Richter Klaus Kabisch

Nach § 38 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) lautet der Richtereid: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die BRD und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Diesen Eid hat Richter Klaus Kabisch, Vorsitzender am Landgericht Neubrandenburg mutig eingehalten, und genau aus diesem Grunde wurden er und seine beiden Beisitzer wegen Befangenheit abgelehnt; darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund nun gegen die drei Richter wegen „Verdacht der Rechtsbeugung“. Was war geschehen?

Vor zwei Jahren wurde der heute 96 Jahre alte Greis Hubert Zafka wegen des angeblichen „Verdachts der Beihilfe zum Mord in 3000 Fällen“ angeklagt. In der Tat, eine schlimme Anschuldigung, die aber nur jene ins Bockshorn jagen kann, welche die Polit-Justiz der BRD noch nicht kennen: Zafka war einst Sanitäter im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz, gehörte also dem medizinischen Hilfspersonal an, doch allein die Anwesenheit in Auschwitz, selbst die eines unschuldigen Sanitäters(!), genügt heute den verfolgungswütigen Rechtsverdrehern zur Hatz. Als noch zahlreiches „Jagdwild“ lebte, gab sich die BRD-Justiz den Anschein von Gerechtigkeit und suchte, fand oder konstruierte eine persönliche Schuld des Angeklagten; als aber bei dem Schauprozeß gegen John Demjanjuk den Inquisitoren vor Augen geführt wurde, daß alle Zeitzeugen von damals bald weggestorben sein würden und der Holo-Industrie ein wichtiger anschaulicher Zweig wegbräche, beschloss man, Schuld oder Unschuld sei unwichtig, jeder in dem Rüstungsbetrieb und Arbeitslager Auschwitz ehemals Bedienstete habe der Beihilfe zum Massenmord schuldig zu sein; mit anderen Worten: wer zur falschen Zeit am falschen Ort war, sollte als Verbrecher verurteilt werden, auch wenn er unschuldig war. Hier übt die Justiz eine Art von erweiterter Sippenhaftung. Um dem allem noch einen Rest von Rechtlichkeit zu verleihen, werden, wie in totalitären Staaten üblich, solche Prozesse durchgeführt, Schauprozesse, bei denen ein Schuldspruch von vornherein feststeht. Diese neue, allein in der BRD im Namen des Rechts eingeführte Unrechtsprechung ist eine schier unglaubliche Zäsur im internationalen Rechtswesen und zeugt von einer Niedertracht und Schamlosigkeit sondergleichen. Noch führt dieser Schuld-Kult nicht zu einem allgemeinen Protest, weil Auschwitz – obwohl „eine Mär, wie ’s Lied der Nibelungen“ – bekanntlich gezielt als Hölle schlechthin aufbereitet und von einer umerzogenen, zum eigenen Denken nicht mehr fähigen oder nicht gewillten Öffentlichkeit angenommen wurde.

Den meisten, zumindest vielen Staatsanwälten und Richtern, sind die relevanten Fakten der anderen Seite der Medaille zwar bekannt, zumal in den zahlreichen gegen Revisionisten geführten Schauprozessen diese von den Angeklagten immer wieder zur Sprache gebracht wurden, doch sind sie zu feige oder beugen sich aus diversen Gründen diesem Rückschritt der Justiz ins finstere Mittelalter bzw. diesem Sprung nach vorn ins Orwell’sche Zeitalter. Auch der Richter Klaus Kabisch weiß darum, doch ist er offenbar einer der wenigen seiner Zunft, die dieses himmelschreiende Unrecht nicht mehr mitmachen wollte und gewillt, getreu dem eingangs zitierten Richtereid, nur „der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Er habe sich „geweigert, den Prozess überhaupt zu eröffnen“ (Welt.de, 10. 4. 17). Ferner beeilte er sich nicht in vorauseilendem Gehorsam, die Forderungen von gewissen Zeugen und dem Nebenkläger, Cornelius Nestler, zu erfüllen. Letzterer, sogenannter Rechtswissenschaftler mit Professur an der Uni Köln, hat als Nebenkläger in Schauprozessen, bei Anwendung des Sonderparagraphen 130 StGB, bereits Erfahrung. So trat er schon gegen den mit einer Bahre vor den Richtertisch geschleppten John Demjanjuk (91) an, dann gegen Oskar Gröning (95) und nun gegen Hubert Zafka (96), wobei er die Sonderjagd auf steinalte und kranke Greise mit seiner eigenen Würde offenbar gut vereinbaren kann. Als politisch überkorrekter akademischer Jurist dürfte er gegenüber der Kammer, besetzt mit Kabisch und dessen Beisitzer, entsprechend arrogant aufgetreten sein, was erklären würde, daß Kabisch die Ausführungen des Nebenklägers in einem Schriftsatz als „narzistisch dominierte Dummheit“ (SZ.de 23. 6. 17) bezeichnete und behauptete, der Nebenklagevertreter „wolle die Kammer einschüchtern.“ Da Kabisch auch nicht gewillt war, sogenannten Belastungszeugen aus den USA oder von sonst wo, wie bei solchen Prozeß-Farcen üblich, als sakrosankt zu behandeln und ihnen einen roten Teppich auszulegen, formulierte die Staatsanwaltschaft Schwerin in ihrem dritten Befangenheitsantrag, „die Richter hätten eine innere Haltung eingenommen, die es ausschließt, daß sie das Verfahren mit dem gebotenen und unverzichtbaren Maß an Neutralität führen.“ (welt.de, 10. 4. 2017). Richter, die bei Schauprozessen nicht die erwartete Haltung einnehmen, wird also mangelnde Neutralität bescheinigt und Rechtsbeugung unterstellt und werden deshalb in die Wüste geschickt; das war bei Stalin so, und das ist auch in der BRD so. Tatsächlich aber sind die systemkonformen Staatsanwälte und Richter befangen und beugen das Recht! Dies wurde bereits in den Schauprozessen gegen Günter Deckert vor ca. 25 Jahren und danach gegen Ernst Zündel überdeutlich. Aus Anlaß der gegenständlichen „Causa Kabisch“ sei hier daran erinnert.

Der Fall Günter Deckert

Weil Deckert ein Gutachten des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter vom Englischen ins Deutsche übersetzte, wurde er am 13. 11. 1992 von der 4. Großen Strafkammer des LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Az: (4) 5 Kls 2/92). Diese Bewährungsstrafe für eine nicht gewünschte Meinung war dem System nicht hoch genug, weshalb der BGH das Urteil aufhob und an eine andere Kammer des LG Mannheim zurückverwies. Auch hier fiel das Urteil wie vordem aus (Az: (6) 5 Kls 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht „die Tat als von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“

Ferner bescheinigte das Gericht, „der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungs-bewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (…) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“ Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend: „Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“

Da diese Bestrafung dem System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert als charakterfeste Persönlichkeit bezeichnet wurde, anstatt als ekelerregendes Monster, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was die BRD-Justiz unzweifelhaft als Werkzeug eines totalitären Systems offenbart. Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherr-schaftlichen Direktiven:

  • In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.

  • Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde „infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung“ in die Wüste geschickt.

  • Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er „um Entschuldigung und Nachsicht“ bat!!!

  • Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsitzender Richter beim Deckert-Prozess war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht und aus dem Richteramt gejagd worden war. Über seinen Zustand im August 1994 war in der „Süddeutschen Zeitung vom 12. 5. 1995 zu lesen: „Da saß nun einerseits ein Mann, der einen vereinsamten, völlig isolierten Eindruck machte, ohne jeden Freundeskreis, ein Mann, der physisch und psychisch angeschlagen wirkte. Er war damals krankgeschrieben, er leide, wie er sagte, unter den Folgen eines Herzinfarkts, den er vor Jahren erlitt.“

  • Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!

  • In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ ua.a. wie folgt: „Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“

Da krochen also juristische Systemlinge vor den Juden zu Kreuze und posaunten in die Welt hinaus, die richterliche Unabhängigkeit dürfe nicht hingenommen werden, weil sie „eine Verhöhnung der NS-Opfer“ sei; sie bekundeten ihre Scham, weil die Richter Dr. Müller und Orlet so weit wie möglich ihrem Gewissen gefolgt sind und das Recht nicht beugen wollten und forderten und ergriffen Maßnahmen gegen sie. Daß diese erbärmlichen Justizlinge – an deren Spitze die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stand – Günter Deckert so lange vor den Richtertisch zerrten, bis er zur Höchststrafe von 5 Jahren ohne Bewährung „rechtsgebeugt“ wurde, ist nur die logische Folge.

Der Fall Ernst Zündel

Auch dieser Fall bekundet die Schande der BRD-Justiz, nur, daß die Justiz diesmal nicht das Risiko eingehen wollte, ein um Unabhängigkeit bemühter Richter urteile über den Angeklagten Zündel und müßte wegen seiner Unabhängigkeit dann wieder aus dem Amt gejagt werden. So wurde der politisch absolut korrekte Richter Ulrich Meinerzhagen mit dem Vorsitz des LG Mannheim betraut. Und er erfüllte die an ihn gestellten Erwartungen in übervollem Maße. Nachfolgend die Handlungsweise dieses Skandalrichters, die nur den Schluß zuläßt, nach den bestehenden Gesetzen hat er den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.

Meinerzhagen lehnte den logischen Beweisantrag Zündels, das Rudolf-Gutachten mittels einer internationalen Untersuchungskommission zu überprüfen, mit der Begründung der „Offenkundigkeit“ ab, gestand aber gleichwohl ein: „Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema, wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer, bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen.“ („National-Journal“, 12/2007).

Obwohl also Dr. Meinerzhagen, wie aus seinen o. g. Worten ersichtlich, die Notwendigkeit einer forensischen Untersuchung zugab, hatte er es dennoch unterlassen, unabhängige und internationale Gutachten einholen zu lassen – so wie es seine Pflicht als Richter gewesen wäre und er dazu selbstverständlich jede Befugnis bzw. Entscheidungsgewalt gehabt hätte – um das Rudolf-Gutachten entweder bestätigt oder aber als nicht haltbar bewertet zu sehen. Dieses sein paradoxes Verhalten beweist, daß es ihm allein um den Erhalt des lächerlichen Dogmas „Offenkundigkeit“ und nicht um die Wahrheitsfindung ging. Wie unhaltbar dieses Dogma ist, geht auch hervor aus einer „Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages“ – Pet 4-12-07-45-5699; darin heißt es: „Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Offenkundigkeit nicht für alle Zeiten unverändert fortzubestehen braucht. Neue Erfahrungen oder Ereignisse können hinzukommen, die geeignet sind, eine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen. Tragen die Beteiligten solche bisher noch nicht berücksichtigten und erörterten Umstände vor, so kann die Offenkundigkeit dadurch erschüttert und eine neue Beweiserhebung über diese Tatsachen notwendig werden. Damit haben der Angeklagte und sein Verteidiger die Möglichkeit, durch begründeten Sachvortrag eine Beweisaufnahme auch über offenkundige Tatsachen zu erwirken.“

Sogar die linksgerichtete „taz“ war irritiert von der Befangenheit des Richters, was ihre Veröffentlichung am 9. 2. 2007 verriet: Meinerzhagen habe eingestanden, „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“ Damit hat er die Wahrheit zur Hure des Gesetzes degradiert, obwohl umgekehrt das Gesetz der Wahrheit zu dienen hat. Als Meinerzhagen das Urteil – natürlich die Höchststrafe von 5 Jahren – verkündete, ließ er die Maske gänzlich fallen; so berichtet die „Süddeutsche Zeitung“, sowie die „National-Zeitung“ vom 9. 3. 2007: „Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung“; er habe das Buch von Thomas Mann „Das Gesetz“ gezückt und „mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: „Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer.“ Die fünf Bücher Mosis sind die Thora („Lehre“), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu überbietenden Talmud und Schulchan aruch. Die Handhabung der Thora ist zwar einem Rabbiner oder einem Richter in Israel angemessen, doch fühlte sich Dr. Meinerzhagen dem mosaischen Gesetz offenbar mehr verpflichtet als der Wahrheit und dem Recht; sein Verhalten hinterlässt den Eindruck, daß er sich mehr als jüdischer Missionar, denn als unabhängiger Richter versteht. Die erhebliche Entwertung des StGB durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 StGB ging ihm nicht weit genug. Nach Tröndle/Fischer setzt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) „einen bewussten Rechtsbruch im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege, wobei sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß“, voraus. Diese Voraussetzung hat Meinerzhagen in mehreren Punkten zweifellos erfüllt. Der Kopf dieser Justiz-Hydra war die damalige Justizministerin Brigitte Zypris.

Seitdem sind Prozesse dieser Art bekanntlich Legion geworden, sie zu behandeln würde Bände füllen und sie hier aufzuführen ist deshalb nicht angebracht; doch die beiden genannten Schauprozesse sind längst zum Synonym der politischen Justiz und zur Schande des BRD-Systems geworden und sollten immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Gleichzeitig aber zeigen die Richter Müller und Orlet, auch Richter Klaus Kabisch, und nicht zuletzt die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg/Saale im Fall Hans Püschel, daß nicht alle Staatsanwälte und Richter rechtsbrechende Halunken sind. Und das sollte uns nicht ganz mutlos machen, denn es gibt Anlaß zu einem Funken Hoffnung.

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