Antigermanismus

17. 10. 2020

Bundesministerium der Justiz
z. Hd. Frau Christine Lambrecht
Mohrenstr. 37
10117 Berlin

Frau Justizministerin,

seit mehr als einem Jahr haben Sie das Amt als Bundesjustizministerin inne, und auch Ihre auffallende Stoßrichtung ist – wie die aller Ihrer Amtsvorgänger/rinnen – der Kampf gegen den angeblichen Rassismus und Antisemitismus. Warum aber verschweigen bzw. ignorieren Sie den offenkundig permanenten Antigermanismus, verübt nicht zuletzt von der BRD-Justiz? Es geht erfahrungsgemäß schon lange nicht mehr um die neutrale Gewichtung und Ahndung von im Strafgesetzbuch aufgeführter Straftaten, egal von wem auch immer sie verübt werden, sondern hier wird nach ideologischen Gesichtspunkten geurteilt. So wird z. B. die Beleidigung gegenüber Juden oder hier lebenden Ausländern als strafwürdige Tragödie behandelt, hingegen die Beleidigung von Deutschen als „von der Meinungsfreiheit gedeckt“ ausgewiesen.

Nun haben Sie ihren Posten gewiß nicht als Verlegenheits“job“ besetzt, wie beispielsweise seinerzeit der Taxifahrer Joschka Fischer den Außenministerposten, sondern haben Ihre Arbeit von der Picke auf gelernt, sind Rechtsanwältin geworden und haben sich als Fachfrau politisch korrekt emporgearbeitet bis ins Merkel-Kabinett. Sie sind also Volljuristin und daher in der Lage, meine Fragen sachlich, neutral und hoffentlich auch ohne philosemitische Garnierung zu beantworten; und zwar Fragen, die Ihr selbst gewähltes Spezialgebiet – eben Antisemitismus und Rassismus – betreffen. Ich gehe querbeet durch das politisch/juristische Terrain und greife einige Begebenheiten heraus, die mich wütend machen, weil sie ein immerwährender Skandal ohnegleichen sind.

Ich beginne mit der Gegenwart. Vor einigen Wochen schrieb eine Person namens Hengameh Yaghoobifarah (eine dubiose Ausländerin mit unbekanntem Geschlecht) in der „taz“ eine Kolumne, in der sie die Polizeibeamten allgemein „auf den Müll“ gehörend bezeichnete. Man braucht kein Jurist zu sein, um zu wissen, daß diese öffentliche Beschimpfung die Straftatbestandsmerkmale sowohl der Beleidigung gem. §185 StGB als auch der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllen. Nach demokratischer Meinung a la BRD aber ist dieser schändliche Ausspruch von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG gedeckt. Manche Rechtsverdreher werten ihn auch als Satire bzw. Kunst und somit straffrei.

Nun bin ich durch die Überheblichkeit maßgeblicher Juden gegenüber meinem deutschen Volk („Singularität“, „deutsches Tätervolk“ und dergleichen Anmaßungen mehr), die für mich der Ausdruck von Antigermanismus bzw. Germanophobie sind, gewiß kein Freund jener Juden. Doch die Juden auf den Müll gehörend zu wünschen? Und hier stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit der BRD-Justiz: Wäre die Äußerung, „Juden gehören auf den Müll“, von der Meinungsfreiheit, analog zum Falle Yaghoobifarah, „Polizeibeamte gehörten auf den Müll“, gedeckt? Sollte dies nicht der Fall sein, dann wäre damit Art. 3 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, zulasten aller deutschen Polizeibeamten ausgehebelt; die Juden wären dann „gleicher“ als deutsche Ordnungshüter.

Ein weiterer Fall, der ebenfalls noch in schlechter Erinnerung von uns Deutschen ist (vielleicht mit Ausnahme der an Masochismus leidenden): Ein im wahrsten Sinne des Wortes zu uns hergelaufener Türke, namens Malik Karabulut, darf die Deutschen – also auch Ihre und meine Person – straffrei als „Köterrasse“ beschimpfen – zumindest nach sogenannter rechtsgültiger Meinung der Staatsanwaltschaft Hamburg. Heißt das etwa, daß, nach dem Gleichheitsgrundsatz, ein Deutscher die Türken als Kamel- oder Eselrasse ungeahndet beschimpfen darf, ohne wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit usw. usf. für fünf Jahre in den Knast gesteckt würde? Wohl kaum, wo doch schon die abfällige Bemerkung „Kameltreiber« als Beleidigung oder gar Volksverhetzung gälte. Dies als ein weiteres Beispiel dafür, daß das Grundgesetz, ausschließlich zu Lasten der Deutschen(!), reine Makulatur ist.

Wohlgemerkt, ich stelle hier nicht zur Diskussion, ob ein Deutscher Menschen anderer Völker, Rassen oder Minderheiten als „Köterrasse“ oder „auf den Müll gehörend“ beschimpfen darf, denn ein barbarischer Umgang dieser Art, der in manchen Ländern der Levante samt südöstlichen Umgebung Usus sein mag, wird von zivilisierten Menschen bzw. Deutschen abgelehnt. Aber aus berufenem juristischem Munde, wie dem Ihren, möchte ich doch gerne die Frage beantwortet haben, warum Deutsche sowohl im täglichen Umgang mit Ausländern als auch von der rechtlichen Seite als Menschen dritter Klasse behandelt werden mit Gerichtsurteilen oder staatsanwaltlichen Bescheiden, die sinngemäß weder mit den im Strafgesetzbuch verankerten Straftaten noch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind.

Und dann natürlich wird immer wieder der Bomber Harris bemüht. Bekanntlich darf dieser Kriegsverbrecher, der hunderttausende von deutschen Zivilisten mit Phosphorbomben bei lebendigem Leibe verbrannt hatte, immer wieder aufs Neue – straffrei! – aufgefordert werden, seine Massenmorde nochmals zu verüben: „Bomber Harris, tu es nochmals“, zusätzlich wird ihm von Psychopathen für seinen Bomben-Holocaust gedankt – straffrei!! Und – Zufall oder Methode? – aus der zusammengerotteten Menschenmenge, wo diese Transparente zum Massenmord an Deutsche aufrufen, werden auch jüdische Fahnen geschwenkt. Machen etwa diese Fahnen den ungeheuer barbarischen Aufruf zu diesem entsetzlichen Verbrechen sakrosankt und damit nicht strafwürdig, oder sind grundsätzlich alle gegen Deutsche gerichtete Haßparolen der Strafverfolgung entzogen?

Nun stehen die Verbrechen von Bomber Harris außer Frage, während sich die Geister über die tatsächlichen Geschehnisse in den Konzentrationslagern scheiden; die Revisionisten sagen: so war es nicht (und werden dafür ins Gefängnis gesteckt), während die offizielle Geschichtsschreibung mit dem Sesam-schließe-dich-Zauberwort „Offenkundigkeit“ ihre Version zum unantastbaren Dogma erhoben hat. Doch vorausgesetzt, das Dogma entspricht der Realität – und damit bin ich bei meiner Frage: Dürfte man dann straffrei die Forderung kundtun: Eichmann, mach‘ es noch einmal!? Selbstverständlich wünschte das niemand, und auch Sie werden meine Frage verneinen, aber gerade deshalb muß ich darauf bestehen daß Sie mir freundlicherweise mitteilen, warum diese schreckliche Aufforderung (mit recht!) strafbar wäre, hingegen der Aufruf, an Deutschen Massenmord zu verüben, nach staatsanwaltlicher Ermittlung straffrei ist! Aufgrund zahlreicher Bescheide bzw. Urteile dieser Art zu schließen, gilt für Deutsche weder die bereits oben angeführte Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art. 3 GG, noch die Menschenwürde gem. Art. 1 GG.

Gewiß, Richter sind auch nur Menschen und haben daher für ihr letztendlich gefälltes Urteil einen gewissen Ermessensspielraum. Wenn aber Gerichtsurteile dieser Art sowie Entscheidungen der StA in der Regel immer zu Lasten der Deutschen und zugunsten der Juden und Ausländer gefällt werden, dann kann es sich nicht mehr um bedauernswerte zufällige Fehlurteile handeln, sondern dann haben diese germanophoben Urteile Methode.

Vor einem Jahr verübte ein Geisteskranker in Halle ein schreckliches Attentat. Aus diesem Anlaß gaben Sie der Passauer Neue Presse ein Interview, erschienen am 6. 10. 2020, wobei Sie sich zwar entsetzt über die (nicht gelungene) Absicht des Attentäters, nämlich Juden zu ermorden, zeigten, jedoch kein Wort darüber verloren, daß der Irre statt dessen zwei Nicht-Juden umgebracht hatte. Man fragt sich verdutzt, ob deutsche und/oder nicht-jüdische Opfer überhaupt noch zählen. Allein was Sie für antisemitisch halten, nannten Sie „eine Schande für unser Land.“ Finden Sie nicht, daß es an der höchsten Zeit wäre, endlich auch die zum Teil von mir aufgeführten antigermanistischen Umtriebe beim Namen und eine Schande für unser Land zu nennen?

Mit noch einem anderen Fall darf ich Sie behelligen. Gleich zu Anfang des Jahres 2000 begrüßten kleine autorisierte Nestbeschmutzer das neue Millennium mit der Verächtlichmachung und Verhöhnung deutscher Menschen. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Plakataktion gestartet. Auf dem Plakat war eine negroide junge Frau abgebildet, mit der Information: „Hier ist MV. Dass ist Jule, gebürtige Greifswalderin. Studentin. Und überhaupt ist bei uns manches anders als man denkt.“ Und dann griff die Regierung von MV in die Kiste von Ilja Ehrenburg und schwitzte antideutschen Rassismus aus, mit den drei groß geschriebenen Worten: „Blond – Blöd – Blauäugig“! Meine Anfrage an Schwerin nach dem Warum dieser Hetze, wurde schriftlich beantwortet mit der hirnrissigen Versicherung, es handle sich nicht um Hetze, sondern um eine „Imagekampagne“. Meine Frage, ob etwa das Konterfei einer blonden Deutschen mit dem Text: „Dunkel – Krummnasig – Blöd –“ ebenso als Imagekampagne toleriert würde, wurde erschreckt ignoriert.

Doch zurück in die Gegenwart, wo jedes Wort, daß dem Zentralrat der Juden in Deutschland nicht gefällt, der Bannstrahl eines angeblichen „Antisemitismus“ trifft und schließlich der unschuldige „Missetäter“ sein zerknirschtes Ich-verspreche-Besserung zelebriert. So jetzt geschehen in Sachsen-Anhalt durch dessen Innenminister Holger Stahlknecht. Dieser meinte: Angesichts der Tatsache, daß jetzt jüdische Einrichtungen bewacht werden sollten, müßten von den Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt zusätzliche 1500 Arbeitsstunden geleistet werden, Arbeitsstunden, die woanders fehlten. Es könnte sein, daß die Polizei daher nicht bei jeder Anforderung pünktlich zur Stelle sei.

Diesen nachvollziehbaren sachlichen Einwand zu prüfen und eine Lösung zu finden, wäre eigentlich die selbstverständlichste Sache der Welt. Nicht in der BRD. Da bestimmt offensichtlich der Zentralrat der Juden in Deutschland wo es lang geht, und zwar in einer Art und Weise, die an mittelalterliche Gepflogenheiten erinnert, wo sich der Knecht seinem unduldsamen Lehnsherrn zu fügen hatte. So kanzelte der Zentralratspräsident, Josef Schuster, den Innenminister Holger Stahlknecht ab; dieser suggeriere mit seinen Äußerungen, „Juden seien Schuld daran, wenn sich die Polizei um die Belange der übrigen Bevölkerung nicht mehr angemessen kümmern könne. Stahlknecht stelle die Juden als privilegiert dar und spiele sie gegen andere Bevölkerungsgruppen aus. Damit befördere er Antisemitismus.“1 Und dann stellt Josef Schuster die Drohung in den Raum, ob seinem „Lehnsmann“ nicht besser sein „Lehen“ zu entziehen sei: „Es stelle sich die Frage, ob Holger Stahlknecht weiter für das Amt als Innenminister geeignet sei.“2 Und Holger Stallknecht verstand sofort und bat seinen „Lehnsherrn“ zerknirscht um Vergebung: „Mein Ziel war und ist es, deutlich zu machen, daß die erhöhte Polizeipräsenz zum Schutz der jüdischen Einrichtungen für mich nicht verhandelbar ist und oberste Priorität in meinem Handeln hat. Ich bin zutiefst betroffen und erschüttert, daß meine Äußerungen offensichtlich für ein Mißverständnis gesorgt haben.“3

Vielleicht auch hat sich Stahlknecht an Martin Hohmann oder Jürgen Möllemann erinnert und die Erkenntnis gewonnen, daß es auch und gerade für Politiker nicht ratsam ist, maßgeblichen Juden zu widersprechen. Unwürdiges Verhalten dieser Art ist hierzulande längst Usus geworden. Und wer deshalb Kritik übt, wird als „Antisemit“ beschimpft und von der BRD-Justiz bedroht.

Zum Schluß meine grundsätzliche Frage an Sie, Frau Bundesjustizministerin: Ich habe an wenigen Beispielen üblen praktizierten Antigermanismus aufgezeigt, eine Germanophobie, die weitaus intensiver als Antisemitismus in der BRD praktiziert wird. Doch warum schießen, von Politik und Justiz ins Leben gerufene, sogenannte Antisemitismusbeauftragte wie Pilze aus dem Boden – seit einiger Zeit werden gar hohe Justizbeamte an BRD-Gerichten damit betraut, was der Neutralität der Frau Justitia Hohn spricht – während kein einziger Antigermanismusbeauftragter eingesetzt wird? Dies per se ist schon das untrügliche Kennzeichen eines existenten Antigermanismus! Oder sehen Sie das anders? Sehen Sie in meiner, wie ich meine, berechtigten Kritik etwa auch Rassismus und Antisemitismus?

Wegen der enormen Relevanz dieses Themas betrachte ich dieses Schreiben sowie Ihre erbetene Stellungnahme dazu als offen.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Reinhard Heuschneider

1Der Tagesspiegel vom 6. 10. 2020

2Ebenda

3Der Tagesspiegel vom 7. 10. 2020

6 Gedanken zu “Antigermanismus

  1. Ist eigentlich schön geschrieben.

    Die richtige Antwort der Frau Lambrecht müsste sein, dass diese Beispiele durchaus ein gewisses ungleichgewicht zeigen; und dass Sie aber der Meinung ist das bei Eskalierung in höhere und schlussendlich höchste Gerichte, ein Gleichgewicht wieder hergestellt werden würde; dass aber leider dies nicht verfolgt wird; und schlussendlich diese wenigen Fallbeispiele als sich-nicht-lohnend herausstellen, um in immer höhere richterlichte Instanzen zu treiben.

    Wenn ich den dummen Linkswähler von 2 Strassen weiter auch als „Deppenhund“ bezeichne, würde es sich auch nicht lohnen die Sache bis in die höchsten Gerichte reinzuschleppen.

    Somit ist alles eine Frage der Gewichtung.

    Nicht, dass Sie jetzt glauben, dass ich den aktuellen Status irgendwie für gut beheiße. Nein gar nicht.
    Aber gerade die unteren Gerichte sind nunmal stark von der Mehrheitsmeinung beeinflusst (oft stärker als wie von purem Recht), so dass ich den aktuellen Status schon in gewisser Hinsicht verstehen kann.

    Die Frage ist: wird es je passieren, dass sich die Mehrheitsmeinung ändert, so wie wir das gerne hätten.

    Like

  2. Sehr guter, informativer Artikel!

    Holger Stahlknecht – nomen est omen. Zumindest, was einen Teil des Nachnamens betrifft, denn die Art und Weise, wie sich dieser Knecht gegenüber seinem offenkundigen Herren verhalten hat, kann man nur als „hündisch“ (unterwürfig) bezeichnen.

    Antigermanismus ist tatsächlich das größte Problem in Buntland. Warum deutsches Leben in der BaehRD nichts wert ist, habe ich vor einiger Zeit mit diesem PDF-Dokument deutlich gemacht: https://yadi.sk/i/HzAlMo6RTwpMPA

    Nur wenn ein Jude tatsächliches Opfer in der BaehRD wurde, bestraft die Justiz den bzw. die Täter mit voller Härte, wie dieser Artikel belegt: https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/erneut-lebenslange-haft-fuer-kudamm-raser-wegen-mordes
    Im Kontrast dazu kommen diese Raser eines illegalen Autorennens ungeschoren davon: https://www.hessenschau.de/panorama/raser-auf-freiem-fuss-toedlicher-a66-unfall-offenbar-von-anderem-fahrer-verursacht,unfall-autorennen-hofheim-100.html
    Hier war das Opfer „nur“ eine alte Frau, die in ihrem Auto verbrannte…

    Like

  3. Auch interessant, dass es für die LINKsextreme Wikipedia-EnzyKLOpädie keine Deutschenfeindlichkeit gibt bzw. diese ein „rechtsextremes“ Hirngespinst ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschenfeindlichkeit_(Begriff)
    Die ideologisch bemühte Erklärung behilft sich hierbei u. a. damit, dass eine weiße [Wort ist kursiv dargestellt] Mehrheitsgesellschaft besteht, gegen die „struktureller Rassismus durch Migranten“ suggeriert „und eigener Rassismus gerechtfertigt“ werden solle.

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s