17. 11. 2020
Bundesministerium der Justiz
z. Hd. Frau Christine Lambrecht
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
Frau Lambrecht,
vor 4 Wochen hatte ich Ihnen mein Beschwerdeschreiben vom 17. 10. 2020 zugesandt; es ging dabei um den in der BRD praktizierten und von Ihnen nicht nur tolerierten, sondern unterstützten Antigermanismus: https://heurein.wordpress.com/2020/10/17/antigermanismus/
Daß Sie meinen Brief nicht beantwortet haben, wundert mich nicht, denn meine Fakten zu negieren gelingt nicht, und Ihr Unrecht einzugestehen, dazu sehen Sie sich nicht in der Lage. Außerdem tun Sie sich mit zivilisatorischen Umgangsformen nachweisbar schwer: So bestreiten Sie wie ein trotziges Kind zum Beispiel nicht nur die banale Tatsache, daß es Rassen gibt, sondern einer Kritikerin, die Sie höflich auf Ihre absonderliche Ignoranz aufmerksam machte, antworteten Sie erstaunlich intellektuell mit dem einen einzigen Wort „Quatsch“ und dem Anhang zweier Links. Selbst Analphabeten dürfte es schwerfallen, sich derart daneben zu benehmen und zu blamieren, wie Sie dies in schöner Regelmäßigkeit fertigbringen. Auch ist Ihnen offenbar gar nicht bewußt, daß nicht Steinmeier, Merkel, die Minister/innen oder irgendeine Minderheit der Souverän sind, sondern das deutsche Volk. Nun, dafür bemühen Sie sich (erfolgreich), diesen Mangel durch Philosemitismus wieder wett zu machen, worauf ich in meinem Schreiben vom 17. 10. 2020 bereits hinwies.
Sie versagen in allen aktuellen Fragen, so auch in der Corona-Frage. Frech diffamieren Sie die realistischen Anti-Corona-Demonstranten als „Leugner“: „Wer diese Gefahr leugnet, stellt sich gegen den übergroßen Teil unserer Gesellschaft, der sich an Regeln hält, um sich und alle anderen zu schützen.“1 Seit wann hat denn „der übergroße Teil unserer Gesellschaft“ recht? Hatte er etwa vom hohen Mittelalter bis in die Neuzeit recht, wo Millionen Hexen und Hexer gefoltert und auf den Tag und Nacht lodernden Scheiterhaufen verbrannt wurden? Und die wenigen Realisten, die sich gegen diesen Wahn wehrten, wurden gleich mitgefoltert und mitverbrannt. Warum? Sie, Frau Lamprecht, sagten es bereits indirekt: Weil die sich nicht „an Regeln“ gehalten haben, „um sich und alle anderen [diesmal vor Hexen] zu schützen!“ Sie meinen, das ist ja schon so lange her, da hat die Menschheit sich halt leider geirrt, aber inzwischen sind sie ja gescheiter, „aufgeklärter“ geworden? Ja, der übergroße Teil unserer Gesellschaft ist so gescheit, daß er den Corona-Schwindel mitmacht. Da interessiert es ihn nicht, daß sich die Sterberaten der letzten Jahre so gut wie nicht geändert haben und nur die psychischen Krankheiten und die Suizid-Rate – wahrscheinlich als Folge dieses eingepflanzten Corona-Irreseins – gestiegen sind. Daran ändert auch Ihr kaiserlicher Ukas „Quatsch“ nichts.
Nein, Frau Lambrecht, auf Ihre Antwort lege ich keinen Wert mehr, denn Sie sind unbelehrbar. Aber was Sie in Ihrem Amt als Bundesjustizministerin alles katastrophal falsch machen, was den Verfall der BRD-Justiz, für die Sie politisch verantwortlich zeichnen, dokumentiert, muß immer wieder gesagt bzw. geschrieben werden, zumal Sie, wie etwa im Wirtschaftsleben üblich, für Ihr Amtsversagen nicht gefeuert, sondern bis ans Ende Ihrer Tage paradoxerweise fürstlich belohnt werden. Nehmen Sie also zur Kenntnis, was der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, mit erfreulich deutlichen Worten der BRD-Justiz, und somit Ihnen als Bundesjustizministerin, zu sagen hat.
Und hier ist die schriftliche Wiedergabe von einigen der unfaßbarsten BRD-Gerichtsurteilen; ich zitiere Gottfried Curio:
„Die Gerichtsurteile der BRD-Justiz sind oft genauso skandalös wie die Taten. Ich berichte Ihnen von einigen Fällen.
1. Hassan B, Asylbewerber ohne Einkommen, hat mit seinem Luxus-BMW einen Mann totgefahren; ohne Führerschein wegen vieler Verkehrsdelikte. Urteil: Bewährung.
2. 2018 Offenburg. Ein 27-jähriger afrikanischer Asylbewerber aus Somalia ersticht einen Arzt in der Praxis, verletzt eine Arztgehilfin. Er wollte sich für eine Blutentnahme rächen, bei der er meinte, vergiftet worden zu sein. Urteil: Freispruch, Schuldunfähigkeit wegen behaupteter Wahnvorstellungen. Psychiatrische Klinik, mit Kosten von über 100.000 Euro pro Jahr.
3. Offenburg. Der Fall des Rentner Detlef, der inzwischen verstorben ist, der wird also von einem abgewiesenen somalischen Asylbewerber Ali M. Unter Allah hu akbar-Rufen halb tot geprügelt. Er tritt noch auf den Kopf ein. Das Blut spritzte 3 ½ Meter weit. Er überlebte knapp, höchste Pflegestufe, muß rund um die Uhr betreut werden, über eine Sonde ernährt, erkennt seine Söhne nicht mehr. Urteil: Kein Gefängnis, schuldunfähig, behauptete Wahnvorstellungen, Psychiatrie.
4. Berlin. Ein polizeibekannter Asylbewerber aus Kamerun, 2015 in Deutschland eingereist, aus Belgien, wo sein Asylantrag bereits abgelehnt war. Er erschlägt eine 84-jährige Frau mit ihrem Rollator, nachdem diese ihm die Wohnungstür öffnet. Urteil: Kein Gefängnis, Klinik, weil er nicht ausschließbar ohne Schuld gehandelt habe, sondern unter einer akuten Psychose litt. Er litt!…
5. Eine Frau aus Kasachstan, mit deutschem Paß, ohne Ausbildung, hat mit einem Marokkaner, illegal in Deutschland, 7 Kinder. Man lebt von Hartz IV und Kindergeld. Ihr jüngstes Kind lassen sie verhungern. Es stirbt mit 10 Wochen. Urteil: Bewährung. Und die Mörder verlassen das Gericht als freie Leute.
6. Ein Syrer, auch ein 2015er, wegen 12facher Vergewaltigung, auch an seiner Ehefrau, angeklagt, verweist auf den Koran, der ihm das gestatte. Urteil: Bewährung.
7. Eine Gruppe Einbrecher verwüsten das Büro einer Autovermietung, klauen technische Geräte, Schaden über 10.000 Euro. Ein Täter wird ermittelt. Ermahnung durch die Jugendstaatsanwalt-schaft. Verfahren eingestellt.
8. Mehmed Y, Taikan A, Achmed D, Nidere Z, Amru L – Anklage wegen Gruppenvergewaltigung mehrerer Frauen, zwei davon minderjährig. Urteil: freizulassen. Der Richter ist der Ansicht, die Frauen waren einverstanden. Daß einem Opfer gegen ihren Willen eine Gaspistole in den Mund geschoben wurde, daß sie Faustschläge in die Leber und Backpfeifen bekam, da sieht er keinen Zusammenhang mit den Sexualhandlungen. Für diese Anklagepunkte seien auch keine Haftbefehle notwendig.
9. Im Bus beschwert sich ein Mann um ½ 11 Uhr abends über eine Gruppe Asylanten, die Lärm machten. Ein 12-jähriger Afghane haut ihm mit einem Notfallhammer auf den Kopf. Der Mann erleidet eine Platzwunde, muß behandelt werden. Die Polizei vermeldet die Tat nicht im Polizeibericht; Grund: Das besondere schutzwürdige Interesse des strafunmündigen Kindes. Dem Kind geht es dem Vernehmen nach gut …
10. Bergisch-Gladbach. Achmed schlägt einen zweifachen Familienvater zu Boden. Der bricht sich den Schädel, ist tot. Er wollte sich vor seinen Freunden Respekt verschaffen, ließ sich dafür feiern. Das Urteil: Bewährung, Sozialstunden, Antiaggressionstraining. Begründung: Ein anderes Urteil ändere ja nichts an dem Tod des Mannes. Im Gefängnis wäre eine schlechte Entwicklung für Achmed zu befürchten. Diese Gefahr ist jetzt gebannt…
11. Frankfurt Hauptbahnhof. Wir erinnern uns. Ein Eritreer stößt von hinten mit Anlauf einen acht-jährigen Jungen vor einen einfahrenden Zug. Klassischer heimtückischer Mord. Staatsanwalt: Nur Totschlag, Psychofall.
12. Ein Syrer vergewaltigt eine Sozialarbeiterin. Urteil: Freispruch. Unklar, ob der Angeklagte wußte, daß das weinende und sich wehrende Opfer die Tathandlung nicht vielleicht wollte…
13. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 14-jährigen. 7 von 9 Angeklagten werden gleich freigesprochen. Die beiden Haupttäter – da zeigt unser Rechtssystem seine ganze Entschlossenheit. Denn diese beiden Männer bekommen keinen Freispruch. Sie müssen sich 8 Stunden bei einem Sexualtherapeuten einer Kurzintervention unterziehen.
14. Der illegale Adel S. aus Algerien 2015, Mehrfachstraftäter: Einbruchdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, versuchter schwerer Raub. Während der Bewährung brach er wieder ein, zerschnitt einem Opfer mit dem Messer das Gesicht. Im Landgericht Zwickau wird er zuerst verurteilt, erst zu 3 ½ Jahren. Er legt Berufung ein, da sind ‚s nur noch 2 ½. Warum? Der Richter sagt: „Sie als Ausländer leiden unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“ Der Angeklagte könne zu schlecht Deutsch.
15. Kinzig bei Haslach. Ein 21-jähriger vergewaltigt ein 10 Jahre altes Mädchen brutal. Er behauptet, es hätte angefangen, ihn zu küssen. Der Staatsanwalt fragt, ob er nicht wußte, daß Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen verboten ist. Antwort: „Ich weiß es nicht.“ Auf seinem Handy fand man Kinderpornographie. Der Täter – so das Urteil – weise mangelnde Reife auf. Das Opfer habe keinen psychischen Schaden erlitten. Urteil: Bewährung neun Monate, keine Geldstrafe.
16. Ein letztes Beispiel. Achmed K., polizeibekannt: Diebstahl, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung. Raub, Beleidigung. Inhaftiert wird er nicht. Wegen Körperverletzung und Nötigung angeklagt, kommt er mit einer richterlichen „Weisung“ davon. Wegen Raub und Körperverletzung angeklagt: Bewährung. Wieder Körperverletzung: 14 Monate Bewährung. Als er eine Frau mit einer Pistole bedroht: Geldstrafe. Er ist Isis-Anhänger, als salafistischer Gefährder eingestuft. Er soll abgeschoben werden, kommt in Abschiebehaft, klagt gegen die Abschiebung. Die Behörden erfahren beim Abhören des Telefons, er will Polizisten erschießen, hätte er eine Waffe. Er hat Kontakt zu Salafisten; auf dem Handy schaut er sich Enthauptungs-Videos an, schickt sie weiter. Auf Bildern posiert er mit erhobenem Zeigefinger neben einer salafistischen Fahne. Er dazu: „War nicht so gemeint.“ Er bekommt vom Bundesverwaltungsgericht recht. Er sei als Gefährder noch nicht gefährlich genug. Es könne nicht mit gebotener Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, daß von ihm eine entsprechende Gefahr ausgehe. Urteil: Freispruch.“
Soweit also eine kleine und wahrhaftig nicht vollständige Aufzählung von BRD-Gerichtsurteilen durch Gottfried Curio, Gerichtsentscheidungen, welche diese schändliche BRD- „Rechtspflege“ belegen. Als Bundesjustizministerin tragen Sie, wie Ihre entsprechenden Amtsvorgänger/innen, dafür die Verantwortung. Sich mit diesem schier unglaublichen Skandal auseinanderzusetzen, würde viele Bände füllen, was wir uns ersparen können. Es genügt der Hinweis: Diese Kuschel- Justiz produziert bei hochkriminellen hier lebenden Ausländern nur weitere Straftaten.
Aber um „die ganze Härte des Rechtsstaates“ zu spüren, dafür sind offenbar deutsche Patrioten da; jene Männer und Frauen, die ihr angestammtes deutsches Vaterland absolut gewaltlos verteidigen und allein wegen ihrer deutschfreundlichen Meinung gehaßt und maßlos und unmenschlich verfolgt und bestraft werden. Ob der 84 Jahre alte schwerstkranke Horst Mahler, die 92-jährige Ursula Haverbeck, die unablässig gepeinigte Rechtsanwältin Sylvia Stolz, der seinem Gewissen folgende Alfred Schaefer u. v. a. m., sie alle sind Zeugen der Schande dieses Unrechtssystems BRD.
Kam Ihnen schon jemals der Gedanke, mit was für einem gotteslästerlichen Hochmut ein System behaftet sein muß, das, wie oben von Gottfried Curio aufgezeigt, Vergewaltiger freispricht (siehe z. B. Punkt 12 oben), hingegen Greise und Greisinnen aber viele Jahre einsperrt, nur weil sie eine gewaltfreie, vom System nicht gewünschte Meinung vertreten? Welche Frage! Sie sind ja gar nicht fähig, dieses himmelschreiende Unrecht einzusehen!
Aber wenigstens schwarzen Humor haben Sie sich bewahrt: Wenn irgendein Chinese in Peking zwei Tage Arrest erhält, weil er etwa die chinesische Regierung stürzen wollte, dann sehen Sie, so wie Ihre Schwester im Geiste, die Schlepperkönigin Merkel – jene sogenannte Bundeskanzlerin, die ohne Ermächtigungsgesetz millionenfach Art. 16A Grundgesetz brach – die Menschenrechte, ach, so schwer verletzt; und während bittere Krokodilstränen fließen, basteln Ihre staatsanwaltlichen Mitarbeiter meines Wissens bereits an neuen Anklagen gegen Horst Mahler und Ursula Haverbeck, um diese, nach vielen Jahren Haft kürzlich Freigelassenen, nach dämokratischem Dafürhalten wieder wegzusperren! Und dies, Frau Lambrecht, ist in der Tat ein Skandal ohnegleichen und hat mit Quatsch nichts mehr zu tun.
gez: R. Heuschneider
1Deutsche Welle, 08. 11. 2020
Nachtrag: Die OB Ludwig (SPD) mit ihrem zweifelhaften Werdegang fährt mit ihrem Pkw in einer FUSSGÄNGERZONE einen Rollstuhlfahrer zu Tode und wird dafür nur zu 90 Tagessätzen verurteilt, daß sie nicht als vorbestraft gilt und Tampon, also OB, bleiben kann.
Nach der Goldstücke-Messerei in Chemnitz (https://www.gmx.net/magazine/politik/chemnitz-tatverdaechtiger-22-jaehriger-33170126) fand man diese Tat der OB Ludwig noch in einem eigenständigen Absatz zu ihrer Biografie auf Wikipedia. Nachdem wir das im Netz veröffentlicht hatten, wurde der Eintrag von Ludwig auf Wikipedia daraufhin angepasst und zudem deutlich abgeschwächt in den Block ‚Politik‘ eingeschoben.
Auch hier hätte ein angemessenes Urteil den Rollstuhlfahrer nicht wieder lebendig gemacht.
Diese Persil-Rechtsprechung entbehrt sicher nicht einer gewissen Logik, doch ….
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Ist gut geschrieben, ausser für die Erwähnungen von Horst Mahler, Ursula Haverbeck, usw. ; weil das Gesetz ja klar aussagt das man die BRD-Sicht des Holocaust nicht verhamlosen darf.
Und wir sind uns doch alle im Klaren: Das Gesetz ist ein menschgemachtes Regelwerk.
Dennoch ist es am Rande interessant, dass Menschen die friedlich und bestimmt Ihre Meinung sagen, dieses eine spezielle Gesetz § 130 brechen können.
Aber: Gesetz ist Gesetz.
Was fast interessanter ist: das Fremde so glimpflich davon kommen können, und ein-und-das-gleiche Gesetz, scheinbar mit zweierlei Mass eingesetzt wird.
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„…weil das Gesetz ja klar aussagt, daß man die BRD-Sicht des Holocaust nicht verharmlosen darf.“? Ihre Gerdankengänge haben das Wesentliche nicht erfaßt.
1. Wenn ein Gesetz als unhaltbar, weil himmelschreiend ungerecht erkannt wird, muß es annuliert werden. Wenn das nicht geschieht, ist dies der Beweis, daß der Gesetzgeber dem Unrecht weiterhin dienen will. Die Antwort darauf kann nichts anderes als Widerstand sein.
2. Trotz bestehenden Gesetzes bräuchte dieses Gesetz, selbst nach den BRD-Regeln(!), nicht angewendet werden. Es existiert nämlich die Radbruch’sche Formel, die besagt, daß ein Gesetz nicht angewendet werden darf, wenn dieses Gesetz ungerecht ist.
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Sie haben in ihrem ursprünglichen Artikel 2 unterschiedliche Dinge miteinander vermischt:
a) dass mit den aktuellen Gesetzen… die Justiz mit zweierei Mass vorgeht (Fremden auf Kuschelkurs ist)
b) dass aus Ihrer Sicht gewisse Gesetzte selbst nicht passend sind, und geändert gehören.
Bzg. Ihrem Punkt 1. oben: das Gesetz hat im Staat Gültigkeit. Nur weil sie es für „himmelschreiend ungerecht“ erkennen, heißt es nicht der Gesetzgeber oder selbst die Mehrheit der Deutschen dies gleich sieht.
„daß der Gesetzgeber dem Unrecht weiterhin dienen will“ -> das ist nur Ihre Sicht. Der Gesetzgeber und selbst die Mehrheit der Deutschen werden die Gesetze nicht als einem Unrecht dienend sehen.
Vor allem nicht einen Randparagraphen wie § 130, den Sie ja schon fast inflationär sehen.
Der interessiert niemanden von den „normalen Deutschen“: also die arbeitende Mittelschicht.
Bzg. Ihrem Punkt 2. oben: es ist aber ein Gesetz und steht schon lange. Ja gerne können Sie probieren es zu kippen, aber es gibt dringendere und wichtigere Angelegenheiten.
Stategisch ist es komplett der falsche Weg, auf dem § 130 versessen zu sein: Sie erreichen damit keine Menschen, bringen keinen Mehrwert, ja bringen nicht einmal einen nennenswerte Opposition oder Widerstand (also ausserhalb ihrem kleinen Grüppchen)
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Ja, der Kommentar von F. Liger trifft es perfekt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Volksgenossen mit Ihrem Rechtsverständnis,haben sich ihre Vom Regime angelegten Ketten wahrlich verdient! Wenn es ihrer Auffassung nach Gesetz ist,das es nur deshalb zu befolgen gilt,weil es eben jetzt Gesetz ist, das jeglicher Patriotische Gedanke dazu führt,sich selbstständig auf eigene Kosten zur standrechtlichen Erschießung bei der nächsten PI zu melden,gehen sie dann dorthin?Weil Gesezu ist ja Gesetz,und dem muß man ja folge leisten…..Ich werde jeden Tag kranker in diesem Regime,angesichts dessen was sich einem selbst im sogenannten „Widerstand“ an „geistesblitzen“ über den Weg läuft!
Nichts kann uns rauben ,Liebe und Glauben,
zu unserm Land.
Es zu erhalten und zu gestalten, sind wir gesandt!
Mögen wir sterben , unseren Erben , gilt dann die Pflicht.
Es zu erhalten und zu gestalten-
Deutschland stirbt nicht!
Karl Bröger bei der Ruhrbesetzung /Mein Hochzeitslied auf dem Standesamt unter den Qälend dreinblickenden Augen der Standes“beamtin“ ,als wir uns unter S-W-R zu diesem Lied das Ja-Wort gaben.
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„Seit wann hat denn ‚der übergroße Teil unserer Gesellschaft‘ recht? Hatte er etwa vom hohen Mittelalter bis in die Neuzeit recht, wo Millionen Hexen und Hexer gefoltert und auf den Tag und Nacht lodernden Scheiterhaufen verbrannt wurden?“
Dieses Beispiel führe ich immer wieder gern an, um die bunten Heuchler der Neuzeit argumentativ in die Enge zu drängen. Aber es ist kein Geheimnis, dass die Politik sich nach der Mehrheit richtet. Würde diese sich z. B. für Pädophilie aussprechen, würde die Gesetzgebung auch entsprechend geändert – keine Frage. Anders würde es in Hinblick auf die „Holocaustleugnung“ aussehen – da würden die Verantwortlichen schwerere Geschütze auffahren, falls es mit der psychologischen Kriegsführung nicht mehr klappen sollte…
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Kennt sich jmd in Software aus und den Grund dafür, warum auf Bitchute neuerdings einige Kommentatoren nicht mehr veröffentlicht werden? Es sieht dann praktisch so aus, daß der Kommentar erst erscheint und bei Betätigung der „refresh“ Funktion sowie erneutem Einschalten der Kommentar verschwindet.
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