Bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit prahlen Vertreter des BRD-Systems, die BRD sei die beste Demokratie, die wir je hatten, sei ein „Rechtsstaat“, in dem die „freiheitliche Grundordnung“ (was immer das auch heißen mag) herrsche.
Stellen wir fest: Eine Volksherrschaft, also eine Herrschaft, die unmittelbar durch das Volk ausgeübt wird, an sich gibt es nicht, weil jede Staatsform, egal welcher Art, ein Führerprinzip aufweist; und eine Staatsform – wie immer sie sich auch nennen mag – ist nur dann positiv zu bewerten und kann als Volksherrschaft bezeichnet werden, wenn sie die Interessen des Volkes vertritt. Vertritt sie die Interessen des Feindes, ist sie als Feind zu bekämpfen. Nehmen wir nur die uns übergestülpte westliche, sprich amerikanische Demokratie in Augenschein und bedenken, daß die BRD nur der von den Siegermächten für uns gezimmerte Käfig ist, dann wird der an unserem Volk verübte Betrug sichtbar. Zu der unverschämten Lüge, die BRD sei das freie, souveräne Deutschland, kommt obendrein die Lüge von der angeblichen Demokratie als Staatsform der BRD. Jedes Schulkind bekommt eingetrichtert, das Kriterium einer Demokratie sei die Gewaltenteilung, also Legislative, Exekutive und Judikative. Dies sei ja gerade der gravierende Unterschied zu einer Diktatur, mache sich auch und gerade bei der Justiz bemerkbar und ermögliche die Unabhängigkeit der Richter.
Nehmen wir die Schwätzer beim Wort, dann stellen wir fest, die angebliche Gewaltenteilung existiert zwar auf dem Papier, de facto aber nicht. Und die Folge dieses Betruges zeigt sich besonders eindrucksvoll bei jedem Urteil eines jeden sogenannten Holocaust-Prozesses.
Der klare Hinweis auf diesen folgenschweren Justizskandal ist nicht zuletzt Volker Hoffmann zu verdanken (info@videologe.de) https://odysee.com/Die-fehlende-Gewaltenteilung-in-Deutschland:54a38aebdd45db34664ce58b6364f9f5adebcbf4. Nachfolgend seine Antworten zu diesem Thema und der angeblichen Unabhängigkeit der BRD-Richter, anläßlich eines Interviews mit Frau Heiderose Manthey.
Frage: „Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, daß er in der Lage ist, unabhängig zu denken?“
Antwort: „Grundsätzlich ja, in der Praxis in Deutschland gegenwärtig nicht, denn die Zwänge des Systems engen ihn ein. Wir haben keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Es fehlt die Richterwahl auf Zeit durch das Volk, die allein gewährleistet, daß der Richter dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes folgt.
Der Richter wird ernannt von dem Justizminister, der Justizminister ist selber identisch als MdL, sodaß er also mit der Legislative zusammenfällt. Wir haben also hier: der Justizminister als Abgeordneter, Justizminister als Exekutive und Justizminister als oberster Boß und Richter-Besteller ist die Vereinigung der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person.“
Frage: „Wir haben also alles andere als Gewaltenteilung?“
Antwort: „Ja. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung. Das ist – selbst was Montesquieu nicht in seinen schlimmsten Träumen sich hätte vorstellen können – Gewalteneinheitstyrannis, ergänzt durch den Cäsaro-Papismus, das heißt die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen. Cäsar und Papst zusammen als Gewalteneinheitstyrannis, die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt!
Der Richter hat kein natürliches Rechtsempfinden mehr, systembedingt, obwohl er als Mensch dazu natürlich zweifellos geeignet wäre. Ich habe hervorragende Leute kennengelernt, die im privaten Gespräch sagten, ‚hier läuft was schief, ich kann’s nicht ändern; ich bin nun mal hier, muß mein Brot verdienen und meine Familie ernähren.‘
Aber diese Systemmängel der Justiz behindern die Rechtsprechung, d. h. der rechtsuchende Bürger findet keinen rechtprechungsfähigen Richter vor. Denn es ist irrational, also denkgesetzwidrig, anzunehmen, die rechtsstaatsbegründenden Voraussetzungen, Volksgewalt und Gewaltentrennung, könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihm mögliche Erfolg rechtmäßiger, verfassungsmäßiger Rechtsprechung ausbliebe.“
Frage: „Wir haben es einfach hingenommen, daß die politische Bildung sich derart eingeschlichen hat, daß wir nicht mehr an unsere Bindungen kommen können?“
Antwort: „Ja. Eigentlich haben wir diese Bindung, wir werden dieser Bindung nur beraubt durch ein fehlgeleitetes Erziehungssystem und vor allen Dingen eben im Bereich politischer Bildung, Frühsexualisierung, Frühdigitalisierung und was alles dazugehört, und Entwurzelung. Selbst Stalin, der als Diktator bekannt ist, hat diese Globalisierung mit dem Stichwort ‚wurzelloser Weltbürger‘ kritisiert. Wir brauchen gar nicht immer auf unsere bösen eigenen Vorbilder zurückgreifen, wir finden das überall. Die Kritik ist normal; sie ergibt sich aus den Zuständen, wie wir sie erleben. Man muß nur unbefangen sein und darf sein Denken nicht einzwängen lassen durch irgendwelche Ideologien, die ja schon in der Schule, schon im Kindergarten verbreitet werden.“
Frage: „Jetzt schrei’ ich einmal: ‚Hilfe! Ich will das nicht!‘
Antwort: „Ja, Bürgerinitiative, Volksbegehren – nur das ist die einzige Gegenwehr gegen die cäsaro-papistische Gewalteneinheitstyrannis!“
Volker Hoffmanns Wort in Gottes Ohr! Doch dürften Bürgerinitiativen und Volksbegehren zur Abstellung des Sumpfes in einer volksfeindlichen Diktatur ein frommer Wunsch bleiben. Auf alle Fälle aber sollten wir uns die Tatsache verinnerlichen: Da die Trennung der Gewalten gemäß Art. 20 Abs. 2 GG von Anfang an nicht bestand und die Parlamente grundgesetzwidrig zusammengesetzt sind, sind alle seit 1949 erlassenen Gesetze und die daraus resultierenden Gerichtsurteile nichtig.
Sogar ein amtierender Richter namens Thorsten Schleif (Name wahrscheinlich Pseudonym), relativ jung an Jahren, nennt diesen Skandal in seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, beim Namen. Er war in seinen bisher einem Dutzend Amtsjahren Richter an einem Landgericht, an zwei Amtsgerichten sowie der Verwaltung eines Oberlandesgerichts und gehört den rund 70 Prozent der insgesamt etwa 20.000 ordentlichen BRD-Richtern (zuständig für Straf- und Zivilrecht) an. Daß er dabei die BRD fälschlicherweise noch immer als „deutschen Rechtsstaat“ bezeichnet, sei ihm nachgesehen. Er schreibt:
„Um die vielen Systemfehler der Justiz zu begreifen, ist es jedoch unbedingt erforderlich zu verstehen, wie Gerichte verwaltet werden. Denn die Besetzung der Gerichtsverwaltungen stellt einen großen, vielleicht sogar den größten Fehler des deutschen Rechtsstaates dar. In Deutschland wird einer der wichtigsten Grundpfeiler aller modernen Staaten derart ausgehöhlt, daß allein deshalb ein Zusammenbruch der dritten Staatsgewalt jederzeit droht. Gemeint ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Ich habe schon in der Schule gelernt: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung. Die drei Gewalten – die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) – sind voneinander streng getrennt. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Jedoch ist diese Schulbildung nicht ganz richtig, was kaum jemandem bewußt ist:
Eine strenge Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung besteht in Deutschland nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung. Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem ‚Führerprinzip‘ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort! Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte die Verordnung von 1935, daß die Verwaltung der Gerichte Aufgabe des Reichsjustizministers ist. Die Justiz wurde zur Reichssache. Dort liegt der Ursprung der Über- und Unterordnung der Gerichte. Erst 2014 wurde die GVVO aufgehoben, ihre Grundprinzipien bei der Besetzung der Behördenleiterposten gelten jedoch fort.“
Der „Deutsche Juristentag“ habe bereits 1953 gesetzgeberische Maßnahmen gefordert, „um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern“, geändert aber habe sich nichts, konstatiert der richterliche Autor. Dabei sei dies durchaus zu bewerkstelligen, denn in den meisten europäischen Ländern funktioniere die Gewaltenteilung sehr wohl: „Die für die Auswahl und Beförderung der Richter zuständigen Behörde muß von der Regierung vollkommen unabhängig sein. Dies ist der Fall in Spanien, Italien, Frankreich, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden (…)“ Und Schleif erklärt, wie dies praktisch aussieht:
„In Spanien wird beispielsweise die Position des Gerichtspräsidenten auf einen Zeitraum von fünf Jahren bestimmt durch den Consejo General, ein selbständiges Organ der dritten Staatsgewalt, durch das die Gerichtsbarkeit sich selbst verwaltet. Die gesamte Personalpolitik ist in Spanien nicht Sache des Justizministeriums, sondern allein des Consejo General. In den Niederlanden erfolgt bereits die Nominierung für die Ernennung zum Richter auf Empfehlung eines landesweiten Auswahlausschusses, der sich aus Vertretern der Richterschaft, Staatsanwaltschaft und gesellschaftlich engagierten Personen zusammensetzt. Ernannt wird ein Richter in den Niederlanden für ein bestimmtes Gericht und nur auf Wunsch des betreffenden Gerichts. Das nennt man Gewaltenteilung.“
Wie lächerlich muß es anmuten, von einer Gewaltenteilung hierzulande zu sprechen, wenn – um Richter Thorsten Schleif zu zitieren (S. 60) – „die Landesregierungen die höchsten Ämter der rechtsprechenden Gewalt mit Personen besetzen, die sie zuvor ausreichend auf ihre Loyalität hin prüfen konnten.“
Vor allem beklagt Schleif: „Es ist bemerkenswert, daß gerade das auf dem Führerprinzip des Nationalsozialismus beruhende System bisher nicht abgeschafft worden ist. Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft. Nach der Notverordnung von 1933 und selbst nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Obersten Gerichtsherrn im Reichstagsbeschluß vom 26. April 1942 gab es nur wenige Richter, die sich weigerten, das System zu unterstützen, und den Dienst quittierten. Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, daß es kein wirkliches Recht in jenem System gab.“
So dankenswert die Kritik Schleifs an den unhaltbaren Zuständen der BRD-Justiz ist, so offenbart er sich doch als ein Kind des gegenwärtigen Systems, unfähig, sich von dem Gedanken zu lösen, die Demokratie a la USA sei die einzig richtige Staatsform; und so kann er dem Beweggrund Adolf Hitlers, daß das Rechtswesen in erster Linie der Erhaltung der Volksgemeinschaft zu dienen habe, natürlich nichts abgewinnen; und seine Behauptung, „daß es kein wirkliches Recht“ unter dem Nationalsozialismus gab, ist eines der Dogmen, die man ihm bereits im 1. Semester seines Jura-Studiums beigebracht hat. Spätestens jetzt, in der Gegenwart, müßten ihm z. B. die kriminellen Machenschaften des Corona-Betrugs zeigen, daß die Rechtlichkeit seiner „demokratischen“ Staatsform mafiös geprägt ist. Und was seine Äußerung über angeblich fehlendes Recht im NS-System betrifft, nun, die Nationalsozialisten haben sich nie als Demokraten bezeichnet, warum also sollten sie zweifelhafte us-demokratische Regeln einhalten, Regeln, welche die Demokraten stets salbungsvoll einfordern, de facto aber selber nicht einhalten?
Warum verweisen, wie eingangs bereits erwähnt, die Berufsdemokraten ständig, mit geradezu religiösem Eifer auf ihre angebliche unerschütterliche Demokratieverbundenheit – und halten sich trotzdem pikanterweise an das Führerprinzip von 1935!? Wie ist das möglich? Die einzige plausible Erklärung liegt wohl darin: Die Indoktrination der verlogenen Heilslehre, nämlich die Anbetung der US-Demokratie und gleichzeitig die Verteufelung einer anti-globalistischen nationalen und sozialistischen Weltanschauung, soll die Rückbesinnung auf Vaterländer und gedeihliche Volksgemeinschaften verhindern; und für dieses Ziel ist heute auch die Beibehaltung von NS-Gesetzen bzw. Verordnungen erlaubt oder gar erwünscht. Sowohl damals als auch heute wurden bzw. werden sie als Werkzeug eingesetzt, nur mit dem entscheidenden Unterschied: Damals waren diese Gesetze von der Reichsregierung zum Wohle des Volkes gedacht, heute wendet man sie zu seinem Schaden an; Beweis: Kaum ein Richter wagt es, ein Urteil gegen die von der Regierung getragene zerstörerische Corona-Plandemie zu fällen, und wer es dennoch wagte, wie z. B. der Amtsrichter von Weimar, der wird strafrechtlich verfolgt, weil er unabhängig und nicht im Sinne der Regierung geurteilt hatte. Noch weitaus drastischer wirkt sich die nicht existente Gewaltenteilung bei den bereits oben erwähnten sogenannten Holocaust-Prozessen aus. Welcher Richter wollte schon einen angeklagten Vaterlandsverteidiger freisprechen und damit den Zorn der deutschfeindlichen Regierung, also seines Auftraggebers, auf sich ziehen und seinen existenziellen Ruin in Kauf nehmen? Hochachtung vor jenen wenigen Richtern, die im Laufe der verlogenen BRD-Justiz-Geschichte wenigstens versuchten, angeklagte Holocaust-Bestreiter der Gewalteneinheitstyrannis zu entziehen! Angesichts der Tatsache, daß man letztere an den Fingern einer Hand abzählen kann, wird ersichtlich, mit was für einer Art Richterschaft wir es zu tun haben. Richter Schleif drückt es folgendermaßen aus (S. 121):
„So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, daß eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“
Hinzugefügt werden zu dem Dilemma der Richter, dem diese durch die nicht existente Gewaltenteilung ausgesetzt sind, muß auch noch die Rolle der Staatsanwaltschaften. Wir, die politisch Verfolgten – und damit meine ich alle Patrioten – wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen Staatsanwälten, die sich den Zwängen dieser politischen Justiz nicht entziehen können oder wollen und jenen, die anklagen um der Anklage willen, sprich: um ihrer Karriere Willen. Letzteren sei gesagt, daß sie damit nicht nur den Angeklagten das Leben unnötig und willkürlich schwer machen, sondern auch gut- und unabhängigkeitsgewillten Richtern in den Rücken fallen.
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Besteht überhaupt noch Hoffnung? Nicht, solange wir fremdbestimmt sind; nicht, solange aus Cum-ex- und Merkel-Seilschaften und damit nach Korruption riechende Personen in die höchsten politischen und judikative Ämter gesetzt werden!
Doch wenn die Not am größten, soll Gottes Hilfe angeblich am nächsten sein. Aber Gott kann und wird uns nur helfen, wenn wir uns selber helfen! Und mag uns auch die Macht fehlen, unsere Freiheit zu erzwingen, so hat dennoch jeder Mensch die Macht, Widerstand, in welcher Form auch immer, zu leisten, indem er die Befehle seiner Zwingherren nicht befolgt.
Die nicht vorhandene Gewaltenteilung haben wir doch überall. Jeder Kanzler, Ministerpräsident, Bundes-, Staats- und Landesminister ist gleichzeitig teil der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Bundes- oder Landtag).
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Artikel 147 des GVG aus dem Jahr 1950 bestimmt die Leitung des Generalbundesanwalts durch den Bundesjustizminister:
Klicke, um auf GVG.pdf zuzugreifen
Die Grundgesetz-Fassung von 2020:
Klicke, um auf 10060000.pdf zuzugreifen
Auslegbar ist Artikel 97: Richter wären unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Artikel 98 besteht aus Kann-Bestimmungen: Wer Landesrichter ernennt, ist nicht genau festgelegt – möglich wären der Justizminister und ein Richterwahlausschuß.
Im folgenden erklärt ein Richter, daß in Bayern der Innenminister auch Verwaltungsrichter ernennt, Kontrolle von außen dabei nicht vorgesehen ist und Gerichtsleiter den Weisungen des Justizministers zu folgen haben.
http://www.endederrevolutionen.de/docs/judikative.html
Nicht alltäglich ist noch folgender Beitrag, in dem erwähnt wird, daß der Paragraph 15 des GVG aus dem Jahr 1877, der Gerichte als Staatsgerichte festlegt, von der BRD im Jahr 1950 – evtl. auf Druck der Besatzungsmächte – entfernt wurde:
https://cplusplus-development.de/planet/deutschland/rechtsstellung-von-brd-richtern-und-brd-gerichten/
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Klar, mit treffenden Worten ist die Justiz der BRD erklärt worden. Deren Abhängigkeit von der Exekutive lassen Rechtsprechung und Rechtsbewußtsein verfallen bzw. gefällig werden.
Im Deutschen Reich hatten Regierende anderes angestrebt: die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehöriger, was Rechtschaffenheit in der Rechtsprechung durch die Rechtschaffenheit arbeitender Bürger ermöglichte und alltäglich werden ließ.
Die Wechselwirkung der Bürger und ihres Staates, des Deutschen Reiches, zeigen folgende Ereignisse in der Geschichte des – heute polnisch verwalteten – schlesischen Ortes Festenberg.
Im 19. Jh. hatten dort Tischler, Bildhauer, Drechsler durch die Holzvorkommen der Umgebung ihr Auskommen. 1895 wurde auf genossenschaftlicher Grundlage der Festenberger Holzindustrieverein gegründet, der mit einem Staatszuschuß von 100.000 Mark ein eigenes Sägewerk mit angeschlossener Holzverarbeitung und Stromerzeugungsanlage, die auch die ganze Stadt mit Strom versorgte, errichtet. Von den 4000 Einwohnern waren 500 Gesellen und 250 Lehrlinge in etwa 100 Tischlereien beschäftigt.
Inflation und Wirtschaftskrisen brachten in den 20er Jahren Arbeitslosigkeit, Betriebsschließungen, Existenzkämpfe. Handarbeit war nicht mehr gefragt, das wenige Geld wurde für anderes gebraucht. Zuschüsse zur Umstellung der Fertigung wurden von der Weimarer Republik nicht bereitgestellt, der Versailler Vertrag erforderte das Liefern von Geld, Edelmetallen, Nahrung, Kohle und sonstig Verwertbarem ins Ausland. Erst ab 1936, als die Wehrmacht Aufträge vergab, wurden Sorgen und Armut langsam wieder durch die Freude am eigenen Schaffen abgelöst, die Ende Januar 1945 in Schrecken, Tod, Flucht, Vertreibung, Elend umschlug.
Die ab 1945 gemachten Erfahrungen der völligen Rechtlosigkeit der von der BRD verwalteten Deutschen besteht bis heute fort – bemerkbar auch an der Kündigung von Ärzten, die Leute vor dem „Pieks“ beraten:
https://www.wochenblick.at/corona/impfarzt-gekuendigt-weil-er-ueber-nebenwirkungen-aufklaerte-jetzt-packt-er-aus/
Seit 1990 betreibt die BRD die hiesige Deindustralisierung, verkauft deutsche Industriebetriebe an ausländische Interessenten, die diese dann ausschlachten oder in kommunistisch kontrollierte Länder verlegen. Allein China wurde im Jahr 2017 von der BRD über 600 Millionen Euro Entwicklungshilfe gezahlt, Afghanistan erhielt jedes Jahr über 400 Millionen. Gemeinschaftlicher Betrieb von Hochöfen, Werften, Maschinenbauern durch Deutsche wird dagegen nicht erwogen, eine Umstellung der Erzeugnisse nicht gefördert.
Die wichtigste Grundlage eines sich evtl. neu herausbildenden Rechtsbewußtseins wird hier dauerhaft zu zerstören versucht: die Rechtschaffenheit arbeitender, selbständig denkender Leute, die sich derzeit auf Kundgebungen zusammenfinden. Vertreter aus Politik, Parteien, Behörden, Medien, Verwaltung sind dort selten zu sehen und ganz offensichtlich im Dienste jener Hochfinanz, die die Vorgaben macht. Die große Menge entrechteter, enteigneter, in Armut, Angst und Untertänigkeit kollektivierter Leute kennzeichnet marxistische Ordnungen. Wenn heute noch bestehende kleine Läden gegen Kundgebungen sind, weil die eine Stunde schädlich für den Umsatz wäre, ist das Folge jahrzehntelangen Existenzkampfes, bürokratischer und finanzieller Belastungen und damit verbundenen Sorgen, die das Verständnis für die Nächsten – die denkenden Deutschen – mindern. Der lange geführte politische, juristische, wirtschaftliche und nervliche Krieg gegen die Deutschen zeigt Wirkung.
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Was der von der BRD geführte Kampf gegen alles Deutsche bewirken soll, macht unten ein kurzer Satz klar, der erfaßt werden will.
Hilfreich kann dabei die derzeit in Osteuropa stattfindende Auseinandersetzung sein. Die Führung der einen Seite fordert für ein Ende die „Entnazifizierung“ – was auch immer das sein soll – der anderen. Die Führung der anderen Seite könnte, wenn sie nicht vom gleichen Stamm wäre, darauf eine Entoligarisierung der ersten fordern. Die gleiche Zugehörigkeit der Leitfiguren verhindert seit langem die Entsozifizierung Europas. Sozis werden darum nie die Entkapitalisierung der Hochfinanz fordern – dagegen Deutsche von ihnen problemlos Pack genannt.
Ärzte berichten, daß viele Leute nur schnell die Spritze erhalten wollen, Aufklärung über Nebenwirkungen aber ablehnen. Gründe werden Gelderwerb sowie Teilnahme an Freizeitaktivitäten, medizinischer Behandlung oder eine Ausweglosigkeit sein, der sie nervlich nicht standhalten können.
Der Volkslehrer kam vor kurzem aus Brasilien zurück. In einer kurzen Aufzeichnung berichtete er über – wegen verschiedener „Vergehen“ – in der BRD auf ihn wartender Probleme:
https://www.bitchute.com/video/z1Qo8h0oRGwD/
Der Kommentator „Ronny“ erklärte darunter in einem Satz den Sinn des seit 1945 gegen die Deutschen von Besatzern, BRD-Institutionen und ihren Auftraggebern geführten Kampfes:
„Das Ziel deiner Feinde ist, dass du dich erhängst.“
Das ist es! Schon 1945 wußten deutsche Frauen im Angesicht des Terrors der Besatzer und hiesigen Handlanger manchmal keinen anderen Ausweg mehr als sich mit ihren Kindern umzubringen. Von aufrechten Deutschen selbst organisierte, öffentliche Gedenken daran werden von „Antifaschisten“ gestört. Bürgermeister lassen die Störer unbehelligt und erklären, daß sie gegen jede Form des Extremismus wären. Medien vermuten bei an Flucht und Vertreibung erinnernde Treffen des BdV im Angesicht der betagten Deutschen „Revanchismus“. Dieser nach 1989 zunächst leise und unauffällig auch in Mitteldeutschland mit Institutionen und Westkadern installierte Antigermanismus trat nach der Jahrtausendwende immer offener zutage, erreichte auch die letzten von Deutschen bewohnten Orte Pommerns.
Manchen Angestellten in Parteien, Behörden, Medien bleibt dabei vieles unklar, da sie jeweils nur einen Ausschnitt des Ganzen einsehen.
Doch die „Impfrealität“ zeigt, daß auch andere betroffen sind. Sogar Kundgebungsteilnehmer wollen Totalität und Vernichtungswille des gegen die Deutschen geführten Krieges oft nicht wahrhaben. Entgegnen kann ihnen zunächst werden, daß sie erkennen sollten, daß es Menschen gibt, die anders als sie sind, und unter Begriffen wie Hochfinanz oder Satanismus im Weltnetz Klarheit darüber erhalten werden kann.
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In Österreich gibt es noch einige Medien, die den Einfluß von Bankern und Spekulanten auf Regierende und deren Beschlüsse darlegen.
So berichtete „wochenblick.at“, daß Anfang März der Sohn des US-Milliardärs Soros, Alexander, Kanzler Nehammer traf, wobei über die Ukraine und die Soros-Uni in Wien geredet worden sein soll. Wenige Tage vor Verkünden von Impfpflicht und Lockdown war Soros jr. mit dem damaligen Regierungschef Schallenberg zusammengetroffen. Voriges Jahr traf er einen Herrn Sobotka. Auffallend oft seien nach den Besuchen neue Maßnahmen zu angeblichen Krisen beschlossen worden.
Sebastian Kurz soll Ende 2018 mit George Soros in Wien geredet haben, wobei unterschiedliche Ansichten zur Überfremdung – „Migration“ genannt – zutage traten. Einige Monate später war die ÖVP-FPÖ-Regierung zerbrochen – ausgelöst durch ein Filmchen, das lange vorher gedreht, aufgehoben und nun häufig vom ORF gezeigt worden war. „Europäischer Rat für Toleranz und Versöhnung“ ist die von dem in Moskau geborenen Milliardär Moshe Kantor gegründete Organisation, bei der Kurz laut „metapedia.org“ jetzt seit Anfang 2022 als Vizechef tätig ist.
Die Politik-Experten des ORF interessieren solche Abhängigkeiten weniger. Ein Herr Filzmaier versuchte unlängst, die Neutralität Österreichs zu erklären. Im Staatsvertrag stehe nichts von Neutralität, soll er laut „wochenblick.at“ gesagt haben. Das Bundesverfassungsgesetz für eine „immerwährende“ Neutralität sei „formal aus freien Stücken beschlossen“ worden, um möglichst schnell die Unabhängigkeit wieder zu erlangen. Die Neutralität sei dann „weit über rechtliche und politische Aspekte hinaus ein Identifikationsmerkmal für die Bevölkerung“ geworden, führte er weiter aus. Man habe sie als „Garantie für den wirtschaftlichen Fortschritt“ gesehen. „Das war absurd, weil Österreich nie einen neutralen Mittelweg zwischen unserer Marktwirtschaft und der kommunistischen Planwirtschaft verfolgte …“
Das Volk wird von Experten nicht als Souverän, sondern als in Irrtümern befangen betrachtet, das von sich aus wenig begreift und geführt werden muß. Fremdbestimmte Politiker scheinen alles richtig zu machen, verwirrender könnten auch sie kaum argumentieren.
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Hier wird offiziell die Rechtssituation der BRD kurz benannt:
https://t.me/PEGIDASven44/6765
Bei der Fortführung von Gesetzen und Verordnungen des 3. Reichs ist für die Deutschen besonders der Vergleich der Verordnung über Kennkarten vom 1.10.1938 mit dem Personalausweis-Gesetz der BRD wichtig.
Entnazifiziert werden müßten Regierende, Parlamente, Behörden, Gesetze der BRD. Damit Deutsche dafür blind bleiben, werden sie mit Inszenierungen abgelenkt. Funktionäre gehen dabei vor wie die Einbrecher, die „Haltet sie auf.“ rufen, um weiter plündern zu können. Behörden beobachten, infiltrieren, unterstützen deutsch gesinnte Gruppen, um ihnen irgendwann Straftaten zu unterstellen, an denen eigene Mitarbeiter oder dritte zumindest beteiligt waren. Deutsche werden, wenn sie nicht schon vorher zu Tode kommen, angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt, besonders dann, wenn Zeugenaussagen auf ausländische Täter schließen lassen. Für viele „rechtsextreme“ Straftaten läßt sich einiges dazu noch im Weltnetz finden, vereinzelt hatten sogar Massenmedien davon berichtet. Regelmäßig wird später an die Taten erinnert, in Gedenken mit Worten wie „Kampf gegen Rechts“ sich mit ihrer Rechtlosigkeit nicht abfindenden Deutschen gedroht.
Der Präsident der Jüdischen Weltliga und der LICRA, Bernard Lecache, hatte am 20.7.1932 in Paris erklärt: „Deutschland ist unser Staatsfeind Nummer Eins. Es ist unsere Sache, ihm erbarmungslos den Krieg zu erklären.” Den Schrecken in all seinen Auswüchsen erlebten fast alle Deutsche, die weniger befreit als vernichtet und die anderen so behandelt wurden, das sie froh waren, davongekommen zu sein, und deren Nachkommen heute immer noch von Nicht- oder Anti-Deutschen der BRD belehrt oder terrorisiert werden.
Der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, daß in den letzten Kriegsjahren Deutsche auch durch den Volksgerichtshof ums Leben kamen, falls sie wegen kritischer Bemerkungen denunziert wurden. Doch im Vergleich zu den Millionen von Deutschen, die nach Kriegsende durch alliierte und andere Fremde zu Tode kamen, waren das fast Einzelfälle. Dies kann als Maß für das Unrechtsverhältnis im 3. Reich zu dem unter anschließender Besatzung genommen werden. Die Ausläufer sind auch heute merkbar. Parlamentarier und Regierende können sich den Gesetzen meist entziehen, wissen kaum etwas von Rechtsstaatlichkeit. Selbst wenn der einzelne Behördenmitarbeiter das nicht merken will, wird er spätestens dann, wenn er davon erfährt, zum Hehler, falls er den Dienst nicht kündigt. Der gesamte Apparat muß durch deutsches Personal ersetzt, die BRD aufgelöst werden.
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[…] Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, wagt nur einen zaghaften Einwand. Angesichts der neuen Verschärfung sei es „schwierig, eine Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen.“ Diese Aussage mag in die richtige Richtung weisen, doch trifft sie nicht den Kern. Es ist nicht schwierig, sondern schlicht unmöglich eine Grenze zu ziehen, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil keine unfehlbar himmlische Instanz die Grenze zieht, sondern weil ein abhängiger Richter, der wegen der in der BRD nicht existenten Gewaltenteilung aus politischen Gründen eine von der Regierung nicht gewünschte Äußerung bestrafen muß, will er nicht selber zum politisch Verfolgten werden. https://heurein.wordpress.com/2022/03/09/die-luge-von-der-gewaltenteilung/ […]
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