Offener Brief

13. 08. 2019

An die

Staatsanwaltschaft Deggendorf

z. Hd. Herrn Oberstaatsanwalt Rudolf Helmhagen

Graflingerstr. 34

94469 Deggendorf

Offener Brief

Betr.: Sogenannte Haßkommentare

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

der Bayrische Rundfunk „BR 24“, vom 8. 8. 2019, klärt uns auf über sogenannte Flüchtlinge in Deutschland, über „Haßkommentare“ und schließlich über Ihren denkwürdigen Kampf in dieser Angelegenheit.

Die Vorgeschichte: Vor zwei Jahren demonstrierten „Flüchtlinge“ in Deggendorf unter dem Motto: „Keine Abschiebung mehr – Schlechtes Essen“, “Nix gut in Deutschland“1. Nun wissen zwar Sie und ich, daß für arme, halb verhungerte und traumatisierte Flüchtlinge aus dem tiefsten Afrika unser deutsches Essen eine Zumutung und das erlesenste Gourmet-Menue gerade gut genug ist und eine legale Abschiebung eher versuchtem Totschlag gleichkommt. Aber die AfD Deggendorf wußte das nicht. Daher stellte Frau Ebner-Steiner diese Nix Abschiebung- Nix gut Essen-Geschichte ins Internet, mit dem Resultat, daß zahlreiche deutsche Böslinge diesen eingedrungenen Fremden keine Sympathie, sondern „Haßkommentare“ entgegenbrachten: „Schwarze Karnickel“, „Undankbare Kanalratten“, „Ist etwas Jagdsaison“, „widerlich, diese Halbaffen“, „die sollen zurück in ihre Heimat, das Kanackengesindel“.

Aber Gott Lob, wir haben ja die BRD-Justiz. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, haben Sie versichert; insgesamt seien 257 Verfahren gem. § 130 StGB gegen die „Volksverhetzer“ eingeleitet worden, und es habe bereits fast 100 rechtskräftige Verurteilungen gegeben. Besonders Ihre folgende Äußerung, Herr Oberstaatsanwalt Helmhagen, hat mich über alle Maßen beeindruckt:

„Das sind wirklich schreckliche Formulierungen in Bezug auf Menschen, die nichts böses getan haben, sondern ihr Recht wahrgenommen und auf Umstände hingewiesen haben, die aus ihrer Sicht unangenehm sind und die man verbessern sollte.“

Nun, da erlaube ich mir, Sie an einige wenige Umstände im Raum Deggendorf und Umgebung zu erinnern, die aus Sicht der bescheidenen exotischen Bereicherer „unangenehm sind und die man verbessern sollte“.

Da war in Böbrach eine luxuriöse Unterkunft, 2012 in idyllisch gelegener Lage am Waldrand neu errichtet, mit bester Infrastruktur und sozialen Einrichtungen, eine Unterkunft, von der so mancher einheimische minderbemittelte Deutsche nur träumen kann. Für die „Flüchtlinge“, (vom Bayerischen Flüchtlingsrat aufgehetzt) aber waren es „unerträgliche Bedingungen“, von „permanenter Trostlosigkeit“. In einem Brief forderten sie „das Recht, nicht weiter dort leben zu müssen und die schnellstmögliche Schließung des Lagers.“2

Vor drei Jahren sollten neun Syrer von Schlatzendorf in eine vorzüglich hergerichtete Unterkunft, mit Doppelzimmer, Bad und WC nach Bodenmais am Fuße des Arber verlegt werden. Aber sie wollten nicht, vermutlich schwebte ihnen das Berliner Schloß Sans Souci vor, mit Diener, Staatskarosse und blonder Frau als Zugabe. Die Heimleiterin der Unterkunft in Bodenmais, Silke Weiß: „Mich hat es umgehauen, als ich lesen mußte, daß die nicht bei uns wohnen wollen.“3 Mir scheint, da ist Frau Weiß haarscharf an einem Haßkommentar vorbeigeschlittert. Denn auch hier kann ich nur Ihre weisen Worte unterstreichen: Die Syrer haben „nichts böses getan, sondern ihr Recht wahrgenommen und auf Umstände hingewiesen, die aus ihrer Sicht unangenehm sind und die man verbessern sollte“.

Etwa um die gleiche Zeit protestierten zwei Syrer auf dem 140 Meter hohen Kamin des Kraftwerks in Pleinting gegen „das eintönige Essen, die mit einem Bauzaun abgesicherte Unterkunft und den mit Hund ausgestatteten Sicherheitsdienst“4 Dort oben war es kalt und die Schutzbedürftigen wagten nicht mehr den Abstieg. Also Großeinsatz mit Polizei, Rotem Kreuz, Feuerwehr und Bergwacht. 150 Einsatzkräfte waren vor Ort, nicht zuviel für zwei Goldstücke, die schließlich mit Hubschraubern von diesen nix guten Deutschen gerettet wurden. Hand aufs Herz, Herr Oberstaatsanwalt: wenn ich Ihnen verraten würde, daß ich diese Buben dort oben gelassen hätte, bis sie schwarz geworden wären – würden Sie mich dann wegen „Volksverhetzung“ anklagen? Ich fürchte fast. Denn diese bescheidenen Menschen aus dem Morgenland sind ja nur zu uns gekommen, „um auf Umstände hinzuweisen, die aus ihrer Sicht unangenehm sind und die man verbessern sollte.“

Ein erfahrener Mediziner, im Deggendorfer „Ankerzentrum“ tätig, schmiß das Handtuch bzw. das Stetoskop. Die Schutzbedürftigen seien gar nicht schutzbedürftig, sondern „Medizintouristen“, obendrein „frech und fordernd“5. Einer will Viagra, ein anderer ein Rezept für Massage, weil er Muskelkater vom Tischtennisspielen habe; eine Frau verlangt Mündspülung, und wenn er ihr sage, sie müsse diese, wie jeder Deutsche auch, in einer Drogerie kaufen, wird sie frech. Er würde um künstliche Hüften, Kniegelenke oder Zahnimplantate gebeten. 41 Patienten hat er an diesem Abend. Nur einer verabschiedet sich mit einem „Danke“. Ein Aserbaidschaner habe mit der Faust auf einen Kollegen eingeschlagen, weil er mit dessen Behandlung nicht zufrieden gewesen sei. Zwei Tage später sei er zurückgekehrt und habe ein Messer gezückt. Auch hier, Herr Oberstaatsanwalt, sollten Sie eventuell prüfen, ob sich der Mediziner nicht strafbar gemacht hat. Zwar hat er sich gehütet, von „undankbaren Kanalratten“ zu sprechen, doch halten Sie seine Kritik „Medizintouristen“ nicht schon für grenzwertig, zumal er als Arzt um die Sensibilität dieser Menschen doch wissen müßte? Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat, hat es so formuliert: „Es handelt sich hier nicht um Schwerkriminelle, sondern um Menschen, die Angst vor einer Abschiebung haben und sich auch aufgrund dessen in einer schwierigen und stressigen Lebenssituation befinden.“6 Das klingt sehr ähnlich dem Ihnen bestens bekannten Satz: …haben nichts böses getan, sondern ihr Recht wahrgenommen und auf Umstände hingewiesen, die aus ihrer Sicht unangenehm sind, usw. usf.

Ein Jahr vor dem Tsunami hausten in einem selbstgebastelten „Flüchtlingscamp“ in München wieder einmal „Protestierende“. Nach der Räumung des Camps „sind einige Hungerstreikende auf Bäume geflohen“7, wo sie in schwindelerregender Höhe die Nacht verbrachten. Das muß man sich einmal verinnerlichen: Afrikanische Sozialtouristen kommen illegal hier herein, werden von Merkel & Co. mit Jubel illegal aufgenommen und fürstlich versorgt, mit dem Ergebnis, daß sie ein Dschungelcamp errichten, in den Hungerstreik treten und auf Bäume klettern. „Am Morgen kletterten die Männer nach längeren Verhandlungen herunter…“ Vielleicht hat dies einen der oben genannten strafrechtlich Verfolgten zu seinem Haßkommentar: „Widerlich, diese Halbaffen“, verleitet? Er hätte sich freilich im klaren darüber sein müssen, daß die Gedanken über tollhaus-ähnliches Verhalten von Ausländern frei, das Sagen aber strafbar ist.

Anders ist es bei Deutschen, die darf man landauf, landab lauthals als „Köterrasse“ beschimpfen, völlig legal! So wie es der in Hamburg lebende Türke Malik Karabulut in seinen Haßkommentaren getan hatte. Anfang Juni 2016 schrieb er: „Erhofft sich die Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören!“ Ferner: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch.“ und schließlich drohte er: Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“ Die Hamburger Staatsanwaltschaft wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB zurück. Und Sie, Herr Oberstaatsanwalt werden sich Ihren Hamburger Kollegen anschließen, mit der Begründung: § 130 StGB schützt Minderheiten, nicht aber das deutsche Volk in seiner Gesamtheit; letzteres ist nicht „beleidigungsfähig“, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Doch was sagt uns das? Nichts anderes, als daß der Gesetzgeber deutschfeindlich bis auf die Knochen ist und den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG zulasten der einheimischen Menschen zynisch mißachtet. Ein Gesetz zu etablieren, das den Schutz von Minderheiten höher bewertet als den Schutz des ganzen deutschen Volkes ist an Perversion nicht zu überbieten.

Auch den Massenmord an Deutschen kann man unter dem Schutz des Sondergesetzes § 130 StGB in allen Varianten bejubeln: „Bomber Harris, do it again“, „Bomber Harris, Superstar, dir dankt die Antifa“, eine herabstürzende Bombe ist zu sehen mit der Aufschrift: „Alles Gute kommt von oben!“. Und die derzeitige Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth beteiligt sich an „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“-Demonstrationen.

Sie, Herr Oberstaatsanwalt, bezeichnen die gegen Ausländer gerichteten „Haßkommentare“ als „menchenverachtend“; da würde mich freilich Ihre Antwort interessieren, ob Sie diese Beschimpfungen, diese von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik gegen uns Deutsche und deren Nicht-Ahndung durch die BRD-Justiz nicht auch menschenverachtend finden, eine ausschließlich gegen das deutsche Volk gerichtete Menschenverachtung, die blanker Hohn auf Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) ist.

Und noch etwas würde mich interessieren. 2015 hat die Schlepperkönigen Angela Merkel unter millionenfachen Rechtsbruch (Art. 16a GG) ethnisch und kulturell fremde Völkerscharen völlig illegal nach Deutschland gelassen. Dabei weise ich auf die besondere Schwere ihrer Schuld hin: Während Adolf Hitler 1933 die Notverordnung zur Sicherung Deutschlands, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, durch Parlamentsbeschluß und somit demokratisch erließ, entschied Merkel, selbstherrlich den Bundestag ignorierend und somit diktatorisch wie ein afrikanischer Negerhäuptling, die illegale Grenzöffnung, die letztendlich zur Zerstörung Deutschlands und ganz Europas führen muß. Und nicht nur alle Funktionäre der Altparteien, die sich noch heute über das Ermächtigungsgesetz ereifern, folgen der Rechtsbrecherin wie die Eunuchen dem Sultan, sondern auch die BRD-Justiz sah und sieht keinen Anlaß, diesen, in seiner Schwere noch nie dagewesenen offenen Rechtsbruch, zu ahnden. Meine Frage an Sie, den Oberstaatsanwalt: Warum bleiben Sie da tatenlos, während Sie gleichzeitig mit Kanonen auf Spatzen schießen, nämlich auf die Verfasser von sogenannten „Haßkommentaren“, die, wenngleich auch in der Wortwahl überzogen, so doch, im Kontext gesehen, durchaus verständlich sind?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit angemessenen Grüßen

gez. R. Heuschneider

1Deggendorf aktuell, 21. 12. 2017

2Passauer Neue Presse, 1. 11. 2013

3Bayernbote, 13. 4. 2016

4Passauer Neue Presse, 23. 3. 2016

5Passauer Neue Presse, 14. 5. 2018

6Passauer Neue Presse, 27. 10. 2018

7Passauer Neue Presse, 28. 11. 2014

7 Gedanken zu “Offener Brief

  1. Wollen Sie wirklich von einem Kollaborateur der Siegermächte Verständnis erwarten?
    Er wurde auf das Grundgesetz vereidigt und das ist unser grundsätzliches Übel. Es wird von der BRD-Marionettenregierung als „Gegenentwurf zum Nationalsozialismus“ bezeichnet. Was ist denn das Gegenteil von gut? – genau – b ö s e ! ! !

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  2. Aus Sicht eines normal denkenden Menschen ist das Verhalten dieser Leute natürlich vollkommen unverständlich. Wer vor Krieg und Folter flieht, verhält sich nicht so undankbar dem aufnehmenden Volk gegenüber.

    Das Problem besteht darin, dass wir Deutschen und die Araber/Neger verschaukelt werden. Uns erzählt man, es handle sich bei diesen Leuten um hilfsbedürftige Flüchtlinge. Den Arabern und Negern hingegen erklärt man, dass in Deutschland paradiesische Zustände auf sie warten.

    Ich habe vor einiger Zeit ein Youtube-Video gesehen, da hat ein Araber das Ganze genau erklärt. In ihren Ländern werden Werbefilme ausgestrahlt, die jedem ein Haus, ein Auto, eine deutsche Frau und genug Geld in Aussicht stellen. Ich wäre auch sauer, wenn ich den Versprechungen auf ein Luxusleben geglaubt und viel Geld investiert hätte, um dann festzustellen, dass ich reingelegt wurde.

    Solange sich der Frust in Demonstrationen entlädt, geht es ja noch. Viel schlimmer sind die tickenden Zeitbomben, die plötzlich ausrasten und auf nichts ahnende Opfer losgehen. Aber das ist wohl so gewollt, um das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu erhöhen, wie Frau Merkel gesagt haben soll.

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  3. Haßkommentare…

    Was soll diese tabuisierung des Hasses?

    Ich finde Hass völlig legitim. Wenn Hass zu Straftaten führt, oder zu diesen Aufruft, so ist es natürlich etwas anderes. Aber der Hass selber ist legitim.

    Allerdings soll man immer Ursache und Folge im Auge behalten.
    Der Hass ist nie zuerst da. Nein. Davor gibt es immer eine Ursache. Diese Ursache unbenannt zu belassen und die Folge, nämlich den Hass zu unterdrücken und zu tabuisieren, ist ein Fehler.

    Ferner: Pauschaler Hass gegen ein dasein von Fremden, ist oftmals missplazierter Hass. Denn viele sind völlig legal da. (Was nicht heisst dass es gut ist). Nicht nur viele, sondern überviele. Wenn schon Hass, dann NICHT gegen jene, die sich hier völlig legal, oder gedultet hier aufhalten (auch wenn sie ein sichtbares Problem-Symptom sind). Nein, der Hass gehört auf diejenigen gebündelt, die dieses unverhältnismäßig Hohe dasein an Fremden legitimiert haben: gewisse Politiker, deren Parteien und ultimativ die Ignoranz deren Wähler, die die Fassade des „Gutbürgerlichen“ und durch Medien vorgegaukelte „Recht“, „Würde“, „Respekt“, „Ordnung“… höher wertschätzen, als die Realität und als die Begegnung mit der Realität im öffentlichen Raum, den sie sukzessive scheuen (Vermeidung öffentlicher Verkehrsmittel, Vermeidung der Nutzung von öffentlichen Bänken, Vermeidung Menschen in die Augen zu sehen, Vermeidung kritische Gedanken zu haben, Auto-Selbst-Unterdrückung von Zweifel und kritischer Auseinandersetzung mit dem was vor und um einem ist).

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    • „Denn viele sind völlig legal da“?? Nach den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ist so gut wie kein Exot legal da!
      Und eine Richtigstellung zu Ihrer Äußerung: „Nein, der Haß gehört auf diejenigen gebündelt, die dieses unverhältnismäßig hohe Dasein an Fremden legitimiert haben.“
      1. Einen Gesetzesbruch kann niemand, auch nicht der Kaiser von China, „legitimieren“. Und wenn sogenannte Politiker des BRD-Systems die Gesetze reihenweise brechen, dann sind sie Gesetzesbrecher, haben durch ihren Gesetzesbruch das Gesetz aber nicht „legitimiert“.
      2. Wer diese Gesetze zulasten unseres Volkes bricht (Merkel an oberster Stelle, samt der „weisungsgebundenen“ juristischen Mischpoke), der müßte von einem ordentlichen Gericht abgeurteilt werden und verdient den Haß des verratenen Volkes. Aber die widerrechtlich hereingeholten Fremden, die Schmarotzer, Messermörder und Frauenschänder, verdienen genauso unseren Haß. Was denn sonst?! Warum immer dieses Herumeiern??

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      • Sie sagen: „Einen Gesetzesbruch kann niemand, auch nicht der Kaiser von China, „legitimieren“. Und wenn sogenannte Politiker des BRD-Systems die Gesetze reihenweise brechen, dann sind sie Gesetzesbrecher, haben durch ihren Gesetzesbruch das Gesetz aber nicht „legitimiert“.“

        Ach was, Sie sind zufrieden mit den aktuellen Gesetzen und bemängeln nur deren Brechen durch Politiker?

        Viel Schlimmer sind doch einige der Gesetze und Regelungen selber, welche die Selbstabschaffung legitimieren (Stichwort: Pass-Deutsche, Aufenthaltsgenehmigungen, Billige Arbeitskräfte, usw. usw.).

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