Weil der Zeitpunkt immer näherrückt, da alle Zeitzeugen des Nationalsozialismus den biologischen Weg des Irdischen gegangen sein werden, gerieten die Interessenten der Holo-Industrie schier in Panik, denn wie sollte dem deutschen Michel ohne vorgeführter lebender „Nazi-Schergen“ klar gemacht werden, daß er nach fast einem Jahrhundert noch immer zahlen und büßen müsse? Den Lenkern des perfiden BRD-Sytems fiel eine Lösung ein, die zwar im Rechtswesen der Menschheit eine noch nie dagewesene Zäsur, m. E. einen gigantischen totalen Rechtsbruch, bedeutete, aber Dollar, Euro und Schekel weiter rollen läßt: Wer immer auch in einem deutschen KL bedienstet war, egal ob beim Roten Kreuz oder im Küchendienst, er hat sich nach Meinung der Rechtsverdreher immer der Beihilfe des Mordes schuldig gemacht, weil er angeblich mithalf, die „Mordmaschinerie“ erst möglich zu machen.
Zum ersten Mal wurde dieser Rechtsbruch bei Demjanjuk praktiziert. Dem 91-jährigen schwerkranken Greis wurde 2011 in München der Schauprozess gemacht; er habe 1943 als ukrainischer Wachmann im deutschen Konzentrationslager Sobibor „an der Ermordung von 28.000 Juden mitgewirkt“. Nachgewiesen werden konnte ihm keine persönliche Schuld, allein die Behauptung, in einem „Vernichtungslager“ anwesend gewesen zu sein, genügte BRD-Richtern, ihn der „Beihilfe zum Massenmord“ zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen. 93 Schauprozesstage – man nannte sie „Verhandlungstage“, obwohl gar nichts verhandelt wurde und anzunehmen ist, daß eine Verurteilung von vornherein feststand – die das Folteropfer meist auf einer Tragbahre erleiden mußte, waren zu Ende. Das Unrecht hatte gesiegt, der Präzedenzfall für angewandte Rechtsbeugung war geschaffen und Kurt Schrimm, Leiter der „Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg konnte seinen Arbeitsplatz für die nächste Zeit gesichert sehen; schamlos bestätigte er indirekt die singuläre Rechtverdrehung: „Für uns reicht die Tätigkeit eines Aufsehers in diesem Lager für die Annahme von Beihilfe zum Mord aus, ohne daß der betreffenden Person eine unmittelbare Beteiligung an einem konkreten Tötungsdelikt nachgewiesen werden muß.“ Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht München II hätten diese Rechtsauffassung geteilt.1
Der nächste Schauprozess in Lüneburg führte den 94 Jahre alten kranken Greis Oskar Gröning vor, dessen „Untat“ war, ein Buchhalter in Auschwitz gewesen zu sein. Er war kein Täter, dennoch wurde er „wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Wie sagte Richter Kompisch: „In Auschwitz durfte man nicht mitmachen.“2 Tatsächlich? Aber in einem Prozess, der darauf hinausläuft, einen Angeklagten auch ohne persönliche Schuld zu verurteilen, da darf ein Richter schon „mitmachen“??
Als nächstes Schauprozess-Opfer wurde der ebenfalls 94-jährige Reinhold Hanning im Rollstuhl vor den Richtertisch in Detmold geführt. In Auschwitz hatte er Büro- und Wachdienst versehen, niemanden mißhandelt oder gar getötet. Dennoch wurde er zur „Beihilfe von Mord in 170.000 Fällen“ verurteilt. Warum er sein Tun „bereute“ bleibt Spekulation und sei nur am Rande vermerkt; zu vielseitig können die Motive eines von allen Seiten bearbeiteten kranken Greises sein, eine „Schuld“ zu „bereuen“, die allein darin bestand, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.
Das Rad der Hexenprozesse ist ins Rollen gekommen. Laut PNP vom 10. 8. 2016 hat die Ludwigsburger Zentrale weitere „acht mutmaßliche NS-Verbrecher aufgespürt.“ Diesmal handelt es sich um vier Männer und vier Frauen, die im KL Stutthof bei Danzig in der Verwaltung und im Wachdienst tätig waren. Schon jetzt ist sicher: Selbst wenn sie als Krankenschwestern oder Pfleger im Lagerkrankenhaus kranken Insassen das Leben gerettet hätten, sie werden „wegen Beihilfe zum Mord“ verurteilt werden.
Wie aber sind die Zeugen zu bewerten? Nun, im Auschwitz-Prozess 1963/65 in Frankfurt/Main wurden sie vom Ausland, z. B. Polen, hereinkomplimentiert; ihre nachweisbar betrügerischen Angaben über ihren Verdienstausfall etc. wurden vom Schauprozeßbetreiber unbeanstandet hingenommen. Welchen Wert haben also die Aussage von Zeugen, die schon im Vorfeld als Betrüger entlarvt werden? Zudem war der Verdacht, daß sie von ihren Regierungen für Aussagen zulasten der Angeklagten präpariert wurden, eklatant.3 Was die Glaubhaftigkeit der Zeugen der gegenwärtigen Schauprozesse betrifft, das bleibt dem Urteil des Lesers überlassen.
Bei jeder Religion haben Dogmen – nicht Verstand, Vernunft und Naturgesetze! – Priorität, auch und gerade bei der Holokaust-Religion. Außerdem ist bekannt, daß Zeugenaussagen grundsätzlich in der Beweiskette einer Tat ziemlich an letzter Stelle rangieren. So können persönliche Motive wie Rache u. a. die Aussagen beeinflussen und zweifelhaft machen; dazu kommt, daß das Erinnerungsvermögen des Menschen höchst unzuverlässig ist, und, je länger der Zeitraum zurückliegt, Zeugenaussagen oft völlig wertlos sind. Und wenn, wie in diesen Fällen, das Geschehen fast ein Jahrhundert zurückliegt und Zeugenaussagen dennoch unzweifelhaft bewertet werden, dann kann man nur noch von Zynismus sprechen. Schon deshalb sind solche Verfahren aus juristischer Sicht ein Skandal. Doch darum geht es den Betreibern seit dem Demjanjuk-Schauprozess gar nicht mehr; die Zeugen sind überflüssig geworden und könnten eigentlich zuhause bleiben, denn – um es nochmals zu sagen – die Angeklagten wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt, sondern allein ihr Dienst in einem KL wurde als Straftat umgewertet! Um festzustellen, ob einer in Auschwitz oder Sobibor anwesend war, dazu braucht es keine Zeugen. Den Befürwortern und Betreibern dieser neuen grotesken Verfolgungswelle, samt der Zeugen, die nach der Verurteilung von Demjanjuk, Gröning und Hanning moralin von „Gerechtigkeit“ psalmodieren, ist entgegenzuhalten: Wenn Menschen schuldig gesprochen und bestraft werden, obwohl sie keine persönliche Straftat begangen haben, dann müßten z. B. alle Bewohner Israels angeklagt und bestraft werden, denn dieses Land, für das sie arbeiten, das sie unterstützen, wurde den Palästinensern geraubt, durch Terror errichtet und wird durch Terror erhalten; der Landraub palästinensischer Gebiete geht permanent weiter, und so manche namhafte Persönlichkeit hat den besetzten Gaza-Streifen als israelisches KL bezeichnet. Nicht nur die terroristischen Staats- bzw. Ministerpräsidenten Begin, Scharon, Olmert, Netanjahu u.a.m. müßten dann als aktive Täter zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch alle Polizisten, Wächter, Buchhalter, Finanzbeamte u.s.w. als quasi passive „Täter“, so wie man es jetzt mit Deutschen praktiziert. Es heißt, Gröning habe sich zu seiner „moralischen Mitschuld“ bekannt. „Er gestand, im KZ geholfen zu haben, Geld der Häftlinge einzusammeln und an die SS weiterzuleiten. Die Anklage wirft ihm vor, dem NS-Regime so wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Töten unterstützt zu haben.“4 Und die Unterstützer des Unrechtsregimes Israel im allgemeinen und die Israelis im besonderen? Auch sie verschaffen dem Zionisten-Regime wirtschaftliche Vorteile, unterstützen somit das systematische Töten von Palästinensern und laden sich eine „moralische Mitschuld“ auf. Aber dieser Hinweis ist nach Meinung von Philosemiten und Berufs-Moralisten „antisemitisch“, denn „Täter“ haben seit 1945, auch ohne Beteiligung an einer Straftat, ausschließlich die Deutschen zu sein. Das nenne ich antideutschen Rassismus.
Was aber, wenn der letzte unschuldige Zeitzeuge gestorben ist und nicht mehr vor Gericht gezerrt werden kann? Die heute ständig von der „Würde des Menschen“ schwätzen und selbst einem ausländischen Drogenhändler oder Sexualverbrecher die „Flüchtlings-Würde“ zuerkennen, kennen nur Würdelosigkeit und Unversöhnlichkeit gegen das eigene Volk und werden sich vermutlich nicht scheuen, selbst die Knochen eines ehemaligen Sanitäters von Auschwitz auszugraben und auf den Richtertisch zu legen. Die Katholische Kirche lieferte bereits im 9. Jahrhundert, also im frühen Mittelalter, die Anleitung. Papst Stephan VI. ließ den seit neun Monaten im Grabe ruhenden Papst Formosus exhumieren und als Angeklagten auf den päpstlichen Thron setzen. Eine Synode trat zusammen und verurteilte Formosus wegen zahlreicher größtenteils konstruierter Vergehen. Dem verurteilten Leichnam wurden die Schwurfinger der rechten Hand abgehackt und die Überreste in den Tiber geworfen. Papst Stephan, den Rechtsbrecher und Leichenschänder, ereilte später die Gerechtigkeit: er wurde erdrosselt. Ob die Verantwortlichen der gegenwärtigen Verhöhnung internationalen Rechts, allen voran den totalen Heiko Maas als Justizminister, auch Gerechtigkeit ereilen wird, bleibt abzuwarten.
1Passauer Neue Presse, 22. 4. 2015
2Passauer Neue Presse, 16. 6. 2015
3Die andere Seite im Auschwitz-Prozess, Dr. Hans Laternser, Seewald-Verlag, Stuttgart
4Dpa vom 24. 4. 2015