Verharmloser

Herrn

Dieter Salomon, Oberbürgermeister von Freiburg

Stadtverwaltung

Rathausplatz 2-4

79098 Freiburg

Betr.: Ihr Kommentar zu dem afghanischen Sexualmörder

Grüß Gott, Herr Salomon!

In Freiburg im Breisgau, dessen Oberbürgermeister Sie sind, wurde eine Studentin von einem Ausländer vergewaltigt und ermordet; eine Tat, die besonders scheußlich ist, weil der Täter, obwohl als sogenannter „Flüchtling“ illegal nach Deutschland eingedrungen, dennoch hinten und vorne alle Wohltaten erwiesen bekam. Daß die, der kriminellen Tür-und-Tor-Öffnung Merkels zum Opfer gefallene Studentin eine ehrenamtliche „Welcome refugees!“-Anhängerin war, ändert nichts an der Tatsache der überbordenden ausländischen Kriminalität. Als wenn diese Untat nicht schlimm genug wäre, meinten Sie, diese mit unglaublichen Äußerungen noch relativieren zu müssen:

„Die Tat ist nicht schlimmer, weil sie ein Flüchtling begangen hat. Wäre es ein Deutscher gewesen, wäre ich nicht weniger entsetzt.“

Wäre, wäre, hätte, hätte. Solche Konjunktive beantwortet der Bayer treffend: „Hätte der Hund nicht g’schissen, hätte er den Hasen erwischt“. Denn der verruchte Täter ist nun mal ein Ausländer und kein Deutscher. Mit Ihrem hätte-wäre haben Sie Ihre Maske dankenswerter Weise gelüftet, zum Vorschein kam ein typischer „Gutmensch“, ein Kommunalpolitiker, der, blind für die Realität und den Schaden, den er damit seinem Amt und den deutschen Bürgern zufügt, stromförmig im Kanal der politischen Korrektheit schwimmt. Was anderes sind derartige Äußerungen, als der hilflose Versuch, Verbrechen von Ausländern quasi zu entlasten?

Außerdem, wie kommen Sie dazu, diesen Verbrecher als „Flüchtling“ zu bezeichnen, obwohl nur bekannt ist, daß er im vergangenen Jahr als illegaler Eindringling mit Hunderttausenden weiteren illegalen Eindringlingen hierher kam? Ist die allgemein bekannte Tatsache, daß es sich bei diesen Fremden in der Regel um Wirtschaftsabenteurer handelt, die nur kommen, weil eine irrsinnige Merkel ihre Begehrlichkeit weckt und sie mit Schalmei-Tönen herlockt, noch immer nicht an Ihr grünes Ohr gedrungen? Gibt es etwa eine Anweisung von der Merkel-Zentrale, die rührseligen Märchen von exotischen Eindringlingen für bare Münze zu nehmen? Bei gesitteten und verantwortungsbewußten Menschen aller Nationen ist es die Regel, daß bei kriegerischen Auseinandersetzungen die Männer ihr bedrohtes und gefährdetes Land verteidigen, und wenn Flucht in Erwägung gezogen wird, dann wird dafür gesorgt, daß Frauen und Kinder außer Landes in Sicherheit gebracht werden. Wenn also junge und kraftstrotzende Männer sich hier als „Flüchtlinge“ ausgeben, sind es – Ausnahmen bestätigen die Regel – entweder Wirtschaftsabenteurer oder aber sie sind feige davongelaufen und haben Frauen und Kinder im Stich gelassen, so wie Seeleute, die im Notfall das eherne ungeschriebene Gesetz: „Frauen und Kinder zuerst!“ verraten, um sich feige selber in Sicherheit zu bringen. Vielleicht aber tue ich dem Täter Unrecht; vielleicht ist er, als „armer, schutzsuchender“, noch dazu „minderjähriger Flüchtling“ nur fähig zum Vergewaltigen und Morden, nicht aber zur Verteidigung seines Vaterlandes.

Laut Badische Zeitung vom 6. 12. 2016 solle man Ihrer Meinung nach

“die Herkunft des Täters nicht für Pauschalurteile heranziehen, sondern den Einzelfall betrachten“.

Das Verdrehen bzw. Manipulieren von Fakten nennt man bei Krämern Bilanzfälschung; Sie machen das gleiche, angesichts der Tatsache, daß die angeblichen „Einzelfälle“, wo Deutsche von Ausländern umgebracht werden, zur Gewohnheit geworden sind. Aber Gutmenschen, an vorderster Front die Grünen, lieben Bilanzfälschung. Hingegen ein Deutscher braucht einen Ausländer keineswegs umzubringen, es genügt schon, wenn er gegen den Invasoren-Tsunami protestiert – dann setzt automatisch das verbale Totschlag-Geschrei ein, er wird als „Pack“ beschimpft und freche antideutsche Politiker zeigen den gestreckten Mittelfinger. Warum in einem solchen Fall wird es Ihnen und Ihresgleichen nie einfallen, das sinngemäß gleiche Geschwätz: „Wäre es ein Ausländer gewesen, wäre ich nicht weniger entsetzt“, von sich zu geben? Weil Sie dann als „Populist“ oder gar als „Nazi“ von den Ihnen nahestehenden Kreisen beschimpft würden, und das fürchten Sie, wie der Teufel das Weihwasser. Als Grüner haben Sie nur den Mut, Mordtaten von Ausländern zu relativieren und damit Deutsche herabzusetzen, da sind Sie auf der sicheren Seite, die Lügenpresse als Kampfgefährtin. Ich frage mich staunend, wieviel Unverfrorenheit dazugehört, wenn man, angesichts der nachfolgend aufgezeigten Verbrechen, die, zusätzlich zu der genannten Untat, allein in diesem Jahr von Ausländern in Ihrer Stadt verübt wurden, noch immer verharmlosen und abwiegeln kann:

Ende September wurde ein 13-jähriges Mädchen von drei minderjährigen Jugendlichen mißbraucht; zwei haben „Migrationshintergrund“; Mitte Oktober wurde ein Obdachloser von zwei „Nichtdeutschen“ totgeschlagen; Ende Oktober wurden zwei Frauen sexuell belästigt und retteten sich in eine Polizeiwache. Die Schurken stammen aus Gambia; Anfang November verletzt ein Afghane einen anderen schwer mit Messerstichen; Mitte November ersticht ein Georgier seinen Neffen.

Während ich diesen Brief schreibe, nehme ich Kenntnis von einem neuen in Bochum verübten Sexual-Verbrechen mit Mordversuch; zwei chinesische Studentinnen wurden vergewaltigt, eine davon „mit einem gefährlichen Werkzeug“ gedrosselt; der Täter: wieder mal ein im letzten Jahr eingedrungener „schutzsuchender Flüchtling“ aus dem Irak. Ich weiß, Herr Salomon, auch dieses Mal dürfte Ihrer Meinung nach die Herkunft des Lumpen nur als „Einzelfall“ zu betrachten sein und darf nicht für „Pauschalurteile“ herangezogen werden.

Vergessen Sie bitte nicht: Auch wenn die Merkel, „die Königin der Schlepper“, durch ihren gewissenlosen millionenfachen Rechtsbruch vom 21. August 2015 die Hauptverantwortung an diesen Verbrechen trägt, so können sich ihre Epigonen keinesfalls hinter ihrem Rockzipfel verstecken; denn die Folgen dieses Rechtsbruchs sind als Fakten jedermann schon lange bekannt und bestätigen sich Tag für Tag. So wird Nemesis nicht nur die Merkel einst ereilen, sondern alle, die Merkel gestützt haben.

Richterschelte

Vor wenigen Tagen hatte in Hameln ein Ausländer mit deutschem Paß seine frühere Freundin mit Messerstichen verletzt, anschließend an sein Auto gebunden und 250 Meter hinterhergeschleift, eine Tat, die an Grausamkeit ihresgleichen sucht. Rainer Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft, sagte der“Passauer Neue Presse“, angesichts zuvor begangener Straftaten hätte der grausame Täter längst ins Gefängnis gehört, aber die Richter würden solche Täter immer wieder laufen lassen: „Es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird.“ Daß vor allem ausländische Täter von der Justiz mit Samthandschuhen angefaßt werden, ist bekannt, was Wendt besonders verbittern muß, da seine Polizeibeamten sich mißbraucht sehen, wenn sie bei der Festnahme von Verbrechern den Kopf hinhalten müssen – und ein Richter läßt die Schurken wieder laufen. Nachfolgendes Beispiel ist wahrhaftig keine Ausnahme. Da hatten vor einigen Monaten vier Serben im Alter von 14 bis 21 Jahren ein 14 Jahre altes Mädchen vergewaltigt und eine Flasche und eine Taschenlampe in sie eingeführt. Das alles filmten sie. Danach schleiften sie ihr Opfer in einen Hinterhof, wo sie sie bei eisiger Kälte liegen ließen. Obwohl dieser Abschaum von Ausländern noch im Gerichtssaal nur Verachtung für die Geschändete demonstrierten, schickte der Skandal-Richter drei der Täter mit Bewährungsstrafen nachhause; nur der Älteste erhielt lächerliche vier Jahre Haft. Völlig zu recht hatte Wendt diese skandalösen justiziablen Mißstände schon vor längerer Zeit in dem Satz zusammengefaßt: Die zu uns hereingeströmten ausländischen Verbrecher „verachten unser Land und lachen über unsere Justiz.“

Aus unerfindlichen Gründen erboste das den 40 Jahre jungen und erst im Februar dieses Jahres zum Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes aufgestiegenen Sven Rebehn, und er schimpfte im Interview mit der „Passauer Neue Presse“ vom 24. 11. 2016 über Rainer Wendt. Daß er sich dabei der Wortwahl bediente, die wir von der Lügenpresse her kennen, mag an seiner langjährigen Erfahrung im Berliner Politik- und Medienbetrieb liegen; außerdem war er Leitender Redakteur bei der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dem medialen Musterbeispiel von Hetzblatt, politischer Korrektheit und Pressezensur1, wo er, als Volljurist, insbesondere für Rechts- und Innenpolitik zuständig war. Besonders die der Schlepperkönigin Merkel zugeschriebene Wortschöpfung „postfaktische Zeit“ (sogar dem „Wahrich“ unbekannt) machte sich der Jurist zu eigen, dazu das von arroganten „Intelligenzlern“ geprägte Modewort „populistisch“, das mittlerweile für die politisch korrekte Schickeria zum Vokabular gehört (wie etwa das beleidigende Wort „Tätervolk“ zum Zionisten) und schließlich die neueste verbale Errungenschaft, bei der Donald Trump unfreiwillig Pate stehen mußte. So gab Sven Rebehn u. a. folgende Antwort auf die Frage des Passauer Pressemannes, wie er auf die Vorwürfe Rainer Wendt’s reagiere: „Jetzt sind auch Rainer Wendt und die Deutsche Polizeigewerkschaft im Zeitalter des Postfaktischen angekommen. Hier werden populistische Vorurteile bedient. Wendt macht den deutschen Donald Trump.“ Solche unsachlichen Hau-drauf-Sätze, mitsamt der holprigen Grammatik des letzten Satzes, unterscheiden sich in Stil und Duktus nicht von der gleichgeschalteten antideutschen Presse. Ebenso könnte man Rebehn fragen, ob er etwa die deutsche Clinton „macht“.

Nach dem Anschauungsunterricht, den die BRD-Justiz bietet, kann dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes nicht mehr abgenommen werden, wenn er versichert: „Es kann gar keine Rede davon sein, daß Staatsanwaltschaften und Richter nach eigenem Belieben und nicht strikt nach Recht und Gesetz entscheiden.“ Denn da ein Richter einen gewissen Ermessensspielraum hat, kann er sehr wohl nach eigenem Belieben entscheiden – sofern es ihm gelingt, seiner Entscheidung den Mantel von Recht und Gesetz umzuhängen; und sein Ermessensspielraum und der Rahmen von Recht und Gesetz weiten sich auf wundersame Weise, je mehr der politischen Korrektheit Rechnung getragen wird. Das eindeutige Lehrbeispiel dazu ist z. B. die Aufforderung von Deutschenhassern zum hunderttausendfachen Massenmord an deutschen Zivilisten: „Bomber Harris, tue es nochmal!“ Dies erfüllt „nach Recht und Gesetz“ ohne jeden Zweifel den Straftatbestand der Volksverhetzung gem. §130 StGB, und dennoch weigern sich sowohl Staatsanwalt als auch Richter, Recht und Gesetz Genüge zu tun.

Übelste Sorte wird es, wenn Richter und Staatsanwälte die Gesetze gar nicht mehr verbiegen müssen, sondern tatsächlich streng nach Recht und Gesetz handeln – und dennoch himmelschreiendes Unrecht tun! Das ist dann gegeben, wenn der Gesetzgeber Unrechtsgesetze erläßt, und davon können zahlreiche Betroffenen in der BRD ein Lied singen. Gleich nach dem Krieg wurde, unter Federführung der Besatzer, eine abhängige Justiz etabliert, wobei die berüchtigten Nürnberger Schauprozesse Pate gestanden hatten, denn für alle am Kriege beteiligten Völker und Personen trat in jeder Weise und Hinsicht eine Generalamnestie in Kraft – mit einer Ausnahme: Deutschland. Die Diskriminierung des deutschen Volkes und damit die Verhöhnung des Völkerechts ist schnell zum Selbstläufer geworden, und die sich besonders eifrig daran beteiligten, zum Nachteil des deutschen Volkes, das war und ist die BRD mit ihrer Justiz als Werkzeug. Und je länger der Krieg zurückliegt, desto eifriger verfolgt sie das eigene Volk – streng nach „Recht und Gesetz“. Und x-mal wurde das Grundgesetz geändert und das in den Paragraphen 130 StGB gefaßte Sonder(un)recht verschärft, um weiterhin streng nach „Recht und Gesetz“ das Völkerrecht ad absurdum zu führen und ausschließlich Deutsche, deren politische Meinung sich mit der des Regimes nicht deckt, zu verfolgen und drakonisch zu bestrafen; das klassische Beispiel hierfür ist die permanente Verfolgung politisch Andersdenkender2. Es geht also nicht um Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern um politische Vorgaben.

So weit, so schlecht. Was aber macht ein Regime, das Menschen, denen zwar keine Straftaten nachzuweisen sind, die aber dennoch, und zwar aus rein politischen Gründen, als „Täter“ verurteilt und an den Welt-Pranger gestellt werden sollen? Es erklärt durch seine Justiz den bloßen Aufenthalt dieser Menschen an einem bestimmten Ort ganz einfach zur Straftat. So wurden und werden fast 100 Jahre alte Greise, nur weil sie vor einem dreiviertel Jahrhundert Dienst in einem Konzentrationslager taten – einer sogar als Sanitäter! – , sich aber nichts zuschulden kommen ließen, wegen „Beihilfe zum Massenmord“ verurteilt. Als was sonst wird dieses schändliche Treiben in die Geschichte der Justiz eingehen, als ungeschminkte Rechtsbeugung, als Perversion des Rechts, wie sie nur von totalitären Regimen bekannt ist und als bleibende Schande des BRD-Systems, einschließlich der Staatsanwälte und Richter, die sich dafür hergeben? Wenn die irrwitzige Begründung der Richter, die Verurteilten hätten allein durch ihre verwaltungstechnische Arbeit in den Konzentrationslagern das NS-Regime gestützt und das Töten von KL-Insassen ermöglicht und sich somit, quasi als passive Täter, schuldig gemacht, rechtlich fundiert wäre, dann müßten z. B. alle Bewohner Israels angeklagt und bestraft werden, denn dieses Land, für das sie arbeiten, das sie unterstützen, wurde den Palästinensern geraubt, durch Terror errichtet und wird durch Terror erhalten; der Landraub palästinensischer Gebiete geht permanent weiter, und der besetzte Gaza-Streifen wird nicht von ungefähr von namhaften Augenzeugen als Konzentrationslager bezeichnet. Nicht nur die terroristischen Staats- bzw. Ministerpräsidenten Begin, Scharon, Olmert, Netanjahu u.a.m. müßten dann als aktive Täter zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch alle Polizisten, Wächter, Buchhalter, Finanzbeamte u.s.w. als quasi passive „Täter“. Darüber hinaus aber müßten auch alle Verantwortlichen jener Länder, die Israel stützen, vor Gericht gestellt werden. Das sind vor allem die Mitglieder sämtlicher BRD-Regierungen und die BRD-Justiz! Erstere stützen das Regime der zionistischen Landräuber mit Geld- und Geschenken modernster Waffen, letztere stützen es mit rechtsbeugenden Urteilen, deren einziger Zweck ist, Israel ein sichtbares Alibi für seine Verbrechen an den Palästinensern zu liefern: „Seht her! Das hat man uns Juden angetan. Damit dies nicht wieder geschehen kann, müssen wir uns schützen!“ Und was das zionistische Verbrechersystem unter „schützen“ versteht, erweist sich Tag für Tag aufs neue.

Nein, Herr Rebehn, egal ob Staatsanwälte oder Richter nach eigenem Belieben oder, wie Sie meinen, „strikt nach Recht und Gesetz“ entscheiden: wenn es um die politische Korrektheit geht und die Unterstützung Israels von der kriminellen Merkel – ohne Ermächtigungsgesetz! – gar zur „Staatsräson“ erklärt wurde, dann sind haarsträubende, willkürliche und ungerechte richterliche Entscheidungen und Urteile nur folgerichtig. Da kommen die Rechtsbrüche des Erdogan-Regimes gerade recht; auf die kann man heuchlerisch mit Finger und großem Geschrei hinweisen – um von der eigenen abhängigen Justiz abzulenken. Möge man nie vergessen, wieviel Unheil und Leid so mancher BRD-Richter und -Staatsanwalt im Namen von „Recht und Gesetz“ angerichtet hat!

1Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ wünscht z. B. unverhohlen die Zensur des Magazins „Compact“, Quelle: Compact-Online vom 2. Dez. 2016

2Just dieser Tage wurde die 87 Jahre alte Dame Ursula Haverbeck von mehreren Gerichten zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.