Was stimmt da nicht?

15. 03. 2018

Israelitische Kultusgemeinde Wien

Seitenstettengasse 4

A – 1010 Wien

Betr. Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

anläßlich des 80. Jahrestages des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich, veröffentlichte news ORF.at am 13. 3. 2018 im Netz einen langen Bericht, und zwar aus der Sicht von österreichischen Juden. Daß der Anschluß dem Willen der österreichischen Bevölkerung entsprach bzw. dieser die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes bedeutete, ist allgemein anerkannt und bedarf keiner besonderen Erwähnung. Was mich interessiert, ist folgendes.

In o. g. Bericht wurde auch nachfolgendes Foto (mit unbestimmter Zuordnung), mit dem Schriftzug „Schlussstrich unmöglich“ versehen, veröffentlicht, das offenbar KZ-Insassen nach ihrer Befreiung zeigt. Ich war erstaunt, als ich dieses Foto betrachtete. KZ-Insassen mußten bekanntlich schwer arbeiten und daher auch entsprechend gut verpflegt, werden. Aber über eine derart reichliche Verpflegung, welche fast alle diese abgebildeten Menschen, nach ihrem Aussehen zu schließen, offensichtlich erfuhren, war ich doch verwundert. Wie war das möglich, da in der Regel doch selbst für den Normalbürger in den Kriegsjahren Schmalhans Küchenmeister war? Es entspricht so gar nicht den Vorstellungen, die man nach den offiziellen Berichten über die Konzentrationslager gewinnen muß.

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Auch folgendes, in der Zeitschrift FOCUS 39/1998 veröffentlichte Foto, das zahlreiche Kinder zeigt, die Auschwitz Birkenau überlebten, erstaunt mich und erfreut mich zugleich, denn auch diese Kinder sind offensichtlich gut genährt. Was aber verblüfft, ist die Tatsache, daß Kinder überleben konnten, obgleich nach den Berichten nicht arbeitsfähige KZ-Insassen vergast wurden. Daß, wie oben bereits erwähnt, Erwachsene ausreichende Verpflegung erhielten, ist naheliegend, schließlich mußten sie ja schwer arbeiten. Aber Kinder? Nicht vergast, dafür relativ gut verpflegt?

C2.png

Nachfolgendes Foto zeigt ebenfalls Kinder, drei deutsche Kinder. Das „Time“-Magazin veröffentlichte es am 12. November 1945 und schrieb dazu: „Sie wurden aus einem polnischen Waisenhaus in Danzig weggejagt und in dicht beladenen Viehwagen nach Westen befördert, ohne medizinische Versorgung und fast ohne Essen“. Diese Kinder waren nicht in einem KZ.

C3.png

Selbstverständlich sind mir auch Fotos bekannt, die auch bis auf das Skelett abgemagerte KZ-Insassen zeigen, doch war dies bekanntlich eine Ursache gegen Ende des Krieges, als durch die angloamerikanischen Bombenangriffe die Infrastruktur und Logistik, mit ihren verheerenden Folgen für Medizin und Ernährung, zusammengebrochen war. Doch wie sind gut genährte KZ-Insassen, darunter Kinder, einzuordnen bzw. mit dem Holocaust-Dogma in Einklang zu bringen? Als Holocaust-Experten, die Sie doch wohl sind, können Sie mich sicherlich schlüssig aufklären. Für Ihre geschätzte Antwort darf ich mich schon im Voraus bedanken.

Hochachtungsvoll

gez. Reinhard Heuschneider

9 Gedanken zu “Was stimmt da nicht?

  1. Sehr geehrter Herr Heuschneider,

    das Foto entstammt (mit hoher Wahrscheinlichkeit) aus einem Film Alexander Voronzow (manchmal Vorontsov geschrieben).
    Details finden Sie z.B. hier:
    https://www.thestar.com/news/gta/2015/01/27/70-years-later-former-prisoners-return-to-auschwitz.html

    Ähnliches Foto:
    https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa14532
    Dort steht: „STILL PHOTOGRAPH FROM THE SOVIET FILM of the liberation of Auschwitz, taken by the film unit of the First Ukrainian Front.“
    (Clicken Sie dort auf „About this Photograph“ um über ‚Event History‘ und ‚Biography‘ zu lesen)

    Um ganz sicher zu sein, sollten Sie sich den Film selber ansehen:
    Links dazu sind z.B.
    https://collections.ushmm.org/search/?utf8=%E2%9C%93&q=Alexander+Voronzow&search_field=all_fields
    Wo man ihn in voller Länge sehen kann, bin ich mir nicht sicher.
    Eventuell: https://www.youtube.com/watch?v=0V0RMf2qU18

    Alles Gute bei Ihrer weiteren Recherche,
    Horst Singerer (pseudonym)

    PS:
    Wie hab ich das gefunden?
    Nun hilfreich bei so etwas ist oft https://images.google.de/
    vor allem wenn man dort auf das Foto-Symbol clickt, und dann einfach mal die URL von einem existierenden Bild eingibt.

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  2. Sehr geehrter Herr Heuschneider,

    wieso veröffentlichen Sie nicht die Antwort der Israelitische Kultusgemeinde Wien?

    Wieso sind da Zwillinge im Bild zu sehen?
    Oh und was ist das mit der Forelle gewesen? Wie ging das aus?

    Gruss,
    Steff

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    • Sehr geehrter Steff,
      weder auf meine Anfrage noch auf die Forelle habe ich eine Antwort erhalten, aber keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort.
      Gruß
      R.H.

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      • Ja… aber Herr Heuschneider, was glauben Sie denn nun?

        Dass Deutsche zwischen 1933 und 1945 geziehlt Juden umgebracht haben (wenn auch nicht so viele wie behauptet)?
        Dass keine Juden in Deutschland umgebracht worden sind?

        PS: Sie scheinen sich nur mit einer Seite der Münze zu befassen: Als Ausgangspunkt einen vermeintlichen Holocaust zu haben und Beweise zu suchen das es diesen nie gab… das ist nur die halbe Miete. Die Umkehr fehlt. Denn man muss auch mal als Ausgangspunkt haben, dass es den Holocaust gar nicht gab, und dann Beweise suchen, dass es Ihn doch gab (Tätergeständnisse, usw.)

        PS: Selbst wenn es Täter gab, schließt dies nicht automatisch auf Sie, auf mich oder auf andere Deutsche… Stichwort „Schuld“.
        Nochwas: angenommen es gab geben Ende des Kriegs geheim-gehaltenes Umbringen von Juden. Denken Sie dies hätte ganz groß verkündet werden sollen… in Zeitungen usw.?

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  3. Herr Anton, es geht mir darum, daß das Thema „Holocaust“ frei diskutiert werden darf, so wie es unter zivilisierten Menschen und freien Gesellschaften üblich ist. Das aber ist durch den Knebelungs-Paragraphen 130 StGB nicht möglich. Die Schlußfolgerung kann nur sein, ihn in der Mülltonne zu entsorgen, damit man endlich frei reden, schreiben, forschen und atmen kann, ohne bei einer, vom gegenwärtigen totalitärem System unerwünschten Ansicht sofort vor den abhängigen Richtertisch gezerrt zu werden.
    Nur durch freie Diskussion und Abwägen kann man der Wahrheit näher kommen, nicht aber durch mittelalterlich anmutende Dogmen und Tabus.
    Was mein Schreiben „Was stimmt da nicht?“ betrifft – ich habe es auch per Brief an die Israelitische Kultusgemeinde Wien geschickt und bis heute keine Antwort erhalten. Sehen Sie nun, wer etwas zu verbergen hat? Wenn Sie etwas für die Wahrheit tun wollen, dann stellen auch Sie Fragen, aber an die richtige Adresse! Das wären in ersten Linie jüdische Organisationen, denn diese haben das Dogma erlassen. Aber wenn Sie schreiben, dann bitte nicht anonym! Das macht aus mehreren Gründen keinen guten Eindruck…

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    • Sehr geehrter Herr Heuschneider,

      Sie haben geschrieben „[…] es geht mir darum, daß das Thema „Holocaust“ frei diskutiert werden darf, so wie es unter zivilisierten Menschen und freien Gesellschaften üblich ist. Das aber ist durch den Knebelungs-Paragraphen 130 StGB nicht möglich“.

      Das stimmt so nicht. In der dritten Person können Sie alles über den Holocaust äussern was Sie wollen.

      Hier ein Paar Beispiele für verschiedene Sichtweisen:
      * Es gibt Ansichten, dass es den Mord an 6 Millionen Juden in Konzentrationslagern durch Vergasung und andere Taten (als Holocaust bezeichnet) gar nicht gab. Als Belege für diese Sicht werden meist angeführt, dass… usw. Diese Sicht für sich in Anspruch zu nehmen, zu glauben und als absolute Wahrheit zu propagieren, ist jedoch in Deutschland strafrechtlich …
      * Es gibt Ansichten, dass Leute ohne hinreichend Hintergründe versuchen den Holocaust herunterzuspielen und extrem geringe jüdische Opferzahlen nennen; die zudem nicht an geziehltem Mord (wie Vergasung), sondern an schlechten Lagerbedingungen, Seuchen und Krankheiten gestorben sind. Ohne „hinreichend Hintergründe“, weil es folgende Belege gibt …., in denen von Tätern zu Friedenszeiten in den 1960 Jahre gestanden haben, dass…
      * Es gibt Ansichten, dass ungleich mit Opfern des 2. Weltkriegs… auf Jüdischer Seite und mit Opfern auf Deutscher Seite umgegangen wird. Dabei ist die Meinung jede, dass den jüdischen Opfern mehr Aufmerksamkeit und Mahnveranstaltungen zukommt, welches dadurch belegt wird, dass es zwischen 2000 und 2010 mehr Veranstaltung gab welche nur jüdischen Opfern gedenken; und Veranstaltungen welche neutral sind, oder nur den Deutschen Opfern gedenken wesentlich seltener vorkommen….

      Wie gesagt… da können Sie schreiben, senieren und diskutieren wie sie wollen.

      Nur sollten Sie es nicht in aufhetzender Art schreiben. Bespielsweise dadurch, dass Sie unterschiedliche Sichtweisen darstellen. Somit wird es dann balanciert, und kann nicht als billigend, leugnend oder verharmlosend gesehen werden, sondern als neutrales Werk.

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      • Sehr geehrter Herr Arnold,

        1. Im Grundgesetz, Artikel 5, steht nichts darin, daß man seine Meinung nur in der 3. Person äußern darf. Wer herumeiern bzw. sich zum Hanswursten machen lassen will, der soll es tun. Jedem das Seine.

        2. Nichts für ungut, aber vielleicht haben Sie noch nicht genügende Erfahrungen gesammelt, um zu erkennen, daß man auch in der 3. Person eben nicht „alles über den Holocaust sagen darf, was man will“, ohne bestraft zu werden. Erst im Februar wurde der Österreicher Walter Ochensberger von der Staatsanwaltschaft belangt, u. a. weil er einen Juden, der sich deutschfreundlich geäußert, zitiert hat. In der BRD sieht es nicht anders aus.

        3. 1997 wurde im Prozeß gegen Günter Deckert sogar dessen Verteidiger, Ludwig Bock, zu 9000,- Euro Geldstrafe rechtskräftig verurteilt, weil er das Selbstverständlichste eines Verteidigers getan hatte: er hatte einen Beweisantrag gestellt. Das Gericht kann einen Beweisantrag zulassen oder ablehnen, nicht aber bestrafen! Dieser das Recht beugende Richter hat es dennoch getan. In diesem verlogenen Besatzerkonstrukt BRD, wo die Justiz die Hure des Regimes ist, ist eben auch das Unmögliche möglich.

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      • Ach kommen Sie… Herr Heurein.

        Lesen Sie doch mal den Artikel § 130 genau durch.

        Paragraphen 3 und 4 sagen, dass man die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung… nicht billigen, leugnen oder verharmlosen darf,
        WENN
        * DADURCH DER ÖFFENTLICHE FRIEDEN GESTÖRT WIRD
        oder
        * DADURCH DER ÖFFENTLICHE FRIEDEN IN EINER DIE WÜRDE DER OPFER VERLETZENDEN WEISE GESTÖRT WIRD.

        Ja, das dickgedruckte ist dass entscheidende, denn genau so und nicht anders sind diese Gesetze zu interpretieren, denn genau so steht es dort auch geschrieben.

        Wenn Sie aber denken, dass Sie agitieren, provizieren oder sonst etwas müssen… na dann viel Spaß mit einer Strafanzeige. Denn wie soeben gesagt: genau so steht es ja da geschrieben!

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  4. Antwort nicht nur an den sich „Arnold der Gute“ nennenden Absender vom 6. April 2019 um 22:20 Uhr,
    sondern an alle, welche

    a) sich entweder dumm stellen, weil sie vom Geld ihrer Opfer (Steuergeld) als Provokateure, Aufhetzer und Extremismusmacher [1] bezahlt werden
    oder
    b) geistig behindert sind (mit oder ohne Schreib-Lese-Schwäche (Legesthanie)).

    Herr Heuschneider hatte Ihnen bereits in sehr milden, extrem entgegenkommenden Worten geantwortet.

    „[…] aber vielleicht haben Sie noch nicht genügende Erfahrungen gesammelt […] zu 9000,- Euro Geldstrafe rechtskräftig verurteilt, weil er das Selbstverständlichste eines Verteidigers getan hatte: er hatte einen Beweisantrag gestellt.“

    Übersetzt in Klartext:

    Ihr Rechtsverständnis, Ihr Rechtsgefühl, Ihr Interpretations- und Deutungsanspruch „so und nicht anders sind diese Gesetze zu interpretieren [und durchzusetzen — I. N.], denn genau so steht es dort auch geschrieben.“ interessiert den politisch-juristisch-medialen Seilschaftenfilz fern jeder Gewaltentrennung (-teilung) NICHT!

    Mit Ihrer nachgeschobene Reaktion belasten und disqualifizieren Sie sich selbst.

    Aktueller Blick in die Realität:

    „Shalom, liebe Leute!
    […]
    Ich bin Deutscher, „alter weißer Mann“, Papa, Künstler, Musiker und seit drei Jahren im Widerstand […] Für einen dieser Songs – „Der Kodex“, zu hören auf meinem YT-Kanal „Franzikowski“ – wurde ich vor dem Nürnberger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu 5 Monaten auf Bewährung verurteilt. Angeblich hätte ich das Corona-Regime, bzw. die BRD mit dem „Dritten Reich“ gleichgesetzt und damit die Shoah relativiert.
    Berufung läuft.
    Ich erlebe exakt das, was ihr beschreibt:
    Diffamierung, Beleidigung, Unterdrückung, ja selbst physische Gewalt, nur weil ich meine Grundrechte in Anspruch nehme.“
    https://netzwerkkrista.de/2023/04/29/die-antisemitismuskeule/#comment-3835

    [1]
    https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/der-verfassungsschutz-baut-mehr-und-mehr-auf-virtuelle-agenten/
    https://www.derdritteblickwinkel.com/projekte/avalon-podcast-8-die-rechtsextremismus-macher

    Nebenbei:
    Das NetzwerkKRISTA ist überdurchschnittlich kritisch (in einer Wüste sind auch wenige Tropfen kostbarer als Gold), gehört aber gemäß meiner aktuellen Diskurskultur-Tests (noch) nicht ausreichend zu dem Wandel, den es behauptet zu wollen.

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