Frau Ursula Haverbeck hat, gemeinsam mit zahlreichen weiteren politisch Verfolgten, nachfolgenden Aufruf zur Abschaffung des Paragraphen 130 StGB herausgegeben.
Der § 130 StGB – in der gegenwärtigen Fassung – ist das Ende der Demokratie.
„Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“
Warum will die deutsche Justiz hochbetagte Menschen wegen sogenannter Äußerungsdelikte in Wort und Schrift immer wieder ins Gefängnis bringen? Im Mittelpunkt derartiger Verurteilungen steht der umstrittene Paragraph 130 des Straf-gesetzbuches. Seine Verschärfungen nach dem Mauerfall führten bereits zu langen kritischen Debatten in der Justiz. Dennoch ist er im November 2022 erneut erweitert worden, womit die bisherige Strafbarkeit der Volksverhetzung aus politischen Gründen noch einmal verschärft wurde.
Der § 130 StGB steht im Gegensatz zum Art. 5 Grundgesetz und ist eine schwere Belastung der Richter, unter der sie auch leiden. Hinzu kommt, daß der § 130 StGB mit dem Art. 19 Grundgesetz nicht im Einklang steht und deshalb möglicherweise keine Rechtskraft hat. Dennoch gibt es immer mehr Verurteilungen aufgrund dieses Paragraphen.
„Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“ – zu diesem Ergebnis kommt der Vorsitzende des Richterbundes bereits im Jahre 2002. „Das Ende der Gerechtigkeit“ – so der Buchtitel des nachfolgenden Richterbund-Vorsitzenden Jens Gnisa. Das war wie ein Hilferuf. Wie ist es möglich, daß Politiker, Richter und Medien diesen Hilferuf ignorieren?
Erinnern wir uns noch einmal an den amerikanischen Völkerrechtler und Historiker Prof. Dr. Alfred Zayas, ehemaliger hoher Beamter beim Hochkommissar für Menschenrechte in Genf, der zur Praxis des § 130 StGB in Deutschland schrieb: „Es ist die Sache der deutschen Gerichte zu befinden, daß die bisherige Verwendung des Paragraphen 130 (StGB) eine klare Verletzung völkerrechtlicher Normen bedeutet, und daß alle Verurteilungen aufgehoben werden müssen.“
Und die UN-Menschenrechtskonvention befindet in Absatz 49, CCPR/CGC/34:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnetstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ Warum werden diese Aussagen nicht ernst genommen und ausgeführt? Nach Art. 25 GG steht Völkerrecht vor Bundesrecht!
Der bestehende § 130 StGB ist unbestimmt, öffnet dem Gesinnungsstrafrecht Tür und Tor und bedroht die Meinungsfreiheit. Haftstrafen zu Meinungsdelikten sind Rechtsbeugung. Das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2560/95) hat in Verbindung mit dem Beschluß des BGH 5 StR 642/94 „die Verhängung eines mehrjährigen Freiheitsentzugs wegen eines bloßen Meinungsdelikts als unerträglichen Willkürakt und schwere Menschenrechtsverletzung“ bezeichnet.
Wir fordern von allen Entscheidungsträgern sich dafür einzusetzen
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daß jede politische Einflußnahme auf die Justiz ein Ende hat,
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daß die Unabhängigkeit der Richter wiederhergestellt wird,
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daß auch die Staatsanwälte dem politischen Druck entzogen werden,
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daß die Meinungs- und Redefreiheit i. S. Art. 5 GG wieder uneingeschränkt gilt („Eine Zensur findet nicht statt“),
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daß der § 130 StGB in der klaren Fassung von 1960 wieder gilt.
Auch wir Bürger setzen uns für diese Ziele ein!
Ursula Haverbeck
zusammen mit der Initiative für Meinungsfreiheit im März 2023
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Dazu erlaube ich mir folgenden Hinweis. Wie es in dem Manifest völlig richtig heißt, sind Haftstrafen wegen Meinungsdelikten Rechtsbeugung gem. § 336 StGB. Doch nicht erst Haftstrafen, sondern jede Bestrafung wegen einer gewaltlosen Meinungsäußerung – also auch die geringste Geldstrafe – erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung aber ist eine schwere Straftat. Richter, die diese Straftat begehen, und Staatsanwälte, die Beihilfe zu dieser Straftat leisten, können ihre Hände nicht in Unschuld waschen, indem sie die Schuld wie den Schwarzen Peter auf ihren Brötchengeber, nämlich die Gewalteneinheitstyrannis Exekutive-Legislative-Judikative, schieben, weil diese den Unrechts-Paragraphen 130 ins Strafgesetzbuch geschrieben hat. Denn der Normalbürger kann ja auch nicht eine Straftat begehen und, wenn er zur Rechenschaft gezogen wird, als Entschuldigung ein Stück Papier hervorziehen, auf dem ihn sein Brötchengeber schriftlich zur Straftat aufgefordert hat. In diesem Fall würde ihm der Richter zu recht sagen: Mein lieber Mann, Sie wußten bzw. hätten unschwer erkennen müssen, daß es sich um eine Straftat handelt, die ihr Chef von Ihnen zu verüben verlangt. Daher sind Sie voll verantwortlich für ihre Tat und können sich nicht auf ihren kriminellen Chef berufen!
Thorsten Schleif, seit vielen Jahren amtierender Richter im Zivil- und Strafrecht, sieht das ebenso. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, schreibt er zu Skandalurteilen:
„Es ist für einen Richter zwar angenehm, mit dem Finger auf Regierung und Politik zu zeigen, die Schuld auf die Situation dort zu suchen. Jedoch ist es die Richterschaft und damit immerhin eine Staatsgewalt, die diese Situation untätig hinnimmt und sich die Behandlung seitens der Regierung bieten läßt (…) Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“
Daher appelliere ich an alle Menschen, besonders an diejenigen, die einmal selber wegen eines bloßen Meinungsdeliktes vor Gericht gezerrt werden: Vergessen wir nie, daß es zum Menschsein gehört, sich eine Meinung selbst zu bilden, und daß es das von der Allmacht gegebene Recht ist, sich von niemandem – und schon gar nicht von dem, von deutschhassenden Kräften etablierten Unrechtsparagraphen 130 StGB – vorschreiben zu lassen, was der Mensch glauben muß bzw. nicht glauben darf. Der sogenannte Holocaust macht da nicht die geringste Ausnahme, und es muß jedem selber überlassen bleiben wie er darüber denkt!
Stehen wir über den Drohungen und Einschüchterungsversuchen, welche die Kerkermeister gegen jene anwenden, die keine Knechte ihres Dogmas sein wollen; denn Staatsanwälte, die anklagen um der Anklage willen, und Richter, die ein Skandalurteil fällen, nur weil sie gegenüber der Exekutive Angst haben, sich einem kriminellen Paragraphen zu verweigern, sind alles andere als ein Musterbeispiele von Selbstbewußtsein.
Seien wir uns darüber im klaren: Ohne Opfer bleibt alles beim alten. Aber wir haben genügend Vorbilder, welche diese Opfer gebracht haben und immer wieder bringen. Nur wenn wir uns ihnen anschließen, vor Gericht NEIN sagen und uns auf keine Kompromisse einlassen, besteht die Möglichkeit, diesen schändlichen Justizskandal zu beenden.
gez. Reinhard Heuschneider
Am 6.4.2006 fand in Kassel der letzte von neun „Döner-Morden“ statt. Ende 2009 soll das Netzportal „Turkishpress“ veröffentlicht haben, daß nach Erkenntnissen des türkischen Kriminalamts KOM die Täter im Auftrag einer kurdischen Familie handelten. Am 4.11.2011 hat Ermittlungen zufolge Uwe Mundlos erst Uwe Böhnhardt, dann sich selbst in einem Wohnmobil in Eisenach erschossen – ein Feuer im Wohnmobil entstand auch. 15 Minuten später war die Feuerwehr da, löschte, nahm mit einer Kamera auch das Innere des Wohnmobils auf. Am Brandort befanden sich zudem über 20 Mitarbeiter von Behörden. Die POLIZEI beschlagnahmte die Speicherkarte der Kamera und löschte die Aufnahmen. Die Anhörungen der Feuerwehrleute im Thüringer Landtag ergaben, daß sie im Inneren des Wohnmobils keine Feuerwaffen gesehen hätten. Am 4.11.2011 beauftragte die POLIZEI einen Abschleppunternehmer, das Wohnmobil mit den beiden Leichen auf sein Firmengelände zu bringen. Am 5.11. sicherte eine Tatortgruppe im Wohnmobil die Beweisstücke. Neben Handschellen und einer Jogginghose zählten dazu acht Waffen und ein Rucksack, in dem Geldbündel eines Bankraubs und Patronen waren. Am 1.12.2011 ergab laut Ermittlungsakte eine nochmalige Durchsicht des Rucksacks den Fund von sechs DVDs mit einem „Bekennervideo“. Mit einer Repetierflinte soll Mundlos Böhnhardt und sich erschossen haben – zwei Patronenhülsen wurden gefunden, obwohl diese Waffe nach einem Schuß die Patronenhülse nicht automatisch auswirft. Die Dienstwaffen der am 25.4.2007 in Heilbronn erschossenen Behördenmitarbeiterin Kiesewetter und ihres Kollegen Martin A. waren zwei der gefundenen Waffen, die weiteren waren die für die Morde und Banküberfälle benutzten. An diesen wurden 60 Spuren von Fremd-DNA, aber weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke der beiden Uwes gefunden. Weder die im Zuge der „Döner-Morde“ noch die in Heilbronn nach Zeugenaussagen gefertigten Phantombilder „südländischen Typs“ ähnelten den Uwes. Am 11.11.2011 vernichtete der Kölner VS Akten zum NSU-Komplex und zog die Bundesanwaltschaft die Ermittlung in den zehn Mordfällen an sich, legte sich dann auf die Version einer autonomen NSU-Zelle aus drei Leuten (zu der noch Beate Zschäpe gehörte) als Täter fest. Die im Fall Kiesewetter vom LKA Baden-Württemberg in die organisierte Kriminalität des Balkan wie auch in BRD-Behörden führenden Spuren wurden nicht mehr verfolgt. In einer Ausgabe von „Compact“ vom 22.3.2013 soll erörtert worden sein, ob der für US-Dienste tätige Mevlüt Kar, der auch den Chef der „Sauerlandgruppe“ zum Bombenlegen ermuntert haben soll, der Mörder Kiesewetters war – Ermittlungen, Zeugenaussagen und Phantombilder gingen in diese Richtung. Laut PAZ vom 18.12.2015 hat Beate Zschäpe am 4.11.2011 von einer Telefonnummer des sächsischen Innenministeriums Anrufe erhalten und im Münchner Prozeß Ende 2015 die Version der Bundesanwälte gestützt. Im November 2011 soll die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf das LKA in Thüringen eine Geheimdiensttätigkeit Zschäpes vermeldet haben.
Der Filz aus Behörden, Justiz und sie anweisende, international gelenkte Politik wird diesen Paragraphen, der ein Mittel zur Unterdrückung Deutscher ist, nicht abschaffen. Dazu hat der Filz zu viel Kriminelles organisiert. Aufrufe, das Darlegen völkerrechtlicher Grundlagen, Berichte wie der obige können aber ein Verständnis für nötige Veränderung bei denkenden Deutschen auslösen, die könnten dafür Interesse entwickeln – der Filz sowie Ausländer kaum, die sind auch bei kriminellen Aktivitäten geschützt.
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Das Wichtigste scheint mir zu sein, zu erfahren, wer mit
„zusammen mit der Initiative für Meinungsfreiheit im März 2023“
gemeint ist. Denn es gibt einige konkurrierende Appelle, Petitionen, Initiativen, … dieser Art, die leider immer wieder wegen Distanzeritis nie ein relevantes Gewicht erreichen. Da das Corona-Thema nicht beendet ist, gilt es aber weiterhin diesen Solidarisierungsfunken zu pflegen.
Nicht gemeint ist vermutlich folgende Initiative, Netzfund:
„Mitte März 2023 hat eine private Initiative, die sich um die Berliner Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg und den Rechtsanwalt Hans Bauer gebildet hatte, einen Appell veröffentlicht, …“
Übersetzt in Klartext bescheinigt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier der BRD-Regierung verbrecherische Taten alias Straftaten. O-Ton:
„Durch die Rechtsbrüche …“
Quelle: RT Deutsch
Herr Papier zum Stichwort: Meinungsfreiheit
Klicke, um auf leseprobe_9783453207257.pdf zuzugreifen
RA Dr. Björn Clemens spricht mit Frank Kraemer rund 32 Minuten über Geschichte und aktuelle Verschärfung des 130.
Such- und Findeingabe:
„Frank Kraemer im Gespräch [Das Ende des Sagbaren?]“ Björn Clemens
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Zusatzmotivation:
Kriminologe, Polizei- und Politikwissenschaftler Björn Lars Oberndorf sieht Anzeichen, dass die Institution, die unsere Verfassung, unsere Grundrechte schützen soll, Erfüllungsgehilfe der Regierung geworden ist.
Herr Oberndorf ist 1. Vorsitzender der „Polizisten für Aufklärung“ und spricht in den letzten 11 Minuten
https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/220719_Oberndorf:e
über unverfolgte und somit einseitig tolerierte (de facto legalisierte) Volksverhetzung
und über die Indizienlage zur Hass-, Hetze- und Gewalteskalation im Staatsauftrag — in einem Wort: Provokateuragenten alias Agent Provocateur alias Zylinderkräfte.
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Wer im Netz stochert, wird ein paar nicht völlig identische Versionen des obigen Aufrufes finden. Ich reiche hiermit das Stichwort dpa nach, daß ich bei Freiheit-fuer-Ursual.de fand ( https://archive.is/IUUmA )
„„Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“.
Dies erschien Ende Dezember als dpa-Meldung, wurde von vielen Medien aufgegriffen, um dann bald in der Versenkung zu verschwinden.“
Schon allein nur damit ist der Relativ- oder Antirechtsstaat überführt, da das unverfolgte, konsequenzenlose, volkswohlschädigende Selektieren, Falschpriorisieren, Löschen, Verstecken und Verdunkeln kein Einzelfall ist. Wir lesen weiter:
„Wer kommt der Justiz zu Hilfe? Sie sollte doch unabhängig sein?
Zunächst niemand.
Doch 7 Jahre später, da hatte sich offenbar das Bundesverfassungsgericht so weit aufgerafft, daß in dem umfangreichen sogenannten „Wunsiedelurteil“ vom 4. November 2009 völlig unerwartet begründet wird, daß der Paragraph 130,3) StGB, juristisch unhaltbar ist.
[…]
Nein, so ist der Schluß des BverfG, bei dieser im § 130,3§ gegebenen Einschränkung handele es sich um eine Vermutung, wenn nicht gar um eine böswillige Unterstellung – so können wir hinzufügen. Sie ist das einzige Indiz für die Strafbarkeit einer Aussage. Eine Vermutung ist etwas noch nicht eindeutig Erkanntes, eben keine Tatsache. „Eine Vermutung ist nicht justiziabel“.“
Und damit ist die Rechtspraxis zum 130 spätestens im Zusammenhang mit der allgemeinverständlichen Kurzanalyse von W. Nahrath als chronifiziertes Justizverbrechen überführt, zumindest gemäß meinen Sprachverständnis. Wer glaubt mir ein falsches Sprachverständnis nachvollziehbar machen zu können, der darf mich auf dem außergerichtlichen Weg (= ohne Strafanzeige) via Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Bitte um Weiterleitung kontaktieren. Die Gesamtzustellkosten übernehme ich, sofern sie im 2-stelligen Bereich bleiben.
Das Zitat von RA W. N. geringfügig komprimiert:
„Der Weg des Gesamtzusammenhangs … sogar im Urteil stand … mit keinem Wort den Holocaust … aber die KRITIK an … sei nur ein Vorwand gewesen, um eigentlich sagen zu wollen, daß …“
Quelle: Strafverteidiger Wolfram Nahrath zu Mahler und Stolz — Video | VK.com vom 23. Nov. 2020 oder älter
mit der Video-ID video614317467_456239076
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Kürzer mit meinen Worten in einem unverstümmelten Satz:
Das Gericht maßte sich mit seiner Urteilsbegründung (und singulär-auserwählt überirdischen, telepathischen Fähigkeiten?) offenkundig an den Kopfinhalt der Verurteilten sehen zu können um ihr eine Wortstraftat unterstellen zu können, die sie gar nicht begangen hat.
Glasklar ein böswillig-bösartiges, die In-dubio-pro-reo-Pflicht mißachtendes Vermutungsurteil bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die schwarz kostümierten Systemvertreter den Nachweis erbringen, daß sie (weltweit einmalig) seherische Fähigkeiten haben.
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Daß, wenn schon nicht die 130-Praxis allgemein, so doch zumindest die angebliche Holocaust-Leugnung — welche völlig sprachwidrig („wortbedeutungsleugnend“) das Wort Zweifel dem Wort Lüge gleichstellt — mit den Ziel-, Interessen- und Rechtskonflikten in einer gerecht und respektierbar sein wollenden Justiz nicht vereinbar ist, beweist sehr gut begründet auch Alan Posener mit seiner Forderung:
https://starke-meinungen.de/blog/2016/09/15/weg-mit-dem-verbot-der-holocaustleugnung/
Das ist übrigens eine Netzseite, in der auch der von … schon allein wegen seiner … zutiefst verachtete, verabscheute und gehaßte Michel Friedman Autor ist (die „Verdunklungspunkte“, auch bekannt als Angstpunkte, sind eben genau wegen des hier reflektierten Themas nötig; wenn man zwar weiß, wie man sich anonym im Netz bewegen kann, aber wegen eines permanent um Gesetzestreue bemühten Strebens darauf verzichtet).
Sehr geehrter Herr Heuschneider,
in der Hoffnung, daß Ihre Identität nicht mißbraucht wurde und auch in 60 Sekunden, in … Monaten, … Jahren, niemals mißbraucht werden wird, danke ich Ihnen für den Kommentar Nr. 110658 bei
https://www.adelinde.net/richterbund-vorsitzender-jens-gnisa-die-justiz-ist-im-wuergegriff-der-politik/comment-page-1/#comment-110658
also in der Annahme, daß er Ihnen zugeordnet werden darf.
Auch die Kommentare 110651 + …54 sind extrem wertvoll und ich hoffe, daß der gesamte Stoff möglichst oft auf hochwertigem ArchivPAPIER gesichert wird — selbstverständlich nicht an Wohnorten, die den Systemveranstaltern bekannt sind.
Hochinteressant ist auch das krankheitsbildbestätigende Schweigen des BpB.de / Mathias Hong zur UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/CGC/34 ( // archive . ph/LQSEQ )
Für alle jungen bis sehr jungen Leute, die bei den Stichworten 130 und Holocaust sofort genervt die Augen verdrehen mit „Och, nö, nich schon wieder dieses Rentnerzeug …“ hier noch spannender Fundament- und Lämmerstoff, der im Fach Sozial- und Staatsbürgerkunde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diffamiert oder „geleugnet“ wird, von Prof. Mausfeld:
// www . westendverlag . de/wp-content/uploads/booksample/9783864892257 . pdf
Viel Spaß!
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