Antwort an Thomas Fischer

21. 12. 2020

Herrn

Thomas Fischer (Kolumnist und früherer Vorsitzender des 2. Strafsenats des BGH
c/o SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Ericusspitze 1
20457 Hamburg

Betr.: Ihre Kolumne „Holocaust-Leugnen – Zu alt für Strafe?“, vom 20. 11. 2020, in SPIEGEL Online und DIE ZEIT.

Herr Fischer,

vorweg: Wegen Ihrer gehässigen und beleidigenden Ergüsse gegen die anständige alte Dame Ursula Haverbeck im besonderen und die Holocaust-Bestreiter im allgemeinen, sehe ich mich außerstande, Ihnen gegenüber auch nur die formelle Höflichkeitsfloskel „Sehr geehrter…“ einzuhalten. Zwar bin ich Laie auf juristischem Gebiet, meine aber doch, Ihren verbalen Unverschämtheiten die notwendige sachliche Antwort geben zu können. Das schließt freilich nicht aus, daß ich, Ihrem Beispiel folgend, meine Äußerungen nicht auf die Goldwaage lege.

Nachfolgend Ihre einzelnen Sprüche und meine Antwort darauf.

1. „Eine 92-jährige Intensiv- und Wiederholungstäterin steht erneut vor Gericht und ist stolz darauf. Soll man die Holocaust-Leugnerin Haverbeck weiter verfolgen? Oder ist sie zu alt und zu verbohrt dafür?“

Frau Haverbeck stand zwar wieder einmal, wie schon so oft, vor Gericht, allerdings unfreiwillig. Sie macht nur von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Art. 5 GG Gebrauch und wird daher von staatsanwaltlichen und richterlichen Intensiv- und Wiederholungstätern immer wieder aufs neue vor Gericht gezerrt und bestraft. Wie konnten Sie sich da die dümmliche Behauptung aus ihren Fingern saugen, sie sei darauf stolz? Ob die entsprechenden Juristen – Sie mit einbezogen – es als Heldentat empfinden und stolz darauf sind, eine 92-jährige Greisin wie eine Verbrecherin zu behandeln, entzieht sich freilich meiner Kenntnis.

Und was Frau Haverbecks „Verbohrtheit“ betrifft, – die politisch Verfolgte wird nur gezwungen, ihre Meinung gegenüber verbohrten juristischen Dogmatikern zu erläutern.

2. „Viele nennen das, das danach [nach § 130 Abs. 3 StGB d. V.] bestraft wird, ‚Auschwitzlüge‘. Diejenigen, die eine der Tathandlungen begehen, also den Holocaust billigen, leugnen oder verharmlosen, nennen es dagegen ‚Auschwitzlüge‘ zu behaupten, der Holocaust habe in dem allgemein bekannten Umfang stattgefunden. Es streiten sich die Vernünftigen mit den Irren. Die Wahrheitsaussprecher mit den Lügnern, um das Recht am Wort ‚Lüge‘.“

Wer die Holocaust-Bestreiter, die mit stichhaltigen Gründen überzeugt sind, daß der Holocaust, so wie behauptet, nicht stattgefunden haben kann, „Lügner“ nennt, der beherrscht entweder die deutsche Sprache nicht (wer seine innerste Überzeugung kundtut, der kann kein Lügner sein!) oder aber ist ein Verleumder gemäß § 187 StGB.

So wie die Holocaust-Bestreiter heute verfolgt werden, wurde – um eines der bekanntesten Beispiele zu nennen – auch Galileo Galilei verfolgt. Im Einklang mit der Kopernikanischen Erkenntnis bestritt er das geozentrische Weltbild, also daß sich die Sonne um die Erde dreht, und wurde deshalb als Lügner beschimpft und verfolgt. Heute wird anerkannt, daß sich damals, bis auf wenige Revisionisten (!), die ganze Menschheit geirrt hat. Schon vergessen, Herr Fischer?

Sie beweihräuchern sich selbst und die verfolgenden BRD-Juristen hochtrabend als „Vernünftige“ und „Wahrheitsaussprecher“, die Holocaust-Bestreiter hingegen beschimpfen Sie als „Lügner“ und „Irre“. Ziemlich peinlich für Sie, denn gerade das Beispiel Galileo zeigt doch, wer in Wirklichkeit die Vernünftigen und Wahrheitsaussprecher, und wer die Irren und Lügner waren bzw. sind. Sie meinen, dieses historische Beispiel kann man nicht mit den gegenwärtigen Revisionisten vergleichen? Doch! Genau das kann man! Sowohl der Fall Galilei als auch der ein Jahrtausend währende Hexenwahn haben zweifelsfrei bewiesen, daß nicht wahr sein muß, was die gesamte Menschheit glaubt, sondern daß die Revisionisten, die zu jeder Zeit, damals wie heute, von einfältigen „Wahrheitsaussprechern“ Ihrer Couleur grausam verfolgt wurden, am Ende recht behalten haben. Ich bin überzeugt, Sie sind um ein halbes Jahrtausend zu spät geboren. Als Jurist damals hätten Sie m. E. Galileo, als letzte Aufforderung, seine „Lüge“ zu widerrufen, vermutlich gerne die Folterinstrumente gezeigt, so, wie dies heute sinngemäß mit den Holocaust-Bestreitern gemacht wird.

3. „Es besteht ja nicht der geringste Zweifel daran, daß die Erde eine Kugel und kein Tablett ist, und nicht die Sonne um die Venus kreist, daß Steine nach unten fallen, weil Massen Gravitation haben, und daß im und vom Führerstaat der NSDAP Abermillionen von Menschen aus Gründen ermordet worden sind, die man ‘rassisch’ nannte (…)“.

Hört, hört! Es überrascht mich, daß Sie nicht mehr an die Scheibenform der Erde glauben; warum, das habe ich oben am Thema Galilei erläutert.

Für Sie ist es also so sicher wie ein Naturgesetz, daß die Nationalsozialisten „Abermillionen“ von Menschen aus rassischen Gründen ermordeten, obwohl es eine feststehende Tatsache ist, daß auf Druck der revisionistischen Forscher die Opferzahl immer wieder reduziert werden mußte (im Jahr 1990 allein die Opferzahl von Auschwitz um 3 Millionen). Hier ist nicht der Platz und Ort einer genauen Analyse, aber die Frage stellt sich zwingend: Warum wird bereits der Zweifel an den „Abermillionen“ von der BRD-Justiz bestraft, die Leugnung von an Deutschen verübten Untaten und Massenmorden hingegen nicht, obwohl dies dem Gleichheitsgebot vor dem Gesetz gem. Art. 3 Abs. 3 GG widerspricht? Die Antwort kann nur sein, es herrscht willkürliche Polit-Justiz.

4. „Waren es 6 Millionen oder vielleicht nur 5,8 Millionen Ermordete? Schon das zeigt, daß es [den Holocaust-Bestreitern, d. V.] nicht um Zahlen, sondern ums Prinzip geht.“

Es geht um die Wahrheit, um nichts sonst! Und es ist sehr wohl von Bedeutung, ob es 6 Millionen, 5,8 oder 2 Millionen, 300.000 oder wieviel auch immer waren. Von nicht weniger Bedeutung ist die Todesursache. Es ist nicht wahrheitsdienend, stereotyp von angeblichen Vergasungen zu sprechen, die Hekatomben von Typhus- und Fleckfiebertoten aber zu verschweigen. Wer gar mit dem sich eingebürgerten Satz argumentiert: Egal wie viele Tote, schon einer ist zuviel, der offenbart, ohne sich dessen bewußt zu sein, daß ihm die Anzahl der Opfer und somit die Opfer schlechthin nicht viel bedeuten. Denn wem das Menschenleben etwas bedeutet, dem kann es eben nicht egal sein, ob ein paar Millionen oder ein paar Tausend umgekommen sind

Jede kleinste Untat wird heute mit Recht akribisch untersucht, um die genau Tat und somit den Täter gerecht beurteilen zu können; aber bei dem angeblich größten Verbrechen in der Menschheitsgeschichte will man 5 gerade sein lassen? Daran kann nur Interesse haben, wer die ganze Wahrheit verbergen will. Wer aber die Wahrheit ergründen will, muß auch die andere Seite ergebnisoffen zur Kenntnis nehmen und prüfen; tut er dies nicht und kriminalisiert gar die andere Seite, greift zu Repressalien und nackter Gewalt, dann ist er an der Wahrheit nicht interessiert. So einfach ist das.

5. „Die Wahrheit über den Holocaust ist nicht der Kern, sondern das Medium des öffentlichen Friedens, den § 130 Abs. 3 StGB schützen will.“

Die „Wahrheit“, von der Sie und Ihresgleichen reden, ist nichts weiter als politisch begründete Schaumschlägerei. Die Wahrheit steht von allein und braucht kein Verbot, mit dem man nicht nur das deutsche Volk, sondern die Menschheit knebelt und alte Menschen drangsaliert und quält. Wer menschenverachtend um sich schlägt, verbal und in der Tat, der spricht nicht der Wahrheit sondern der Grausamkeit das Wort. Und „der öffentliche Frieden“ im Strafgesetzbuch, auf den die BRD-Justiz so gern hinweist, wird grundsätzlich von jenen Kreisen als „gestört“ deklariert, die ihre Ziele und Interessen durch die Revisionisten gefährdet sehen.

6. „Das Leugnen im Sinn von § 130 Abs. 3 setze voraus, daß der Täter weiß oder in Kauf nimmt, daß seine Behauptung der Wirklichkeit widerspricht, also unwahr ist. (Nur) diese letztere Ansicht führt zu dem Problem, daß Menschen, die das nicht wissen, sich im Zustand des sogenannten ‚Tatbestandirrtums‘ befinden, also nicht bestraft werden können (siehe § 16 Abs. 1 StGB). Ein praktisch relevantes Problem ist das deshalb nicht, weil 99 % der Leugner natürlich ganz genau wissen, daß der Holocaust wirklich stattgefunden hat, aber ihren Unglauben vortäuschen, weil sie den Völkermord in Wahrheit billigen (oder sogar gern wiederholen möchten). Daß solche Personen nach § 130 StGB bestraft werden können, ist selbstverständlich.“

Das heißt, überzeugte Holocaust-Bestreiter dürften wegen „Tatbestandirrtums“ gem. § 16 Abs. 1 StGB gar nicht bestraft werden. Und weil aus politischen Gründen bestraft werden muß, darf gegenüber Bestreitern kein Tatbestandsirrtum angewendet werden, sondern diese müssen – wie von Ihnen – als Holocaustleugner, die ihre Überzeugung nur „vortäuschen“, verleumdet werden. Damit haben Sie einen weiteren Beweis geliefert, daß die Holocaust-Prozesse mit Rechtlichkeit rein gar nichts zu tun haben, sondern allein politischen Vorgaben folgen.

Sie behaupten, „99% der Leugner wissen natürlich ganz genau, daß der Holocaust wirklich stattgefunden hat.“ Über die Prognosen von Nostradamus und des „Mühlhiasl“ von Bayern kann man nur staunen, über die psychologisch-mathematischen Akrobatenstückchen des hochrangigen BRD-Juristen Fischer nur erheitert lachen (oder weinen). Wenn Sie aber ferner behaupten, Ihre 99% Holocaust-Bestreiter täuschen ihren Unglauben nur vor, „weil sie den Völkermord in Wahrheit billigen oder sogar gern wiederholen möchten“, dann hört der Spaß auf, dann ist das eine durch nichts gerechtfertigte primitive Schmähkritik. Gnade Gott, wer einem Richter mit solchen wirren Gedankengängen ausgeliefert ist! Wieviel Unglückliche mögen Ihnen während Ihrer Richterlaufbahn in die Hände gefallen sein? Nun, selbst wenn Sie noch das Richteramt ausüben würden, – nach dieser Ihrer subjektiven skandalösen Äußerung könnten Sie kein Richter mehr sein, denn kein gegen Sie gestellter Befangenheitsantrag dürfte dann mehr abgelehnt werden.

Hingegen meine folgende Überlegung in diesem Zusammenhang ist kein Phantasieprodukt wie das Ihre, sondern sachlich, wohl begründet und nachvollziehbar: Wenn immer wieder potentielle Massenmörder zum erneuten Bomben-Holocaust an unschuldigen deutschen Zivilisten aufrufen („Bomber Harris, do it again“), dann ist der Beweis erbracht, daß die Mordaufrufer den an Deutschen verübten Völkermord „billigen und sogar gern wiederholen möchten“. Und wenn diese immer wiederkehrenden Aufrufe zum Massenmord nicht bestraft werden – wie es der Fall ist – dann könnte, Ihrer „Logik“ folgend, ebenso die Behauptung aufgestellt werden, daß auch die den Mordaufruf strafrechtlich nicht verfolgenden und ahndenden Staatsanwälte und Richter den völkermordenden Bomben-Holocaust an Deutschen „in Wahrheit billigen oder sogar gern wiederholen möchten.“

Leuchtet Ihnen nun ein, daß Sie sich mit Ihrer Unverschämtheit selber ins Knie geschossen haben?

7. „Damit sind wir nun bei Frau Haverbeck und Genossen gelandet, zu denen unter anderen auch Horst Mahler gehört oder die (wohl ehemalige) Verlobte und Strafverteidigerin desselben.“

„…die wohl ehemalige Verlobte…“? Was soll dieser unsachliche, ins Privatleben gehende Einwurf? Auf diesem Niveau bewegen sich ungezogene, sensationslüsterne Paparazzi – oder eben ein ehemaliger Vorsitzender des 2. Senats des BGH.

8. „Soll man (sehr) alte Menschen strafverfolgen und bestrafen, auch einsperren? Das wird immer einmal wieder öffentlich gefragt, allerdings erstaunlicherweise kaum bei Eifersuchts-mördern, Kindervergewaltigern oder Terroristen, sondern besonders gern bei alten Naziverbrechern, die 70 Jahre lang ‚unbescholten‘ im Verborgenen gelebt und am Ende ihres Lebens aus den Verstecken ihrer Erinnerung gezerrt werden. Da mag man vielleicht fragen, ob Greise in Rollstühlen noch die richtigen Adressaten der Botschaften des Strafrechts sind. Gegenfrage: Warum nicht?“

Daß Sie gewaltlose Menschen wegen einer nicht gewünschten Meinung mit Kindervergewaltigern oder Terroristen gleichsetzen, braucht nicht kommentiert zu werden; es zeigt nur, wes’ Geistes Kind Sie sind. Was die „alten Naziverbrecher“ betrifft, die man, oft als todkranke Greise mit Rollstühlen und Krankenbahren vor den Richtertisch rollt, da haben Sie das Wesentliche Ihren Lesern wohlweislich unterschlagen. In Rechtsstaaten gibt es sehr wohl eine Verjährungsfrist auch für Mord; das galt auch zuerst für die 1949 gegründete Besatzerkonstruktion BRD, nämlich die Frist von 20 Jahren. Doch da man aus bekannten Gründen Deutschland für alle Ewigkeit an den Pranger stellen wollte und will, wurde die Verjährung zuerst schamhaft auf 30 Jahre verlängert, um sie schließlich ganz aufzuheben. Und so ist es möglich, selbst lebende Leichname zu quälen. Das aber ist nicht die ganze Schande der BRD-Justiz. Der eigentliche Skandal war die Etablierung einer Unrechtsjustiz: Bisher galt der weise, selbstverständliche und uralte Rechtsgrundsatz, daß sich nur strafbar macht, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Versklavung des deutschen Volkes zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen eben keine persönliche Schuld nachzuweisen war! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit, die ihresgleichen sucht. Damit hat sich sie BRD-Justiz endgültig der deutschfeindlichen Politik der BRD in Dienst gestellt.

Der Präzedenzfall war John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“. Sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel, dem kein „faschistoides“ Weltbild untergeschoben werden kann, hat dies erkannt; er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 – ich zitiere die markanten Stellen stichwortartig: NS-Prozess: „John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskathegorie, eingeführt vom Landgericht München (…)konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt. Das heißt mit anderen Worten, die Richter haben einen elementaren Rechtsgrundsatz abgeschafft und sich damit eindeutig als Erfüllungsgehilfen politischer Justiz zu erkennen gegeben.

Ergänzend zu diesem schamlosen Justizgebaren sei noch kurz auf den Fall Hubert Zafke hingewiesen. Der Mann war Sanitäter in Auschwitz gewesen, hatte Menschen geholfen und somit Gutes getan, war aber, nach heutiger offizieller Sicht, zur falschen Zeit am falschen Ort. Er wurde vor wenigen Jahren als 98-jähriger Greis, wegen Beihilfe zum Massenmord vor Gericht gestellt. Da er an Demenz litt, wurde das Verfahren eingestellt.

Das, Herr Fischer, war, Ihren Worten nach zu schließen, einer jener „alten Naziverbrecher, die 70 Jahre lang ‚unbescholten‘ im Verborgenen gelebt und am Ende ihres Lebens aus den Verstecken ihrer Erinnerung gezerrt werden“; bei denen Sie die Frage stellen, ob sie vor Gericht gestellt werden sollen oder nicht, und sich selbst gleich die Antwort geben: „Warum nicht?“ Geht es noch zynischer?

9. „Mord und Völkermord verjähren nicht: So ist das, und so will es die Mehrheit der Bevölkerung offenkundig.“

Warum Mord in der BRD nicht mehr verjähren darf, habe ich in Punkt 8 dargelegt. Ihre Aussage, daß Völkermord nicht verjährt, ist de jure richtig, de facto falsch, denn der an Deutschen verübte Völkermord (z. B. der Vertreibungsholocaust mit tatsächlich Abermillionen von Ermordeten, oder der gezielt gegen deutsche Zivilisten verübte Bombenholocaust, oder der sofort nach dem Krieg verübte Völkermord auf den Rheinwiesen u.a.m.) stand nie zur Debatte, wurde nie gesühnt und wird, wenn es nach Ihrem und Ihresgleichen fehlendem Gerechtigkeitsempfinden geht, auch nie gesühnt werden.

10. „Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit als ‚schlechthin konstituierend‘ bezeichnet.“

Dies ist das einzige Mal, daß Sie in Ihrem ein Dutzend Seiten langen Traktat die Meinungsfreiheit, die schließlich der Kern dieser ganzen Auseinandersetzung ist, erwähnen, wohlwissend, daß das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG abgeschafft wurde; abgeschafft vom BVerfG höchstselbst, indem es meinte, die Quadratur des Kreises verkünden zu können. Und dies geschah folgendermaßen.

Rechtsanwalt Jürgen Rieger hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, um endgültig feststellen zu lassen, daß sich der Sonderparagraph 130 StGB mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG nicht vereinbaren läßt. Dieses höchste Gericht hatte nun die Wahl, entweder wahrheitsgemäß die Unvereinbarkeit der beiden Paragraphen festzustellen – und vom Zentralrat in die Wüste geschickt zu werden,1 oder aber das Paradoxon für rechtens zu erklären und sich unsterblich zu blamieren. Das BVerfG wählte letzteres, mit der Begründung, „auch als Sondergesetz“ sei dieses totalitäre Strafgesetz mit der Meinungsfreiheit vereinbar, und zwar „angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“ (Az. BvR 2150/08). Das ist ein juristisch schier unglaublich blühender Unsinn, und zwar auf zweierlei Art; erstens: Da die Meinungsfreiheit durch das Sondergesetz § 130 StGB außer Kraft gesetzt wurde, kann die Meinungsfreiheit logischerweise nur dann wiederhergestellt werden, wenn das Sondergesetz § 130 StGB in der Mülltonne versenkt wird. Denn ein bißchen Meinungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit, sowenig ein bißchen Schwangerschaft Schwangerschaft ist. Und zweitens (was nicht weniger absurd ist): Was verstehen denn die Karlsruher Richter unter allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Etwa die stalinistischen Folterkeller? Etwa die bereits in Punkt 9 erwähnten ca. zwanzig Vernichtungslager Eisenhowers auf den Rheinwiesen, wo die US-Amerikaner nach dem Krieg weit über eine Million deutsche Menschen ohne Obdach und ohne sanitäre Einrichtungen, vorenthaltener Nahrung und Wasser, verhungern, verdursten, erfrieren und im eigenen Fäkalienschlamm ertrinken und ersticken ließen? Oder vielleicht die Mordorgien in Prag, wo deutsche Soldaten an Laternenmasten mit dem Kopf nach unten aufgehängt, mit Benzin übergossen, angezündet, und der tschechische Mob sich an den lebenden Fackeln ergötzte? War dies alles nach Meinung der roten Roben in Karlsruhe nicht so schrecklich, wie es von den Zuständen in den deutschen Konzentrationslagern behauptet wird? (In Auschwitz gab es immerhin festgebaute Wohnbaracken, sanitäre und soziale Einrichtungen, Krankenstationen etc.) Und die tatsächlich singulären, militärisch völlig überflüssigen Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, zählen auch die zu den „allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“? Über soviel Unverstand von Richtern könnte man lachen, wenn es nicht gar so traurig wäre.

Die Karlsruher Richter können ihre lächerliche Entscheidung auch nicht quantitativ gemeint haben, denn selbst wenn man die offizielle Holocaust-Opferzahl zugrundelegte, so fielen dem Kommunismus (Stalinismus, Maoismus, Pol Pot-Regime u. a. m.) um ein Vielfaches mehr Menschen, nämlich weit mehr als 100 Millionen, zum Opfer, als dem Nationalsozialismus offiziell zugeschrieben werden.

Daraus ist zu ersehen, daß diese Entscheidung des BVerfG eine rein politische, juristisch aber unhaltbare ist, die, weil ausschließlich zulasten Deutschlands gefällt, nicht nur gegen die Meinungsfreiheit Art. 5 GG, sondern – wie ich bereits in Punkt 3 feststellte – auch gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstößt.

Es wundert mich keineswegs, Herr Fischer, daß Sie Peinlichkeiten dieser Art und aussagekräftige Fakten über den Komplex „Holocaust-Prozesse“ unterschlagen, denn, wie jeder politisch Korrekte, sehen auch Sie Ihre Aufgabe darin, das bereits wackelige Holocaust-Gebäude wenigstens mit einem gelungenen Farbanstrich zusammenzukleistern, um es am drohenden Zusammenbrechen zu hindern. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, Sie an noch ein, zwei weitere Peinlichkeiten zu erinnern, mit denen die Holocaust-Justizerei arbeitet.

Da wäre einmal die sogenannte „Offenkundigkeit“, von der jeder halbwegs Gebildete weiß, daß es wissenschaftlich gesehen so gut wie keine Offenkundigkeit gibt und alles einer steten Revision unterliegt. Panta rhei, alles fließt, – das wußten schon die alten Griechen ein halbes Jahrtausend vor der Zeitrechnung. Nur BRD-Richter wissen es offenbar noch immer nicht. Zumindest betreffend des gegenständlichen Themas hat sich die Offenkundigkeit längst als Schimäre erwiesen: Bis 1990 war die 4 Millionen-Opferzahl von Auschwitz offenkundig, jetzt sind 1,1 Millionen offenkundig; gestern war die deutsche Täterschaft der 20.000 polnischen Opfer von Katyn offenkundig, weshalb 1946 sieben deutsche Offiziere wegen dieser Offenkundigkeit von den Sowjets in einem Schauprozeß unschuldig gehenkt wurden, heute sind die Sowjets als Täter offenkundig; früher war die Existenz von Gaskammern nur im Osten gelegenen sogenannten Generalgouvernement offenkundig, dann entschlossen sich die Holocaust-„Experten“, auch das Altreich nachträglich mit offenkundigen Gaskammern zu bestücken; fast 1000 Jahre lang war das Hexenunwesen offenkundig, jetzt ist offenkundig, daß es eben nicht offenkundig war; und noch länger war die Erde als Scheibe offenkundig, und heute feixen Sie, ausgerechnet Sie, Herr Fischer, wie blöde doch ein paar „Volltrottel“ sein müssen, weil sie an die gegenwärtige Offenkundigkeit nicht glauben wollen.

Doch selbst wenn die offizielle Holocaust-Version „offenkundig“ wäre, so dürfte ein Bestreiten dennoch nicht strafbar sein, andernfalls müßte ja auch ein Bestreiter der Behauptung, nämlich die Erde sei keine Kugel sondern eine Scheibe, ebenfalls bestraft werden; das aber ist bekanntlich nicht der Fall, obwohl nach allgemeiner Erkenntnis die Kugelgestalt der Erde eine offenkundige Tatsache ist.

Der Einwurf, mit der Holocaust-Bestreitung verhöhne bzw. beleidige man die Opfer, kann nicht gelten, denn die Bestreiter sind der logischen Auffassung, nicht vorhandene Opfer der behaupteten Dimension können nicht verhöhnt werden. Im übrigen könnte ja auch einem Erdscheiben-Anhänger vorgeworfen werden, er beleidige mit seiner Behauptung alle Wissenschaftler, darüber hinaus die ganze Menschheit.

Audiatur et altera pars! Dieses selbstverständliche MUSS zum Ergründen und Erkennen der Wahrheit haben die Holocaustprozeß-Richter entsorgt, das Simsalabim-Wort „Offenkundigkeit“ ist einfacher und genügt, um die „Schuld“ von Holocaust-Bestreitern zu „beweisen“. Ja geht‚s denn noch „juristischer“?

Ferner verstößt § 130 StGB auch gegen „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ gemäß Art. 4 GG. Denn die Grundlagen dieses „Volksverhetzungsparagraphen“ – auch das haben Sie in Ihrer, ach, so fachlich klugen Kolumne verschwiegen – sind Dogmen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Den Argumenten des großen französischen Revisionisten Prof. Robert Faurisson, warum der offizielle Holocaust technisch nicht möglich gewesen sei, konnte sachlich nichts mehr entgegengesetzt werden; darum gaben 34 französische wissenschaftliche „Geistesgrößen“ folgende Erklärung heraus, erschienen in Le Monde am 21 02. 1979: „Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war. Er war technisch möglich, weil er geschah. Dies ist der obligatorische [verbindlich vorgeschriebene, d. V.] Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz von Gaskammern, und es darf auch keine geben.“

Eine Aussage, vergleichbar etwa mit den Dogmen der Kath. Kirche von der unbefleckten Empfängnis Mariens oder der leibhaftigen Himmelfahrt Christi: Man darf sich nicht fragen, wie die leibhaftige Himmelfahrt Christi physisch möglich war. Sie war möglich, weil sie geschah. So sehen Dogmen aus. Dogmen aber sind ausschließlich Kriterien von Religionen und haben im Strafrecht absolut nichts verloren!

Daß niemand zu einer Religion gezwungen werden darf, also gezwungen, an irgendetwas bestimmtes zu glauben, versteht sich für aufgeklärte Menschen von selbst. Und dies ist das Novum im BRD-Straf(un)recht, manifestiert im Sonderparagraphen 130 StGB: Es zwingt die Menschen unter Strafandrohung an die offizielle Version des Holocaust zu glauben. Zwar stellt man den Menschen frei, an welchen „Gott“ auch immer zu glauben oder auch nicht zu glauben, aber an den Holocaust muß jeder glauben! Ja selbst wer seit unzähligen Generationen seinen Gott bereits gefunden hat, ob Christen, Islamisten, Hindi oder Voodoo-Anhänger, sie müssen zusätzlich die Holocaust-Religion annehmen. Und Atheisten, die bisher niemand zwang, einen Gott anzunehmen, – den Glauben an den Holocaust dürfen sie nicht „leugnen“, sofern sie von der BRD-Justiz nicht eingesperrt werden wollen. Was für ein Irrsinn!! Was für ein gotteslästerlicher Wahn!! Die fundamentalistischen Fanatiker des sogenannten Islamischen Staats (IS) geben zur Wahl: Entweder an Allah glauben oder Kopf ab! Und in der „freiheitlich demokratischen“ BRD heißt es: Entweder an den Holocaust glauben oder ab ins Gefängnis! Und nun verraten Sie mir doch bitte den grundsätzlichen Unterschied zwischen der BRD und dem IS-Regime! In Bezug auf radikalen Glaubenszwang kann ich keinen erkennen.

11. „Es fielen einem denn doch ein paar Gefangene ein, die Gnade vielleicht eher verdient hätten als hochaktive Volksverhetzer.“

Da haben Sie zweifellos recht! (Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn). Das Problem ist nur, daß die tatsächlichen hochaktiven Volksverhetzer frei herumlaufen dürfen und obendrein noch belobigt werden, während die selbstlosen Verteidiger unseres Volkes als „Volksverhetzer“ verleumdet und am laufenden Band eingesperrt werden.

12. „Ob man an Lungenkrebs stirbt, kann man sich in der Regel nicht aussuchen; ob man mal einfach den Mund hält, schon.“

Wohl wahr. Aber ebenso gilt: Ob man ein Mundhalte-System übergestülpt bekommt, kann man sich in der Regel nicht aussuchen; ob man sich dagegen wehrt, schon.

Wenn Sie, Herr Fischer, diese Tragweite des aufoktroyierten Holocaust-Komplexes noch immer nicht begriffen haben sollten, wovon ich ausgehe, dann versuchen Sie, sich wenigstens folgendes zu merken: Es ist kein Verbrechen, sondern das natürlichste und gottgewollte Recht, eine Meinung zu haben, weil eine eigene Meinung identisch ist mit dem Menschsein an sich. Aber es ist ein unverzeihliches Verbrechen, Menschen wegen deren Meinung, aus was für Gründen auch immer zu kriminalisieren und zu bestrafen! Das sind mittelalterliche Methoden. Und rechtschaffene Menschen – wie Frau Haverbeck, Horst Mahler und andere – ändern ihre feste Überzeugung nicht wie eine Wetterfahne, auch wenn sie dafür von einem totalitären Regime ins Gefängnis geworfen werden. Sie deshalb zu schmähen, ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten.

Andererseits steht es jedem frei, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und sich den Unterdrückern unseres Volkes anzuschließen – und dabei noch Kasse zu machen. Das Relotius-Blatt DER SPIEGEL braucht Kolumnen-Schreiber wie Sie! Suum cuique – Jedem das Seine. Das wußte schon Martin Luther.

In diesem Sinne und dem Bekunden meiner Solidarität mit allen politisch Verfolgten dieses Regimes verbleibe ich

R. Heuschneider

Nachtrag: Heute ist die diesjährige Wintersonnenwende, die tiefste Dunkelheit und zugleich der erste Tag des beginnenden aufsteigenden Lichtes; für mich symbolhaft für meinen festen Glauben, daß auch die Wahrheit um die Geschehnisse der Zeit 1933 – 1945 „ans Licht“ kommen wird. Vor allem, da die von Ihnen Verhöhnten einen noch höheren Preis zahlen, als Galilei zu zahlen bereit war. Wie armselig sind da Ihre politisch korrekten Worthülsen!

1Siehe dazu die Causa Günter Deckert, wo die Richter Orlet und Müller wegen ihres politisch nicht korrekten Urteils auf jüdischen Druck geschaßt wurden.

18 Gedanken zu “Antwort an Thomas Fischer

  1. Brillant. Danke.

    Herr Fischer weiß ganz genau, was er tut.

    Der einst von Schwarz begründete Kommentar zum StGB, später vielen als Dreher/Tröndle bekannt, trägt seit vielen Auflagen den Namen Thomas Fischer.

    Auch Herr Fischer wird dereinst vor dem Richterstuhl des Ewigen stehen.

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  2. Brillant. Danke.
    Kleine Anmerkung am Rande: ‚aufoktroyierten‘ ist laut Wörterbuch wie ‚weißer Schimmel‘ oder ’schwarzer Rappe’….

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    • Sie, die Volkschau, meinen, „aufoktroyieren“ sei Tautologie? Nicht ganz. Im Fremdwörterbuch Duden 1982, 5. Auflage heißt es bei „oktroyieren“ unter 2. „aufdrängen, aufzwingen, aufoktroyieren“.In einer seiner Reden – in welcher, ist mir entfallen – sprach sogar der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler von „aufoktroyieren“.
      Wenn man das Fremdwort „oktroyieren“ benutzt, müßte man erst ein wenig umschreiben, damit man genau weiß, gegen wen dieses „oktroyieren“ gerichtet ist; mit „aufoktroyieren“ ist es einfacher. Vielleicht aber sollte man es bei Fremdwörtern nicht gar so genau nehmen.

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  3. Mit dem ‚oktroyieren‘ wollte ich jetzt keine vertiefte Abhandlung aufgleisen. Da ich das Wort unlängst ebenfalls wegen seiner Schreibweise nachgeschlagen habe, war ich überrascht zu erfahren, daß ‚oktroyieren‘ eigentlich schon ‚aufoktroyieren‘ bedeutet, ungeachtet, daß letzteres ugs. im deutschen Sprachgebrauch sicher geläufiger ist. Vielleicht sollten wir uns auch mehr und mehr des deutschen Wortschatz‘ besinnen. Wenn man bedenkt, wie tief sich diese unseligen Anglizismen, die Verballhornung unserer Hochsprache bereits in unseren täglichen Sprachgebrauch eingeschlichen hat, wie viel es oftmals bracht, ein deutsches Wort für einen englischen Ausdruck zu finden, wird einem schwindelig. Selbst im Fußball spricht man heute nicht mehr von einer Vorlage, sondern von einem Assist. In der (Deutsch)Schweiz heißt der Torwart Goalie, die Ecke Corner und das Spiel an sich Match. Im Englischen schreibt man das aber klein.

    Apropos Reden des Führers ist festzustellen, daß DeineTube seit Ende letzten Jahres so gut wie alle dieser Videos gelöscht hat. Gleiches gilt für Videos mit Vergleichen der Jugend damals und heute. Der Film ‚Über Galgen wächst kein Gras‘ der den sog. Malmedie-Prozeß und damit VS amerikanische Kriegsverbrechen sowie die Ermordung von Joachim Peiper intensiv aufzeigt, ist heute bei DeineTube in voller Länge nur noch von dem Verräter Christoph Hörstel eingestellt zu finden. Hörstel (sein Kanal hat 90.000 Abonnenten) schreibt unter dem von ihm eingestellten Film folgendes:

    ….
    Untertitel: „US-Folterjustiz – vom ‚Malmedy-Prozess‘ bis Abu Ghraib“
    Ein besonders bewegender und glaubwürdiger Film, nicht nur über US-Verbrechen in Deutschland. Für mich das erste Mal, dass ich am Verhalten der Waffen-SS etwas Respektables entdeckt habe.
    Besonders herausragend: zwei anrührende Persönlichkeiten: der junge deutsche SS-Sturmbannführer Joachim Peiper und der US-Militäranwalt Oberst Willis M. Everett Jr..
    Es ist entsetzlich, sich gefühlsmäßig darauf einlassen zu müssen, gerade an diesen Beispielen der jungen Männer der Waffen-SS, wie verheerend die wahnwitzige Hitler-Politik Deutschland verführt, in die Irre geführt und schließlich binnen weniger Jahre ruiniert hat.
    Und während ich dies schreibe, wird Deutschland wieder in die Irre geführt, wieder durch Hochverratspolitik im Kern beschädigt.
    Gott allein weiß, wie oft ein Volk solche Niedergänge erdulden kann, bis es verlöschen muss wie eine abgebrannte Kerze.
    Hitler-Attentäter Stauffenberg rief bei der Hinrichtung vermutlich: „Es lebe das heilige Deutschland!“ Manche sagen, er habe gerufen: „Es lebe das geheime Deutschland!“ – in Anspielung auf den George-Kreis mit seiner besonderen Gedankenwelt, dem Stauffenberg nachweislich angehörte.
    Es ist dies Vermächtnis, das mich interessiert, von Alexander von dem Bussche, dem verhinderten Selbstmordattentäter, bis zu den Tresckows.
    Es wird alles ans Licht kommen, langsam, denn ich habe jeden Tag mehr Aufgaben als ich erfüllen kann. Aber ich werde nicht aufhören.

    ….

    So wie das Kirchen-Christentum eigentlich nur zur Indoktrinierung und Konditionierung, also zur Verdummung der ‚Gläubigen‘ vorgesehen ist sowie zum Geldeinsammeln durch den Truchsess Judas https://transformier.wordpress.com/2015/10/19/der-papst-franziskus-kuesst-die-hand-von-david-rockefeller-john-rothschild-und-henry-kissinger/ so hat der Klerus erfolgreich dafür gesorgt, daß das Gesetz der Wiedergeburt in das Reich von esoterischen Spinnern und angeblich rückständigen asiatischen Völkern verbannt wurde. Nur ist die Wiedergeburt ebenso ein Naturgesetz wie das, daß der Tag auf die Nacht folgt. Es ist die Kausalität von Ursache-Wirkung-Auswirkung oder Zeugung-Schwangerschaft-Geburt.

    Möglich, daß z. B. ehm. Mitgliedern der kath. Inquisition die Möglichkeit gegeben wurde, wird, worden ist, in einer weiteren Verkörperung die Verantwortung für ihr Tun zu erkennen und zu übernehmen, sich also zu erinnern. Wohl dem, der dann die Chance erkennt und entsprechend handelt. Die Gelegenheiten werden einem dann zuteil. Die Herausforderung ist dabei, zu erkennen, daß es Prüfungen sind ….

    ….
    Manfred Kyber
    Nachruhm
    Die Totenfeier am Sarge des berühmten Anatomen und Leiters des Physiologischen Instituts der alten Universität gestaltete sich zu einer ergreifenden Huldigung der akademischen Kreise vor den Verdiensten des großen Verstorbenen. Der Katafalk war mit Kränzen und seidenen Schleifen behängt, in Lorbeer und Blumen gehüllt, brennende Wachskerzen umrahmten ihn, und vor ihm waren auf samtenen Kissen die zahlreichen Orden ausgebreitet, die der gelehrte Forscher mit berechtigtem Stolz getragen hatte. Zu beiden Seiten der Bahre standen die Chargierten der Korporationen mit blanken Schlägern, und neben den Angehörigen saßen der Senat der Universität in vollem Ornat, sämtliche Professoren der Hochschule und die Vertreter der Behörden. Der Priester hatte soeben seine Rede beendet, die allen tief zu Herzen gegangen war.
    »Er war ein vorbildlicher Mensch und ein vorbildlicher Gelehrter«, schloß er, »er war das eine, weil er das andere war, denn ein großer Forscher sein, heißt ein großer Mensch sein. Wir stehen an der Bahre eines ganz Großen, mit Trübsal in der Seele, weil er uns genommen ist. Aber mitnichten sollen wir trauern und wehklagen; denn dieser große Tote ist nicht tot, er lebt weiter und steht nun vor Gottes Thron im vollen Glänze seines ganzen arbeitsreichen Lebens, wie es denn in der Schrift heißt: Sie ruhen von ihrer Arbeit, und ihre Werke folgen ihnen nach!«
    Alle schwiegen ergriffen, und es fiel auch niemand auf, daß der Priester anscheinend eine Kleinigkeit vergessen hatte, nämlich die, daß der große Tote, der nun vor Gottes Thron stehen sollte, sein ganzes Leben lang für die Überzeugung eingetreten war, daß es gar keinen Gott gäbe. Aber solche Kleinigkeiten werden bei Grabreden meistens vergessen.
    Hierauf erhob sich der Rektor der Universität mit der goldenen Amtskette um den Hals und sprach mit bewegter Stimme warme Worte des Nachrufes für seinen berühmten Kollegen.
    »Er war allezeit eine Zierde unserer alten Alma mater und eine Zierde der Wissenschaft, der er sein ganzes Dasein geweiht hatte, ein Vorbild uns und allen, die nach uns kommen werden, denn auf ewig wird sein Name in goldenen Lettern auf den Marmortafeln der menschlichen Kultur glänzen. Ich kann in diesem ernsten und feierlichen Augenblick nur weniges aus der Überfülle seines Geistes herausgreifen, nur andeuten, wie er unermüdlich an unzähligen Tierversuchen Beweis auf Beweis gehäuft. Es ist nicht auszudenken, welche unerhörten Perspektiven sich mit diesen völlig neuen medizinischen Tatsachen der leidenden Menschheit und der Wissenschaft als solcher eröffnen. Nur nacheifern können wir dem gewaltigen Forscher, der uns solche Wege gewiesen, und wir und die ihn bewundernde akademische Jugend, der er ein Führer zu wahrem Menschentum war, wir wollen an seiner Asche geloben, sein Lebenswerk fortzusetzen und auszubauen, zum Heile der europäischen Wissenschaft und zur Ehre unseres geliebten Vaterlandes. Es hat unserem großen Toten nicht an reicher Anerkennung gefehlt, wie wir dankbar feststellen können, auch von allerhöchster Stelle sind ihm ehrenvolle Zeichen der Huld zuteil geworden« – alle Blicke richteten sich staunend auf das Samtkissen mit den Orden, die einige Pfund wogen – , »ja, noch kurz vor seinem Tode ward ihm die Freude, zum Wirklichen Geheimen Medizinalrat mit dem Prädikat Exzellenz ernannt zu werden, eine Ehrung, die mit ihm auch unsere ganze Hochschule als solche empfunden hat. So reich aber sein Ruhm auch war, noch reicher wird sein Nachruhm sein für alle Zeiten, und wir, die wir ihm nachtrauern, wollen es ihm gönnen, daß er nun ruhe von seiner Arbeit, daß er auf der Asphodeloswiese lustwandele mit den großen Geistern aller Zeiten, zu denen ihn seine Werke erhoben haben, und so darf auch ich schließen mit den Worten meines geistlichen Vorredners: Und ihre Werke folgen ihnen nach!«
    Alle waren voller Andacht, teils vor der europäischen Wissenschaft und teils vor dem Prädikat Exzellenz. Der Rektor Magnifikus hatte nur die Kleinigkeit außer acht gelassen, daß die europäische Wissenschaft die Asphodeloswiese eine Fabel nennt und von den großen Geistern der Vergangenheit behauptet, daß sie sich in chemische Substanzen aufgelöst haben. Aber das sind ja Kleinigkeiten, und es ist das Vorrecht der heute üblichen Bildung, ein griechisches Wort zu gebrauchen für etwas, bei dem man sich nichts mehr denkt. Wenn man überhaupt denken wollte – du lieber Gott, wo käme man da hin bei unserer heutigen Zivilisation und der europäischen Wissenschaft!
    Der Vertreter des Staates erklärte, daß der Verstorbene eine Säule des modernen Staatswesens gewesen sei, und der Vertreter der Stadt sagte, daß der Magistrat einstimmig beschlossen habe, einer Straße den Namen des großen Toten zu verleihen. Der Kirchenchor sang ein Lied, es war ein altes Lied aus einer alten Zeit, andere Menschen mit anderer Gesinnung hatten dies alte Lied geschaffen, und es nahm sich seltsam aus nach den tönenden Worten von heute. Sehr leise und überirdisch sang es wie mit fremden Stimmen durch den Raum: »Wie wird’s sein, wie wird’s sein, wenn wir ziehn in Salem ein, in die Stadt der goldnen Gassen ….«
    Dann sank der Sarg in die Tiefe.
    Der Tote hatte die ganze Zeit dabeigestanden. Ihm war, als habe sich eigentlich nicht viel geändert. Er erinnerte sich nur, einen sehr lichten Glanz gesehen zu haben, dann war alles wieder wie sonst, und er wußte kaum, daß er gestorben war. Nur leichter war alles an ihm, keine Schwere mehr und keine grobe Stofflichkeit. Ein großes Erstaunen faßte ihn – es gab also doch ein Fortleben nach dem Tode, die alte Wissenschaft hatte recht, und die neue hatte unrecht. Aber es war schöner so, und es beruhigte ihn sehr, obwohl es anfangs etwas Quälendes hatte, daß er mit niemand mehr sprechen konnte, daß keiner seiner Angehörigen und seiner Kollegen merkte, wie nahe er ihnen war. Immerhin war es tröstlich, zu hören, wie man ihn feierte und daß man so zuversichtlich von Gottes Thron und von der Asphodeloswiese gesprochen hatte. Freilich – die Titel und Orden fehlten ihm, sie erschienen nicht mehr greifbar. Aber war er nicht immer noch der große Gelehrte, der berühmte Forscher? Hieß es nicht: und ihre Werke folgen ihnen nach? …
    Er war nun allein, die Umrisse des Raumes wurden dunkel und verschwammen ins Raumlose. Es war sehr still, nur ganz ferne verklang das alte Lied, kaum noch hörbar: Wenn wir ziehn in Salem ein – in die Stadt der goldnen Gassen ….
    Das würde nun erfolgen, vielleicht gleich. Eine große Spannung erfüllte ihn; aber in dieser Spannung war etwas von Angst, etwas Unsagbares, eine große bange Frage, die ihn ganz ausfüllte. Es war auch so dunkel geworden, man konnte nichts mehr sehen.
    Dann wurde es hell, und ein Engel stand vor ihm. Also auch das gab es. Dann würde es ja auch einen Gott geben und die vielen Toten, die lebendig waren, und das geistige Jerusalem. Wie schön war das alles! Aber der Engel sah ernst und sehr traurig aus.
    »Wohin willst du?« fragte er.
    »Ins Paradies.«
    »Komm!« sagte der Engel.
    Große dunkle Tore öffneten sich lautlos, und sie traten in einen Raum, der grell erleuchtet war. Die Wände waren blutrot, und auf dem Boden hockten unzählige verstümmelte Tiere und wimmerten. Sie streckten die zerschnittenen Glieder nach dem Toten aus und sahen ihn aus geblendeten und erloschenen Augen an. Immer weiter, ins Unabsehbare, dehnte sich ihre Reihe.
    »Hier sind die Hündinnen, denen du bei lebendigem Leibe die Jungen herausgeschnitten hast. Hattest du keine Kinder, die du liebtest? Wenn deine Kinder sterben, und sie suchen den Vater im Paradies, so werden sie dich hier finden. Es ist das Paradies, das du dir geschaffen hast. Hier sind die Katzen, denen du das Gehör zerstört hast unter gräßlichen Martern. Gott gab ihnen ein so feines Gehör, daß es ein Wunder der Schöpfung ist. Du wirst nichts mehr hören als das. Hier sind die Affen und Kaninchen, denen du das Augenlicht nahmst. Gott gab es ihnen, um die Sonne zu sehen. Sahst du nicht auch die Sonne dein Leben lang? Du wirst nun nichts mehr sehen als diese geblendeten und erloschenen Augen. Soll ich dich weiterführen? Es ist eine lange, lange Reihe.«
    »Das ist entsetzlich«, sagte der Tote.
    »Das ist es«, sagte der Engel.
    »Leben denn alle diese Tiere weiter?« fragte der Tote.
    »Alle diese Tiere leben bei Gott«, sagte der Engel, »du kannst nicht dorthin, denn sie stehen davor und klagen dich an, sie lassen dich nicht durch. Was du hier siehst, sind ihre einstigen Spiegelbilder, es sind deine Werke, und sie bleiben bei dir. Du wirst alle ihre Qualen an dir erfahren, bis du wieder zur Erde geboren wirst, um zu sühnen. Es ist ein langer und trauriger Weg. Aber sie werden nicht deine einzigen Gefährten sein, du hast noch einen anderen, sieh her, wer vor dir steht inmitten all deiner Werke!«
    Der Tote sah auf und erblickte ein scheußliches Gespenst mit einer menschlichen Fratze, in einem Gewand voll Schmutz und Blut und mit einem Messer in der Hand. »Das ist das Scheußlichste, was ich jemals sah«, sagte der Tote, und es packte ihn ein Grauen, wie er es noch nie erlebt. »Wer ist dies Scheusal? Muß ich das immer ansehen?«
    »Das bist du«, sagte der Engel.
    »Aber die Wissenschaft?« fragte der Tote angstvoll, »habe ich ihr nicht gedient? Gehöre ich nicht zu den großen Geistern, auch wenn ich diese Taten beging?«
    »Die großen Geister waren den Tieren Brüder und nicht Henker«, sagte der Engel, »sie würden dir den Rücken kehren, wenn du es wagen könntest, zu ihnen hinaufzugelangen. Aber du gelangst gar nicht in ihre Nähe. Du warst eine Null und kein großer Geist. Du wußtest es auch, daß du eine Null warst, du wußtest, daß dir nichts einfallen würde, und darum hast du aus Eitelkeit, all diese Greuel begangen, in der Hoffnung, der Zufall könnte dir etwas von den Geheimnissen der Natur enträtseln, wenn du sie folterst. Nachher kam die Mordlust, die Herrscherwut kleiner Seelen dazu. Siehst du das alles? Du kannst es deutlich sehen an deinem Spiegelbild, es hat getreulich alle deine Züge aufgezeichnet. Bleibe bei ihm, wasche sein blutiges und schmutziges Kleid, bis es weiß wird wie Schnee! Es kann tausend Jahre dauern, vielleicht auch länger. Bleibe bei ihm, denn du kannst ihm nicht entrinnen. Er ist dein Gefährte, und diese verstümmelten Geschöpfe Gottes sind dein Paradies.«
    »Das ist alles wahr«, sagte der Tote, »aber auch wenn ich so dachte und tat, habe ich nicht doch eine Erkenntnis gefördert? Tritt nicht doch die Wissenschaft für mich ein?«
    »Eine Erkenntnis durch Verbrechen?« fragte der Engel. »Erkenntnisse hatte die Wissenschaft einst, als sie ein Tempel war. Ich will dir zeigen, wie eure Wissenschaft heute aussieht.«
    Ein häßliches gelbes Licht zuckte auf, und der Tote sah einen Narren sitzen, der mit blutigen Händen Kartenhäuser baute. Ein Luftstoß fegte sie um, aber der Narr baute immer weiter.
    »Ist das alles?« fragte der Tote und klammerte sich hilfesuchend an das Gewand des Engels.
    »Das ist alles«, sagte der Engel, »lehrt eure Wissenschaft nicht auch, daß es keinen Gott und keine Vergeltung und kein Leben nach dem Tode gibt? Ich muß nun gehn. Bleibe in deinem Paradies!«
    Der Tote blieb in seinem Paradies und hatte es vor Augen Stunde um Stunde, Tag für Tag und Jahr für Jahr. Es ist dies mit einer Zeit nicht mehr zu messen, jedenfalls nicht wissenschaftlich, und das ist doch das einzig Maßgebliche, nicht wahr? Aus sehr weiter Ferne klang ein altes Lied aus einer alten Zeit, kaum noch hörbar und verhallend: wie wird’s sein, wie wird’s sein, wenn wir zieh#n in Salem ein, in die Stadt der goldnen Gassen ….
    Vielleicht bedeutet dieses Lied doch etwas, denn wir müssen ja alle einmal sterben? Aber wer denkt heute daran, im Zeitalter der aufgeklärten europäischen Wissenschaft?
    Die Zeitungen brachten spaltenlange Nachrufe über den berühmten großen Forscher und Gelehrten, Seine Exzellenz den Wirklichen Geheimen Medizinalrat, dessen Tod einen unersetzlichen Verlust für die Wissenschaft bedeute, dessen Name aber für alle Zeiten ein Ruhmesblatt in der Geschichte der Menschheit bleiben würde, ein herrliches Zeichen unserer fortschrittlichen Kultur und ein Denkmal allen kommenden Geschlechtern, wie es die Besten vor ihm waren. Ehre diesen großen Toten!
    Ja, sie ruhen von ihrer Arbeit, und ihre Werke folgen ihnen nach.

    ……
    Manfred Kyber
    Weih-Nacht
    https://www.projekt-gutenberg.org/kyber/maerchen/chap014.html

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    • Sie schreiben: „Es ist entsetzlich, sich gefühlsmäßig darauf einlassen zu müssen, gerade an diesem Beispiel der jungen Männer der Waffen-SS, wie verheerend die wahnwitzige Hitler-Politik Deutschland verführt, in die Irre geführt und schließlich binnen weniger Jahre ruiniert hat.“
      Sie sprechen die Sprache unserer Feinde, die Hitler als Monster präsentieren, der er nicht war. Er hatte die Gefahr erkannt, und vielleicht hätte sie noch abgewendet werden können, wenn nicht soviel Verrat geherrscht hätte. Einer der übelsten Verräter war Stauffenberg, feige noch dazu.
      Gewiß, auch Hitler hat Fehler gemacht, er war auch nur ein Mensch. Z. B. seine Anglophilie brachte Unglück (Er ließ bekanntlich eine ganze britische Division in Dünkirchen laufen, die dann gegen Deutschland kämpften und auch deutsche Zivilisten abschlachteten). Doch seine Friedensangebote waren beispiellos, denn er wollte Frieden. Der Krieg wurde Deutschland aufgezwungen. Beispiellos ist auch die gegen ihn entfachte Lügen- und Greuelpropaganda, die von vielen, selbst sogenannten „Patrioten“ ohne nachzuprüfen übernommen wurde.
      Wäre uns der Sieg teilhaftig geworden, die Zukunft wäre uns gesichert. Wir – und auch der weiße Mensch – könnten nicht vernichtet werden, wie dies gegenwärtig rasend schnell geschieht.

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      • Hitler…
        hmmm

        Mich wundert es immer, dass da alles so extrem uniformiert und militärisch war.
        Von der Jugend bis hoch: alles militärisch.

        Die haben sich zum Schluss überall eingemischt. In der Kunst, im Film, im Privatleben.
        Man MUSSTE Teil einer NS-Gruppierung sein usw. (als Musiker oder was auch immer).

        Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der ein oder andere sicherlich mit extremen Zweifel die absurden Führungsversuche in der Reichskulturkammer und sonstwo beobachtete, oder darunter litt.
        Ich meine: selbst heute kann man „ungeeignete Persönlichkeiten“ (mal nett ausgedrückt) als Vorgesetzte haben. Das wird doch in der Reichskulturkammer (und anderswo) auch nicht anders gewesen sein. Das waren überall Menschen. Und das es auch da teils absurde Macht-Spielchen gegeben haben wird usw. zweifele ich keine Sekunde an.

        Dadurch wurden eventuelle echte Bemühungen einer Volksgemeinschaft verraten.

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      • @Steinmetz Hart

        Da ist was dran. Ich habe ein Buch, wo verzweifelt versucht wird, ein Märchen mit anschliessenden Rassenkunde-Erklärungen zu interpretieren.
        Es ist aus meiner Sicht, wirklich ungelogen zum Schämen, weil es einfach so extrem peinlich aufgezwungen (!) rüber kommt.
        Ich zweifel eigentlich auch daran, dass die Autorin das aus freier Überzeugung gemacht hat. Ich denke da wurde ein bischen „nachgeholfen“.

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      • Meine Herren, Sie vergaloppieren sich vollständig bzw. kommen vom eigentlichen Thema ab. In meinem Beitrag „Antwort an Thomas Fischer“ beklagte und zeigte den an unms Deutschen gegenwärtig praktizierten Rassismus durch die BRD-Justiz auf; ein Rassismus, der nicht einmal vor fast 100-jährigen Greisen halt macht. Sie aber reden nur vom längst vergangenen NS-Rassismus. Ist das alles, was Sie zu sagen haben?
        Im übrigen erzählt Riese etwas von dubiosen Märchen und einem Buch, ohne zu sagen, um was für ein Märchen es sich handelt, sodaß es gar nicht nachzuprüfen ist.

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      • Schon klar Herr Heuschneider,

        dann mal zum Thema: ist es denn wirklich so unwahrscheinlich dass manche Herren der NS-Führung, bei Ablehnung nach Ablehnung nach Ablehnung (von Friedenversuchen **, usw.); nach Kriegsverlusten, usw… irgendwann einmal die Schnautze voll hatten, und gesagt haben: „verdammt noch! Jetzt ist mal Schluss mit lustig! Weg mit denen!“

        Ganz ehrlich… ich finde das nicht ganz unplausibel.

        Der Tod war damals präsent. Das finde ich jetzt nicht sonderlich schlimm, da ich dem heutigen Zwang alles retten zu wollen, koste es was es wolle, doch etwas übertrieben finde (ich vermisse einfach völkische Aspekte wie der Zylkus des „Weiterlebens“ in den Kinder/Nachkommen).

        Aber dennoch war der Tod weit stärker stilisiert….
        Dazu folgendes hochinteressante Lied:

        Was ist der Tod?

        1. Was ist der Tod, wo uns’re Fahne weht,
        wo Deutschlands Jugend mir zur Seite steht:
        Ein Leben nichts, wenn es ums Ganze geht!
        Was ist der Tod?

        2. Was ist der Tod, wenn uns ein Wollen stählt,
        wenn uns ein Geist erfüllt, ein Wunsch beseelt
        und heiße Glut verborgen in uns schwelt?
        Was ist der Tod?

        3. Was ist mein Tod, wenn ihr nur weiterstrebt!
        Ich sterbe gern, wenn Deutschlands Jugend lebt
        und die gesunk’ne Fahne wieder hebt!
        Was ist der Tod?

        4. Was ist der Tod? Ich bin dazu bereit!
        Ist er ein Opfer nicht, das Stärke leiht
        und, Kameraden, unser Volk befreit?
        Was ist der Tod?

        5. Was ist der Tod, wenn man ein Ziel verficht,
        wenn er Erfüllung bringt und Knechtschaft bricht
        und ihr die Fahne wieder hebt zum Licht?
        Er ist nur Pflicht!

        Quelle: https://forum.axishistory.com/viewtopic.php?f=81&t=236238

        Hier ist der Tod weit stärker stilisiert, in einer Art, die es mich nicht ganz erstaunen lassen würde, wenn … wie bereits gesagt… irgendwann die Geduld ein verdammtes Ende gehabt haben könnte.

        Sprich: plausibel kann das allemal gewesen sein.
        Und wer bin ich, um so naiv zu sein, zu glauben das man heute alles wissen kann, was damals hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben könnte.

        PS: Dies soll keine Rechtfertigung sein von der Art und Weise wie mit Menschen und ihren Meinungen teils umgegangen wird (und wurde!). Und auch nicht von gar „Antideutschen“ Hirngespinsten, wie man sie heute teils praktiziert sieht.
        Dennoch darf man auch als Patriot, mal einfach ein Skeptiker sein… skeptisch von beiden Seiten dieser spezifischen Angelegenheit, oder?!!

        PS2:
        Bzg. Märchen… hochinteressant ist folgender Artikel
        https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/geschichte-der-kinderbetreuung/weitere-historische-beitraege/518
        wo man aus dem Wochenplan eines Kindergarten von 1941 folgendes lesen kann:

        „Märchen: ‚Das tapfere Schneiderlein‘ (den Kindern werden die jüdischen Merkmale des Schneiderleins deutlich veranschaulicht).“

        Und auch echt unglaubliche „Gebete“ so wie dieses:

        „Lieber Führer!
        So, wie Vater und Mutter lieben wir dich.
        So, wie wir ihnen gehören, gehören wir dir.
        So, wie wir ihnen gehorchen, gehorchen wir dir.
        Nimm unsere Liebe und Treue, Führer, zu dir.“

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      • Ich muß es nochmal eindringlich sagen: Das eigentliche Thema, meinen Beitrag, sprechen Sie überhaupt nicht an bzw. zerreden ihn. Mein Beitrag ruft doch nicht dazu auf, den Nationalsozialismus zu kommentieren, sondern zeigt die Sauerei des gegenwärtigen, fremdbestimmten BRD-Systems auf, alte Menschen zu quälen und wegzusperren, weil sie anderer Meinung über den dogmaischen Holocaust sind. Dies, ganz allein dies ist das Thema! Und Sie kommen daher und kritisieren ein Gedicht, das aussagt, man sollte den Führer wie Vater und Mutter lieben. Was hat das mit dem menschenverachtenden Umgang der gegenwärtigen Justiz mit alten Leuten zu tun?!?! Eine Justiz, die angeblich doch alles besser machen will als die NS-Justiz. Bitte in Zukunft beim Thema bleiben!

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  4. Bezüglich Punk 6.
    Hat eigentlich schon einmal jemand einen „Bomber-Harris-Do-it-Again–Schreier“ wegen Volksverhetzung angezeigt?
    Denn „wo kein Kläger, da kein Richter“.

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    • Selbstverständlich! Es wurden unzählige Anzeiogen erstattet. Auch mein Anwalt und zusätzlich ich haben Anzeige erstattet – ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dieser Mordaufruf sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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  5. Zum Zustand der BRD-Justiz zunächst einige Aussagen von früheren Justizbediensteten, die im Weltnetz zu lesen sind und echt erscheinen:

    Der ehemalige Richter am OLG Köln, Dr. Egon Schneider, schrieb in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische
    Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f:
    „Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! – Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, daß sich die Parteien rechtzeitig und vollständig
    erklären können.
    Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muß und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?“

    In „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989 steht auf den Seiten 4f:
    „Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr … Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“

    Dr. Egon Schneider in ‚Zeitschrift für anwaltliche Praxis‘ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266):
    „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“

    Und weiter:
    „Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozeß (auf den sich die folgende Darstellung beschränkt) von den
    Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
    Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) den „ZAP-Report Justizspiegel“ eingeführt
    und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mußten.
    Illegal erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten verwendet werden, Polizisten und
    Ermittlungsbeamte lügen vor Gericht, die ach so gepriesene ‚richterliche Unabhängigkeit‘ wird zu
    einer Farce, weil Richter sich oft als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und gebärden.“

    Richter Udo Hochschild, Verwaltungsgericht Dresden:
    „In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der
    Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf
    Machterhalt gerichtet.“

    Dr. Egon Schneider in „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992:
    „Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2, Satz 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“

    Der Hamburger Richter F.-J. Mehmel soll in der FAZ vom 27.5.1997 geäußert haben:
    „Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.“

    Der Richter Mehmel deutet mit seiner (heute oft als normal empfundenen) Aussage „Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern“ – sicher ohne Absicht – darauf hin, daß die „Bundesrepublik“ eine eingetragene Firma ist, alle Behörden und Justizangestellten nicht nach Staatsrecht handeln. So wird die Aussage Dr. Schneiders zur Folgenlosigkeit richterlichen und polizeilichen Fehlverhaltens selbst bei „gröbsten Fehlern“ verständlicher als dies mit Anwenden des §839 BGB machbar wäre. BGB, GVG, HGB werden in der „Bundesrepublik“ willkürlich und zum Vermitteln staatsrechtlichen Scheins herangezogen oder gleich ganz beiseite gelassen. Alles ist hier Illusion, selbst Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit haben keine Bedeutung, müssen in letzter Konsequenz wieder mit der Faust erkämpft werden.

    Auch in der wirren Argumentation des Herrn Thomas Fischer haben die teilweise bereits Jahrzehnte zurückliegenden Aussagen obiger Justizangestellter ihren Ausdruck gefunden:

    „Ein praktisch relevantes Problem ist das [der Tatbestandirrtum] deshalb nicht, weil 99 % der Leugner natürlich ganz genau wissen, daß der Holocaust wirklich stattgefunden hat, aber ihren Unglauben vortäuschen, weil sie den Völkermord in Wahrheit billigen (oder sogar gern wiederholen möchten). Daß solche Personen nach § 130 StGB bestraft werden können, ist selbstverständlich.“

    Der gute Mann scheint mit den kaballistischen Künsten des Hellsehens oder Gedankenlesens vertraut zu sein. Unterstellungen und Annahmen statt Untersuchung, Gegenfragen und Zynismus statt Beweisführung – selbst bei vor Gericht gestellten Greisen. So sieht „freie richterliche Beweiswürdigung“ in der BRD aus. Sogar der EuGH hat 2006 geurteilt, daß die Bundesrepublik kein wirksamer Rechtsstaat ist (Aktenzeichen: EGMR 75529/01).
    Thomas Fischer soll (laut Wikipedia) Jahrgang 1953 sein, Frau Haverbeck ist Jahrgang 1928, Dr. Schneider war Jahrgang 1927 – die Unterschiede in Gedanken, Aussehen und Auftreten dieser Generationen könnten kaum größer sein, sie sind Ausdruck des Niedergangs der Bundesrepublik – des Feindes der Deutschen – in allen Bereichen.

    Dem Betreiber der Netzseite „heurein.wordpress.com“ ein gesundes Jahr 2021.

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      • Sehr Geehrter Volksgenosse reinheu17,

        Ihnen ein schönes Julfest und ein erfolgreiches Kampfjahr 2021! Vielen Dankfür Ihren Beitrag, auch wenn mir scheint das dieser wieder die gesammelte koscherpatrioten der Selbstmordsekte BRD auf den Plan ruft,um hier ihr Glaubensdogma „phöser Hidla-buhuhu“ heraus zu kotzen! Es wäre so unglaublich schön,könnten wir dieses unseelige Fraktion dieser schwarz/blau lackierten Kommunisten im kommenden Jahr hinter uns lassen! Sie sind der gefährlichste Feind in unseren Reihen!

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  6. […] Wenn Sie sich mit dem Thema Holocaust befaßt haben, können Ihnen die Unzahl von Ungereimtheiten nicht verborgen geblieben sein. Dabei verweise ich auf einen meiner Beiträge, in denen ich dazu, insbesondere bezüglich Frau Haverbeck, einigermaßen detailliert Stellung genommen habe. Es war meine Antwort an Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, der selbst noch als Verfolger i. R. meinte, mittels einer Kolumne widerwärtiges dummes Zeug über Frau Haverbeck von sich geben zu müssen. https://heurein.wordpress.com/2020/12/21/antwort-an-thomas-fischer/ […]

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