Zeugenaussagen

In die Knesset eilen regelmäßig Nichtjuden, um ihre Huldigungen und Unterwerfungs-Riten darzubringen, und in den Bundestag werden zu allen möglichen Anlässen – und solche gibt es das ganze Jahr hindurch – Juden geladen, damit sie dort ihre ewigen Anklagen vorbringen können. Der Bundestag in der perversen Rolle als Ankläger, nicht als Verteidiger des deutschen Volkes. Selbst jüdische Täter werden für die Opferrolle herangezogen, so wie seinerzeit Reich-Ranicki, der 2012 im Bundestag, gestützt vom tränengeschwängerten Bundespräsidenten Wulff, Bundestagspräsidenten Lammert und Bundesverfassungspräsidenten Voßkuhle, mit seinen Märchen die Abgeordneten zum Weinen brachte.

Doch hier, in diesem Aufsatz, geht es nicht um Schauspielkunst oder Polemik, sondern um die grundsätzliche Frage: wie glaubwürdig sind Zeugenaussagen? Um es gleich vorwegzunehmen, sie sind mehr als unzuverlässig. Das ist auch Richtern bekannt, weshalb Zeugenaussagen in der Kette der Beweisführung vernünftigerweise eine nachgeordnete Bedeutung zukommt – mit einer Ausnahme: bei politischen Prozessen. Wenn z. B. fast 100 Jahre alte „Nazis“ verurteilt werden sollen, wird diese wissenschaftliche Erkenntnis außer Kraft gesetzt und das Belastungswort eines Augenzeugen wird quasi zum sakrosankten Gesetz; der Politrichter setzt nur noch das Strafmaß fest.

Wenden wir uns der wissenschaftlichen Frage zu, warum Zeugenaussagen generell mit größter Vorsicht zu genießen und, den politischen Bereich betreffend, völlig unbrauchbar sind und sehen wir uns zwei politisch unverdächtige Berichte bzw. Analysen an.

Der erste, veröffentlicht von n-tv.de, am 30. Mai 2017, behandelt die zum Alltag gehörenden Zeugenaussagen über Verkehrsunfälle:

„Mehrere Zeugen, mehrere Versionen – Richter kennen das. Oft geht es dabei nicht einmal um Menschenleben, sondern etwa um Blechschäden. Aber wenn niemand etwas zu verbergen hat, sollten die Aussagen eigentlich verlässlich sein. Oder?

Ein Autounfall ist eine überschaubare Angelegenheit, sollte man meinen. Der eine Fahrer hat dem anderen die Vorfahrt genommen oder nicht, die Ampel war rot oder grün, es hat ordentlich geknallt oder eben nicht. Doch so eindeutig ist es, wenn dann Unfallzeugen aussagen, leider nicht. Denn das Gedächtnis, das lange Zeit als Festplatte mit verschiedenen Speicherebenen verstanden wurde, funktioniert nicht halb so verläßlich und unvoreingenommen, wie man meinen könnte.

‚Heute geht man davon aus, daß das Gedächtnis alles andere als starr und mechanisch funktioniert, sondern der ständigen Veränderungen durch unterschiedliche Informations-stände, Filter, Emotionen und Erfahrungen unterworfen ist‘, erklärt Frelicitas Auersperg, Autorin von Das merkwürdige Verhalten von Schimpansen in Kinderkleidung. Die Psychologin beschreibt in ihrem Buch 16 bahnbrechende Experimente, die die Sozialpsychologie maßgeblich beeinflußt haben und erklärt, welchen Nutzen diese für unseren Alltag haben.

Dazu gehört auch die Studie, die Elisabeth Loftus und John Palmer in den 1970er Jahren in den USA durchführten: Loftus und Palmer wählten das Beispiel eines Autounfalls, um zu überprüfen, wie verläßlich die Berichte von Augenzeugen sind. Dafür zeigten sie mehreren Gruppen von Studenten die gleichen Filmsequenzen eines Autounfalls. Anschließend füllten die Probanden Fragebögen aus, in denen der Unfallhergang unterschiedlich beschrieben wurde. Während eine Gruppe gefragt wurde, wie schnell die Autos waren, als sie aufeinanderprallten, wurden in anderen Gruppen stattdessen die Worte ‚berühren‘, ‚aufeinander krachen‘ oder ‚kollidieren‘ verwendet. Die Psychologen erwarteten, daß es Fähigkeitsprofile geben würde, je nachdem wie erfahren die Probanden im Straßenverkehr waren. Stattdessen schätzten die Gruppen, in denen Signalworte wie ‚krachen‘ verwendet wurden, die Geschwindigkeit des Autos bei der Kollision wesentlich höher ein, als solche, in denen das behutsamere ‚berühren‘ eingesetzt wurde.

Eine Woche nach der Studie wurden die Probanden abermals befragt. Diesmal sollten sie angeben, ob sie Glassplitter als Folge des Unfalls gesehen hatten. Dabei meinten jene Probanden, die zuvor das Wort ‚krachen‘ gelesen hatten, sich deutlich an Glassplitter zu erinnern, obwohl es beim gezeigten Unfall gar keine gegeben hatte. ‚Das Hinweiswort ‚krachen‘ weckt den Eindruck, daß es eigentlich zu Glassplittern gekommen sein muß, während das schwache behutsame ‚berühren‘ solche gravierenden Folgen beinahe ausschließt‘, erklärt Psychologin Auersperg. Die Experimente von Loftus und Palmer zeigen, daß bloße Formulierungen unsere Erinnerungen maßgeblich verändern und verfälschen können. Noch ausgeprägter ist das, wenn Emotionen und unterschiedliche Informationsstände ins Spiel kommen. Eine Zeugenaussage kann also hilfreich sein, muß aber, selbst wenn die Zeugen das selbst glauben, nicht der Wahrheit entsprechen.“

Nachfolgender wissenschaftlicher Untersuchungsbericht ist SPIEGEL ONLINE entnommen, ausgearbeitet von der Rechtspsychologin Julia Shaw. 1987 in Köln geboren und in Kanada aufgewachsen, lehrt und forscht sie an der London South Bank University auf dem Gebiet der falschen Erinnerungen. Sie berät Polizei, Bundeswehr und Rechtsanwälte bezüglich ihrer Befragungsmethoden. In SPIEGEL ONLINE schreibt sie regelmäßig über unser betrügerisches Gedächtnis.:

„Was wissen Sie über ihr Gedächtnis? Wahrscheinlich, daß Sie sich nicht immer darauf verlassen können. Und vielleicht, daß Ihr Gedächtnis wie ein Mosaik ist. Jedes Mal, wenn Sie sich erinnern, fügen Sie die vielen Erinnerungsfragmente, die sich in Ihrem Inneren befinden, zu einem schillernden Bild der Vergangenheit zusammen.

In dieser Reihe lade ich Sie in die Welt der Erinnerungsforschung ein. Sie können lernen, wie Ihr Gedächtnis wirklich funktioniert. Und wie unglaublich oft – viel öfter, als Sie denken – ihm Fehler unterlaufen. Mich faszinieren Umstände, in denen die Erinnerung uns derart in die Irre führt, daß wir unsere Identität hinterfragen – die sogenannten false memories (falsche Erinnerungen): In meinen Studien untersuche ich den gar nicht so seltenen Zustand, in dem wir meinen, wir hätten etwas erlebt, was in Wahrheit niemals stattgefunden hat.

Anwälte, Polizisten und Richter wissen schon lange, daß Zeugen- und Opferaussagen fehlerhaft sein können. Was sie nicht einzuschätzen wissen, ist das Ausmaß ihrer Fehlerhaftigkeit. So gehen Gedächtnisforscher von der Grundannahme aus, daß falsche Erinnerungen eher die Regel sind als die Ausnahme. Es kommt sogar immer wieder vor, daß jemand eine Straftat gesteht, die er überhaupt nicht begangen hat.

2015 habe ich eine Studie veröffentlicht, in der ich dieses Phänomen genauer analysiere: Ich gab vor, eine Untersuchung über emotionale Ereignisse in der Kindheit durchzuführen.

Potentielle Probanden (Universitätsstudenten) bat ich, mir die Kontaktinformationen ihrer Eltern zu geben. Ihnen schickte ich einen Fragebogen, in dem sie mir Auskunft darüber gaben, welche starken emotionalen Ereignisse im Leben ihrer Söhne und Töchter zwischen dem 11. und 14. Lebensjahr stattgefunden hatten.

Um für die Studie in Frage zu kommen, mußten die Probanden innerhalb dieser vier Jahre ein starkes emotionales Ereignis erlebt haben, z. B. war der Familienhund gestorben. Außerdem durften sie niemals mit der Polizei in Kontakt geraten sein. Zudem gehörte zur Liste der Auswahlkriterien, daß nur Probanden in Frage kamen, die sich in dieser Zeit nicht stark verletzt hatten, nicht von einem Hund attackiert worden waren, keine größere Geldsumme verloren hatten, nichts gestohlen, niemanden geschlagen und niemanden mit einer Waffe attackiert haben durften.

Stimmten die Voraussetzungen, wurden die Probanden ins Labor eingeladen, um drei Gespräche über die emotionalen Ereignisse aus ihrer Kindheit zu führen – so dachten sie zumindest.

Bei dem Treffen ging es aber darum, die Probanden davon zu überzeugen, sie hätten eines der Zielereignisse erlebt, die ihnen nach dem Zufallsverfahren zugeteilt worden waren. Mit dem tatsächlichen Leben dieser Probanden hatten diese Vorkommnisse nichts zu tun, sie hatten sie nach Aussage ihrer Eltern als Heranwachsende nicht erlebt. Ihnen wurde zufällig einer von sechs Vorfällen zugeschrieben, das sie im Alter zwischen 11 und 14 erlebt haben sollten:

a) Sie hatten sich stark verletzt, b) sie waren von einem Hund attackiert worden, c) sie hatten eine große Summe Geld verloren, d) sie hatten etwas gestohlen, e) jemanden geschlagen, f) jemanden mit einer Waffe attackiert.

Bei den drei kriminellen Vorfällen wurde den Probanden außerdem gesagt, ihre Eltern hätten von dem Delikt gewußt, weil die Polizei sie kontaktiert hätte.

Das erstaunliche Ergebnis: 70 Prozent von ihnen waren nach drei Sitzungen überzeugt, sie hätten eine der drei Straftaten begangen. Und 76 Prozent glaubten, sie hätten eines der drei emotionalen Ereignisse erlebt.

Wie war das möglich? Im Leben der Probanden hatte schließlich keines der Ereignisse stattgefunden. Wie kam es, daß sie sich bereitwillig an eine Straftat erinnerten, die sie nie begangen hatten? Ganz einfach: durch kreative Suggestion. Ich hatte das Vertrauen der Probanden, indem ich sie rund 20 Minuten über ein echtes Erlebnis aus ihrer Kindheit hatte erzählen lassen. Dann hatte ich sie mit dem erfundenen Zielereignis konfrontiert und sie vorsichtig gefragt, wie sich dieses angefühlt habe.

In den drei Gesprächen gruben die Probanden immer mehr der angeblich verschütteten Erinnerungen aus. Es entstanden in kürzester Zeit falsche Erinnerungen voller bunter Details, die sich für die Teilnehmer echt anfühlten.

Die Grenze zwischen Einbildung und Erinnerung ist also fließend. Das menschliche Gehirn vertauscht beides immer wieder.“

Soweit diese wissenschaftlichen Forschungsergebnisse. Ein vernichtendes Urteil über Richter, die politische Urteile fällen und somit Rechtsbeugung verüben. Da, wie dieses Beispiel zeigt, Probanden schon nach drei Gesprächen falsche Erinnerungen durch Suggestion unschwer zu implizieren sind, um wieviel mehr dann bei fast 100.jährigen Greisen bzw. Greisinnen – sowohl von „Täter“- als auch „Opfer“-Seite – die über 70 Jahre lang tagtäglich medial manipuliert in Wort, Schrift, Bild und Film, eingetrichtert bekommen, was sie vor einem 3/4-Jahrhundert angeblich böses angerichtet bzw. erlebt hätten. Hinzu kommt, daß es sich bei den jungen Probanden um unverbrauchte Gehirne handelt, während bei uralten Greisen wirklichkeits-verschiebende Demenz durchaus zusätzlich noch hinzukommen kann. Wenn also z. B. der 97 Jahre alte Greis Oskar Gröning, nur weil er im KL Auschwitz bedienstet war und keine persönliche Schuld auf sich geladen hatte, seine „Schuld“ eingestand und alle bekannten stereotypischen offiziellen Behauptungen über Auschwitz bestätigte, dann stehen dem die oben genannten Forschungsergebnisse gegenüber: „Es kommt sogar immer wieder vor, daß jemand eine Straftat gesteht, die er überhaupt nicht begangen hat“, verursacht durch den „gar nicht so seltenen Zustand, in dem wir meinen, wir hätten etwas erlebt, was in Wahrheit niemals stattgefunden hat.“ Ferner sagt die Rechtspsychologin Julia Shaw: „Ich analysiere Situationen, deren Klärung vor allem in der Justiz von Belang ist, weil Erinnerungsfehler dort gravierende Folgen haben und sogar Leben zerstören können.“ Die rhetorische Frage, warum die BRD-Justiz, ausschließlich in Prozessen, bei denen es um § 130 StGB geht, diese auch ihr sehr wohl bekannten Erkenntnisse und Fakten ignoriert und die letzten Lebensjahre von Greisen zerstört, können wir uns sparen, denn die Antwort ist schon lange bekannt. So gewiß die BRD noch niemals souverän war und nur das diensteifrig ausführende Organ seiner Besatzer war und ist, so abhängig und politisch verseucht ist auch seine Justiz. Schamlos hat sie den letzten Rest von Anstand und Rechtlichkeit abgelegt, indem sie Greise, denen keine persönliche Schuld nachzuweisen ist, auf der Tragbahre vor den Richtertisch schleppt und, Recht und Gesetz verhöhnend, verurteilen läßt – und den verbrecherischen Vorgaben der Hintergrundmächte scham- und gewissenlos nachkommt.

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