Grabschändung

Versteht der gesittete zivilisierte Mensch unter dem Begriff Künstler außergewöhnlich fähige Gestaltende, die es auf einem Gebiet zur Meisterschaft gebracht haben, so propagiert das dekadente, zerstörerische System, mittels seines Sprachrohrs Lügenpresse, heute jene als „Künstler“, die ihre politisch korrekten geistigen Exkremente marktschreierisch verschmieren. Einer dieser „Künstler“ ist der in München beheimatete Wolfram Kastner. Er hat es sich zur Lebensaufgabe gemacht, seine „Kunst“ in den Dienst der Geschichtsklitterung zulasten des deutschen Volkes zu stellen, wobei er sich auch nicht ziert, skrupellose Terroristen und Massenmörder zu verherrlichen, wie z. B. Johann Georg Elser, jenen Anhänger des militanten kommunistischen Rotfrontkämpferbundes, der am 8. November 1939 gegen Hitler ein Sprengstoffattentat im Münchner Bürgerbräukeller verübte, wobei er aber nicht Hitler, sondern sieben Unschuldige tötete und Ungezählte verstümmelte. Alles was zum Schaden Deutschlands war, ist Kastner lieb und teuer, und Gedenken an alle treuen Söhne unseres Vaterlandes sind ihm ein Greuel. So hat er schon in den Jahren 1986, 1988 und 2009 dem Bolschewiken Kurt Eisner, der nach dem Ersten Weltkrieg Bayern zum Sowjetstaat erklärte, durch „Aktionskünste“ seine Verehrung zelebriert, hingegen meinte er 2009 mit einer dreisten Aktion in Mittenwald, die Gebirgsschützen dort belehren zu müssen, daß sie ihrer toten gefallenen Kameraden nicht gedenken dürfen. Oder seine läppische Aktionen gegen die vor fast einem Jahrhundert stattgefundene Bücherverbrennungen, während die heute tagtäglich stattfindende Büchervernichtung und Zensur dem Berufsheuchler gar nicht rigoros genug sein kann.

Die Hauptwerkzeuge des „Künstlers“ Kastner bei seinem Krampf mit der Vergangenheit ist der Farbtopf, sein lächerlicher Narzißmus und seine kriminelle Energie. Sein vorläufig letztes Opfer, das er sich ausgesucht hat, ist das auf der Fraueninsel Chiemsee liegende Grab der Familie Jodl. Die hier zur letzten Ruhe gebetteten Toten sind Angehörige des Generalobersten Alfred Jodl, darunter seine erste Ehefrau Irma und seine zweite Frau Luise. Alfred Jodl liegt nicht hier, seine amerikanischen Henker haben, nachdem sie ihn mit zehn weiteren Nationalsozialisten ermordet hatten, verbrannt und seine Asche in die Isar gestreut. Daß seine Angehörigen mit einer schlichten Gravur seines Namens, Geburts- und Sterbedatums auf dem steinernen Grabkreuz seiner gedenken, versteht sich in gesitteten Kreisen von selbst. Dieses Kreuz wird rechts und links flankiert von zwei, Irma und Luise gewidmeten, Tafeln. Ein unauffälliges Grab in einem Friedhof wie andere auch.

Zu diesem stillen Ort des Friedens hatte sich der „Künstler“ zum erstenmal im Sommer 2015 aufgemacht, um mit Hinweisschildern gegen den abwesenden Toten zu pöbeln. Da aber die Hinterbliebenen der rotzfrechen Aufforderung, die schlichte Inschrift zu entfernen, nicht nachkamen, entschloß er sich zu dem, was man als Vandalismus zu bezeichnen pflegt: Er beschmierte das Kreuz mit roter Farbe und brachte eine Tafel an mit der Beschriftung: „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!“ Der Schaden betrug 4000 Euro. Das zuständige Amtsgericht Rosenheim erließ wegen Nötigung, Diebstahl und Sachbeschädigung einen Strafbefehl über 10500 Euro sowie eine einstweilige Verfügung. Dagegen erhob der Täter Widerspruch, was nicht verwunderlich ist, denn wenn der „Künstler“ Nero schon das Recht für sich in Anspruch nahm, die ganze Kapitale Rom abzufackeln, dann würde der noch größere „Künstler“ Kastner doch wohl noch das Recht einer kleinen Grabschändung beanspruchen dürfen.

An dieser Stelle eine kurze Betrachtung, was es mit dem Terminus „Kriegsverbrecher“ Alfred Jodl auf sich hat. Generaloberst Jodl war Chef des Wehrmachtführungsstabes, wurde, wie bereits oben gesagt, beim Nürnberger Schauprozeß zum Tod durch den Strang verurteilt und 1946 ermordet. „Später befand eine deutsche Spruchkammer, Jodl habe sich auf rein operative Fragen beschränkt und sich keines Verstoßes gegen das Völkerrecht schuldig gemacht. Sie sprach ihn daher am 28. Februar 1953 posthum von den Verbrechen frei, für die er hingerichtet worden war.“ 1 Dieses Freispruchs hätte es gar nicht bedurft, um seine Unschuld zu bekunden, da das IMT ohnehin die schlimmste Verhöhnung des internationalen Rechtswesens seit Menschengedenken war und somit die Urteile von vornherein indiskutabel und die Hinrichtungen Mord waren. Hier ist nicht der Platz, auf alle Punkte des schändlichen Nürnberger Schauprozesses hinzuweisen, mit denen die ehernen Grundsätze der Legislative gebrochen wurden, z. B. daß niemand wegen nicht vorhandener und nachträglich konstruierter Gesetze verurteilt werden darf (Nulla poena sine lege), und schon gar nicht, daß sich Sieger gegen die Besiegten als Richter aufspielen dürfen, und noch viel weniger, wenn sich diese sogenannten „Richter“ selber der schlimmsten Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben (Bomben-Holocaust gegen die deutsche Zivilbevölkerung, Vertreibungs-Holocaust, millionenfachen Mord an entwaffneten Deutschen auf den Rheinwiesen, Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki und viele andere Verbrechen mehr). Die Rechtslage zum IMT ist zwar jedem Pförtner eines beliebigen Amtsgerichts bekannt, offenbar aber nicht dem „Künstler“ und seinen beifallheischenden Unterstützern. Doch abgesehen von den rechtlichen Fakten – selbst wenn Jodl ein Kriegsverbrecher gewesen wäre: Kein zivilisierter Mensch schändet ein Grab, das machen nur Barbaren oder Psychopathen.

Dennoch wäre Kastner nichts weiter als ein unbekanntes lächerliches Rumpelstilzchen, würde nicht die Lügenpresse sich seiner wohlwollend annehmen; stellvertretend sei hier die pnp.de (Passauer Neue Presse) zitiert. Schon die Überschrift im primitiven Bild-Zeitungsstil: „Keine Einigung im Streit um Nazi-Grab auf Frauenchiemsee“ ist aufschlußreich, ebenso der Satz: „Der Künstler Wolfram Kastner wehrt sich gegen eine einstweilige Verfügung eines Nachkommens des Nazi-Kriegsverbrechers Alfred Jodl“. Das nennt man Verleumdung gemäß § 187 StGB, da Alfred Jodl, wie bereits dargelegt, kein Kriegsverbrecher war. Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I wurde Kastner untersagt, an dem Grab Schilder anzubringen, Buchstaben auszubrechen, es mit Farbe zu beschmieren und den Grabplatz zu betreten. Da mußte also ein Grabbetreuer mit Hilfe der Justiz sich wehren, weil ein wildgewordener Grabschänder sein Grab weiterhin verwüsten will, doch nach der sinnentstellenden Schreibweise des PNP-Reporters „wehrt sich“ Kastner dagegen, seine Straftaten nicht fortsetzen zu dürfen, so als sei der Grabschänder das Opfer und der Geschädigte der Täter. Wer derartiger krimineller Energie eines Straftäters, gepaart mit absolut fehlendem Unrechtsbewußtsein, Verständnis entgegenbringt oder verharmlost, wer alles auf den Kopf stellt, wer die Tatsachen verdreht, wer aus Bosheit oder Unkenntnis die Geschichte fälscht – der hilft mit, die Welt immer unfriedfertiger zu machen; denn das Vorwort von Ausgleich und Versöhnung heißt Wahrheit.

Nachfolgend der Abschiedsbrief des Generaloberst Alfred Jodl an seine Freunde und Kameraden, geschrieben im Angesicht des Todes.2

Nürnberg, 15. Oktober 1946:

„In den Monaten des Nürnberger Gerichts habe ich für Deutschland, für seine Soldaten und für die Geschichte Zeugnis abgelegt. Kein unwahres Wort ist über meine Lippen gekommen. Die Toten und Lebenden haben sich um mich geschart. Ihre Hilfe und Beistand gaben mir Kraft und Stärke. Das Urteil dieses Gerichts hat gegen mich entschieden. Ich wundere mich nicht. Die Worte aber, die ich von Euch bekam, die ich von den Wertvollen meines Volkes hörte, die waren das wahre Urteil über mich.

Niemals im Leben war ich stolz, heute kann und darf ich es sein. Das danke ich Euch, und Euch wiederum wird es einmal Deutschland danken, daß Ihr einen seiner treuesten Söhne nicht feige im Stich ließet.

Ich kann nicht mehr jedem einzelnen schreiben. Die Zeit ist zu kurz. Und die mir noch zur Verfügung steht, gehört meiner tapferen Frau, die mir durch Monate hindurch den Schild gehalten hat,. Sie habe ich gebeten, Euch diesen meinen Dank zu übermitteln.

Weder Kleinmut noch Haß soll Euer weiteres Leben bestimmen; nur in Ehrfurcht und Stolz sollt Ihr an mich denken, genau wie an alle Soldaten, die auf den Schlachtfeldern dieses grausamen Krieges gefallen sind, wie das Gesetz es befahl. Für ein mächtigeres Deutschland hat man sie geopfert. Ihr aber sollt glauben, daß sie für ein Besseres gefallen sind. Daran sollt Ihr festhalten und dafür sollt ihr arbeiten. Dann werden auch über meinem Grabe Rosen erblühen, die in meinem Opfertod wurzeln.

Ich grüße Euch, und ich grüße Dich, Du mein Deutschland!“

Jodl ist als Ehrenmann in die Geschichte eingegangen. Er lebt in den Herzen deutscher Patrioten weiter und ruht im Bann des ewigen Schweigens. Hassern und Schreihälsen, Schmierfinken und Geschichtsfälschern ist er entrückt, sie können ihn nicht mehr berühren. Das heißt aber nicht, daß die Lebenden sich Rechtsbruch und Grabschändung bieten lassen dürfen.

1„Wer war wer im Dritten Reich“, Robert Wistrich, Harnack-Verlag München, 1983, ISBN: 3-88966-004-5

2„Große Prüfung – Letzte Briefe und letzte Worte Todgeweihter“, Dr. Hans S. Ziegler, 1972, ISBN 3-920 722 11 0

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