Alles redet vom Coronavirus, und dem Schwindel, der mit seiner angeblichen Gefährlichkeit getrieben wird. Das aber darf auf keinen Fall die Sicht auf den Holocaust-“Virus“ ins Abseits drängen; denn dieser tötet seelisch unser Volk, und dies bereits seit 75 Jahren. Dieses Zerstörungswerk wird immer konsequenter geführt, was an der Verfolgungswut, ausgelassen an friedlichen Menschen mit anderer Meinung als der gesetzlich befohlenen, gerade dieser Tage zu beobachten ist.
Ursula Haverbeck wurde am 5. November 2020 nach 2 ½ Jahren Kerker aus der JVA Bielefeld entlassen, und kaum vier Wochen später, am 4. Dezember, vom Amtsgericht Berlin Tiergarten schon wieder zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Horst Mahler wurde nach zehn Jahren und zwei Monaten Kerkerhaft am 27. Oktober dieses Jahres aus der JVA Brandenburg entlassen, mit Antrag der Staatsanwaltschaft München II durch Staatsanwalt Steinweg für Auflagen von Äußerungsverboten, die einem fundamentalistischen islamischen Staat angemessen wären, der einem Kritiker des unantastbaren Propheten Mohammed vorbeugend wehren will. In der BRD springt man so mit Verteidigern unseres Volkes um. Sylvia Stolz kam nach wiederholter Einkerkerung, diesmal nach fast zwei Jahren Haft, am 20. November 20 aus der JVA Aichach frei, – wie lange? Wann wird sie wieder eingesperrt werden? Hinzu kommen jene Vaterlandsverteidiger, die, noch für Jahre ihrer Freiheit beraubt, im Gefängnis sitzen, wie etwa Alfred Schaefer in Landsberg am Lech. Selbst wer auf dieses himmelschreiende Unrecht hinweist, lenkt sofort das mißtrauische Auge der Staatsanwaltschaft auf sich. Das Wort „Holocaust“ ist kaum erwähnt – schon steht der Staatsanwalt vor der Tür und der Richter hinterm Richtertisch! Hier kann nur noch von einer Verfolgungswut, die ihresgleichen sucht, gesprochen werden.
Doch wie kleinkariert müssen Beamte eines tyrannischen Systems sein, wenn sie meinen, mit einem eisernen Willen getragene Vaterlandsverteidiger mit unmöglichen Vorschriften mundtot machen zu können. Je größer die Verfolgung, desto beharrlicher der Widerstand. Schon vor Jahren erinnerte Horst Mahler an das absolute Recht des freien Geistes, an das Ausmaß der Holocaust-Prozesse und worum es dabei eigentlich geht:
„Überzeugung und Glaube sind freie Seinswesen des objektiven Geistes. Sie gehorchen keinemWillen. Und der Geist ist frei nur, wenn er sich äußert, sich bekennt. Recht ist das Dasein der Freiheit selbst. Es kann dem Begriff nach niemals gegen die Freiheit gerichtet sein. Wer die im Bekennen seiner Überzeugung erscheinende Freiheit zu strangulieren versucht, wird selbst so enden, wie nach gesundem Volksempfinden Gewaltherrscher zu enden haben, an deren Händen das Blut der Völker klebt. Ja, genau darum geht es: nicht um Rechtsbeugung in Einzelfällen, nicht um Nötigung im Amt, nicht um Freiheitsberaubung geht es. Es geht um Völkermord, um den Seelenmord am deutschen Volk. Die Holocaustjuristen machen sich zu Gehilfen dieses Verbrechens.“ Gleichwohl fügt Mahler die Tatsache hinzu: „Nicht alle im Dienste der OMF-BRD stehenden Juristen sind Halunken.“
Erinnern wir uns auch der ermahnenden Worte der Großen unseres Volkes. „Die Festigkeit besteht im Widerstand“, sagte Friedrich der Große, „nur Feiglinge entwürdigen sich unter dem Joche, schleppen geduldig ihre Ketten und ertragen ruhig die Unterdrückung.“ Dies gilt nach wie vor, gilt für alle Ewigkeit. Der Philosoph Immanuel Kant erinnerte: „Wenn Gerechtigkeit nicht vorhanden ist, ist das Leben nicht lebenswert.“ Und Johann Wolfgang von Goethe erklärte, warum immer wieder daran erinnert werden müsse: „Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns immer gepredigt wird.“ Das soll auch hier geschehen.
Es soll immer wieder daran erinnert werden, daß § 130 StGB unter keinen Umständen mit der Meinungsfreiheit Art. 5 GG in Einklang zu bringen ist. Und wenn das Bundesverfassungsgericht erklärt (Az. BvR 2150/08), „auch als Sondergesetz“ sei dieses totalitäre Strafgesetz mit der Meinungsfreiheit vereinbar, und zwar „angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“, dann ist diese Begründung ein juristisch schier unglaublich blühender Unsinn. Was verstehen denn die Damen und Herren Bundesverfassungsrichter unter „allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Etwa die stalinistischen Folterkeller? Etwa die ca. zwanzig Vernichtungslager Eisenhowers auf den Rheinwiesen, wo die US-Amerikaner nach dem Krieg weit über eine Million deutsche Menschen ohne Obdach und ohne sanitäre Einrichtungen, vorenthaltener Nahrung und Wasser, verhungern, verdursten, erfrieren und im eigenen Fäkalienschlamm ertrinken und ersticken ließen? Oder vielleicht die Mordorgien in Prag, wo deutsche Soldaten an Laternenmasten mit dem Kopf nach unten aufgehängt, mit Benzin übergossen, angezündet, und der tschechische Mob sich an den lebenden Fackeln ergötzte? War dies alles nach Meinung der roten Roben in Karlsruhe nicht so schrecklich, wie es von den Zuständen in den deutschen Konzentrationslagern behauptet wird? (In Auschwitz gab es immerhin festgebaute Wohnbaracken, sanitäre und soziale Einrichtungen, Krankenstationen etc.) Und die tatsächlich singulären, militärisch völlig überflüssigen Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, zählen auch die zu den „allgemeinen Kategorien von Unrecht und Schrecken“? Über soviel Unverstand von Richtern könnte man lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Die Karlsruher Richter können ihren Senf auch nicht quantitativ gemeint haben, denn selbst wenn man die offizielle Holocaust-Opferzahl zugrundelegte, so fielen dem Kommunismus (Stalinismus, Maoismus, Pol Pot-Regime u. a. m.) um ein Vielfaches mehr Menschen, nämlich weit mehr als 100 Millionen, zum Opfer, als dem Nationalsozialismus offiziell zugeschrieben werden.
Daraus ist zu ersehen, daß diese Entscheidung des BVerfG eine rein politische, juristisch aber unhaltbare ist, die, weil ausschließlich zulasten Deutschlands gefällt, nicht nur gegen die Meinungsfreiheit Art. 5 GG, sondern auch gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstößt.
Aber § 130 StGB verstößt auch gegen Art. 4 GG, nämlich gegen „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Denn die Grundlagen dieses „Volksverhetzungsparagraphen“ sind Dogmen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Den Argumenten des großen französischen Revisionisten Prof. Robert Faurisson, warum der offizielle Holocaust technisch nicht möglich gewesen sei, konnte sachlich nichts mehr entgegengesetzt werden; darum gaben 34 französische wissenschaftliche „Geistesgrößen“ folgende Erklärung heraus, erschienen in Le Monde am 21 02. 1979:
„Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war. Er war technisch möglich, weil er geschah. Dies ist der obligatorische [verbindlich vorgeschriebene, d. V.] Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz von Gaskammern, und es darf auch keine geben.“
Eine Aussage, vergleichbar etwa mit den Dogmen der Kath. Kirche von der unbefleckten Empfängnis Mariens oder der leibhaftigen Himmelfahrt Christi: Man darf sich nicht fragen, wie die leibhaftige Himmelfahrt Christi physisch möglich war. Sie war möglich, weil sie geschah. So sehen Dogmen aus. Dogmen aber sind ausschließlich Kriterien von Religionen und haben im Strafrecht absolut nichts verloren!
Ein weiteres Werkzeug der Schande, dessen sich die Juristen der Holocaust-Prozesse bedienen, ist bekanntlich die sogenannte „Offenkundigkeit“. Dabei wissen sie sehr wohl, daß es wissenschaftlich gesehen keine Offenkundigkeit gibt und alles einer steten Revision unterliegt. Panta rhei, alles fließt, – das wußten schon die alten Griechen ein halbes Jahrtausend vor der Zeitrechnung. Nur BRD-Richter wissen es offenbar noch immer nicht. Doch selbst wenn die offizielle Holocaust-Version „offenkundig“ wäre, so dürfte ein Bestreiten dennoch nicht strafbar sein, andernfalls müßte ja auch ein Bestreiter der Behauptung, nämlich die Erde sei keine Kugel sondern eine Scheibe, ebenfalls bestraft werden; das aber ist bekanntlich nicht der Fall, obwohl nach allgemeiner Erkenntnis die Kugelgestalt der Erde eine offenkundige Tatsache ist.
Der Einwurf, mit der Holocaust-Bestreitung verhöhne man die Opfer, kann nicht gelten, denn die Bestreiter sind der logischen Auffassung, nicht vorhandene Opfer der behaupteten Dimension können nicht verhöhnt werden. Außerdem könnte ja auch einem Erdscheiben-Anhänger vorgeworfen werden, er verhöhne mit seiner Behauptung alle Wissenschaftler, darüber hinaus die ganze Menschheit. Man weiß, wenn in der unseligen Ära der Inquisition eine ins Muttermal einer Angeklagten gestoßene Nadel keine Blutung hervorrief, so war damit für die Inquisitoren der Hexen-Nachweis erbracht; sarkastisch könnte man hinzufügen: heute braucht kein Staatsanwalt und kein Richter diese Nadel-Probe zu machen, allein das Simsalabim-Wort „Offenkundigkeit“ genügt, um die „Schuld“ von Holocaust-Bestreitern zu „beweisen“. Ja geht‚s denn noch „juristischer“?
Jedem Juristen, jedem Richter, muß also klar sein, daß er größtes Unrecht spricht, wenn er gemäß § 130 StGB bestraft! Und wenn das Gesetz Unrecht ist, dann folgt daraus als Konsequenz das unbedingte MUSS, nämlich das Unrechtsgesetz endlich zu löschen und nicht unschuldige Menschen immer und immer wieder ins Gefängnis zu werfen!
Ein Scheinargument, dessen sich Richter bei Holocaust-Prozessen gern bedienen, ist der meist in der Urteilsbegründung vorgebrachte Hinweis, so stehe es nun mal im Strafgesetzbuch, und danach müsse sich ein Richter eben halten. Das ist Unsinn, und zwar in der Absicht, sich des gesprochenen Urteils reinzuwaschen, eines Urteils, um dessen Unrecht die Richter sehr wohl wissen. Denn es gibt die Radbruch’sche Formel, die besagt, daß Richter Angeklagte nicht bestrafen dürfen, wenn zu erkennen ist, daß der entsprechende Strafrechtsparagraph Unrecht ist. Nach dieser Radbruch’schen Formel hat die BRD-Justiz bereits Richter der ehemaligen DDR verurteilt; ferner hat der ehemalige bayerische Justizminister Bausback und dessen Nachfolger keinen Zweifel daran gelassen, daß diese Formel auch auf NS-Richter zuträfe. Ach, wie einfach und ungefährlich stets in der Vergangenheit zu rühren und die Gegenwart auszublenden! immer sind es „die anderen“, „die damaligen Staatsanwälte und Richter“, die mit ihren Anklagen und Urteilen Unrecht verübten; selber Unrechtsurteile fällen interessiert diese „Rechtsprecher“ offenbar nicht. Doch aufgepaßt, Richter, die Zeit wird kommen, wo man euch fragen wird: Warum machtet ihr euch mit euren Holocaust-Urteilen dem verlogenen Zeitgeist dienstbar, obwohl das Unrecht einer Bestrafung mehr als genügend erkennbar war??
Irgendwo war der Satz zu lesen: „Der Deutsche kuscht, weil er Angst hat, alles zu verlieren. Wahr ist: Er wird alles verlieren, weil er kuscht.“ Nach einer seit einem dreiviertel Jahrhundert angewendeten Gehirnwäsche ist es leider so gekommen. Doch es ist ein kleiner Trost, zu wissen, daß es noch immer Deutsche (und Mitkämpfer anderer Nationen gibt!), die niemals kapitulieren werden und sich an die Worte des Patrioten Dr. Fritz Stüber (1903 – 1978) halten:
Verbietet nur!
Verbietet nur, verbietet ruhig weiter,
wo immer sich ein Hauch von Freiheit regt!
Ist eure Willkür doch die Stufenleiter,
auf der wir aufwärts steigen unentwegt.
Sind doch Verbote nur ein Schwächezeichen
der Tyrannei, die Widerstand erzeugt.
Wir aber werden der Gewalt nicht weichen,
wir bleiben glaubensstark und ungebeugt!
Verbietet nur, verbietet Recht und Ehre,
verbietet Freiheit, Volk und Vaterland!
Wir lachen über eure Geistesleere
und weinen über euren Unverstand.
Was leben will, das läßt sich nicht verbieten
mit Paragraphen, Tinte und Papier.
Ihr könnt euch Sklaven halten, Söldner mieten –
doch Deutschlands Leben, merkt euch,
das sind wir!
Guter Artikel! Bei Stolz hätte mich ihr Urteil interessiert-normalerweise ist sowas veröffentlicht? Wenn ja, wo? Interessant, weil ich in ihrem Vortrag, weswegen sie saß, nichts anstößiges fand. Daß H. schon wieder sitzt, ist reiner Brechreiz! Das Urteil/Grund, möchte ich wissen. Nebenbei: Klaus Schwab hat welche Religion-bislang nichts stichhaltiges gefunden.
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Sylvia Stolz saß diesmal 1 1/2 Jahre. Sogar unter Wikipedia zu finden. Unter endederluege immer zu finden.
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Das ist kein Urteil. Das ist die Strafe.
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»Unter endederluege immer zu finden.«
Ihr Wort in Wodans Ohr, Herr Heuschneider. Hoffentlich ist die mehrfach redundant gesicherte Erbfolge geklärt. Ich sah in den letzten Jahren schon einige Domains sterben — meist wichtige. EdL (Die Heimkehr, Deutsches Mädchen, …) ist eine seltene Ausnahmesammlung. Für techn. Fragen empfehle ich Ralph Kästner und S-f-N.org. Doppelbeispiel für ärgerliches Siechtum in der Oberklasse mit voranschreitenden Löscherfolgen des Gegners:
Nikolai Alexander und DieKurskorrektur.wordpress.com/2021/09/15/Pioniergeist-Nikolai-Alexander
Wichtiger Film von Nikolai, den ich hiermit empfehle außerhalb des Internetzes zu sichern:
Der Genozid am deutschen Volk
Zum Thema Verbieten:
Die flankierende Maßnahme zum legalen und illegalen Verbieten der sich selbst legalisierenden Kaste ist illegale, physische Einschüchterungsgewalt. Nicht immer mit der Ansage „Wir dürfen das.“, sondern weil sie es können; sie tun es einfach.
Positiver Effekt:
Es gibt immer mehr Leute die Erkennen, daß die „Nahziehs“ („Schwarzseher, Schlechtmacher, Verschwörspinner, Hetzer, Versager, Jammerer, …“) seit Jahrzehnten in den meisten Punkten recht hatten und zunehmend von der brutalen Realität bestätigt werden.
Ob dieser Erkenntnisprozeß ausreichend schnell voranschreitet, weiß ich natürlich nicht.
Neben Michael Ballweg, Prof. Bhakdi , Report24.news, … alle NICHT aus der nationalen Szene … hat es nun auch den Kriminologen, Polizei- und Politikwissenschaftler (Schwerpunkt Verfassungsrecht!) Björn Lars Oberndorf schmerzhaft erwischt .
Die kleine … und ihre Vollstrecker mit und ohne *innen machen vor nichts und niemand halt.
Das war spätestens „schon“ da klar, als der offiziell zweitmächtigste Mensch im Staat abgesägt wurde, weil er so ehrlich war Unmut über die volkswohlschädigende Flutung mit Neubürgern zu äußern (Asyllüge) — Ex-Geheimdienstchef H.-G. Maaßen.
Aber vorher sind Prognosen und kriminalpolizeilich korrekte Ermittlungsarbeit / -hypothesen „von Rechts“ sind immer „Hetze- und Hasskriminalität“ und hinterher, wenn man nach Vollendung der „alternativlos unumkehrbaren“ Tatsachen auf die Prognosen hinweist, Anstand und _ relevantes _ Eingestehen der verbrecherischen Denk-, Informations- und Meinungsunterdrückung erhofft, dann kommt entweder Schweigen oder kackfrech und mit Verweis auf ein paar taktisch vorgesorgte Feigenblättchen „Auch damals gab es [in den System- und Leitmedien] schon Warnungen“.
Nun liest man in den Systemmedien da und dort Zweifel an Dr. Muttis obergrenzenloser, bundesweite Volksabstimmungen explizit verweigernder WIR-schaffen-das-Politik. Kommt jetzt lebenslängliche Haft?
Wenigstens Enteignung bis auf das Niveau der Rentner, die das Land nach dem Krieg wieder aufgebaut haben?
Wenigstens radikale Remigration?
Wenigstens Entzug des völkerverhöhnenden Titels „Hüterin der Zivilisation“?
Wenigstens Rückgabe des Bundesverdienstkreuzes? Hahaha … hören wir im Hintergrund der Unantastbaren. Das tägliche Stehlen, Rauben, Vandalisieren, Vergewaltigen und Morden geht weiter. Millionenfach. An und mit Opfern, die gleichzeitig Mittäter sind. Jede Glasscherbe, mit der man sich die neuen, vom letzten Geld gekauften Schuhe ruiniert, sind eine Tat im Genozid-Zusammenhang (Impfopfer-Sprache), die nach relevantem Widerstand schreit.
Leckerbissen aus dem Netz, hochgradig löschgefährdet:
aus „IM Erika – der Beweis“ über die STASI-Verbindungen von Merkel und Gauck – gesprochen vom „Mann mit dem Hut“
Video: IM Erika-Der Beweis (29min.25sek. – Video hochgeladen am 19.8.2015)
… nicht verfügbar …
Anmerkung für meine Überwacher mit und ohne *innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart: Ich relativiere hier das Wort Beweis zu:
extrem starkes Indiz inkl. Plural. Bzw. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gemäß gesundem Menschenverstand“, wie Gregor Gysi sagen würde, wenn er nicht mit systemkompatibler Einseitigkeit agieren würde. Wolllen wir ihn mal fragen, ob er den russischen Neubürger und NSA-Enthüller Edward Snowden immer noch für den Friedensnobelpreis vorschlagen möchte?
Die tägliche Frage lautet: Und jetzt? Was nun? Was tun?
Dazu gibt es von mir diesen Antwortversuch bei Adelinde, den ich hier mit einem Verweis auf die Initiative #zusammenrücken ergänze („selbstverständlich“ systemoffiziell auch „rechtsextremistisch“, obwohl jedes Kind gerichtsfest, beweissicher und beweisgesichert von Angesicht zu Angesicht und von Ohr zu Ohr hören, sehen und nachprüfen kann, daß auch diese Diffamierung für den „Kampf gegen Rechts“ wieder legalisierte Volksaufhetzung, Spaltung und Unfriedenmaximierung ist).
Beweis: Frank Kraemer im Gespräch [Zusammenrücken oder ist der Keks gegessen?]
// gettr.com/post/p2exp2zcb41
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Top Beitrag !!! Meine Solidarität haben sie. Von 80 Mio. ist scheinbar nur noch eine Handvoll übrig-geblieben, zwei oder mehr davon über 80 Jahre, gar 90 Jahre alt. Sie sind nie umgefallen auch wenn die Energie weniger geworden ist. Sie kämpften für uns und saßen für uns im Knast und mussten sich die Bude durchsuchen lassen. Mein Respekt und tiefe Verehrung auch für Leute wie Faurisson u.a. Ansonsten überall nur Jammerlappen, die auf die Giftspritze warten damit sie sich wieder im „süßen Gift der Materie“* suhlen können. (*O-Ton A.H. 1961). Aber die Wand bröckelt dennoch, obgleich wir mit alle dem vorsichtig umgehen müssen. Aber ich denke dieses Mal muss das Ganze wohl eher von außen nach innen aufgelöst werden, d.h. es müssen auch viele viele andere in Gefahr kommen und sich dieser wahrhaft bewusst werden. https://we.tl/t-spgrHpCf1T (zeitlich begrenzter Link). Für den inneren Aufwachprozess hier im [Reich] muss wohl aber erst noch Not und Elend in Größenordnungen kommen. Vielleicht passt dazu noch ein Zitat vom oben genannten.: „Der Samen ist aufgegangen. Sie haben eine kleine kriecherische Masse gezüchtet.“
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Danke.
Bereits im Jahr 1989 faßte Roger Guy Dommergue Polacco de Ménasce seine durch wiederholtes Nochmal-Hinschauen gewonnene Erkenntnis brillant zusammen (als PDF im Beitrag enthalten):
https://die-heimkehr.info/geschichte/es-sind-die-kleinen-einzelheiten/
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