Bei seiner Aufnahme in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 hatte der § 130 noch die vernünftige Aufgabe, Klassenhaß und Klassenkämpfe zu ahnden, doch nach dem 2. Weltkrieg, wo großmäulig das Zeitalter des Friedens und der Gerechtigkeit anbrechen sollte, wurde er total umgemodelt, allein um jeden Zweifel und jede Kritik an der offiziellen Holocaust-Version strafrechtlich niederzuknüppeln – im Namen der „Menschenwürde“, allerdings nicht der deutschen. Zudem erfolgten im Laufe der Jahre solange immer wieder hinzugefügte Verschärfungen, bis dieser Strafunrechtsparagraph zum juristischen Totschläger, und der unschuldigste Betrachter zum verdammungswürdigen Schwerverbrecher werden mußte. Aus den 33 Wörtern, den der Paragraph ursprünglich umfaßte, wurde ein Roman von weit über 600 Wörtern. Tausende kritische Menschen, die sich diesen Maulkorb nicht gefallen lassen wollten, wurden und werden Jahr für Jahr bestraft, viele gingen für lange Jahre ins Gefängnis.
Wie ging die breite Masse damit um? Haben sie sich wegen dieses himmelschreiende Unrechts mit den Opfern solidarisiert? Leider nein. Sie waren zu bequem und begriffen nicht, daß die Meinungsfreiheit für alle Themen und für alle geschichtlichen Ereignisse gelten muß, selbstverständlich auch für den nationalsozialistischen Zeitraum von 1933 – 1945! Wird nur eine Ausnahme gemacht, besteht eben keine Meinungsfreiheit mehr. Die meisten spielten den Hans-guck-in-die-Luft: es geht mich nichts an, ich bin ja kein Volksverhetzer; selber schuld, wenn die nicht das Maul und sich nicht an die Gesetze halten! Andere solidarisierten sich mit den richterlichen Maulkorb-Verteilern und verfluchten die „bösen Nazis“, weil die doch, ach wie schrecklich, den Holocaust „leugneten“. Die Strichjungen der gleichgeschalteten korrupten Medien hetzten gegen die zu Antisemiten und Tätern gestempelten Opfer, und selbst oppositionelle Zeitschriften wagten es kaum, die Sache beim Namen zu nennen. Ein Lob gebührt dem Magazin Compact, das erst kürzlich den ausgezeichneten Artikel: „Volksverhetzung, der juristische Totschläger“: https://www.compact-online.de/volksverhetzung-der-juristische-totschlaeger/, Autor Manfred Kleine-Hartlage, veröffentlichte.
Als dann 2015 alle Dämme brachen und die völkermörderische Okkupantenflut sich über unser Vaterland ergoß und Kritiker als „Volksverhetzer“ kriminalisiert wurden, erhob sich da das deutsche Volk? Nein. Ein paar bestrafte und eingelochte Menschen mehr sind ein Grund zum Schimpfen, doch nicht zum Aufstand. Man ließ die von der Justiz gedeckte Verbrecherin Angela Merkel gewähren. Und als das deutschhassende BRD-System Kritiker der von der Weltmafia inszenierten Corona-Pandemie zu Volksverhetzern erklärte, weil sie – so wie Sucharit Bhakdi – durch ihre Äußerungen angeblich das Schicksal der Juden unter der nationalsozialistischen Herrschaft verharmlosten, – wie war da die Reaktion in der Bevölkerung? Schon erfreulich besser! Der Widerstand begann zu wachsen.
Vor wenigen Tagen, am 20. Oktober 2022, wurde der Polit-Paragraph 130 StGB in einer Nacht- und Nebelaktion ein weiteres Mal verschärft; Tatort: der BRD-Bundestag, Tatzeit: 23 Uhr, Täter: die Ampel-Regierung. Als Absatz 5 wurde hinzugefügt: Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich verharmlost“, dem drohen bis zu drei Jahre Haft – auch hier natürlich wegen „Volksverhetzung“. Wer also eine eigene Meinung hat, der verhetzt das Volk – sagen die tatsächlichen Volksverhetzer; eine Methode, der sich schon Stalin und Pol Pot bedienten. Wer dem einen oder anderen, Nationalsozialisten unterstellten Kriegsverbrechen mit guten Argumenten widerspricht, wird als „Holocaust-Leugner“ oder zumindest als „Verharmloser“ angeklagt und bestraft, und wer das Massaker von Butscha für ein ukrainisches, den Russen in die Schuhe geschobenes Kriegsverbrechen hält, muß jetzt damit rechnen, ebenfalls als „Verharmloser“ vor Gericht gezerrt und bestraft zu werden.
Die CDU, die durch ihre deutschfeindliche Politik die Grünen erst in den Sattel hob und somit die Ampel-Regierung erst ermöglichte, stimmte der weiteren Knebelung unseres Volkes zu, „da die Verschärfung in der Sache richtig sei“ (Focus vom 26. 10. 2022). Und auch die FDP, die sich stets doch, ach, so liberal zu geben versucht, freut sich an dem neuerlichen Anziehen der Daumenschrauben. Die ersten Jahre nach ihrer Gründung schien sie in der Tat patriotisch. Erich Mende, ein hoher Parteifunktionär und ehemaligen Ritterkreuzträger trug seine Auszeichnung zu verschiedenen Anlässen mit Recht stolz in der Öffentlichkeit. Doch bald wurde sie die „Umfallerpartei“, weil sie aus reinem Machtstreben sich jeder Partei anschloß und tatsächlich freiheitliche Werte verriet. Und als gar Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (von 1992 – 1996 und von 2009 – 2013 Bundesjustizministerin) sich wie eine Megäre gegen den Holocaust-“Leugner“ Günter Deckert aufspielte und die sich tatsächlich um Unabhängigkeit bemühten Mannheimer Richter Müller und Orlet schaßte und gesellschaftlich vernichtete, nur weil diese es gewagt hatten, dem ohnehin bestraften Deckert einen redlichen Charakter zu bescheinigen, da wurde die FDP zu dem üblen Haufen, der sie heute ist. Kubicki hat nur eine Alibi-Funktion für dumme Leute.
Das Motiv der permanenten Verschärfungen dieses Schandparagraphen ist, wie beim Thema Holocaust, rein politischer Art. Die von den amerikanischen Machern eingesetzte strohdumme und wahnsinnige Ampelregierung duldet keine kritische Meinung zum gegenwärtigen Ukraine-Rußland-Konflikt. Und so wie zum Thema Holocaust die Juden ausschließlich als Opfer, die Deutschen ausschließlich als Täter benannt werden sollen, so muß auch die Ukraine als unschuldiges Opfer, Rußland hingegen als Täter gemeinungsfreiheitet werden; in beiden Fällen darf es keine andere Meinung als die offiziell gewünschte geben, und wer sich gegen diesen Raub der Meinungsfreiheit wehrt, wird bestraft. Wahrscheinlich aber ist die Angst der BRD-Diktatoren vor dem aufwachenden Volk und den zu erwartenden massiven Demonstrationen ein nicht minder relevantes Motiv, die Maske fallenzulassen, und im Bedarfsfall tausende von Oppositionellen hinter Gefängnismauern verschwinden zu lassen. Und das alles mit der Despoten gebräuchlichen Methode: ihren Verbrechen das Mäntelchen des Rechts umzuhängen.
Es wird sich zeigen, ob diese (bis jetzt) letzte Verschärfung das Faß zum Überlaufen bringt! Jetzt, wo Siebenschläfer merken, daß es ihnen selber an den Kragen geht, obwohl sie doch immer brav die verordnete Meinung über den Holocaust eingehalten haben; jetzt, wo sie wegen einer eigenen Meinung betreffs kriegerischer Auseinandersetzungen sowie wegen Corona- oder Impf“leugnung“ bestraft werden können; jetzt, wo sie gewärtig sein müssen, bald zu jedem Thema nur noch eine vorgeschriebene Meinung haben zu dürfen, scheint ihnen immerhin ein Lichtlein aufzugehen, sodaß sie ihre in den Sand gesteckten Köpfe wenigstens etwas erheben! Allerdings fehlt ihnen noch immer der Mut, das teuflische Spiel des Gesetzgebers endlich klar beim Namen zu nennen. So schrieb die aufgeschreckte Frau Elisa Hoven, Rechtsprofessorin in Leipzig (Die Welt, Ressort: Kultur, 26. 10. 2022) zwar: „Der neue § 130 ist eine Gefahr für die kritische Diskussion. (…) Was der Bundestag am vergangenen Donnerstag gegen 23 Uhr(!) ohne jede öffentliche Anhörung(!) beschloß, ist deshalb nicht weniger als eine kleine Revolution im Strafrecht“, doch fragt man sich erstaunt: War nach Meinung dieser Frau Rechtsprofessorin die schon vor vielen Jahren ins Strafgesetzbuch aufgenommene Privilegierung jüdischer Interessen etwa „normal“ und im Sinne einer gerechten Rechtspflege, und wurde erst diese neuerliche Verschärfung, nämlich Strafandrohung einer nicht gewünschten Meinung über Kriege, Völkermord und Kriegsverbrechen, zur „kleinen Revolution im Strafrecht“? Müssen erst hunderttausende oder millionen Menschen gezüchtigt werden, bis Rechtsexperten erkennen, die Einheitstyrannis von Legislative, Exekutive und Judikative hierzulande betreibt eine nicht hinzunehmende Vergewaltigung des Rechts?
Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, wagt nur einen zaghaften Einwand. Angesichts der neuen Verschärfung sei es „schwierig, eine Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen.“ Diese Aussage mag in die richtige Richtung weisen, doch trifft sie nicht den Kern. Es ist nicht schwierig, sondern schlicht unmöglich eine Grenze zu ziehen, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil keine unfehlbar himmlische Instanz die Grenze zieht, sondern weil ein abhängiger Richter, der wegen der in der BRD nicht existenten Gewaltenteilung aus politischen Gründen eine von der Regierung nicht gewünschte Äußerung bestrafen muß, will er nicht selber zum politisch Verfolgten werden. https://heurein.wordpress.com/2022/03/09/die-luge-von-der-gewaltenteilung/
“Kommt jetzt die Inflation der Volksverhetzung?“ schreibt die „Berliner Zeitung vom 26. 10. 22. Sie ist bereits da. Wem noch immer nicht die Augen aufgegangen sind, der möge weiterschlafen. Denn er merkt nicht, daß wir alle schon im Gefängnis sitzen, nämlich in der Justizvollzugsanstalt BRD. Die Gitterstäbe werden wir nach der gerichtlichen Verurteilung sehen.