An
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Betr.: Politische BRD-Justiz
Guten Tag, Herr Prof. Dr. Voßkuhle!
Die Urteile der BRD-Gerichte, die grundsätzlich gegen deutsche Interessen gefällt werden und nach Lage der Fakten und gesundem Rechtsempfinden mit unabhängiger Justiz nichts mehr zu tun haben, häufen sich – und werden vom Bundesverfassungsgericht meist abgesegnet.1 Da Sie derzeitiger Präsident des BVerfG sind, wende ich mich mit diesem Brief an Sie.
Das jüngste Beispiel eines vom BVerfG sanktionierten Urteils, daß penetrant nach politischer Justiz riecht, ist der Fall Claudia Roth gegen Marco Mehlenberg. Danach hatte Marco Mehlenburg 2015 in einer nicht-öffentlichen (!) E-Mail die Roth als „ekelhaft“ bezeichnet. Als die grüne Hetzerin davon Wind bekam, erstattete sie Strafanzeige wegen Beleidigung. Das Amtsgericht Brühl verurteilte 2016 Mehlenburg zu einer Geldstrafe, Land- und Oberlandesgericht bestätigten das Urteil. Die Verfassungsbeschwerde, mit der der Verurteilte vor das BVerfG zog, wurde als „unbegründet„ abgelehnt. Daraufhin richtete Mehlenburg folgenden Brief an den Vizepräsidenten des BVerfG, Dr. Ferdinand Kirchhof:
„Sehr geehrter Herr Vizepräsident Kirchhof,
Sie haben mich mit Ihrer unbegründeten Entscheidung zum Schmunzeln gebracht. Wie sollen die höchsten Richter auch begründen können, warum man einen unschuldigen Bürger wegen dem menschlichen Primäreffekt Ekel zum Kriminellen erklärt. (…) Namhafte Politiker der Altparteien bezeichnen uns Patrioten vor einem Millionenpublikum als Ratten, Rattenfänger, Spinner, brauner Mob, Nazi-Schlampe, rechtsradikale Arschlöcher, rechts Drecksäcke, Pack und dies völlig straffrei. Mit meinem harmlosen Ekelgefühl gegenüber Claudia Roth könnte ich also nicht einmal Politiker bei den Altparteien werden, da ich nicht mal ansatzweise an deren menschenverachtendes Niveau herankommen würde. Einem linksradikalen Mitglied der ANTIFA wäre eine solche Verurteilung jedenfalls nicht zuteil geworden (…)
Ich muß mich wirklich schämen, ein Deutscher zu sein und zwar wegen staatlich geförderter Intoleranz, Rechtsbrüche , Diskriminierung, Deutschfeindlichkeit und Menschenverachtung gegenüber dem eigenen Volk. Ich lehne es daher ab, ein Teil dieses antideutschen Systems zu sein!
Mit patriotischem Gruß“
Nun ist Mehlenburg nicht der einzige, sondern einer von Millionen Deutschen, die nur noch Verachtung für die BRD-Justiz empfinden, eine Justiz, die sich ganz offen und ungeschminkt ungerecht und politisch beeinflußt zeigt, was gerade vorliegender Fall belegt. Es ist nämlich bestens bekannt und belegt, daß Claudia Roth seit vielen Jahren gegen das deutsche Volk hetzt, es beleidigt und diskriminiert. Sie ist zum Sinnbild der antideutschen Hetze geworden. Einer der Höhepunkte ihrer ekelhaften Handlungen geschah im November 2015 in Hannover, als sie, die Vizepräsidentin des sogenannten Deutschen Bundestages (!), gemeinsam mit anderen Deutschland hassenden Politikern und Personen des öffentlichen Lebens mit vermummten Linksradikalen und dem kriminellen schwarzen Block aufmarschiert war, wo Transparente mitgetragen und skandiert wurde: „Deutschland verrecke!“, „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Wenn eine hochrangige Politikerin, die im übrigen nicht einmal den relevanten Artikel 16 a des Grundgesetzes kennt („Münchner Runde vom 12. 12. 2015), in den verbalen Fäkalien ihresgleichen watet und damit das eigene Land, von dem sie fürstlich bezahlt wird, bewirft, dann ist das m. E. eher ein medizinisches Problem; ein politisches System aber, welches diese Schande gebiert und mitträgt, kann im Kern nur verfault sein. Selbst die Verantwortlichen des letzten Bananenstaates sind nicht so verkommen, auf die Straße zu gehen und ihr eigenes Land mit Kot zu bewerfen. Und wenn ob dieser unsäglichen Handlungsweise Mehlenburg die Täterin Claudia Roth, eher moderat denn übertrieben, als „ekelhaft“ bezeichnet, und Gerichte, einschließlich Bundesverfassungsgericht, dieser „Deutschland-du-mieses-Stück-Scheiße“-Person Recht geben und den normal empfindenden Mehlenburg bestrafen, weil sie willkürlich und wie zum Hohn seine Äußerung als von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt interpretieren, – dann braucht man kein Jurist zu sein, um einzuschätzen, was von dieser BRD-Justiz zu halten ist.
Wie Eingangs erwähnt, ist das unrühmliche Beispiel Roth/Mehlenburg nur eines von vielen, die den erbärmlichen justiziablen Zustand des BRD-Regimes aufzeigen. Es genügt, nur einige davon zu nennen. So sah und sieht das BVerfG keinen Grund, dem millionenfachen Rechtsbruch der Merkel bezüglich Invasoren-Flut Einhalt zu gebieten; es sieht Recht und Gerechtigkeit nicht verletzt, wenn das deutsche Volk, juristisch als „nicht beleidigungsfähig“, verunglimpft und ungestraft beispielsweise als „Köterrasse“ beschimpft werden darf; die Schmieren-Komödie des sogenannten NSU-Prozesses und den Verschluß der Akten bis zum Jahre 2134 sieht es offenbar mit dem Grundgesetz vereinbar; es weist Klagen bzw. Beschwerden gegen die grundgesetzwidrigen Auslandseinsätze der Bundeswehr, gegen den grundgesetzwidrigen Lissabon-Vertrag oder gegen den glatten Bruch der Nichtbeistands-Klauseln ab bzw. vollführt peinliche Eiertänze zulasten Deutschlands; es sieht keine Rechtsbeugung, wenn fast 100-jährige kranke Greise, selbst auf der Krankenbahre(!), vor den Richtertisch geschleppt und wegen bis heute nicht einwandfrei geklärter Geschehen vor fast einem Jahrhundert und trotz fehlender persönlicher Schuld bestraft werden. Gerade in diesem Fall wurden ewig gültige elementare Rechtsgrundsätze ausgehebelt, verbunden mit einer kaum vorstellbaren Unmenschlichkeit, angesichts dessen der auf andere Regime gerichtete moralische Zeigefinger an Heuchelei wahrhaftig nicht zu überbieten ist!
Nicht einmal mehr der Anschein von Anstand und demokratischen Grundsätzen wird gewahrt. Ich erinnere dabei an das Buß-Ritual am 27. Januar 2012 im Bundestag, anlässlich des 67. Jahrestages der „Befreiung von Auschwitz“, wo auch Sie, Herr Prof. Dr. Voßkuhle, Ihren Beitrag dazu geleistet haben. An jenem Tag wurde der damals 90 Jahre alte und inzwischen verstorbene Marcel Reich-Ranicki ostentativ als Opfer zelebriert; er gab als geladener Redner Geschichten von sich, verschwieg aber nachweislich die Wahrheit über die Untaten seiner eigenen Vergangenheit. Und auch diesmal spielten sich die gewohnten, sattsam bekannten lächerlichen Zeremonien ab: „Tränen auf der Besuchertribüne, Abgeordnete ringen um Fassung, starre und entsetzte Mienen“2. Dabei war zu diesem Zeitpunkt längst bekannt, daß es sich bei dem polnischen Juden Marcel Reich-Ranicki mehr um einen Täter denn um ein Opfer handelte.3 Daß er im Warschauer Ghetto der deutschen Besatzung als Chefdolmetscher diente und weitreichende Privilegien genoß, wird ihm zwar niemand nachtragen, doch nach dem Warschauer Aufstand verschwand er und kehrte 1944 mit der Roten Armee Stalins zurück – in der Uniform eines Offiziers der berüchtigten polnischen Geheimpolizei UB (Amt für Staatssicherheit in Polen) sowjetischer Prägung. In den ersten Nachkriegsjahren war er im stalinistischen Auftrag in London, wo sich die reguläre polnische Exilregierung aufhielt. Als Leiter der Militärischen Postzensur wußte er, wer von den Soldaten der sowjetisch kommandierten polnischen Armee Verbindung zur polnischen Exil-Regierung in London hielt. Wieviel von den verratenen anti-stalinistischen Polen vor einem Kriegsgericht landeten und erschossen wurden, ist nicht bekannt. MRR tötete nicht selbst, er war „nur“ ein Schreibtischtäter – und ein Verräter am polnischen Volk. Ebensowenig ist bekannt, wieviel unschuldige deutsche Zivilisten, Frauen, Kinder und Greise, zum Kriegsende gefangen in den polnischen Vernichtungslagern bei Kattowitz, von Polen bestialisch gefoltert und ermordet wurden. Dort war Reich-Ranicki als Leiter der „Operativen Abteilung“ der UB tätig, und ging als „Eichmann von Kattowitz“4 in die offiziell unterdrückten Annalen dieser Zeitgeschichte ein.
Und diesem Geschichtenerzähler, dem Mann mit den zwei Gesichtern, wurden im „deutschen“ Bundestag nicht nur Tränen gezollt, sondern er wurde auch von seinem Sitz zum Rednerpult stützend hin und zurückgeführt, allerdings nicht von Sanitätspersonal, was wegen seiner Gebrechlichkeit noch verständlich gewesen wäre, sondern von politisch höchst gewichtigen Personen: dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Ihnen, Herr Prof. Dr. Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Ein unmißverständliches Symbol, daß Gewaltenteilung und gebotene Neutralität dem Schuldkult des antideutschen Zeitgeistes zu weichen haben.
Wenn in Deutschland einst wieder eine Justiz tätig ist, die diesen Namen verdient, und wenn dann so mancher Richter und Staatsanwalt für sein Tun Rechenschaft ablegen muß, dann kann er sich nicht darauf berufen, er habe nur nach den bestehenden Gesetzen gehandelt, denn in jedem Staat, unter jedem Regime, auch unter Diktaturen wird Recht gesprochen. Das aber ist kein Kriterium für einen Rechtsstaat bzw. Unrechtsstaat. Entscheidend allein ist, ob dieses Recht sich an der Gerechtigkeit orientiert oder nicht. Das wissen auch die Sachwalter der nicht souveränen BRD nur allzugut, denn sie haben sich selbst Maßstäbe gesetzt, sich dabei aber in der eigenen Falle gefangen, als sie unter dem Nationalsozialismus gefällte Urteile posthum verwarfen und geißeln, weil diese zwar dem Recht, aber angeblich nicht der Gerechtigkeit entsprachen. Genau nach diesem Grundsatz werden auch wir, die unter dieser Justiz leiden müssen, einmal verfahren. Keine schönen Aussichten für so manchen Staatsanwalt und Richter des BRD-Regimes.
Mit patriotischem Gruß
gez: R. Heuschneider
1Hier beginnt schon die Täuschung. Da die Besatzerkonstruktion BRD keine Verfassung hat, sondern nur ein fremdbestimmtes Grundgesetz, müßte es ehrlicherweise „Bundesgrundgesetzgericht“ heißen
2Passauer Neue Presse vom 28. 01. 2012 in dem Schuldkult-Artikel „Erschütternder Bericht aus der Hölle“.
3Zahlreiche Schriftsteller haben MRR (Marcel Reich-Ranicki) entlarft: Der amerikanische Jude John Sack: „Auge um Auge, Kabel-Verlag Hamburg 1995; der Pole Starzynsti: „MRR – Doppelagent zwischen Diensten, Diplomaten und Dementis“, Brandenburg Verlagshaus, Berlin 1997; Volker Hage und Mathias Schreiber: „Marcel Reich-Ranick“, Kiepenheuer & Witsch 1995; Hennecke Kardel: „MRR – Eichmann von Kattowitz“, Eigenverlag.
4Hennecke Kardel bezeichnete MRR als „Eichmann von Kattowitz“ und wurde deshalb wegen Beleidigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft am Hamburger Landgericht stellte mit Schreiben vom 9. 3. 1999 das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 II StPO ein.