Wie Diebstahl belohnt wird

Kann man als Dieb zu 50 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden und im Knast monatlich 38000 Euro „verdienen“? Ja, das kann man; aber nur, wenn es sich um ein BRD-Gericht handelt und der bzw. die Täter einen „Migrationshintergrund“ aufweisen können.

Da haben vor drei Jahren Mitglieder eines hier sich eingenisteten ausländischen „Clans“, angeblich Jugendliche, aus dem Bode Museum in Berlin eine 100 kg schwere Goldmünze, im Wert von 3.750.000 Euro, gestohlen. Sie wurden ermittelt und standen vor Gericht. Natürlich verrieten sie nicht den Verbleib des Millionengutes, denn sie wußten, für Volksfremde lohnt sich Diebstahl in der BRD allemal; selbst wenn man sie erwischte, würde sich die im Knast abzusitzende lächerliche „Strafe“ tausendfach auszahlen.

Und sie zahlte sich aus. Am 20. 2. 2020 erfolgte das Urteil. Von den vier Verdächtigen wurde einer freigesprochen. Von den drei verbliebenen Tätern erhielten zwei je eine Haftstrafe von 4 ½ Jahren, einer von 3 Jahren und 4 Monaten. Das macht im Schnitt ca. 50 Monate Knast für jeden der drei jungen Männer. Nach Verbüßung von 2/3 der Haft wird ihnen mit Sicherheit 1/3 auf Bewährung erlassen, das heißt, jeder hat eine Haftstrafe von 33 Monaten anzutreten. Und in diesen 33 Monaten klingelt die Kasse! Stellen wir die Rechnung auf, um zu sehen, wieviel jeder der drei Schurken theoretisch mit seiner Untat „verdiente“:

Bei der Beute im Wert von 3.750.000 € bleibt jedem der drei Diebe 1.250.000 €, für die er 33 Monate im Knast verbringt; das sind nach Adam Ries 37.878 € monatlich bzw. 1262 € täglich. Ist das nicht phantastisch? Man klaut im großen Maßstab, wird verurteilt, geht für kurze Zeit in den Knast, und jeden Tag, den man dort absitzt, werden Tag für Tag 1262 € auf dem Geheimkonto gutgeschrieben. Nach knapp zwei Jahren läßt man die JVA hinter sich und hat 1 ¼ Million € im Besitz.

Die BRD-Justiz weiß, was sie Goldstücken schuldig ist. So saßen die Verdächtigen nur kurze Zeit in U-Haft und kamen zu den Prozeßterminen von Zuhause.

Ihren Schmusekurs gegenüber volksfremden Rechtsbrechern muß die Justiz anderweitig wieder wettmachen, und dazu sind deutsche Menschen da, jene, die ihr Vaterland verteidigen und nicht an den Holocaust glauben. Wohlgemerkt, sie sind keine Diebe, Räuber oder Kinderschänder, sie haben nur eine Meinung, die dem BRD-Regime nicht gefällt. Und dafür werden sie jahrelang eingesperrt. Alfred Schaefer wurde im letzten Jahr zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er durfte bis zu seiner Verurteilung nicht nachhause gehen, sondern wurde von den Schergen noch im Gerichtssaal verhaftet und zur U-Haft nach Stadelheim gebracht. Nach Verbüßung von 2/3 seiner Haft kann er nicht mit Freilassung auf Bewährung rechnen, denn Bewährung steht nur Verbrechern zu, nicht aber Deutschen, die ihr Vaterland schützen. Und wenn er nach Verbüßung der Gesamtstrafe entlassen werden wird, kann er nicht auf ein Geheimkonnte von 1 ¼ Millionen zurückgreifen, sondern muß mit einem Berg von Schulden zurechtkommen, weil ihm die Prozeß- und Anwaltskosten am Hals hängen. Auch die 91 Jahre betagte Dame Ursula Haverbeck muß ihre volle Haftstrafe absitzen, denn ihr erst kürzlich eingereichter Antrag auf die übliche Erlassung der 1/3 Reststrafe auf Bewährung wurde abgelehnt. Und der 84 jährige todkranke Horst Mahler wird vielleicht im Gefängnis sterben müssen, während für jeden der drei durch Diebstahl aufgestiegenen Millionären das Leben beginnt.

Praktisch mag es etwas anders aussehen, ändert aber grundsätzlich nichts an dem theoretisch Aufgezeigten. So dürfte das Oberhaupt der Großfamilie letztendlich der Drahtzieher und Befehlsgeber gewesen sein. Durch sichergestellte Goldpartikel konnten die Ermittler den Weg der gestohlenen Goldmünze erkunden und nachweisen, daß sie zerkleinert, zersägt wurde. Auf alle Fälle bleibt das Diebesgut in der Familie und wird vom Patriarchen entsprechend aufgeteilt werden. Kaum anzunehmen, daß dieser zur Rechenschaft gezogen wird; die Großfamilie bzw. die große Gaunerfamilie lebte bisher von Sozialleistungen, also vom deutschen Steuergeld, und wird auch nach dem Golddiebstahl davon leben; die 3 ¾ Millionen € bleiben diesem Pack als „Zubrot“. Die Täter haben übrigens keinen Schulabschluß, und ihr Vorleben war gezeichnet von Gewalt und Straftaten, aber vielleicht wertete dies die Vorsitzende Richterin als mildernde Umstände?

Diese Beispiele der BRD-Justiz zeigen wieder einmal krass auf, was für eine himmelschreiende Unrechtsprechung herrscht, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Und sie zeigen ferner, daß jeder Handwerker und jeder einfach Gebildete ein weitaus gesünderes Rechtsempfinden hat als so mancher Richter oder Staatsanwalt des BRD-Systems. Urteile wie dieses können alimentierte Exoten nur als Aufforderung zur Nachahmung verstehen, denn in ihrem Heimatland würde den Tätern für diesen dreisten Diebstahl die Hand oder gar der Kopf abgehackt, hingegen hier werden sie belohnt. Sollte man ihnen nun die Hand abhacken? Natürlich nicht, weil derartige Methoden nicht unserem Rechts- und Zivilisationsverständnis entsprechen. Aber ebensowenig entspricht unserem Rechtsverständnis, daß ein Gericht eine einheimische Frau, die ihre GEZ-Zwangsgebühren nicht bezahlen wollte, in Beugehaft nehmen läßt, daß, wie bereits oben gesagt, wahrheitssuchende Menschen wegen einer vom Regime abweichenden Meinung drakonisch bestraft und grausam drangsaliert werden, hingegen volksfremde Diebe eine lächerlich geringe Haftstrafe absitzen müssen, obwohl sie die Millionenbeute nicht herausgeben.

Grundsätzlich aber ist dies die eindringliche Lehre, daß fremde Kulturen, die sich mit der unseren einfach nicht vereinbaren lassen, hier nichts verloren haben. Hätte sich diese Großfamilie hier nicht einnisten dürfen, wäre das Thema von vornherein gegenstandslos.

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