Die große Angst vor der Wahrheit

Der Wahrheit kann man nur dann am nächsten kommen, wenn man das Für und Wider von allen Seiten beleuchtet und erörtert, vor allem dann, wenn es sich um das angeblich größte Verbrechen aller Zeiten handelt; als solches wird bekanntlich der sogenannte Holocaust genannt (obgleich die tatsächlichen Opfer Stalins und Mao Zedongs die angeblichen Opfer Hitlers um das zwanzigfache übertreffen dürfte). Wenn dieses Beleuchten nicht nur nicht gestattet sondern mit langjährigem Freiheitsentzug bestraft wird, dann bleibt nur als einzige Erklärung, daß die maßgeblichen Juden und ihre bedingungslosen Anhänger panische Angst vor der Wahrheit haben, was sie veranlaßt, allein ihre Version mit allen Mitteln zu verteidigen.

Nun läßt sich die Wahrheit bzw. die Suche nach der Wahrheit, das Hinweisen auf Ungereimtheiten und Widersprüche nicht verhindern, denn immer wieder finden sich gewissenhafte, verantwortungs-bewußte, sich der Wahrheit verpflichtet fühlende Menschen, welche aus triftigen Gründen das als Wahrheit gepriesene Dogma anzweifeln. So geschehen im vergangenen Jahr in den USA durch eine Schulleiterin. Dabei könnte man schon fast Mitleid mit den gleichgeschalteten Lügenmedien haben, wie sie ängstlich und sachunkundig alle nicht-konforme Meinung zum Holocaust nach dem altbekannten Muster bejammern und automatisch als „antisemitisch“ bezeichnen, denn die Forderung nach einer genauen Untersuchung über die damaligen Gegebenheiten in den deutschen Konzentrationslagern ist nicht antisemitisch, hingegen die Weigerung, dieser an sich selbstverständlichen Forderung nachzukommen, zutiefst antigermanistisch bzw. germanophob.

Diesmal ist es das gleichgeschaltete Blatt FOCUS, vom 25. 10. 2021; Überschrift: „Der traurige Fall einer US-Lehrerin symbolisiert das Antisemitismus-Problem der USA.“ https://www.focus.de/politik/ausland/usa/lehrer-zum-querdenken-ermuntert-holocaust-auch-von-der-anderen-seite-zeigen-gesellschaft-in-den-usa-driftet-auseinander_id_24353982.html In dem Artikel klagt die FOCUS-Online-Autorin Sandra Ward:

In den USA nimmt dieses Querdenken bedenkliche Formen an. So werden bei der Lehrerfortbildung in Texas Lehrer dazu ermuntert, den Holocaust im Unterricht auch aus Sicht der Gegenseite vorzustellen. Nicht nur die jüdische Gemeinschaft ist entsetzt, auch Joe Biden findet klare Worte.“

Hier haben wir das Eingeständnis der FOCUS-Journalistin, daß auch in den USA betreffs Holocaust nur vorgegebenes, gleichgeschaltetes Denken erlaubt sein soll, wie bei der Corona-Plandemie, wo Querdenken kriminalisiert wird! Das Kratzen an Dogmen darf in totalitären Systemen eben nicht sein. Und was bei integeren und zivilisierten Menschen eigentlich selbstverständlich ist, nämlich eine in ihren Auswirkungen ungeheuer weltbewegende Behauptung, wie die des sogenannten Holocaust, akribisch auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, „entsetzt die jüdische Gemeinschaft“! Selbst Grundschüler müßten jetzt aufhorchen und sich fragen: Woher und warum diese panische Angst der jüdischen Gemeinschaft, die vom Dogma abweichende Meinung zu untersuchen oder wenigstens ohne Gezeter zur Kenntnis zu nehmen?

Die Journalistin Sandra Ward weiter: „Auf Video-Clips eines Lehrerfortbildungsseminars in Fort Worth hört man die Lehrplan-Beauftragte mit ihrer schockierenden Mahnung:

Wenn Sie Bücher zur Judenverfolgung im Unterricht verwenden, dann stellen Sie bitte sicher, daß Sie den Holocaust auch von der anderen Seite zeigen“, so Gina Peddy vom Schulbezirk Carroll. ‚Die andere Seite des Holocaust?‘ hakt ein fassungslos klingender Workshop-Teilnehmen nach. ‚Glauben Sie mir, die gibt es‘, antwortet Peddy. ‚Zurzeit ist politisch alles etwas messy. Bei kontroversen Themen muß man den Schülern auch alternative Perspektiven vorstellen. Ich werde Sie dabei unterstützen.‘ “

Diese eigentlich kaum erwähnenswerte, weil zwingend notwendige Vorgehensweise zur Ergründung eines Wahrheitsgehalts nennt die FOCUS-Autorin Sandra Ward „schockierend“, wobei allerdings vielmehr die Tatsache als schockierend bezeichnet werden muß, daß von Journalisten ihrer Art sowie von der „jüdischen Gemeinschaft“ die etwa 250 Jahre alte Kant’sche Aufklärung noch immer ignoriert wird, und die Verteidiger des Dogmas geistig noch immer im Mittelalter leben wollen. Die Tatsache aber, daß sie darüber hinaus mit brachialer Gewalt jedermann zwingen wollen, sich ihrem mittelalterlichen Denken zu unterwerfen, ist um kein Jota weniger „schockierend“ sondern Anlaß, sich wegen dieser ethischen bzw. charakterlichen Bankrotterklärung in Grund und Boden zu schämen! Dieser Hinweis gilt auch oder gerade allen Richtern, die bei Strafprozessen ihr Brot mit politischen Skandalurteilen verdienen, die Menschen grausam bestrafen, nur weil diese die aus der Sklaverei führende Lehre des Immanuel Kant beherzigen, die da lautet: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

Und Joe Biden fand angeblich „klare Worte“ gegen der Schulleiterin Empfehlung, die Beurteilung eines Themas erst nach umfassender Prüfung vorzunehmen? Was sagte er denn? Sandra Ward, die Verdrehungskünste des Deutschland hassenden amerikanischen Präsidenten sich zu eigen machend, verrät es uns:

„‘In diesem Zeitalter wachsender Falschinformationen dürfen wir nicht stillhalten’, warnte Präsident Biden jüngst auf einer Rede im Dodd-Center der University of Connecticut. Das Forschungszentrum ist nach Thomas Dodd benannt – einem US-Staatsanwalt der Nürnberger Prozesse.“

Wie man sieht, der ganze antideutsche, eifersüchtig als unumstößliche Tatsache gehütete und zur Zwangsreligion erklärte Mythos ist nach wie vor eingebettet in den üblen Dunst der Nürnberger Inquisitionsprozesse.

Und die Journalistin pflichtet der an die Schulkinder gerichteten Mahnung Bidens bei, diese dürften sich nicht einer „Das-geht-mich-nichts-an-Haltung“ hingeben, sondern hätten das Dogma anzunehmen. Die Antwort darauf kann nur lauten: Um der Wahrheit Willen sollten beim Ansprechen auch des Themas „Holocaust“ die Schüler sich tatsächlich nicht von einer Das-geht-mich-nichts-an-Haltung leiten lassen, sondern hellwach werden, denn es geht sie sehr wohl etwas an. Sie müssen schließlich nachprüfen dürfen, ob man ihnen die Wahrheit oder einen Mythos erzählt. Und sie sollten fragen und nochmals fragen, und wenn ihnen etwas widersprüchlich erscheint oder sie andere Meinungen gehört haben, dann müßte das zur Sprache gebracht und erörtert werden. Aber freilich, Biden fürchtet die Wahrheit, die offenbaren könnte, was es mit der angeblichen Holocaustleugnung tatsächlich auf sich hat. Und so verstehen er und seine Auftraggeber sowie sämtliche Länder des dekadenten Abendlandes unter Schulunterricht das Einbläuen politisch gewünschter Ansichten. Und wenn man Schüler bei politischen Themen schon zum Kopfnicken abgerichtet hat, dann sind diese erfahrungsgemäß – siehe die 68er und vor allem die Grünen – als Erwachsene zum selbstständigen Denken nicht mehr fähig und nur noch brauchbare, kopfnickende Obrigkeitshörige, eingeschworen zum Haß und Meineid gegen das eigene deutsche Volk. Dafür werden – gewissermaßen „als Ausgleich“ – bereits Kinder vielfach hedonistisch erzogen, verdorben, dürfen bzw. sollen sich selber, noch lange nicht volljährig, für alle möglichen transsexuellen Abarten und Sexualpraktiken entscheiden, ja, werden gar ermuntert, sogar ihr eigenes Geschlecht, obwohl von der Natur bereits vorherbestimmt, in Frage zu stellen und sich nach infantiler Lust und Laune ein neues auszusuchen. Nur über den Holocaust darf es weder für Kinder noch für Wissenschaftler eine andere als die befohlene Meinung geben, alles andere ist strafwürdig. Das ist absolute Perversion, das ist die westliche Demokratie, die auf dem Holocaust-Dogma errichtet und damit auf Sand gebaut ist.

Das Magazin FOCUS, das sich weniger auf investigieren denn auf bekräftigen von Dogmen versteht, beklagt:

Ohnehin scheint das Wissen junger Amerikaner zum Thema Holocaust erschreckend dürftig: Laut einer Umfrage der ‚Jewish Claims Conference‘ (JCC) wußten zwei Drittel der Befragten zwischen 18 und 23 Jahren nicht, daß unter Hitler 6 Millionen getötet wurden. Zwölf Prozent hatten überhaupt noch nie vom Holocaust gehört – und jeder zehnte Befragte glaubte, die Juden hätten den Holocaust begonnen. 23 Prozent gaben an, Geschichten des Holocaust seien übertrieben oder waren sich nicht sicher.“

FOCUS bezieht sich also auf die Klage der JCC, jenes Zusammenschlusses jüdischer Organisationen, der sich auf das monetäre Eintreiben von sogenannten Wiedergutmachungen spezialisiert hat, was der jüdische Autor Norbert Finkelstein zurecht als Bestandteil der „Holocaust-Industrie“ geißelt1; ein jüdischer Verein, der, naturgemäß seiner Aufgabe, nie und nimmer an der Wahrheit, sondern einzig und allein an dem lukrativen Dogma interessiert sein kann.

Dennoch, wer an Dogmen glauben will, mag daran glauben; das ist jedermanns Recht. Sollte aber der Papst, ein Obermufti oder ein profaner Richter sich erdreisten, Ungläubige einer bestimmten Glaubensrichtung als “Leugner“ (Gott-Leugner, Holokaust-Leugner, Corona-Leugner, Klima-Leugner u.a.m.) zu beschimpfen und mit Strafe zu bedrohen, dann muß er in die Schranken gewiesen werden und sich sagen lassen, daß in einer wahren Zivilisation inquisitorische Gesetze des Mittelalters nicht mehr gelten dürfen.

Niemand, absolut niemand darf durch Strafandrohung damit gequält werden, eine Meinung als richtig anzunehmen, die er für falsch hält. Und Richter, die das Aussprechen dieser Binsenweisheit sine ira et studio als „Volksverhetzung“ bestrafen – in der Regel noch zusätzlich „in Tateinheit mit Beleidigung“, damit auch ja alle möglichen strafverschärfenden Paragraphen zur Einschüchterung Anwendung finden – sprechen nicht Recht, sondern schwerstes Unrecht. Dessen sind sie sich auch wohl bewußt, denn als Juristen ist ihnen bekannt, daß in der Rechtsprechung ausschließlich Beweise zählen dürfen! Beweise aber wurden nie vorgelegt, da die KL nie forensisch untersucht wurden und die Behauptungen sich allein auf unzuverlässige Zeugenaussagen stützen. In Prozessen gegen Kinderschänder oder Mörder, denen die Tat nicht nachgewiesen werden kann, berufen sich Richter ja auch – und das mit Recht! – auf den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten; nur bei Holocaustprozessen darf dieser Grundsatz nicht gelten?! Somit ist die Bestrafung von Holocaustzweiflern und -bestreitern nichts anderes als die Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung; ein justiziables Verbrechen. Mit welchem Recht wollten Richter, die sich auf den himmelschreiend ungerechten Politparagraphen 130 StGB berufen, z. B. Roland Freisler oder den ehemaligen NS-Richter und späteren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, verdammen, da diese sich ja auch nur an Gesetze hielten?

Zurück zum Thema: Amerikanische Schulleiterin wird attackiert, weil sie will, daß auch die andere Seite des Holocaust gehört werden solle: Audiatur et altera pars! Für die Einhaltung dieser uralten , weisen Grundregel des Römischen Rechts plädierte die amerikanische Schulleiterin, nicht mehr und nicht weniger. Doch wenn es um das Dogma des Holocaust geht, dann dürfen keine vernünftigen Regeln gelten, sondern nur noch Willkür, das Recht des Stärkeren! Und so kam es auch hier, wie man es schon gewohnt ist. „Die Schulbehörde in Texas sprach von einem Mißverständnis – man sah sich zur Entschuldigung gezwungen.“ Zwar hätten kontroverse Themen im Schulunterricht – wie z. B. die Black-Lives-Matter-Bewegung – zur Einführung des neuen „Gesetz 3979“ geführt, mittels dessen die Schüler objektiv informiert und Bürgerrechte „nicht zu einseitig“ dargestellt würden. Doch um den Holocaust gehe es dabei natürlich nicht.“ Da muß einseitig dargestellt werden, das heißt, er soll als ewige „Ausnahme“ behandelt werden. Welch unerträglicher Hochmut und Mißbrauch mittels Justiz!

Das Bekenntnis Konrad Adenauers, „Die Macht der Juden – auch heute noch, insbesondere in Amerika – sollte man nicht unterschätzen“ (Magazin „Internationale Politik“, Alan Posener, 1. April 2017) muß ergänzt werden: Auch ihre große Angst vor der ungeteilten Wahrheit sollte man nicht unterschätzen! Und Angst ist ein schlechter Ratgeber; sie hindert, zur rechten Zeit das Richtige zu tun. Damit aber ist das Problem nicht gelöst, denn eines Tages kommt die Wahrheit ja doch ans Licht.

Durch die Corona-Plandemie sind viele Menschen aufgewacht, weil sie alle Menschen direkt betrifft und zwangsläufig zum Nachdenken bringt. Sie haben erkannt, daß die Fäden ziehende „Elite“ im Hintergrund Pläne verfolgt, deren Gewissenlosigkeit im Gewande von Fürsorge sie früher nicht für möglich gehalten haben. Diese aufgewachten Menschen sollten auch fähig sein, zu erkennen, daß etwas oberfaul sein muß, wenn das Forschen an einem behaupteten Verbrechen, wie dem des Holocaust, unter Strafe gestellt ist. Die Personen, die offiziell als Holocaust-Forscher anerkannt sind, sind keine Forscher; denn Forschung ist immer ergebnisoffen! Doch Forschern, die nicht zu dem offiziell gewünschten Ergebnis kommen, wird der Forscher-Titel bzw. -Eigenschaft kurzerhand aberkannt, sie werden zu Verbrechern erklärt und gerichtlich bestraft. Und genau dieser Methode der Diffamierung bedient sich das System auch beim Corona-Betrug: Die Mediziner und Politiker, die das offiziell Erwünschte von sich geben, werden als „Experten“ gepriesen, die hingegen eine nicht gewünschte Meinung haben, werden als „Verschwörungstheoretiker“ strafrechtlich verfolgt. Daher der dringender Appell an die Corona-Aufgewachten: Wenn Sie jetzt mit Recht Meinungsfreiheit fordern, dann vergessen Sie nicht: Meinungsfreiheit schließt a l l e Themen ein, selbstverständlich auch den sogenannten Holocaust! Denn ein bißchen Meinungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit!

Das hier Vorgebrachte ist so alt wie der die Gerechtigkeit schändende Sonderparagraph 130 StGB; das mit ihm geschaffene und permanent verübte Unrecht wurde zum „Gewohnheits(un)recht“. Das aber darf nicht sein! Unrecht wird nicht weniger Unrecht, nur weil es schon fast ein Jahrhundert lang währt und quasi zur Gewohnheit geworden ist, sondern das Unrecht steigert sich dadurch immer mehr. Richter – einschließlich Staatsanwälte – die dieses Unrecht mittragen, laden immer größere Schuld auf sich. Und dieses Unrecht ist so offensichtlich, daß jetzt und später niemand von diesen Juristen sagen kann, er habe das nicht gewußt und außerdem hätte man sich ja nur an die Gesetze gehalten; denn Richtern, denen die Gesetze wichtiger sind als Wahrheit und Gerechtigkeit, sind eine Schande für jede Justiz: sie brechen ihren abgelegten Richtereid, bei dem nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch ausdrücklich Gerechtigkeit gefordert wird und mißachten die Radbruch’sche These. Sie handeln wie der Skandalrichter Meinerzhagen, der einst am Mannheimer Landgericht Ernst Zündel zur Höchststrafe verurteilte und sein jämmerliches Versagen als Richter dokumentierte mit den Worten, „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“2

Die Hinnahme eines Mythos als geschichtliche Wahrheit und die fehlende Bereitschaft zum Widerstand hat die Akzeptanz aller seit 1945 getroffenen deutschfeindlichen Maßnahmen ermöglicht und uns zu dem gemacht, was wir heute sind: eine versklavte Gesellschaft, die sich von einem mittelalterlichen Paragraphen gängeln und knebeln läßt. (Ich sage bewußt „Gesellschaft“, denn Bürger, die ein Volk geblieben sind, weigern sich, ewig im Staub zu kriechen). Und so ist die Frage der mutigen 93-jährigen Greisin Ursula Haverbeck: „Tun wir wirklich alles, um das Schicksal unseres Untergangs als Kulturvolk und Nation abzuwenden?“, mehr als berechtigt. Als sie das letztemal im Bielefelder Gefängnis einsaß, schrieb sie: „Sehr viele fragen, was können wir für Dich tun, Ursula? – Genau das: Vom Denken und wütendem Schweigen und Sprechen zum Handeln übergehen!“

Handeln wir! Entscheiden wir uns endlich, , wem wir uns öffnen, anvertrauen, gehorchen wollen, unserem Gewissen oder dem Goldenen Kalb!

1„Die Holocaust-Industrie, Norman G. Finkelstein, 2001 Piper-Verlag

2Taz“ vom 9. 2. 2007

4 Gedanken zu “Die große Angst vor der Wahrheit

  1. Herzlichen Dank für diesen mutigen und ehrenvollen Aufsatz Herr Heuschneider!

    grundsätzlich ist zu der strafrechtlichen Verurteilung bei sogenannter „Holocaustleugnung“ zu sagen, dass es sich bei den Verurteilungen von Holocaustabstreitern in Wirklichkeit um Rechtsbeugungen selbst nach geltendem BRD-Recht handelt, da erstens der Begriff „Holocaust“ im Strafgesetz nicht eindeutig festgelegt ist und zweitens die offizielle Version Geschichtsschreibung über diese Zeit mehrmals abgeändert worden ist.

    Außerdem geht es bei „Holocaustleugnung“ nicht in erster Linie um sogenannte „Meinungsfreiheit“ sondern um das Recht die eigenen Vorfahren gegen die Beschuldigung von Massentötungen zu verteidigen. Es wird dann von diesen heuchlerischen ekelerregenden „Gutmenschen“ immer wieder behauptet, dass die sogenannte „Holocaustleugnung“ aufgrund der Deutschen Vergangenheit unter Strafe gestellt werden muss damit sich die behaupteten Verbrechen nicht wiederholen können. Doch diese Argumentationskette ist an Bösartigkeit und antideutscher Hetze kaum zu überbieten: denn das bedeutet ja letztlich, dass der Holocaust – was auch immer diese Gesinnungsjustiz darunter versteht – deshalb nicht in Frage gestellt werden darf da es sich bei diesem Thema um ein einmalig schweres Verbrechen handelt. Würden wir dieser Logik dieser abartigen Gutmenschen folgen, dann müsste das Recht auf Verteidigung einem Angeklagten um so mehr eingeschränkt werden, je schwerer die Tatvorwürfe sind.

    Hätten wir es also mit einem mutmaßlichen Massenmörder auf der Anklagebank zu tun, dann dürfte weder er sich selbst noch sein Strafverteidiger Beweisanträge dem Gericht vorlegen, welche seine Unschuld beweisen könnten da diese Beweisanträge die angeblichen Opfer seiner Gewaltverbrechen „verunglimpfen“ könnte. Würden die Strafgerichte die selben Maßstäbe ansetzen wie bei den sogenannten „Holocaustleugnungsprozessen“, dann müsste der Angeklagte eine neue Anklage erhalten da er allein schon durch den Beweisantrag seiner Unschuld die angeblichen Opfer und deren Angehörige beleidigt, unabhängig von der Frage ob diese Beweisanträge richtig oder falsch sind. Würde nun einer der Beweisanträge des Angeklagten beispielsweise darauf abzielen dem Stragericht zu beweisen, dass die Todesfälle auf schlechte medizinische Versorgung zurückzuführen ist die der Angeklagte selbst nicht zu vertreten hat und demnach er auch kein Massenmörder ist, dann würde jedes objektive Strafgericht eine forensische Untersuchung einleiten und keinesfalls würde eine halbwegs verünftiger Staatsanwalt wegen der Verunglimpfung Verstorbener eine neue Anklageschrift basteln.

    Lange Rede kurzer Sinn: bei dem Thema „Holocaustleugnung“ geht es in erster Linie nicht um sogenannte „Meinungsfreiheit“ sondern um das Verbot seine eigenen Vorfahren gegen die Beschuldigung schwerster Verbechen zu verteidigen. Das ist unter keinen Umständen mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar. Im Gegensatz zu den alten Greisen die nun als 100 jährige SS-Wärter heute in der BRD verurteilt werden nur dafür, dass sie sich an das damals rechtsgültige Gesetz gehalten haben zu dem man stehen will wie man möchte, mißachten die heutigen BRD-Richter ihre eigenen Gesetze indem sie den Angeklaten welche den sogenannten „Holocaust“ abstreiten nicht nur das Recht auf freie Meinung absprechen sondern sogar verbieten ihre eigenen Vorfahren gegen schwerste Vorwürfe zu verteidigen mit der Begründung, dass das Abstreiten des sogenannten „Holocausts“ dazu führen könnte, dass sich selbige Verbrechen heute wiederholen könnten. Was für eine absurde und deutschfeindliche Denklogik die in jedem Menschen Entsetzen auslösen muss der sein Herz am rechten Fleck hat.

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  2. Immanuel Kant hatten in seinem Leben drei Fragen besonders beschäftigt:

    1. Was kann ich wissen?
    2. Was soll ich tun?
    3. Was darf ich hoffen.

    In seinem 1785 erschienen Werk „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ gibt er Antwort auf die zweite Frage. An die Stelle des Strebens nach Glück setzt er das Handeln aus gutem Willen. Guter Wille wäre dann vorhanden, wenn nicht aus Neigung oder Furcht, sondern aus Pflicht gehandelt würde. Dieser Wille entstünde nicht aus Gefühl, sondern aus vernünftiger Überlegung, die vor dem eigenen Gewissen bestehen kann. Zu dieser Selbstbestimmung, die einem auch die eigene Bestimmtheit offenlege, müsse jeder von Kindheit an erzogen werden. Richtschnur dabei müsse der Satz sein: Handle so, daß der Grundsatz deines Handelns sich als Gesetz für alle eignen würde.

    Das damalige Preußen – Kant hat Ostpreußen nie verlassen – war (noch) nicht von Fremden (Franzosen) besetzt. Heute ist ganz Deutschland von Polen, Russen, Tschechen, Litauern im Osten, von Franzosen im Westen, und von kaum zählbaren Volksgruppen und Rassen im zum Wirtschaftsraum „Bundesrepublik“ zusammengefaßten Rest entstellt. Die werktätigen Deutschen, die den meisten der Ausländer ihren – teils exklusiven – Aufenthalt in der BRD erarbeiten müssen, sind entwaffnet und entstaatlicht. Sie sind auch im juristischen Sinne Sklaven, also ohne Bürgerrechte.
    Die mit dem Vernichten fast aller deutschen Kulturgüter erfolgte kulturelle Umerziehung der Deutschen hat viele Westdeutsche unpolitisch, viele Mitteldeutsche sozialistisch werden lassen. Daß das durch Entzug von Wasser und Nahrung bereits begonnene, mehrmals formulierte Ziel der physischen Ausrottung nicht vollendet wurde, war weithin anerkannten Größen wie Clemens August Galen und Richard Strauss zu danken, die sich mit Nachdruck öffentlich gegen die Besatzer stellten, was weltweites Echo fand, so daß von weiterer, in großem Umfang betriebener, direkter Vernichtung abgesehen wurde und sich die Situation Ende der vierziger Jahre entspannte.

    Charaktere wie Hindenburg, Galen, Strauss, Remer, die im Kantschen Sinne handelten, gibt es derzeit wenige. Wirkungsvoll können die Unterdrückten und Unbeachteten heute nur in Gruppen Gleicher und Gleichgesinnter werden, die sich zu festen Gemeinschaften entwickelt haben. Deren Angehörige müssen bereit sein, Gleichgesinnten bei Gefahr oder Verfolgung zu helfen, sie aufzunehmen bzw. unterzubringen, ihren Unterhalt zu gewährleisten oder wieder Zugang zu Einkommen zu ermöglichen. Handeln darf sich nicht nur auf den geistig-politischen Kampf gegen das BRD-Regime beschränken, dessen Inhalte aus den Schriften alter deutscher Meister erfahren werden können, sondern muß auch einen eigenen Rechts- und Wirtschaftsraum schaffen, innerhalb dessen die Gruppe leben kann – die alten Gesetze des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten sollten Richtschnur sein. Zu achten ist dabei auf möglichst wenig fremde Einflüsse, denn andere Abstammung bedeutet andere Genetik, die dem Aufbau deutschen Denkens und Wesens Grenzen setzt – der Literaturnobelpreis-Träger Gerhart Hauptmann gehörte 1905 zu den Gründungsmitgliedern der Gesellschaft für Rassenhygiene. Beachtet werden sollte darum das RuStAG von 1913, in der die Zugehörigkeit zu einem der 25 Bundesstaaten und damit zum Deutschtum geregelt ist. Auch wenn die BRD keine Nachweise über diese Zugehörigkeit mehr ausstellt, sollten – wenn möglich – Abstammungsnachweise bis zurück in das Jahr 1913 eingeholt werden. Das Streben nach der Freiheit der Deutschen sollte im Mittelpunkt stehen, Religionen und Ideologien sind untergeordnet. So sagte etwa der gegen die Scholastik des Mittelalters und den Internationalismus der Kirche eintretende Schriftsteller Erwin Kolbenheyer („Meister Joachim Pausewang“, 1910), daß sich vom „artfremden Glauben des aus jüdischen Wurzeln gewachsenen Christentums“ abzuwenden sei. Im sogenannten „rechten Lager“ treiben sich heute zuhauf zwielichtige Gestalten verschiedener Dienste herum, die deutsch Denkende rekrutieren, benutzen und dann ableben lassen wollen. Ansichten und Begriffe der BRD zur Verleumdung selbstbestimmten deutschen Denkens sind unbeachtet zu lassen, aus dem eigenen Sprachgebrauch zu streichen.
    Eine Gruppe, die dies in der Praxis zu beachten versucht, ohne sich in Einzelheiten zu verlieren, sind die „Freien Sachsen“, deren Angehörige auch über einen möglichen Austritt Sachsens aus der BRD nachdenken. An ihnen kann sich orientiert werden.

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  3. Wie kommt jemand ohne Schuldspruch, lediglich aufgrund einer behaupteten Eigenschaft, in ein Lager? Wie z. B. Else Ury, welche kurz nach ihrer Einlieferung starb? Oder Kinder, in Einrichtungen, ins Jenseits verholfen wurde oder andere Wehrlose? Die hier Kundigen, könnten mir zur Einsicht im Falle Ury verhelfen!

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    • Internierungen von als Feinde betrachteten Leuten gab es im Ausland lange vor den auch in Deutschland dafür eingerichteten Konzentrationslagern.
      So wurden ab Sommer 1914 alle nicht rechtzeitig geflohenen Rußlanddeutschen nach Sibirien deportiert – kaum jemand kehrte zurück. Ähnlich erging es national gesinnten Balten, als ihre Staaten im Juni 1940 von der Roten Armee besetzt wurden.
      Als Churchill 1940 Premierminister wurde, ließ er alle im britischen Einflußbereich greifbaren Deutschen sofort internieren. Dies betraf auch die aus Deutschland dorthin geflohenen Juden.
      Das internationale Judentum hatte Deutschland mehrfach den Krieg erklärt – so am 24.3.1933 in der Zeitung „Daily Express“ unter der Überschrift JUDEA DECLARES WAR ON GERMANY.
      Zudem hatten Juden bereits 1918/19 einflußreiche Funktionen in den Regierungen, Behörden und der Großindustrie Deutschlands sowie in SPD, USPD, KPD, Spartakusbund bekleidet, einige Namen sind:
      Emil Eichhorn, Paul Hirsch, Othmar Strauß, Salomon Marx, Otto Landsberg, Rosa Luxemburg, Georg Ledebour.

      Die Spitzen von USPD und KPD hatten sich damals hinter die von 3000 bewaffneten Linken am 5.1.1919 in Berlin begonnene Besetzung von Behörden, Bahnhöfen, Pressegebäuden gestellt, einen „Revolutionsausschuß“ unter Leitung von Ledebour und Karl Liebknecht gebildet und das Ziel der Errichtung einer Räterepublik nach sowjetischem Muster erklärt.
      Von den im Jahr 1933 in Deutschland lebenden etwa 500.000 Juden waren bis 1938 rund die Hälfte ins Ausland gegangen, teils normal ausgereist, teils über die grüne Grenze geflohen. Der Chef der Sicherheitspolizei Heydrich hatte diese Abwanderung geduldet und teilweise organisiert. Danach wurden die noch verbliebenen Juden, wenn sie nicht in Kunst oder Wissenschaft für wichtig erachtet oder prominente Familienangehörige wie Hans Moser und Theo Lingen hatten, in Konzentrationslager gebracht, wovon sicher auch Verbliebene betroffen waren, die trotz Einschränkungen weiter in Deutschland leben wollten – zu jenen gehörte vielleicht Frau Ury.
      Ab 1933 kamen auch KPD- und SPD-Funktionäre in die Lager, bis ermittelt war, ob sie Landes- bzw. Hochverrat betrieben hatten. Tausende Verfolgte sind darauf in die Sowjetunion geflohen, wo die meisten unter Folter gestehen mußten, Agenten zu sein, was ihnen das Todesurteil einbrachte. Einer der wenigen, die unbehelligt blieben, der KP-Funktionär Walter Ulbricht, berichtete später über die weiteren revolutionären Aktivitäten Anfang der 20er Jahre in Deutschland: „In Koffern transportierten die Genossen Sprengstoffe … zu wichtigen Verkehrsknotenpunkten in Mitteldeutschland. In Hamburg organisierten die Seeleute und Hafenarbeiter unter der Leitung des Genossen Ernst Thälmann die Bewaffnung.“

      Am 3.3.1933 wurde Thälmann zusammen mit seinen Mitarbeitern Alfred Kattner, Werner Hirsch und Erich Birkenhauer verhaftet. Gegen den in der Berliner Gestapo-Zentrale verprügelten Thälmann waren die Beweise erdrückend – über die Haftanstalten Moabit, Hannover und Bautzen wurde er ins Lager Buchenwald gebracht. Die drei anderen kamen frei. Kattner wurde dann am 1.2.1934 im Auftrag der KPD bei Potsdam ermordet, da er verdächtig war, Thälmanns Aufenthaltsort verraten zu haben. Hirsch und Birkenhauer starben 1941 in der UdSSR.
      Nach offizieller Darstellung soll Thälmann zusammen mit dem SPD-Reichstagsabgeordneten Rudolf Breitscheid am 18.8.1944 in Buchenwald erschossen worden sein. Bei Breitscheid sei aber gesichert, daß er am 24.8.1944 im Lager Buchenwald durch einen alliierten Luftangriff umkam, den seine Frau schwer verletzt überlebte – so die National-Zeitung am 10.6.2011. Vor ihrem Tod soll Frau Breitscheid dem Polizeireporter Ernst Lütcke gesagt haben: „Thälmann ist zusammen mit meinem Mann und der hessischen Gräfin Mafalda bei einem Luftangriff auf die nahegelegenen Wilhelm-Gustloff-Werke im Splittergraben des KZ-Prominentenbaus am 24. August 1944 ums Leben gekommen.“

      Der Buchenwalder Schreibstubenleiter Wolfgang Otto wurde 1988 vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an Thälmann freigesprochen. Heute müßte er für seine damalige Schreibstuben-Tätigkeit mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. So wurde am 28.6.2022 der 101-jährige Josef S. für seinen Dienst als Wachmann im Lager Sachsenhausen und vermutete Beihilfe zum Mord an über 3500 Inhaftierten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Es soll noch keine schriftliche Abfassung des Urteils vorliegen – dafür soll das Landgericht Neuruppin bis zum 27.9. Zeit haben. Ein Rechtsstaat würde erst die ermittelten Fakten zusammenstellen, durch Sachverständige bewerten und dann von Rechtskundigen ein Urteil erarbeiten lassen, es dann einer internen Revision unterziehen, um Zweifel und Mängel auszuräumen – und erst dann das abschließende Urteil verkünden lassen.

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