Bekanntlich hat es sich eingebürgert, daß Staatsanwälte und Richter der BRD sich schamlos dazu hergeben, über 100 Jahre alte unschuldige Greisinnen und Greise wegen Beihilfe zum Massenmord anzuklagen und zu bestrafen, weil diese vor fast hundert Jahren in einem deutschen Konzentrationslager zivilen Dienst taten, doch ihnen nicht die geringste persönliche Schuld anzulasten ist. Gleichzeitig aber weigert sich diese Justiz, Personen strafrechtlich zu verfolgen, deren Handeln faktisch der Beihilfe zum Mord tatsächlich gleichkommt. In beiden Fällen schadet die Justiz Deutschland immens, sodaß die Schlußfolgerung gezogen werden muß, daß die BRD-Justiz nur als Werkzeug jenen Kreisen zu dienen hat, die an unserem deutschen Vaterland Genozid betreiben.
Da ist einmal der importierte, alltägliche Massenmord an einheimischen Deutschen, eingeleitet von der deutschhassenden Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2015, als sie unter Bruch des Artikels 16 a Grundgesetz die Schleusen an den Grenzen öffnete. Von der Justiz wurde sie nicht angetastet. Auch als sich sehr bald erwies, daß ihr millionenfacher Rechtsbruch von den aus aller Welt unkontrolliert hereingelassenen Verbrechern genutzt wurde, um mit Lastwagen und Bomben einheimische Deutsche niederzuwalzen und in die Luft zu jagen, wurde keine Abhilfe geschaffen. So gut wie kein Verbrecher wird abgeschoben, und wenn doch, dann kehrt er am nächsten Tag zurück und mordet wieder. Und die Grenzen bleiben weiterhin offen. Das ist m. E. Beihilfe zum nationalen Massenmord. Und wenn diese politischen Mittäter von den direkten und indirekten Opfern immer und immer wieder zum Abstellen des Übels aufgefordert werden, dann verhalten sie sich wie die Täter selber: So wie Letztere immer eine Begründung für ihre Verbrechen parat haben, so kommen die hier verantwortlich Zeichnenden für ihre Mittäterschaft stets mit den zum Erbrechen wiederholten Ausflüchten. In Wahrheit geben sie sich nur dazu her, den von „oben“ beschlossenen Völkermord an unserem Volk zu vollenden, und sind somit nicht weniger gewissen- und skrupellos als die direkten Täter.
Nach den Attentaten a la Breitscheidplatz wurden Messerabschlachtungen zur alltäglichen Gewohnheit in unserem Vaterland. Tag für Tag werden zahlreiche mörderische Messerattacken auf Straßen, auf Bahnhöfen, in Zügen und Lokalen verübt. Und während erst jüngst in Illerkirchen zwei Schulmädchen einer in unser Land hereingelassenen Bestie zum Opfer fielen, hat die hauptverantwortliche Innenministerin Nancy Faeser – außer ihren heuchlerischen obligatorischen Beileidsbekundungen – nichts anderes zu tun, als ein Gesetz vorzubereiten, das solchen Mördern die Einreise noch mehr erleichtert! Auch diese Verhaltensweise bestätigt den übergeordneten Plan zur Vernichtung unseres Volkes. Und nun, nach dem Messermassaker in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, in Brokstedt, wo ein 16-jähriges Mädchen und ein 19 Jahre junger Mann hingemetzelt wurden und zahlreiche Schwerverletzte in ihrem Blute lagen, die selbe ekelerregende Heuchelei der Faeser: gespieltes Entsetzen, aber kein Gegensteuern! Und wie eine verwirrte Geisteskranke fragt die Hauptverantwortliche dieser unablässigen Morde nach den Schuldigen! Es ist keine Frage, daß eine Innenministerin, die ihre Aufgabe darin sieht, in arabische Lande zu fliegen, um dort ihr dämliches Regenbogenherzchen zu zeigen, nicht fähig ist, ihr Amt auszuüben. Doch genau solche unfähigen, ideologisch präparierten Hampelmänner und -frauen brauchen die hinter den Kulissen die Fäden ziehenden Planer.
Besinnen wir uns in diesem Zusammenhang an das Geschwätz des Richters Dominik Groß, jenes Vorsitzenden Richters, der die fast 100 Jahre alte anständige Dame Irmgard Furchner wegen Beihilfe zum 10.000-fachen Mord verurteilte, nur weil diese im KL Stutthof ihre Arbeit als Sekretärin verrichtete, aber – laut der phantastischen Mutmaßungen der Staatsanwältin Maxi Wantzen – „teilweise bis ins Detail“1 Kenntnis von den dort angeblich geschehenen Verbrechen gehabt haben müsse. Hingegen über die gegenwärtig stattfindenden Messerschlachtungen müssen, weiß Gott, keine Spekulationen angestellt werden, denn sie sind offenkundige Tatsachen!! Und während Richter Groß & Co. Kaffeesatz-Urteile zur Vergangenheit fällen, läßt die Justiz diejenigen, die heute, hier und jetzt tatsächlich Beihilfe zum Massenmord leisten, ungeschoren und weiterhin walten, sodaß schon morgen auf die nächsten Abschlachtungen ahnungsloser Opfer gewartet werden kann.
Hinzu kommt für die Beihilfe Leistenden straferschwerend die Tatsache, daß es sich, wie so oft in solchen Fällen, bei der Messer-Bestie Ibrahim A. nicht um einen „zufälligen“ Täter handelte, sondern um einen mörderischen Gewohnheitsverbrecher, der trotz seiner unentwegt verübten insgesamt zwölf schwerer Straftaten nicht nur nicht abgeschoben wurde, sondern der sein Verbrecherleben, wie üblich, dank der Kuscheljustiz(!) weiterhin gegen die schutzlose einheimische Bevölkerung austoben konnte! Selbst der Anwalt des Täters, Björn Seelbach, macht der zuständigen Justizbeamtin Vorwürfe: „Er war überrascht, daß sein Mandant so plötzlich aus der U-Haft entlassen wurde“.2 Somit muß auch der Justiz selber Beihilfe zum mehrfachen Mord vorgeworfen werden. Und auch hier sehen wir uns zum Vergleich die Jagd auf die 97-jährige „Hexe“ Irmgard Furchner an. Sie, die weder geistig noch körperlich in der Lage wäre, auch nur einer Fliege ein Leid zuzufügen, wurde, nachdem sie wegen der gegen sie ergriffenen drastischen Maßnahmen panikartig ihr Haus verlassen hatte, in Untersuchungshaft genommen. Na bravo, ihr tapferen juristischen Krieger! Aber den 33-jährigen, vor Kraft und Messerstecher-Sucht strotzenden Ibrahim A. entließ eine offenbar unfähige Hamburger Richterin aus der U-Haft, weil sie eine weitere U-Haft für „unverhältnismäßig“ hielt!! Das paßt ja wie die Faust aufs Auge. In einem Rechtsstaat wäre derartiges Amtsversagen nicht möglich, und wenn doch, dann würde der Schuldige hochkant aus dem Amt fliegen.
Sehen wir uns noch kurz einige irrwitzige Beispiele jener an, die ihren Worten zufolge „humanitäre Hilfe schutzsuchenden Flüchtlingen“ zuteil werden lassen, und in Wirklichkeit doch nichts anderes leisten – ob bewußt oder unbewußt sei dahingestellt – als Beihilfe zum Massenmord. Neben der genannten Merkel sind da
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Bodo Ramelow, der gegenwärtige Ministerpräsident von Thüringen, der willkommens-besoffen am Saalfelder Bahnhof die ankommenden „Schutzbedürftigen“ bejubelte: „Ich könnte weinen vor Freude!“ – ohne zu wissen, ob bzw. wieviel Mörder sich darunter verbargen;
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der Alkoholiker Martin Schulz, der potenzielle Mörder und Vergewaltiger „wertvoller als Goldstücke“ befand;
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die Strichjungen der gleichgeschalteten Medien, deren Aufgabe es war und ist, soviel „Goldstücke“ wie möglich hereinzulocken, um dann, wenn deren bestialische Untaten schon nicht zu leugnen sind, diese wenigstens zu verharmlosen und als eigentlich Schuldige die „nazistische“ einheimische Bevölkerung auszumachen.
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die sich Satan angeschlossenen christlichen Kirchen, mit ihrem Haß auf alle Naturgesetze und damit auf die göttliche Ordnung, die sich zwar von den Einheimischen monetär fürstlich aushalten lassen, aber Fremden wollüstig in die Hintern kriechen.
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die Millionen von denkunfähigen Leuten, die vor der Glotze sitzen und nicht in der Lage sind und niemals sein werden, die Fernseh-Verantwortlichen als den verlängerten Arm des deutschhassenden Systems zu erkennen und den Verharmlosungs-Propagandisten, die wegen Beihilfe zum Massenmord abgeurteilt werden müßten, Glauben schenken.
Zu dieser Beihilfe zum Mord an den einheimischen Deutschen gesellt sich durch den Ukraine-Konflikt nun die Beihilfe zum internationalen Mord hinzu. Diejenigen, die in beiden Kategorien Beihilfe leisten, kommen aus dem selben ideologischen und deutschfeindlichem Sumpf. Wie Merkel mit ihren oben genannten Umtrieben spätestens seit 2015 sich der Beihilfe zum Mord an unserem deutschen Volk versündigte, so trägt sie auch maßgebliche Mitschuld an der ukrainisch-russischen Eskalation, die am 24. Februar 2022 zum Präventivschlag Rußlands führte. Sie war 2014 am Minsker Abkommen gewissermaßen als Maklerin beteiligt und übte Verrat zu Lasten Rußlands: Sie und ihre Hintermänner mißbrauchten dieses Abkommen nur für den Zweck, um Zeit für die militärische Aufrüstung der Ukraine gegen Rußland zu gewinnen. Während der acht Jahre, von 2014 bis zum russischen Präventivschlag gegen die Ukraine im Jahre 2022, hielt sich der Westen nicht an das Abkommen, überfiel die prorussischen Bewohner des Donbass und töteten ca. 20.000 Russen in Donezk und Luhansk. Damit trägt die Merkel auch an diesen Toten eine erhebliche Mitschuld, leistete also Beihilfe zum Mord bzw. Totschlag an 20.000 Menschen.
Es erübrigt sich, alle besessenen Kriegstreiber der BRD erschöpfend aufzuführen. Ob Olaf Scholz (der immer von roten Linien redet, sie aber nie einhält), Friedrich Merz (der Super-Amiknecht), Christoph Heusgen (ehemaliger Merkel-Berater und heutiger Chef der Münchner Sicherheitskonferen, der kriegssüchtig sich für Kampfjets-Lieferung an die Ukraine ausspricht) oder die verrückten Flintenweiber Baerbock, Strack-Zimmermann, Saskia Esken und andere mehr, – sie sind in allen etablierten, deutschfeindlichen Altparteien zusammengefaßt und versuchen restlos alles, um den Dritten Weltkrieg herbeizuführen. Schon jetzt hat dieser von den USA und seinen erbärmlichen Vasallen herbeigeführte Konflikt Opfer in sechsstelliger Höhe gefordert, was den genannten Personen und Kreisen als Beihilfe zu Mord und Totschlag angelastet werden muß, allemal wenn man den Wertmaßstab der Justiz anlegt, der alle strafrechtlich irrelevanten unschuldigen Arbeitskräfte, die einst in deutschen Konzentrationslagern ihren Dienst taten, dennoch als Mordgehilfen aburteilt.
1SPIEGEL-Panorama vom 26. 10. 2021
2Merkur.de vom 28. 01 2023