Beihilfe zum Massenmord

Bekanntlich hat es sich eingebürgert, daß Staatsanwälte und Richter der BRD sich schamlos dazu hergeben, über 100 Jahre alte unschuldige Greisinnen und Greise wegen Beihilfe zum Massenmord anzuklagen und zu bestrafen, weil diese vor fast hundert Jahren in einem deutschen Konzentrationslager zivilen Dienst taten, doch ihnen nicht die geringste persönliche Schuld anzulasten ist. Gleichzeitig aber weigert sich diese Justiz, Personen strafrechtlich zu verfolgen, deren Handeln faktisch der Beihilfe zum Mord tatsächlich gleichkommt. In beiden Fällen schadet die Justiz Deutschland immens, sodaß die Schlußfolgerung gezogen werden muß, daß die BRD-Justiz nur als Werkzeug jenen Kreisen zu dienen hat, die an unserem deutschen Vaterland Genozid betreiben.

Da ist einmal der importierte, alltägliche Massenmord an einheimischen Deutschen, eingeleitet von der deutschhassenden Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2015, als sie unter Bruch des Artikels 16 a Grundgesetz die Schleusen an den Grenzen öffnete. Von der Justiz wurde sie nicht angetastet. Auch als sich sehr bald erwies, daß ihr millionenfacher Rechtsbruch von den aus aller Welt unkontrolliert hereingelassenen Verbrechern genutzt wurde, um mit Lastwagen und Bomben einheimische Deutsche niederzuwalzen und in die Luft zu jagen, wurde keine Abhilfe geschaffen. So gut wie kein Verbrecher wird abgeschoben, und wenn doch, dann kehrt er am nächsten Tag zurück und mordet wieder. Und die Grenzen bleiben weiterhin offen. Das ist m. E. Beihilfe zum nationalen Massenmord. Und wenn diese politischen Mittäter von den direkten und indirekten Opfern immer und immer wieder zum Abstellen des Übels aufgefordert werden, dann verhalten sie sich wie die Täter selber: So wie Letztere immer eine Begründung für ihre Verbrechen parat haben, so kommen die hier verantwortlich Zeichnenden für ihre Mittäterschaft stets mit den zum Erbrechen wiederholten Ausflüchten. In Wahrheit geben sie sich nur dazu her, den von „oben“ beschlossenen Völkermord an unserem Volk zu vollenden, und sind somit nicht weniger gewissen- und skrupellos als die direkten Täter.

Nach den Attentaten a la Breitscheidplatz wurden Messerabschlachtungen zur alltäglichen Gewohnheit in unserem Vaterland. Tag für Tag werden zahlreiche mörderische Messerattacken auf Straßen, auf Bahnhöfen, in Zügen und Lokalen verübt. Und während erst jüngst in Illerkirchen zwei Schulmädchen einer in unser Land hereingelassenen Bestie zum Opfer fielen, hat die hauptverantwortliche Innenministerin Nancy Faeser – außer ihren heuchlerischen obligatorischen Beileidsbekundungen – nichts anderes zu tun, als ein Gesetz vorzubereiten, das solchen Mördern die Einreise noch mehr erleichtert! Auch diese Verhaltensweise bestätigt den übergeordneten Plan zur Vernichtung unseres Volkes. Und nun, nach dem Messermassaker in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, in Brokstedt, wo ein 16-jähriges Mädchen und ein 19 Jahre junger Mann hingemetzelt wurden und zahlreiche Schwerverletzte in ihrem Blute lagen, die selbe ekelerregende Heuchelei der Faeser: gespieltes Entsetzen, aber kein Gegensteuern! Und wie eine verwirrte Geisteskranke fragt die Hauptverantwortliche dieser unablässigen Morde nach den Schuldigen! Es ist keine Frage, daß eine Innenministerin, die ihre Aufgabe darin sieht, in arabische Lande zu fliegen, um dort ihr dämliches Regenbogenherzchen zu zeigen, nicht fähig ist, ihr Amt auszuüben. Doch genau solche unfähigen, ideologisch präparierten Hampelmänner und -frauen brauchen die hinter den Kulissen die Fäden ziehenden Planer.

Besinnen wir uns in diesem Zusammenhang an das Geschwätz des Richters Dominik Groß, jenes Vorsitzenden Richters, der die fast 100 Jahre alte anständige Dame Irmgard Furchner wegen Beihilfe zum 10.000-fachen Mord verurteilte, nur weil diese im KL Stutthof ihre Arbeit als Sekretärin verrichtete, aber – laut der phantastischen Mutmaßungen der Staatsanwältin Maxi Wantzen – „teilweise bis ins Detail“1 Kenntnis von den dort angeblich geschehenen Verbrechen gehabt haben müsse. Hingegen über die gegenwärtig stattfindenden Messerschlachtungen müssen, weiß Gott, keine Spekulationen angestellt werden, denn sie sind offenkundige Tatsachen!! Und während Richter Groß & Co. Kaffeesatz-Urteile zur Vergangenheit fällen, läßt die Justiz diejenigen, die heute, hier und jetzt tatsächlich Beihilfe zum Massenmord leisten, ungeschoren und weiterhin walten, sodaß schon morgen auf die nächsten Abschlachtungen ahnungsloser Opfer gewartet werden kann.

Hinzu kommt für die Beihilfe Leistenden straferschwerend die Tatsache, daß es sich, wie so oft in solchen Fällen, bei der Messer-Bestie Ibrahim A. nicht um einen „zufälligen“ Täter handelte, sondern um einen mörderischen Gewohnheitsverbrecher, der trotz seiner unentwegt verübten insgesamt zwölf schwerer Straftaten nicht nur nicht abgeschoben wurde, sondern der sein Verbrecherleben, wie üblich, dank der Kuscheljustiz(!) weiterhin gegen die schutzlose einheimische Bevölkerung austoben konnte! Selbst der Anwalt des Täters, Björn Seelbach, macht der zuständigen Justizbeamtin Vorwürfe: „Er war überrascht, daß sein Mandant so plötzlich aus der U-Haft entlassen wurde“.2 Somit muß auch der Justiz selber Beihilfe zum mehrfachen Mord vorgeworfen werden. Und auch hier sehen wir uns zum Vergleich die Jagd auf die 97-jährige „Hexe“ Irmgard Furchner an. Sie, die weder geistig noch körperlich in der Lage wäre, auch nur einer Fliege ein Leid zuzufügen, wurde, nachdem sie wegen der gegen sie ergriffenen drastischen Maßnahmen panikartig ihr Haus verlassen hatte, in Untersuchungshaft genommen. Na bravo, ihr tapferen juristischen Krieger! Aber den 33-jährigen, vor Kraft und Messerstecher-Sucht strotzenden Ibrahim A. entließ eine offenbar unfähige Hamburger Richterin aus der U-Haft, weil sie eine weitere U-Haft für „unverhältnismäßig“ hielt!! Das paßt ja wie die Faust aufs Auge. In einem Rechtsstaat wäre derartiges Amtsversagen nicht möglich, und wenn doch, dann würde der Schuldige hochkant aus dem Amt fliegen.

Sehen wir uns noch kurz einige irrwitzige Beispiele jener an, die ihren Worten zufolge „humanitäre Hilfe schutzsuchenden Flüchtlingen“ zuteil werden lassen, und in Wirklichkeit doch nichts anderes leisten – ob bewußt oder unbewußt sei dahingestellt – als Beihilfe zum Massenmord. Neben der genannten Merkel sind da

  • Bodo Ramelow, der gegenwärtige Ministerpräsident von Thüringen, der willkommens-besoffen am Saalfelder Bahnhof die ankommenden „Schutzbedürftigen“ bejubelte: „Ich könnte weinen vor Freude!“ – ohne zu wissen, ob bzw. wieviel Mörder sich darunter verbargen;

  • der Alkoholiker Martin Schulz, der potenzielle Mörder und Vergewaltiger „wertvoller als Goldstücke“ befand;

  • die Strichjungen der gleichgeschalteten Medien, deren Aufgabe es war und ist, soviel „Goldstücke“ wie möglich hereinzulocken, um dann, wenn deren bestialische Untaten schon nicht zu leugnen sind, diese wenigstens zu verharmlosen und als eigentlich Schuldige die „nazistische“ einheimische Bevölkerung auszumachen.

  • die sich Satan angeschlossenen christlichen Kirchen, mit ihrem Haß auf alle Naturgesetze und damit auf die göttliche Ordnung, die sich zwar von den Einheimischen monetär fürstlich aushalten lassen, aber Fremden wollüstig in die Hintern kriechen.

  • die Millionen von denkunfähigen Leuten, die vor der Glotze sitzen und nicht in der Lage sind und niemals sein werden, die Fernseh-Verantwortlichen als den verlängerten Arm des deutschhassenden Systems zu erkennen und den Verharmlosungs-Propagandisten, die wegen Beihilfe zum Massenmord abgeurteilt werden müßten, Glauben schenken.

Zu dieser Beihilfe zum Mord an den einheimischen Deutschen gesellt sich durch den Ukraine-Konflikt nun die Beihilfe zum internationalen Mord hinzu. Diejenigen, die in beiden Kategorien Beihilfe leisten, kommen aus dem selben ideologischen und deutschfeindlichem Sumpf. Wie Merkel mit ihren oben genannten Umtrieben spätestens seit 2015 sich der Beihilfe zum Mord an unserem deutschen Volk versündigte, so trägt sie auch maßgebliche Mitschuld an der ukrainisch-russischen Eskalation, die am 24. Februar 2022 zum Präventivschlag Rußlands führte. Sie war 2014 am Minsker Abkommen gewissermaßen als Maklerin beteiligt und übte Verrat zu Lasten Rußlands: Sie und ihre Hintermänner mißbrauchten dieses Abkommen nur für den Zweck, um Zeit für die militärische Aufrüstung der Ukraine gegen Rußland zu gewinnen. Während der acht Jahre, von 2014 bis zum russischen Präventivschlag gegen die Ukraine im Jahre 2022, hielt sich der Westen nicht an das Abkommen, überfiel die prorussischen Bewohner des Donbass und töteten ca. 20.000 Russen in Donezk und Luhansk. Damit trägt die Merkel auch an diesen Toten eine erhebliche Mitschuld, leistete also Beihilfe zum Mord bzw. Totschlag an 20.000 Menschen.

Es erübrigt sich, alle besessenen Kriegstreiber der BRD erschöpfend aufzuführen. Ob Olaf Scholz (der immer von roten Linien redet, sie aber nie einhält), Friedrich Merz (der Super-Amiknecht), Christoph Heusgen (ehemaliger Merkel-Berater und heutiger Chef der Münchner Sicherheitskonferen, der kriegssüchtig sich für Kampfjets-Lieferung an die Ukraine ausspricht) oder die verrückten Flintenweiber Baerbock, Strack-Zimmermann, Saskia Esken und andere mehr, – sie sind in allen etablierten, deutschfeindlichen Altparteien zusammengefaßt und versuchen restlos alles, um den Dritten Weltkrieg herbeizuführen. Schon jetzt hat dieser von den USA und seinen erbärmlichen Vasallen herbeigeführte Konflikt Opfer in sechsstelliger Höhe gefordert, was den genannten Personen und Kreisen als Beihilfe zu Mord und Totschlag angelastet werden muß, allemal wenn man den Wertmaßstab der Justiz anlegt, der alle strafrechtlich irrelevanten unschuldigen Arbeitskräfte, die einst in deutschen Konzentrationslagern ihren Dienst taten, dennoch als Mordgehilfen aburteilt.

1SPIEGEL-Panorama vom 26. 10. 2021

2Merkur.de vom 28. 01 2023

Offene Bitte an Olaf Scholz

30. Januar 2023

Bundeskanzler Olaf Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Herr Scholz,

Ihre Feststellung: „Wir unterstützen die Ukraine, sind aber nicht an diesem Krieg beteiligt“, hat mich regelrecht vom Stuhl gerissen. Mit dieser Ihrer Zauberformel haben Sie glatt den Friedensnobelpreis verdient – und ich kann endlich, endlich meinen sehnlichen Wunsch erfüllen!

Schon immer wollte ich bei Ihnen vorbeikommen, um Ihnen, stellvertretend für die gesamte Ampelregierung zuzüglich CDU/CSU, wegen der deutschfeindlichen Machenschaften sowie der wahnsinnigen Kriegstreiberei – jetzt kann ich es ja gestehen – ein paar saftige Maulschellen zu verpassen. Von dieser meiner Absicht hielt mich allein die (offenbar irrige) Meinung ab, Personen zu ohrfeigen sei Körperverletzung und somit eine Straftat. Sie belehren mich nun eines besseren. Denn wenn Sie konstatieren, daß wir der Ukraine zwar schwere Kriegswaffen, einschließlich Kampfpanzer, gegen Rußland geben, aber dennoch nicht am Krieg beteiligt sind, dann kann ich nur erleichtert sagen: Ich gebe Ihnen ein paar Ohrfeigen, bin aber an keiner Gewalttat beteiligt.

Bitte teilen Sie mir doch mit, wann Ihnen mein Besuch paßt!

Mit Vorfreude verbleibe ich

gez. R. Heuschneider

Furchtbare Juristen

Der Jurist Ingo Müller, geboren 1942 und seit 2008 pensioniert, lehrte als Professor an verschiedenen deutschen Universitäten. Ein von alliierten Gnaden bestellter Umerzieher, wie er im Bilderbuch steht. 1987 veröffentlichte er das Buch „Furchtbare Juristen“, in dem er über nationalsozialistische Juristen herzog. Die übliche pseudomoralische Schuld-Anprangerung gegen alles Vergangene, allerdings mit der Absicht, von den furchtbaren Juristen der Gegenwart abzulenken. Um Letztere in ihrer ganzen Erbärmlichkeit aufzuzeigen, genügt allein der Hinweis auf § 130 StGB, denn dieser furchtbare Paragraph steht als Synonym für die Schande der BRD-Justiz und seiner ausführenden furchtbaren Juristen. Versuchen wir es.

Wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost, wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.“

So steht es unter anderem in diesem Hexenhammer-Paragraphen § 130 StGB geschrieben. Mit § 220 a Abs. 1 wird Bezug genommen auf den angeblichen nationalsozialistischen Völkermord: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (…), die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen (…), wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

Betrachten wir die Terminologien Billigen, Leugnen, Verharmlosen und Störung des öffentlichen Friedens einmal näher.

1. Billigen

Niemand von den sogenannten Holocaust-Leugnern billigt völkermörderische Taten. Außerdem könnte man nur dann eine solche Untat billigen, wenn diese auch tatsächlich stattgefunden hätte. Das aber ist keineswegs erwiesen, denn die Zeugenaussagen, die dies behaupten, könnten einzig und allein durch eine forensische Untersuchung auf ihren Wahrheitsgehalt geklärt werden. Dies ist aber nie geschehen; nicht aus Vergesslichkeit, sondern weil die Holocaust-Verteidiger eine geradezu panische Angst vor einer solchen Untersuchung haben. Und wer es dennoch wagt, eine solche privat durchzuführen und zu dem Ergebnis kommt, die von offizieller Seite behaupteten Untaten können gar nicht stattgefunden haben (wie etwa der Diplom-Chemiker Germar Rudolf und der us-amerikanische Gaskammer-Experte Fred Leuchter), wird mit Gefängnis bestraft Das BRD-System verhindert also mit allen Mitteln, d. h. mit Hilfe einer korrumpierten Justiz, die Wahrheitsermittlung, allein deshalb, weil diese eine Entlastung der deutschen Schuld bedeuten würde. Und für Deutschenhasser muß Deutschland für alle Zeiten schuldig bleiben! Deutschland muß ewig Täter, die übrige Welt Opfer sein!

Das BRD-Regime will also das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des angeblich begangenen NS-Völkermordes ahnden, läßt aber den gegenwärtig sich vollziehendem Völkermord an unserem deutschen Volk geschehen. Man erinnert sich: In Sorge um die Zerstörung der tibetischen Identität durch chinesische Maßnahmen in Tibet, faßte der BRD-Bundestag am 20. 6. 1996 die folgende Entschließung (Drucksache 13/4445, Auszug aus dem Bundestagsprotokoll): „Der deutsche Bundestag, (1) im Hinblick darauf, daß Tibet sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt hat […], verurteilt die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis gerade auch in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität führt, insbesondere mittels Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl […] und der Umstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration“ (Unabhängige Nachrichten, 1/2016). Welcher Widerspruch! Bekanntlich wird, wie erst vor knapp einem Monat in der Silvesternacht in Berlin eindringlich vorgeführt, durch gezielten, massenhaften Import von fremder Kultur, fremder Ethnien sowie verbrecherischer Elemente unser deutsches Volk seiner Identität beraubt und seiner Zerstörung zugeführt. Der ehemalige Berliner Staatssekretär Dr. jur. Otto Uhlitz stellte im Jahre 1987 fest:

Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine ‚multikulturelle Gesellschaft‘ ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren dürfen.“

Wer sich aber gegen diesen gegenwärtig vollziehenden Völkermord am eigenen deutschen Volk wehrt, wird von der BRD-Justiz keineswegs in seinem gesetzestreuen Bestreben unterstützt, sondern argwöhnisch beäugt und allzu oft willkürlich gemäß § 130 StGB wegen angeblicher „Diskriminierung bzw. Beleidigung von Minderheiten“ verfolgt! Es werden also Gesetze, die Deutschland eigentlich schützen müßten, so ins Gegenteil verdreht, damit sie Deutschland schaden. Hier zeigt sich, wer tatsächlich Untaten, Zerstörung und den Völkermord an unserem Volk „billigt“!

Und wer „billigt“ die seit 1945 ungezählt durchgeführten völkermörderischen, als „friedensschaffende Maßnahmen“ umgelogenen, amerikanischen Kriege, mit Millionen Toten und Verstümmelten, und nimmt daran noch teil bzw. begünstigt sie durch Unterstützung? Es ist die BRD, selbstverständlich mit Billigung ihrer Justiz! Oder wer bremst die besessenen, skrupellosen Kriegstreiber der Gegenwart, wie etwa die Strack-Zimmermann? Ihr FDP-Genosse, Bundesjustizminister Marco Buschmann gewiß nicht, denn er, als typischer Vertreter der Gewalteneinheitstyrannis, hat sich, seinen eigenen Worten zufolge („Clans gehören zum täglichen Dasein leider dazu“), mit in unserem Land eingenisteten Berufsverbrechern ohnehin schon abgefunden, wie wollte er da durchgeknallte Internationalisten zur Zurückhaltung mahnen?

2. Leugnen

Grundsätzlich: Wer aus guten Gründen überzeugt ist, daß der Holocaust nach der offiziellen Version nicht stattgefunden haben kann, der bestreitet diese Version, leugnet sie aber nicht. Wäre der Angeklagte hingegen überzeugt, daß der Holocaust so, wie behauptet, stattgefunden habe und würde ihn, gegen die eigene Überzeugung abstreiten, erst dann wäre er ein Lügner bzw. Leugner. Es ist unglaubhaft, anzunehmen, ein Jurist mit abgeschlossenem Jura-Studium beherrsche die deutsche Sprache derart mangelhaft, daß ihm der himmelweite Unterschied zwischen den Begriffen leugnen und bestreiten nicht bekannt ist; so bleibt nur der Schluß übrig, daß der als Holocaust-Leugner betitelte Angeklagte mit Absicht beleidigt und diffamiert werden soll.

Hier wirft sich eine interessante Frage auf: Sind die Juristen, die Staatsanwälte und Richter, die pausenlos Holocaust-Bestreiter als Holocaustleugner anklagen und bestrafen, auch selber überzeugt, daß die gängige, die „offenkundige“ Holocaustversion den Tatsachen entspricht, obwohl sie doch, gerade als Juristen(!), um die Zweifelhaftigkeit von forensisch nicht verifizierten Zeugenaussagen wissen müssen? Oder fügen sie sich aus eigenem kleinlichem Sicherheitsbedürfnis feige der Erwartung jener Polit-Kreise, die den Schandparagraphen 130 StGB etabliert haben? Wenn dem so wäre, dann würden sie Menschen für etwas bestrafen, von dem sie selber gar nicht überzeugt sind. Dann wären s i e die schweigenden aber tatsächlichen Holocaust-Leugner!

3. Verharmlosen

Nur Religionen haben unantastbare und rational nicht erklärbare Dogmen, und da der sogenannte Holocaust aus Dogmen besteht, handelt es sich bei ihm um eine Religion, die Holocaust-Religion. Und wie unterschiedlich streng die Gläubigen einer jedweden Religion die Einhaltung der Dogmen fordern, dafür gibt es keine verbindliche Norm. Sieht der eine Christ in dem Bezweifeln der leiblichen Himmelfahrt Marias bereits ein Verharmlosen des Glaubens, so beginnt für den anderen Christgläubigen das Verharmlosen erst mit Bestreiten der Unfehlbarkeit des Papstes. Und wertet ein Richter in seiner priesterlichen Eigenschaft bei einem Holocaust-Prozeß erst den Zweifel an der 6-Millionenzahl als ein Verharmlosen, so sieht ein religions-fanatischer Oberstaatsanwalt bereits in der weniger gebräuchlichen aber korrekten Abkürzung KL für Konzentrationslager ein Verharmlosen des Holocaust. Kurzum, es gibt keinen Gummi, der so dehnbar sein könnte wie das mit arger List gewählte Wort „Verharmlosen“. Selbst die kleinste Kritik kann von jedem Staatsanwalt und Richter arglistig als „Verharmlosen“ hingedreht werden. Gerade dieses dehnbare Wort ist der Inbegriff der Unbestimmtheit einer Tatsache, die keine Rechtssicherheit gibt und daher laut Art. 103 Abs. 2 GG gegen den Angeklagten nicht angewendet werden dürfte. Doch Anwendung, Nicht-Anwendung oder Verdrehung von Gesetzen ist für Staatsanwälte oder Richter bei solchen Scheinprozessen nur eine Frage der politischen Erwägung im deutschfeindlichen Sinne.

4. Der „öffentliche Friede“

Die nicht mehr einschränkbare, bis ins unendliche sich ziehende Dehnbarkeit drückt der blumige Satzeil aus: wer billigt, leugnet oder verharmlost „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, wird bestraft.

Niemand, absolut niemand, kann normativ festlegen, wann der öffentliche Friede gestört sei, also bleibt dies zu beurteilen allein der Willkür des jeweiligen Richters überlassen. Der Willkür-Teufel aber steckt in dem Nebensatz „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Hier kann jeder ideologisch eingefleischte Staatsanwalt oder Richter „die Sau rauslassen“, denn es braucht eine (dubiose) Störung des öffentlichen Friedens nicht in der geringsten Weise glaubhaft oder nur ansatzweise nachvollziehbar zu sein, es genügt, wenn der Richter meint: Die Veröffentlichung des Angeklagten ist zwar sachlich richtig, aber sie könnte unter Umständen geeignet sein, Juden und Philosemiten zu stören. Diesem lächerlichen Theater versuchte das Bundesverfassungsgericht mit dem „Wunsiedel-Beschluß“, Az: BvR 2150/08 die Spitze zu nehmen; in Absatz 77 heißt es:

Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“

Bravo! Das hört sich gut an, – nur hält sich eben kein Richter daran. Und das Bundesverfassungsgericht handelt nach dem bekannten Satz: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern! Im Jahre 2009, also vor ca. 14 Jahren, erging der o. g. Beschluß. Mittlerweile ist bekanntlich Stephan Harbarth der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Vordem war er Mitarbeiter der Großkanzlei Shearman & Sterling LLP. „Seine Zeit dort fällt in die Jahre, als auch dort die Cum-Ex-Modelle ausgetüftelt werden, um den Staat auszuplündern“, so schrieb, laut Wikipedia, ein gewisser Lars Wienand auf T-Online.de. Wer einen solchen Mann zum Präsidenten des höchsten BRD-Gerichtes aufstellt, könnte auch eine Bordell-Angestellte zur Bewährungshelferin für gefallene Mädchen bestimmen.

Aber Harbarth war Freund und Vertrauter der millionenfachen Rechtsbrecherin und Schlepperkönigin Angela Merkel. Eine Hand wäscht die andere. Und so überrascht es nicht, daß die Merkel, als sie 2021 die demokratische Wahl Kemmerichs zum Ministerpräsidenten von Thüringen nach bolschewistischer Art für null und nichtig erklärte, und wegen dieser Schweinerei die AfD das Bundesverfassungsgericht um Hilfe angerufen hatte, ein paar Tage vor der Entscheidung ihren Freund Harbarth samt seiner Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum lukullischen Dinner einlud. Zudem sollten die Richter in jenen Tage auch entscheiden, ob die ohnehin horrend hohen GEZ-Zwangsgebühren ein weiteres Mal zwangserhöht werden dürften. Ein großes Anliegen der Regierung, deren Propagandaministerium, also die „öffentllich rechtliche Rundfunkanstalten“, gut geschmiert sein muß. Und nicht zuletzt lag der Merkel sehr viel daran, die geradezu kriminelle Corona-Politik mit dem gerichtlichen Etikett „Genehmigt“ zu versehen.

Wenn so viele deutschfeindliche Regierungsinteressen den judikativen Unbedenklichkeitsschein erhalten sollen, dann muß Merkels Einladung der hochherrschaftlichen Richter zwangsläufig penetrant nach aktiver und passiver Bestechung, nach Korruption, auf alle Fälle nach Befangenheit der Richter riechen. Man sage nicht, eine Befangenheit müsse erst bewiesen werde, denn Richter Thorsten Schleif klärt uns in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt“, S. 195, dahingehend auf, daß gemäß § 19 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ein Richter bereits wegen Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt werden kann: „Es ist absolut unerheblich, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Das sah das Bundesverfassungsgericht bis vor einigen Jahren übrigens auch so und erklärte: Es komme nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich ‚parteilich’ oder ‚befangen‘ sei oder ob er sich selber für befangen halte. Entscheidend sei ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß habe, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Vgl. Beschluß des BVerfG vom 05. 04. 1990 – 2 BvR 413/88). Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit gehe es nämlich darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (Vgl. Beschluß des BVerfG vom 18. 06. 2003 – 2 BvR 383/03).

Aber auch das Bundesverfassungsgericht hält sich nicht mehr an die Gesetze. Und Strafrichter – jetzt schließt sich der Kreis zum § 130 StGB – halten sich nicht mehr an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. So untersagte das BVerfG 2009 im oben genannten „Wunsiedel-Beschluß“ unter Absatz 88 die eigenmächtige, willkürliche Interpretation bei Holocaust-Prozessen:

Andererseits soll sichergestellt werden, daß nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Artikel 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt [die Richter, d. V.] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.“

Aber das schert die Richter keinen Deut und sie halten sich nicht an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, dem wiederum diese Ignoranz egal ist. Dieses Tohuwabohu an eingebürgerter Rechtlosigkeit bzw. Rechtsverdrehung erhebt die dringende Frage: Begreifen die meisten Juristen gar nicht, daß sie den nach 1945 herangezüchteten deutschfeindlichen Satrapen nur als Hilfsmittel zu dienen haben, um den geplanten Völkermord am deutschen Volk zu vollstrecken? Oder ist ihnen alles egal?

Was unterscheidet nun die damaligen von den heutigen furchtbaren Juristen? Wie in fast allen Situationen beim Betrachten von damals und heute ist die Antwort auch hier: Heuchelei. Denn die Umtriebe der seit 1949 agierenden furchtbaren Juristen dauern schon jetzt 6 mal länger an als die der NS-Juristen, und selbst Roland Freisler hat weder das Lügenwort „Offenkundigkeit“ verwendet noch über 100 Jahre alte unschuldige Menschen inquisitorisch gequält und verurteilt!

Offener Brief an den Aachener Polizeipräsidenten Dirk Weinspach

15. 01. 2023

Polizeipräsidium Aachen
z. Hd. des Polizeipräsidenten Dirk Weinspach
Trierer Str. 501
52078 Aachen

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

aus den Stuttgarter Nachrichten vom 11. 01. 2023 erfahre ich von dem Dilemma, in dem Sie stecken: Als überzeugter Grüner müssen Sie den von Ihren Glaubensbrüdern und -schwestern besetzten Hambacher Forst räumen. Das verursacht Ihnen, wie Sie eingestehen, große Probleme, vor allem der Vorwurf, „daß ich aufgrund meines grünen Parteibuches anders handeln müßte.“ Das ist nachvollziehbar, denn es ist keine leichte Aufgabe, jedem einzelnen buntem Rechtsbrecher vor Ort sowie Ihren drei Kindern zuhause plausibel zu machen, daß es „nicht die Rolle der Polizei ist, rechtsstaatlich zustande gekommene Entscheidungen der zuständigen Behörden zu korrigieren“, doch vertraue ich auf den gesunden Realitätssinn, auf das vernünftige, logische Denken, womit die Grünen die Bürger der BRD, ja die ganze Menschheit immer wieder aufs neue in Erstaunen setzen: Keine Waffen in Kriegsgebiete, es sei denn, demokratische Kriegstreiber gebieten es; kein umweltschädliches und sündhaft teures Fracking-Gas, es sei denn, demokratische Amis fordern es; keine umweltschonenden und ungefährlichen Dual-Fluid-Kernkraftwerke, denn das tägliche Schreddern von Vögeln und Tonnen von Insekten für ein paar Kilowattstunden tut es auch; kein weiteres Versiegeln der Landschaft durch Straßen- und Häuserbau et cetera, es sei denn, die Versorgung von massenhaft eingeladenen Nafris erfordert Wohn- und Lebensraum.

Und natürlich nötigt der heroische Kampf in Lützerath dem Betrachter Ehrfurcht ab, allein schon wegen der umwelt-kriegerischen Logik. Zum Beispiel könnten die von den in die Erde gerammten zugespitzten Pfählen evtl. aufgeschlitzten Polizeipferde als Fleischersatz für die wegen angeblicher Tierquälerei geschlossenen Schlachthöfe dienen, und die angelegten Erdbunker könnten Ihre grünen Gesinnungsgenossen als Manöver für ihren späteren Einsatz in der Ukraine nutzen.

Daß Sie keine Wasserwerfer einsetzen, ist lobenswert. Das würde die Sensibelchen nur unnötig erschrecken! Außerdem ist Wasser kostbar und darf nur bei Anti-Corona-Demonstrationen gegen Alte, Frauen und Kinder eingesetzt werden. Wie gut, daß Sie, Herr Polizeipräsident psychologisch geschult sind und wissen, daß man bei Klimaterroristen am besten von Mann zu Mann und von Frau zu Frau geht, um mit ihnen in Ruhe über das Für und Wider von Gesetzesbruch zu diskutieren. Bringen Sie sich aber rechtzeitig in Sicherheit, wenn Ihre Diskutanten als Sprachverstärker Molotow-Cocktails einsetzen! Übrigens war das eine Spezialität von Joschka Fischer, des ehemaligen Polizisten-Anzünders und ersten Außenministers Ihrer grünen Partei. Entsinnen Sie sich, Herr Polizeipräsident? Sie waren damals noch in jugendlichem Alter.

Wie den Stuttgarter Nachrichten weiter zu entnehmen, machen Sie sich auch große Sorgen wegen der Erderwärmung. O ja! Da verstehe ich Sie sehr gut! Auch meine Wenigkeit überlegt schon seit langer Zeit hin und her, wie die Welt wohl zu retten sei. Sie wissen ja, schon Schnecken und Muscheln, die vor Millionen von Jahren in überfluteten Gebieten unserer näheren und weiteren Region beheimatet waren, und später Mammut und Säbelzahntiger, mußten sich schon Sorgen um die menschengemachte Klimaveränderung machen. Und dann, als Ramapithecus auftauchte, war sein Gehirn leider noch zu klein, um den Ernst der Lage zu begreifen und wenigstens die verdammten Dieselfahrzeuge und Benziner abzuschaffen. Die Neandertaler waren schon schlauer, aber auch sie konnten die Veränderung des Klimas nicht aufhalten, denn den damals schon bereitwilligen Klimaklebern war der Gummibaum noch unbekannt, und das künstliche Buna-Gummi haben erst die Deutschen in Monowitz (Auschwitz 3), erfunden. Außerdem hätte die archaischen Klimakleber niemand bezahlen können, denn auch das Geld war den Neandertalern noch unbekannt.

Die Menschen sollten sich ein Beispiel an Ötzi nehmen, dem Mann aus dem Eis, dessen Mumie vor gut zwanzig Jahren in den Ötztaler Alpen in über 3000 Meter Höhe gefunden wurde. Bekanntlich lebte er vor etwa 5000 Jahren, doch weniger bekannt ist, daß er ein begnadeter Klimaschützer war! Schon damals bemerkte er sorgenvoll den Rückzug der Alpengletscher; und dies, obwohl es in jener vergangenen Zeit, im Vergleich zu heute, nur sehr wenige Menschen, und auf den Wildpfaden keinen nennenswerten Autoverkehr gab. Doch die Kupferzeit war angebrochen, und jeder Sammler und Jäger meinte, er müsse sich einen Schmelzofen bauen und Kupfer für eine Streitaxt gewinnen. Auch Ötzi hatte, als er die Gefahr der Emission noch nicht erkannt, sich eine solche angefertigt. Doch als er feststellte, wie das Klima gnadenlos zurückschlug, da warnte er, bergauf und bergab zu allen Einsiedlern eilend, sie möchten lieber mit einem Stein oder Knüppel vorliebnehmen und so das Klima schützen. Doch nur wenige Verständige hörten auf ihn. In seiner Verzweiflung stieg er zum hohen Tisenjoch in den Ötztaler Alpen empor, wo er die Götter um Hilfe anflehte. Dort traf ihn dann der tödliche Pfeil eines verrückten Klimaleugners.

Der Rest ist bekannt. Ötzi hatte sein Leben geopfert, – und die Götter hatten ihn erhört: Es wurde wieder kälter, die Gletscher wuchsen unverzüglich, und der Ferner jener Alpenregion bedeckte unseren Helden für eine lange Zeit.

Vor 1000 Jahren war der Weltuntergang dann endgültig beschlossene Sache, und daß die Erde sich immer noch dreht, ist ohne Zweifel den Flagellanten zu verdanken. Daran sollten die Missionare der letzten bunten Generation und deren Unterstützer sich ein Beispiel nehmen, anstatt Nichtgläubige gem. § 240 StGB zu nötigen und dem ohnehin ausgeplünderten Steuerzahler weitere unnötige, horrende Kosten aufzubürden. Ich wäre gerne bereit, dafür einige Peitschen zu spenden. Und Narrenkappen obendrein.

Mit freundlichen Grüßen

R. Heuschneider

Wie Strafprozesse im Narrenhaus BRD geführt werden.

Es gab eine Zeit, da bewahrheiteten sich noch die geflügelten Worte: die Polizei dein Freund und Helfer, und Verbrechen lohnt sich nicht. Durch feige Übergriffe der Polizei auf Anti-Corona-Demonstranten haben inzwischen die Uniformierten sich allerdings oft als Feinde und Drangsalierer anständiger Menschen zu erkennen gegeben, und spätestens seitdem ausländische kriminelle Familienclans in den deutschen Großstädten die Herrschaft übernommen haben, wurde offenbar, daß sich durch die Kuschel-Justiz der BRD-Gerichte Diebstahl und Raub im großen Stil lohnt – für Ausländer! Die Wahrheit ist: So wie vor dem Import von Nafris Messerschlachtungen unbekannt waren, so gab es vorher auch nicht barbarischen Raub und Diebstahl in weltberühmten Museen inklusive Zerstörungsmanie; schon gar nicht in dieser schier unglaublichen Größenordnung. So wurde im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin die größte Goldmünze der Welt, allein im Materialwert von 3.750.000 Euro, gestohlen, wobei sich die später gefaßten Diebe sagen konnten: „Es hat sich mehr als gelohnt!“ https://heurein.wordpress.com/2020/02/21/wie-diebstahl-belohnt-wird/

Zwei Jahre später, im November 2019, verübten ein halbes Dutzend Verbrecher aus dem gleichen kriminellen Clan-Milieu den Diebstahl im berühmten Dresdener Grünen Gewölbe. Übrigens, der Begriff „Clan“ wird in den Strafbehörden für eine ethnisch abgeschottete Subkultur verwendet, die in der Regel patriarchalisch-hierarchisch organisiert ist und einer eigenen Werteordnung folgt. Es sind kriminelle Großfamilien, meistens anatolischer und arabischer Herkunft, die sich allein durch das verrottete, verantwortungslose BRD-System in den deutschen Großstätten einnisten konnten. Bei dem Raub in Dresden wurden unschätzbare historische Kunstobjekte und Schmuckstücke mit 4300 Diamanten gestohlen. Allein der Versicherungswert betrug mindestens 113,8 Millionen Euro. Schließlich wurde man der Verbrecher habhaft. Sie saßen in Untersuchungshaft, der Prozeß fand statt, und nach dem Urteilspruch können sich die ausländischen Täter auch diesmal die Hände reiben und sagen: „Es hat sich gelohnt!“

Inwiefern hat es sich gelohnt? Nun, das Gericht hat mit den Lumpen einen Kuhhandel, einen sogenannten „Deal“ geschlossen: Rückt die Beute heraus, dafür bekommt ihr eine milde Strafe. Doch nur ein Teil der Beute wurde zurückgegeben, davon viele Kunstgegenstände beschädigt oder zerstört. Dennoch sollen die Verbrecher, von denen einige nach dem Jugendstrafrecht behandelt wurden, gleich nach der demnächst erfolgenden Urteilsverkündung aus der Haft entlassen werden. Und so bleibt auch in diesem Fall für sie ein guter Reibach unter dem Strich. Dann können sie sich wieder in ihren Lamborghini oder Ferrari setzen, durch das Narrenhaus BRD brausen und sich einen neuen Coup „ausbaldowern“.

Rückblickend gesehen waren die Verhandlungstage für die Verbrecher nicht gerade nervenaufreibend, denn ein Heer von Verteidigern sorgte dafür, daß das Gericht mit Anträgen ordentlich versorgt wurde, und kein Staatsanwalt oder Richter hätte es gewagt, sich darüber zu beklagen und damit auch nur den leisesten Anschein der Befangenheit zulasten der „Goldstücke“ zu erwecken. (Man erinnert sich, das Wort „Goldstücke“ prägte vor einigen Jahren Martin Schulz, als, wie böse Zungen behaupten, sein Gehirn von Alkohol benebelt war: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold“. Eine in der Tat hirnrissige Bewertung, denn in Wahrheit kommen die als Flüchtlinge bezeichneten Abstauber hierher, werden mit Steuergeldern gemästet, bauen hier mafiöse Strukturen auf und holen sich bei Nacht und Nebel zusätzlich „Taschengeld“ in Form von Gold und Diamanten in dreistelligem Millionenwert).

Warum diese außerordentliche Rücksichtnahme gegenüber Rechtsbrechern dieser Dimension, bei denen es sich um Clan-Mitglieder handelt? Spielt bei Richtern und Staatsanwälten die Angst um das eigene Leben dabei eine Rolle, zumal Exekutive und Judikative vor der Macht der Clans, von denen allein in Berlin fünfzehn bis zwanzig die Herrschaft ausüben, längst kapituliert haben? Spekulationen sind zwar keine Antwort, doch denkt man dabei unwillkürlich an Berlins bekannteste Jugendrichterin Kirsten Heisig. Diese hatte den Kampf gegen die Jugendkriminalität aufgenommen. Ihr Buch „Das Ende der Geduld – konsequent gegen jugendliche Straftäter“ stand mehrere Monate in der Bestsellerliste des SPIEGEL. Kurze Zeit darauf, im Sommer 2010, fand man sie erhängt in einem Wald. Der dringende Verdacht eines Mordes, nach Art der Berufskriminalität, liegt nahe.

Da sieht es für Deutsche, die niemanden bestehlen und berauben, sondern unser Vaterland nur schützen wollen und eine vom deutschhassenden BRD-System nicht gewünschte Meinung haben, nicht so rosig aus. Denen hat man durch Überziehen mit Willkür-Prozessen alles genommen und gewährt ihnen vielleicht einen Pflichtverteidiger. Einen Kuhhandel mit dem Gericht lehnen die Angeklagten ab, da sie in einem korrekten und sauberen Prozeß dem Gericht die Rechtmäßigkeit ihrer Äußerungen darlegen wollen, so, wie es dieser Tage Horst Mahler am Landgericht Potsdam (Az: 210 Kls 8/20) versucht.

https://das-ende-der-wanderschaft.com/content/Strafanzeige-gegen-Richterin.pdf

Dies aber ist nicht im Sinne der abhängigen BRD-Richter, da ein gemäß des Unrechtsparagraphen 130 StGB Angeklagter schuldig gesprochen werden muß, und dies möglichst schnell! Denn wie es scheint, sagen sich die Gerichte, wenn wir den Angeklagten ohnehin schuldig sprechen müssen, wieso sollte ihm dann noch die Zeit verschwendende Möglichkeit gegeben werden, uns Richtern, die wir vom Gegenstand der Verhandlung ohnehin keine Ahnung haben, den Sachverhalt zu erklären? Also wird dem Angeklagten das Grundrecht gemäß Art. 103 Abs. 1 (Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör) beschnitten. Um aber wenigstens den Schein von Rechtlichkeit zu wahren, wurde in der Strafprozeßordnung das sogenannte Selbstleseverfahren eingeführt, was zum Nachteil der gemäß § 130 Angeklagten in der Regel angewendet wird. Demnach wird dem Angeklagten verwehrt, die ihm zur Last gelegte Schrift bzw. Äußerung vor Gericht vorzulesen und zu erläutern, um dessen Rechtmäßigkeit zu beweisen; statt dessen wird die schriftlich fixiere Meinung Richtern und Staatsanwälten mitgegeben, damit sie sich „im stillen Kämmerlein“ informieren. Es darf gelacht werden! Denn wo ist die Gewähr, daß die Schriften des Angeklagten, der ja ohnehin schuldig gesprochen werden muß, von den zuständigen Herrschaften jemals gelesen wird? Zudem ist eine Gerichtsverhandlung öffentlich; die Prozeßbeobachter (und damit die Öffentlichkeit) werden also im Unklaren gelassen.

Man vergesse nicht: Bei Prozessen dieser Art handeln die Angeklagten nach ihrem Gewissen und der Wahrheit. Sie haben nicht die Macht von Clans hinter sich, aber ihre Gegner, nämlich Staatsanwälte und Richter, haben die uneingeschränkte Macht des Zentralrats der Juden hinter sich.

Die Beschneidung des Rechts auf Verteidigung geht bei Prozessen dieser Art so weit, daß der Angeklagte oft nicht einmal auf das Zitat eines anderen hinweisen darf, ohne daß ihm das Gericht erklärt, damit würde er sich einer neuen Straftat schuldig machen. So wollte Horst Mahler eine Stelle im Talmud zitieren und erläutern, um die gegen ihn erhobene Anschuldigung zu widerlegen. Daraufhin drohte, auf Verlangen des Staatsanwalts Schöning, die Vorsitzende Richterin Müller Horst Mahler mit Wortentzug, da das Zitieren dieser gewissen Stelle, eine Straftat darstelle. Ei, ei, ei! Was steht denn so böses im Talmud, daß allein das Zitieren und Erläutern zum Zweck der berechtigten Selbstverteidigung des Angeklagten zur Straftat erklärt wird??

Drei Wochen nach der Androhung des Wortentzugs, entzog die Vorsitzende Müller Horst Mahler tatsächlich das Wort, worauf dieser Strafanzeige wegen Nötigung, § 240 StGB und Rechtsbeugung, § 336 StGB stellte.

Undenkbar, daß ein Wunder geschehen wird und die BRD-Justiz Rechtsstaatlichkeit für sich entdecken könnte. Der politische Prozeß wird zu Ende gehen, und der schuldig gesprochene 87-jährige Mahler wird das Gerichtsgebäude nicht im Sportwagen, wie die oben genannten Goldstücke, verlassen, sondern im Rollstuhl. Seine beiden Unterschenkel wurden bekanntlich während seiner zehnjährigen Gefangenschaft amputiert.

Warum diese Veranschaulichung der beiden gegenwärtig stattfindenden Prozesse, der eine gegen volksfremde Räuber und Diebe, der andere gegen den Vaterlandsverteidiger Horst Mahler? Weil sie klar und deutlich aufzeigen, was für eine durch und durch deutschfeindliche Institution die BRD-Strafrechtsjustiz ist.

Offener Brief an Richter Dominik Groß

3. Januar 2023

Herrn
Dominik Groß
Richter am Landgericht Itzehoe
Theodor Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe

Herr Groß,

in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe wurde Frau Irmgard Furchner am 20. 12. 2022 wegen Beihilfe zum Mord an über 10.000 Insassen des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die heute 97 Jahre alte Greisin Furchner war als etwa 18 jährige Sekretärin in Stutthof zivil bedienstet, nicht mehr und nicht weniger.

Diese Frau ist unschuldig, so wie alle vor ihr, die allein wegen deren Anwesenheit in einem deutschen Konzentrationslager von BRD-Gerichten unschuldig verurteilt wurden, da allen diesen Bestraften keine persönliche Schuld nachzuweisen war. Dazu kommt als weiteres entscheidendes Faktum, daß nämlich seit Bestehen der sogenannten Holocaustprozesse Zeugenaussagen niemals forensisch verifiziert wurden. Da aber Zeugenaussagen das schwächste Glied in der Beweiskette sind, sind sie, sofern nicht forensisch auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, wertlos, und unter diesen indiskutablen Umständen gefällte Gerichtsurteile ein Justizskandal ersten Ranges.

https://heurein.wordpress.com/2018/02/05/zeugenaussagen/

Nun werden Sie vielleicht verdutzt fragen, mit welchem Recht ich mir, noch dazu als juristischer Laie, herausnehme, die BRD-Justiz belehren zu wollen. Die Antwort ist nicht schwer zu geben: Wenn schon studierte Fachleute der BRD-Justiz, Staatsanwälte und Richter, ja, selbst das Bundes-verfassungsgericht als höchstes Gericht, diese Unrechtsprechung nicht nur von den Siegermächten des 2. Weltkrieges übernommen haben, sondern darüber hinaus immer mehr verschärfen, dann hat auch ein Laie, wie meine Wenigkeit, die Pflicht aufzustehen und Einhalt zu fordern. Und man sage nicht, ein Laie könne die juristischen Fakten nicht beurteilen. Das kann er sehr wohl, denn ein halbes Jahrtausend grauenhafte Justiz geben besten Anschauungsunterricht: Vom hohen Mittelalter bis zur Neuzeit haben juristische Fachleute (man nennt sie Inquisitoren) im Namen des Rechts und der Gerechtigkeit zahllose Menschen als Hexen und Hexer foltern und lebendig verbrennen lassen. Daraus scheint die BRD-Justiz nichts gelernt zu haben. Die Gegenwart lehrt den medizinischen Laien, daß angebliche Koryphäen von Ärzten das oft tödlich falsche Spiel in Sachen Corona und Impfung einfach mitspielten, sodaß viele „Götter in Weiß“ sich von der Pharmaindustrie bzw. dem Great Reset einspannen ließen, anstatt der Gesundheit der Menschen zu dienen. Und ebenso zeigt dem juristischen Laien die permanente Verschärfung des § 130 StGB und die immer größere Verfolgungswut gegen 100jährige Greise und Greisinnen – nur weil diese, ohne persönliche Schuld auf sich zu laden (!) einst in einem ehemaligen deutschen Konzentrationslager gearbeitet und somit als unschuldig zu gelten haben – daß auch den „Göttern in Schwarz“ die Erfüllung einer Erwartungshaltung von mächtigen Kreisen wichtiger ist als eine Justiz, die den Namen Rechtspflege verdient.

Die absolute Wahrheit haben zwar weder Laien noch Fachpersonal für sich gepachtet, doch sind die Fakten, die bezeugen, daß der seit 1871 bestehende Strafrechtsparagraph 130 so lange für rein politische Zwecke zulasten Deutschlands manipuliert wurde, bis aus vertretbarem bzw. notwendigem Recht glattes Unrecht wurde, überwältigend und für jedermann erkennbar. Zivilisierte Menschen können und dürfen sich damit nicht abfinden. Und genau dies ist der Beweggrund meines offenen Schreibens.

Gerade Berufs-Juristen müßte der elementare Grundsatz des Strafrechts bekannt sein: Bestraft werden kann nur, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Entrechtung des deutschen Volkes bzw. seine nunmehr 77 Jahre währende „Babylonische Gefangenschaft“ zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre oder dem Rollstuhl vor den Richtertisch zu schieben und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen, wie bereits ausdrücklich erwähnt, keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der BRD und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit.

Der Präzedenzfall war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“, wie es sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannte und formulierte; ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schrieb in welt.de vom 13. 5. 2011:

NS-Prozess: John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“ [Fett gedruckt nicht im Original, d.V.]

Ja, Herr Groß, treffender könnten die Sätze des Torsten Krauel nicht sein: „Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt“, und ihre Urteile sind „Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen.“ Und sie verwechseln immer weiter, und diese Verwechslung mit dem Ergebnis geschichtspolitischer anstatt strafrechtlicher Urteile haben sie sich bereits zur Gewohnheit gemacht, wie auch Sie dies mit Ihrem Urteil gegen Frau Furchner unter Beweis gestellt haben! Vergessen Sie aber nicht: Auch aus einem zur Gewohnheit gewordenem Unrecht kann niemals Recht werden!

Die sogenannte Tatortbesichtigung, die das Gericht und die Anwälte vor ca. zwei Monaten in der Gedenkstätte Stutthof vornahmen, hatte mit Forensik nicht das geringste zu tun. Denn wenn Bild Online vom 9. 11. 2022 schreibt, Sie, Herr Groß, seien nach der Besichtigung überzeugt gewesen, daß die angeklagte Sekretärin „die Verbrechen von ihrem Arbeitsplatz aus sah“, dann muß ich, der Laie, Sie fragen: Welche Verbrechen? „Verbrechen“, die allein von Zeugen behauptet, doch niemals forensisch untersucht wurden? Diesen meinen Klartext drückte die Verteidigung der Angeklagten diplomatisch und dennoch klar aus mit der Feststellung: „Wir waren nicht dabei. Wir wissen nicht, was die Angeklagte gehört, gesehen und geschrieben hat.“ Und wenn sie, die Verteidigung, beklagt, das Gericht habe sich nicht zu den aufgeworfenen Rechtsfragen positioniert, sondern “Feststellungen über weite Strecken mit sehr kompakten Annahmen und Mutmaßungen begründet“ (SPIEGEL-Panorama vom 28. 12. 2022), dann bestätigt das nur das Muster aller Prozesse dieser Art: Keine Forensik und Beachtung von essenziellen Rechtsfragen, statt dessen als Tatsachen gewertete Behauptungen von sogenannten Augenzeugen und die daraus entstehenden Annahmen und Mutmaßungen. Im Übrigen wäre die Voraussetzung einer ernst zu nehmenden Ermittlung erst einmal die Entsorgung des Simsalabim-Wortes „Offenkundigkeit“ in der Mülltonne! Denn selbst wenn Sie, Herr Groß, bei dieser überflüssigen Ortsbesichtigung hätten feststellen müssen, daß die Angeklagte absolut nichts gesehen oder gehört haben konnte, so wäre sie mit Hilfe des Zauberwortes „Offenkundigkeit“ dennoch schuldig gesprochen worden.

Ihr richterlicher Amtskollege, namens Thorsten Schleif, seit etwa 16 Jahren als ordentlicher Richter im Zivil- und Strafrecht tätig, hält seit einigen Jahren der BRD-Justiz den Spiegel vor, aus dem sich die meisten Gesichter seiner Amtskollegen häßlich widerspiegeln. Er macht zwar um das Thema Holocaust einen großen Bogen, doch ist in seiner grundsätzlichen Aussage über das Versagen dieser Justiz das gesamte Strafrecht, und somit auch der sogenannte Holocaust, selbstverständlich mit eingeschlossen. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, weist er auf die Lüge von der angeblichen Gewaltenteilung in der BRD hin und auf die Tatsache, daß der Justizminister nicht nur Vertreter der Judikative ist, sondern auch der Exekutive und Legislative angehört und somit die drei Gewaltenteilungen in einer Person vereinigt. Dadurch wird die angebliche Unabhängigkeit der Richter zur Farce, weil es kaum ein Richter wagen würde, sich gegen die Wünsche seines Brötchengebers, nämlich die Regierung, zu stellen und damit in Ungnade zu fallen. Und in Ungnade fällt jeder Richter, der den Mut hat, in derartigen Prozessen sich wenigstens ansatzweise um Unabhängigkeit zu bemühen; Beweis: Mitte der 1990er Jahre bescheinigten die Richter Orlet und Müller vom Mannheimer Landgericht im Prozeß gegen den Holocaustbestreiter Günter Deckert in ihrer Urteilsbegründung dem Verurteilten charakterliche Integrität. Obwohl Deckert zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, zog allein dieser positive Hinweis die existentielle Vernichtung dieser beiden Richter nach sich.

Daran sieht man, wie dreist und offen das Strafrecht für politische Zwecke mißbraucht wird. Eine Änderung im Sinne von justiziabler Gerechtigkeit und Redlichkeit herbeizuführen würde aber Mut und guten Willen von zahlreichen Richtern voraussetzen. Ich fürchte, darauf aber wird man vergeblich warten. Die Charakterisierung des Ausnahme-Richters Thorsten Schleif von 90 Prozent seiner Amtskollegen gibt keinen Anlaß zur Hoffnung:

So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, das eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“

Selbstverständlich steht es mir nicht zu, zu beurteilen, welcher Kategorie Sie, Herr Groß, angehören, aber ich nehme mir das Recht, wie gehabt darauf hinzuweisen, daß diese rein politisch motivierten Schauprozesse eine Schande für jede integre Rechtsprechung sind. Und – fehlende Gewaltenteilung hin oder her – ich lasse nochmal Richter Thorsten Schleif zu Wort kommen. In seinem oben genannten Buch schreibt er auf Seite 17 treffend:

Es ist für einen Richter zwar sehr angenehm, mit dem Finger auf Regierung und Politik zu zeigen, die Schuld auf die Situation dort zu suchen. Jedoch ist es die Richterschaft und damit immerhin eine Staatsgewalt, die diese Situation untätig hinnimmt und sich die Behandlung seitens der Regierung bieten läßt. (…) Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“

Bekanntlich ist Frau Furchner in Revision gegangen, ein Vorgehen, das Efraim Zuroff vom Wiesenthal-Zentrum in Israel als eine – man lese und staune – „Beleidigung des Andenkens der Opfer“ geißelt. (SZ vom 28. 12. 2022). „Die Kriminelle hatte Glück, daß sie keine Haftstrafe erhalten hat.“ Nun, der Großinquisitor muß es ja wissen bzw. kann sich solche Frechheiten leisten. Einen neuen Malleus Maleficarum braucht er allerdings nicht zu verfassen, seine Anordnung, den bereits gebräuchlichen Hexenhammer (§ 130 StGB) um einen weiteren Absatz zu verschärfen, würde genügen, etwa: (9) Wer als verurteilte Hexe oder als verurteilter Hexer einen Antrag auf Revision stellt, wird wegen Beleidigung des Andenkens der Opfer (…) verurteilt.

Als Denkanstoß für das dieser Tage angebrochene neue Jahr erlaube ich mir, Sie an einen weiteren Ihrer Amtskollegen zu erinnern, an Theodor Storm; weniger bekannt als Rechtsanwalt und Richter denn als Dichter und Denker. Dieser verehrungswürdige Mann lebte zwar von 1817 – 1888, doch seine Gedanken und Erkenntnisse sind für alle Zeiten gültig, so auch der folgende Spruch:

Der eine fragt, was kommt danach?
Der andere fragt nur: Ist es recht?
Und also unterscheidet sich
Der Freie von dem Knecht.

In diesem Sinne verbleibe ich

R. Heuschneider