Justiz des Merkel-Regimes

Einschreiben mit Rückschein

9. April 2016

Herrn Staatsanwalt Maximilian Kitzbichler, c/o Staatsanwaltschaft Deggendorf, Amanstr. 19, 94469 Deggendorf

Strafanzeige

gegen die Verantwortlichen des ZDF sowie gegen Jan Böhmermann

wegen des Verdachts der Volksverhetzung gem. § 130 StGB

Begründung

In dem vom ZDF ausgestrahlten youtube-Film http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2016/04/was-aus-deutschland-geworden-ist.html?m=1#ixzz453wuJqdb hetzen die Angezeigten in der Gossensprache gegen patriotische Deutsche (stellvertretend für diese wird die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, eingeblendet), beschimpfen sie als „autoritär-nationalistische Deppen“, „Wahnsinnige“, „Pimmelköpfe“, „asoziale Knallköppe“, „Fickfresse“, „Arschloch“, sie pflegten ein “Arschlochtum“. Dann ist ein junges Mädchen zu sehen, das in der Fäkaliensprache sagt: „Schaut euch diese perfekten Staatsbürger an. Es ist perfekt legal zu tun, was sie verfickt noch mal möchten, ihr Dummen, die Scheiße als Hirn haben. Und wißt ihr warum Fickgesichter? Weil sie verfickte Menschen sind, wie ihr und alle anderen“.

Herr Staatsanwalt Kitzbichler, ich habe mich aus folgendem Grund mit dieser Anzeige an Sie gewandt: In Der Bayerwaldbote, vom 7. 4. 2016 nahm ich in dem Artikel „Pöbel-Kommentare kosten Mann 2500 Euro“ zur Kenntnis, daß ein junger Mann von einer Richterin am Amtsgericht Viechtach, wegen „Volksverhetzung“, bei Einstellung des Verfahrens, zur drakonischen Geldauflage von 2500 Euro verurteilt wurde, obgleich seine Äußerungen, angesichts der katastrophalen Zustände durch Ausländer, deren kriminellen Energie, Mißbrauch und Vergewaltigungen von Frauen (siehe u. a. Köln), durchaus nachvollziehbar sind, m. E. relativ moderat waren und in keinem Verhältnis zum Offizialdelikt § 130 und dem Strafmaß stehen: „Wenn jemand versucht, meine Frau anzufassen, gibt es eine Neuverfilmung von Rambo“, ferner: „Es kommen nur junge Männer. Wo bleiben die Frauen und Kinder? Fällt Euch nichts auf?“.

Mit Recht warf der Verteidiger des Angeklagten die Frage auf, ob die Anwendung des Sonderparagraphen 130 StGB hier überhaupt angebracht sei und gab zu bedenken, „daß es viel schlimmere Fälle mit eindeutigeren Wortlauten gebe, als den des Angeklagten, worauf Sie entgegneten, „daß diese Fälle alle verurteilt werden, selbst die harmloseren.“ Noch harmlosere wollen Sie verurteilt sehen??? Eine bemerkenswerte Aussage!

Der Fall, den ich hiermit zur Anzeige bringe, ist, wie Sie sehen, nicht so harmlos, wie der Fall des von Ihnen Angeklagten und von der Richterin am Amtsgericht Viechtach, Ingrid Götte, drakonisch Bestraften, sondern von tatsächlich ekelerregendem volksverhetzendem Charakter. Walten Sie, Herr Staatsanwalt Kitzbichler, also Ihres Amtes!

In Erwartung Ihres Entscheides verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

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