Wieder ein Opfer der Holocaust-Religion

Und wieder wird gegen einen unschuldigen 93-jährigen Greis ein Schauprozeß geführt, diesmal am Hamburger Landgericht, um ihn schließlich zu verurteilen; ein Freispruch kommt nicht in Frage, weil Juden und deren Hilfswillige nur eine Verurteilung akzeptieren. Hier gilt jüdischer Wille und nicht Gerechtigkeit. Eigentlich gehören Ankläger und Richter auf die Anklagebank wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB, und, nachdem sie den unschuldigen Mann verurteilt haben werden, wegen Rechtsbeugung gemäß § 336 StGB.

Diese Art perverser Verfolgung unschuldiger Menschen seitens der BRD-Justiz wurde seit dem Demjanjuk-Schauprozeß als ungeschriebenes Gesetz etabliert. Da die angeblichen NS-„Bestien“ aussterben, gleichwohl die Holocaust-Industrie aus Erpressungsgründen auf ihre Vorführung nicht verzichten will, wurde ein neues (Un)Rechtswesen geschaffen. Alle ehernen Rechtsgrundsätze wurden über Bord gekippt und Unrecht zu Recht erklärt. Konnte vordem dem Angeklagten eine konkrete Tat nicht nachgewiesen werden, mußte er in dubio pro reo freigesprochen werden; jetzt, da man das Recht gebeugt hat, genügt allein die damalige Anwesenheit eines Angeklagten in einem deutschen Konzentrationslager, um ihn der Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob, wie auch in jedem anderen ausländischen Konzentrationslager, der Angeklagte Wachsoldat, Sanitäter oder Küchenhelfer war, er tat Dienst in einem deutschen KL und war somit schuldig. Kein Zeuge hatte John Demjanjuk damals identifizieren, und kein Richter ihm eine konkrete Untat im KL Sobibor nachweisen können, und dennoch wurde er 2011 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er starb ein Jahr später und entwischte seinen unmenschlichen Inquisitoren. Dabei war er sogar nach jahrelanger Verfolgung von einem israelischen Gericht 1993 freigesprochen worden, aber BRD-Verfolger als Philosemiten wollen offenbar jüdischer als die Juden selber sein.

Wenn der Vorsitzende Inquisitionsrichter Ralph Alt damals in der Urteilsbegründung sagte: „Der Angeklagte war Teil dieser Vernichtungsmaschinerie“, dann wird hier der Kausalbegriff ins Unendliche ausgeweitet, Bei einer solch beispiellos kruden Gedankenkonstruktion müßte man konsequenterweise sagen: dann sind auch die Lokführer, das Zugpersonal, die Piloten, alle Personen, welche die KL berührende Infrastruktur aufrechterhielten mitschuldig; dann sind sogar die Eltern des Angeklagten mitschuldig, denn weil sie ihn gezeugt haben, konnte er erst „Teil dieser Vernichtungsmaschinerie“ werden. Das gleitet ab in wahnhafte Sippenhaftung. Wo soll da noch die Grenze sein? Doch halt! Wir, das ganze deutsche Volk ist faktisch ja bereits in Sippenhaftung genommen, vom längst Verstorbenen bis hin zum noch Ungeborenen! Zwar kann man nicht alle Personen vor Gericht stellen, aber das ist gar nicht notwendig, denn de facto steht jeder Deutsche 365 Tage im Jahr vor Gericht, angeklagt von seinen „Politikern“ und der Lügenpresse, verurteilt zu Zwangsarbeit für die ganze Welt und schließlicher Ausrottung durch Umvolkung. Die gegenständliche skandlöse Manipulation von Recht- zu Unrechtsprechung ist nur ein Nebenschauplatz dieser „Strafe“, und dem Skandalrichter Ralph Alt ist vorzuhalten: Sie, als Richter, sind ein erheblicher Teil dieser BRD-Rechtsbeugungsmaschinerie.

Seit John Demjanjuk fielen zahlreiche ehemalige KL-Bedienstete – unter anderen Oskar Gröning, ehemaliger Buchhalter in Auschwitz sowie Hubert Zafke, ehemaliger Sanitäter in Buchenwald – der verfolgungsbesessenen, unmenschlichen BRD-Justiz zum Opfer. Ihre Richter wurden zu Tätern.

Und nun ist Bruno D. als ehemaliger Wachmann im KL Stutthof an der Reihe. Angeblich sollen dort in dem Arbeitslager nahe Danzig 5230 Insassen ums Leben gekommen sein, also wird der beschuldigte Greis wegen Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen verurteilt werden. Welcher Zynismus, welcher Hohn! Und welche Schande für das BRD-System, das sich „Rechtsstaat“ nennt und doch nichts weiter ist, als der willige Befehlsempfänger des Zentralrates der Juden in Deutschland.

Für das unkritische bzw. ahnungslose Publikum hat sich die lizensierte Lügenpresse schon eingeschossen. Dabei ist interessant, daß damals im Fall Demjanjuk z. B. der Chefredakteur der Welt, Torsten Krauel, in der Ausgabe vom 13. 5. 2011, sich zur Kritik an der neu eingeführten Unrechtsjustiz veranlaßt sah; heute, da Unrecht zum Gewohnheitsrecht hinüberglitt, braucht das selbe Blatt kein Alibi mehr und betätigt sich als Inquisitionshelfer. Das Leid der Opfer, und damit die Schuld des angeklagten „Täters“, wird in dem WELT-Artikel vom 29. 10. 2019 nur in theatralischen Superlativen aufgeführt und kommt schon im ersten Satz des Artikels zum Ausdruck: „Marek Dunin Wasowicz kämpfte im KZ Stutthof um sein Leben, während Bruno D. die Gefangenen bewachte.“ Wasowicz, ein polnischer Jude, gleichaltrig mit dem Angeklagten, ist als Zeuge geladen. Er hat es leicht, denn niemand, am allerwenigsten die Vorsitzende Richterin Meier-Göring, dürfte seine Zeugenaussage bezweifeln. Selbst wenn Anlaß dazu bestände, wird sie es nicht wagen, weil sie sonst damit rechnen müßte, wegen Opferbeleidigung belangt zu werden. Richtern, die nicht spuren, geht es so, wie es Richter Orlet im Deckert-Prozeß ergangen ist.

Und dies ist der Skandal aller dieser NS-Prozesse: daß kein einziger sich auf hieb- und stichfeste, auf forensische Beweise stützt, sondern einzig und allein auf Zeugenaussagen, obgleich Zeugenaussagen das schwächste Glied in der Beweiskette sind – mit gutem Grund. Erstens, es besteht bei befangenen Zeugen die Gefahr, aus Rache Falschaussagen zulasten des Angeklagten zu machen, zumal die Aufdeckung einer solchen so gut wie ausgeschlossen ist. Früher wurden jüdische Zeugenaussagen noch nicht ganz so sakral behandelt wie heute, und so wurde der Fall eines gigantischen Komplotts meineidiger Zeugen bekannt:

Im März 1950 wurde Otto Hoppe, ehemaliger SS-Oberscharführer im KL Buchenwald, beim Landgericht Stade wegen unzähliger grauenhafter Verbrechen angeklagt. 130 (Hundertunddreißig!) Belastungszeugen behaupteten unter Eid, Hoppe habe Häftlinge auf sadistische Art zu Tode geprügelt oder sie mit seinen genagelten Stiefeln zu Tode getrampelt, sie an Bäume gebunden und aufgehängt. Sie schilderten in allen Einzelheiten, wie Hoppe Häftlinge erschossen, ihnen die Zähne ausgeschlagen und sie ertränkt habe. Der Angeklagte bestritt energisch alle Vorwürfe. Er war eben noch kein uralter Greis und klar bei Verstand, dem man nicht, wie es heute mit den angeklagten Greisen geschieht, Verbrechen, die er nicht begangen hatte, einreden konnte. „Otto Hoppe wurde am 18. April 1950 wegen Mordes in vier Fällen, versuchten Mordes in einem Fall, wegen Totschlags in neun Fällen, versuchten Totschlags in sieben Fällen und Körperverletzung in 81 Fällen zu zweimal lebenslanges Zuchthaus und 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf Lebenszeit aberkannt. Zu einer Anrechnung der Untersuchungshaft bestand nach Meinung des Gerichts kein Anlaß, da Hoppe ‚durch verstocktes Leugnen auch gegenüber schlagenden Beweisen und die Form seiner Einlassung gezeigt habe, daß er keinerlei Reue über seine Taten empfindet‘.“1 Nach 17 Jahren Zuchthaus wurde Hoppe freigelassen. Es hatte sich herausgestellt, daß die ehemaligen 130 Häftlinge im Verlaufe der Hauptverhandlung in der Stader Gaststätte „Harburger Hof“ sich zu ihren Falschaussagen abgesprochen hatten. Hier hatte sich der Vorsitzende Richter Dankert zum Täter gemacht, indem er allein aufgrund von Zeugenaussagen einem unschuldigen Menschen 17 Jahre Lebenszeit stahl. Man könnte bitter ergänzen: Heute bedarf es keiner meineidiger Zeugenaussagen mehr, um einen unschuldigen Menschen hinter Gitter zu bringen, heute genügt dessen ehemalige Anwesenheit in einem KL, um ihn zu verdammen und zu vernichten, selbst wenn er als Arzt oder Sanitäter dort Leben gerettet hatte.

Zweitens, Juden dürften in Prozessen, wo der Angeklagte ein Goyim ist, weder Zeugen, noch Richter stellen, denn nach dem Talmud und Schulchan aruch begeht ein Jude keine böse Tat, wenn er einem Nichtjuden schadet; im übrigen reinigt ihn das rituelle kol nidre-Gebet von allen seinen Untaten.

Drittens, selbst wenn ein Zeuge, egal ob Jude oder Nichtjude, vom redlichen Willen beseelt ist, eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage zu machen, so ist sie mit größter Vorsicht aufzunehmen, weil das Gedächtnis oft trügt, erst recht, wenn das Geschehen schon fast ein Jahrhundert zurückliegt. Und dieses vom eigenen Gedächtnis betrogen zu werden, ist nicht etwa die Ausnahme, sondern die Regel! (Siehe dazu „Zeugenaussagen“ in <heurein.wordpress.com>). Wenn also diese empirische Erkenntnis seitens der Gerichte bei „normalen“ Prozessen durchaus berücksichtigt wird, hingegen bei NS-Inquisitionsprozessen in keiner Weise, so kann dies kein Versehen, sondern nur skandalöse böse Absicht sein.

Nachfolgend einige Aussagen des genannten Zeugen Wasowicz.

Die Gaskammer war ein offenes Geheimnis in Stutthof“

Ein „offenes Geheimnis“ ist kein Beweis. Wo sind die forensischen Beweise? Es gibt keine, weder in Stutthof, noch in irgendeinem deutschen KL, Auschwitz inbegriffen; der einzige „Beweis“ sind die Zeugenaussagen, das schwächste Glied in der Beweiskette.

Seine ganze Familie habe „im Untergrund gelebt und gegen die Deutschen gekämpft. Er selber habe deutsche Plakate zerstört und Parolen an die Wand gemalt.“ Noch bevor der Warschauer Aufstand begann, sei seine Familie denunziert und verhaftet worden. „Wir wurden alle festgenommen und zur Gestapo gebracht.“

Und dennoch hat er überlebt. Der Zeuge sollte sich bewußt sein, daß die Alliierten mit „feindlichen, subversiven Kräften“ kurzen Prozeß gemacht hätten.

Die vier Untergrundkämpfer seien im berüchtigten Paviak-Gefängnis gelandet, und die Haftbedingungen seien „unmenschlich und grausam“ gewesen: „Wir haben auf dem Boden geschlafen, uns fielen die Wanzen von der Decke auf den Kopf.“

Diese Aussage muß für eine 50-jährige, im Wohlstand aufgewachsene Vorsitzende Richterin beeindruckend sein, doch waren Wanzen und Läuse im Krieg und auch in den Nachkriegsjahren keine außergewöhnliche Begleiterscheinung, und nicht nur in Lagern. Ich selbst kann mich noch dunkel erinnern, daß wir nach der Vertreibung und schon im sicheren Mutterland, gemeinsam mit mehreren Vertriebenen auf dem Fußboden schliefen und die Wanzen von der Decke uns auf den Kopf fielen, bis der Kammerjäger uns von der Wanzenplage befreite.

Die Männer hätten sich Spielkarten angefertigt und „aus Brot Schachfiguren“ gefertigt.

Die ersten Nachkriegsjahre kannten wir Brot fast nur noch vom Hörensagen, und niemand konnte es sich leisten, aus dem kostbaren, ja heiligen Brot Spielfiguren anzufertigen.

Die Deutschen zwangen den Zeugen zur Sklavenarbeit.“

Warum sagt der Zeuge nicht das korrekte Wort „Zwangsarbeit“? Weil Zwangsarbeit, die jede Nation ihre feindlichen Gefangenen leisten ließ, zu banal klingt, hingegen „Sklavenarbeit“ sich halt unmenschlicher, grusliger anhört und nur deutschen „Sklavenhaltern“ vorbehalten sein darf.

Wir haben Bäume gefällt und Wurzeln herausgeholt. Es war eine Arbeit, die übermenschliche Kräfte erforderte.“

Ich entsinne mich, wie in den ersten Nachkriegsjahren die Flüchtlingsfamilien von den Waldbesitzern Wurzelstöcke von bereits gefällten Bäumen zugewiesen bekamen, welche die Männer dann ausgruben und zu dem damals kostbaren Brennholz verarbeiteten. Es war eine schwere Arbeit, aber keine, die „übermenschliche Kräfte“ erforderte.

Der Augenzeuge, von der Richterin nach der Gaskammer gefragt, sagte, er habe einmal gesehen, „wie sie die Menschen dort hineingetrieben haben.“

Beweis? Ach ja, seine Aussage! Im übrigen war nach Ansicht der wissenschaftlichen Forscher Jürgen Graf und Carlo Mattogno der als Gaskammer bezeichnete Raum eine Entlausungskammer. Zwar sind nach Art. 5 (3) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei, aber nur auf dem Papier; und bringt die Forschung nicht das gewünschte Resultat, dann wird der stalin’sche Modus aktiviert und der/die Forscher wandern ins Gefängnis (wie etwa der Diplom-Chemiker Germar Rudolf).

Er „kannte auch das Krematorium. Jeder kannte es.“

Das ist keine Neuigkeit; wie es in jeder größeren Stadt weltweit Krematorien gibt, so gab es auch in jedem größeren KL Krematorien, welche die Toten, wovon die meisten durch Fleckfieberepidemien umgekommen sind, einäscherten. Aus den Bauplänen sind sie bestens bekannt, ebenso die Baupläne von Gaskammern, in denen die Kleidung der Insassen entwest wurden, sogenannte Entlausungskammern („Eine Laus, dein Tod!“), hingegen Baupläne von Gaskammern, in denen Menschen vergast wurden, sind nicht bekannt.

Je länger er gehört wird, desto grausamere Erinnerungen fallen Dunin-Wasowicz ein.“

Wen wundert ’s. Er wird nicht ins Kreuzverhör genommen, denn das hieße ja, seine Aussagen in Zweifel zu ziehen und könnte durchaus den Straftatbestand der Opferbeleidigung erfüllen. Wir haben ja gesehen, wozu diese sogenannte Justiz fähig ist.

Und immer wieder sucht der Augenzeuge Blickkontakt mit dem Angeklagten.“

So mancher deutsche Überlebende z. B. des polnischen Vernichtungslagers Lamsdorf, braucht keinen Blickkontakt mit einem polnischen Schergen zu suchen, denn nur Deutsche, selbst unschuldige, werden bis zum St. Nimmerleinstag vor den Richtertisch gezerrt, während Untaten an Deutschen ungesühnt bleiben. Ob der Vorsitzenden Richterin oder dem Ankläger überhaupt bewußt ist, daß allein diese Tatsache antideutscher Rassismus ist, den sie willig und als selbstverständlich praktizieren? Sicher nicht, denn Menschen, denen das deutschfeindliche BRD-System bereits mit der Muttermilch zweierlei Rechtsmaßstäbe eintränkt, dürften ihr Unrechtsbewußtsein und ihren Gerechtigkeitssinn verloren haben.

Und eine bemerkenswerte Ungereimtheit seitens der Vorsitzenden Richterin fällt dem Leser des Welt-Artikels vom 29. 10. 2019 sofort ins Auge. Die von verschiedener polizeilicher und staatsanwaltlicher Seite unbeliebte Juristin hatte im Laufe ihres Richteramtes so manchen Angeklagten freigesprochen, weil die Beweislast ihrer Meinung nach zu einem Schuldspruch nicht ausreichte. In einem Fall hatte sie der Polizei „krasse Ermittlungsfehler“ vorgeworfen; es habe Hinweise gegeben, daß Zeugen „hoch suggestiv befragt“ und „gegebenenfalls sogar getäuscht“ worden seien; mehreren Indizien zulasten des Angeklagten sei „aufgrund fehlerhafter Polizeiarbeit kein oder nur noch ein äußerst geringer Beweiswert“ zugekommen. Nun müßte man meinen, daß eine derart gewissenhafte Richterin in diesem gegenwärtigen NS-Prozeß, der sich allein auf Zeugenaussagen stützt, denen ebenfalls aus den bereits angeführten Gründen kein oder nur noch ein äußerst geringer Beweiswert zukommt, den Angeklagten ebenfalls freispricht. Das wird sie aber nicht tun. Denn was für Gründe und Indizien bei „normalen“ Strafprozessen gelten, bei NS-Prozessen sind sie außer Kraft gesetzt. Doch im Grunde spielt das alles keine Rolle mehr, denn auch wenn der Angeklagte sich nichts zuschulden kommen ließ, er wird verurteilt werden, weil er zur falscher Zeit am falschen Ort war. Warum dann aber der ganze Zirkus mit kostspieligen Scheinprozessen? Eine Strichliste abzuhaken mit noch lebenden Personen, die einst in einem KL Dienst taten, und jeden zu 20 Jahren Gulag verurteilen – wäre das nicht einfacher? Gewiß, aber der Schein von „Rechtsstaatlichkeit“ muß gewahrt bleiben. Stalin hatte das nicht nötig, er nannte sich ja auch nicht „Demokrat.“

Da ist es auch egal, ob die Richterin sich in notwendiger Weise mit dem Holocaust-Komplex befaßt hat oder nicht, ob sie sich der unlösbaren Widersprüche hinsichtlich der Anklagepunkte und dem real Machbarem bewußt ist. Und der Zeuge Wasowiecz sowie die allgemein verlogene offizielle Darstellung zu diesem Thema sind zum Nachhilfeunterricht in Geschichte zwar völlig untauglich, aber hier geht es bekanntlich nicht mehr um Realität, schon gar nicht um Wahrheit und Gerechtigkeit. Man werfe nur einen Blick in Wikipedia, dann erkennt man, welch paranoider „Geschichtsunterricht“ über das KL Stutthof dem ahnungslosen Leser übermittelt wird; da heißt es beispielsweise:

Nach Zeugenaussagen bei den Nürnberger Prozessen wurden Leichen aus dem KZ Stutthof experimentell zu Seife verarbeitet. Rudolf Spanner war von 1939-1945 Professor an der medizinischen Akademie in Danzig und Arzt am anatomischen Institut. Aus eigenem Antrieb entwickelte er in den Jahren 1943 – 1944 ein Verfahren zur Seifenherstellung aus menschlichen Körpern. Mehrere Dutzend Kilogramm Seife sollen auf diesem Wege hergestellt worden sein und innerhalb der Autopsieräume für Reinigungszwecke Verwendung gefunden haben. Eine industrielle Seifenproduktion aus Körperfett ist dagegen nicht belegt. Eine viersprachige Marmortafel am Institut in der Aleja Zwyciestwa 41/42 erinnert heute an diese Versuche. Die ursprüngliche Bronzetafel von 1975 wurde 2005 gestohlen und 2007 ersetzt.“

Bereits im Frühjahr 1990 kam aus dem jüdischen Holocaust-Zentrum Yad Vaschem die vom The Daily Telegraph am 25. April 1990 veröffentlichte Richtigstellung, nämlich daß die angebliche Seifenherstellung aus jüdischen Körpern eine Lüge sei. Das ist nun 30 Jahre her, und nach wie vor wird in Wikipedia diese Holocaustlüge warmgehalten. Frau Vorsitzende Richterin Meier-Göring, wo bleibt die Strafanzeige gegen die Wikipedia-Verantwortlichen wegen Holocaustleugnung gemäß § 130 StGB? Oder wollen Sie etwa sagen: Zweifeln ist nicht erlaubt, eine irrsinnige Übertreibung schon?

Diese Frage ist freilich nur rhetorisch gemeint, denn ein System, das so verdorben ist, Menschen ohne konkreten Tatnachweis, die also nach der Unschuldsvermutung als unschuldig zu gelten haben und im äußersten Fall wegen Mangels an Beweisen freizusprechen sind, zu verurteilen, ist an der Wahrheit nicht interessiert, sondern ausschließlich an der Zementierung der Lüge. So wird aus deutschfeindlicher „Staatsräson“ noch so manchem unschuldigen Greis der Lebensabend zerstört, und so mancher wahrheitsliebende Bürger, der allein seinem Gewissen folgt und sich auch mit dem Sonderparagraphen 130 StGB nicht einschüchtern läßt, verfolgt und eingesperrt werden. Die juristische Absurdität der Nürnberger Prozesse haben die Berliner Besatzerknechte übernommen, und die BRD-Justiz hat sich zur Hure der deutschfeindlichen Vernichtungspolitik gemacht. Das fügt sich folgerichtig zu dem Bekenntnis Konrad Adenauers vom 25. 11. 1949: „Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Aliierten bekommen.“ Vae victis! Doch wehe auch den Kollaborateuren, wenn die Zeit der Bilanzziehung gekommen ist, die Zeit, wo Richtern Gerechtigkeit und Maß wieder etwas bedeuten und freche Besatzerwillkür der Vergangenheit angehören werden.

1National-Zeitung vom 26. 7. 1996

5 Gedanken zu “Wieder ein Opfer der Holocaust-Religion

  1. Ist jeder Polizist schuldig, weil sein Kollege im Dienst einen Delinquenten geprügelt hat? Ist jeder Pfarrer schuldig, weil sein Mitbruder einen Ministranten mißbraucht hat? Ist jeder Erzieher schuldig, weil andere Pädagogen vergewaltigt haben? Ist jeder Ehemann schuldig, weil andere Männer ihre Frauen schlagen?
    Ist jeder Büroangestellte schuldig, weil eine Kollegin eine Vergewaltigung anzeigt aber den Täter nicht identifiziert. Und was ist, wenn sie die Vergewalitigung erfunden hätte?

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  2. Werter Heurein !
    Die Juden speien seit Ewigkeiten ihren Hass gegen alles, was nicht unter ihre Kippa passt, und was sich durch deutsche Werte auszeichnet, drückt ihnen besonders auf die satanische Seele. Ja, der Jude will alles beherrschen, was nicht unter seinem zerschlissenen Mantel der Machtgier bedeckt wird, bewirft er mit Schmutz, es wird durch Lügen vergewaltigt. Und deren Höllenheilige, der Hohle Klaus, dient als verzinste Waffe gegen die Wahrheit. Da wirft schon die Frage von deutschlandsterne Licht auf diese Schatten : Und was ist, wenn sie die Vergewaltigung erfunden hätten ? Dann wäre dieser herrschende Wahnsinn erklärt, dieser Zeitgeistspuk ans Licht gebracht. Die Narren sind losgelassen um nach der Pfeife ihrer Totengräber in die Grube zu springen, Hakennasenlemminge oder Systemzombies. Richtig, diese Besatzerwillkür muss ein Ende finden, dann ist der Spuk vorbei. Danke für all ihre guten, geistreichen Beiträge, gegen diesen Wahnsinn.
    Ganglerie

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    • Werter Ganglerie,
      Kommentare sind mir willkommen, aber bitte eine besonnenere Wortwahl! Mit „Hakennasenlemminge“ und dergleichen Wortschöpfungen dienen wir nicht der Sache, sondern schaden ihr und uns persönlich – völlig unnötig! Danke für Ihr Verständnis!

      Gefällt 1 Person

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