Witz mit Soße

Wer ist Peter Altmaier? Ein typischer Systemling. Seit Ende 2013 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundesmerkelamtes, seit Mai 2012 Bundesumweltminister, und vorher parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine seiner Lieblingsbeschäftigungen ist das kopfnickende Kriechen um die exotischen Invasoren. Besondere Fähigkeiten zeigt er als Spaßvogel, zum Beispiel am 18. 1. 2016 in der Anne Will Talkshow. Dort gab er einen Kracher zum besten, er sagte:

„Wir haben, alle Mitglieder des Bundeskabinetts, unseren Amtseid auf das deutsche Grundgesetz abgelegt, und das heißt den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Wir sind überzeugt – und zwar SPD und CDU gleichermaßen – , daß die Politik, die wir in den letzten Monaten betrieben haben, diesem Anspruch entspricht. Und solange wir davon überzeugt sind, werden wir das auch tun. Wir hatten in der Euro-Krise, in der Ukraine-Krise, in der Bankenkrise über viele Monate Kritik, daß wir es nicht schaffen, daß es nicht gelingt, daß es die falsche Politik ist; und wir haben das getan, was wir mit unserem Gewissen vereinbaren konnten. Und ich glaube, das können Sie von einem Politiker erwarten, daß er jeden Morgen, wenn er aufsteht und in den Spiegel schaut, fragt: kann ich es verantworten? Und meine Antwort, die Antwort der Bundesregierung ist: Ja, was wir bisher getan haben und was wir tun, das können wir verantworten; es ist im Interesse unseres Landes die richtige Politik.“

Dieser verbale Witz mit Soße muß der Nachwelt erhalten bleiben. Schon als Parlamentarischer Geschäftsführer rüstete der Merkel-Lakai Altmaier zur Hexemjagd. In der PNP vom 27. 5. 2006 war es zu lesen. Da hatte er doch tatsächlich das Technische Hilfswerk in Straubing angewiesen, „unverzügliche Schritte“ zur Entlassung von Stefan G. aus Roding, einem ausgezeichneten Mitarbeiter des THW, einzuleiten, weil seiner Ansicht nach Mitgliedschaften in NPD und THW nicht zu vereinbaren sind.“ Stefan G. war NPD-Mitglied. Der sich an das Grundgesetz haltende Zeitgenosse wird sich verdutzt fragen, wie es möglich ist, daß ein Parlamentarischer Geschäftsführer das Grundgesetz mißachtet; wer allerdings das Merkel-Regime kennt, der weiß, daß das GG von Politikern, die Karriere machen wollen, mißachtet werden m u ß !
Die Schweinerei wollte der redliche Geschäftsführer des THW, der Vorgesetzte des Stefan G., jedoch nicht mitmachen: „Bei dieser Hexenjagd mache ich nicht mit“, meinte er, denn der von Altmaier Gejagte „hat sich nichts zuschulden kommen lassen, die NPD ist keine verbotene Partei, ich habe gar keine Handhabe, ihn zu entlassen.“ Außerdem betonte er, daß er dies auch nicht wolle, schließlich sei der Rodinger ein engagiertes Mitglied: „Wenn wir anrufen, ist er eine halbe Stunde später da, obwohl es von Roding hierher mindestens 50 Kilometer sind“, erklärte der Geschäftsführer. „Er ist immer ganz normal gekleidet, und das einzige Abzeichen, das er trägt, ist das THW-Helferabzeichen. Außerdem hat er in seinem Aufnahmeantrag unterschrieben, daß er sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt.“ In all den Jahren, in denen Stefan G. dem THW angehört, habe es nicht einen einzigen Versuch gegeben, rechtsradikales Gedankengut auch nur anzusprechen. Aufgefallen sei der Rodinger allenfalls durch sein besonderes Engagement: „Er hat in den vergangenen 5 Jahren acht bis zehn Weiterbildungs-Lehrgänge mit Erfolg absolviert – das ist in der heutigen Zeit nicht mehr üblich“, stellte der Straubinger klar.

Früher versuchte der Merkel-Eunuche vereinzelten Deutschen zu schaden, heute sieht er sich vom System zu einer größeren Aufgabe berufen: mitzuhelfen, das ganze deutsche Volk durch Ausländer zu ersetzen. Wir schaffen das!

Pressemitteilung bezüglich des Rechtsstreits Alois Mannichl gegen Reinhard Heuschneider

Mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26. 01. 2016 (Az: 18 U 1815/15 Pre) ging ein fast drei Jahre währender Zivil-Rechtsstreit zwischen Alois Mannichl, Polizeipräsident von Nieder-bayern (Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwälte Frank, Hiebl & Coll.), und Reinhard Heuschnei-der, Rentner (Prozeßbevollmächtigter: Dr. jur. Christian Th. Stoll), zu Ende.

Der Anlaß:
2013 wurden auf ein Gasthaus in Deggendorf, in dem auch Patrioten verkehrten, mehrere schwere Anschläge verübt, deren Täter, wahrscheinlich aus dem Antifa-Dunstkreis, bis heute nicht ermittelt wurden. Heuschneider wies in einem Schreiben auf die Umstände und Zusammenhänge dieser Straftaten hin, wobei er im Kontext auch auf Alois Mannichl einging:

a) Mannichl sei offenbar grundgesetzunkundig,
b) Mannichl sei die treibende Kraft einer mafiösen Treibjagd auf Wirte in Passau und Fürstenzell
gewesen,
c) Mannichl habe einen alten schwerstbehinderten Mann (beide Beine amputiert, krebs- und
zuckerkrank), physisch mißhandelt. (Anmerkung: bei dem schwerstbehinderten Mann handelt
es sich um den verstorbenen Patrioten Friedhelm Busse, den Mannichl 2013 in Passau an der
Wahrnehmung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit gewaltsam zu hindern versucht habe).

Mannichl sah in diesen Äußerungen eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB und Verleumdung gemäß § 187 StGB und forderte den Schreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da dem nicht Folge geleistet wurde, beantragte Mannichl im Eilverfahren beim Amtsgericht Viechtach eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgericht gab dem Antrag in allen drei Punkten statt, was nicht nur einem Rechtskundigen absolut unverständlich war. Daraufhin beantragte der Verurteilte, daß Mannichl gemäß §§ 936, 926 Abs.1 ZPO Klage zu erheben habe. Das tat er notgedrungen, und da nach Ansicht des Amtsgerichts die inkriminierten Äußerungen nicht nur die Privatperson Mannichls sondern auch seinen Beruf tangieren würden, setzte es einen höheren Streitwert fest und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Deggendorf. Auf Hinweisbeschluß der dortigen Kammer, wonach die Äußerungen zu Punkt a) und c) als statthafte Meinungsäußerungen zu werten seien, zog Mannichl in diesen beiden Punkten die Klage zurück. In seinem Urteil gab das Landgericht jedoch in Punkt b) der Klage statt, weil es in der Äußerung, nämlich Mannichl sei die treibende Kraft einer „mafiösen Treibjagd“ gewesen, sein „Persönlichkeitsrecht massiv verletzt“ sah: „Einem Polizisten zu unterstellen, er sei treibende Kraft einer mafiösen Treibjagd, spricht ihm ab, über die sittlichen Voraussetzungen zur Erfüllung eines Amtes zu verfügen und bezichtigt ihn des Mißbrauches des ihm anvertrauten Amtes. Damit wird sein Persönlichkeitsrecht massiv und zentral verletzt.“ Der Beklagte hingegen sah auch darin eine vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung und ging in Berufung vor das Oberlandesgericht München. Dieses hob das Urteil des Landgerichts auf und wies auch diesen letzten Punkt der Klage ab; die Revision wurde nicht zugelassen.

Dem Mannichl wird das Rechtsschutzinteresse abgesprochen und die beanstandete Äußerung mit Blick auf die Meinungsfreiheit als privilegiert gewertet. Der Durchschnittsleser würde sie im Gesamtkontext dahin verstehen,

„daß mit den „anständigen Deutschen“ ‚Patrioten‘, ‚Menschen, die das Natürlichste und Selbstverständlichste‘ wollten, ‚ihr Vaterland vor der endgültigen ethischen und sittlichen Zerstörung bewahren‘, Mitglieder der NPD sowie ‚anständige vaterlandsliebende Deutsche‘ gemeint sind, die sich in Gaststätten versammeln oder dort Räume gemietet haben, und daß unter Alois Mannichl als „treibende Kraft“ vor vier Jahren eine „mafiöse Treibjagd“ in der Weise begonnen worden sei, daß Wirte in Passau unter Druck gesetzt wurden, diesen „anständigen Menschen“ keinen Einlaß in die jeweilige Gaststätte zu gewähren. Dabei ist Anlaß der Äußerung, wie aus dem Beginn des ‚Artikels‘ hervorgeht, eine Sachbeschädigung der Deggendorfer Gaststätte ‚Bierhimmel‘ Ende März 1913. Der Beklagte kritisiert, daß die Täter nicht gefaßt worden seien und wirft die Frage auf, ob sich die Polizei überhaupt bemüht habe, die Täter zu fassen, da es sich um eine Gaststätte gehandelt habe, in der auch ‚anständige vaterlandsliebende Deutsche‘ verkehren würden.“

Und weiter heißt es u. a. im besonderen:

„Anders als der Kläger meint, erreicht die Meinungsäußerung auch nicht den Charakter der Schmähung. Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts, ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu einer Schmähung. Hinzutreten muß vielmehr, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll. Eine Schmähung liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt“; außerdem: „Jede beanstandete Äußerung ist in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.“

Somit hat der Beklagte in vollem Umfang Recht bekommen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, im Ergebnis auch die des Eilverfahrens.
Im übrigen empfindet der Beklagte den Sieg in diesem Rechtsstreit nicht zuletzt deshalb als Genugtuung, weil er darin quasi eine posthume Rehabilitierung des vom Mannichl angefeindeten Friedhelm Busse sieht.

gez.: Reinhard Heuschneider

Schußwaffengebrauch

Frauke Petry, Vorsitzende der AfD, sagte in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen zum Thema illegaler Grenzübertritt: Der Grenzpolizist „muß den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schußwaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Der Reporter der Lügenpresse wollte ihr ein Bein stellen mit der Frage: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzern enthält?“. Darauf fiel Petry nicht herein und sagte: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, daß wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“

Von der Tatsache abgesehen, daß sich Petry mit dem falschen Wort „Flüchtlingsstrom“ der semantischen Lüge der Merkel-Versteher bediente (in der Regel sind es keine Flüchtlinge, sondern Invasoren), hatte sie zweifellos recht. Aber für die kriminellste Regierung der Welt und deren Anhängern ist es offenbar ein Gräuel, wenn verantwortungsbewußte Bürger die Abschaffung des Vaterlandes mit allen Mitteln zu verhindern trachten; dementsprechend sind auch die Reaktionen.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann meinte, Petry habe sich „politisch vollends verirrt“. „Der letzte deutsche Politiker, der auf Flüchtlinge schießen ließ, war Erich Honnecker.“ Offenbar hat nicht Petry, sondern Oppermann sich „politisch vollends verirrt“, denn Petry will das Vaterland vor f r e m d e n Eindringlingen schützen, während Honneker das Ausreisen der e i g e n e n Volksangehörigen mit Waffengewalt verhinderte. Kein Patriot, einschließlich der Petry, wollen Ausreisewillige daran hindern, Deutschland zu verlassen, schon gar nicht die ungebetenen frechen Invasoren oder Oppermann & Co., im Gegenteil, daß wir deren Ausreise begrüßen und unterstützen würden, ist doch kein Geheimnis. Und auch Oppermanns Bruder im Geiste, dem Unions-Innenpolitikexperten Stephan Mayer (CSU), den Frauke Petry „auf fatale Weise an das Unrechtsregime der DDR erinnere“, würden wir die Flugpassage ins Ausland bezahlen, wenn er sich verpflichtete, niemals mehr nach Deutschland zurückzukehren. CDU-Generalsekretär Peter Tauber, der die AfD als „Ansammlung frustrierter Ewiggestriger“ versteht, „denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten“, sieht diese Werte von dem Exoten-Mob der Kölner Silvesternacht offenbar besser vertreten? Volker Beck, Schwuler und Rechtsexperte der Grünen, meinte, die AFD „stehe mit dem Rechtsstaat auf dem Kriegsfuß“ und es zeige sich: „Diese Partei ist richtig gefährlich“. Meint Beck etwa, zum Rechtsstaat gehöre das Markenzeichen der Grünen: Pädophilie und, im Hinblick auf seine Parteigenossin Claudia Roth, die Abschaffung Deutschlands als ein „mieses Stück Scheiße“? Beck mögen die Regeln einer „Christopher Street“-Veranstaltung vertraut sein, von den Regeln eines Rechtsstaates hat er keine Ahnung.
SPD-Chef, Vizekanzler und Sigmar Pack-Gabriel hat „massive Zweifel“, daß die AfD auf der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehe. Freilich, freilich, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört für Gabriel die Entsendung deutscher Soldaten in aller Herren Länder, wo wir nichts zu suchen haben, um d o r t von Schusswaffen Gebrauch zu machen und, wie vor wenigen Jahren im Kundus durch Oberst Klein geschehen, amerikanische Piloten herbei zu rufen, damit diese (ohne Schießbefehl) Bomben auf afghanische Zivilisten abladen. Und wenn er schimpft, die Sprache der AfD und aller „neuen Rechten“, vor allem wenn sie „die demokratisch Gewählten“ als „Hochverräter“ anklagen, sei „ganz nah an der Sprache der Nazis der 20er und 30er Jahre“, dann kann man nur sagen: Danke für das Kompliment! Gleichwohl steht es dem Realitätsverweigerer Gabriel schlecht zu Gesicht, den Hochverrat z. B. des von Stauffenberg oder des Johann Georg Elser zustimmend zu bejahen, den der „demokratisch Gewählten“ aber frech zu leugnen.
Wie immer zeigt auch die Blockpartei „Kirche“ ihr haßverzerrtes Gesicht. Zum 100jährigen Katholikentag ist die AfD unerwünscht. Thomas Sternberg, der Präsident des Zentralkomitees der „deutschen“ Katholiken sagte: „Solche dezidierten Feinde der Verfassung hätten nichts im Diskurs demokratischer Parteien zu suchen.“ Sternberg scheint nicht bekannt zu sein, daß die BRD keine Verfassung, sondern nur ein von den Siegermächten genehmigtes sogenanntes Grundgesetz, quasi eine „Verfassung“ minderer Qualität, hat; aber selbst dieses Grundgesetze kennt Sternberg nicht, sonst wüßte er, daß die „dezidierten Feinde“ des Grundgesetzes er selbst und die „demokratischen“ Parteien sind. Aber Hand aufs Herz: Wer etwas auf Anstand und Sitte hält, der wird den Katholischen Kirchentag ohnehin meiden, dort, wo sich ein Sammelsurium von Schwuchteln, Kinderschändern und anderen Demokraten tummelt. Vielleicht wird auch ein militärischer Oberpfaffe seinen Quasselbeitrag leisten, um bei nächster Gelegenheit Schußwaffen, mit denen fern der Heimat Ausländer erschossen werden, zu segnen.

Natürlich darf auch die Lügenpresse (die „Feindsender“ der Moderne) bei der Hetze gegen Frauke Petry nicht fehlen, z. B. die „Passauer Neue Presse“, „Petry hat sich demaskiert“ schreibt einer ihrer journalistischen Hetzer, Andreas Herholz, in der Ausgabe vom 3. Februar 2016, und phantasiert etwas von „ihrem Schießbefehl-Gerede“. Der aus dem Libanon stammende Journalist Imad Karim, der bei dem Interview des Lügenblattes „Mannheimer Morgen“ mit der AfD-Chefin anwesend war, kommentierte auf tagesschau.de das von Petry tatsächlich Gesagte, was die „kleinkarierten Dorfjournalisten vom Mannheimer Morgen nicht interessierte“ und immer und immer wiederholten, „ob sie für Schießbefehl sei“. Dafür interessiert es die Dorfjournalisten einen Dreck, wenn gegen die AfD gerichtete Mordversuche mittels Schusswaffen verübt werden. So schossen Anfang Februar in Arnsberg Unbekannte auf das Büro der AfD, und im letzten Monat entging ein AfD-Plakatierer in Berlin nur knapp dem Tode, als ein Vermummter durch die geschlossene Autoscheibe desselben mit einer Handfeuerwaffe schoß und den Mann verfehlte. Alles deutet darauf hin, daß die Täter im Milieu der Merkel-Versteher zu suchen sind, und so stellt sich die Frage: Haben sie aus eigener Mordlust gehandelt oder etwa einen S c h i e ß b e f e h l erhalten??

Das Heiko Maas-Gift

Heiko Maas, Bundesjustizminister und Hetzer in einer Person, macht 2015 in einem Gastbeitrag für Spiegel Online ohne Beleg Pegida und AfD direkt verantwortlich für Straftaten: „Brennende Flüchtlingsheime, ehrenamtliche Helfer und Helferinnen, die bedroht werden, und der Mordanschlag auf Kölns Oberbürgermeister-Kandidatin sind die Wirkung dieses Pegida-Giftes“.
Dann wollen wir doch mal die Auswirkungen des Heiko Maas-Giftes in Augenschein nehmen.

Grundsätzlich muß das Rechtsverständnis des Bundesjustizministers von seinem eigenen Gift derart zerrüttet sein, daß er als Merkel-Befürworter in Sachen Invasorenströme vehement quasi dem Rechtsbruch das Wort redet. Doch anstatt die Pegida-Bewegung, die auf die Einhaltung des Grundgesetzes Art. 16a pocht, zu unterstützen, spritzt er sein Gift gegen sie.
Weltweit bekannt geworden sind die Auswirkungen dieses Giftes, als es sich am Silvesterabend 2015 in Köln und zahlreichen weiteren deutschen und europäischen Städten zur Epidemie ausweitete, einer Epidemie, der weit über 1000 Frauen zum Opfer fielen.
Des weiteren sind brennende Autos von Pegida-Anhängern zur Regel geworden; mindestens ein Dutzend an einem einzigen Abend in Dresden im Januar 2016. Auswirkungen des Heiko Maas-Giftes.
Diese Gift ist auch für Mordanschläge verantwortlich. So wurden in Oschersleben zehn junge Männer im Alter zwischen 25 und 34 Jahren mit Eisenstangen und Baseballschlägern zum Teil schwer verletzt. Die Täter sind aller Wahrscheinlichkeit im Dunstkreis der „kriminellsten Regierung der Welt“ beheimatet, jener Regierung, der auch Heiko Maas angehört.
Ein AfD-Plakatierer entging nur knapp einem Mordanschlag, als ein Vermummter durch die geschlossene Autoscheibe desselben mit einer Handfeuerwaffe schoß und den Plakatierer nur knapp verfehlte.
Aber von der Wirkung des Heiko Maas-Giftes sind sogar Tiere betroffen. Mitte Dezember 2015 griffen Gruppen von Antifa-Mob am Duisburger Hauptbahnhof einen Demonstrationszug der Pegida an, rissen dabei einige Bauzäune um und bewarfen Polizisten mit Steinen und Flaschen. Die Polizeipferde gingen sie mit Absperrbaken an.
In jenen Tagen tobte auch rotgrüner Straßenterror in Leipzig. Mülltonnen und Verkehrsleittechnik wurden von den Kriminellen abgefackelt. Der Polizeibericht: „Zerstörte Haltestellen, entglaste Fenster von Geschäften, Kreditinstituten, zerstörte Fahrzeuge, verbrannte Container und Reifenstapel vollendeten das Bild der Zerstörungswut und Aggression.“ 69 verletzte Polizeibeamte und 50 beschädigte Dienstfahrzeuge runden das Bild ab, das das Heiko Maas-Gift mit sich brachte.
Dieses Giftes zersetzt auch das Gehirn von Gutmenschen. Da hatte ein Helfer des Berliner Gutmenschen-Vereins „Moabit hilft“ sich eingebildet, ein Invasor („Flüchtling“ genannt) hätte mit seinen Wünschen beim „Landesamt für Gesundheit und Soziales“ (Lageso) so lange anstehen müssen, bis ein gnädiger Tod seiner grausamen Lageso-Folter ein Ende setzte. Die Todesanzeige für die erfundene Leiche ist zu putzig, um sie zu unterschlagen:

Wir trauern um dich.
Du wurdest 24 Jahre alt.
Du kamst aus Syrien.
Du hast so viel überlebt.
Du hast das Lageso nicht überlebt.
Du bekamst Fieber, Schüttelfrost,
Herzstillstand.
Du bist letzte Nacht verstorben.
Wir weinen.

Wir weinen nicht, sondern können über so viel Schwachsinn nur lachen. Das macht die Wirkung des Heiko Maas-Giftes erträglicher.
Die geschilderten Fälle sind nur ein kleiner Ausschnitt; ein letzter Sonderfall soll noch Erwähnung finden.
Vor einem Migrantenheim in Villingen-Schwenningen wurde bekanntlich eine blinde Handgranate gefunden; harmlos zwar, aber gut genug, um als Gift gegen Pegida und AfD scharf gemacht zu werden. Heiko Maas gab sich „erschüttert“: „Sprengkörper fliegen heute schon, wir dürfen nicht abwarten, bis es die ersten Toten gibt.“ (www.tagesspiegel.de). Diese taube Handgranate, obwohl explosionsunfähig, stinkt dennoch penetrant – nach BRD-Stasi-Giftküche!