Gesetzlicher Anspruch auf Giftspritzen?

Bis vor kurzem wurden Giftmischer noch schwer bestraft, hingegen Lebensretter von Giftmordanschlägen belobigt und geehrt. Agatha Christie hatte sich mit diesem kriminellen Thema literarisch befaßt und ungezählten Lesern mit ihren aus dem Leben gegriffenen Kriminalromanen spannende Stunden beschert.

Seit der Corona-Plandemie ist es genau umgekehrt: Giftanschläge nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auf die weltweite Gesamtbevölkerung werden per Gesetz verordnet, und wem es gelingt oder wer versucht, diesen gigantischen Anschlag auf Gesundheit und Leben auch nur im kleinsten zu verhindern, der wird bestraft – wegen Körperverletzung! Warum Körperverletzung? Nun, Impfwillige erwarten und haben rechtlichen Anspruch auf eine oder vielfache Spritzung, aber nur mit wirksamen Stoff, d. h. mit Stoff, der durchsetzt ist mit dubiosen, giftigen Substanzen! Wer diese Substanzen wegläßt oder auch nur minimiert, kann nicht auf mildernde Umstände hoffen; den trifft die volle Härte des Gesetzes. Auf diesen absurden Gedanken wäre selbst die so außergewöhnlich phantasiebegabte Kriminalschriftstellerin nie und nimmer gekommen.

Der normal Sterbliche könnte verstehen, wenn ein Gesetz verabschiedet würde, daß Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, den Freitod wünschen, die Pfizer-Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen; daß aber Menschen, die panische Angst vor dem Tod haben und daher unter allen Umständen gesund bleiben wollen, diese Sterbehilfe für sich gerichtlich einklagen, das verstehe wer mag.

Die Krankenschwester Anja S. hatte versucht, Menschenleben zu retten, als in einem Impfzentrum der niedersächsischen Stadt Sortens Menschen anstanden, um sich das verordnete potentielle Gift in den Körper spritzen zu lassen. Medizinisch geschult, war ihr bestens bekannt, was auch längst medizinische Laien wissen:

Für den aus dem Pharma-Hut in kürzester Zeit gezauberten Spritzdreck übernimmt niemand die Garantie, am allerwenigsten die bekannteste Herstellerfirma Pfizer, jener Konzern, der im Laufe seines Bestehens wegen seiner kriminellen Machenschaften schon zahlreiche Strafen und Entschädigungssummen in Milliardenhöhe zahlen mußte; das gespritzte Zeug, das angeblich Schutz und Immunität bewirken sollte, hat sich längst in ungezählten Fällen als tödliches Gift erwiesen, in weiteren Fällen als Krankmacher, dessen letztendlichen Auswirkungen für den krank Gespritzten noch nicht absehbar sind. Der Chef der Krankenkasse BKK, Andreas Schöfbeck, hatte eine Studie über diese Nebenwirkungen in Auftrag gegeben und, durch das Ergebnis alarmiert, das Paul-Ehrlich-Institut über die Verharmlosung der Gefahren solcher Giftspritzungen informiert. Doch anstatt den Warner zu belobigen und die Tötungsmaschinerie sofort einzustellen, wurde er fristlos gekündigt. Dabei hat er noch Glück gehabt, denn unter Stalin wäre er sofort liquidiert worden.

Zusätzlich war Anja S. bekannt, daß jede Störung dieser Vernichtungsaktion absolut unerwünscht ist, und daß derjenige, der sich aus Gewissensgründen für die Rettung einsetzt, sich in eine gefährliche Lage versetzt. Also zog sie heimlich etliche Spritzen auf, die sie ganz oder teilweise mit Kochsalzlösung befüllte, sodaß diese unwirksam und damit gefahrlos blieben.

Sie handelte in etwa so, wie ein Medicus zur Zeit der Inquisition, der von der Unschuld einer als Hexe Angeklagten überzeugt war, aber es nicht wagen konnte, dies kundzutun, wollte er sich nicht selber in Lebensgefahr bringen. So wußte er beispielsweise, daß der Stich in ein Muttermal keine Schmerzen verursachte, und er wußte über den Aberglauben, daß ein Muttermal sich als Teufelsmal erweise, wenn ein Nadelstich in das bloße Muttermal keine Schmerzen verursachte. Also stieß der mit der „Gottesprobe“ beauftragte Medicus die Nadel tief ins Fleisch der Hexe, sodaß diese einen Schmerzenslaut von sich gab, mit dem sie ihre Unschuld zu beweisen hoffen konnte.

Und nun, bei Betrachtung der beiden Rettungsversuche – jenes mittelalterlichen durch den Medikus und dem gegenwärtigen durch die Krankenschwester Anja S. – fällt folgende, rätselhaft unterschiedliche Reaktion der unmittelbar Betroffenen auf. Jene auf die geschilderte Weise geretteten Hexen waren ihrem Retter verständlicherweise dankbar, nicht so die von unserer Krankenschwester Betreuten! Kaum war die lebensrettende und damit illegale Kochsalzlösungs-Maßnahme der Frau Anja S. aufgeflogen, fühlten sich ihre „Opfer“ um die ihnen nach Recht und Gesetz zustehende Gesundheitsschädigung betrogen. Sie verklagten ihre Retterin wegen der verhinderten Giftspritze und ließen sich mit gerichtlich eingeklagtem Geld und dem nachträglichen Vollpumpen mit Gift entschädigen.

Da nicht mehr ermittelt werden konnte, wieviel Impfwillige von der Krankenschwester gerettet worden waren, verfuhren die Behörden großzügig und schenkten 10124 Betroffenen mehrfache Nachholspritzungen sowie 207500 Euro. Was ihnen das Gericht noch zusprechen wird, kann sich bis zu deren beschleunigtem Ableben sicher auch sehen lassen.

Was soll man dazu denken oder sagen? Ratlosigkeit macht sich breit. Nur aus dem Nebel der Vergangenheit tauchen schemenhaft Bilder auf. Sie zeigen Menschen in einer altrömischen Kampfarena, die Augen ergeben und gleichzeitig stolz und erwartungsvoll auf den Imperator gerichtet, der, auf erhöhter Tribüne sitzend, wiederum mit irrem Blick auf seine Zöglinge starrt. Als Bewaffnung aber halten die zur Selbstvernichtung abgerichteten Gladiatoren nicht Schwert, Lanze oder Dreizack in der Faust, sondern einheitlich eine Giftspritze, dazu einen Kaffeefilter vor dem Mund, durch den sie nun leicht verzerrt rufen: „Ave Lauterbach, morituri te salutant!“ Die Menge auf den Zuschauerrängen tobt vor Begeisterung. Nur ein kleiner, unbeachteter Sklavenjunge hinter einer Balustrade betet leise und inbrünstig: „O Iovi, wirf Hirn herab!“

Die Lüge von der Gewaltenteilung

Bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit prahlen Vertreter des BRD-Systems, die BRD sei die beste Demokratie, die wir je hatten, sei ein „Rechtsstaat“, in dem die „freiheitliche Grundordnung“ (was immer das auch heißen mag) herrsche.

Stellen wir fest: Eine Volksherrschaft, also eine Herrschaft, die unmittelbar durch das Volk ausgeübt wird, an sich gibt es nicht, weil jede Staatsform, egal welcher Art, ein Führerprinzip aufweist; und eine Staatsform – wie immer sie sich auch nennen mag – ist nur dann positiv zu bewerten und kann als Volksherrschaft bezeichnet werden, wenn sie die Interessen des Volkes vertritt. Vertritt sie die Interessen des Feindes, ist sie als Feind zu bekämpfen. Nehmen wir nur die uns übergestülpte westliche, sprich amerikanische Demokratie in Augenschein und bedenken, daß die BRD nur der von den Siegermächten für uns gezimmerte Käfig ist, dann wird der an unserem Volk verübte Betrug sichtbar. Zu der unverschämten Lüge, die BRD sei das freie, souveräne Deutschland, kommt obendrein die Lüge von der angeblichen Demokratie als Staatsform der BRD. Jedes Schulkind bekommt eingetrichtert, das Kriterium einer Demokratie sei die Gewaltenteilung, also Legislative, Exekutive und Judikative. Dies sei ja gerade der gravierende Unterschied zu einer Diktatur, mache sich auch und gerade bei der Justiz bemerkbar und ermögliche die Unabhängigkeit der Richter.

Nehmen wir die Schwätzer beim Wort, dann stellen wir fest, die angebliche Gewaltenteilung existiert zwar auf dem Papier, de facto aber nicht. Und die Folge dieses Betruges zeigt sich besonders eindrucksvoll bei jedem Urteil eines jeden sogenannten Holocaust-Prozesses.

Der klare Hinweis auf diesen folgenschweren Justizskandal ist nicht zuletzt Volker Hoffmann zu verdanken (info@videologe.de) https://odysee.com/Die-fehlende-Gewaltenteilung-in-Deutschland:54a38aebdd45db34664ce58b6364f9f5adebcbf4. Nachfolgend seine Antworten zu diesem Thema und der angeblichen Unabhängigkeit der BRD-Richter, anläßlich eines Interviews mit Frau Heiderose Manthey.

Frage: „Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, daß er in der Lage ist, unabhängig zu denken?“

Antwort: „Grundsätzlich ja, in der Praxis in Deutschland gegenwärtig nicht, denn die Zwänge des Systems engen ihn ein. Wir haben keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Es fehlt die Richterwahl auf Zeit durch das Volk, die allein gewährleistet, daß der Richter dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes folgt.

Der Richter wird ernannt von dem Justizminister, der Justizminister ist selber identisch als MdL, sodaß er also mit der Legislative zusammenfällt. Wir haben also hier: der Justizminister als Abgeordneter, Justizminister als Exekutive und Justizminister als oberster Boß und Richter-Besteller ist die Vereinigung der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person.“

Frage: „Wir haben also alles andere als Gewaltenteilung?“

Antwort: „Ja. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung. Das ist – selbst was Montesquieu nicht in seinen schlimmsten Träumen sich hätte vorstellen können – Gewalteneinheitstyrannis, ergänzt durch den Cäsaro-Papismus, das heißt die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen. Cäsar und Papst zusammen als Gewalteneinheitstyrannis, die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt!

Der Richter hat kein natürliches Rechtsempfinden mehr, systembedingt, obwohl er als Mensch dazu natürlich zweifellos geeignet wäre. Ich habe hervorragende Leute kennengelernt, die im privaten Gespräch sagten, ‚hier läuft was schief, ich kann’s nicht ändern; ich bin nun mal hier, muß mein Brot verdienen und meine Familie ernähren.‘

Aber diese Systemmängel der Justiz behindern die Rechtsprechung, d. h. der rechtsuchende Bürger findet keinen rechtprechungsfähigen Richter vor. Denn es ist irrational, also denkgesetzwidrig, anzunehmen, die rechtsstaatsbegründenden Voraussetzungen, Volksgewalt und Gewaltentrennung, könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihm mögliche Erfolg rechtmäßiger, verfassungsmäßiger Rechtsprechung ausbliebe.“

Frage: „Wir haben es einfach hingenommen, daß die politische Bildung sich derart eingeschlichen hat, daß wir nicht mehr an unsere Bindungen kommen können?“

Antwort: „Ja. Eigentlich haben wir diese Bindung, wir werden dieser Bindung nur beraubt durch ein fehlgeleitetes Erziehungssystem und vor allen Dingen eben im Bereich politischer Bildung, Frühsexualisierung, Frühdigitalisierung und was alles dazugehört, und Entwurzelung. Selbst Stalin, der als Diktator bekannt ist, hat diese Globalisierung mit dem Stichwort ‚wurzelloser Weltbürger‘ kritisiert. Wir brauchen gar nicht immer auf unsere bösen eigenen Vorbilder zurückgreifen, wir finden das überall. Die Kritik ist normal; sie ergibt sich aus den Zuständen, wie wir sie erleben. Man muß nur unbefangen sein und darf sein Denken nicht einzwängen lassen durch irgendwelche Ideologien, die ja schon in der Schule, schon im Kindergarten verbreitet werden.“

Frage: „Jetzt schrei’ ich einmal: ‚Hilfe! Ich will das nicht!‘

Antwort: „Ja, Bürgerinitiative, Volksbegehren – nur das ist die einzige Gegenwehr gegen die cäsaro-papistische Gewalteneinheitstyrannis!“

Volker Hoffmanns Wort in Gottes Ohr! Doch dürften Bürgerinitiativen und Volksbegehren zur Abstellung des Sumpfes in einer volksfeindlichen Diktatur ein frommer Wunsch bleiben. Auf alle Fälle aber sollten wir uns die Tatsache verinnerlichen: Da die Trennung der Gewalten gemäß Art. 20 Abs. 2 GG von Anfang an nicht bestand und die Parlamente grundgesetzwidrig zusammengesetzt sind, sind alle seit 1949 erlassenen Gesetze und die daraus resultierenden Gerichtsurteile nichtig.

Sogar ein amtierender Richter namens Thorsten Schleif (Name wahrscheinlich Pseudonym), relativ jung an Jahren, nennt diesen Skandal in seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, beim Namen. Er war in seinen bisher einem Dutzend Amtsjahren Richter an einem Landgericht, an zwei Amtsgerichten sowie der Verwaltung eines Oberlandesgerichts und gehört den rund 70 Prozent der insgesamt etwa 20.000 ordentlichen BRD-Richtern (zuständig für Straf- und Zivilrecht) an. Daß er dabei die BRD fälschlicherweise noch immer als „deutschen Rechtsstaat“ bezeichnet, sei ihm nachgesehen. Er schreibt:

Um die vielen Systemfehler der Justiz zu begreifen, ist es jedoch unbedingt erforderlich zu verstehen, wie Gerichte verwaltet werden. Denn die Besetzung der Gerichtsverwaltungen stellt einen großen, vielleicht sogar den größten Fehler des deutschen Rechtsstaates dar. In Deutschland wird einer der wichtigsten Grundpfeiler aller modernen Staaten derart ausgehöhlt, daß allein deshalb ein Zusammenbruch der dritten Staatsgewalt jederzeit droht. Gemeint ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Ich habe schon in der Schule gelernt: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung. Die drei Gewalten – die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) – sind voneinander streng getrennt. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Jedoch ist diese Schulbildung nicht ganz richtig, was kaum jemandem bewußt ist:

Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung. Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem ‚Führerprinzip‘ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort! Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte die Verordnung von 1935, daß die Verwaltung der Gerichte Aufgabe des Reichsjustizministers ist. Die Justiz wurde zur Reichssache. Dort liegt der Ursprung der Über- und Unterordnung der Gerichte. Erst 2014 wurde die GVVO aufgehoben, ihre Grundprinzipien bei der Besetzung der Behördenleiterposten gelten jedoch fort.“

Der „Deutsche Juristentag“ habe bereits 1953 gesetzgeberische Maßnahmen gefordert, „um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern“, geändert aber habe sich nichts, konstatiert der richterliche Autor. Dabei sei dies durchaus zu bewerkstelligen, denn in den meisten europäischen Ländern funktioniere die Gewaltenteilung sehr wohl: „Die für die Auswahl und Beförderung der Richter zuständigen Behörde muß von der Regierung vollkommen unabhängig sein. Dies ist der Fall in Spanien, Italien, Frankreich, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden (…)“ Und Schleif erklärt, wie dies praktisch aussieht:

In Spanien wird beispielsweise die Position des Gerichtspräsidenten auf einen Zeitraum von fünf Jahren bestimmt durch den Consejo General, ein selbständiges Organ der dritten Staatsgewalt, durch das die Gerichtsbarkeit sich selbst verwaltet. Die gesamte Personalpolitik ist in Spanien nicht Sache des Justizministeriums, sondern allein des Consejo General. In den Niederlanden erfolgt bereits die Nominierung für die Ernennung zum Richter auf Empfehlung eines landesweiten Auswahlausschusses, der sich aus Vertretern der Richterschaft, Staatsanwaltschaft und gesellschaftlich engagierten Personen zusammensetzt. Ernannt wird ein Richter in den Niederlanden für ein bestimmtes Gericht und nur auf Wunsch des betreffenden Gerichts. Das nennt man Gewaltenteilung.“

Wie lächerlich muß es anmuten, von einer Gewaltenteilung hierzulande zu sprechen, wenn – um Richter Thorsten Schleif zu zitieren (S. 60) – „die Landesregierungen die höchsten Ämter der rechtsprechenden Gewalt mit Personen besetzen, die sie zuvor ausreichend auf ihre Loyalität hin prüfen konnten.“

Vor allem beklagt Schleif: „Es ist bemerkenswert, daß gerade das auf dem Führerprinzip des Nationalsozialismus beruhende System bisher nicht abgeschafft worden ist. Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft. Nach der Notverordnung von 1933 und selbst nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Obersten Gerichtsherrn im Reichstagsbeschluß vom 26. April 1942 gab es nur wenige Richter, die sich weigerten, das System zu unterstützen, und den Dienst quittierten. Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, daß es kein wirkliches Recht in jenem System gab.“

So dankenswert die Kritik Schleifs an den unhaltbaren Zuständen der BRD-Justiz ist, so offenbart er sich doch als ein Kind des gegenwärtigen Systems, unfähig, sich von dem Gedanken zu lösen, die Demokratie a la USA sei die einzig richtige Staatsform; und so kann er dem Beweggrund Adolf Hitlers, daß das Rechtswesen in erster Linie der Erhaltung der Volksgemeinschaft zu dienen habe, natürlich nichts abgewinnen; und seine Behauptung, „daß es kein wirkliches Recht“ unter dem Nationalsozialismus gab, ist eines der Dogmen, die man ihm bereits im 1. Semester seines Jura-Studiums beigebracht hat. Spätestens jetzt, in der Gegenwart, müßten ihm z. B. die kriminellen Machenschaften des Corona-Betrugs zeigen, daß die Rechtlichkeit seiner „demokratischen“ Staatsform mafiös geprägt ist. Und was seine Äußerung über angeblich fehlendes Recht im NS-System betrifft, nun, die Nationalsozialisten haben sich nie als Demokraten bezeichnet, warum also sollten sie zweifelhafte us-demokratische Regeln einhalten, Regeln, welche die Demokraten stets salbungsvoll einfordern, de facto aber selber nicht einhalten?

Warum verweisen, wie eingangs bereits erwähnt, die Berufsdemokraten ständig, mit geradezu religiösem Eifer auf ihre angebliche unerschütterliche Demokratieverbundenheit – und halten sich trotzdem pikanterweise an das Führerprinzip von 1935!? Wie ist das möglich? Die einzige plausible Erklärung liegt wohl darin: Die Indoktrination der verlogenen Heilslehre, nämlich die Anbetung der US-Demokratie und gleichzeitig die Verteufelung einer anti-globalistischen nationalen und sozialistischen Weltanschauung, soll die Rückbesinnung auf Vaterländer und gedeihliche Volksgemeinschaften verhindern; und für dieses Ziel ist heute auch die Beibehaltung von NS-Gesetzen bzw. Verordnungen erlaubt oder gar erwünscht. Sowohl damals als auch heute wurden bzw. werden sie als Werkzeug eingesetzt, nur mit dem entscheidenden Unterschied: Damals waren diese Gesetze von der Reichsregierung zum Wohle des Volkes gedacht, heute wendet man sie zu seinem Schaden an; Beweis: Kaum ein Richter wagt es, ein Urteil gegen die von der Regierung getragene zerstörerische Corona-Plandemie zu fällen, und wer es dennoch wagte, wie z. B. der Amtsrichter von Weimar, der wird strafrechtlich verfolgt, weil er unabhängig und nicht im Sinne der Regierung geurteilt hatte. Noch weitaus drastischer wirkt sich die nicht existente Gewaltenteilung bei den bereits oben erwähnten sogenannten Holocaust-Prozessen aus. Welcher Richter wollte schon einen angeklagten Vaterlandsverteidiger freisprechen und damit den Zorn der deutschfeindlichen Regierung, also seines Auftraggebers, auf sich ziehen und seinen existenziellen Ruin in Kauf nehmen? Hochachtung vor jenen wenigen Richtern, die im Laufe der verlogenen BRD-Justiz-Geschichte wenigstens versuchten, angeklagte Holocaust-Bestreiter der Gewalteneinheitstyrannis zu entziehen! Angesichts der Tatsache, daß man letztere an den Fingern einer Hand abzählen kann, wird ersichtlich, mit was für einer Art Richterschaft wir es zu tun haben. Richter Schleif drückt es folgendermaßen aus (S. 121):

So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, daß eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“

Hinzugefügt werden zu dem Dilemma der Richter, dem diese durch die nicht existente Gewaltenteilung ausgesetzt sind, muß auch noch die Rolle der Staatsanwaltschaften. Wir, die politisch Verfolgten – und damit meine ich alle Patrioten – wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen Staatsanwälten, die sich den Zwängen dieser politischen Justiz nicht entziehen können oder wollen und jenen, die anklagen um der Anklage willen, sprich: um ihrer Karriere Willen. Letzteren sei gesagt, daß sie damit nicht nur den Angeklagten das Leben unnötig und willkürlich schwer machen, sondern auch gut- und unabhängigkeitsgewillten Richtern in den Rücken fallen.

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Besteht überhaupt noch Hoffnung? Nicht, solange wir fremdbestimmt sind; nicht, solange aus Cum-ex- und Merkel-Seilschaften und damit nach Korruption riechende Personen in die höchsten politischen und judikative Ämter gesetzt werden!

Doch wenn die Not am größten, soll Gottes Hilfe angeblich am nächsten sein. Aber Gott kann und wird uns nur helfen, wenn wir uns selber helfen! Und mag uns auch die Macht fehlen, unsere Freiheit zu erzwingen, so hat dennoch jeder Mensch die Macht, Widerstand, in welcher Form auch immer, zu leisten, indem er die Befehle seiner Zwingherren nicht befolgt.