„Rechtsstaat am Ende“ – Teil 2

13. April 2021

Herrn
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel
c/o Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

in meinem Schreiben vom 10. März 2021 hatte ich darauf hingewiesen, daß die BRD-Justiz durch die skandalösen, alle Rechtlichkeit Hohn sprechende Holocaust-Sonderprozesse schon von Anfang an, nämlich sofort nach der Gründung der BRD durch die Alliierten, sozusagen ihre Unschuld verloren hat, weil dadurch allein den Deutschen der Stempel Menschen 2. Klasse aufgedrückt wurde. Staatsanwälte und Richter haben dieses himmelschreiende Unrecht akzeptiert, willfährig und eifrig angewendet, immer mehr zementiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden lassen.

Daß Sie mein Schreiben nicht beantwortet haben, bedauere ich, doch habe ich Ihr Buch „Rechtsstaat am Ende“ gelesen und darin Ihr Bemühen, Ihre politische Korrektheit nicht in Zweifel zu ziehen, sehr wohl erkannt. So wird verständlich, daß Sie auch dieses von mir zurecht angeprangerte Gebaren bezüglich Holocaust-Prozesse, das zu einem wesentlichen Sonder-bestandteil der BRD-Justiz geworden ist und sie als politische und somit unrechtliche Justiz ausweist, mit keinem einzigen Wort in Ihrem Buch erwähnt haben; denn Ihnen ist sicherlich bekannt, daß Juristen, die politisch nicht korrekt sind, aus ihrem Amt gejagt werden, so geschehen z. B. Richter Rainer Orlet vom Landgericht Mannheim, der im Fall Günter Deckert nicht politisch, sondern nach seinem Vermögen wenigstens einigermaßen unabhängig geurteilt hatte.

Dennoch finde ich Ihr Buch verdienstvoll, weil ein Vergleich der von Ihnen geschilderten skandalösen Zustände bei der Strafverfolgung von Kapitalverbrechern mit der von mir dargelegten brutalen Strafverfolgung mittels Holocaust-Prozessen eindrucksvoll aufzeigt: Im gleichen Maße, wie die BRD-Justiz vor der Schwerkriminalität kapituliert hat, so hat sie gegen Menschen, deren Meinung zum Holocaust-Geschehen sich mit der offiziell befohlenen nicht deckt, eine Verfolgungsbesessenheit entwickelt, die ihresgleichen sucht, ja an Groteske nicht mehr zu überbieten ist. Einige nachfolgende Fälle und Vergleiche mögen dies veranschaulichen.

Angesichts der Kapitulation vor Schwerverbrechern schreiben Sie (S. 138):

„Der Beschuldigte hatte nämlich das Kriminalgericht – unentdeckt von der Einlasskontrolle – mit einem Pflasterstein betreten, einen Staatsanwalt aufgesucht, beschimpft, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sodann besagten Stein nach ihm geworfen. Der traf zum Glück jedoch nur das Fenster. Herbeigerufene Wachtmeister schafften den Mann aus dem Gebäude, ohne dass weitere strafprozessuale Maßnahmen ergriffen worden wären. Angebracht wäre beispielsweise gewesen, etwaige Vorstrafen – die es gab – zu prüfen, was auch zum Erlass eines Haftbefehls hätte führen können. Man hätte außerdem eine Blutabnahme anordnen können. So aber führte man ihn ohne weiteres zum Ausgang des Kriminalgerichts, wo ihm sogar das beim Einlass abgenommene Messer zurückgegeben wurde. Das spätere Tatwerkzeug!“

Und wie verhält sich die Justiz bei Holocaust-Schauprozessen? Da spielen fast alle beteiligten Beamten drohend mit den Muskeln, frei nach dem Motto: Wenn wir schon gegenüber Schwerkriminellen einpacken müssen, dann wollen wir wenigstens friedfertigen Angeklagten, deren „Verbrechen“ eine nicht erwünschte Meinung ist, sowie deren als Prozeßbeobachter erschienenen Sympathisanten zeigen, wer hier der Herr im Hause ist. Pflastersteine bringt von den Meinungsbeanspruchern zwar nie jemand mit, aber einmal, im Gerichtsgebäude München II, hatte ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber mit der Aufschrift „AfD“ dabei. Sicherheitsbeamte nahmen ihm diese „gefährliche“ Waffe ab …

In einer Verhandlungspause kreuzte auf dem Flur die Staatsanwältin den Weg eines Prozessbeobachters. Im Hinblick darauf, daß der Angeklagte nur wegen seiner unerwünschten Meinung Gefängnismauern bald von innen sehen würde, sagte der Gast sinngemäß zur Staatsanwältin, ob diese schon einmal Gefängnismauern von innen gesehen habe. Die Dame meldete dieses Sakrileg dem Vorsitzenden Richter, worauf dieser den Fragesteller sofort verhaften und für vier Tage einsperren ließ.

Wie man sieht, können sich Gewalt- und Wiederholungstäter mitgebrachter Pflastersteine und Messer bedienen, und tätliche Angriffe auf Beamte im Gerichtsgebäude ungeahndet üben, während friedlichen Beobachtern von Holocaust-Schauprozessen nicht einmal Kugelschreiber und moderate Fragen zustehen.

Ich betone, die von mir geschilderten Vorfälle haben sich tatsächlich zugetragen, und nur aus datenschutzrechtlichen Gründen nenne ich keine Aktenzeichen und Namen der Personen.

Sie beklagen „die Arbeitsmenge, die die Strafjustiz zunehmend lähmt“ (S. 149) und geißeln als Folge unter anderem die Haftentlassungen von dringend verdächtigen Schwerverbrechern wegen Fristüberschreitung: „Ein ungeheuerlicher Umstand, der nicht nur jeglichem Rechtsempfinden entgegensteht, sondern den Verantwortlichen im Justizapparat die Haare zu Berge stehen läßt“ (S. 143f).

Da wird Ihnen niemand widersprechen. Leider verschweigen Sie, daß der BRD-Justiz bei Holocaust-Prozessen, die ja ebenso jedem Rechtsempfinden Hohn sprechen, offenbar Zeit und Personal in Hülle und Fülle zur Verfügung steht. So quälte den über 90 Jahre alten schwerkranken Greis John Demjanjuk die Justiz, unter dem Vorsitzenden Richter Ralph Alt, 93 Tage lang, über 1 ½ Jahre, und obwohl ihm keine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte, wurde er zu mehr als 6 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen sei. Was für ein schamloser Rechtsbruch! Denn nach dieser Logik müßten auch alle Mitglieder der allein in Berlin an die 20 aktiven arabischen Clans wegen Raubes und Mordes bestraft werden, auch wenn dem einen oder anderen nichts nachzuweisen ist, allein mit dem Argument, sie seien „Teil der Mord-, Vergewaltigungs-, Raub- und Drogenmaschinerie“. Man braucht kein Oberstaatsanwalt zu sein, um sofort zu erkennen, derart Verurteilte wären Opfer einer Sippenhaftung, wie sie von totalitären Regimen praktiziert werden! Ihren Worten zufolge, Herr Oberstaatsanwalt, stehen bei hanebüchenen Ungerechtigkeiten „den Verantwortlichen im Justizapparat die Haare zu Berge“, doch standen auch dem Richter Ralph Alt die Haare zu Berge, als er dieses schreiende Unrechtsurteil im Namen der politischen Korrektheit dem auf der Krankenbahre vor ihm liegenden Greis verlas? Gewiß nicht, denn kein Paragraph, sondern die vom BRD-Regime erlassene, völlig neue (Un)rechtsgrundlage ließ ihn dieses haarsträubende Urteil fällen. Es gibt im Strafgesetzbuch keinen Paragraphen, nach dem ein Angeklagter, dem keine persönliche Straftat nachgewiesen werden kann, bestraft werden darf. Nulla poena, sine lege.

Ist das nicht grotesk? Gemeine Mörder oder Kinderschänder, die vor krimineller Energie nur so strotzen und auf neue Straftaten lauern, läßt man laufen, weil es der § 121 Abs. 1 StPO leider halt so vorschreibt; aber kranke, uralte angebliche Holocausttäter, die, selbst wenn ihnen etwas nachzuweisen wäre, sich tausendmal sozial rehabilitiert haben, werden quasi zu einer faktisch lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl es dafür keinen Paragraphen gibt! Und Demjanjuk war nur der Präzedenzfall dieser erbärmlichen BRD-Unrechtsjustiz, die sich anmaßte, einen schon ewig bestehenden ehernen Rechtsgrundsatz einfach so zu beseitigen. Mittlerweile wurden weitere „Hexen“ und „Hexer“ vor sogenannte Gerichte gezerrt, nur weil sie Sanitäter oder Schreibkräfte in ehemaligen Konzentrationslagern waren.

Wenn Sie also schreiben: „26 Prozent der Richter und Staatsanwälte haben keinen guten Eindruck von der Justiz- und Rechtspolitik der Regierenden. Sie fühlen sich im Stich gelassen von den Verantwortlichen in Bund und Ländern“ (S. 38), dann füge ich hinzu: Wir Kritiker der vorgegebenen Holocaust-Darstellung haben einen unsäglich schlechten Eindruck von den Richtern und Staatsanwälten, deren Charakter sich vor allem bei Holocaust-Schauprozessen offenbart. Wir fühlen uns von der minimalsten Wahrheitsliebe und richterlichen Unabhängigkeit nicht nur im Stich gelassen, sondern verhöhnt und zynisch behandelt. Und zwar von Anfang an, denn bereits wegen einer Meinung vor Gericht zitiert zu werden, ist schon Rechtsbruch an sich.

Waren Sie, Herr Oberstaatsanwalt, schon einmal Ankläger in einem Holocaust-Prozeß?

Im Wissen um die Unschuld der Angeklagten auf der Zuhörerbank im Gerichtssaal einer solchen Scheinverhandlung beizuwohnen, eröffnet dem Betrachter ein höchst interessantes Studium des Gerichtes. Zu sagen, so müssen Beobachter der klassischen mittelalterlichen Inquisitionsprozesse gefühlt haben, wäre voreilig und nicht richtig, denn damals glaubten – bis auf wenige Ausnahmen – alle Beobachter an die Schuld der angeklagten Hexen und Häretiker. Zu tief verwurzelt war noch der Aberglaube. Auf der Anklagebank saßen also nach damaliger allgemeiner Vorstellung Täter bzw. potentielle Täter. Heute ist es genau umgekehrt. Jeder, der sich mit der Materie ernsthaft und einigermaßen befaßt hat, weiß, daß die Angeklagten immer zu Unrecht verurteilt werden, und Staatsanwälte und Richter wissen das erst recht, denn eine Meinung, ein Glaube oder Unglaube, welches Thema auch immer betreffend, darf niemals bestraft werden! Geschieht dies dennoch, dann wird wissentlich der Gerechtigkeit der Todesstoß versetzt.

Wer lange genug solchen Gerichtsprozeduren beigewohnt hat, der kann am letzten Tag, an dem das Urteil gefällt wird und der Richter die Urteilsbegründung von sich gibt, mit einiger Sicherheit sagen: Gleich zelebriert er das Unerträglichkeits-Ritual. Und tatsächlich, der Richter erläutert noch einmal die „entsetzlichen“ Sünden des Angeklagten, nämlich daß dieser, ohne vor Scham in den Boden zu versinken, offen bekannte, nicht an den Holocaust zu glauben. Dies mitanzuhören, ohne Zorn und Brechreiz zu erliegen, sei für alle anständigen zuhörenden Menschen, und vor allem für ihn, den Richter, eine Zumutung sondergleichen: „Es war unerträglich!“, lautet der rituelle Satz. Aber damit niemand den Vorwurf erheben könne, in der BRD herrschten bezüglich Holocaust-Prozessen weniger rechtsstaatliche Zustände als in einem schwarzafrikanischen Kral und man habe den Holocaust-“Leugner“ in seiner (wegen „Offenkundigkeit“ nicht vorhandenen) Verteidigungsmöglichkeit behindert, habe der Richter das schwere Opfer des Sich-Anhörens erbringen müssen.

Es ist zwar durchaus nachvollziehbar, daß es in der Praxis für Strafrichter sehr wohl Fälle gibt, wo das Zuhören tatsächlich schier unerträglich werden dürfte, zum Beispiel wenn sie sich von angeklagten Kinderschändern detailliert schildern lassen müssen, was für Scheußlichkeiten das mißbrauchte Kind erdulden, oder warum der psychopathische Nekrologe, der Stimme Satans folgend, die Leber seines Opfers verspeisen mußte. Oder wenn ein Nafri, dem man, nur weil er „Asyl“ lallte, Zucker vorne und hinten hineinblies, dem Richter erklärt, wie er die Tochter seines selbstlosen Gastgebers „zum Dank“ ermordete und schändete. Ja, dies sich anzuhören ist kaum erträglich. Aber was soll man davon halten, wenn ein Richter bekundet, es sei für ihn schwer erträglich gewesen, sich anhören zu müssen, daß ein Angeklagter den Zwangsglauben an den Holocaust ablehnt? Ein solches Verhalten erinnert an den fundamentalistischen Imam. Nur für diesen ist es schwer erträglich, sich von einem „Ungläubigen“ sagen zu lassen, er glaube nicht an Allah, einem aufgeklärten Menschen hingegen ist es gleichgültig an wen oder an was jemand glaubt, zumindest wird er es respektieren, nie und nimmer aber als einen Maßstab für Recht oder Unrecht werten. So muß Richtern im schon lange aufgeklärten Abendland, die einen solchen lächerlichen Unerträglichkeits-Ritus von sich geben, wohl oder übel die richterliche Kompetenz abgesprochen und dafür entweder eine geistige ideologische Deformierung oder aber eine unglaubliche politische Korrektheit um des Selbstschutzes willen bescheinigt werden.

A propos aufgeklärtes Abendland. Wenn Sie über die Kapitulation bezüglich der vor allem organisierten arabischen Clan-Kriminalität treffend schreiben: „Vielmehr sind diese Verbrechen alarmierende Demonstrationen der Mißachtung des hiesigen Rechts und der abendländischen Wertvorstellungen“ (174f), dann darf ich Sie daran erinnern, daß auch der Sonderparagraph 130 StGB eine wahrhaftig nicht weniger alarmierende Mißachtung der abendländischen Rechts- und Wertvorstellungen ist, sondern ein Polit-Relikt von Haß und Rache alttestamentarischer Art!

Doch macht man sich als Zuhörer solch antiquiert anmutender Prozesse im Gerichtssaal noch weitere Gedanken. Da sitzt z. B. eine hochschwangere Richterin neben dem Vorsitzenden Richter. So freundlich sie sich in den Pausen zeigt, wenn man ihr zufällig über den Weg läuft, so korrekt und nicht unsympathisch gibt sie sich bei der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden: Vier Jahre Gefängnis für den „Ungläubigen“. In wenigen Tagen wird sie gebären. Da kommt der Betrachter ins Sinnieren. Was wird sie einmal ihrem bereits großen und verständigen Kind über Prozesse wie diesem sagen? Ich habe mitgeholfen, einem Mann, einem Familienvater Jahre seines Lebens zu stehlen, weil er nicht an das glauben wollte, was Juden und Philosemiten mittels eines Sonderparagraphen gesetzlich befehlen? Das wird sie nicht tun, sondern das gegenwärtige Sakrileg formulieren: Er war ein „Holocaust-Leugner“. Dann kann sie nur hoffen, daß ihr Kind ein geborener, obrigkeitshöriger Kopfnicker ist, nicht hinterfragt und seinen eigenen Verstand als lästigen Ballast mit sich trägt. Doch sollte er, wie es das Schicksal manchmal so will, ein eigenständiger Mensch werden und sie fragen: Wo ist da ein grundsätzlicher Unterschied zwischen fundamentalistischem Islamstaat und der BRD-Justiz? Ersterer läßt dem Opfer die Wahl: Entweder du glaubst an Allah, oder aber Kopf ab; hier aber heißt es: Entweder du glaubst an den Holocaust, oder aber ab ins Gefängnis! Wie konntest Du das mit Deinem Gewissen vereinbaren, Mutter? Was würde oder könnte sie darauf antworten? Mit Sicherheit nicht: Ich habe an seine Schuld geglaubt. Denn als Absolventin eines Jura-Studiums ist sie intelligent genug, um zu wissen – um es nochmals zu sagen: Wer einen Menschen wegen des göttlichen Rechts, nämlich eine eigene Meinung zu haben, bestraft, verübt schwerstes Unrecht! Und kein Richter und kein Staatsanwalt kann sich auf die Gesetzeslage berufen; denn Unrecht ohne Gesetz zu verüben, ist und bleibt Unrecht, jedoch Unrecht im Namen des Gesetzes zu verüben, ist ein Verbrechen! Im übrigen existiert die auch von der BRD-Justiz anerkannte Radbruch’sche Formel, die besagt, daß die Gerechtigkeit Vorrang vor einem offensichtlich ungerechten Gesetz hat. Und § 130 StGB ist an Ungerechtigkeit und diktatorischer Willkür nicht zu überbieten.

Oder die Staatsanwältin, relativ jung und attraktiv. Nur wenn sie den Angeklagten fixiert und den Mund aufmacht, wird die Megäre lebendig. Vielleicht fühlt sie sich in ihrer Rolle auch so. Vielleicht ist ihre persönliche Ideologie stärker als das objektive Rechtsbewußtsein. Dann muß das von ihr angeklagte Ungeheuer ihre Rache treffen, die Rache im Namen der Gerechtigkeit. Zwar ist ihr klar, daß ein Mensch nichts Unrechtes tut, wenn er sich nicht vorschreiben läßt, an was er glauben bzw. nicht glauben darf, aber ebenso ist sie sich bewußt, daß sie weisungsgebunden und jede juristische Untat des Systems mittragen muß, sofern sie ihre begonnene Kariere nicht jäh beenden will. Und schuldbewußt seine „Pflicht“ tun, das macht nur krank und verdrießt das Leben, also tut man gut daran, das eigene Gehirn zu vergewaltigen, den Angeklagten zum Verbrecher zu erklären und ihn entsprechend zu behandeln. Dann kann man sich selber wohl ertragen.

Um jedes Mißverständnis auszuschließen: Wer andere Menschen beleidigt, für den gilt ohnehin der entsprechende Paragraph, sodaß der Beleidiger dafür geradestehen bzw. die gerechte Strafe auf sich zu nehmen hat; dafür bedarf es keines § 130 StGB! Nein, dieser ist einzig und allein dazu ersonnen und immer weiter verschärft worden mit der totalitären und mittelalterlichen Absicht, den Menschen zu einem Glauben – hier zum Holocaust-Glauben – zu zwingen. Kann ein Mensch aus triftigen Gründen nicht daran glauben, so bleibt ihm nur die Wahl, entweder zu lügen und dafür mildernde Umstände zu erschachern, oder seinem Gewissen zu folgen und dafür ins Gefängnis geschickt zu werden. Auf diese juristische Perfidie kann gar nicht oft genug hingewiesen werden, um vor allem Staatsanwälten und Richtern eindringlich vor Augen zu führen, daß sie sich bei ihren Anklagen und Verurteilungen nicht damit herausreden können, sie hätten ja nur „ihre Pflicht erfüllt“, denn in Wahrheit haben sie schwerstes Unrecht, unter Umständen gar ein Verbrechen auf sich geladen. Denn einem Menschen wegen seiner, dem Regime mißfallenden Meinung die Existenz zu rauben und Jahre seines Lebens zu stehlen ist ein Verbrechen; wer wollte das bestreiten!?

Und noch ein wesentlicher Gesichtspunkt sei Staatsanwälten und Richtern mitgegeben. Daß Handlungen gem. § 130 StGB als Offizialdelikt eingestuft sind und dementsprechend Staatsanwälte bei Anzeigen zu Ermittlungen gezwungen sind, ist bekannt. Niemand wird von einem Staatsanwalt verlangen, völlig untätig zu bleiben und sich dabei selber der Strafverfolgung auszusetzen. Aber jedem Menschen, natürlich auch Staatsanwälten und Richtern, ist ein Ermessensspielraum gegeben. Das heißt, Juristen können bereits beim kleinsten Wind im vorauseilenden Gehorsam dem potentiellen „Täter“ zusetzen und sich somit zu willigen Erfüllungsgehilfen dieser Unrechtsjustiz machen, oder aber sie bleiben, eingedenk der Tatsache, im Namen des Gesetzes Unrecht zu tun, besonnen und – ein wenig mutig. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es Hoffnungsträger auch unter den Juristen gibt, wie z. B. Klaus Kabisch, Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg, der sich geweigert hatte, an der Hexenjagd gegen den 96 Jahre alten Greis Hubert Zafka teilzunehmen, welcher als Jugendlicher Sanitätsdienste im KL Auschwitz verrichtete. Oder die Richter beim OLG Naumburg im Prozeß gegen den Holocaust-“Leugner“ H. P.. Ferner sind namhafte Juristen zu erwähnen, welche die Unrechtmäßigkeit des Schandparagraphen erkannten und leider erst, nachdem sie in den Ruhestand getreten waren, öffentlich auszusprechen wagten; wie zum Beispiel der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem, der am 20. 2. 2007 in einem Vortrag in Hamburg erklärte, er fände die 1994 erlassene Verschärfung von § 130 StGB durch Abs. 3 nicht richtig. Das Geheul, das er damit auslöste, bestätigt wieder einmal den politischen Charakter dieses Paragraphen: Die Politiker aller etablierten Parteien distanzierten sich empört von Hoffmann-Riem; der Zentralrat der Juden, wie immer die „letzte Instanz“ bei diesem Thema, nannte die Kritik des Bundesverfassungsrichters a. D. „verantwortungslos“. In Wahrheit gründet sich diese angebliche „Verantwortungslosigkeit“ auf einem sicheren Gespür für Gerechtigkeit, denn Richter haben nicht nur nach Recht und geschriebenem Gesetz, sondern auch gerecht zu urteilen; so, wie es der Richtereid gemäß § 38 des DRiG verlangt! Aber Gerechtigkeit ist für das Gros der BRD-Richter bei dieser Art von Prozessen zum Fremdwort geworden.

Wie steht es mit der Unschuldsvermutung, die „selbstverständlich gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung“ (S. 175)? Die gibt es erfahrungsgemäß nur für Mafiosi, Rauschgifthändler, Sittenstrolche, korrupte Politiker usw., nicht aber für gewissenhafte Forscher, die sich nicht durch Strafandrohung mittels § 130 StGB nötigen lassen und nur ihrem Gewissen und ihrer Berufsethik folgen, und die ihnen von der höchsten Instanz (sprich Gott, Schöpfung, wie auch immer) gegebene Meinungsfreiheit wahrnehmen. Für diese Menschen gibt es keine Unschuldsvermutung, über sie hat die politische BRD-Justiz schon mit der Anklage den Stab „schuldig!“ gebrochen. Was Sie, Herr Oberstaatsanwalt, zurecht konstatieren, nämlich daß sich die Justiz keinem „blinden Verfolgungseifer“ hingeben darf und „Augenmaß“ behalten muß (S. 68), das gilt nicht für Holocaust-Ungläubige. Für diese kann der Verfolgungseifer gar nicht blind genug sein, um dennoch von den allermeisten Staatsanwälten und Richtern mitgemacht zu werden.

Und was den offenen Vollzug betrifft: Dieser wird Schwerverbrechern der Organisierten Kriminalität in der Regel gewährt, allemal, wenn diese die Möglichkeit ins Feld führen, einer geregelten Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nachgehen zu können. Aber wegen Personalmangels der Juristen stellt sich dann schon hin und wieder heraus, „dass Verurteilte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität formal bei Personen beschäftigt waren, die ebenfalls polizei- und gerichtsbekannt waren“ (S. 151). Kriminelle Züge aber nimmt die BRD-Justiz an, wenn sie einem Verbrecher, „der wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung“ (S. 205) verurteilt, Freigang gewährt, was selbstver-ständlich schief gehen muß.

Nicht im geringsten Ansatz von dem, was Berufsverbrechern an Erleichterungen im Strafvollzug zugute kommt, wird Holocaust-Bestreitern gewährt. Diesen Gesinnungs“verbrechern“, für die Sondergesetz und damit Sonderbehandlung gilt, wird nicht einmal die sonst für gewöhnliche Lumpen übliche 1/3 Strafaussetzung auf Bewährung zugestanden. Mir ist kein nach § 130 StGB unschuldig Verurteilter bekannt, der die gegen ihn verhängte Terrorstrafe nicht bis auf den letzten Tag absitzen mußte.

Sie stellen die rhetorische Frage: „Sind manche ‚gleicher‘ vor dem Gesetz als andere?“ (S. 32f), was Sie indirekt bejahen mußten mit den Hinweis, daß vor allem der in der BRD längst heimisch gewordenen Organisierten Kriminalität, dank ihres zusammengeraubten immensen Reichtums, alle Mittel und Wege zur Verfügung stehen, um sich gut aus der Affäre ziehen zu können: Die besten Anwälte, Prozeßverschleppung, ungezählte Anträge einschließlich Beweisanträge. „Hinzu kommt, daß die Verteidigung sich zunehmend Hilfe von außerhalb des Gerichtssaals holt: durch ‚Litigation PR’ (…) Es geht darum, die juristische Auseinandersetzung mithilfe der Medien gezielt zu beeinflussen.“ Als gutes Beispiel weisen Sie auf eine im Fernsehen ausgestrahlte „Homestory, mit rührend anmutenden Äußerungen von Familienangehörigen des heranwachsenden Angeklagten.“

Die Ungleichsten vor dem Gesetz sind allerdings wieder einmal die Holocaust-Ungläubigen. Keiner von Ihnen ist finanziell begütert, und die Gerichtsverfahren machen sie arm. Und die ‚Litigations PR‘, also die Beeinflussung der Medien bei Prozessen, erfolgt diesmal genau umgekehrt: Jetzt brauchen keine Vergewaltiger oder Räuber als „arme Opfer“ hingestellt werden, jetzt können die korrupten und gelenkten Presse-Schmierfinken Angeklagte wegen deren nicht gleichgeschalteter Meinung nach allen Regeln der Lügenkunst diffamieren und begeifern, und die Richter hingegen, welche die „Holocaust-Leugner“ zur Höchststrafe verurteilen, in den Himmel loben. Selbst Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, schämte sich nicht, als Kolumnist die ewig verfolgte und inhaftierte 93 Jahre alte Dame Ursula Haverbeck zu verhöhnen.

Aber die Ungleichheit geht noch viel weiter; die Lenker der BRD-Justiz haben für alle Fälle vorgesorgt; selbst wenn der Angeklagte Multimillionär wäre, er könnte sich gar nicht verteidigen, denn das Selbstverständliche des Strafrechts sind Beweisanträge. Und diese zu stellen ist den Angeklagten verwehrt. Es sind schon Fälle aktenkundig geworden, wo Verteidiger bestraft wurden, weil sieBeweisanträge gestellt hatten!! Die BRD-Justiz begründet das mit der „Offenkundigkeit“ des Holocaust, die keines Beweises mehr bedarf. Spielen wir diese Narretei einmal durch. Nehmen wir an, ein Angeklagter würde den Beweisantrag stellen, der Diplom-Chemiker Germar Rudolf möge als Sachverständiger vor Gericht geladen werden, um seine wissenschaftlichen Untersuchungen darzulegen, die besagen, daß die angeblichen Gaskammern von Auschwitz mit Zyklon B nicht in Berührung gekommen sind. Und nehmen wir weiter an, der Richter würde wider Erwarten dem Antrag stattgeben. Germar Rudolf würde also vor Gericht seine Expertise erläutern und den Angeklagten damit entlasten. Was könnte oder vielmehr müßte der Richter daraufhin sagen? Er würde sagen (oder denken): Und wenn der Sachverständige den Angeklagten tausendmal entlastet, die sogenannte Offenkundigkeit erlaubt es nicht, also muß ich den Angeklagten schuldig sprechen. Dr. Ulrich Meinerzhagen, der als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim Ernst Zündel wegen „Holocaustleugnung“ zur Höchststrafe verdonnerte, ging in die Geschichte der BRD-Justiz ein, als er eben diese Offenkundigkeits-Narretei verbal festschrieb: er sagte, „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht, seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“ („taz“ vom 9. 2. 2007)

Die stets zulasten Deutscher und Deutschlands gehende Ungleichbehandlung, ob in Holocaust- oder „normalen“ Strafprozessen, wird leider von allzu vielen Staatsanwälten und Richtern verübt. Dazu ein kleines Beispiel. Ein halbes Jahr, nachdem die Merkel die Schleusen für die Wirtschaftsabenteurer aus aller Welt geöffnet hatte, wurde am Amtsgericht einer bayrischen Kleinstadt ein junger Mann gemäß § 130 StGB zu einer drakonischen Geldstrafe verurteilt, weil er, angesichts der Vergewaltigungsorgien von Ausländern u. a. in seinem PC geschrieben hatte: „Wenn jemand versucht, meine Frau anzufassen, gibt es eine Neuverfilmung von Rambo“, ferner: „Es kommen nur junge Männer. Wo bleiben die Frauen und Kinder? Fällt Euch nichts auf?“ In diesen moderaten und keinesfalls strafwürdigen Äußerungen sah ein unaussprechlich übereifriger Staatsanwalt den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt. Mit Recht warf der Verteidiger des Angeklagten die Frage auf, ob die Anwendung des Sonderparagraphen §130 StGB hier überhaupt angebracht sei und gab zu bedenken, daß es viel schlimmere Fälle mit eindeutigeren Wortlauten gebe, als den des Angeklagten, worauf der Staatsanwalt allen Ernstes entgegnete, „daß diese Fälle alle verurteilt werden [müßten], selbst die harmloseren!“Bedenkt man,daß nach Meinung der Hamburger Staatsanwaltschaft ein Türke unser deutsches Volk als „Köterrasse“ ungestraft (!) beschimpfen durfte, dann offenbaren sich Staatsanwälte in einer Art und Weise, die ich besser nicht zu Papier bringe. Fest steht aber, daß die BRD-Justiz mit solchen Juristen nie und nimmer gesunden kann.

Ein weiterer übler Anschauungsunterricht, den diese politische BRD-Justiz in Sachen Ungleich-behandlung liefert, ist die Etablierung von sogenannten „Antisemitismusbeauftragten“. Diese Neuschöpfung von politischen, denunziatorischen Beobachtern wurde schon vor längerer Zeit hierzulande eingeführt. Jedes BRD-Bundesland hat einen solchen; in Bayern ist es der frühere Kultusminister Ludwig Spaenle. Doch seit kurzem schießen Antisemitismusbeauftragte wie Pilze aus dem Boden. Nicht nur in den Parteien, sogar in der Justiz wurden und werden Staatsanwälte mit diesem merkwürdigen Amt beauftragt! In der bayrischen Hauptstadt z. B. wurde Ihr Amtskollege, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, von der Generalstaatsanwaltschaft München, am 15. 7. 2018 zum Antisemitismusbeauftragten ernannt. Wäre es der BRD-Justiz mit der Gleichheit vor dem Gesetz ernst, hätte sie auch Antigermanismusbeauftragte ernennen müssen, denn wie wir Deutschen, nur weil wir Deutsche sind, beschimpft und beleidigt werden, ist hinreichend bekannt. Da dies aber nicht geschieht, liefert die BRD-Justiz den unwiderlegbaren Beweis, daß ihr Juden „gleicher“ sind als Nichtjuden. Ich fürchte, Herr Oberstaatsanwalt, solange die BRD-Justiz, namentlich Ihre staatsanwaltschaftlichen Kollegen, solche haarsträubenden Ungleichbehandlungen immer wieder mitmachen, ist Ihr Hilferuf: „Rechtsstaat am Ende“ für die Katz.

Es könnten noch ungezählte weitere Beweise aufgeführt werden, welche die BRD samt ihrer politischen Justiz als furchtbares Unrechts-System ausweisen. Doch sei nur noch einmal auf die in meinem letzten Brief hingewiesene, außerordentlich markante Tatsache erinnert: Einen ganz großen Raum des nicht mehr zu rettenden Rechtssystems nimmt die Merkelche „Migrationspolitik“ ein, die in der Organisierten Kriminalität, der Clan-Kriminalität ihren Höhepunkt erreicht hat. Diesen in jeder Großstadt bereits eingenisteten Drachen könnten die Köpfe gar nicht so schnell abgeschlagen werden, wie sie nachwachsen, selbst wenn Ihre Forderungen, Herr Oberstaatsanwalt, nach einer modernen, sachgerechten Verbrechensbekämpfung übererfüllt würden. Und diese Drachen hat uns das deutschhassende Merkel-Syndikat ins Nest gesetzt. Bereits jeder Analphabet wußte seit September 2015 um diesen ungeheueren, in seinen Folgen schrecklichen Gesetzesbruch (Art. 16a GG), die Staatsanwaltschaften etwa nicht? Und ich muß, wie im letzten Brief nochmals fragen: Welcher rechtschaffene Staatsanwalt kann sich einem dergestalt rechtsbrechend und rechtsfeindlich gebendem System noch weisungsgebunden fühlen?

Doch Kriminalität und der beklagenswerte Zustand ihrer hoffnungslosen Bekämpfung hin oder her, der Gradmesser für die Qualität der BRD-Justiz ist der totalitäre Sonderparagraph 130 StGB. Er wurde eingeführt und wird gehandhabt, um Deutschland und die deutsche Seele zu vernichten. Selbst wenn durch ein Wunder die Schwerkriminalität in den Griff zu bekommen wäre, unser Untergang wäre dennoch nicht aufzuhalten, solange dieser Paragraph existiert. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß unser Vaterland niemals genesen kann, sondern weiter dem Abgrund zutreibt und schließlich der endgültigen Vernichtung anheim fallen wird, wenn deutsche und der Wahrheit sich verpflichtet sehende Menschen nur deshalb wie besessen verfolgt werden, weil sie es verteidigen und retten wollen. Ohne die Streichung des politischen § 130 aus dem Strafgesetzbuch sowie die Einsicht einflußreicher Staatsanwälte und Richter, nämlich daß sie mit diesem Paragraphen einer Unrechts-Justiz dienen, ist eine Gesundung des Rechtswesens nie und nimmer möglich.

So verdienstvoll ihre mittels Buch veröffentlichte Klage auch sein mag, Herr Oberstaatsanwalt, sie behandelt – wie bereits erwähnt – nur das Symptom der tödlichen Krankheit, verschweigt aber leider die Ursache, den Kern des Problems.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir antworteten. Dabei stelle ich klar, was eigentlich schon aus meinem Schreiben hervorgeht: es geht hier gar nicht um die Frage, ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht, sondern einzig und allein um den Skandal, daß eine Justiz bei Strafandrohung den Menschen vorzuschreiben wagt, was diese glauben müßten.

Mit freundlichen Grüßen

R. Heuschneider

10 Gedanken zu “„Rechtsstaat am Ende“ – Teil 2

  1. Es darf Hr. Heuschneider nicht wundern, dass MERKEL so gut auskommt mit den Invasoren. Merkel will das so, sie ist selber Jüdin!!! Es gehört zu ihren Aufgaben, da dt. Volk nieder zu machen !

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      • Wollen Sie sich nach kurzem Überfliegen von Herrn Hildmanns Inhalten, eine erste Abschätzung wagen?

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      • Ich sagte bereits, daß ich mir über Hildmann kein Urteil erlaube. Er kann es ehrlich meinen oder aber ein Agent provocateur sein (ohne letztere könnte das verlogene BRD-System gar nicht existieren). Um die Wahrheit herauszufinden, muß man jemanden wirklich kennen.

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  2. Der einer jüdischen Wiener Familie entstammende Sozialdemokrat Rudolf Hilferding, in der Weimarer Republik 1923 unter Stresemann und 1928/29 unter Hermann Mller Reichsfinanzminister, hat in seinem 1910 erschienenen Werk „Das Finanzkapital“ geschrieben: „Das Finanzkapital will nicht Freiheit, sondern Herrschaft; es hat keinen Sinn für die Selbständigkeit des Einzelkapitalisten, sondern verlangt seine Bindung; es verabscheut die Anarchie der Konkurrenz und will die Organisation …“ Um seine Stellung auszubauen und die Erde in Anlagesphären zu teilen, bräuchte es einen starken Staat, den es in finanzielle Abhängigkeit bringen und ihm Sonderrechte abringen, ihn über Institutionen und Parteien unterwerfen und benutzen kann.
    Die Söhne des von einem Münzhändler und Geldwechsler zu einem bedeutenden Bankier und Geldgeber europäischer Fürstenhäuser aufgestiegenen, in Frankfurt tätigen Mayer Amschel Rothschild gründeten weitere Bankhäuser in Wien, Neapel, Paris und London. In seinem Testament bestimmte er, daß künftig Vettern und Basen 1. und 2. Grades der Familie untereinander heiraten müssen, um den Familienbesitz zusammenzuhalten.

    Durch sein Kurier- und Spionagenetz erfuhr der in London tätige Nathan Rothschild noch vor dem englischen Premierminister von der Niederlage Napoleons am 18.6.1815 bei Waterloo. Nathan, der auf einen Sieg des Korsen gesetzt hatte, verkaufte sofort seine englischen Anleihen. Viele Börsianer folgten ihm, da er bereits vom Sieg des Korsen zu wissen schien. Als die Kurse der Papiere im Keller waren, kaufte er sie wieder auf. Sein Vermögen verzwanzigfachte sich so, er wurde einer der reichsten Leute Englands.
    Anfang Oktober 1818 hatten seine Brüder Carl und James große Mengen französischer Regierungsanleihen gekauft, die von der Londoner Barings Bank ausgegeben worden waren. Dadurch waren die Anleihekurse stetig gestiegen. Am 5.11.1818 warfen die Brüder Unmengen der Papiere auf die europäischen Finanzmärkte – Panik entstand. Die französische Regierung brauchte nun ihre Hilfe und James konnte den nach der Niederlage Napoleons erhaltenen Einfluß auf Frankreichs Staatsfinanzen ausbauen.
    Dem österreichischen Staatskanzler Fürst Metternich gaben die Rothschilds hohe Darlehen und Kredite für die Sanierung des Staatshaushalts. Salomon Rothschild erhielt 1842 als erster Jude das Bürgerrecht in Wien, so daß er fortan für sein erzeugtes Geld auch Boden kaufen und einer der größten Grundbesitzer Europas werden konnte.

    Die Angst vor den Intrigen der Hochfinanz ließ Staatsmänner auf widerständiges Handeln und Ausüben ihres Münzrechts zugunsten fremder, privater Anlagesphären verzichten, die Macht an diese abgeben, fremdes (Handels-)Recht einführen, ihre Staaten schrittweise auflösen. Heutigen von internationalen Organisationen aller Art befehligten Politikern des inzwischen von den USA unterworfenen, über die EU regierten Europa ist die Angst anzusehen – pflichtschuldigst huldigen sie und ihre Journalisten untertänig und öffentlich englischen Hochgradfreimaurern.

    Den internationalen, durch in England, Frankreich und den USA erzeugte Unruhen verschiedenster Art entstandenen Anlagesphären standen die Nationalstaaten Mittel- und Osteuropas entgegen, die je an ein begrenztes Territorium, ein Volk, eine Wirtschaftsordnung, an geschichtlich entstandene Eliten gebunden waren und zwischen diesen mit einem organisch gewachsenen Recht zu vermitteln suchten. Das waren Rechtstaatlichkeit im Sinne eines (Hegelschen) Vernunftstaates entwickelnde, reformfähige Staaten. Diese wurden von der Hochfinanz in den großen Kriegen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts – wie von ihr angekündigt – beseitigt. Daß ein Wiener Jude im Deutschen Reich der Nachkaiserzeit Minister werden konnte, läßt Zweifel am Fortbestand des alten Rechtsstaats aufkommen und bereits erahnen, daß die Weimarer Republik dessen Transformation zu einer mit Handelsrecht regierten, internationalen Anlagesphäre vollziehen sollte, was diese Republik dann auch war und durchgängig bis heute in Gestalt der Bundesrepublik ist, im Potsdamer Abkommen festgelegt. Doch hat Hilferding zum Verständnis des Wirkens der Hochfinanz beigetragen.

    In einem sehr guten Beitrag hat 25 Jahre nach Grenzöffnung die „Deutsche Stimme“ in ihrer Novemberausgabe das Wirken von Sozialisten und Finanzkapital anhand der damaligen Ereignisse in der DDR verdeutlicht: „Am 7. März 1990 wurde durch die Modrow-Regierung per Gesetz den bisherigen Nutzern volkseigener Gebäude und Grundstücke das Vorkaufsrecht eingeräumt, wodurch SED-Kader wertvolle Immobilien zu sozialistischen Preisen erwerben konnten. Am 8. März 1990 wurde in der DDR der Beschluß zur Gründung der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volksvermögens (Treuhand), ebenso wie die Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften im Gesetzblatt ordungsgemäß bekannt gemacht …“ Auf dem Deutschlandtag der Jungen Union hat 1990 Herr Kohl erklärt, daß es kein Zurück zu einem deutschen Nationalstaat geben werde. Nach dem Tod Rohwedders, der von Konzernen abgelehnte, sozial verträgliche Privatisierungen gefordert hatte, leitete Frau Breuel die Treuhand. Die aus einer Bankiers-Familie kommende Politikwissenschaftlerin soll umgehend eine Wallstreet-Zweigstelle eröffnet haben, um dem US-Kapital den neuen Markt zugänglich zu machen.

    Produktionsmittel und Boden dem jahrzehntelang hart arbeitenden Volk zu übereignen, hatte die Modrow-Regierung nicht vorgesehen. Den staatsrechtlich völlig ungebildeten (im Staatsbürgerkunde-Unterricht wurde ausschließlich kommunistische Ideologie gelehrt), zu Untertanen erzogenen DDR-Bürgern fiel das meist nicht auf. Die Entscheidung vom 7. März war kaum jemandem bekannt, das Durcheinander groß, und außerdem war das Volk gewohnt, trotz Volkseigentums nicht gefragt zu werden.
    Das ab 1990 zu sehende Verhalten vieler früherer DDR-Kader machte dann klar, daß jene nicht in der Lage sind, aus einer Position der Minderheit heraus für andere einzutreten. Sozialisten benötigen ein sicheres Mehrheitsumfeld und laufen über, wenn sich dort etwas ändert. Das Volk interessiert sie kaum, als Materialisten sind sie auf eigenes Wohlergehen bedacht.
    Im Weltnetz ist ein Photo zu sehen, daß den früheren DDR-Bürger und jetzigen Sozialdemokraten Herrn Woidke hinter einem Banner der „school of jewish theology“ zeigt. Diese Einrichtung gehört zur „university of potsdam“. Die Netzseite der „school“ ist in englischer Sprache gehalten, die inzwischen auch von großen BRD-Firmen zur Konzernsprache erklärt wurde.
    Deutsche Kleinbauern, Klein- und Mittelständler werden mit immer neuen, zeit- und geldraubenden Reglementierungen überzogen.
    Heute ist kaum ein BRD-Bürger zu elementarem, der Lebenserhaltung dienenden Handeln, wie ein Schwein schlachten, in der Lage. Die wenigen, die das noch können, müssen ihre Eignung dazu nachweisen – und dafür Geld hinlegen. Ob das beim Schächten – dem betäubungslosen Verbluten – von Tieren auch so ist, ist mir nicht bekannt. Doch steht hier kaum ein Natur- oder Tierschutzverein auf, gegen „Halal“-Läden wird wenig unternommen – BRD heute.

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    • Herr Hartmann, icxh lese Ihre Kommenta<re hier mit großem Genuß. Machen Sie weiter!!! Ich habe mich durch die Geschichte durchgewurstelt, denn staatlicherseits wird man belogen, aber Ihre Auslassungen zu den Themen beinhalten für mich immer etwas Neues. Dank dafür.

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