Der Fall Lübcke und die Heuchler

Die Heuchelei der Etablierten im Falle des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist penetrant. Begonnen hatte es 2015 mit einer Bürgerversammlung in Kassel; dabei ging es um eine Migranten-Unterkunft, die im Zuge der Umvolkung geplant war. Den Protesten der Anwesenden begegnete der Kasseler Regierungspräsident Lübcke mit angeblichen moralischen Verpflichtungen und Werten, diese „Flüchtlinge“ (in Wahrheit sind es widerrechtliche Landnehmer) aufzunehmen, und dies mit der Empfehlung: „Wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er will.“ Die Kernaussage dieser Äußerung sagt nichts anderes, als: Die einheimischen Deutschen, die das Land ihrer Väter sich nicht von Fremden rauben lassen wollen, von kulturfremden Barbaren, die, ohne die Deutschen zu fragen, von Rechtsbrechern wie Merkel & Co. unter millionenfachem Bruch des Grundgesetzes hereingelockt werden – wer sich also von den angestammten Deutschen diese „Werte“ der Vernichtung nicht aufzwingen lassen will, der könne ja verschwinden, wenn es ihm nicht paßt. Diese Aussage ist so ungeheuer, so verwerflich, an Zynismus nicht zu überbieten, sodaß sie den betroffenen Opfern – und das sind alle autochthonen Deutschen – vor Empörung und Wut geradezu den Atem nimmt.

Nun fällt auf, daß Äußerungen, wie die des Walter Lübcke, immer wieder fallen. Doch siehe da, sie werden von den zerstörungssüchtigen Etablierten und den Lizenzmedien nicht immer gleich bewertet, sondern einmal positiv, das andere Mal negativ, je nachdem, wie sie ins politische Kalkül passen: sprechen sie für die Vernichtung der Ethnien und vor allem der weißen Rasse, dann werden sie bejubelt; sprechen sie dagegen, werden sie beschimpft.

Erst dieser Tage empfahl Donald Trump vier weiblichen farbigen Abgeordneten der demokratischen Partei, die USA zu verlassen und in ihre Heimatländer zu gehen, wenn sie mit seiner Politik, nämlich der schrankenlosen Überfremdung Einhalt zu gebieten, nicht einverstanden seien: „Sie beschweren sich die ganze Zeit“, meinte Trump, „wenn es Ihnen hier nicht gefällt, dann können Sie gehen.“ Das war die gleiche Aufforderung, die Lübcke geäußert hatte, doch da Trump sich der ethnischen Zerstörung entgegenstellte, ergoß sich ein Sturm der Entrüstung über ihn. Es sei „eine rassistische und xenophobe Attacke auf demokratische Kongressabgeordnete“, womit er „weißen Nationalismus schüre“. Merkel, die Hasserin und Spalterin Deutschlands und Europas und Marionette der Völkermord-Planer a la George Soros, salbaderte bei ihrer Sommerpressekonferenz in Berlin: „Ich distanziere mich davon entschieden und fühle mich solidarisch mit den attackierten Frauen.“ Würde Trump die selbstmörderische ethnische Vermischung propagieren und den Weißen frech empfehlen, doch abzuhauen, wenn es ihnen nicht passe, dann würden der Merkel-Klüngel und die Journaille ihn freilich als Heiligen, als Kämpfer für „edle Werte“ verehren, so wie sie es mit Lübcke praktizieren. Und wenn sich, wie geschehen, sogar das „American Jewish Commitee“ über Trumps „Rassismus“ „entsetzte“, dann ist Solidarität für das westliche demokratische Establishment ohnehin Pflicht.

Und wie erging es dem in den 1990er Jahren verfolgten und zur Höchststrafe verdonnerten Revisionisten Günter Deckert? Auch der hatte in einem offenen Brief 1994 etwas ähnliches wie Lübcke gesagt: „Was suchen Sie noch hier in unserem Land?“ Aber weil der Adressat des Briefes der antideutsche Berufsnörgler Michel Friedman war, seinerzeit Vize-Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und spätere Lustknabe, Koks-Konsument und Verkehrer im kriminellen Rotlicht-Milieu unter dem Pseudonym Paolo Pinkel, bekam Deckert wegen seiner Empfehlung weder Lob von der Politik noch von der Lügenpresse, dafür ein halbes Jahr Gefängnis von der BRD-Justiz wegen „Volksverhetzung“. Wäre Deckert vor Friedman masochistisch gekrochen, er hätte, wie der damalige bayrische Innenminister und spätere Ministerpräsident sowie andere Freunde Friedmans aus Politik und Medien, an dessen „Welcome Back-Party“ teilnehmen dürfen…

Seit dieser Zeit ist die BRD-Justiz nicht unabhängiger geworden, denn erst am 12. 6. 2019 ist ein Mann namens Ernst Cran vom Amtsgericht Wiesbaden zu einem halben Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden, weil er, angesichts der Nafri-Vergewaltiger, sich geäußert hatte, man solle die „Vergewaltiger-Flüchtlinge“ aus dem Land jagen. Die Richterin, Dr. von Werder, sah darin eine Aufforderung zur Gewalt gegen eine Minderheit und damit den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt. Auch hier zeigt sich die perverse Handlungsweise des deutschfeindlichen Establisments: wer mit diesen widerrechtlich hereingeholten ausländischen Verbrechern nicht einverstanden ist, „der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er will“, wer diese Schänder unserer Frauen aber davonjagen will (was ja naheliegend ist, da Legislative, Executive und Judikative offenbar nicht in der Lage sind, uns vor diesem Pack zu schützen) wird mit Gefängnis bestraft.

Lübcke wurde bekanntlich ermordet. Die Umstände erwecken zwar den Verdacht, daß auch hier, wie im Fall NSU, das LfV seine Finger im Spiel hat, um die wahren Täter zu decken und das Verbrechen den „Rechten“ in die Schuhe zu schieben, also eine zweite NSU-Komödie zu inszenieren. Denn der dubiose V-Mann Andreas Temme, der sich in der NSU-Affäre an sechs der neun Tatorte aufhielt, findet sich als Angestellter im Regierungspräsidium des nunmehr ermordeten Lübcke1. Zufall? Eine weitere Spur führt zur Mafia Ndrangheta2 Doch dies wird von den Medien möglichst ausgeblendet.

Es ist hierzulande Usus, einen ermordeten Diener des Systems posthum auszuzeichnen. So geschah es auch dem toten Lübcke; ihm wurde nachträglich die Leuschner-Medaille verliehen, die höchste Auszeichnung des Landes Hessen. Sie ist eigentlich für jene gedacht, die sich „für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit“ einsetzen. Und da stellt sich die pikante Frage, was denn an der Empfehlung des Walter Lübcke demokratisch, freiheitlich und sozial gerecht gewesen sein soll.

Was hier im Zuge der Merkel’schen Umvolkung abläuft, wird von der Lügenpresse als Wohltat, zumindest als „humanitäre Verpflichtung“ umgelogen, und Lübckes unsägliche Empfehlung ist für Schreiberlinge der Lügenpresse-Zunft ein edles Einsetzen für „schutzbedürftige Flüchtlinge“, ein Engagement für „Toleranz und Humanität“3. Lübcke ist „ein Opfer „der Intoleranz der Geschichtsvergessenen (sic!), Fremdenhasser und Neonazis“4. Zwar sind die Ermittlungen erst angelaufen, aber der bzw. die Täter stehen für die Schmierfinken schon fest: „Das Entsetzen über die politisch motivierte Hinrichtung des ehemaligen Regierungspräsidenten ist auch deshalb so groß, weil viele das ganze Ausmaß des vorhandenen rechtsextremistischen Sumpfes nicht wirklich wahrhaben wollten.“5. Kein Tintenklekser des linksextremistischen Sumpfes würde es wagen, über die Tat eines x-beliebigen Negers oder Dunkelhäutigen im Indikativ zu schreiben, solange noch kein Urteil gefällt ist. Selbst wenn ein Geständnis und hieb- und stichfeste Beweise für die Tat vorlägen, der Exot wäre immer nur ein „mutmaßlicher“ Täter. Bei „rechtsextremen“ Deutschen ist das anders, da kann man nach Herzenslust die Sau rauslassen und das politisch Passende willkürlich zusammenstellen.

Die Ermordung Lübkes war auch die Stunde der gutmenschlichen kommunalen und globalwirtschaftlichen Schaumschläger. Nach Edgar Wallace-Manier wurde gar von einer „Todesliste“ gefaselt, welche die potenziellen tapferen Opfer aber mit peinlich theatralischer Verachtung strafen. Josef Käser (er nennt sich Joe Kaeser) darf da nicht fehlen. Offenbar füllt ihn seine globalistische Arbeit als Chef des Siemens-Konzerns nicht aus und er fühlt sich zusätzlich zum zeitgeistlichen Polit-Propheten berufen, dem es obliegt, vergangenheitsvergewaltigende Werbung zu betreiben. Stolz ist er auf seinen faustischen Satz, den er einst Alice Weidel per Twitter entgegenschleuderte: „Lieber Kopftuch-Mädel als Bund Deutscher Mädel.“ Nun, von den Millionen deutscher Mädels gehörten selbstverständlich auch meine Mutter, nebst weiblichen Verwandten, dem Bund Deutscher Mädel (BDM) an, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die vormaligen Angehörigen des Josef Käser. Aber seine Mitgliedschaft in der „Trilateralen Kommission in Europa“ sowie seine Teilnahme 2015 an der 63. Bilderberg-Konferenz fordern nun einmal charakterlichen Tribut. Eines aber hat der Einfaltspinsel offenbar nicht bedacht: Nicht nur BDM-Mitglieder, sondern kein einziges deutsches Mädel wäre damals staatlicherseits ideologisch mißbraucht worden, sich für Nafris einzusetzen, um dann von diesen vergewaltigt und erschlagen zu werden.

Nun hat also Josef Käser eine E-Mail erhalten, mit der Drohung, das Schicksal Lübckes zu teilen, unterschrieben mit „adolf.hitler@nsdap.de“. Eine alberne Adresse, die absolut nichts besagt und von jedermann aus jedwedem Kreise kommen konnte. Wie oft wurden schon vom Mossad verübte Hakenkreuz-Schmierereien den „bösen Rechten“ in die Schuhe geschoben. Das weiß auch unser Sepp. Aber diese „adolf.hitler@“-Adresse gibt halt etwas her, und man kann sich damit bei allen gewichtigen Lizenzblättern als Fast-Todeskandidat in Szene setzen. Seine mutige Antwort, wie aus dem Antifa-Wortschatz gepellt, folgte per Twitter prompt: „Meine Botschaft zurück: #neverforget#NieWieder#NazisRaus“. Übrigens, wie man hört, will Joe seine vielleicht nur noch kurze Lebensfrist dazu nutzen, den Folter-Militärstützpunkt Guantanamo zu sanieren.

Ob der Fall Lübcke jemals wahrheitsgemäß aufgeklärt wird, darf bezweifelt werden. Zu groß sind die Interessen des deutschfeindlichen Systems. Vielleicht wird, ähnlich dem Fall NSU, Stephan Ernst als Mörder präsentiert, und die Akten für die nächsten 120 Jahre unter Verschluß gehalten? Doch sollte Lübcke wirklich wegen seiner Äußerung ermordet worden sein, so darf nicht unberücksichtigt bleiben: Auch wenn seine Worte keine Gewalttat rechtfertigen, so waren sie dennoch skandalös. Deshalb Kritik zu üben ist legal, diese Kritik zu kriminalisieren hingegen ein illegales Gebaren, das nur von totalitären Regimes praktiziert wird. Einerseits gibt die Journaille allen Kritikern der Umvolkung frech die Schuld an der Ermordung Lübckes, weil sie den Mörder angeblich zu seiner Untat ermutigt hätten, andererseits schreibt sie scheinheilig von „Entsetzen über Pegida-Äußerungen6, nur weil z. B. ein Pegida-Teilnehmer Lübckes unmögliche Äußerung mit dem Satz kommentierte: „Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück“. Die Staatsanwaltschaft würde prüfen, ob Zitate dieser Art nicht strafbar wären. Ja, meine Herren Heuchler, das Kausalgesetz galt zu jeder Zeit, auch für Walter Lübcke. Und es gilt noch immer, für jedermann und ohne Ausnahme und unabhängig davon, ob die jeweilige Reaktion einer sich aufschaukelnden Situation angemessen ist oder in ein Verbrechen mündet. Auf diesen Fakt hinzuweisen, hat mit Billigung von Straftaten, Volksverhetzung oder Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener absolut nichts zu tun.

1Magazin Compact Nr. 08/2019

3Passauer Neue Presse, 18. 6. 2019, Kommentar,

4Passauer Neue Presse, 22. 6. 2019, Kommentar des Chefredakteurs

5Passauer Neue Presse, 28. 6. 2019, Kommentar

6Passauer Neue Presse, 5. 7. 2019

2 Gedanken zu “Der Fall Lübcke und die Heuchler

  1. Das Problem mit dem Menschenverstand ist ja, daß er NICHT zwischen Realität und Virtualität unterscheiden kann – was z.B. nicht nur dazu führt, seine Lebenszeit mehr und mehr mit virtuellen Schattenbildern statt in der Natur zu verbringen, sondern eben auch dazu, etwas, nämlich die nichtlokale Information der Medien, als eigene Erfahrung abzuspeichern, ohne daß es TATsächlich eine solche ist.
    So „braucht“ „man“ also nicht die TATsächliche Begegnung (lokal), um sich ein eigenes Bild und eigene Erfahrungen zu machen, sondern die Medien (Ver-mittel-ung oder Dazwischensteller und Entfremder??) übernehmen das…
    Man lebt also nicht nur zunehmend in einer „Welt“, die nicht mehr dem eigenen Tatbereich entspricht, sondern bildet sich umgekehrt auch noch ein, die Etiketten einer ver-mittelt-en Welt auf die dafür benannte Flasche zu kleben, egal welchen tatsächlichen Inhalt diese hat.

    Fazit: aus einer ersten Erkenntnis der Verstandeserkenntnis selbst könnten sich die Menschen dazu befähigen, ohne Ver-mittler sondern direkt dort zu sein, wo sie sind, im Hier und Jetzt, bei sich, in ihrer Mitte – und das ist nicht nur be-frei-end sondern auch be-frieden-d

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