ihre Stimme ist eine Stimme der Kritik an Israel, die man bei uns hier in den USA nicht offen hört. Häufig, wenn Widerspruch in den USA gegen die Politik der israelischen Regierung geäußert wird, dann werden diese Leute hier ‚antisemitisch‘ genannt. Was ist Ihre Antwort darauf als eine israelische Jüdin?“

Antwort der Ministerin: „Nun das ist ein Trick. Den wenden wir immer an. Wenn jemand aus Europa Israel kritisiert, dann kommen wir mit dem ‚Holocaust‘, bringen den Holocaust hoch. Wenn Leute in den USA Israel kritisieren, dann sind sie ‚antisemitisch‘. Und die jüdischen Organisationen sind stark, sie haben viel Geld. Und die Bindungen zwischen Israel und dem jüdischen Establishment der USA sind sehr stark. Und die jüdischen Organisationen sind stark in diesem Land, wie Sie ja wissen. Und sie haben Macht. Das ist in Ordnung, denn sie sind talentierte Leute. Sie haben Macht, Geld, die Medien und andere Dinge. Ihre Einstellung gegenüber Israel ist: ‚My country – wright or wrong‘. Sie identifizieren sich damit. Und sie sind nicht bereit, Kritik zu hören. Und es ist sehr einfach, Leute, die gewisse Handlungen Israels kritisieren, als ‚Antisemiten‘ anzuprangern und den ‚Holocaust‘ hochzubringen und ‚das Leid des jüdischen Volkes‘. Und das rechtfertigt alles, was wir den Palästinensern antun.“

Und dieser Trick rechtfertigt alles, was uns die Zionisten auch und vor allem in Deutschland antun – meinen sie. Aber, wie bereits gesagt, zum Leidwesen der zionistischen Macher und deren Epigonen in der BRD haben noch nicht alle Deutschen sich die Zipfelmütze über Augen und Mund gezogen. Und da besannen sie sich auf ihren willigen Diener Ludwig Spaenle. Mußten Admiral Canaris und Hans Oster ihre Dienste für fremde Mächte noch geheim durchführen, kann Ludwig Spaenle offen und mit stolz geschwellter Brust sein Tun ankündigen. 4

Antisemitismus ist inzwischen meßbar!“, erläuterte er wissenschaftlich, „und darum müssen wir die Bekämpfung des Antisemitismus intensivieren, deswegen meine Forderung, daß Staatsregierung und Bayrischer Landtag eine Antisemitismus-Definition, die international gefaßt wurde, annehmen.“ Von wem „international gefaßt“? Von der zionistischen Organisation Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA), die dann ihre Antisemitismus-Definition als jüdischen Ukas für die Welt herausgab. Dazu Spaenle: „Ich glaube, daß dadurch die Sensibilisierung für dieses wichtige Thema für Bayern verbessert werden kann.“ Und wie diese „verbesserte Sensibilisierung“ in der Praxis aussehen soll, verrät das Sensibelchen: er will möglichst viele und große Verbände, wie Gewerkschaften, Sportverbände u. ä., dafür gewinnen, sich dem Kampf gegen den Antisemitismus „zu verpflichten“, denn – so der von Jerusalem und München Beauftragte – ein politisches Bekenntnis habe schließlich Einfluß auf das Verwaltungshandeln einer Gemeinde. Als Beispiel führte er die in der Landeshauptstadt München agierende internationale Organisation BDS (Boykott, Divestment, Sanktions) an, die die zionistischen Menschheitsverbrechen und den unablässigen Landraub Israels nicht schweigend hinnimmt, womit sie sich nach jüdischer Spaenle-Meinung klar als übler antisemitischer Verein zu erkennen gegeben hat. Aber einfach verbieten und zensieren geht schlecht, der demokratische Anschein muß gewahrt bleiben, also muß Verbot und Zensur schlau in ein koscheres juristisches Mäntelchen verpackt werden. Spaenle: „Das führt ganz konkret dazu, daß Veranstaltungen von Veranstaltern, die etwa israelfeindliche Äußerungen tätigen oder antisemitisch angehaucht sind, nicht stattfinden.“ Jeder Talmud-Gelehrte wird seine helle Freude an Ludwig haben.

Aber Spaenle ist auch auf das Internet sauer, weil er festgestellt hat, daß wahrheitsliebende Benutzer damit in die Lage versetzt werden, Hetze und Lüge des Systems breitenwirksam zu entlarven, sodaß sich die heiligen Tabus und Dogmen langsam aber sicher in abgestandene Luft auflösen, also grummelt er verdrossen: „Es ist festzustellen, daß die Tabugrenzen verschoben werden, was natürlich durch den Wahnsinn des Internets begünstigt wird. Und dagegen müssen wir Zeichen setzen.“ Eins dieser Zeichen sind geplante Meldestellen gegen Antisemitismus“. Diese sollen im ersten Quartal des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen und Menschen, „die sich bedrängt fühlen“ zur Seite stehen. Zum Antideutschtum gehört bekanntlich auch Denunziantentum.

Wann die Todesstrafe gegen Israel- und Zionisten-Kritiker eingeführt wird, darüber schweigt sich Spaenle (noch) aus, doch wird er sich vermutlich mit dem ihm gleichgesinnten Israel-Heloten Alexander Gauland (AfD) darüber beraten. Denn wer, wie Gauland am 26. 4. 2018 im Bundestag, den Deutschen jegliche Kritik an israelischen Verbrechen abspricht und sogar die hirnrissige Forderung erhebt, im Bedarfsfall für den Raubstaat Israel „zu kämpfen und zu sterben“ für den ist die Todesstrafe für Israel-Kritiker adäquat. Warten wir ab, welche Machenschaften der offizielle Antisemitismus-Beauftragte in Bayern, Ludwig Spaenle, sowie das Heer der inoffiziell Beauftragten noch bereithalten; bei Charakteren dieser Art kann wohl kaum noch etwas überraschen.

1Spaenle beschäftigte von 1997 bis 2013 seine Ehefrau für 600000 Euro auf Steuerkosten

2Siehe dazu unter heurein.wordpress.com : Reliquienverehrung, März 2017

4Rundfunksendung ARD-Info-Nacht, 5. 12. 2018, 5:50 Uhr

Die Staatsanwaltschaft München II der Barbarei überführt

Wenn es noch eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die BRD-Justiz nicht Rechtspflege, sondern alttestamentarische Rachejustiz ausübt – die Staatsanwaltschaft München hat ihn erbracht: durch die Ablehnung der Haftunterbrechung des todkranken 83-jährigen Horst Mahler aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel, wo er bereits fast ein Jahrzehnt wegen einer Meinung, die den Deutschenhassern nicht gefällt, einsitzt.

Einen Menschen wegen einer vom BRD-Regime unerwünschten Meinung zu bestrafen, sogar grausamer als einen Mörder oder Kinderschänder, ist schon an sich ein krimineller Akt und verstößt von Anfang an gegen Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention. Und schließlich, bei der Tagung der UN-Menschenrechtskommission vom 11. – 29. Juli 2011 zu Genf, wurde folgender Beschluß gefaßt: „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention der Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungs-freiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Abs. 49, CCPR/C/GC/34). Dieser Beschluß bezieht sich – laut Fußnote 115, die auf die Lex Faurisson verweist – in erster Linie auf das „Bestreiten“ des Holocaust. Die BRD gehört zu den Unterzeichnern und wäre demnach spätestens seit dem Jahre 2011 zur Einhaltung verpflichtet. Da sie dies nicht tut, sondern weiterhin mittels § 130 StGB das Recht beugt, handelt sie wie ein gewissenloser Despot aus dem Dschungel. Aber auch die UNO handelt kriminell, weil sie auf der Einhaltung dieses Beschlusses ganz bewußt nicht besteht (Das laut UN-Satzung Art. 53 und 107 als „Feindstaat“ geführte Deutschland ist für die UNO gerade gut genug, ausgeplündert und schließlich vernichtet zu werden).

Nun aber wurde dieser zu Unrecht bzw. gegen das Völkerrecht eingesperrte Horst Mahler durch das jahrelange Leiden im Gefängnis todkrank gemacht, doch nicht einmal bei diesem dramatischen Gesundheitszustand wird ihm das letzte Drittel seiner Strafe bedingt erlassen, damit er wenigstens im Kreise seiner Familie sterben dürfe. Das ist eine neue Qualität der Foltermethoden an mißliebigen Dissidenten, ist die bleibende Schande der BRD-Justiz, im Fall Horst Mahler insbesondere die Schande der Staatsanwaltschaft München II. Sogar die JVA Brandenburg, in der der Schwerstkranke einsitzt, hatte schließlich ein Einsehen und stellte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München den Antrag auf Haftunterbrechung – vergeblich.

Das Bild dieses wahnsinnigen Systems rundet sich ab. Die von den herrschenden Hintergrundmächten beauftragte sogenannte „Kanzlerin“ Merkel bricht, aus angeblicher Humanität(!), millionenfach Gesetze und ist letztendlich verantwortlich für Mord und Terror durch Ausländer, aber dieser gigantische Rechtsbruch zugunsten einer verlogenen Scheinhumanität wird von der Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht beanstandet; bei dem Deutschen Horst Mahler hingegen braucht kein einziges Gesetz gebrochen zu werden, sondern, im Gegenteil, die geschriebenen und ungeschriebenen elementaren Menschenrechte nur eingehalten zu werden, um die ihm tatsächlich zustehende Humanität angedeihen zu lassen. Aber dies verhindert die Münchner Staatsanwaltschaft. Zudem bestimmt das verkommene Merkel-Deutschland, daß, wieder einmal aus angeblicher Humanität(!), selbst in sicher geltende Staaten keine Ausländer abgeschoben werden dürfen, ein Furz in ihrem Herkunftsland könnte sie ja erschrecken! Aber den sterbenden Horst Mahler läßt man im Gefängnis verrecken.

Und nun schauen wir uns einmal der Folterknechte scheinheilige Begründung des ablehnenden Bescheides an, unterschrieben von einer „Rechtspflegerin Redmann“, wobei davon auszugehen ist, daß die Beamtin auf „höhere Anordnung“ handelte:

Gemäß § 455 Abs. 4 StPO kann die Vollstreckung unterbrochen werden, wenn (…) wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist oder wenn der Verurteilte sonst schwer erkrankt und die Krankheit in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden kann und zu erwarten ist, daß die Krankheit voraussichtlich für eine erhebliche Zeit fortbestehen wird (…).

Mit Schreiben vom 6. November 2018 beantragte die Justizvollzugsanstalt Brandenburg die Unterbrechung der Haft gemäß § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr 3 StPO wegen Vollzugsuntauglichkeit [Diese und die nachfolgenden Hervorhebungen sind vom V.].

Bei dem Verurteilten lägen ‚multimorbide Krankheiten‘ vor, die aufgrund des hohen Alters des Verurteilten sowie der vorliegenden akuten Erkrankung und des zu erwartenden Verlaufs eben dieser zu jederzeit zu akuten Komplikationen würden führen können, die in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt nicht behandelbar wären und durchaus lebensbedrohlich werden könnten. Auszuschließen sei auch nicht die Amputation des zweiten Unterschenkels, wobei die daraus resultierende Pflege nur in einem Krankenhaus außerhalb der Anstalt möglich wäre. Aus medizinischer Sicht sei der Verurteilte nicht mehr haftfähig.

Diesem Antrag der Vollzugsanstalt hat sich der Verurteilte mit Schreiben seines Verteidigers vom 5. November 2018 angeschlossen.

Der Verurteilte befindet sich seit 25. Oktober 2018 auf der externen Bettenstation B1 im Städtischen Klinikum in Brandenburg an der Havel, wo zunächst eine bakterielle Lungenentzündung diagnostiziert und in der Folge antibiotisch behandelt wurde. Hierdurch konnte zunächst eine Stabilisierung des Verurteilten erreicht werden. Problematischer gestaltete sich die Behandlung der fortschreitenden Durchblutungsstörung im rechten Fuß. Insoweit haben sich weitere Nekrosen gebildet, die in letzter Konsequenz die Amputation des Unterschenkels erforderlich machen, die von dem Verurteilten jedoch verweigert wird. In den letzten Tagen hat sich der Gesundheitszustand des Verurteilten drastisch verschlechtert. Der Verurteilte ist derzeit nicht mehr in der Lage aufzustehen, ist schläfrig und bekommt Morphium gegen die Schmerzen.“

Wenngleich auch weitere Leiden des Verurteilten unterschlagen wurden, wie Diabetes, Herzschwäche, Niereninsuffizienz und Blutvergiftung, so reichen die von der Justizvollzugsanstalt angeführten bei weitem aus, um den Todkranken sofort auf freien Fuß zu setzen – zumindest in einem normalen Land ohne besonderer humanistischer Prägung. Doch dieses System ist barbarisch gegen das deutsche Volk, die Staatsanwaltschaft München II hat es offenbart, denn nach Aufzählung der im Endstadium befindlichen unheilbaren Krankheiten des Gefangenen, fährt die unterzeichnende Rechtspflegerin Redmann – sie nennt sich tatsächlich „Rechtspflegerin“!! – in dem Bescheid fort:

Gleichwohl kommt eine Unterbrechung der Haft nicht in Betracht.“

Die nachfolgende Begründung ist an Hohn und Zynismus nicht zu überbieten:

Eine Unterbrechung nach § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO scheidet schon allein deshalb aus, da zwischen der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der bestehenden Lebensgefahr keine Kausalität besteht. Der lebensbedrohliche Zustand des Verurteilten ist vielmehr durch dessen Verweigerung der erforderlichen medizinischen Behandlung entstanden.(…) Eine Unterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 Nr. 3 StPO wird ebenfalls abgelehnt. Der Verurteilte ist zwar derzeit unbestritten schwer erkrankt und ein Ableben nach den ärztlichen Berichten wahrscheinlich. Jedoch liegt ein Zustand des Verurteilten, der in einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden könnte, nicht vor.“

Das ist blühender Unsinn. Man vergegenwärtige sich: Da schmachtet ein Mensch viele Jahre lang allein wegen seiner gewaltfreien Meinung, also unschuldig(!) im Gefängnis. Daß dies für den Inhaftierten eine immerwährende ungeheure seelische Belastung bedeutet, die Krankheiten hervorrufen und begünstigen muß, liegt auf der Hand. Und ebenso die Binsenweisheit, daß Körper und Geist untrennbar miteinander verbunden sind, was der wissenschaftlich/medizinische Zweig der Psychosomatik bestätigt. Es besteht also bei Mahler zwischen Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der bestehenden Lebensgefahr sehr wohl eine Kausalität! Auch die Behauptung, daß der lebens-bedrohliche Zustand Mahlers durch dessen Weigerung, nämlich sich auch noch das zweite Bein amputieren zu lassen, hervorgerufen sei, ist an Unsachlichkeit und Dummheit nicht zu überbieten. Dazu schreibt Dr. Rigolf Hennig in einem offenen Brief an die Staatsanwaltschaft München II:

Im Kern begründen Sie Ihre Ablehnung damit, daß Herr Mahler einen weiteren operativen Eingriff ablehnt, der ihm möglicherweise das Leben retten könnte. Bekanntlich ist Herr Mahler wegen einer diabetischen Gangrän bereits einseitig beinamputiert, nun wäre aus gleichem Grunde die Amputation des anderen Beines aus vitalen Gründen. Als erfahrener Chirurg stimme ich der Entscheidung von Horst Mahler zu. Schon anläßlich der ersten Amputation wäre der Patient beinahe an Komplikationen wie Nieren- und Herzversagen verstorben; bei einem zweiten Eingriff dieser Art wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit seinem Tod zu rechnen. Ganz abgesehen von dem Verlust an Lebensqualität als beidseits Beinamputierter ist bei der Güterabwägung zwischen dem wahrscheinlichen Tod bei Amputation und einem befristeten, aber sicher längeren Überleben letzterem der Vorzug zu geben. Ich hätte mich genau so entschieden.“

Schon viele Jahrzehnte lang erfahren wir, was dabei herauskommt wenn abhängige Richter sich als Historiker aufplustern, obwohl sie nur den vorgegebene Sonderparagraphen 130 StGB anzuwenden fähig sind; und das gleiche groteske Spiel sehen wir, wenn sich die in das Unrechtssystems eingebundenen Staatsanwälte bzw. „Rechtspfleger“ als Ärzte aufspielen. Nein, eine andere Motivation, als selbst den Tod von Regime-Kritikern während ihrer Gefangenschaft billigend in Kauf zu nehmen (wenn nicht gar zu wünschen), läßt diese barbarische Ablehnung nicht mehr zu. Der blinde Haß, der sich in dem Versuch zeigt, dem unschuldig eingesperrten Todkranken selber die Schuld an seinem Zustand aufzubürden, ist zu offenkundig. Hier wird Antimenschentum praktiziert.

Was ist es nur, was ausgerechnet die Münchner Staatsanwaltschaften I und II dazu treibt, Grausamkeiten an den Tag zu legen, die jeden zivilisierten Menschen entsetzen muß? Die Staatsanwaltschaft München I, gezeichnet von einem Oberstaatsanwalt Stern, hat bereits 2004 den Präzedenzfall geschaffen, daß jedermann ungestraft zum Massenmord gegen das deutsche Volk hetzen darf („Bomber Harris do it again“); München II hat mit der Verfolgung des uralten kranken Greises, John Demjanjuk, einen weiteren Präzedenzfall für Barbarei im Namen der Justiz geschaffen: Obwohl dem Angeklagten keine Schuld nachgewiesen werden konnte, wurde er der Beihilfe zum Massenmord angeklagt und, das Recht beugend, verurteilt. Und mit dem Fall Horst Mahler haben die Verantwortlichen der Münchner Staatsanwaltschaft II ihre Schande endgültig manifestiert. Erfüllen sie schon seit langem den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB, so machen sie sich nunmehr der unterlassenen Hilfeleistung schuldig sowie der Mißachtung Art. 2 (2) GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und was, neben den Gesetzen, in jedem zivilisierten Land selbstverständlich ist, nämlich Menschlichkeit, das fordern die Berufsheuchler von China oder Kasawubuchstan; hingegen in dem von ihnen verratenen Deutschland halten sie sich lieber an talmudische Gepflogenheiten.

Wie viele Menschen ihrem Verfolgungswahn noch zum Opfer fallen werden, ist ungewiß; gewiß ist nur, daß sie ihrer Grausamkeiten überführt sind bzw. sich selber überführt haben und sich einst vor einem ordentlichen Gericht, das diesen Namen auch verdient, verantworten werden müssen. Weder die tatsächlich Verantwortlichen noch die vorgeschobene „Rechtspflegerin“ Redmann werden sich dann davonstehlen können.