Monsignore Karl Ernst Morgenschweis

Vor 130 Jahren, am 14. Juli 1891, wurde Karl Ernst Morgenschweis im bayerischen Rosenberg geboren; er starb am 8. Oktober 1968 im Alter von 77 Jahren. Im Ersten Weltkrieg war er Soldat und Offizier sowie Träger des EK I und EK II. In seiner Eigenschaft als Pfarrer im Gefängnis von Landsberg am Lech betreute er die von den Alliierten zum Tode verurteilten deutschen Funktionsträger und Soldaten. Ihm wurde die Prüfung seines Lebens auferlegt, – und er bestand sie mit Auszeichnung.

Das große Morden per alliierter Scheinjustiz an gefolterten und zum Geständnis gepreßten deutschen Angeklagten dauerte von 1945 bis 1949, danach setzte es aus. Doch noch in der Nacht vom 6. auf den 7. Juni 1951, also zwei Jahre nach Gründung der BRD und Aufhebug der Todesstrafe, wurden sieben Deutsche am Galgen ermordet. Dazu später mehr.

In den darauffolgenden Jahren berichtete der wackere Karl Morgenschweis auf Vorträgen über seine Erlebnisse und Erfahrungen, über die Machenschaften der „Befreier“. Die folgenden Auszüge sind entnommen seiner Rede vom 25. November 1966 im geschlossenen Kreis (Quelle: „Deutsche Geschichte – Europa und die Welt“, 1/2021). Aus all dem werden nicht nur die unsagbaren Grausamkeiten der Sieger über die Besiegten sowie der Wille zur Zementierung einer verfälschten Geschichtsschreibung ersichtlich, sondern auch das damals noch einigermaßen intakte rechtliche und moralische Empfinden der Zeitgenossen, einschließlich der christlichen Kirchen. Morgenschweis:

Ich möchte hier auch ein Wort von Bischof Neuhäusler erwähnen. Seine Exzellenz Bischof Neuhäusler hat sich ja, obwohl er KZ-Häftling gewesen ist, für die Landsberger mit allen Möglichkeiten eingesetzt, soweit das überhaupt tragbar war. Er hatte ein Interview mit Radio München, und da wurde ihm die Frage gestellt: ‚Welches Ziel verfolgen Sie nun mit Ihren Bemühungen?‘ Und Neuhäusler gab zur Antwort: ‚Mich leitet nicht etwa die Absicht, von mir reden zu machen oder zu hetzen gegen die amerikanische Justiz oder gegen einzelne Zeugen oder gegen Juden, Kommunisten, ehemalige KZ-Kameraden, auch nicht die Absicht, einzelne Personen zu verteidigen, sondern einzig und allein der Wunsch zu helfen, daß die Wahrheit gefunden und daß Gerechtigkeit werden kann.“

Wie aus einer Äußerung Morgenschweis’ hervorgeht, war es damals für Kleriker schlicht undenkbar, daß von den Siegern geplant war und von deren eingesetzten Epigonen willig übernommen wurde, nämlich die Geschichtslüge zulasten Deutschlands und die Verfolgung aller Menschen, die sich ihr widersetzen, für alle Ewigkeit fortzusetzen. Er sagte, laut einem Bericht der Hamburger Allgemeine Zeitung vom 11. Oktober 1948 habe Churchill die „endlosen Verfahren gegen frühere Nationalsozialisten noch dreieinviertel Jahre nach Kriegsende“ bedauert (welch Heuchelei!), was Morgenschweis entrüstet mit den Worten kommentierte: „Dreieinviertel Jahre nach Kriegsende! Heute haben wir 20 Jahre danach“, und noch immer würden verurteilte betagte Menschen in Haft gehalten! Wüßte der aufrechte, in seiner Heimaterde ruhende Mann, daß heute, 76 Jahre danach (!!), Zeitzeugen von damals wieder und wieder angeklagt und wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden, obwohl sie keine persönliche Schuld tragen, daß die christliche Amtskrche längst zur Holocaust-Religion konvertierte, und daß Anklage und Verfolgung zum Bestandteil des täglichen Lebens gemacht wurde, er müßte an dem offenkundigen Zivilisations-bruch verzweifeln, vielleicht auch den Glauben an seinen Gott verlieren.

Neben dem Haupttribunal in Nürnberg gab es bekanntlich zahlreiche Nachfolge- und Nebenprozesse, u. a. die von Dachau: „In Dachau allein waren in diesen Jahren [von 1945 – 1948, d. V.] 1.416 Personen abgeurteilt worden, davon 426 zum Tode, 199 lebenslänglich und 791 zu verschieden langen Zeitstrafen, das waren Strafen zu 10, 15, 20 und 30 Jahren.“ Viele der Delinquenten aus allen möglichen Regionen wurden nach Landsberg am Lech verbracht, wo die zum Tode verurteilten schwarze Hosen und weinrote Jacken trugen und als „Rotjacken“ in die Geschichte eingegangen sind als Männer, die das ihnen auferlegte Opfer mannhaft, bis in den Tod hinein, trugen.

Allein die an den Angeklagten verübten Foltern erweisen die Unhaltbarkeit der Verurteilungen. Nachfolgend die Aussagen des Geistlichen, die den Interessierten und Wahrheitssuchenden bereits bekannt sein dürften, aber gar nicht oft genug erwähnt werden können, um den geschichtlichen Wahrheitsgehalt der alliierten selbsternannten Moralapostel ad absurdum zu führen.

1946 waren die Verurteilten „in feuchten, kalten, dunklen Zellen“ untergebracht. „Sie hatten in dem kalten Winter 1946 keine geheizten Zellen. An den Wänden war dickes Eis gewesen. Die Zellen waren vollkommen dunkel. Man hatte die Fenster mit Brettern vernagelt. Es war den ganzen Tag fast vollkommen dunkel gewesen. Man hatte da drinnen kein Licht. Sie konnten nicht einmal bei Tag lesen, geschweige denn bei Nacht.“ Die phantasiereichen Foltermethoden: „Beispielsweise hat man Gefangenen durch das kleine Zellenfenster-Türlein, durch die die Kost gegeben worden ist, mittels Zigarettenglut die Augenbrauen verbrannt. Ein andermal hat man ihnen Zündhölzer unter die Fingernägel gesteckt.“ Oder von Untersuchungsbeauftragten durchgeführte Scheinverfahren: „So hat man zum Beispiel einen Angeklagten in ein Zimmer hineingeführt, wo ein schwarzgedeckter Tisch mit Kruzifix und brennenden Kerzen stand, und an welchem ein uniformierter Anklagevertreter oder Untersuchungsagent Platz genommen hatte. Derselbe hat dann zu dem Mann der Peiper-Einheit etwa folgendes gesagt: ‚Wenn Sie dem katholischen Geistlichen jetzt beichten, was Sie getan haben, dann werden Sie nicht zum Tode verurteilt.‘ Oder man hat einen anderen hinausgeführt an eine Grube, wo mit Maschinenpistolen bewaffnete Posten standen. Dort habe man dem Gefangenen erklärt, er wäre frei, wenn er jetzt die Vorhaltungen gesteht. Er hat ’s natürlich nicht gestanden, weil es ja nicht zutraf. Man hat denselben zwei Tage darauf wieder hingeführt und zu ihm gesagt, man habe Frau und Kind verhaftet, die man erschießern werde, wenn er ’s nicht gesteht. Wieder einen anderen hat man dreimal zum Aufhängen fertiggemacht, indem man ihm die Kapuze über den Kopf gestülpt, durch den Gang hinaus und eine Treppe hinaufgeführt und schließlich eine Schlinge um den Hals und dieselbe leicht angezogen hat. In dieser Situation hat man ihn wieder gefragt, ob der es jetzt gestehe, worauf jedesmal mit ‚Nein!‘ geantwortet worden ist. Wie schon gesagt, so hat man es dreimal nacheinander gemacht, um den Gefolterten zu einem erwarteten Geständnis zu bringen.

Auch das Spießruten-Laufen wurde praktiziert, „wobei man die Geplagten mit Schlägen und Tritten gemaßregelt hat. So hat man auch einem Mann, der bei der OT [Organisation Todt, d.V.] in Landsberg war, die Hoden zertreten. Er lebt heute noch unter uns. Ein andermal hat man Leute in eine kleine, mittels Heißluft überhitzte Zelle eingewiesen und ihnen noch dazu keinen Tropfen Wasser gegeben; anschließend dann hat man sie mit kaltem Wasser übergossen. Oder man hat Gefangene urinieren lassen und den Urin aufschlecken lassen. Ein andermal wieder mußten sie den Amerikanern die Stiefel abschlecken und so weiter.“

Wie man an Abu Greib oder Guantanamo sieht, gehört Folter zum amerikanischen Selbstverständnis.

Schikanen waren noch die harmloseste Behandlung der Gefangenen, so erreichte es Morgenschweis erst 1948, daß die Todgeweihten an christlichen Gottesdiensten teilnehmen durften. Welch generöses Zugeständnis von jenen, die doch aus „moralischen“ Gründen zum „Kreuzzug“ gegen Deutschland aufgebrochen waren!

Doch da durch Folter bei standhaften Deutschen, allemal bei todesmutigen Männern der Waffen-SS, meist nicht das Gewünschte erreicht wurde, bediente man sich bei den Voruntersuchungen der Prozesse auch gekaufter sogenannter Zeugen:

Mir hat ein Betroffener folgende Begebenheit erzählt, die bei seiner Zurschaustellung passiert ist: ‚Während ich auf die Bühne geführt worden bin, war das Licht im Saal noch eingeschaltet, sodaß ich die unten sitzenden Zeugen anschauen konnte. Mit Beginn der Vorstellung ging das Licht aus, und der Scheinwerfer auf mich an. Sodann ist der Zeuge aufgerufen worden, der mich zu belasten hatte. Seine Aussage lautete: ‚Der ist es, der im Lager meinen Bruder erschlagen hat.‘ Darauf hat der Beschuldigte darum gebeten, man ,möge Licht machen, was auch ohne Zögern gewährt wurde und was in dieser heiklen Situation ein Glücksfall war. Er nahm sich also ein Herz und sagte: ‚Herr Vorsitzender, sehen Sie bitte dorthin! Den ich erschlagen haben soll, der sitzt dort auf dem Stuhl.‘ Sogleich reagierte der Anklagevertreter dem anderen Zeugen zugewandt in scharfem Ton: ‚Du Schwein, jetzt hast Du mich um 40 Dollar gebracht!‘.

Das war nämlich das zweite Unheimliche bei den Voruntersuchungen beim Gerichtsverfahren Dachau, die ja wirklich keine Untersuchungen gewesen sind: Es hat sogenannte Scheinzeugen gegeben, die überhaupt nichts gewußt haben, denen man aufgegeben hat: das und das müßt ihr aussagen. Diese Leute hat man aus den DP-Lagern herbeigeholt und zu Falschaussagen angelernt. Sie sind im Lager verpflegt und bezahlt worden, und zwar monatelang; sie durften ihre Frauen bzw. Ihre Freundinnen mitbringen, und sie bekamen Zigaretten noch und noch, mit denen sie auf dem Schwarzen Markt ein blühendes Geschäft machen konnten. (…) Die auf diesem Wege neu gewonnenen ‚Zeugen’, die ja rechtlich und moralisch gar keine Zeugen sein konnten, denn sie waren nie in einem KZ-Lager und haben somit auch selbst keine Erlebnisse dieser Art gehabt, haben die Reihen der berufsmäßigen Lügner und Schwindler noch erweitert. Man hat diesen Leuten, die zumeist der deutschen Sprache nicht mächtig waren, einfach erklärt: ‚Du mußt das und das aussagen. Du mußt sagen, der da hat von meinen Kameraden den und den erschossen.‘ Posern erwähnt in seinem Bericht, daß einer der Berufszeugen 80 Mal als verbrecherischer Märchenerzähler im Dachauer Gerichtsverfahren aufgetreten ist. Entlastungszeugen hat es damals nicht gegeben, weil, wie es geheißen hat, keine aufzufinden gewesen sind. Auch deutsche Verteidiger waren seinerzeit nicht zugelassen. Und so sind die Todesurteile und Urteile zu lebenslänglich entstanden.“

Und Jahre später, in den weiteren NS-Prozessen, vor allem dem großen Auschwitz-Prozeß 1963-1965, hat sich da etwas in der Beweisführung geändert? Nein! Die einzigen „Beweise“ waren auch hier nicht verifizierte Zeugenaussagen! Analog dazu ein Beispiel von Morgenschweis:

Zum obigen Bericht über die ‚Berufszeugen‘ will ich noch ergänzend folgende Einzelschilderung nachtragen. Wir haben bis 1958 in Landsberg einen jungen Burschen gehabt. Als er zur Entlassung kam, haben wir versucht, ihm weiterzuhelfen, indem wir ihm nacheinander verschiedene Stellungen verschafft haben, so zum Beispiel beim Caritasverband. Er hat aber nirgends gut getan. Nachdem er einige Zeit verschwunden gewesen ist, tauchte er plötzlich wieder auf, wenn ihm das Geld ausgegangen war. Er hat es verstanden, sogar vom Roten Kreuz Unterstützung zu erlangen. Als ich heuer beim Caritasverband in Augsburg war, erzählte mir der Fürsorger, daß der gemeinsam bekannte junge Mann wieder einmal da gewesen sei, und daß er ihn gefragt habe, wovon er jetzt lebe. Die Antwort sei gewesen: ‚Arbeiten tu i nix.‘ Auf die nochmalige Frage, von was er dann lebe, antwortete er: ‚Ich gehe zu den Kriegsverbrecherprozessen, und da mache ich meine Aussagen, dafür bekomme ich freie Station und 40 Mark pro Tag. Ich bin zuletzt bei dem Prozeß von dem … (er nannte einen Namen, auf welchen der Fürsorger sich nicht mehr entsinnen konnte) und jetzt fahr’ i nach Frankfurt zu ‘m andern Prozeß.‘ Sehen Sie, so ist das bei den Prozessen gegangen und daher kam es eben, daß von Dachau so viele gekommen sind, die zum Tode verurteilt worden waren. Und es ist hinterher so ungeheuer schwierig gewesen, noch irgenwie zu erreichen, daß die unschuldig abgeurteilten frei geworden sind. Es war einfach ein furchtbares Schicksal.“

Gab es auch unter den Deutschen derart verachtenswerte verräterische Subjekte, so muß um der Gerechtigkeit willen festgestellt werden, daß es auch unter den Amerikanern anständige Menschen gab. Einer davon war Oberst Everett, ein Anwalt in den Prozessen von Dachau, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, der Wahrheit zu dienen und die Inhaftierten der entmenschten Justiz und dem Tode zu entreißen: https://www.youtube.com/watch?v=pH2dEGWY_To&t=1899s („Über Galgen wächst kein Gras“).

Und wie sieht es heute, 76 Jahre danach, bei den immer wieder eröffneten Prozessen aus, egal ob gegen 100-jährige Greise bzw. Greisinnen oder gegenwärtigen Zweiflern eröffnet? Es hat sich zu den Scheinprozessen von damals grundsätzlich nichts geändert: Die Zeugenaussagen werden auch heute nicht forensisch auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, kein BRD-Staatsanwalt oder Richter wagt, sie zu bezweifeln. Doch schon lange sind Zeugenaussagen eigentlich überflüssig; es gelten vereinfachte Regeln: Seit dem Demjanjuk-Prozeß genügt für einen Schuldspruch allein der vor einem dreiviertel Jahrhundert geleistete und schuldlose Dienst in einem deutschen Konzentrationslager, und für angeklagte Zweifler bzw. Ungläubige schon seit jeher das vom Richter gesprochene Wort „Offenkundigkeit“.

Betreffend der eingangs erwähnten Hinrichtung von 7 zum Tode Verurteilten im Jahr 1951 sagte der Gefängnisgeistliche: „Zu dieser Zeit saßen im Zuchthaus Straubing noch 60 zum Tode verurteilte Raubmörder, denen durch dieses Gesetz das Leben geschenkt worden war“, jedoch „für die Sieben fand das Gesetz keine Anwendung“ Nach dem Grundgesetz war es Mord, da 1949 die Todesstrafe abgeschafft worden war. Gleichzeitig dokumentiert es aber auch von Anfang an den alliierten Herrschaftsanspruch über die neugeschaffene BRD; dazu „Der Große Wendig“, Bd. IV, S. 607: „Diese Hinrichtungen zeigten, daß die Amerikaner die unbeschränkte Autorität in der Bundesrepublik beanspruchten. Die Bundesregierung ließ es ohne Protest geschehen. Dem Bundeskanzler Dr. Adenauer war es lieber, daß die Amerikaner unter Verletzung des Grundgesetzes tätig wurden, als daß er Verantwortung über die zum Tode Verurteilten zugeschoben bekam und unter dem Druck der amerikanischen Öffentlichkeit geriet, die die Männer am Galgen sehen wollte.“

Und auch die verschiedene Art der Hinrichtungen belegt Zynismus und Banditengesinnung der alliierten Lynchjustizbeamten, denn, so Karl Morgenschweis: „In Landsberg hatten wir zweierlei Todesarten bei den Exekutionen, nämlich den Henkerstod am Galgen für die sogenannten Kriegsverbrecher, den Tod durch Erschießen für die Raubmörder.“

Vielleicht regte sich bei den Mördern ein letzter Rest von Schamgefühl, denn „die letzten Sieben hat man damals nicht mehr öffentlich, nicht mehr im Freien gehenkt, sondern in einem Schuppen, wo der Galgen errichtet worden ist. Diese veränderte Situation ist lange verschwiegen worden, ja man hat sogar, als sie in die Öffentlichkeit gedrungen war, Dementis herausgegeben.“

Einer der letzten dieser sieben am Galgen Ermordeten war Oswald Pohl, Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes, das auch für die Konzentrationslager zuständige Ressort. Er wurde, wie zahllose andere deutsche Gefangene, in dem von den Engländern verwalteten Folterlager Bad Nenndorf gequält, bevor er zum Prozeß nach Nürnberg und schließlich zur Exekution nach Landsberg verbracht wurde. Dazu „Der Große Wendig“, Bd. II, S. 514:

Über die in Bad Nenndorf angewendeten brutalen Methoden zur Beschaffung gewünschter eidesstattlicher Erklärungen berichtete auch der im Mai 1946 gefangene, im Nürnberger Pohl-Prozeß vor dem US-Militärgerichtshof III angeklagte SS-Obergruppenführer Oswald Pohl aus eigener leidvoller Erfahrung. In seinem Buch über das Militärtribunal erwähnt der englische Historiker David Irving, daß jenen ‚seine Kerkermeister vor der Unterzeichnung seines Affidavits einer ausgesprochen fragwürdigen Behandlung ausgesetzt hatten. Man hatte ihn auf einen Stuhl gefesselt und bis zur Bewußlosigkeit geprügelt; man hatte ihn ins Gesicht geschlagen und ihm Salz in die Wunden gerieben; seine Wächter hatten ihn ,mit Fußtritten traktiert und mehrfach so lange erbarmungslos in die Zange genommen, bis er bereit war, jedes beliebige Affidavit, das ihm die Inquisitoren vorlegten, durch seine eidesstattliche Unterschrift zu beglaubigen.“

Der Bericht von Pfarrer Morgenschweis in Sachen Oswald Pohl vervollständigt das Bild: die Folterknechte vor Ort und hinter dem Schreibtisch ergänzten sich nahtlos:

Ich bin noch im Besitz der Akte von seinem Verteidiger Dr. Seidl, der zweifelsfrei festgestellt hat, daß kein eiziger der angegebenen Fälle Pohl zur Last gelegt werden kann und somit das Urteil ein Fehlurteil sei. Den Hauptanklagepunkt bildete die Beschuldigung, Pohl habe das Ghetto in Warschau zerstört.

Der amerikanische Hochkommissar McCloy schrieb in seiner Begründung der Aufhebung des Stopps für die letzten Sieben: ‚Pohl ist der größte Mörder der Weltgeschichte. Er hat mehr Menschen umgebracht als Kaiser Nero‘. Die Wahrheit ist, daß Pohl in keinem Fall eine Schuld für den Tod eines Menschen trägt. Es war im Heeresbericht zu lesen, daß der Befehl Himmlers, das Warschauer Ghetto zu zerstören, an General Stroop gegeben worden ist. Und durch einen weiteren Befehl ist nachgewiesen, daß Pohl als Beauftragter für den Arbeitseinsatz von Häftlingen für Rüstungsbetriebe nur zuständig gewesen ist für die Beseitigung der Trümmer im zerstörten Ghetto. Und nun kommt das Schlimmste, was es bei der Rechtsprechung geben kann: McCloy schrieb als Antwort auf den letzten Versuch von Frederik Will, die Wahrheit durchzusetzen – wir, nämlich Pater Chrodegang vom Kloster St. Ottilien, Frau Pohl und ich haben den Brief gemeinsam gelesen – seinen letzten Beweis für die angebliche Schuld Pohls: ‚Ich nehme alle Anklagepunkte gegen Pohl zurück. Trotzdem halte ich das Todesurteil aufrecht, weil unter den Trümmern, die Pohl vom Ghetto weggeräumt hat, noch Lebende gewesen sein sollen.‘ – Jeder Jurist muß sagen: Das ist einfach unglaublich.

Pohl ist aus sich heraus während seiner Kerkerhaft katholisch geworden. Er war kein Feigling, sondern ein tapferer Mann. Ich habe noch selten einen Mann kennengelernt, der so viel Energie, so viel Willenskraft in sich gehabt hat wie Pohl. (…) Seine letzten Worte: ‚Deutschland, hüte dich vor deinen Freunden!‘ werde ich nie vergessen.“

Die am Galgen Ermordeten wurden begraben im nicht weit von der Anstalt entfernt liegenden Spöttigen Friedhof, der einschließlich der dort stehenden alten Kapelle im Jahre 1923 vom Pfarramt St. Ulrich an den bayerischen Staat verkauft worden war.

Die „Befreier“ hatten ihre Feinde durch Täuschung, Lug und Trug und Folter ums Leben gebracht; nun rüsteten sie sich zum Kampf gegen die Toten. Wie im Mittelalter die Kirche sich weigerte, der Hölle anheimgefallene Verbrecher in geweihter Erde des Friedhofs zu begraben, so feierte diese Einteilung in gute und böse Tote wieder Urständ. Diesmal ging die Initiative von einem Juden aus; Morgenschweis: „Auf jedem Grab steht ein Holzkreuz mit Namensinschrift, und auch Blumen waren auf den Gräbern, bis mir eines Tages ein mir begegnender Jude grob Vorhaltungen machte, ‚weil diese Leute Kreuze und Blumen bekommen hätten, sie gehörten verscharrt, wie Juden und andere verscharrt worden sind.‘ Ich konnte nur sagen: ‚Bitte gehen Sie zu den Amerikanern!‘ Ich habe danach den Anstaltsleiter von dieser Begebenheit in Kenntnis gesetzt. Dessen Reaktion war die, daß er alle Kruzifixe entfernen ließ, sodaß die Gräber eine Weile kahl und leer waren. Es setzte sodann jener öffentliche Kampf um den Friedhof ein, der mich nachdenken ließ. Ich schlug dann vor, man solle, um die Gräber vor den Juden zu schützen – in Landsberg war damals ein großes Judenlager –, die Gräber wieder mit den Kreuzen zu versehen, sie aber statt mit den Namensinschriften halt mit Nummerntäfelchen zu kennzeichnen. Wir haben ja gewußt, wer jeweils unter der Erde lag. Es wurde auch so gemacht und blieb so bis 1957, als dann eines Tages auf jedem Kreuz der Name wieder stand. Diese Korrektur war durch ehemalige Kameraden der Gerichteten geschehen. Dieselben hatten durch eine List die Gräberliste an sich gebracht und den Toten damit die Ehre erwiesen.

Aber damit war der Kampf der alliierten „Helden“ und ihrer Mitläufer mit den ermordeten Toten noch nicht beendet, denn – so Morgenschweis: „Es ist ca. ein Jahrzehnt danach um den kleinen Friedhof ein Aufruhr in Szene gesetzt worden, in dem die Lizenzpresse ein Gespenst des Nationalismus erkannt hatte. Sie werden sich sicher auch noch daran erinnern, was an Allerseelen im Jahr 1967 in diesem kleinen Friedhof geschehen ist, nämlich daß ein Kreis von national eingestellten Männern zum Gedenken an die durch ein grausiges Geschick nach Aburteilung durch die amerikanische Besatzungsmacht Hingerichteten einen Kranz niedergelegt hat. Der Aufruhr in der Presse war so groß, daß sogar von Holland ein Reporter zu mir kam, um zu fragen, was da draußen denn los sei; neue Nazis seien wieder hier, hieß es u.s.w. Ich erklärte dem Reporter, es sei erstens in Deutschland üblich, zu dieser Jahreszeit die Gefallenen zu ehren; auf allen Friedhöfen fänden Gefallenen- und Totenehrungen statt; zweitens lägen auf diesem Friedhof nicht lauter Nazis, sondern auch Zivilisten mancherlei Konvenienz. Es sei daher der Vorwurf, man habe einen toten Kranz für die Nazis niedergelegt, um sie zu ehren, zu Unrecht erhoben worden (…) Ich habe dort auch ein Barockkreuz aufstellen lassen, das die Inschrift trägt: ‚Den Toten zur Ehr‘, den Lebenden zur Lehr’. Der Halbsatz ‚Den Toten zur Ehr‘ wurde zunächst auch wieder bemängelt.

Meine sehr verehrten Frauen und Herren, ich glaube , wir dürfen darüber nicht schweigen – ich muß es sagen: Ich habe Ehrfurcht vor den Toten, vor dem Tod des Menschen –. Erst recht dann Ehrfurcht, wenn der Tod als Sühne angenommen worden ist, und erst recht dann, wenn der Tod unschuldig angenommen worden ist. Und solange wir nichts anderes feststellen können, bleibt die Kapelle, bleibt das Kreuz den Toten zur Ehre.“

Der gute Pfarrer Morgenschweis konnte freilich nicht ahnen, daß 35 Jahre nach seinem Tod die bayerische Regierung im Jahre 2003 die Namen der Ermordeten von den Holzkreuzen entfernen ließ; diese Grabschändung wurde „Entwidmung“ genannt.

An dieser Stelle sei auf die grundsätzliche Sitte der Totenehrung hingewiesen. Es heißt treffend: Ein Volk ist soviel wert, wie es seine Toten ehrt. Danach verhalten sich die Japaner vorbildlich, denn sie ehren jedes Jahr ihre Märtyrer, die ja auch, so wie die Deutschen, als „Kriegsverbrecher“ von den Amerikanern ermordet wurden. Was also, so muß man sich ratlos fragen, ist mit einem Großteil der Deutschen, vor allem aber mit den sogenannten „Regierenden“ in den Parteizentralen geworden? Ist es möglich, daß ein Volk in relativ kurzer Zeit (was sind schon 75 Jahre im Zyklus der Geschichte!) sittlich so verkommen kann, daß es seine Toten, die nachweislich durch Rechtsbeugung ermordet wurden, so ehrlos behandelt, quasi in den Tiber wirft, und damit sich selber schändet?

Das Resümee des Gefängnispfarrers gegen Ende seines Vortrages war: „Was ich sehr bedauert und nicht verstehen kann – ich, einfach ein deutscher Mann und war ein deutscher Soldat und Offizier –, daß man die Ehre der Soldaten herabsetzt und beschmutzt, wie es nach dem Kriege geschehen ist und zum Teil noch heute geschieht. Wir sind doch nicht in den Krieg hinausgezogen, um als Verbrecher aufzutreten, sondern wir waren mit Idealen erfüllt, die Volk und Vaterland heißen. Ich habe darum auch angefangen, überall den Ausdruck Vaterland zu gebrauchen, wenn es schicklich gewesen ist. Warum denn nicht? Erinnern Sie sich, wie man sich in weiter Teilen unseres Volkes geschämt hat, von einem Vaterland zu reden?

Wie alle rechtlich Denkenden hatte schon damals Morgenschweis das judikative Paradoxon der Nürnberger Prozesse erkannt und angeprangert. Daß Sieger als Richter über den Besiegten urteilten; neue Gesetze einführten, aufgrund derer sie „Schuldig!“ sprachen und damit den uralten Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege beiseite wischten, – das war in der Geschichte zwar unter Räuberbanden seit jeher üblich gewesen, aber es mußten erst die Alliierten kommen, um dieses Banditentum, versehen mit einem zivilisatorischen, moralischen Anstrich wieder einzuführen. Dabei konnte der Mann nie und nimmer ahnen, daß die von den „Befreiern“ eingesetzten BRD-Hilfswilligen ihre Auftraggeber in der Rechtlosigkeit noch übertreffen würden. „Man hat ein Recht schaffen wollen für die ganze Welt“ sagte der Geistliche,und hat ein Recht geschaffen nur für Deutschland, und das ist die grundlegende Ungerechtigkeit, die nicht aufhören wird. Es steht auch immer noch die Frage offen: Warum nur in Deutschland heute noch Verfolgung von Kriegsverbrechen? Warum dort drüben kein einziger Staat? Seht, das ist ‚Recht‘ (…) Das war das neue Recht. Und nach diesem Recht konnte man nun einfach alles hereinholen und herbeiholen. Schon allein die ganze Organisation der NSDAP galt als verbrecherisch. Allein die Zugehörigkeit war bereits Verbrechen. Das ging von oben an bis herunter zum letzten Ortsgruppenleiter. Wer irgendeine Stellung bei der Partei gehabt hat, war dadurch, daß er bei der Partei gewesen ist, schon ein Verbrecher. Es mußte nur noch, hieß es, nachgewiesen werden, daß er irgendetwas begangen hat.“ (Auch hier haben die BRD-Chargen ihre Fremden Meister mittlerweile übertrumpft. Wie schon mehrfach gesagt, braucht einem heute vor Gericht gezerrten 100 Jahre altem Greis, der einst in einem KL Dienst z. B. als Schreibkraft oder Sanitäter geleistet hat, gar nicht mehr „nachgewiesen werden, daß er irgendetwas begangen hat“, es genügt allein seine Anwesenheit dort vor 75 Jahren). „Die Partei galt nicht nur als Verbrecherorganisation, sondern die Zugehörigkeit zu ihr galt schon als Verschwörung mit der Gemeinschaft. Ich habe in einem Fall, und zwar durch einen Untersuchungsagenten, Einblick in solche Akten bekommen. Da werden Leute wegen Teilnahme an einer verbrecherischen Organisation, wegen Teilnahme an einer Verschwörung verurteilt. Und dazu hat es natürlich nicht viel gebraucht; Wenn irgendein Zeuge sagte, der und jener habe den und jenen geschlagen, dann war der und jener schon ein Kriegsverbrecher, der verurteilt werden mußte. Das sind die Hintergründe für die Kriegsverbrecherverhandlungen und -gerichte, die wir nach dem Krieg gehabt haben, und das sind auch die Ursachen für die Urteile, die in Nürnberg und Dachau gefällt worden sind.“ Und diese Hintergründe sind das Fundament des § 130 StGB.

Morgenschweis zitiert einen Amerikaner namens Poullada, der in in den Dachauer Rache-Prozessen teils als Ankläger, teils als Verteidiger fungiert hatte: „Wenn das einmal angewendet wird, was in Dachau geschehen ist, was wird dann mit uns geschehen?“ Doch auch in diesem Punkt konnte der Pfarrer nicht ahnen, daß die BRD-Justiz das Unrecht der Sieger zum Recht erhoben und als Strafrecht noch verfeinert und zementiert hat.

Der Geistliche kommt zu dem Schluß: „Wir können es [dieses an Deutschen verübte Verbrechen, d. V.] nicht vergessen, einfach deshalb nicht, weil es ein Unrecht ist, ich möchte sagen, ein Pfahl in unserem Fleisch, der nie Ruhe geben wird.“

Nein, dieser in unser deutsches Fleisch getriebene Pfahl wird nie Ruhe geben, solange es Menschen gibt, welche die Wahrheit und damit den Sieg über die Lüge höher bewerten als ihre eigene Sicherheit. Das mögen all jene, die im vorauseilendem Gehorsam alliierter als die Alliierten und jüdischer als die Juden sein wollen, sich vor Augen führen!

Würde der wahrheitsliebende Morgenschweis heute die Ungleichbehandlung anprangern, er würde, lebte er noch, vermutlich als 130-jähriger Greis gemäß des berüchtigten Sondergesetzes angeklagt werden. Und die Amtskirche, die zwar Kinder mißbrauchende „Würdenträger“ nach Möglichkeit schützt, gleichwohl politisch verfolgte Deutsche verrät, würde einen wegen „Volksverhetzung“ angeklagten Morgenschweis von sich stoßten. Doch die Berufsverfolger, die im vorauseilendem Gehorsam (!) ihres Amtes walten, mögen sich vor Augen führen, daß sie in der wechselvollen Abfolge der Geschichte einst selber zu den strafrechtlich Verfolgten gehören könnten. Allerdings wären sie dann keine politisch Verfolgten, sondern „gewöhnliche“ Straftäter. denn es ist nicht möglich, daß sie sich des Unrechts ihrer Verfolgungssucht sowie der Mißachtung der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art. 3 GG nicht bewußt sind.

7 Gedanken zu “Monsignore Karl Ernst Morgenschweis

  1. Es wäre schön, wenn man noch viel mehr Informationen zu den unglaublichen Vorgängen der Jahre 1945 bi 49 hätte. Ein Anfang wäre vielleicht in der Geburtsstadt von Herrn D. Josef Schuster, Bad Brückenau, einen Bürger zu rehabilitieren, der die offizielle Aktenbeschreibung der Nürnberger Prozesse anführt („United States of America vs Hans Altfuldisch et al. – Case 000-50-5“), denn die ihm zur Last gelegten Taten, sind durch nichts als durch fragwürdige Zeugenaussagen belegt und bei näherer Betrachtung widersprüchlich.

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  2. DANKE !!!

    Der Link zu ‚Über Galgen wächst kein Gras‘ wurde, wen wundert’s, von YT gelöscht bzw. das Nutzerkonto. Sämtlich Filme aus der Zeit, Ansprachen des Führers etc. haben in den letzten beiden Jahren bei YT das gleiche Schicksal ereilt. Der Film ist z. B. noch hier zu finden: https://ia800105.us.archive.org/26/items/UeberGalgenWaechstKeinGrasMalmedy-Prozess/%C3%9Cber%20Galgen%20w%C3%A4chst%20kein%20Gras%21%20480p.mp4
    Solche YT-Links heute noch anzugeben ist m. E. vertane Liebesmüh. Besser wäre es, sie selbst auf seine Seite zu stellen.

    Bereits vor 2.000 Jahren hat man auch dafür gestimmt, Barnabas zu begnadigen und Jesus an ein T zu nageln.
    Auch das Jus primae noctis (https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis) ist noch lange im sog. christlich geprägten Kulturkreis Europas und Deutschlands legitim unter den Augen der Kirchen praktiziert worden, die auch mit Kinderschändung ihrer Paffen oder der aktiven Beteiligung unter Zweckentfremdung von Steuergeldern an der Seite von Antifa-Terroristen als illegale Schlepperorganisation keine Probleme hat.
    Geistliche, wie Monsignore Karl Ernst Morgenschweis sind da vielmehr die absolut seltene Ausnahme wie auch dieses aktuelle Beispiel eines Pfarrers in der BRD zeigt https://www.anonymousnews.org/2021/09/12/covid-19-hinterfragt-pfarrer-ins-ausland-strafversetzt/
    Die Partei ‚Die Partei‘ verunstaltet inzwischen die Städte mit ihren unsäglichen Wahlplakaten, auf denen in fetten Lettern steht: Nazis töten.
    Das ist Volksverhetzung und aktiver Aufruf zu Gewalt bis zum Mord.

    Polen war ein besiegtes Land, das kapituliert hatte. Die Vorgehensweise gegen Partisanen (Aufständische oder Freiheitskämpfer) ist international durch die HLK geregelt.
    Bezeichnend sind auch die tapferen Worte der Links/Grünen ‚Weltverbesserer‘, die forderten, daß die besagten Männer, die damals als 18jährige in einem KL Dienst taten, diesen hätten verweigern können. Die Konsequenz, lässt man mal alles andere außen vor, wäre gewesen, daß sie wegen Befehlsverweigerung zuerst auf die andere Seite des Zauns oder ins Zuchthaus gewechselt wären, dann in eine Bewährungseinheit, wo der Tod in der Regel als gesichert galt oder zum Tode verurteilt worden wären.
    Empfehlenswert: Der Weg in die innere Welt – Die Heimkehr des Otto Rahn – von Ariane Beyer (https://www.j-k-fischer-verlag.de/J-K-Fischer-Verlag/Der-Weg-in-die-innere-Welt–24.html?MODsid=da0pli64naklsf66vlqdio5nn7)

    Die Volksschau

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  3. Herr Morgenschweis war von Oktober 2014 bis Februar 2019 Infanterist, dreimal wurde er verwundet. Praktische Probleme setzen der Untertänigkeit Grenzen, da mit ihr hier nichts zu erreichen ist. Die Fähigkeit zum Denken, Entscheiden, Handeln ist dort nötig. Sie entwickelt sich überhaupt erst in der Anwendung – ebenso ein starker Charakter, den das ernste, kluge, aufnahmefähige Gesicht des Pfarrers anzeigt. Selbständigkeit macht frei. Nach 1945 Erzogenen fehlt all das zunehmend, zu mehr als zeitgeistig-untertänigem Auftreten, vorauseilendem Gehorsam und privatem Alltagsschwatz sind sie weder fähig noch willens – wie auch das Nachkriegsgeschehen um die Konzentrationslager und ihren Ausläufern zeigt:
    So war in der National-Zeitung vom 29.1.2010 zu lesen, daß die damalige Neugestaltung der Ausstellung in der Gedenkstätte Dachau rund 8 Mio. Euro gekostet haben soll. Bereits in den Jahrzehnten davor sollen viele Millionen in Renovierung, Umbau und Erweiterung der Gedenkstätte geflossen sein. Bernhard Seidenath, 2010 CSU-Landtagsabgeordneter Dachaus, machte damals gleich noch den Vorschlag, die Gebäude der Dachauer Prozesse mit Steuergeldern vor dem „Verfall“ zu retten. Bayerns Innenminister Herrmann sagte zu, die Sanierungskosten wurden auf mindestens 500.000 Euro geschätzt – es war, wie auch sonst, nicht ihr Geld.
    Auch Renovierungen und Neubauten von Synagogen und jüdischen Gemeindezentren werden zum Teil – manchmal sogar vollständig – mit öffentlichen Geldern bezahlt. Zusätzlich wird die Beteiligung öffentlicher Kassen an den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinden durch Verträge der Bundesländer mit den Landesverbänden des ZdJ geregelt. So erhielt der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in den Jahren 2008 bis 2014 etwa 40 Mio. Euro aus der Steuerkasse. Laut Art. 1 Absatz 1 des damals geänderten Vertrags erhöhten sich die Zahlungen jedes Jahr etwa um 500.000 Euro, sodaß der ausgezahlte Betrag 2014 etwa 65 Prozent über dem von 2008 lag.
    Zum Vergleich die Lage von Leuten, die in der BRD arbeiten gehen und diese wichtigen Dinge und Personen finanzieren:
    8 Mio. von ihnen arbeiteten 2010 zu einem Stundenlohn von weniger als 9,15 Euro Brutto. Dies ergab eine Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Gut 2,5 Mio. Arbeitende erhielten weniger als 6 Euro, knapp 1,4 Mio. weniger als 5 Euro. 800.000 arbeiteten Vollzeit für einen Monatslohn von unter 1000 Euro. Ob die Studie auch die Volkszugehörigkeit der Betroffenen ermittelte? In der BRD wohl kaum.

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