Entpuppter Antigermanismus

Weite Kreise zieht ein angeblich antisemitischer Vorfall. Man könnte ihn als längst bekannten und unablässig servierten Eintopf ignorieren, aber weil er sich als ein anschauliches Musterbeispiel für das unanständige Benehmen von Personen und Kreisen des öffentlichen Lebens in der BRD anbietet, wenn es um das Thema Juden-Nichtjuden geht, darum sei es hier genauer betrachtet und kommentiert.

Ein 39-jähriger Jude namens Gil Ofarim, sogenannter Sänger und Musiker, mobilisierte die Öffentlichkeit und schilderte ein gar erschröckliches Erlebnis, das ihm wegen seiner jüdischen Herkunft angeblich widerfuhr. Er wollte sich am 5. Oktober im Leipziger Hotel Westin einschreiben. An der Rezeption mußte er sich in einer Warteschlange anstellen, wurde aber von den Hotelangestellten ignoriert. Als er sich beschwerte, ließen seine Widersacher die antisemitische Sau raus. Aber lassen wir den mißhandelten Juden selber in seinem erstellten-Schnipsel-Video berichten:

Und dann ruft einer an der Ecke: ‚Pack den Stern ein‘!“ [Hier muß man wissen, der jüdische Sänger trug als Zeichen seiner Identität so gut wie immer einen großen Davidstern an einer Kette um den Hals, d. V.]. „Und dann sagt der Herr W.: ‚Packen Sie den Stern ein!‘ Und dann sagt er, wenn ich einpacke, darf ich einchecken. – Wirklich! Deutschland 2021.“ Dann der theatralische Pflichtschrei: „Haben wir denn nichts, nichts aus der Vergangenheit gelernt? Ich bin sprachlos!“

Wäre er in seinem Interesse nur sprachlos geblieben!

So weit, so antisemitisch. Ein angeblicher Antisemitismus, der aber sehr bald penetrant nach Antigermanismus zu riechen begann.

Zivilisierte Menschen in einer solchen Lage würden sich selbstverständlich sagen: Warten wir die Ermittlungen ab, dann sehen wir weiter. Aber da wir eben in der BRD leben, wo die Wörter Jude, Antisemitismus sowie das Werkzeug Auschwitzkeule normales Handeln und vernünftiges Denken kaum mehr gestatten, dürfen keine Ermittlungen abgewartet, sondern es muß gleich ordentlich vom Leder gezogen werden, und zwar germanophob. Dabei kommt der Lügenpresse die Hauptrolle zu.

So schreibt die „renommierte“ Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 7. 10.: „Hotel in Leipzig läßt Gäste wegen antisemitischen Vorfalls befragen.“ Das Blatt schreibt nicht im Konjunktiv, wie es Wahrheitsliebe geböte, sondern im Indikativ und drückt damit aus, daß tatsächlich ein antisemitischer Vorfall stattgefunden habe. Im Artikel selber schreibt die Zeitung zwar von Aussagen, die Ofarims Behauptung widersprechen, doch der Blickfang des Titels soll die Leser eben auf einen antisemitischen Vorfall festlegen. Auch der mit horrenden GEZ-Zwangsgebühren finanzierte BR24, vom 6. Oktober 21, verkündet mit der Schlagzeile „Antisemitismus im Hotel“ das von der „Elite“ Gewünschte. Die Schmierer des Bayerischen Rundfunks geben zwar zu, daß einer der von Ofarim beschuldigten Hotelmitarbeiter den Juden wegen Verleumdung angezeigt habe, aber die Lügenpresse hält sich an ihr ungeschriebenes Gesetz, das Wort eines Juden nicht offen anzuzweifeln.

Sie wagen auch nicht, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, den sie zitieren, an zivilisatorische Regeln zu ermahnen, geschweige ihm zu widersprechen; dieser, offenbar die Weisheit gepachtet, „zeigte sich in einem BR-Interview bestürzt über den Vorfall: ‚Ich weiß nicht, was die Mitarbeiter geritten hat. Aber hehre Motive kann ich dahinter nicht erkennen‘; er habe keinerlei Zweifel an den Aussagen von Ofarim.“ Und daher – so die Frankfurter Allgemeine vom 7. Oktober – sei er „mehr als irritiert“, daß eine „deutliche Entschuldigung“ des Hotels gegenüber dem Musikus ausgeblieben sei. Keine Ahnung vom tatsächlichen Geschehen, aber eine Entschuldgung verlangen! Das sind freilich keine „hehren Motive“, die Schuster für seine antigermanistisch anmutende Vorverurteilung zugebilligt werden können. Und wenn etwas „mehr als irritiert“, dann ist es Ofarims Aussage, nämlich, er finde es „beschämend und traurig“, „daß er sich nach diesem Vorfall auch noch rechtfertigen muß und erklären müsse“ (FAZ). Ist der Herr der Meinung, das Wort eines Juden ist Gesetz und darf nicht in Frage gestellt werden? Gleichwohl erklärte er glücklich: „Daß es so hohe Wellen schlägt, hätte ich nicht gedacht.“ (br.de, 6. 10.)

Aber eine Welle, und zwar in Form der in der Hotelrezeption angebrachten Überwachungskamera, widersprach Ofarims Aussage: Die Kette mit dem Davidstern, um derentwillen dem jüdischen Musikus so furchtbares antisemitisches Leid zugefügt worden sei, hatte die Kamera vergebens gesucht. Hm. Da ist guter Rat teuer und der intelligente Gil sucht nach einer Antwort:

Es geht hier nicht um die Kette. Es geht eigentlich um was viel Größeres!“

Hoppla! Es geht nicht um die Kette, um die er solche Aufregung eingefädelt hat? Ja um was geht es dann, wenn schon nicht um die Wahrheit? Und wie aus dem Nebel taucht die Aussage eines bereits verstorbenen Glaubensbruder des Sängers Gil Ofarim auf: Eli Wiesel, der, seinen Worten zufolge, schon zahlreiche KL-Vernichtungslager überlebte, der mit dem Friedensnobelpreis geehrt worden war, nachdem er einige Zeit vorher gefordert hatte:

Jeder Jude sollte irgendwo in seinem Herzen eine Zone des Hasses bewahren, des gesunden, männlichen Hasses gegen das, was der Deutsche verkörpert und was im Wesen des Deutschen liegt.“1

Dieser hochgeehrte Deutschenhasser hatte einst seinem Rabbi erklärt: „Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere wiederum sind wahr, finden aber nie statt.“2

Vielleicht wollte Gil Ofarim dem Elie Wiesel nacheifern? Wer weiß das schon zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen!

Wie aber steht es mit Felix Klein, dem Antisemitismusbeauftragten der BRD? Kaum anzunehmen, daß ihm alle Zitate Elie Wiesels bekannt sind, denn seine Aufgabe ist allein, antisemitische Tendenzen zu bekämpfen. Daher wollte er es sich gar nicht leisten, erst einmal zu fragen: Hat der liebe Gil denn auch die Wahrheit gesagt? Nein, dazu fand er keine Zeit. Wird ihm eine antisemitische Tat bekannt, so meint er vielleicht, wie Billy the Kid sofort aus der Hüfte schießen und dann erst fragen zu müssen. Eine vermeintliche Art von Lebensversicherung? Und so schoß er die Worte ab: „Daß ein Mensch in der Öffentlichkeit einer gut besuchten Hotellobby antisemitisch diskriminiert und angefeindet wird, entsetzt mich!“3 Hamlet war da etwas vorsichtiger, als er sinnierte: Offenkundig oder nicht offenkundig, das ist hier die Frage! Er (Klein, nicht Hamlet) sprach dem Musiker seine Anteilnahme und Solidarität aus: „Es ist gut und wichtig, daß er diesen inakzeptablen Vorgang öffentlich gemacht hat.“4

Nun könnte man natürlich fragen, für den Juden hat sich der höchste Antisemitismusbeauftragte der BRD eingesetzt, warum hat sich für dessen Gegenpart, den von Ofarim beschuldigten nichtjüdischen Hotelangestellten, kein Antigermanismusbeauftragter eingesetzt? Die Antwort ist schlicht: es gibt keinen. Zwar müßten, wenn schon Antisemitismusbeauftragte en masse etabliert, auch Antigermanismusbeauftragte eingesetzt werden, weil allein Art. 3 Grundgesetz dies schon verlangt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Aber ist es überhaupt ratsam, wenn es um Juden geht, die Einhaltung des Grundgesetzes ohne Wenn und Aber einzufordern?

Unter den vielen Auch-Politikern, die so furchtbar den vielleicht gar nicht stattgefundenen antisemitischen Vorfall verurteilten, fühlte sich besonders Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) zur Abbitte genötigt; er schrieb auf Twitter, daß es ihn „wütend“ mache, was Ofarim widerfahren sei. „Er spreche für die übergroße Mehrheit der Menschen in Sachsen, wenn er sich stellvertretend für die antisemitische Demütigung entschuldige.“5

Hier kann man sich nur mit Mühe des Fremdschämens erwehren. Außerdem hat Dulig geflunkert, denn er sprach keineswegs für die Sachsen, deren übergroße Mehrheit erfahrungsgemäß wahrheitsliebend ist und nicht in die Hosen macht, wenn irgend jemand, ohne Beweise vorzulegen, von „antisemitischen Untaten“ schwadroniert.

Auch für den sächsischen Innenminister Roland Wöller (CDU) ist es eine „bedrückende Erfahrung, daß jüdisches Leben nach dem Zweiten Weltkrieg wieder in einem solchen Maße gefährdet ist.“6

Und Sachsens Justiz- und Demokratieministerin (Vorverurteilende gehen stets mit „Demokratie“ hausieren) Katja Meier (B90/Grüne) entsetzt sich über den „offenen, unsäglichen und unerträglichen Antisemitismus.“

Und wie verhielt sich die Hotelleitung? Sagen wir mal: „BRD-staatsräsonierend“. Kein logisches Warten-wir-die-Ermittlungen-ab, sondern das sofortige einstweilige Beurlauben der zwei zu Unrecht beschuldigten Hotelmitarbeiter. Einige Hotelangestellte aber verhielten sich peinlich beschämend. Im vorauseilendem Gehorsam demonstrierten sie, gemeinsam mit einigen hundert politisch Korrekten, vor dem Hotel, um Solidarität mit einem Juden zu zeigen, der zweifelhafte Aussagen gemacht, wobei sie internationale Fahnen, darunter die israelische, schwenkten. Bei soviel Gehirnschmalz unter der Schädeldecke hat freilich die Erkenntnis keinen Platz mehr, daß sie damit ihre beiden, so wie es aussieht verleumdeten Arbeitskollegen verrieten. Mister Lynch aus alten Wildwest-Zeiten hätte seine helle Freude gehabt.

Zwei Wochen nach dem „antisemitischen“ Vorfall, kam man der Wahrheit schon viel näher. „Hotel schließt Untersuchung von Antisemitismus-Vorwurf ab“, verkündete PR Online am 20. 10. 2021. Auf Betreiben der Hotelleitung hatten „spezialisierte Rechtsanwälte“ das Geschehen in der Rezeption des Hotels penibel rekonstruiert, Zeugen befragt und alles Erreichbare unter die Lupe genommen und kamen in einem 118-Seiten-Bericht zu dem Ergebnis, daß keine Anhaltspunkte für ein Vergehen des beschuldigten Hotelmitarbeiters vorlägen: „Wir haben daher entschieden“ hieß es, „daß entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter nicht eingeleitet werden.“ Allerdings könne dieser aus „Fürsorgegesichtspunkten“ zunächst seine Aufgaben noch nicht voll wahrnehmen. Das heißt im Klartext, die Sicherheit des von Ofarim zu Unrecht beschuldigten Hotelangestellten, kann nicht gewährleistet werden, weil es offenbar kriminelle Elemente gibt, die sich mit der Wahrheit nicht abfinden mögen.

Levi Salomon vom Jüdischen Forum für Demokratie und Antisemitismus gibt mit seiner Aussage ein Musterbeispiel von berufsdemokratisch-philosemitischer Denkweise: „Sollte die Behauptung [Ofarims, d. V.] falsch sein, ändert dies nichts am enormen Antisemitismus-Problem in Deutschland.“ Mit anderen Worten: Die falsche Aussage eines Juden bestätigt grundsätzlich seine Richtigkeit. Da haben wir sie ja wieder, die in der o. g. „Legende unserer Zeit“ ausgedrückte zynische Philosophie: „Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere wiederum sind wahr, finden aber nie statt.“  Wen interessiert das schon, offenkundig sind sie allemal.

Die Prognose, wie die Sache demnächst ausgehen wird, ist nicht schwer vorherzusagen. Die Angelegenheit wird juristisch eingestellt werden, weil Gil Ofarim eine Verleumdung nicht nachzuweisen sein wird. Und so wird das Geschehen einstweilen als „mutmaßlicher“ antisemitischer Vorfall bestehen bleiben, bis es in nicht allzu langer Zeit im Lügenpressewald als realer antisemitischer Vorfall einzementiert ist.

Wie sagte der jüdische Sänger und Musikus? „Er habe Vertrauen in die Justiz.“7 Ein wahres Wort – was Nicht-Juden, die sich mit bestimmten Themen befassen und dabei zu einem konträren Ergebnis zu jüdischen Äußerungen kommen, wahrlich nicht behaupten können. Nun, wenigstens im Fall Gil Ofarim scheinen Zweifel und Widerspruch nicht automatisch strafrechtliche Verfolgung nach sich zu ziehen – oder doch?

Letzte Meldung des Tagesspiegel vom 28. 10. 2021: „Antisemitismusbeauftragter erwägt Neubewertung des Falls Ofarim.“ Felix Klein „erwägt, seine Position zum Vorfall im Leipziger ‚Westin-Hotel’ zu revidieren.“ Nanu! Herr Klein ein Revisionist?! Spät kommst du, aber du kommst!

Den Vorverurteilenden, allen voran Felix Klein und Josef Schuster, sei empfohlen: Warten Sie stets erst die Ermittlungen ab; blamieren können Sie sich später immer noch.

1Elie Wiesel, „Appointment with Hate, Legends of Our Time, New York 1968, S. 177f

2Elie Wiesel, „Legends of Our Time“, Einleitung, Schocken Books, New York 1982

3br.de, 6. 10.2021

4Ebenda

5Spiegel Panorama, 6. 10. 2021

6MDR vom 5. 10. 2021

7PR Online, 19. 10. 2021

Strafanzeige/Strafantrag

18. Oktober 2021

An die
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Amanstr. 4
94469 Deggendorf

Hiermit stelle ich

Strafantrag/Strafanzeige

gegen Dominik Groß, Richter am Landgericht Itzehoe sowie Peter Müller-Rakow, Staatsanwalt von Itzehoe, die in dem Prozeß gegen die 96 Jahre alte Frau Irmgard F., Ex-Sekretärin vom ehemaligen KL Stutthof, als Vorsitzender Richter und Ankläger tätig sind,

ebenso gegen den Richter bzw. die Richterin am Landgericht Neuruppin

sowie den Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Neuruppin, der/die in dem am 7. 10. 2021 begonnenen Prozeß gegen den 101 Jahre alten Mann Josef S., der einst im ehemaligen KL Sachsenhausen bedienstet war,

wegen des Verdachts der

Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB

Begründung

Anfang Februar des Jahres 2021 hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein eine heute 96 Jahre alte Greisin wegen Beihilfe zum vielfachen Mord angeklagt; Begründung: Sie war zwischen 1943 und 1945 als Sekretärin Im Konzentrationslager Stutthof bedienstet. Dabei geht es den Anklägern vorrangig nicht um die Frage, ob die Angeklagte sich persönlich etwas zuschulden kommen ließ, denn allein ihr Dienst im KL Stutthof wird bereits als Straftat gewertet, die als „Beihilfe“ zum vielfachen Mord zu ahnden sei. Ebenso verhält es sich mit einem ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen, dem 101 Jahre alten Greis Josef S., dem allein wegen seiner Anwesenheit im KL Sachsenhausen Beihilfe zum Massenmord vorgeworfen wird.

Ein elementarer Grundsatz im Strafrecht ist: Strafbar kann sich nur machen, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits die BRD die Verfolgung von angeblichen NS-Tätern bzw. NS-Taten für alle Ewigkeit aufrechterhalten will, ist die Justiz darangegangen, über 100 Jahre alte kranke Greise bzw. Greisinnen, (Krankenbahre kein Hindernis, siehe Demjanjuk), vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist! Die wie ein schlechter Witz anmutende Begründung für ihre „Schuld“ ist, durch ihren Dienst im Konzentrationslager seien sie „Teil dieser Vernichtungsmaschinerie“ (so der Vorsitzende Richter Ralph Alt im Demjanjuk-Prozeß, BR 24, 17. 3. 2012) gewesen. Das ist eine einzigartige Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit. Die willkürlich vorgenommene Umpolung dieses ehernen Rechtsgrundsatzes bedeutet m. E. faktisch Rechtsbeugung gem. §339 StGB.

Doch nicht nur vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist diese für politische Zwecke zurechtgebogene neue Rechtskategorie absolut unhaltbar, sondern zusätzlich aus ethischen, humanistischen Erwägungen. Es gibt im Leben eines jeden Menschen Dinge, die das Menschsein schlicht zu tun verbietet; und dazu gehört nun einmal allzu offensichtliche Ungerechtigkeit und Grausamkeit, auch und gerade, wenn diese gar im Namen des Rechts verübt werden. Sich auf längst Vergangenes zu berufen und gleichzeitig gegenwärtige zivilisatorische Regeln zu mißachten ist unglaubwürdig und nicht hinnehmbar.

Der Präzedenzfall dieser Art von Verfolgung Unschuldiger gem. §344 StGB war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“. Dieses skandalöse Gebaren seitens der Justiz hat sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannt, ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 unter der Überschrift:

John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten“

…Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen, das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“

Der letzte Satz dieses Chefredakteurs heißt mit anderen Worten, die Richter haben vernünftiges Strafrecht zugunsten einer politische Justiz abgeschafft; sie haben damit der ohnehin bereits seit Bestehen der BRD kaum existenten Rechtssicherheit völlig den Boden entzogen.

Nach dieser skandalösen Zäsur in der Rechtsgeschichte der BRD-Justiz, die dem menschlichen Anstand und der menschlichen Logik Hohn spricht, könnten nicht nur alle ehemaligen unschuldigen Bediensteten in den KL der Beihilfe zum Massenmord verurteilt werden, sondern auch Lokomotivführer und Piloten, denn sie trugen zur Logistik bei und somit zum Beliefern der KL mit notwendigen Gütern; Bauern, denn sie belieferten die KL mit Lebensmitteln; Schneider, die für die Kleidung zuständig waren; Stromlieferanten, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes zuständig waren; Metall verarbeitende Arbeiter, denn sie lieferten den einzäunenden Stacheldraht, Arbeitsgeräte und das Eßgeschirr; Arbeiter in den Rüstungsbetrieben, welche die Waffen lieferten usw. usf. Sie alle trugen ja dazu bei, die angebliche „Vernichtungsmaschinerie“ in den Konzentrationslagern aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet nichts anderes als eine bis zum Exzeß ausgedehnte Sippenhaftung, eine Sippenhaftung, die sich nicht nur auf die Sippe bzw. Familie bezieht, sondern auf das ganze deutsche Volk. Und ist diese Sippenhaftung vor dem Demjanjuk-Prozeß nur versteckt angewendet worden, so wird sie nunmehr offen und dreist, einfach „legal“ gemacht, praktiziert. Unrecht wurde zum Recht erklärt.

Zudem kann den von mir angezeigten Staatsanwälten und Richtern nicht unbekannt sein, daß seit Gründung der BRD tatsächliche und nachweisbare Verbrechen der alliierten Sieger – wie z. B. die Ermordung von über 1 Million Deutschen in den 20 us-amerikanischen und fränzösischen Vernichtungslagern auf den Rheinwiesen („Der geplante Tod – Deutsche Kriegsgefangene in amerikanischen und französischen Lagern 1945-1946“, James Bacque, 2008, ISBN 978-3.932381-46-1) unter Amnestie gestellt, hingegen deutsche tatsächliche oder angebliche Täter seit jeher verfolgt wurden und werden, selbst wenn diese, wie im vorliegenden Fall, 100-jährige Greise oder Greisinnen sind. Dieses himmelschreiende Unrecht verstößt eklatant gegen Abs. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), was ein zusätzlicher Hinweis ist, daß die BRD-Justiz nach politischen Vorgaben, die mit Recht und Gerechtigkeit absolut nichts mehr zu tun haben, handelt. Gerade Juristen sind diese nicht mehr hinnehmbaren Auswüchse, welche die BRD-Justiz seit dem Fall Demjanjuk gewohnheitsgemäß praktiziert, bestens bekannt. Wer sich also dieser politischen Verfolgung dienstbar macht, handelt vorsätzlich. Und Richter, die sich dazu hergeben, haben die so viel zitierte richterliche Unabhängigkeit aufgegeben.

Die Angezeigten können sich bei Ihrer politischen Strafverfolgung auch nicht auf irgendwelche Paragraphen berufen, denn wenn ersichtlich ist, daß die gegen die Angeklagten angewendeten Paragraphen im StGB eindeutig gegen humanes Recht und gegen die Gerechtigkeit verstoßen, müßte die von der BRD-Justiz anerkannte und gegen ehemalige DDR-Straftäter schon praktizierte Radbruch’sche Formel hier zur Anwendung kommen. Der ehemalige bayerische Justizminister, Winfried Bausback, erklärte diese These in einem Interview mit der Passauer Neue Presse, veröffentlicht am 24. 07. 2018:

Danach hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem Gesetzesrecht und der Gerechtigkeit immer dann – aber auch nur dann – gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das anzuwendende Gesetz unerträglich ungerecht ist, oder es die Gleichheit aller Menschen als Kern der Gerechtigkeit bewußt verleugnet.“

Alles nur leeres Geschwätz? Denn was könnte denn ungerechter, grausamer, unwürdiger und schändlicher sein, als 100 Jahre alte Menschen, allein weil diese vor einem Dreivierteljahrhundert in einem KL Dienst taten, vor den Richtertisch zu zerren, nachdem eine uralte vernünftige Regel der Justiz, nämlich daß niemand wegen einer nicht persönlich begangenen Straftat verfolgt werden darf, aus rein politischen Gründen weggewischt wurde?! Und auch die von Bausback beschworene „Gleichheit aller Menschen als Kern der Gerechtigkeit“ wird hier – um die treffenden Worte Bausbacks zu verwenden – „bewußt verleugnet“, denn wie bereits oben angeführt, ist allen Staatsanwälten und Richtern durchaus bewußt, daß einzig und allein angebliche deutsche Untaten verfolgt werden, während alliierte Kriegsverbrecher, denen unschuldiges deutsches Blut an den Händen klebt, sich wegen einer von Anfang an erlassenen Amnestie ihrer Untaten noch brüsten dürften – ungeahndet!

Und schließlich, auf sogenannte Zeugenaussagen kann sich weder ein Staatsanwalt noch ein Richter berufen, denn gerade Juristen, die auch über die menschliche Psyche geschult werden, wissen sehr wohl, daß Zeugenaussagen ohnehin eines der schwächsten Glieder, wenn nicht das schwächste in der Beweiskette sind, da sie aus vielfachen Gründen absichtlich falsch (z. B. aus Rache) ausgesagt sein könnten. Doch genauso sind auch unbewußt falsch gemachte Zeugenaussagen zu berücksichtigen. So sind allen im Strafrecht tätigen Juristen Versuche bekannt, die von geschulten Psychologen mit Probanden vorgenommen werden, um die Unzuverlässigkeit und Manipulierbarkeit des menschlichen Gehirns in der Wahrnehmung und Erinnerung aufzuzeigen; ihnen ist bekannt, daß schon nach wenigen suggestiven Gesprächen die Aussagen von Probanden, selbst wenn sie jung und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, mit der Realität wenig oder nichts mehr zu tun haben können. Eine Zeugenaussage über ein Geschehen, das über ein Dreivierteljahrhundert zurückliegt, ist absolut wertlos. Richter oder Staatsanwälte, die sich auf derlei Zeugenaussagen stützen, handeln verantwortungslos.

Ich bitte, mir den Eingang des Schreibens zu bestätigen und anzugeben, unter welchem Aktenzeichen das Verfahren geführt wird.

Ludwig Thoma

Vor hundert Jahren, am 26. August 1921, starb Ludwig Thoma, einer der bekanntesten und beliebtesten Schriftsteller Bayerns. Er war Patriot durch und durch, und seine Fähigkeit, politische Ereignisse und deren Zusammenhänge zu erfassen und literarisch darzustellen, außerordentlich. Er war bodenständig, erfrischend humorvoll, sozial und gerechtigkeitsliebend, manchmal grobschlächtig in der Ausdrucksweise, doch kernig deutsch im Geiste, und das Herz auf dem rechten Fleck; ein Mann, so wie man sich die „alten“ Bayern vorstellt. Ein Artikel aus seiner Feder, unter dem Titel „Deutsch reden“, veröffentlicht in der südbayerischen Provinzzeitung Miesbacher Anzeiger vom 9. April 1921, mag dies veranschaulichen; zum Verständnis und aus Platzgründen genügt die Wiedergabe des ersten Absatzes.

Rücken wir zusammen und reden wir deutsch. Gut deutsch, offen, ehrlich und ganz aufrichtig: die Wahrheit.

Man hört sie nicht gern. Sie schmeichelt nie, sie steht da einfach und gerade, auch ungefüge und so gar nicht zierlich; bei uns Bauernleut’ klingt sie auch meist derb, mit wenig Rücksichtnahme, und es fließt dann und wann ein Schimpfwort mit ein, oder ein hanebüchener Vergleich oder eine Feststellung in ein kleines Wort zusammengepreßt, und das Wort ist so verflucht grob geworden, was kannst da machen?!“

Diese derbe, aber offene, redliche Art hatte lange bayerische Tradition. Der erste Kaiser des Römischen Reiches Deutscher Nation aus dem Hause Wittelsbach, Ludwig IV., verwehrte dem machtbesessenen, neben der geistlichen auch die weltliche Oberherrschaft beanspruchenden Vatikan das Mitspracherecht in Reichsfragen, wurde vom Papst mit dem verächtlich gemeinten Beinamen „Der Bayer“ versehen und 1322 exkommuniziert. Der Bann, der bis zu des Kaisers Tod im Jahre 1347 verhängt blieb, war gleichbedeutend mit dem Interdikt für das ganze Bayernvolk. Obgleich für die christlichen Menschen der damaligen Zeit mit dieser, von der höchsten klerikalen Instanz verhängten Strafe ewige Verdammnis bzw. Höllenfeuer drohte, hielten die Bayern ihrem geliebten Landesvater die Treue. Sie waren gottesfürchtig, doch wenn es darauf ankam, fürchteten sie weder Tod noch Teufel. Von diesem Schlage war Ludwig Thoma.

Wenige Tage nach der Erfüllung des deutschen Traumes, nämlich der Reichsgründung 1871, wurde der kleine Ludwig gerade mal 4 Jahre alt; und bis zum Ersten Weltkrieg, in dem er als Sanitäter Dienst tat, erlebte er im besten Mannesalter die beglückenden Segnungen des Reiches. Dann, noch während des Krieges und vor allem gleich danach, überstürzten sich die politischen Ereignisse. Die mörderische Machtergreifung der Bolschewiken durch die Oktoberrevolution in Rußland, und somit eine politische Zäsur für ganz Europa, hatte die Welt erschüttert; der Dolchstoß durch die kommunistischen Agitatoren Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in Berlin war durchgeführt, und Kurt Eisner hatte in Bayern die Macht, dank der Reichswehr und des Freikorps Oberland zwar nur für kurze Zeit, aber immerhin an sich gerissen, um Bayern als kommunistischen Ständestaat zu etablieren. Und keinem damaligen Zeitgenossen, natürlich auch nicht Ludwig Thoma, war verborgen geblieben, daß es sich bei den internationalistischen Umstürzlern, ob in Moskau, Berlin oder München, vorwiegend um Juden handelte.

Diese nüchterne Tatsache auszusprechen, war damals noch selbstverständlich. Ebenso selbstver-ständlich war es für ihn, verräterische deutsche Politiker der Weimarer Republik ungeschminkt und grob beim Namen zu nennen. Und für Politiker von heute, die mit den Feinden konspirieren und Deutschlands elementare Interessen verraten, hätte er nicht weniger grobe Schimpfwörter und unsagbare Verachtung gefunden. Es könnte auch sein, daß es ihm bei Charakteren wie Merkel oder Söder einfach die Sprache verschlagen hätte.

Thoma nahm diese deftige Kritik an politischen Machern, sowohl geübt an Juden wie Nicht-Juden, für sich in Anspruch, als er im Miesbacher Anzeiger zahlreiche Artikel verfaßte. Und just wegen dieser Artikel tun sich die heutigen politisch korrekten Gutmenschen schwer. Einerseits kann man Thoma sein eigenständiges, jeder Obrigkeitshörigkeit hohnsprechendes Denken und Handeln, seine außerordentlichen literarischen, der deutsch-bayerischen Kultur zum Segen gereichenden Verdienste nicht absprechen, andererseits fordert der gegenwärtige, tatsächlich obrigkeitshörige Zeitgeist die Verdammung der massiven und deftigen Kritik Thomas an den Juden. Dies liest sich dann auf der Einbandseite des Buches „Ludwig Thoma – Sämtliche Beiträge aus dem ‚Miesbacher Anzeiger‘ 1929/21“, Piper Verlag München-Zürich, 1990, folgendermaßen:

Leider ergänzen diese ‚letzten Striche‘ [Thomas veröffentlichten Beiträge im „Miesbacher Anzeiger“, d. V.] das Bild Thomas keineswegs zu seinem Vorteil – vielmehr ordnen sich diese publizistischen Arbeiten in eine unheilvolle Tradition ein. Der in seinen Arbeiten vor dem Krieg, sei es im ‚Simplicissimus‘ oder in Werken wie ‚Jozef Filsers Briefwexel‘ oder den ‚Lausbubengeschichten‘, sich als liberal-humorig und keineswegs als blind obrigkeitshörig darstellende Autor zeigt sich hier als Nationalkonservativer schärfster Ausprägung, der keine noch so billige Polemik scheut, um die demokratischen Kräfte der Weimarer Republik zu diffamieren.“

Was Thoma von den „demokratischen Kräften“ der Weimarer Republik hielt, hat er in seinen Beiträgen bekundet. Im Miesbacher Anzeiger vom 21. Januar 1921 schrieb er unter der Überschrift „Nachwort zum 18. Januar“:

Von dem versauten Unitarismus der Scheidemann-Levi und Ebert-Kohn wollen wir nichts wissen; die Verfassung, die uns der größte Staatsmann hinterlassen hat [Bismarck, d. V.], geben wir nicht auf, um das Flickwerk der subalternen Sekretäre und Advokaten, die vom Volke nichts wissen, gar nichts von seiner Art und seiner Geschichte.

Das Affenwerk von Weimar verachten wir. In diesen Tagen geht man ja damit um, das klägliche Wahrzeichen der Leichenfledderer von Weimar, den scnhwarz-rot-goldenen Fetzen, herunterzuholen. Als die Gothein, Schmuhl und Schweißfuß die Erinnerungsfahne der Hanswurstiade von 48 hißten, ging ja doch bloß ein Gelächter durch die Reihen der Deutschen. Glaubten die Maulwürfe wirklich, daß sie die ruhmreichste Flagge der Welt, das schwarz-weiß-rote Panier Bismarcks, vernichten könnten? Wir in Bayern haben die Schwätzerfarben vom ersten Tage an verachtet; in der schlimmsten Zeit Münchens hing der Lappen aus etlichen Fenstern verzagter Spießbürger, seit wir Ordnung geschaffen haben, ist er verschwunden. Wir haben immer gezeigt, das wir zum Deutschen Reiche vom 18. Januar 1871 halten.“

Stört die Gutmenschen, daß Thoma sich über die deutsche Revolution 1848 lustig machte? Mitnichten! Hingegen seine scharfe Kritik an der Weimarer Verzichts-Republik, deren Konstrukteure er in globalistischen Juden sieht, sehr wohl; denn im o. g. Deckblatt des Buches über Thomas Artikel im Miesbacher Anzeiger wird vor allem beklagt:

Besonders erschreckend ist der unverhüllte Antisemitismus, der in vielen Formulierungen vorwegnimmt, was ein Dutzend Jahre später herrschender Jargon werden sollte.“ Diese Artikel „zeigen den ehemals scharfen Kritiker des Wilhelminismus und geschworenen Feind der Demokratie – ein Vorbote des ‚gesunden Volksempfindens‘ in erschreckender Form.“

Ein „geschworener Feind der Demokratie“? Gewiß doch. Denn er und seine Zeitgenossen mußten genau das erfahren, was wir gegenwärtig feststellen müssen: Die Demokratie us-amerikanischer Prägung ist in Wahrheit eine antideutsche Diktatur, keinen Deut weniger diktatorisch, wie der aus der stalinistischen Taufe gehobene „demokratische“ Arbeiter- und Bauernstaat DDR war. Aber war Thoma tatsächlich Antisemit? Nach der heutigen Definition des von Juden geprägten Begriffs, nach dem jede Kritik an Juden als „Antisemitismus“ kriminalisiert wird, sehr wohl. In Wahrheit war er kein Antisemit, sondern kritisierte, zugegebenermaßen deftig, strafrechtlich gesehen manchmal vielleicht sogar beleidigend, die fundamentalistischen Juden, in denen er die Feinde des Deutschen Reiches sah. Wäre er Antisemit gewesen, seine große bekennende Liebe hätte keine Jüdin sein können und sein dürfen, genau dies aber war der Fall.

Nach seinem Jura-Studium und anschließender Dissertation hatte er, neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit, eine Kanzlei als Rechtsanwalt in Dachau betrieben, 1907 eine vier Jahre währende Ehe mit der auf den Philippinen geborenen Tänzerin Marietta di Rigardo geschlossen, und Jahre später sich in Maidi Liebermann von Wahlendorf verliebt. Diese stammte aus der jüdischen Sekt-Dynastie Feist-Belmont und war verheiratet. Da sich ihr Ehemann nicht scheiden ließ, konnte sie, zum Leidwesen ihres Geliebten Ludwig, nicht in dessen Haus Auf der Tuften in Tegernsee, das er 1908 bezogen hatte, ziehen. In einem Brief an Maidi schrieb er:

Ich bin wirklich kein Antisemit, sosehr ich die ostjüdische Kulturfeindlichkeit hasse. Außerdem hoffe ich ja, der jüdischen Rasse mein Liebstes zu verdanken.“ (Der Spiegel 34/1989).

Der im Alter von nur 54 Jahren an Magenkrebs verstorbene bayrische und deutsche Patriot hatte, neben seinem überaus großzügigen Nachlaß zugunsten seiner geschiedenen Frau, seiner beiden Schwestern und seines Bruders, den größten Teil seines Vermögens Maidi Liebermann vermacht.

A propos „ostjüdische Kulturfeindlichkeit“, – um dieses Urteil abzugeben, brauchte Thoma nicht mehr den „kulturellen“ Beitrag von Erich Mühsam zur Kenntnis zu nehmen. Dieser, der Riege der jüdischen Umstürzler angehörend, hatte 1923, also zwei Jahre nach dem Tod Ludwig Thomas, in Niederschönenfeld, wo er wegen seiner Beteiligung am hoch- und landesverräterischen Umsturz zur bayrischen Räterepublik in Festungshaft einsaß, die er übrigens nach erlassener Amnestie nur zu einem Drittel verbüßen mußte, folgendes „Gedicht“ verfaßt:

Strömt herbei, Besatzungsheere,
schwarz und rot und braun und gelb,
daß das Deutschtum sich vermehre,
von der Etsch bis an den Belt“

Schwarzweißrote Jungfernhemden
wehen stolz von jedem Dach,
grüßen euch, ihr dunklen Fremden:
Sei willkommen, schwarze Schmach!

Jungfern, lasset euch begatten,
Beine breit, ihr Ehefrau’n,
und gebäret uns Mulatten,
möglichst schokoladenbraun!

Schwarze, Rote, Braune, Gelbe,
Negervolk aus aller Welt,
ziehet über Rhein und Elbe,
kommt nach Niederschönenfeld!

Strömt herbei in dunkler Masse,
und schießt los mit lautem Krach,
säubert die Germanenrasse,
sei willkommen, schwarze Schmach!

Lebte dieser „hochgeistige Dichter“ noch, er wäre glücklich, daß sein Wunsch heute realisiert wird. Und daß sein „Kulturwerk“ am 2. 6. 1992 gegen 19:15 Uhr im öffentlich rechtlichen Rundfunksender Deutschlandfunk von der Schauspielerin Lotte Loebinger in Liedform vorgetragen wurde, bedarf keines Kommentars, auch nicht der rhetorischen Frage, warum diese Volksverhetzung, dieser germanophobe Rassismus keinen BRD-Staatsanwalt auf den Plan rief. Denn die Antwort ist bekannt: die weisungsgebundenen Juristen haben keine Zeit, weil sie ja im vorauseilendem Gehorsam der Ansicht huldigen, Kritik an Juden (wie zum Beispiel in diesem Beitrag zu finden) strafrechtlich verfolgen zu müssen, während sie Kritik einschließlich Hetze gegen unser deutsches Volk als „von der Meinungsfreiheit Art 5 Grundgesetz gedeckt“ erklären.

Lassen wir es uns nicht vermiesen und erbauen uns an einem Gedicht von Thoma, das dieser aus Anlaß zur Weihe der beim Landesschießen in München gewonnenen ersten Landesschützenfahne rezitierte; Veranstalter dieses am 14. 11. 1920 gefeierten Festes war der Isarwinkel-Mangfall-Gau der bayerischen Einwohnerwehren in Tegernsee. Der damalige bayerische Ministerpräsident von Kahr hatte Ludwig Thoma um das Verfassen eines passendes Gedichtes gebeten:

Die erste Landesschützenfahne

Schart wieder sich ein treues Volk
Um seine alten Farben,
Für die die Väter heiß gekämpft,
Und stolz die Jungen starben,

Dann glaub’ ich wohl, so tief uns auch
Das schwerste Leid getroffen,
Es regt sich doch im Vaterland
Ein neues frohes Hoffen.

Ihr Schützen alle, Gott zum Gruß!
Doch nicht zum heitern Feste.
Zu einem ernsten Manneswerk
Seid ihr willkomm’ne Gäste.

Wir richten heut’ ein Zeichen auf,
Das soll uns Heilung geben,
Nach schwerer Krankheit wieder Mut
Und neue Kraft zum Leben.

Schaut rings um Euch! Die Heimat grüßt,
Uralte Heimaterde.
So schwört Euch zu, daß wieder sie
So frei wie einstmals werde!

Das Land, das Ihr den Kindern gebt,
Drin Eure Väter schlafen,
Sei eines tapferen Volkes Hort
Und nicht ein Land der Sklaven!

Und sei ein Land, in dem sich froh
Die starken Arme regen,
Wo Recht und Ordnung Schutz verleih’n,
Und jede Arbeit Segen.

Und werde so, wie wir’s geerbt,
Und werde es aufs Neue –
Das Vaterland der Redlichkeit,
Das Vaterland der Treue.

Es liegt in unserer Erde Schoß
Als zukunftsreicher Samen
Der besten Helden treuer Tod.
Nennt ihre stolzen Namen

Den Kindern und erhaltet Euch
Den Geist, in dem sie starben!
Und schafft dem Lande jedes Glück,
Um das sie kämpfend warben.

Ihr Schützen alle, Mann für Mann,
Das laßt uns heut geloben.
Wenn Jeder recht nach aufwärts drängt,
Dann kommen wir nach oben.

Dann werden wir nach gutem Brauch
Die frohen Feste feiern.
Ein Hoch dem deutschen Vaterland
Und Hoch dem alten Bayern!

Dieser Appell Ludwig Thoma’s ist auch hundert Jahre nach seinem Ableben an uns gerichtet und berechtigter als jemals zuvor. Und ist die BRD von Anbeginn kein Hort eines einst tapferen Volkes, statt dessen zum Land der Sklaven ausersehen und geformt worden, so wollen wir noch verbliebenen Patrioten Ludwig Thomas Mahnung – siehe oben – beherzigen: Rücken wir zusammen und reden wir deutsch. Gut deutsch, offen, ehrlich und ganz aufrichtig: die Wahrheit!