Gemeindeverwaltung Zorneding
z. H. Herrn Bürgermeister Piet Mayr
Schulstr. 13
85604 Zorneding
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Empörung nahm ich das Kesseltreiben gegen die Gemeinderätin, Frau Sylvia Boher, sowie den
ehemaligen Gemeinderat, Herrn Johann Haindl, zur Kenntnis.
Wer die Äußerungen von Frau Boher, nämlich Bayern würde von einer Flüchtlingswelle regelrecht überrannt, und es handle sich um eine Invasion, auch nur annähernd kritisiert, der lebt offenbar im Wolkenkuckucksheim bzw. ist unfähig zu sehen, was sich tagtäglich und real bei uns abspielt. Frau Boher hat eher untertrieben, denn tatsächlich handelt es sich nicht um Flüchtlinge, sondern um mutwillig gerufene, hereingelassene und brachial eindringende Invasoren bzw. Zivilokkupanten bzw. Landnehmer. Nicht Schutzsuchende sind es (sonst wären sie im ersten Land, das ihnen Schutz gewährte, geblieben), sondern um Das-bequemste-Leben-Suchende. Denjenigen, die sich jetzt über Frau Boher und Herrn Haindl politisch korrekt aufplustern, sei gesagt, daß sie sich entweder aktiv am Rechtsbruch beteiligen oder den Rechtsbruch billigend hinnehmen und stützen. Von jedem Bürger, allemal Kommunalpolitiker, kann man erwarten, daß er Art 16 a (2) GG kennt, der da lautet:
„Auf Abs (1) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Drittland einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Da alle in Deutschland eintreffenden „Flüchtlinge“ aus sicheren Nachbarländern kommen und schon deshalb keine „Flüchtlinge“ sind, ist deren Aufnahme ungesetzlich. Sie erfüllt den Tatbestand des Hochverrates bzw. Verfassungshochverrates gem. § 81 StGB.
Darüber hinaus wird auch europäisches Recht gleich mehrfach verletzt, nämlich die Abkommen von Schengen und „Dublin II“.
Und schließlich kann sich jeder, der seiner Pflicht nachkommt, ungebetene Invasoren abzuweisen, nicht nur auf das Grundgesetz und europäisches Recht berufen, sondern auch auf das BVG, das am 21. Oktober 1981 unmißverständlich entschieden hat: Es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.
Wer diese eindeutige Rechtslage mißachtet und zudem noch Menschen beschimpft, die unser Heim, unsere Kultur und unsere Lebensweise vor fremder Besetzung beschützen wollen, der handelt in höchstem Maße verantwortungslos gegen das eigene Volk, gegen die eigenen Kinder. Und ich kann nur warnen: Wenn diese, zum immensen Schaden des eigenen Volkes zelebrierte unerträgliche Ausländertümelei ihr Ende findet, dann könnte es sein, daß so mancher pflichtvergessene Politiker zur Rechenschaft gezogen wird.
Ebenso skandalös ist die Behandlung, die Herrn Haindl widerfuhr, weil er den kongolesischen Pfarrer, Olivier Ndjimbi-Tshiende, als „Neger“ bezeichnete. Wenn Einfaltspinsel sich einreden lassen, die an sich korrekten Bezeichnungen „Neger“, „Zigeuner“ etc. seien „diskriminierend“ oder gar „rassistisch“, dann muß sich ja nicht jedermann diesen Hanswurstiaden beugen.
Und dieser Pfarrer aus Afrika, der angeblich „entnervt“ sich versetzen läßt, sollte vor Antritt seiner neuen Stelle beherzigen: Wer in ein Gastland kommt – zumal er hier gut aufgenommen wurde – dem steht es nicht zu, die autochthone Bevölkerung naiv zu belehren, wie sie über unerhört brisante und folgenschwere politische Belange zu denken und zu entscheiden habe. Das machen nur ungezogene Menschen.
Mit freundlichen Grüßen