Ein Richter namens Thorsten Schleif, seit etwa 14 Jahren als ordentlicher Richter im Zivil- und Strafrecht tätig, hält seit einigen Jahren der BRD-Justiz den Spiegel vor, aus dem sich die meisten Gesichter seiner Amtskollegen häßlich widerspiegeln. Bereits in seinem ersten Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, weist er auf die Lüge von der angeblichen Gewaltenteilung in der BRD hin und die Tatsache, daß der Justizminister nicht nur Vertreter der Legislative ist, sondern auch der Exekutive und Judikative und somit die drei Gewaltenteilungen in einer Person vereinigt sind. Dadurch wird die angebliche Unabhängigkeit der Richter zur Farce, weil es kaum ein Richter wagen wird, sich gegen seinen Brötchengeber, nämlich die Regierung, zu stellen und damit in Ungnade zu fallen. Nur das System selber könnte durch eine Änderung den Sumpf trockenlegen; doch warum sollte es, da es sich darin offenbar wohl fühlt. Eine Änderung im Sinne von justiziabler Gerechtigkeit und Redlichkeit herbeizuführen setzt den guten Willen von zahlreichen Richtern voraus, darauf aber wird man vergeblich warten. Der Ausnahme-Richter Thorsten Schleif charakterisiert 90 Prozent seiner Amtskollegen wenig schmeichelhaft:
„So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, das eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“
Nun hat Schleif ein neues Buch geschrieben, mit dem Titel: „Wo unsere Justiz versagt“, Untertitel: „Von Messerstechern, Kinderschändern und Polizistenmördern – Ein Richter deckt auf“, Riva-Verlag 2022. Auch hier, so wie in seinem ersten Buch, zeigen die geschilderten Fälle, daß die BRD-Justiz ein reines Werkzeug der Exekutive, also der Regierung ist: ein Spiegelbild der politischen Dekadenz, die uns in den Abgrund führt. Und er bekräftigt nochmals die in seinem ersten o. g. Buch getroffene Aussage von der Lüge der Gewaltenteilung: „Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der deutschen Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der deutschen Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn diese Umstände bei den Entscheidungen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“ (S. 170). Und diese „Berücksichtigung“ schlägt sich bei den politischen Wünschen jedweder Art nieder. Besonders in Zeiten, wo die Exekutive außerordentliche Pläne der Hintergrundmächte durchsetzen will, tut sich die Judikative besonders schwer auch nur den Schein zu wahren; dies veranschaulicht der Autor Richter Schleif anhand einiger Beispiele hinsichtlich des aktuellen Corona-Betrugs. Es ergoß sich wegen der gesundheitsschädigenden Maskenverordnung eine Flut von Klagen auf die Gerichte. „Und so taten die Gerichte das, was Gerichte so tun. Sie entschieden. Überwiegend im Sinne der Landesregierungen“, schreibt Schleif.
Unvergessen ist das Urteil eines unabhängigen Weimarer Amtsrichters, das dieser bezüglich Maskenverordnung (Az.:9 F 148/21) gefällt hatte, und skandalös die judikative Reaktion auf dieses von der Exekutive nicht gewünschte Urteil. Die treffliche sarkastisch-satirische Passage des Autors Schleif sei hier wiedergegeben:
„Sie kommen!
Deutschland, Frühjahr 2021, Ostfront:
Endlich haben wir den Schuldigen gefunden, die Ursache der Pandemie, den Zerstörer der Welten. Es sind die Kinder! Gestern noch gefeiert als Heilige der Friday For Future, heute gefürchtet als Füller-Für-Friedhöfe, als Schlächter der Großeltern. Kinder sind nicht unsere Zukunft, sie sind unser Untergang. Zu den vier apokalyptischen Reitern, Krieg, Hungersnot, Tod, und Pestilenz, gesellt sich die kleine Emilie-Sophie auf ihrem Tretroller mit My-Little-Pony-Rucksack in Türkisblau.
Doch mutige Männer, Frauen und Diverse stellen sich ihnen entgegen: Vernichtet den Feind, beendet sein Leben, zerstört seine Entwicklung. Und verbannt sein häßliches schokoverschmiertes Antlitz mit Schneidezahnlücke hinter große Masken! Im Unterricht und auf dem Schulhof und beim Sport sowieso. Unterdrückt ihr Singen, Lachen, Spielen. Laßt sie erzittern vor Angst oder wenigstens vor Kälte bei weit aufgerissenen Fenstern im Klassenraum auch bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt. Und tatsächlich: Das Ende, der Sieg, erscheint zum Greifen nah. Doch plötzlich regen sich Verbündete des Feindes, Helfershelfer. Eltern werden sie genannt. Zum Glück nur wenige. Den meisten geht das Wohl der Todesbringer, die ihren Lenden entsprungen sind, an der Kehrseite der Lenden vorbei. Doch einige sind besessen, stellen sich an die Seite der Friedhofsfüller, ja schützend vor sie. Und diese Fanatiker greifen zur entsetzlichsten aller Waffen. ABC-Kriegsführung war gestern, die Todesengel dringen bis „G“ vor: zu den Gerichten…“
Bekanntlich hatte die Staatsanwaltschaft nichts anderes zu tun, als bei dem Weimarer Richter eine Hausdurchsuchung durchzuführen, Computer und dergleichen zu beschlagnahmen sowie Anklage wegen Rechtsbeugung (!) zu erheben, mit der Begründung, der Angeklagte habe sich mit seinem Urteil „bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt.“ Eine Heuchelei der Staatsanwaltschaft, denn ihr mußte klar gewesen sein, daß sich der Angeklagte keineswegs von Recht und Gesetz, sondern allein von der richterlichen Abhängigkeit entfernt hatte. Und das durfte eben nicht sein.
Im April 2021 verabschiedete der sogenannte Bundestag ein Skandalgesetz, das eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr gebietet. Da dieses Gesetz die Grundrechte für 83 Millionen Menschen derart willkürlich einschränkt, wird es von Schleif mit recht als ein Gesetz bezeichnet, das nicht einmal „von Nero, Napoleon oder Nazgul“ gebilligt worden wäre. Daß aber das Bundesverfassungsgericht – noch dazu unter Umkehrung der Beweispflicht – dieses Skandalgesetz absegnete, beweist die Abhängigkeit auch des höchsten BRD-Gerichtes von der Regierung. Schleif nennt es Vetternwirtschaft und „Gruppenzugehörigkeit“, letztere im Hinblick auf Stephan Harbarths 9-jährige Zugehörigkeit zur CDU/CSU, welche die Entscheidung des BVerfG-Präsidenten natürlich beeinflussen muß. Dazu meint Schleif: „Daß viele Juristen – vor allem auch Richter – diese Art der Beeinflussung in Abrede stellen, zeigt erneut die bereits erwähnte gefährliche Kombination von Ignoranz und Arroganz in diesem Berufszweig“ (Man könnte es auch Akzeptanz eingebürgerter korrupter Verhältnisse nennen), und „die Meinung der gewöhnlichen rechtstreuen Bürger geht den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei.“
Zwei Monate später sollte dieses abhängige Bundesverfassungsgericht die Erhöhung der GEZ-Zwangsgebühren, d. h. der Raffgier zugunsten des Schlaraffia-Lebens der Intendanten und deren Klüngels, gesetzliche Legitimation verleihen, wozu Angela Merkel, eine der größten antideutschen Rechtsbrecher, einen Tag vor der Gerichtsentscheidung die Richter zum Gala-Diner eingeladen hatte; Schleifs Kommentar: „Justizministerin Christine Lambrecht hielt eine flammende Rede auf die deutsche Corona-Politik, während die Verfassungsrichter Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte genossen.“
Thorsten Schleif ist einer der wenigen Richter, der es wagt, den Finger in die Wunde der todkranken BRD-Justiz zu legen. Allerdings, um das Grundübel, nämlich den § 130 StGB, macht er leider einen großen Bogen. Dieser Paragraph, der von der BRD-Richterschaft seit seiner Einführung ins Strafgesetzbuch, also schon seit vielen Jahrzehnten, akzeptiert und angewendet wird, war der Großbetrug der Einheitsgewaltentyrannis am deutschen Volk, war die bewußt falsche Weichenstellung, um sämtliche nachfolgende politische Interessen richterlich unwiderruflich absegnen zu lassen.
Wer also tatsächlich etwas ändern will, der kann diesen Knebelungsparagraphen nicht beiseiteschieben. Dabei ist es völlig belanglos, wie man zum Nationalsozialismus oder der offiziellen Version des Holocaust steht: Ein Richter, der von Berufs wegen der Wahrheit verpflichtet sein muß, und darüber hinaus einer, der, wie Thorsten Schleif, es sich zur Aufgabe gemacht hat, die überaus kritikwürdigen Machenschaften der Justiz öffentlich anzuprangern, der darf kein Thema, aussparen. Denn Gerechtigkeit zu wahren gilt ja für alle Anklagebereiche, auch für den Paragraphen 130 StGB. Da aber Thorsten Schleif diesen wichtigsten Bereich bewußt ausnimmt, widerspricht er seiner eigenen Absicht, d. h. er läßt sich politisch dirigieren und räumt letzten Endes bezüglich des Themas Holocaust seine Abhängigkeit von der Regierung/Exekutive ein. Um es nochmals zu betonen, es geht hier in keiner Weise darum, ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht oder ob die offizielle Version der Wahrheit entspricht oder nicht, sondern einzig und allein um die mittelalterlichen, im wahrsten Sinne des Wortes inquisitorischen Methoden, mit denen dieser Paragraph gehandhabt wird und die jeder simplen Rechtspflege Hohn sprechen.
Da ist einmal die juristische Todsünde, etwas glauben zu müssen – in diesem Fall die von der Exekutive vorgeschriebene Version des Holocaust – auch wenn der eine oder andere Sachkundige dazu eine andere Meinung hat. Was würde ein Jurist, nein, bereits ein im ersten Semester studierender Jura-Student sagen, würde man ihm die Frage stellen: Sollten Bürger, die nicht an Jesus, Allah oder einen menschengemachten Klimawandel glauben, eingesperrt werden? Die Antwort wäre ein ungläubiges Gesicht über die dumme Frage. Jemanden zu einer von der Obrigkeit gewünschten Meinung zu zwingen, mag im Mittelalter gegolten haben, aber doch nicht heute im Zeitalter der Aufklärung – sollte man meinen. Doch was den Holocaust betrifft, da hat mittelalterliches Inquisitionsgebaren noch seine volle Gültigkeit. Daß diese Unvereinbarkeit mit der Rechtspflege auch Staatsanwälte und Richter zu begreifen und zu korrigieren haben, steht außer Zweifel, ist offenbar aber bei 90 % willenlosen Ja-Sagern zuviel verlangt.
Auch Beweisanträge sind bei Holocaust-Prozeßfarcen nicht zugelassen. Was wäre denn, wenn in den üblichen Strafprozessen – etwa bei einem Tötungsdelikt – Beweisanträge für überflüssig, ja für unerwünscht erklärt würden? Man würde den Richter wahrscheinlich als nicht zurechnungsfähig aus dem Verkehr ziehen. Aber bei einem Holocaust-Prozeß ist das normal!
Ebenso werden forensische Untersuchungen, welche der Verifizierung der Zeugenaussagen dienen und die bei Schwerverbrechen ein unbedingtes MUSS sind, nicht zugelassen; mehr noch: wer diese forensischen Untersuchungen privat durchführt, wird mit Gefängnis bestraft. Ist es denkbar, daß in einem „gewöhnlichen“ Mordfall Zeugenaussagen für ausreichend erklärt und auf eine forensische Untersuchungen verzichtet würde? Nein. Das wäre undenkbar.. Aber bei dem angeblich größten Verbrechen der Menschheit bedarf es keiner forensischen Verifizierung von Zeugenaussagen? Doch! Die heuchlerischen Übermoralisten fürchten sie nur wie der Teufel das Weihwasser.
Oder was wäre, wenn ein geladener Sachverständiger nach Prüfung eines Mordfalles das Gutachten abgeben würde, der Angeklagte kann aus diesem oder jenem Grund gar nicht der Täter sein, und der Vorsitzende Richter würde ihm unwillig antworten, das interessiere nicht, denn es sei eine offenkundige Tatsache, daß der Angeklagte der Mörder sein muß? Auch in diesem Falle würde man den Richter als geistig krankheitsbedingt seines Richteramtes entheben, doch bei Prozessen, wo es um den sogenannten Holocaust geht, sind solche Narreteien gang und gäbe. Mehr noch, da müssen nur derartige Unmöglichkeiten und Unsäglichkeiten, kurzum eine Unrechtsjustiz angewendet werden, – ausschließlich zum Schaden des Angeklagten und des gesamten deutschen Volkes.
Doch es kommt noch schlimmer. Über 100 Jahre alte Greise und Greisinnen werden „wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord“ verurteilt, obwohl sie vor fast hundert Jahren nur Schreibkraft oder Sanitäter in einem KL waren und ihnen keine Schuld nachgewiesen werden kann, sie also als unschuldig gelten müssen. Die Begründung derartiger Skandalurteile, die sich von der Regierung freiwillig abhängig gemachte Richter einfallen ließen, und die seitdem bei jeder Verurteilung unschuldiger Greise zitiert wird, ist, die Angeklagten – und seien sie auch noch so kleine Angestellte gewesen – hätten allein durch ihre dienstliche Anwesenheit mitgeholfen „die Mordmaschinerie aufrechtzuerhalten.“ Mit dieser abstrusen, unschuldige Menschen zerstörenden und elementare Rechtsgrundsätze verhöhnenden Willkür hat die BRD-Justiz sich selber das Urteil gesprochen: Es wird die Zeit kommen, wo alle Bediensteten dieser Justiz – einschließlich noch so kleiner Angestellter wie Schreibkraft, Türschließer oder Nachtwächter – wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß 344 StGB bzw. der Beihilfe angeklagt und verurteilt werden, mit der Begründung, sie alle haben dazu beigetragen, „die Unrechtsmaschinerie der BRD-Justiz aufrechtzuerhalten“.
Kein Staatsanwalt und kein Richter kann diesen Irrsinn, der mittels des § 130 StGB getrieben wird, übersehen und übergehen. Aber sie machen diesen Irrsinn mit und werden daher sich einst verantworten müssen – vor unabhängigen Gerichten!
Man sage nicht, diese Schande der Justiz sei doch schon ungezählte Male aufgezeigt worden, und alle Proteste seien vergebliche Liebesmüh’, außerdem gelte es jetzt, sich der aktuellen Vernichtungspläne zu erwehren. Denn vergessen wir nicht: Das eine ist vom andern nicht zu trennen. Sowohl die Auschwitzkeule als auch die gegenwärtig gegen uns gerichteten tödlichen Waffen sind der gleichen giftigen Pflanze aufgepfropft. Die Zuchtanstalt ist bekannt.
Das Thema „Richter und Oberstaatsanwälte klagen die BRD an.“ füllt Buchregale. Nicht bei mir, aber bei anderen. Da diese Netzseite eine gute Sichtbarkeit in den Suchmaschinen erreicht hat, seien hier verstärkend und exemplarisch noch ein paar zusätzliche Hämmer erwähnt. Und auch deshalb, damit Suchende sich nicht immer wieder alles zeitraubend selbst zusammensuchen müssen.
Rechtsstaat Deutschland? Eine ernüchternde Analyse von Dr. Klaus Miehling
epochtimes . de/politik/deutschland/rechtsstaat-deutschland-eine-ernuechternde-analyse-von-dr-klaus-miehling-a2649680 . html
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider: Erinnerung ans Recht.
https://www.kaschachtschneider.de/buecher/
Von Michel Onfray, bereits 25 Sprachen übersetzt, bei Jungeuropa Verlag 2021: Theorie der Diktatur.
Jens Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit.
Es gibt die nachvollziehbare Völkerweisheit „Die Halbwahrheit ist die Königin der Lüge.“. Bzw. Lückenmedien = Lügenmedien. Da die Richterlein in den Gerichtssälen jede Anhörung und jeden Prozeß immer mit der ermahnenden Floskel „… verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen …“ eröffnen, ist auch das folgende Buch extrem wichtig, weil es (nur indirekt?) behauptet, daß das Lügen durch Halbwahrheiten nicht nur im Justizapparat, sondern in der ganzen Gesellschaft systemisch installiert und „von ganz oben“ durchgesetzt wurde. Von wem eigentlich? Schon allein nur der Klappentext ist so aufregend, daß sich das 0815-Bürgerlein verwundert die Augen reibt und fragt:
„Dürfen die das denn? Ist für jüdische Korrekturen nicht ausschließlich der Zentralrat vom Josef Schuster zuständig? Ist das ein Honigtopf als Klickfalle von den Nazi- und Rechtsextremismusmacher*innen [1] oder ist das echt, legal und ernst gemeint? Darf man denn das Wort Rasse außerhalb der Katzen- und Hundezüchtervereine überhaupt noch verwenden?“
Edelbert Richter: Für ein Ende der Halbwahrheiten, Korrekturen an unserem Bild von Judentum und Nationalsozialismus, 2018.
Aus dem Intro:
„Wenn sich das jüdische Volk als von Gott auserwählt begreift, müssen dann nicht alle anderen Völker demgegenüber logischerweise als zweitrangig erscheinen? Und was bedeutete es, als mit Benjamin Disraeli der erste Rassetheoretiker (»Alles ist Rasse. Das einzige, was Rasse schaff t, ist Blut.«) zum britischen Premierminister und damit zum mächtigsten Mann der Welt aufstieg? […] Warum wird der Holocaust im Rahmen der sogenannten Holocaust»Kultur« einträglich instrumentalisiert?“
Korrigierte Geschichtswissenschaft hat gleichzeitig auch immer Auswirkungen auf die tagesaktuelle Rechts- oder Unrechtssprechung.
https://antaios.de/buecher-anderer-verlage/manuscriptum/79711/fuer-ein-ende-der-halbwahrheiten
Wie unfreiheitlich-undemokratisch und unordentlich tief der politisch-medial-wirtschaftlich-juristische Filz gesunken ist, erkennt man auch daran, daß hochstudierte, hochspezialisierte Anwälte und Justizbeamte ANGST davor haben das zu tun, wofür sie vom Volk bezahlt werden und wozu sie theoretisch VERPFLICHTET sind:
Unvoreingenommen, ohne wahrheitsbeugenden, vorauseilenden Kadavergehorsam, ohne Zensurschere im Kopf, sachlich und fachlich begründet nach bestem Wissen und Gewissen ihre Bewertungs-, Beurteilungs- und Verurteilungsarbeit zu machen!
Dazu ein taufrischer Beweis aus den Kommentaren von Netzwerkkrista.de/2023/04/23/vermeidungsstrategie/ :
“ „RA Luitwin Kiefer auf 23. April 2023 bei 18:57 #
Als Rechtsanwalt habe ich in manch einem OwiGVerfahren auf meine juristische Argumentation seitens des Richters oder der Richterin den Satz gehört: „Das sehe ich anders!“ Auf meine Gegenfrage, wie man die andere Ansicht juristisch denn begründet, kam die Antwort: Das brauche ich nicht darzulegen!“ [ weil „pol. korrekte“ Arbeitsverweigerung für uns de facto legalisiert ist — I. Neitzke] Darauf hin ich: „Weil Sie nicht in der Lage dazu sind!“ Das nennt man Gesinnungsstrafrecht!“
„Andreas Ackermann auf 23. April 2023 bei 21:32 #
Wow, lieber Herr Kollege, Derartiges wollte ich nicht posten.
Aber Ähnliches habe ich noch am Donnerstag beim VG Arnsberg gehört.
Es sind nicht nur die Straf-, sondern auch die Verwaltungsgerichte.
Ich glaube, sie haben alle Angst vor den jetzt schon bestehenden, nennen wir es einmal „Reglements“.
Und jetzt hat die gute Nancy Faeser noch weitere Ideen….
Und niemand in deer Justiz macht Krach“ “
Und für uns Bürgerleins — egal ob völkisch oder unvölkisch — gilt:
Und zu wenige im Volk machen Krach darüber, daß in der Justiz niemand Krach macht.
Aber ich bin optimistisch, daß Aufklärer, Mahner und Rufer in der geistigen Wüste eines Tages für den täglichen Mut und all die Arbeit belohnt werden. Bleiben Sie unverzagt, Herr Heuschneider. Und Dank für die Kraft, die Sie dem reanimierbaren Restvolk spenden! Vorschlag für einen offenen Brief:
Frau … / Herr …
Sie behaupten Rechtssicherheit und Respekt zu wollen. Schön. Nehmen Sie aus der prosperierenden Antibeleidigungsbranche
https://report24.news/fuehlt-sich-beleidigt-van-der-bellen-hetzt-report24-chef-verfassungsschutz-an-den-hals/
+
// report24 . news/krebskranker-kult-blogger-tim-kellner-wegen-baerbock-video-zu-8-monaten-haft-verurteilt/
zur Kenntnis und
verraten Sie uns dann, wie Sie die Grenzen zwischen Höflichkeit, germanisch-ethnisch korrekt ausgeprägter, aber legaler Abneigung und Verachtung, sowie strafbarem Haß[extremismus] ziehen.
Und verraten Sie uns außerdem, auf wieviel Prozent Sie die Bevölkerungsmenge schätzen, welche gemäß „Unwissenheit/Unfähigkeit schützt nicht vor Strafe“ fähig und VERPFLICHTET ist sich Ihre Fähigkeit anzueignen. Damit Sie sofort verstehen, was mit der letzten Aufforderung gemeint ist, nehmen Sie bitte auch folgendes zur Kenntnis, es ist extrem wichtiger Stoff im Land der Relations- und Relativierungsverbote:
Wenn Sieglinde Baumert eine sportlich gebräunte, impulsgesteuerte, traumatisierte … uhh, nein, das hatte ich zusammen mit anderen Lesern falsch in Erinnerung. Hier die richtige Version:
„Wenn Sieglinde Baumert keine hart arbeitende deutsche Steuerzahlerin wäre, könnte sie für eine vergleichbare Strafe von 6 Monaten folgende Taten begehen: …“
// www . achgut . com/artikel/robine_hood_aus_chemnitz_warum_sieglinde_baumert_fuer_claus_kleber_sitzt
[1]
derdritteblickwinkel . com/projekte/avalon-podcast-8-die-rechtsextremismus-macher
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